RainerZufall 6 Posted October 1, 2010 Report Share Posted October 1, 2010 Hallo Forum, ich bin vor wenigen Tagen umgezogen und habe mich ordnungsgemäß in der neuen Stadt angemeldet und zusätzlich einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post in Auftrag gegeben. Gestern wurde ich geblitzt. Mein Problem ist, dass ich mein Auto noch nicht umgemeldet habe und die nächsten 3 Wochen dies auch nicht tun kann aus beruflichen Gründen (Ausland).Die Frage für mich ist: Wohin wird der Bußgeldbescheid geschickt? Woher "zieht" sich die Behörde meine Adresse. Greift mein Nachsendeauftrag oder werden BGB`s evtl. auch von reginalen Zustellern geliefert?Ich will, logischerweise, Mahngebühren usw vermeiden, dadurch dass mich das Schreiben erst garnicht erreicht. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 1, 2010 Report Share Posted October 1, 2010 Hallo,die Anhörung geht an die Adresse, unter der das Auto gemeldet ist - also an den alten Wohnsitz.Jetzt kommt es darauf an, wie die Post reagiert: Wenn sie die Anhörung an die Behörde zurückschickt ((unbekannt)verzogen), dann ermittelt die Behörde beim Einwohnermeldeamt die neue Anschrift. Wenn die Post dir den Brief nachschickt, ist es deine Sache, ob du der Behörde die neue Anschrift mitteilst, oder nicht.Wenn nicht, kann es sein, dass die Behörde den Bescheid an die alte Anschrift schickt (woher sollte sie auch von dem Umzug wissen? Eine "pro Forma Anfrage" an das EMA ist nicht zulässig wg. Datenschutz). Dort wird dann der Zusteller auf der Urkunde vermerken, dass du verzogen bist, und den Bescheid an die Behörde zurücksenden, woraufhin diese wieder ermittelt.Wenn der Zusteller den Bescheid dennoch an der alten Adresse hinterlegt und der, der jetzt da wohnt, das Ding weg schmeißt: dann könntest du Glück haben. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 1, 2010 Report Share Posted October 1, 2010 dann könntest du Glück haben.Wie das ?Der BuGeBe wird doch in diesem Fall erstmal automatisch rechtskräftig ohne das der VT das 'merkt'.Die Behörde merkt irgendwann, dass kein Geld kommt und dann -> Inkassobüro ?Oder schlimmer, es steht ein FV im Raum. Dann bekommt der VT ggf. in der nächsten Polizeikontrolle zu hören:"Gegen sie besteht ein FV" geben sie den Führerschein jetzt ab, in 1 Monate können sie in bei uns wieder abholen " Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 2, 2010 Report Share Posted October 2, 2010 Eine Zustellung ist nur dort möglich, wo der Empfänger wohnt - dabei kommt es auf den tatsächlichen Wohnsitz an, nicht darauf, wo das Auto (noch) gemeldet ist.Also: Der Zusteller wirft den Umschlag an der alten Anschrift ein und der Nachwohner schmeisst den weg - es ist keine Zustellung erfolgt ==> der Bescheid wird nicht rechtskräftig.Wenn das später bei der Vollstreckung der Behörde bekannt wird, dürfte der Vorgang verjährt sein. Quote Link to post Share on other sites
RainerZufall 6 Posted October 4, 2010 Author Report Share Posted October 4, 2010 Bist du dir da sicher hawethie?Ich hab den klammheimlichen Verdacht dass ICH schuld bin, weil ICH ja mich zu spät ummelden werde. Umgezogen (und bei der Stadt angemeldet) bin ich am 3.9.2010. Wie lange hab ich jetzt streng genommen maximal zeit um das Auto auch umzumelden? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 4, 2010 Report Share Posted October 4, 2010 Nach 6 Jahren Bußgeldstelle weiss ich eigentlich fast immer, wovon ich rede.Und dass sich da die Rechtsprechung geändert haben soll, kann ich mir nicht vorstellen.Grds. gilt aber in Foren: "Alle Angaben ohne Gewähr" Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 4, 2010 Report Share Posted October 4, 2010 Wenn das später bei der Vollstreckung der Behörde bekannt wird, dürfte der Vorgang verjährt sein.So lange habt iht auf das Geld gewartet ? Immerhin läuft die Verjährung ja nach Ausstellung des BuGeBe mit 6 Monaten neu an.Die Behörde kann ja nicht wissen, dass der Empfänger da nicht mehr wohnt.Also wird - aus Sicht der Behörde - der BuGeBe nach 14 Tagen rechtskräftig und damit ist VT säumig. Soll es wirklich 6 Monate dauern, bis die Behörde das merkt ?Zudem, die Punkte und ggf. das FV werden doch wohl auch recht schnell nach (vermuteter) Rechtskraft eingetragen. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted October 4, 2010 Report Share Posted October 4, 2010 .... und zusätzlich einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post in Auftrag gegeben. .... Da wird alle Post, die aus welchen Gründen auch immer noch an die alte Adresse gesandt wird, gesammelt und alle paar Tage mittels Sammelkuvert an die neue, im Nachsendeauftrag angegebene Adresse geschickt. Bei uns in A zumindest funktioniert das so. lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 4, 2010 Report Share Posted October 4, 2010 Immerhin läuft die Verjährung ja nach Ausstellung des BuGeBe mit 6 Monaten neu an.Der BG unterbricht aber nur die Verjährung, wenn innerhalb von 14 Tagen die ordnungsgemäße (!!!) Zustellung erfolgt. Und das ist ja hier nicht der Fall.Die Behörde kann ja nicht wissen, dass der Empfänger da nicht mehr wohnt.unerheblich - eine Zustellung ist nur am tatsächlichen Wohnsitz möglich. Also wird - aus Sicht der Behörde - der BuGeBe nach 14 Tagen rechtskräftig und damit ist VT säumig.der BG wird 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig - da die Zustellung nicht erfolgt.... (ich glaube, ich spiele langsam ZDF und schalte Wiederholungen).Die Behörde geht zwar davon aus, dass der Bescheid rechtskräftig ist - aber der Betr. kann dann Einwendungen gegen die Vollstreckung erheben mit der Begründung, dass die Zustellung nicht erfolgt ist - und bis zur Klärung dürften die drei Monate seit der letzten verjährungsunterbrechenden Maßnahme rum sein. Zudem, die Punkte und ggf. das FV werden doch wohl auch recht schnell nach (vermuteter) Rechtskraft eingetragen. ... und dann wieder gelöscht.Wo ist das Problem?? Da wird alle Post, die aus welchen Gründen auch immer noch an die alte Adresse gesandt wird, gesammelt und alle paar Tage mittels Sammelkuvert an die neue, im Nachsendeauftrag angegebene Adresse geschickt. Bei uns in A zumindest funktioniert das so.wir sind hier aber in D - und Zustellungsurkunden werden nicht nachgeschickt sonder gehen mit der neuen Anschrift an den Absender zurück - allerdings gibt es durchaus Zusteller, die nicht immer alles lesen.... Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 4, 2010 Report Share Posted October 4, 2010 Die Behörde geht zwar davon aus, dass der Bescheid rechtskräftig istGenau darum geht es. Die Behörde strengt also das volle Programm an. Was meinst du wie sehr es die Cops - die den FS zwecks Antreten des FV einziehen wollen - interessiert, ob es nur scheinbar rechtskräftig ist oder nicht.Was werden wohl die Cops vor Ort wohl von einer "Einwendungen gegen die Vollstreckung" halten ?Vorher hat der VT ja keine Kenntnis, dass ein (scheinbar) rechtskräftiges FV gegen ihn vorliegt.Wenn das Inkassounternehmen zudem noch schlauer als die Behörde ist - und eben einfach nachfragt - dann hat es die neue Adresse sogarnoch früher als die Behörde selbst. Was meinst Du wer diese Suppe auslöffeln muß ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 4, 2010 Report Share Posted October 4, 2010 Man kann im übrigen auch bei privaten Zustellern Nachsendeaufträge stellen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 5, 2010 Report Share Posted October 5, 2010 Was werden wohl die Cops vor Ort wohl von einer "Einwendungen gegen die Vollstreckung" halten ?Dann gibt man den FS ab, fährt die notwendigen Fahrten mit dem Taxi und kassiert die EntschädigungWenn das InkassounternehmenBehörden vollstrecken selbst - da wird kein "Unternehmen" eingeschaltet.Und wenn die Vollstreckungsbehörde die neue Anschrift rauskriegt, dann wird sie die Bußgeldstelle anschreiben und ihr die neue Anschrift mitteilen. Diese wird dann die zuständige (Gemeinde-)kasse informieren, so dass erst wieder ein Schreiben erfolgt. Bitte versuch nicht, mir meine (damalige) Arbeit zu erklären Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 5, 2010 Report Share Posted October 5, 2010 Behörden vollstrecken selbst - da wird kein "Unternehmen" eingeschaltet.Naja ich kenne das aber auch anders. CreditReform und Co lassen grüßen. Quote Link to post Share on other sites
RainerZufall 6 Posted October 6, 2010 Author Report Share Posted October 6, 2010 Danke für eure Antworten. Es geht nicht um ein Fahrverbot, lediglich um ~10Km/h zuviel ausserorts. Bin echt gespannt was in dem Fall passiert.Mir geht es also darum, wegen einem Bußgeld von 10 Euro nicht evtl. Mahngebühren zu zahlen die den ursprünglichen Betrag bei weitem übersteigen.Kann mir einer verlässlich beantworten, wie lange man nach dem Gesetz/Vorschriften zeit hat sein Auto umzumelden? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 6, 2010 Report Share Posted October 6, 2010 Behörden vollstrecken selbst - da wird kein "Unternehmen" eingeschaltet.Naja ich kenne das aber auch anders. CreditReform und Co lassen grüßen.Sicher, dass es sich da um öffentlich rechtliche Forderungen gehandelt hat?wegen einem Bußgeld von 10 Euroähem - ist das schon ein Bußgeldbescheid oder eine Verwarnung? In letzterem Fall: Behörde anrufen und zahlen. lange man nach dem Gesetz/Vorschriften zeit hat sein Auto umzumelden?"unverzüglich" - d.h. ohne schuldhaftes Verzögern. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 6, 2010 Report Share Posted October 6, 2010 Behörden vollstrecken selbst - da wird kein "Unternehmen" eingeschaltet.Naja ich kenne das aber auch anders. CreditReform und Co lassen grüßen.Sicher, dass es sich da um öffentlich rechtliche Forderungen gehandelt hat?Ja. Wenn diese allerdings nichts erreichen, geht es an die Behörde zurück. Mehr kann ich dazu allerdings nicht sagen. Quote Link to post Share on other sites
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