Amnesiac 0 Posted October 21, 2010 Report Share Posted October 21, 2010 Hallo liebes Forum! Oft habt ihr mir schon durch die zahlreichen Beiträge hier passiv geholfen, diesmal aber hat die Sufu nix ausgespuckt - daher jetzt mein erster Beitrag. Ich wurde anscheinend am 02.September mit dem Firmenwagen auf der A9 in Sachsen-Anhalt geblitzt. Die Firma bekam einen Anhörungsbogen und die Sekretärin hat mich als Fahrer angegeben (leugnen zwecklos, ein Blick auf die Firmenhomepage würde genügen, Fotos sind gut genug).Nun habe ich eine "Anhörung zum Bussgeldverfahren" bekommen: "Ihnen wird vorgeworfen...Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 125 km/h. Verletzte Rechtsvorschriften: §41 Abs.1 iVm Anlage 2, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.4 BKat Zeuge: Herr *piep*, Dienststelle *piep* Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto, Angaben der/des Zeugen/Polizeibeamten/-in" Was mich stutzig macht: Das mit einem Messgerät gemessen wurde kann ich mir denken - reicht diese Angabe aus? Ich dachte das konkrete Modell muss angegeben sein, habe aber gelesen das dies seit einem Präzidenzfall bzgl. der Persönlichkeitsrechte oft so angegeben wird um unangreifbarer zu sein... Ein Bekannter gab mir den Tipp zunächst erstmal das "Einmessprotokoll" und natrülich die Angabe des Messgerätes anzufordern, da ansonsten die angegebene Toleranzangabe ja nicht nachvollziehbar sei. Auch meinte er es würde ihn nicht wundern wenn kein Messprotokoll erstellt wurde und somit die komplette Messund ungültig sei. Es wäre mein erster Punkt innerhalb 13 Jahren unfallfreien Fahrens mit PKW, kleinem LKW und Motorrad mit einer jährlichen KM-Leistung von 30.000 - und das auf einer leeren, dreispurigen, trockenen und geraden Autobahn ohne Auffahrt oder Parkplatzeinmündung etc. Daher regt es mich wahnsinnig auf und ich hoffe ihr könnt mir hierzu etwas sagen! Beste Grüße Amnesiac Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted October 21, 2010 Report Share Posted October 21, 2010 Hallole, ja, ich habe da auch einen Bekannten, der hat mir mal erzählt, dass es ihn nicht wundern würde, wenn in einem Forum viel Mist geschrieben würde - und wahrscheinlich stimmt der meiste Unsinn dann auch gar nicht. Also mal ehrlich - meinst du wirklich, es werden Messungen ohne vorgeschreibenes Protokoll geführt? Und dass man den Gerätetyp nicht angibt, weil da andere Toleranzabzüge zu machen sind? Wenn ja, dann geh am besten zu einem Anwalt, fordere Akteneinsicht ein und du wirst eines besseren belehrt werden.Glaube einfach nicht immer alles, was du hörst - der weit überwiegende Teil aller Messungen sind korrekt durchgeführt und werden vor Gericht auch nicht eingestellt. Sicher gibt es Einzelfälle wo es anders ist - aber das sind eben auch tatsächlich nur einzelne Fälle. Ob du da vielleicht dazu gehörst wirst du nur herausfinden, wenn du es ausprobierst. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - und - immer noch kein einziges Verfahren eingestellt bekommen - Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted October 21, 2010 Report Share Posted October 21, 2010 Ein Bekannter gab mir den Tipp zunächst erstmal das "Einmessprotokoll" und natrülich die Angabe des Messgerätes anzufordern, da ansonsten die angegebene Toleranzangabe ja nicht nachvollziehbar sei. Auch meinte er es würde ihn nicht wundern wenn kein Messprotokoll erstellt wurde und somit die komplette Messund ungültig sei.Was ist ein "Einmeßprotokoll"? Es gibt ein Meßprotokoll, ein Einmeßprotokoll ist mir nicht geläufig. Im Meßprotokoll steht, um welches Meßgerät es sich handelt. Nur wird man Dir das Meßprotokoll kaum zuschicken, nur Deinem Anwalt. Daß kein Meßprotokoll vorhanden sein soll, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Quote Link to post Share on other sites
Amnesiac 0 Posted October 21, 2010 Author Report Share Posted October 21, 2010 Eben weil ich nicht alles glaube und mir dem gefährlichen Halbwissen in Foren bewusst bin frag ich ja Muss denn nicht zumindest die Art der Messung angegeben sein? Lichtschranke, Radar etc.? Oder folgt die Angabe dann im Bescheid? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted October 21, 2010 Report Share Posted October 21, 2010 Sie sollte angegeben sein, muß aber nicht. Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted October 22, 2010 Report Share Posted October 22, 2010 Daß kein Meßprotokoll vorhanden sein soll, halte ich für sehr unwahrscheinlich....aber nicht unmöglich...es gibt genug 'schwarze Schafe' a.d. Erdball.Und da die Meßart/Meßgerät nicht aufgeführt ist, kann einem ja erstmal stutzig werden lassen.Aber wie bereits geschrieben, anforderung dessen nur über einen Anwalt->kostet also schonmal Geld. gruß Hawk Quote Link to post Share on other sites
Amnesiac 0 Posted October 22, 2010 Author Report Share Posted October 22, 2010 Na da es schon ein Weilchen her ist und die Mühlen gegebenenfalls langsam mahlen schau ich einfach mal wie es sich strecken lässt... Was seltsam ist: Im Anhörungsbogen steht, dass ich den Bogen nur zurückschicken muss wenn Angaben zur Person falsch oder unvollständig sind. sind sie aber nicht - alles korrekt inkl. Geburtsdatum und -ort. Wenn ich es jetzt also wörtlich nehme muss ich darauf nicht reagieren - richtig? Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted October 22, 2010 Report Share Posted October 22, 2010 Und dass man den Gerätetyp nicht angibt, weil da andere Toleranzabzüge zu machen sind?Welche Gründe fallen dir denn ein, warum man denn den Gerätetyp nicht angibt? Was seltsam ist: Im Anhörungsbogen steht, dass ich den Bogen nur zurückschicken muss wenn Angaben zur Person falsch oder unvollständig sind. sind sie aber nicht - alles korrekt inkl. Geburtsdatum und -ort. Wenn ich es jetzt also wörtlich nehme muss ich darauf nicht reagieren - richtig?Richtig. Quote Link to post Share on other sites
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