Diver 1 Posted October 3, 2010 Report Share Posted October 3, 2010 Mal eine nicht ganz unwichtige an unsere erfahrenen Foren Vor ein paar Tagen kam ja -wieder einmal- diese Doku-Soap von diesen Provida- ,unter andrem wurde da auch berichtet über Länge bzw Abstände der Fahrbahnmarkierungen zueinander. Da mir diese Äußerungen nicht so ganz zu stimmen scheinen,würd ich gern die Meinung von den Erfahrenen hören zu folgenden Punkten -Länge der Markierungsstreifen auf 2-spurigen Autobahnen-Abstände zwischen diesen einzelnen Streifen Da mir die angegebene Länge in der Sendung irgendwie wesentlich zu Lang vorkam,würd ich da gern einmal eine andre Meinung bzw Werte zu wissen. Danke im vorraus Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted October 3, 2010 Report Share Posted October 3, 2010 Das ganze variiert je nach Meßverfahren/Bundesland, somit sind auch keine Standardantworten möglich. Was wurde denn in dieser "Doku-Soap" gesagt? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 4, 2010 Report Share Posted October 4, 2010 Die Markierungen selber sind 6 Meter lang. Der Abstand zwischen den Markierungen beträgt 12 Meter. Irgendwo im Forum ist auch der Link zur Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS). Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted October 7, 2010 Author Report Share Posted October 7, 2010 Also,im TV-Beitrag wurde was gefaselt von 6m länge der Markierung und 6m länge des Zwischenraums.Was mir jetzt auf der Heimfahrt aus DK auffiel ist das,das z.B. aus der A23 der Markierungsstreifen nur max 4m Länge hat (geschätzt nach meiner PKW-Länge und dem Schattenwurf der Sonne).Die Abstände zwischen den Markierungen könnten ca 6m lang sein,werd das am Montag morgen mal genauer nachmessen,derzeit gibt es bei uns ja ne Autobahnbaustelle. Was mir allerdings etwas mißfällt ist die Tatsache,dass jedes Bundesland seine "eigenen" Abstände haben soll,wie soll man sich da als Autofahrer in irgendeiner Weise orientieren bitte?Vor allem,wenn die Cops einem falsche Angaben mitteilen,wie soll man das widerlegen,dass die Maße nicht dem entsprechen,die man gesagt bekommt,ich meine,wer steht dafür grade,dass die angegebenen Werte auch zutreffend sind?Cops sollten zwar vieles wissen,aber alles zu wissen wäre wohl zuviel verlangt bzw unmöglich. Man stelle sich mal vor,man wird gefilmt und hat nen Abstandsverstoß am Halse und ein evtl angefordertes Gutachten stellt heraus,dass die Abstände nicht dem entsprechen,die einem vorgworfen werden. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 7, 2010 Report Share Posted October 7, 2010 Je nach Straßentyp sind die Längen und Abstände unterschiedlich. Unterschiede in den BL sollte es bei gleichem Straßentyp eigentlich nicht geben. Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted October 7, 2010 Report Share Posted October 7, 2010 Für welche Aussage soll denn die Länge der Markierungen/Lücken relevant sein? Eine seriöse Abstandsmessung läuft jedenfalls nicht über eine solche Messbasis. Allerdings ist es eine gute Orientierung, um zunächst mal abschätzen zu können, ob ein ahndungswürdiger Abstand vorlag. Ansonsten ist (zumindest in BW) 6m Markierung, 12m Lücke die Regel. Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted October 7, 2010 Author Report Share Posted October 7, 2010 @videofan,wofür das relevant sein soll?Ganz einfach,wenn dir ein Provida-Cop mitsamt seinem Beifahrer vorhält,du würdest den Abstand unterschritten haben und das u.a. mit den Markierungsstreifen begründet.wäre das schon relevant,wenn die angegebenen Abstände nicht korrekt sind.Kann natürlich auch zum Nachteil des Fahrers werden,wenn die Abstände geringer sind als zuvor angenommen. Aber ehrlich gesagt ging es mir um die Äußerung des Provida-Besatzung,der Täter habe zwischen sich und dem Vordermann nur 2 Markierungen gehabt,wären also weniger als 18m bei 140kmh,ok,ist ja auch wenig,geb ich zu.Wenn jetzt aber,wie schon das Beispiel BW genannt wurde,der Abstand zwischen den Markierungen 12 m beträgt,so hätte der Fahrer keine 18m sondern 24 m Abstand gehabt,auch wenn 6 m nicht wirklich viel sind bei der Geschwindigkeit,allerdings könnte das Bußgeldergebnis und/oder die Bonuspunkte anders ausfallen. Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted October 7, 2010 Report Share Posted October 7, 2010 Also doch irrelevant. Für amtliche Messungen sind nur zugelassene Verfahren und geeichte Messmittel zulässig. Wie ich schon sagte, es taugt für eine erste Einschätzung, aber nicht als Grundlage für eine Messung. Man kann also jemand vermitteln, dass der Abstand nicht in Ordnung war. Für die Ahndung/Anzeige bedarf es aber eines anerkannten Auswerteverfahrens. Wer was anderes akzeptiert, ist selbst schuld. Quote Link to post Share on other sites
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