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116 Bei 70 Mit Laser! Anfechten?


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Hallo zusammen,

 

auf dem Weg zur Arbeit stand ich mit meinem Motorrad heute an einer Ampelkreuzung ausserhalb geschlossener Ortschaften. Vor mir eine A-Klasse, die bei Grün nicht los fuhr. Nach 3 Sekunden drückte ich kurz die Hupe, worauf der Fahrer ganz genüsslich beschleunigte. Ich einmal am Hahn gezogen war ich nebenher, da ich mit meinem Motorrad nicht hinter so etwas herschleichen möchte und wurde prompt wurde ich von der Polizei rausgewunken. Da nichts geblitzt hatte, muss es wohl per Laser gewesen sein.

Jetzt war da 70, ein paar Hundert Meter weiter ist 100 und dann nach einigen Km der nächste Ort. Die Überschreitung von 46 km (120 gemessen abzgl. 4 km/h) klingt also dramatischer als es tatsächlich ist, meiner Meinung nach.

Der Polizist der mich rausgewunken hat, klärte mich schon über die Überschreitung und die Kosten auf, weil der Bulli noch von einem anderen "Sünder" belegt war. Da ich im Schichtdienst arbeite und daher mein Fahrzeug brauche, gab mir der Polizist den Rat, dass es u.U. eine Möglichkeit gibt das Fahrverbot von 4 Wochen zu umgehen, wenn ich noch keine Punkte in Flensburg habe. Die Strafe, immerhin 160 Euro, würde dann um die Hälfte zu erhöht (also 240 Euro). Dazu meinte er, ob ich eine Rechschutzversicherung habe, dann könnte sich auch ein Gang zum Anwalt lohnen. Fand ich jetzt schon ungewöhnlich, daß ein Polizist mir so viel Hinweise gibt, wie man die Strafe mildern bzw. abwehren kann. Ich hab dann im Bulli auch nicht bezahlt, sondern warte jetzt auf einen Anhörungsbescheid.

Es geht jetzt aber auch gar nicht um das Fahrverbot, das könnte ich noch im Dezember nehmen, wo ich Urlaub habe und die restlichen Schichten mit dem Zug rein fahren. Das ist zwar aufwändiger, aber nochmal 80 Euro drauf???

 

Meine eigenliche Frage:

Macht es also überhaupt Sinn mit dem Anhörungsbescheid, der laut Polizist in 3 bis 5 Wochen kmmen soll, zum Anwalt zu gehen und irgendwas zu versuchen? Man liest ja ab und zu von Messfehlern bei Laser usw. Schliesslich, da nicht geblitzt, gibt es ja auch kein Foto oder?

Oder kann ich mir das alles sparen und nehme die 160 Euro, die 3 Punkte (die tun mir nicht weh) und das Fahrverbot von 4 Wochen und stempel das als Lehrgeld ab?

 

Danke für eure Antworten.

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Man liest viel (und wenn m3 aus seiner Höhle kommt, wird er dir sicher eine Menge von "Murksmessungen" etc. erzählen), aus eigener Erfahrung weiß ich aber, daß die Messungen sehr sicher sind und in aller Regel auch durchgehen. Ohne konkreten Hinweis auf eine Fehlmessung sehe ich deine Chancen, gegen die Messung anzugehen, als erschwindend gering an.

 

Es gibt Bußgeldstellen, die gegen eine angemessene Erhöhung (bei uns in der Regel Verdoppelung) des Bußgeldes beim Ersttäter auf das Fahrverbot verzichten.

 

Ich bin mir sicher, wenn du zum Anwalt gehst, wird der dir sagen: "Das machen wir schon..". Ob der Einspruch, den er dann verfasst was taugt oder nur der Belustigung der Beamten dient (zu einem solchen habe ich neulich noch eine Stellungnahme geschrieben, es war wirklich köstlich, was der da alles abgelassen und vor allem durcheinandergeworfen hat) wird sich zeigen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, hast du ja keine zusätzlichen Kosten zu fürchten.

 

Warum findest du es übrigens ungewöhnlich, wenn der Polizist dir rät, zum Anwalt zu gehen. Ich halte es ebenso. Da ich davon überzeugt bin, daß meine Maßnahmen in Ordnung sind brauche ich eine Überprüfung der Maßnahme durch einen Anwalt gewiss nicht zu "fürchten".

 

Gruß

Goose

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Auch das ist nicht ungewöhnlich. Natürlich kann ich einem Betroffenen seine Möglichkeiten darlegen. Warum sollte ich das nicht machen? (Hier erfährt man jedoch häufig das sprichwörtliche "Wie man in den Wald hineinruft...")

 

Gruß

Goose

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Wie gesagt, ich sehe deine Chancen, daß ein Anwalt die Sache abbügeln kann, als erschwindend gering an. Wenn du das durch einen Anwalt überprüfen lassen willst, kannst du es sicher machen, nur würde ich mir da keine großen Hoffnungen machen.

 

Gruß

Goose

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Du wirst den Bußgeldbescheid bekommen und dort wirst du aufgefordert, den FS an einer dort bezeichneten Stelle abzugeben. Du kannst bei deiner eigenen Führerscheinstelle oder auch Polizeidienststelle fragen, ob sie ihn annehmen. Ansonsten müsstest du ihn (per Einschreiben!!!) an die Bußgeldstelle schicken, die dir das Fahrverbot auferlegt hat.

 

In meiner Behörde wird der FS bei einem Fahrverbot nicht mehr angenommen.

 

Gewöhnlich bekommst du ihn dann einige Tage vor Ablauf des Fahrverbotes wieder zurück (allerdings darfst du trotzdem bis Ablauf des FV nicht fahren)

 

Gruß

Goose

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Wärst Du einwenig abgezockt gewesen, wärst Du einfach umgedreht. Sollte man nur schnell schalten und abwägen ob eine schnelle Umkehr möglich ist!:rofl: Dann hättest zwar die Bewegungsmelder in grün vor die Tür gehabt, hätten die das Kennzeichen lesen können! Aber hätten Dich ja nicht so einfach identifizieren können! Hättest nur für ein paar Monate den Kombi bei Seite legen müssen :sneaky:

Hab es mir angewöhnt immer wenn ich rechtzeitig eine Kontrolle sehe abzubiegen oder umzudrehen. Können die ruhig schon von weiten winke winke machen und auf der Fahrbahn stehen, dass ist mir schnuppe! Wenn die was wollen sollen die hinterher kommen. Dann kann man immer noch halten :whistling: Kann ich ja auch nichts für wenn ich mein Handy vergessen habe! :rolleyes:

 

Aber da wirst Du wohl in den sauren Apfel beissen müssen. Der Anwalt wird nichts reißen können.

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Wärst Du einwenig abgezockt gewesen, wärst Du einfach umgedreht

Ich glaube ja nicht, daß du bei Tempo 120 noch einen U-Turn vor der Kontrolle hinlegst. Ggf. kannst du noch genüßlich bremsen, wenn der :rofl: 100 m vor dir auf die Straße geht, und die Kelle hebt. Um dann sachte zum Bulli zu rollen ... :rolleyes:

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Wärst Du einwenig abgezockt gewesen...
Rechne mal, wann du die Chance hast. Das Anhaltezeichen gebe ich so, daß er noch rechtzeitig anhalten , es sich aber nicht lange überlegen kann.

Ich höre immer wieder von den "coolen Jungs" die abhauen würden, aber wenn es soweit ist, daß sie mal angehalten werden, machen sie es doch nicht. In der Regel ist das immer viel Gerede, dahinter steckt nur selten was.

 

Gruß

Goose

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@goose: Wendeaktion und "coole Jungs" müssen es ja gar nicht sein! Es reichen Hausfrauen am hellichten Tage, die mit dem plötzlich auftauchenden Anhaltecop nicht rechnen und einfach weiterfahren :whistling::rofl: .

 

@moppedfahrer: Ein Anfechtung ist immer eine persönliche Abwägung (Zeit, Geld, Nerven, Punkte, FV, Flensakte, RSV, usw.) Die Erfolgsaussichten steigen mit 'nem kompetenten RA in Kombination mit 'nem Gutachter.

 

Auch ist klar, daß gerade hier die hiesigen Cop immer versuchen, die Handlasermessung in einem guten Licht darzustellen. Wenn ich jedoch deren Geblubbere für bare Münze genommen hätte, dann wäre ich um 6 Flens reicher gewesen.

:rolleyes:

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Warum kenne ich solche Situationen wie vom TE geschildert nur zu gut..... :rolleyes:

mache ich nicht anders, und wer weiss was passiert wenn man am griff dreht,,,,,

Hast du den Cop mal gefragt, wo er angeblich gelasert haben will ? Stelle ich mir bei der Situation schon spannend vor....links schwenk. gas, rechts schwenk.....was hast du für ein mopped? Soweit ich weiss, kann und darf nur auf einer senkrechten Fläche gelasert werden, wie z.b. einem Kennzeichen.

 

Gruss (und) Hopp

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@goose. Und wenn man seinen photonenwerfer extra geneigt hat ?

Und wie angemerkt, bei dem manöver noch sauber auf die schüssel halten ???? Halte ich für fragwürdig.

Aus praktischer Erfahrung kann ich dir versichern, daß es problemlos klappt.

 

@goose

 

mal so ne Frage wenn du dich so gut auskennst, wie wird den gelasert. Immer von Vorne (auf den Laser zukommend) oder auch von Hinten (vom Laser weggehend)?

In der Regel von vorne, allerdings ist eine Messung von hinten möglich und auch nicht ausgeschlossen. Entweder stellt sich dann ein zweites Anhalteteam in FR des abfließenden Verkehrs auf oder, wie neulich, mesen wir hauptsächlich den ankommenden Verkehr und für den abfließenden Verkehr hält sich ein Kradfahrer bereit, der denn hinterher fährt und anhält.

 

Gruß

Goose

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Nur mal so, da hier ja immer behauptet wird, Lasermessungen sind immer iO:

Ich fahr mit meinem Mopped hinter einem kleinen 3er BMW, der wohl eine Hausnummer oder Einfahrt sucht im 50 er Bereich so um die 20 km/h. Er setzt den Blinker rechts und verzögert weiter. Ich denke, bevor du hier umfällst, mach dich lieber vom Hof. Also Griff ins Getriebe, und ab. Hüftschwung links, Gas und einkehrschwung rechts, als da plötzlich ein Männeken von der schiessenden Verbindung wie doll auf der Strasse herumhüpft. Ok, ich rechts ran. Der andere sitzt im Auto und überprüft die Papiere eines Autos, das sie wohl vor mir rausgebeten haben. Also schon mal nix mit Zeuge. Angeblich 70 statt 50......hmmmm. Frag ich doch mal was er denn hier so macht und wie er das so macht:

Auf welchem Punkt haben wir denn am Möppi gemessen ?

Antwort: Das weiss ich nicht mehr !!!!!

Na dann....gekommen ist allerdings auch nie was, aber wenn hätte ich nix machen können. Brauche ich jetzt selber Video als Beweis, denn die Beweispflicht ist ja offensichtlich umgekehrt worden ?

DAS GEHT JA GAR NICHT !!!!!

 

Gruss (und) Hopp

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