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Hilfe: Durchgezogene Linie überfahren...


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Moin Moin,

 

Heute kam ein schreiben der zuständigen Polizeidirektion.

 

"Nach Überprüfung des Einsatzortes B206 musste ich feststellen, dass das Zeichen 295 im hinteren Bereich nicht mehr gut lesbar ist (abgefahren/verwittert)

Gerade bei Dunkelheit ist das Ende der Fahrbahnbegrenzung nicht mehr wahrzunehmen und ihnen auch somit nicht zum Vorwurf zu machen- nach dem Motto in dubio pro reo.

Eine Verwarnung wird nicht erteilt und erstellt."

 

Das hat mal Charakter!

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@vwcc: :) .

 

@harryb: Wenn Dir die unsägliche Überschwemmung der Vorsatzahndung nicht geläufig ist, steht es Dir doch frei, die geschichtliche Entwicklung der Anwendung von Vorsatz in der Verkehrsüberwachung zu eruieren. Ein einfacher Ansatz für Dich wäre, alle Gerichtsurteile über "Vorsatz" zu sammeln und dann per Jahresdatum auf einen Zeitstrahl bis heute aufzutragen. Dann wird auch Dir etwas auffallen :P .

Helau :fool: !

:nolimit:

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Schade eigentlich, ich dachte dass du diesmal tatsächlich mit Belegen anstatt mit Phrasen kommen würdest. Was soll mir dein Vorschlag bringen? Die Erkenntnis, dass es im Zeitraum 1995 - 2014 mehr Vorsatzverurteilungen gab als in Zeitraum 1975 - 1994? Und wie ist dieses 'mehr' zu bewerten?

 

 

Nee, ich meine, du hast behauptet, dass dem so ist, nun solltest du auch belegen.....

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@harryb: Es ist doch Fakt wie 1 + 1 = 2. Die Anzahl der Vorsatzurteile auf die Jahre aufgetragen würde doch die Art der "Kurve" zeigen! Dann kann man auch detailliert die "Kurve" bewerten.

 

Du kannst auch eine Statistik aus den Forumsbeiträgen machen, Du kannst langjährig erfahrene, mit der Materie vertraute Leute wie @hawethie, @dete, ...fragen oder deinen sagenhaften, ominösen Bekanntenkreis der Vielfahrer befragen. Oder eine Bußgeldstelle läßt mal die Vorsatzahlen der letzten Jahrzehnte raus. Wie auch immer, von mir aus kannst Du weiter rumwandeln, die inflationäre Vorsatzahndung sei nicht existent.

:nolimit:

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@m3, es ist egal, ob Bluey den Vorsatz anzeigt oder nicht; letztendlich entscheidet der Sachbearbeiter an der Bußgeldstelle, was er als Buße feststetzt und wie er den Sachverhalt wertet. Ich gehe davon aus, dass grundsätzlich fähige Mitarbeiter an der Bußgeldstelle sitzen, die - egal ob ein Vorsatz in der Anzeige steht oder nicht - das Bußgeld mit oder ohne Vorsatz, nach eigenen Prüfung festsetzen. Wenn jedoch Bluey den Verdacht des Vorsatzes hat, dann soll er das ruhig schreiben, er arbeitet schließlich der Behörde zu und seine Wahrnehmung ist eine wichtige Zeugenaussage. Mein Eindruck von Bluey ist der, dass er engagaiert ist und sich mit seinem "Handwerk" rechtlich und taktisch beschäftigt (überlegt, sich fort- und weiterbildet) .

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