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Aloha!

 

Geblitzt worden mit ich mit einem gemietetem Fahrzeug auf der A9 in Bayreuth, gefahren bin ich ca. 140 da dreispurig und viel Platz war...Erlaubt aber waren wahrscheinlich weniger, bin mir aber nicht ganz sicher obs 100 oder 120 war. Wird man ja sehen...

 

...jedenfalls hat mir Sixt jetzt schonmal ein Schreiben geschickt, dass die für den entstandenen Aufwand, der Bayerischen Polizeibehörde meine Daten weiterzugeben 18€ kassieren wollen.

 

 

Ich hab mich informiert, etwas gegoogeld und bin auf folgende Seite gestoßen:

 

Klick

 

 

Hab Sixt nun folgende Mail geschrieben, größtenteils basierend auf obigem Link:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

heute habe ich ihren Brief bzgl. der Aufforderung zur Zahlung einer Aufwandspauschale erhalten.

 

 

Dieser Aufforderung zur Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 18€ möchte ich hiermit widersprechen.

 

Ich kann keine ersichtlichen Nachteile bei ihnen erkennen, die eine Aufwandsentschädigungspauschale in Höhe von 18€ rechtfertigen würden. Meiner Auffassung gehört es zu den grundlegenden Geschäftsabläufen eines gewerbsmäßigen Autovermieters, die mit der Vermietung gegen Entgelt verbundenen Verwaltungsarbeiten durchzuführen. Dazu gehören nicht nur der Abschluss des Mietvertrages und das Bereitstellen des Fahrzeugs, sondern auch alle Registratur- und Überprüfungsarbeiten, die mit dem Gebrauch des Fahrzeugs verbunden sind. Gewerbliche Unternehmen ermitteln einen Mieter durch Aufrufen im Computer. Dies geschieht in kaum messbarer Zeit. Die Rückantwort erfolgt dann in einem formlosen nicht unterschriebenen Computerausdruck. Der Zeitaufwand liegt somit im untersten Minutenbereich. Dass in dieser Zeit bei dem für die Auskunft verantwortlichen Mitarbeiter eine andere Arbeit liegen bleiben musste, ist nicht realistisch. Sie haben somit keine auf Verdienst ausgerichteten Nachteile erlitten. Die Geltendmachung angeblichem Aufwands erscheit mir somit nicht legitim.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Antwort:

 

Guten Tag, Herr xxx,

 

 

 

vielen Dank für Ihre E-Mail und die Zeit, die Sie sich hierfür genommen haben.

 

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet Sixt eine Aufwandspauschale als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der der Vermieterin durch die Bearbeitung von Anfragen entsteht, welche die Behörden im Rahmen von Bußgeld- oder Strafsachen an Sixt richten.

 

Die Beantwortung der Anfragen besteht in der Regel selbstverständlich lediglich in der Nennung des Namens der Person, die in unseren Unterlagen für den fraglichen Zeitpunkt als Mieter bzw. Fahrer angegeben ist. Das Heraussuchen dieser Daten sowie die Verfassung einer Antwort auf die Anfrage der Verfolgungsbehörde erfordert in diesen Fällen einen Personalaufwand, der den Betrag von 18 EUR übersteigt.

 

Bei der Kalkulation unserer Mietpreise sind die hierfür anfallenden Kosten bewusst nicht berücksichtigt worden. Wir bitten um Verständnis, dass wir einen kleinen Teil der Bearbeitungskosten in Höhe von 18 EUR weitergeben.

 

 

 

Ich freue mich, wenn ich Ihnen mit diesen Informationen geholfen habe.

 

 

 

Freundliche Grüße

 

 

 

 

Ich weiß noch nichtmal wie genau nun das Bußgeld ausschauen wird und soll erstmal 18€ löhnen, das find ich ganz schön heftig.In anderen Foren findet sich oft der Hinweis, dass die diesen Anspruch rechtlich nicht begründen können...Und deshalb auch nichts weiter passiert wenn man nicht bezahlt.

 

Gibts damit Erfahrungen?

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Auch bei Hertz ist es ueblich, diesen Verwaltungsaufwand dem Mieter zu beaufschlagen. Wenn es denn so in den AGB drin steht, ist es m. E. korrekt, denn schliesslich sind diese Bestandteil des Mietvertrages, den der Mieter unterschrieben hat.

Bei Hertz ist es uebrigens so, dass man auch bei 5 Blitzen in einer Mietperiode nur einmal den Verwaltungsaufwand zahlen muss. Ausserdem scheint es Vielblitzer-Rabatt zu geben, mein letzter Blitz mit 'nem Hertz-Fahrzeug kostete schon gar nichts mehr.... :whistling:

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Es steht btw. wirklich in den AGBs von Sixt, also in Zukunft die auch lesen (wer tut das schon?!), Punkt I 3.

 

So... aber da steht drin

 

...erhält die Vermieterin vom Mieter für jede

Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von 18 inkl. MwSt., es sei denn der Mieter weist nach, dass der Vermieterin ein

geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist...

 

was ich sehr interessant finde und die Email des TE durchaus rechtfertigt.

Wer überprüft dann wieviel der Verwaltungsaufwand kostet, wie lange das also dauert o.Ä.

 

 

Sag doch dann bitte mal was dabei raus gekommen ist, oder zahlst Du jetzt einfach die 18€?

 

 

Just my two cents

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der Brief der Behörde muss von einer Poststellte erstmal an den richtigen Sachbearbeiter geleitet werden. (kostet Personalaufwand)

der muss den Brief öffnen, lesen und verstehen... wieder Personalaufwand.

dann am Rechner die Mieterdaten auslesen, Antwortschreiben drucken und Brief versandfertig machen.

Dann den Behördenbrief abheften, oder sonstwie dokumentiern und die eigene antwort ebenso dokumentieren.

 

Alles in allem kann ich mir schon vorstellen, dass vielleicht 10 minuten für den gesamten Vorgang anzusetzen sind.

Dieser Personalvorgang darf auch nicht auf alle Mieter umgelegt werden, da diese sich ja auch nicht diese Kosten verursacht haben.

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Hm.

 

Weiß nicht ob ich denen jetzt wirklich noch ne Mail schreiben und diskutieren soll. Glaube das hat wenig bis gar keinen Sinn.

 

Theorethisch müssten sie nach Rechtslage ihren Aufwand nachweisen und begründen können, schätze die sind auch tatsächlich in der Lage mir irgendeine Milchmädchenrechnung zu mailen, ob das nun der Wahrheit entspricht oder nicht spielt dann ja erstmal keine Rolle. Und wenn sie das können ist eigentlich immernoch nicht geklärt, ob das nun unter die Zeugenerstattung fällt oder nicht, versch. Amtsgerichte haben da bereits unterschiedlich entschieden. Im Autovermieterverband wurde jedenfalls in der internen Zeitschrift basierend auf einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart 2004 auf den Anspruch auf Entschädigung hingewiesen, auch wenns mittlerweile andere Urteile gibt...

 

Glaub nicht dass man hier zu einer Lösung kommt, im Zweifelsfall müsste man das wohl vor Gericht klären lassen und der Ausgang ist für beide Seiten ungewiss. Das hatte ich aber eigentlich nicht vor, trotz Rechtsschutz.

 

 

Ich hab mir deren Brief nochmal zu Gemüte geführt, da steht ausdrücklich dass sie darum BITTEN den Betrag zu überweisen, Zahlungsziel ist auch keins genannt. In anderen Foren steht nun auch geschrieben dass des viele getrost ignoriert haben, keine Mahnung erhalten haben und auch keine Probleme bei der Anmietung eines folgenden Fahrzeugs. Naja und selbst wenn, der Weg zur Konkurrenz ist nicht weit.

 

 

Wenn jetzt tatsächlich noch eine Mahnung ins Haus flattern sollte werd ichs mir vllt. nochmal überlegen, bis dahin geht das Schreiben wohl erstmal in die Rundablage "P".

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der Brief der Behörde muss von einer Poststellte erstmal an den richtigen Sachbearbeiter geleitet werden. (kostet Personalaufwand)

der muss den Brief öffnen, lesen und verstehen... wieder Personalaufwand.

dann am Rechner die Mieterdaten auslesen, Antwortschreiben drucken und Brief versandfertig machen.

Dann den Behördenbrief abheften, oder sonstwie dokumentiern und die eigene antwort ebenso dokumentieren.

 

Alles in allem kann ich mir schon vorstellen, dass vielleicht 10 minuten für den gesamten Vorgang anzusetzen sind.

Dieser Personalvorgang darf auch nicht auf alle Mieter umgelegt werden, da diese sich ja auch nicht diese Kosten verursacht haben.

Naja die Behörden verlangen beim BGB auch blos 20,00 Euro und bei der "Halterhaftung" sogar nur 15,00 Euro.

 

Und da ist wesentlich mehr Aufwand zu betreiben, vor allem bei der Halterhaftung, weil ja erst einmal ermittelt werden muss.

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