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Geblitzt Von Hinten - Kein Fahrer Zu Erkennen


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Hallo,

gestern bekam ich einen Anhörungsbogen des Landkreises Harburg zugeschickt. Ich sollte mich doch zu der Tatsache äußern,das ich statt der erlaubten 50 km/h im Ort 60 km/h gefahren bin. Ich hätte auch die Möglichkeit 15 Euro Strafgebühr zu bezahlen und die Sache wäre damit erledigt.

Ich konnte mir zuerst keinen Reim darauf machen, wie das Foto entstanden ist. Den ich habe den Blitzer nicht bemerkt . Es handelt sich bei diesem Blitzer um ein Gerät welches im Auto eingebaut ist. Den mein Auto wurde von hinten geblitzt. Es ist kein Fahrerfoto erkennbar. Lediglich das Auto von hinten und in einem separaten Feld mein Kennzeichen.

Eine sofortige Verkehrskontrolle durch einen Polizeibeamten hat nicht stattgefunden.

Nun fragte ich mich natürlich ob das so überhaupt rechtens ist.

Ich meine nicht.

Eine Fahreridentifikation ist ja nicht möglich. Ich kann im Anhörungsbogen ja reinschreiben , Liesschen Müller aus der Musterstrasse ist gefahren. Wie wollen sie mir denn das Gegenteil beweisen ? In dem Feld , wo sich normalerweise das Fahrerfoto befindet ist nichts ausser einem großen schwarzen Viereck. Von einem Foto welches man zur Identifikation nehmen könnte ist das Lichtjahre entfernt.

Nun zu meiner Fragestellung.

Muß ich den Anhörungsbogen ausfüllen ? Wenn ja , welche Angaben sollte ich machen ? ich möchte mich ja nicht selber belassten.

Es gibt folgende Punkte zum ausfüllen :

- Angaben zur Person ( komplette Anschrift mit Geburtsdatum

- Angaben zur Fahrerlaubnis

- Angaben zur Sache mit den Punkten wer hat das Fahrzeug geführt - ich oder eine andere Person ( dann muß ich eine Anschrift der Person hinterlegen ) und ob ich den Verkehrsverstoß zugebe ja oder nein , wenn nein aus welchen Gründen

 

Was soll ich machen ? In wieweit gibt es für das Blitzen von hinten eine gesetzliche Grundlage. Gibt es überhaupt ein Gesetz welches diesen Sachverhalt regelt , wenn ja welches und welcher Paragraph trifft hier zu ?

 

In der Rechtbelehrung ist noch vermerkt , das ich wenn ich mich äußere, unter Berücksichtigung meiner Angaben entschieden wird, ob das Verfahren eingestellt oder ohne Rückäußerung der verwaltungsbehörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Somit werden dann wahrscheinlich aus 15 Euro 40 Euro incl. Gebühren und Auslagen. Ich bin über den ADAC Verkehrsrechtschutzversichert und könnte einen Anwalt bemühen. Lt. Aussage des ADAC sollte ich die Sache aussitzen , da sie mir nicht beweisen können wer gefahren ist. Aber das Aussitzen gefällt mir nicht so richtig.

 

Ich bin für jeden Rat und jede Hilfestellung sehr dankbar.

Viele Grüße

Compubast

post-30112-1284099167_thumb.jpg

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man sieht, es gibt nun Behörden die versuchen endgültig jedes Register zur Einnahmeoptimierung zu ziehen. :rolleyes:

 

Noch gilt in Deutschland das Schuldprinzip, auch wenn inzwischen schon viele auch diesen Grundpfeiler unserer Rechtsordnung mit einem Augenzwinkern über Bord werfen würden. :nunja:

 

- Schreib zurück, du warst an diesem Tag um diese Zeit nicht am fraglichen Ort und bitte um Zusendung eines Fotos welches dir ermöglicht den Fahrer zu identifizieren. Damit sollte die Sache für dich erledigt sein, da keine Flensburgpunkte im Raum stehen gibt es auch keine Gefahr ein Fahrtenbuchs auferlegt zu bekommen.

Sollte sich der Sachbearbeiter aber zu einem Bußgeldbescheid hinreissen lassen, lege fristgerecht Widerspruch ein.

 

Unter diesen Umständen würde ich mir auch überlegen, ob man sich über diese zur Fahreridentifikation ungeeignete und dem Beschuldigten vermeidbaren Aufwand verursachende Art der Verkehrsüberwachung bei der örtlichen Presse und dem (Disziplinar)Vorgesetzten der Verkehrsüberwacher beschwert, um öffentlich zu machen, wie hier vorgegangen wird.

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Nun fragte ich mich natürlich ob das so überhaupt rechtens ist.

Klar ist das rechtens: geblitzt werden kann von oben, unten, links, rechts, vorne und hinten.

 

Eine Fahreridentifikation ist ja nicht möglich.

Genau. Wenn es denn kein anderes Foto gibt, auf dem der Fahrer abgebildet ist. Vermutlich gibt es das aber nicht, denn sonst wäre dies übersandt worden.

 

Ich kann im Anhörungsbogen ja reinschreiben , Liesschen Müller aus der Musterstrasse ist gefahren.

 

Einen Dritten darfst Du nicht wider besseren Wissens beschuldigen. Schreib lieber rein, Du wüsstest nicht, wer gefahren ist, würdest aber gerne bei der Fahrerermittlung mithelfen und bittest dazu um ein Foto des Fahrers.

 

Wenn ja , welche Angaben sollte ich machen ? ich möchte mich ja nicht selber belassten.

Angaben zu Deiner Person (als Halter des Kfz?) sind unverdächtig. Zum Fahrer würde ich nichts sagen (siehe oben).

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Du mußt im Kaffeesatz lesen: Gibt es ein Frontfoto kommen 23,50 Euro Gebühren zu den 15,00 Euro hinzu. Kein Frontfoto -> 15.00 Euro gespart.

 

??

 

 

Oder38,50? :nunja:

 

dete

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Hallo, vielen Dank für die vielen Hinweise und Ratschläge. Hab noch mal den Verkehrsrechtschutzanwalt vom ADAC gefragt. Der sagt ich soll Angaben zur Person machen und ansonsten keine Angaben zur Sache. Sie sollen mir ein Foto zur Fahreridentifikation schicken , da ich micht nicht daran erinnern kann an diesem Tag dort gewesen zu sein. Wenn ich nicht reagiere und nicht bezahle kommt ein Bußgeldbescheid. Ohne Foto sollte es aber sehr schwer sein , zu beweisen das ich gefahren bin. Ich mache von Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch. Mal abwarten was da kommt.

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und vlt kommt ja noch ein fahtenbuch wenn du nicht zahlst :nunja:

Dazu wäre es gut mal zu wissen, wieviel Zeit zwischen Blitz und Brief vergangen ist.

Aber bei +10 km/h bekommt das wohl kein SB durch ...

 

und mache das, was der Anwalt empfiehlt!

Eben.

 

Eine Fahreridentifikation ist ja nicht möglich.

Nicht mit diesem Bild. Aber wer sagt dir, dass es nicht noch ein anders gibt ?

Videoaufzeichung bspw. ...

 

Tatsächlich glaube ich aber, dass da das Meßgerät (wenn dass mal kein mobiles PSS war) falsch eingestellt war,

so daß es eben beide Richtungen gemessen hat. Der SB hat da keinen 2ten Blick drauf geworfen und so passiert dieser

Unsinn.

 

 

Gruß,

AnReRa

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Wieso?

ich würe auch erstmal um ein Frontfoto bitte, da mehrere Fahrer in Betracht kommen (musst ja erstmal keine namen nennen).

 

Und dann: Abwarten. Wenn ein Frontfoto kommt, kannste immernoch einfach dien 15 Tacken zahlen und gut.

 

Kommt keins: 2 oder 3 Personen, die in Frage kommen (d.h. irgendwann mal mit dem Auto gefahren sind) benennen (Freund, Arbeitskollegen, Vater) - aber nur als MÖGLICHEN Fahrer benennen, das ist völlig legal und macht auch niemandem Schwierigkeiten. Und dann wird sich zeigen, ob die mehr in der Hand haben oder nicht... Ohne Frontofoto wird die Geschichte dann einfach abgehakt. FB läufste nicht Gefahr - du hast ja schliesslich bei der Fahrerermittlung dein Bestes gegeben :nunja:

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@compubast: Das Bild ist Ausschuß. Wieso soetwas rausgeschickt wird, ist für den Bürger ein Rätsel. Des Rätsels Lösung sind die von @dete bezweifelten Massenrausrotzverfahren.

 

Und vielleicht wurde gerade eine durchfliegende Taube gemessen und Du geblitzt? Stimmt denn im Anhörungsbogen überhaupt die Fahrtrichtung?

 

Wie auch immer, den Fall kannst Du super spielen...halte uns informiert...

:nunja:

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Ich denke das Bild ist von einer Multa mit digitalen Fotoapparat, gegebenenfalls auch Traffipax Speedophot.

 

Wie andere schon empfohlen haben, Frontfoto anfordern.

 

Und vielleicht die Presse wie man im Landkreis versucht, die Bürger übers Ohr zu hauen.

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Unter DIR auf dem Front, ach nee ist ja ein Heckfoto :nunja: müsste normalerweise der Pfeil für die Fahrtrichtung sein, dort ist aber nur ein Strich :rolleyes:

 

Moin, ich hab mir das Foto noch einmal genau angesehen. Also ein Pfeil ist weit und breit nicht zu sehen. Den Strich den du wahrscheinlich meinst ist die Mittellinie auf der Strasse. Das Foto wurde wurde mit der vom Vorredner o.g. Technik gemacht.

 

Meint ihr wirklich das ist sinnvoll die Presse über den fall zu informieren?

ich werde erst mal abwarten was kommt. Und dann sehen wir weiter, Möchte mir ja nicht och mehr Ärger einhandeln.

 

Gruß und Dank an alle

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Ich denke das Bild ist von einer Multa mit digitalen Fotoapparat, gegebenenfalls auch Traffipax Speedophot.

 

Wie andere schon empfohlen haben, Frontfoto anfordern.

 

Und vielleicht die Presse wie man im Landkreis versucht, die Bürger übers Ohr zu hauen.

 

Moin, du hast recht es war lt. Anhörungsbogen ein Traffipax Speedophot.

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Moin, ich hab mir das Foto noch einmal genau angesehen. Also ein Pfeil ist weit und breit nicht zu sehen. Den Strich den du wahrscheinlich meinst ist die Mittellinie auf der Strasse.

 

Nein er meint oben in der Einblendung

von links ...

erst steht

Speed

drunter

063km/h

 

dann

R

drunter

2

 

dann

DIR

was ist das für ein Zeichen da drunter?

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Hallo,

gestern bekam ich einen Anhörungsbogen des Landkreises Harburg zugeschickt. Ich sollte mich doch zu der Tatsache äußern,das ich statt der erlaubten 50 km/h im Ort 60 km/h gefahren bin. Ich hätte auch die Möglichkeit 15 Euro Strafgebühr zu bezahlen und die Sache wäre damit erledigt.

Ich konnte mir zuerst keinen Reim darauf machen, wie das Foto entstanden ist. Den ich habe den Blitzer nicht bemerkt . Es handelt sich bei diesem Blitzer um ein Gerät welches im Auto eingebaut ist. Den mein Auto wurde von hinten geblitzt. Es ist kein Fahrerfoto erkennbar. Lediglich das Auto von hinten und in einem separaten Feld mein Kennzeichen.

Eine sofortige Verkehrskontrolle durch einen Polizeibeamten hat nicht stattgefunden.

Nun fragte ich mich natürlich ob das so überhaupt rechtens ist.

Ich meine nicht.

Eine Fahreridentifikation ist ja nicht möglich. Ich kann im Anhörungsbogen ja reinschreiben , Liesschen Müller aus der Musterstrasse ist gefahren. Wie wollen sie mir denn das Gegenteil beweisen ? In dem Feld , wo sich normalerweise das Fahrerfoto befindet ist nichts ausser einem großen schwarzen Viereck. Von einem Foto welches man zur Identifikation nehmen könnte ist das Lichtjahre entfernt.

Nun zu meiner Fragestellung.

Muß ich den Anhörungsbogen ausfüllen ? Wenn ja , welche Angaben sollte ich machen ? ich möchte mich ja nicht selber belassten.

Es gibt folgende Punkte zum ausfüllen :

- Angaben zur Person ( komplette Anschrift mit Geburtsdatum

- Angaben zur Fahrerlaubnis

- Angaben zur Sache mit den Punkten wer hat das Fahrzeug geführt - ich oder eine andere Person ( dann muß ich eine Anschrift der Person hinterlegen ) und ob ich den Verkehrsverstoß zugebe ja oder nein , wenn nein aus welchen Gründen

 

Was soll ich machen ? In wieweit gibt es für das Blitzen von hinten eine gesetzliche Grundlage. Gibt es überhaupt ein Gesetz welches diesen Sachverhalt regelt , wenn ja welches und welcher Paragraph trifft hier zu ?

 

In der Rechtbelehrung ist noch vermerkt , das ich wenn ich mich äußere, unter Berücksichtigung meiner Angaben entschieden wird, ob das Verfahren eingestellt oder ohne Rückäußerung der verwaltungsbehörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Somit werden dann wahrscheinlich aus 15 Euro 40 Euro incl. Gebühren und Auslagen. Ich bin über den ADAC Verkehrsrechtschutzversichert und könnte einen Anwalt bemühen. Lt. Aussage des ADAC sollte ich die Sache aussitzen , da sie mir nicht beweisen können wer gefahren ist. Aber das Aussitzen gefällt mir nicht so richtig.

 

Ich bin für jeden Rat und jede Hilfestellung sehr dankbar.

Viele Grüße

Compubast

 

 

Wer sagt denn, das es zu diesem Messvorgang kein Front / Seitenbild gibt...... mit Fahrer..... ansonsten ein Foto erbitten mit Fahrer und wenn da keins ist, ab in die "Tonne".

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Moin, das scheint wohl im Landkreis öfters zu passieren. ich habe heute auch so eine Sache bekommen und werde da mal schön paar Kreuze machen und den Kram zurück senden.

 

Du hast das im dunkeln wenigstens noch bemerkt . Ich war vollkommen ahnungslos. Um die Mittagszeit bei hellem Sonnenschein fällt ein Blitz von hinten nicht wirklich auf.

Werde vielleciht mal ein Schreiben an die Presse machen, wie das im LK so läuft. Mal abarten was da noch so reinkommt, nach dem Einspruch. Der Anwalt meint eigentlich keine Gefahr , müsste eingestellt werden.

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Allerdings ist die Strasse recht kurvig und der Winkel dürfte nicht stimmen.

Da das aber - bei einer parallelverlaufenden Straße - auch für den ankommenden Verkehr gelten würde, dürfte das hier nicht zu Zuge kommen.

 

Lt. Technikteil im RF sollte wohl Pfeil runter = Ankommend, Pfeil rauf = Abfliessend (wobei hier wohl nur noch die Spitze vom Pfeil eingeblendet wird)

 

Gruß,

AnReRa

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Habe am Montag den Bogen zurückgeschickt....und heute schon wieder Post !!

 

Die bl***** SCHw****** haben mich 2,5 Minuten später NOCHMAL von hinten geblitzt mit 12 km/h zuviel.

 

Na den muss ich ja nun auch erstmal ablehen und dann sehen was passiert.

 

Ich habe vor ca. 1 1/2 Wochen den Anhörungsbogen ausgefüllt und zurückgeschickt. Und bislang ist noch nichts erhalten, vielleicht kommt auch nichts mehr.

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Nun bin ich mir doch ziemlich sicher das da nichts mehr nachkommt. Von der Behörde keine Post , kein Anruf, kein persönlicher Besuch. Würde mal sagen die Sache ist erfolgreich eingestellt worden.

Werde mich noch nicht zu früh freuen , vielleicht kommt ja in dieser Woche doch noch etwas. Aber so ganz glaube ich da nicht mehr dran. Und wieder mal etwas gespart.

Wie siehts den bei den anderen Einsprüchen der anderen "Opfer" so aus ? Kam was vom Landkreis zurück in welcher Form auch immer ?

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Außer Kopfschütteln fallen mir zu diesem Thread nur noch Sachen ein, die ich hier besser nicht schreibe....

 

Anstatt froh zu sein, dass es keine verwertbaren Beweise für eure Verkehrsverstöße gibt, nölt ihr hier rum und wollt "die Presse" (BLÖD-Zeitung?) einschalten???? Geht's noch???

 

Opfer??? Ich pack's nicht.....

 

Dem Threadstarter wünsche ich von Herzen, dass sie ihn bald mit +50 von vorne und gestochen scharf ablichten. Dann ist er bestimmt glücklich....

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Außer Kopfschütteln fallen mir zu diesem Thread nur noch Sachen ein, die ich hier besser nicht schreibe....

 

Anstatt froh zu sein, dass es keine verwertbaren Beweise für eure Verkehrsverstöße gibt, nölt ihr hier rum und wollt "die Presse" (BLÖD-Zeitung?) einschalten???? Geht's noch???

 

Opfer??? Ich pack's nicht.....

 

Dem Threadstarter wünsche ich von Herzen, dass sie ihn bald mit +50 von vorne und gestochen scharf ablichten. Dann ist er bestimmt glücklich....

 

 

Da hat wohl jemand etwas falsch verstanden. Bin sehr froh das bis jetzt nichts mehr gekommen ist. Und das darf auch gerne so bleiben. Aber die Amtsmühlen mahlen zeitweise sehr langsam.

 

Und im übrigen : Wer anderen eine Grube gräbt, fällt meist selbst hinein.

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Da hat wohl jemand etwas falsch verstanden.

 

Ich habe das ganz richtig verstanden. Du bist doch der Schlaumeier, der die Presse informiert hat?

 

Warum freust du dich nicht einfach, dass die zu doof sind, richtig zu überwachen und du das zu deinem Vorteil ausnutzen kannst? Willst du, dass sie lieber unter dem Druck der Öffentlichkeit "richtig" blitzen?

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