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Hilfe: Durchgezogene Linie überfahren...


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Guten Abend, liebe Community :sneaky:

 

Und wieder mal bin ich auf Eure Hilfe angewiesen... Häuft sich in der letzten Zeit leider etwas ;)

 

Also folgendes Problem: Bin heute auf dem nach Hause weg, auf Grund einer Umleitung, durch eine fremde Ortschaft gelotzt worden... So weit, so gut - alles nicht weiter tragisch. Nun, als ich aus dem Ort heraus fuhr, bin ich noch mit Schwung über die grüne Ampel gefahren und überholte ein Fahrschulauto (das leider sehr zögernd gerade von der Autobahn abgefahren ist und auf die Landstraße - in meine Richtung aber vor mir - abbog!) Allerdings habe ich dabei versehentlich eine durchgezogene Linie (inkl. Richtungspfeile, also diese Markierung auf der Straße) 'überfahren'.

 

Was droht mir jetzt? Man hat mich nicht angehalten oder so... Ich hab ein total schlechtes Gewissen. ;) Jetzt bekomme ich eine Anzeige, oder? :sneaky:

 

Gegenverkehr war um diese Uhrzeit keiner... Direkt "geschnitten" habe ich das Fahrschulauto auch nicht, auch sonst niemand wirklich gefährdet - 'lediglich' die durchgezogene Linie + die Abbiegepfeile überfahren...

 

Hilfe :sneaky:

 

Gruß

Sabrina

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Kostet theoretisch 10 Euro

 

Behalte deine Nerven für die wichtigen Dinge des Lebens.

30 Euro wegen des Überholens, ansonsten ack.

 

Hmm, aber okay war das nicht...

Rein rechtlich nicht, aber machst Du Dir echt immer so einen Kopf wegen kleiner Verfehlungen? War die Situation gefährlich oder warum machst Du Dich so fertig? Es ist (schlagt mich) vollkommen normal, hin und wieder etwas zu übersehen, viele mißachten Regeln sogar vorsätzlich, wenn sie sehen, daß es niemandem schadet ;)

 

Wie kommst Du darauf, daß Du wahrscheinlich angezeigt wirst? Zeigst Du Leute immer sofort an?? Oder hast Du einschlägige schlechte Erfahrungen? ;)

 

Edit: Ich sehe gerade, daß Du noch mehrere "kommt da was nach"-Threads aufgemacht hast. Wir leben Gott sei Dank (noch) nicht im totalen Überwachungsstaat, so daß von der Polizei unbeobachtete und undokumentierte (Blitz) Verstöße in 99.999% der Fälle nicht verfolgt werden. in 0,001% meint vielleicht ein Oberlehrer, Dich anzeigen zu müssen, aber das verläuft dann meistens mangels Fahrernachweis ebenfalls im Sande!

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Kostet theoretisch 10 Euro

Nö, kostet praktisch - weil Überholen bei Überfahren der durchgezogenen Linie - sogar 30,- Eu. Mitunter kann man je nach Örtlichkeit und Länge/Erkennbarkeit der Linie auch Vorsatz unterstellen und eine Anzeige schreiben.

 

wird aber zu 99% nichts kommen. Aus persönlicher Erfahrung ist die Wahrscheinlichkeit sogar noch extremer

Wenn sie nicht angehalten wurde, ja.
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Nö, kostet praktisch - weil Überholen bei Überfahren der durchgezogenen Linie - sogar 30,- Eu.

 

Danke, wieder was gelernt.

 

Mitunter kann man ja nach Örtlichkeit und Länge/Erkennbarkeit der Linie auch Vorsatz unterstellen und eine Anzeige schreiben.

 

;);)

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Mitunter kann man ja nach Örtlichkeit und Länge/Erkennbarkeit der Linie auch Vorsatz unterstellen und eine Anzeige schreiben.

 

;);)

Mache ich mittlerweile in solchen Fällen grundsätzlich. Und die Bußgeldstelle zieht auch mit. :sneaky:

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@sabrina: Weißes Gepinsele auf Straßen ist nun wirklich nicht immer für bare Münze zu nehmen. Die Welt geht nicht unter, wenn man über weiße Linien fährt. Es sind auch kein imaginären Mauern. Und für Anzeigen sind die Cops zuständig. Privatanzeigen in dieser Sache sind praktisch nicht existent und wären auch lächerlich.

 

Traurig.

Aber echt!

;)

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  • 4 years later...

Moin Moin,

 

mich hat gestern ein Freundlicher darauf hingewiesen, dass ich wohl beim Überholen eine durchgezogene Linie überfahren hätte. Wie er das aus ein paar hundert Metern Entfernung bei Dunkelheit erkannt haben will, lass ich mal dahingestellt, aber OK.

 

Was kostet der Spaß nun? Dazu konnte er mir nichts sagen- ist das ein Überholen unter Misachtung von Verkehrzeichen mit 70 Euro und 1 Punkt? Dachte eigentich eine durchgezogene Linie wäre kein automatisches Überholverbot und das bloße Überfahren wird mit 10-30 Euro sanktioniert....

 

Vorsatz und Gefährdung würde ich mal ausschließen- war nichts los außer der Überholte vor mir und ich bin mir sicher, dass ich wenn überhaupt max. die letzten 20-30 m der durchgezogenen Linie mitgenommen hab.

 

Er möchte wohl nun, da ich den Verstoß nicht zugegeben habe, den Überholten zu meinem Manöver befragen.

 

Danke im Voraus!

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Warte ab was Dir vorgeworfen wird.

 

Im übrigen muss der Polizist die Linie nicht zwingend sehen, er weiß ja wo sie in seinem Gebiet vorhanden sind.. und er kann auch sehen ob Du dort überholt hast oder nicht, somit ob Du die durchgezogene Linie überfahren hast.

 

War da denn auch Überholverbot (per VZ)?

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Vorsatz und Gefährdung würde ich mal ausschließen- war nichts los außer der Überholte vor mir und ich bin mir sicher, dass ich wenn überhaupt max. die letzten 20-30 m der durchgezogenen Linie mitgenommen hab.

Vorsatz kann man insbes. dann unterstellen, wenn man mit dem Überholen beginnt, obwohl die mittlere Fahrstreifenbegrenzung durchgezogen ist UND dies auch ohne weiteres erkennbar war.
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Wenn man nicht angehalten wurde, nicht wirklich wahrgenommen wurde, dann wird das gar nix kosten. Problematisch ist, dass bei solchen Manövern Unfälle passieren könnten und wenn du mit 'Schwung' unterwegs warst, hast du keine Chance mehr anzuhalten. Denk doch darüber nach, da haben alle mehr von, als wenn du 10 Euro zahlen müsstest (oder 150 Euro). Was mich in dem Zusammenhang auch stört: wenn eine Kreuzung oder Querstraße durch fließende Verkehr (bzw dann nicht mehr fließend) blockiert wird. Das ist auch irgendwie 'Sperrfläche' und wird leider nie kassiert.

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....................Was mich in dem Zusammenhang auch stört: wenn eine Kreuzung oder Querstraße durch fließende Verkehr (bzw dann nicht mehr fließend) blockiert wird. Das ist auch irgendwie 'Sperrfläche' und wird leider nie kassiert.

Du hast ein unglaubliches Talent, vom eigentlichen Thema abzuschweifen.

 

Ich glaube nicht, dass das @VWCC bei seiner Fragestellung hilft.

 

Davon abgesehen fällt es, zumindest mir, sehr schwer, mir ein Bild von der Situation zu machen, die du in diesen 2 Sätzen zu beschreiben versuchst.

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Moin Moin,

 

der Einwurf von Blaulicht hilft mir in der Tat überhaupt nicht weiter und beschreibt eine ganz andere Situation. Es ging hier um schnurgerade Landstraße, außerorts, auf der eine ca. 300-400 m lange durchgezogene Linie war, die ich in den Augen eines Polizisten wohl überfahren haben soll. Da gibt es keine Gefahr von wegen irgendwelchen Unfällen, weil ich mit Schwung komme. Ich war ja lang genug hinter der Schnarchnase vor mir, deswegen schrieb ich ja, dass ich max. die letzten Meter der durchgezogenen evtl. erwischt haben könnte. Und angehalten wurd ich dann ja auch wie ich erwähnte- mir ist schon klar, dass wenn es keiner sieht, nichts folgt....

 

Aber meine eigentliche Frage war ja, falls etwas kommt, was mich da erwartet bzw. erwarten könnte, weil ich nichts finde. Ich denke mal mit "nachdenken" allein wird es nicht getan sein.

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Ich biete mal 30€ Regelsatz an:

 

Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung
(Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche
(Zeichen 298) benutzt (außer Parken)

 

und dabei überholt§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 68
(Zeichen 295) Spalte 3 Nummer 1a, lfd. Nr. 69
(Zeichen 296) Spalte 3 Nummer 1, lfd. Nr. 70
(Zeichen 297) Spalte 3 Nummer 1, lfd. Nr. 72
(Zeichen 298) Spalte 3
§ 49 Absatz 3 Nummer 4

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Zusatz: sollte tatsächlich Vorsatz unterstellt werden, was durchaus möglich und denkbar wäre, käme eine Anzeige nebst Kosten von 60,- Eu zzgl. Verwaltungsspesen.

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Weil er in der Vergangenheit (altes Punktesystem) mehrfach diebisch freudig darauf hingewiesen hat, dass er beim Überholen bei durchgezogener Linie regelmäßig Vorsatz unterstellt und "seine" Bußgeldstelle mitzieht und eifrig Punkte verteilt, da ja bei Verdoppelung des Verwarnungsgeldes die ehemalige Punkteschwelle überschritten wurde.

 

Glücklicherweise bleiben derartige Aufblasmanöver Mücke-> Elefant nun wenigstens punktefrei.

  • Like 1
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@Bluey : Ärgert dich bestimmt, dass du den VT mit diesem Schachzug keinen Punkt mehr ans Bein binden kannst, gell ? ;)

Wenn ich so merkwürdig denken würde wie Du sicherlich. Mir persönlich ist das aber ziemlich egal, ob er dafür noch nen Punkt bekommt oder nicht. Ich erledige meine Arbeit, mehr nicht. Und das muß Dich ja offensichtlich ziemlich ärgern. :P
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Weil er in der Vergangenheit (altes Punktesystem) mehrfach diebisch freudig darauf hingewiesen hat, dass er beim Überholen bei durchgezogener Linie regelmäßig Vorsatz unterstellt und "seine" Bußgeldstelle mitzieht und eifrig Punkte verteilt, da ja bei Verdoppelung des Verwarnungsgeldes die ehemalige Punkteschwelle überschritten wurde.

Nanana..... nichts hinzudichten bitte. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, wie hier agiert wird. Die "diebische Freude" entspringt einzig und allein Deiner wirren Phantasie.
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Ich war ja lang genug hinter der Schnarchnase vor mir, deswegen schrieb ich ja, dass ich max. die letzten Meter der durchgezogenen evtl. erwischt haben könnte.

Kann der Cop denn nachweisen, daß Du die durchgezogene Linie schon vor ihrem Ende überquert hast und nicht erst hinter ihrem Ende zum überholen angesetzt hast? Aus welcher Entfernung will er das gesehen haben, wie waren die Sichtverhältnisse?

Bei 30€ lohnt ein Einspruch nicht die Zeit, die er kostet, aber wenn es teurer wird könnte man es vielleicht auf ein Verfahren ankommen lassen.

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Die "diebische Freude" entspringt einzig und allein Deiner wirren Phantasie.

Bei dem Eifer, den Du an den Tag legst, kann man schon vermuten, daß Du Freude an deinem Beruf hast.

Und die Unterstellung eines Vorsatzes zeigt das Bestreben an, VT so hart wie möglich zu bestrafen.

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Bei dem Eifer, den Du an den Tag legst, kann man schon vermuten, daß Du Freude an deinem Beruf hast.

Hast Du keine Freude an Deinem Beruf?

 

Und die Unterstellung eines Vorsatzes zeigt das Bestreben an, VT so hart wie möglich zu bestrafen.

Jeder bekommt das, was er verdient.
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Ich denke, dass Bluey Freude am Beruf hat. Ich denke jedoch auch, dass jemand hier jetzt versucht ihn als etwas (negatives) darzustellen, was er nicht ist.

Ich denke, dass Bluey Freude am Beruf hat. Ich denke jedoch auch, dass jemand hier jetzt versucht ihn als etwas (negatives) darzustellen, was er nicht ist.

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Und die Unterstellung eines Vorsatzes zeigt das Bestreben an, VT so hart wie möglich zu bestrafen.

Jeder bekommt das, was er verdient.

 

Eben gerade nicht. Der VT bekommt das, was DU denkst, dass er verdient. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass Überholer grundsätzlich den doppelten Satz bezahlen sollen und dazu noch einen Punkt kassieren, stünde das auch genau so im Katalog.

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@HarryB : Wenn es denn so wäre, dass es auf den Einzelfall ankäme, stimmte ich dir ja zu. Nach @Blueys Aussagen schreibt er aber Überholern grundsätzlich Vorsatzanzeigen, somit verdreifacht er den im Bußgeldkatalog dafür festgelegten Verwarnugsgeldsatz (2x30.- + 28,50 Gebühren), was in der Vergangenheit zusätzlich noch zu Flenspunkten inkl. der damit verbundenen Unannehmlichkeiten (Verjährungshemmungen usw.) führte. Das nenne ich "Blueys Law" und kann so nicht im Sinne des Erfinders sein.

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Eben gerade nicht. Der VT bekommt das, was DU denkst, dass er verdient. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass Überholer grundsätzlich den doppelten Satz bezahlen sollen und dazu noch einen Punkt kassieren, stünde das auch genau so im Katalog.

Eben doch. Denn nicht ich entscheide, was er letztlich bekommt, sondern die Bußgeldstelle. Eine entsprechende Anzeige schreibe ich genau dann, wenn zu 100% davon ausgegangen werden kann, daß Vorsatz vorliegt. Und der liegt regelmäßig dann vor, wenn

a) die Linie deutlich erkennbar ist

b) der Überholvorgang erst begonnen wird, nachdem die Mittellinie schon eine längere Strecke durchgezogen ist.

 

Wenn jemand vor Beginn der durchgezogenen Mittellinie mit dem Überholen beginnt, dummerweise aber erst wieder einscheren kann, nachdem sie durchgezogen ist, handelt er IMO fahrlässig und bekommt auch nur die 30,- Eu auferlegt.

 

 

P.S.: mit dem Verstehen hast Du's offensichtlich nicht so, sonst käme wohl nicht diese Unterstellung (#38).

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@harryb: @blueys Vorsatz-Marotte ist doch kein Einzelfall! Diesen ganzen Vorsatzgedöns gab es früher in der Praxis nicht. Da gab es den Bußgeldkatalog und fertig. Diese Vorsatzahndungs- /unterstellungskrankheit hat sich gerade doch durch schneidige Cops und selbstherrliche Bußgeldstellen ausgebreitet.

:nolimit:

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@harryb: @blueys Vorsatz-Marotte ist doch kein Einzelfall! [....]

Gehe ich Recht in der Annahme, dass du dich zur Zeit in deiner "umfangreichen" Bibliothek befindest, um die entsprechenden Nachweise für deine Behauptungen aus zu graben? Oder müssen wir uns mit deiner Aussage, dass du doch schon vor Jahren dazu einen Beitrag verfasst hast, begnügen?

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@bluey: Wenn "falsche Freunde" Beifall klatschen hat man ein Problem.

1. nö

2. ist mir das egal

3. kann man es eh nicht ändern

4. wer ein "falscher", wer ein "richtiger" Freund ist.... wer bestimmt das?

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Gehe ich Recht in der Annahme, dass du dich zur Zeit in deiner "umfangreichen" Bibliothek befindest, um die entsprechenden Nachweise für deine Behauptungen aus zu graben? Oder müssen wir uns mit deiner Aussage, dass du doch schon vor Jahren dazu einen Beitrag verfasst hast, begnügen?

Gehe ich recht in der Annahme, dass mal gesagt wurde, auf diese dämlichen, zu nichts führenden Hinweise auf Doktorarbeiten unterlassen werden?

 

Gilt das noch?

 

Die gehen nämlich ganz nett auf den Senkel.

 

MfG.

 

hartmut

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Gehe ich recht in der Annahme, dass mal gesagt wurde, auf diese dämlichen, zu nichts führenden Hinweise auf Doktorarbeiten unterlassen werden?

Benutz doch einfach die Suchfunktion, dann weißt Du es. Das

Gilt das noch?

können wir dann anschließend diskutieren.

 

Die gehen nämlich ganz nett auf den Senkel.

Niemand zwingt Dich, sie zu lesen.
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Gehe ich Recht in der Annahme, dass du dich zur Zeit in deiner "umfangreichen" Bibliothek befindest, um die entsprechenden Nachweise für deine Behauptungen aus zu graben? Oder müssen wir uns mit deiner Aussage, dass du doch schon vor Jahren dazu einen Beitrag verfasst hast, begnügen?

Gehe ich recht in der Annahme, dass mal gesagt wurde, auf diese dämlichen, zu nichts führenden Hinweise auf Doktorarbeiten unterlassen werden?

 

Gilt das noch?

 

Die gehen nämlich ganz nett auf den Senkel.

 

MfG.

 

hartmut

 

Gehe ich recht in der Annahme, dass in dem von dir kritisierten Beitrag von mir das Wort "Doktorarbeit" gar nicht vorkommt? Wo also liegt dein Problem?

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