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Beweismittel: "messung Mit Einem Geschwindigkeitsmessgerät"


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Hallo liebes Forum!

 

Oft habt ihr mir schon durch die zahlreichen Beiträge hier passiv geholfen, diesmal aber hat die Sufu nix ausgespuckt - daher jetzt mein erster Beitrag.

 

Ich wurde anscheinend am 02.September mit dem Firmenwagen auf der A9 in Sachsen-Anhalt geblitzt. Die Firma bekam einen Anhörungsbogen und die Sekretärin hat mich als Fahrer angegeben (leugnen zwecklos, ein Blick auf die Firmenhomepage würde genügen, Fotos sind gut genug).

Nun habe ich eine "Anhörung zum Bussgeldverfahren" bekommen:

 

"Ihnen wird vorgeworfen...Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 125 km/h.

 

Verletzte Rechtsvorschriften: §41 Abs.1 iVm Anlage 2, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.4 BKat

 

Zeuge: Herr *piep*, Dienststelle *piep*

 

Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto, Angaben der/des Zeugen/Polizeibeamten/-in"

 

Was mich stutzig macht: Das mit einem Messgerät gemessen wurde kann ich mir denken - reicht diese Angabe aus? Ich dachte das konkrete Modell muss angegeben sein, habe aber gelesen das dies seit einem Präzidenzfall bzgl. der Persönlichkeitsrechte oft so angegeben wird um unangreifbarer zu sein...

 

Ein Bekannter gab mir den Tipp zunächst erstmal das "Einmessprotokoll" und natrülich die Angabe des Messgerätes anzufordern, da ansonsten die angegebene Toleranzangabe ja nicht nachvollziehbar sei. Auch meinte er es würde ihn nicht wundern wenn kein Messprotokoll erstellt wurde und somit die komplette Messund ungültig sei.

 

Es wäre mein erster Punkt innerhalb 13 Jahren unfallfreien Fahrens mit PKW, kleinem LKW und Motorrad mit einer jährlichen KM-Leistung von 30.000 - und das auf einer leeren, dreispurigen, trockenen und geraden Autobahn ohne Auffahrt oder Parkplatzeinmündung etc. Daher regt es mich wahnsinnig auf und ich hoffe ihr könnt mir hierzu etwas sagen!

 

Beste Grüße

 

Amnesiac

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Hallole,

 

ja, ich habe da auch einen Bekannten, der hat mir mal erzählt, dass es ihn nicht wundern würde, wenn in einem Forum viel Mist geschrieben würde - und wahrscheinlich stimmt der meiste Unsinn dann auch gar nicht.

 

Also mal ehrlich - meinst du wirklich, es werden Messungen ohne vorgeschreibenes Protokoll geführt? Und dass man den Gerätetyp nicht angibt, weil da andere Toleranzabzüge zu machen sind? Wenn ja, dann geh am besten zu einem Anwalt, fordere Akteneinsicht ein und du wirst eines besseren belehrt werden.

Glaube einfach nicht immer alles, was du hörst - der weit überwiegende Teil aller Messungen sind korrekt durchgeführt und werden vor Gericht auch nicht eingestellt. Sicher gibt es Einzelfälle wo es anders ist - aber das sind eben auch tatsächlich nur einzelne Fälle. Ob du da vielleicht dazu gehörst wirst du nur herausfinden, wenn du es ausprobierst.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - immer noch kein einziges Verfahren eingestellt bekommen -

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Ein Bekannter gab mir den Tipp zunächst erstmal das "Einmessprotokoll" und natrülich die Angabe des Messgerätes anzufordern, da ansonsten die angegebene Toleranzangabe ja nicht nachvollziehbar sei. Auch meinte er es würde ihn nicht wundern wenn kein Messprotokoll erstellt wurde und somit die komplette Messund ungültig sei.

Was ist ein "Einmeßprotokoll"? Es gibt ein Meßprotokoll, ein Einmeßprotokoll ist mir nicht geläufig. Im Meßprotokoll steht, um welches Meßgerät es sich handelt. Nur wird man Dir das Meßprotokoll kaum zuschicken, nur Deinem Anwalt. Daß kein Meßprotokoll vorhanden sein soll, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

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Daß kein Meßprotokoll vorhanden sein soll, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

...aber nicht unmöglich...es gibt genug 'schwarze Schafe' a.d. Erdball.

Und da die Meßart/Meßgerät nicht aufgeführt ist, kann einem ja erstmal stutzig werden lassen.

Aber wie bereits geschrieben, anforderung dessen nur über einen Anwalt->kostet also schonmal Geld.

 

gruß Hawk

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Na da es schon ein Weilchen her ist und die Mühlen gegebenenfalls langsam mahlen schau ich einfach mal wie es sich strecken lässt...

 

Was seltsam ist: Im Anhörungsbogen steht, dass ich den Bogen nur zurückschicken muss wenn Angaben zur Person falsch oder unvollständig sind. sind sie aber nicht - alles korrekt inkl. Geburtsdatum und -ort. Wenn ich es jetzt also wörtlich nehme muss ich darauf nicht reagieren - richtig?

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Und dass man den Gerätetyp nicht angibt, weil da andere Toleranzabzüge zu machen sind?

Welche Gründe fallen dir denn ein, warum man denn den Gerätetyp nicht angibt?

 

Was seltsam ist: Im Anhörungsbogen steht, dass ich den Bogen nur zurückschicken muss wenn Angaben zur Person falsch oder unvollständig sind. sind sie aber nicht - alles korrekt inkl. Geburtsdatum und -ort. Wenn ich es jetzt also wörtlich nehme muss ich darauf nicht reagieren - richtig?

Richtig.

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