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Geblitzt Mit 41 Km/h Zu Viel In Der Probezeit


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Hallo Leute!

Auch wenn ich eigentlich ein sehr sicherer Fahrer bin, der nie auch nur einen km/h zu schnell fährt, hats mich jetzt erwischt.

Ich wurde auf der Autobahn von Hamburg nach Berlin mit 121 in einer 80-Zone geblitzt, da ich anscheinend einfach das Schild übersehen habe.

Naja wie auch immer, meine Mutter (der Fahrzeughalter) hat nun den Bescheid bekommen, dass sie benennen soll, wer der Fahrer zum Tatzeitpunkt war. Im Bescheid steht nicht, dass ausgeschlossen werden kann, dass sie gefahren ist.

Meine Frage ist nun, kann sie den Vorfall auf ihre Kappe nehmen? Was sind die Konsequenzen, falls es rauskommen sollte? Habt ihr sonstige Tipps was ich nun machen kann, da ich für meine Zivildienststelle den Führerschein brauche?

 

Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt!

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Sie kann es versuchen, allerdings steht bei +41km/h ein Fahrverbot im Raum.

 

Von daher wäre es günstig versuchen es etwas zu verschleppen, und wenn der Bußgeldbescheid kommt, Einspruch einlegen.

 

Besser wäre jemand der dir ähnlich sieht. Lese dich mal etwas ein.

 

MfG.

 

hartmut

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Zum allgemeinen Verständnis:

Das was du "Bescheid" nennst ist ein Anhörungsbogen?

 

Meine Frage ist nun, kann sie den Vorfall auf ihre Kappe nehmen?

Ja.

Meiner Erfahrung nach wird, wenn sich der Fahrzeughalter selbst beschuldigt nicht mehr aufs Bild gesehen, sonst hätte der Altersunterschied zwischen mir und meinem Vater schon mehrmals auffallen müssen.

 

Was sind die Konsequenzen, falls es rauskommen sollte?

Keine zusätzlichen.

 

Der Bußgeldbescheid mit der Geldbuße, Fahrverbot und Punkten würde eben an dich gehen. Zusätzlich würde die Fahrerlaubnisbehörde an deinem Wohnort noch die Probezeitmaßnahmen (Aufbauseminar, Probezeitverlängerung) ergreifen.

 

Habt ihr sonstige Tipps was ich nun machen kann, da ich für meine Zivildienststelle den Führerschein brauche?

Zuerstmal:

Man wird dir dafür nicht deinen Führerschein entziehen.

 

Wenn du den Monat Fahrverbot vor deiner Zivildienstzeit absitzt steht deinem Zivi-Job nichts im Wege.

 

Ansonsten kannst du hier auch nachlesen, wie du dich darum drücken kannst dass du oder sonst jemand für den Verstoß bestraft wird und dir die Probezeitmaßnahmen erspart bleiben:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...mp;#entry672999

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Ja.

Meiner Erfahrung nach wird, wenn sich der Fahrzeughalter selbst beschuldigt nicht mehr aufs Bild gesehen, sonst hätte der Altersunterschied zwischen mir und meinem Vater schon mehrmals auffallen müssen.

Was aber nun, wenn der abgelichtete Fahrer maennlichen Geschlechts ist und das eventuell noch mit einem Dreitagesbart nachhaltig demonstriert? Meinst Du nicht, dass dann selbst der verschlafenste aller Sachbearbeiter irgendwie ein wenig aufmerksam werden koennte, wenn Frau Gisela Meyer nun meint, diese abgelichtete Person zu sein? :rolleyes:

 

Ich weiss - ich spekuliere etwas, denn ueber das Geschlecht des oder der TE/in ist nicht viel bekannt, aber die Frage stellt sich doch, oder? :P

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Ja.

Meiner Erfahrung nach wird, wenn sich der Fahrzeughalter selbst beschuldigt nicht mehr aufs Bild gesehen, sonst hätte der Altersunterschied zwischen mir und meinem Vater schon mehrmals auffallen müssen.

Was aber nun, wenn der abgelichtete Fahrer maennlichen Geschlechts ist und das eventuell noch mit einem Dreitagesbart nachhaltig demonstriert? Meinst Du nicht, dass dann selbst der verschlafenste aller Sachbearbeiter irgendwie ein wenig aufmerksam werden koennte, wenn Frau Gisela Meyer nun meint, diese abgelichtete Person zu sein? :rolleyes:

Dann ändert das wohl auch nichts daran, dass einfach nicht auf das Bild gesehen wird.

 

Bisher wurde ja augenscheinlich auch noch nicht darauf gesehen, aber der Mutter bereits der Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung gemacht.

Warum sollte dann, wenn die Mutter antwortet "Ja, ich war es" auf das Bild gesehen werden?

 

Vor allem, wenn man weiß, dass das Bußgeldgeschäft eben ein Massenverfahren ist und ein Sachbearbeiter rechnerisch vielleicht 3 Minuten Zeit pro Verfahren hat.

 

Wem es aber mehr behagt, der kann natürlich auch einen guten Freund fragen ob er ihm den Ersatz-Fahrer macht...

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Das was du "Bescheid" nennst ist ein Anhörungsbogen?
ich vermute hier aber einen Zeugenfragebogen, da die Mutter ja den Fahrer benennen soll. Die Behörde wird aufgrund von Äußerlichkeiten (Mutter= Frau; Bild zeigt Mann) die Mutter als Fahrerin ausgeschlossen haben.
Meiner Erfahrung nach wird, wenn sich der Fahrzeughalter selbst beschuldigt nicht mehr aufs Bild gesehen, sonst hätte der Altersunterschied zwischen mir und meinem Vater schon mehrmals auffallen müssen.
das solltest du aber nicht verallgemeinern, auch wenn dir das schö öfter passiert ist.

@HarryB

denn ueber das Geschlecht des oder der TE/in ist nicht viel bekannt
soviel weibliche Zivildienstleistende dürfte es nicht geben :rolleyes:
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Bisher wurde ja augenscheinlich auch noch nicht darauf gesehen, aber der Mutter bereits der Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung gemacht.

Ich wuesste jetzt mal gerne, woher Du denn dieses Wissen hast. Ich kann das so nicht aus diesem Thread erkennen, eher sehe ich das so wie 'hawethie'.....

 

soviel weibliche Zivildienstleistende dürfte es nicht geben :rolleyes:

Richtig, das habe ich auch bedacht - deshalb sagte ich ja auch, dass nicht viel ueber das Geschlecht bekannt ist. Man kann aber durchaus vermuten, dass es sich um eine maennliche Person handelt.... :P

Dieserhalb und desterwegen ja auch mein obiger Einwand, denn wie auch du schon fest stellst, 'MrMijagi' verallgemeinert seine Erfahrungen hier ein wenig zu sehr, wie ich finde. :P

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Bisher wurde ja augenscheinlich auch noch nicht darauf gesehen, aber der Mutter bereits der Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung gemacht.

Ich wuesste jetzt mal gerne, woher Du denn dieses Wissen hast. Ich kann das so nicht aus diesem Thread erkennen, eher sehe ich das so wie 'hawethie'.....

Daraus dass der Threaderöffner schreibt, dass seine Mutter in dem Brief den sie bekommen hat, nicht als Fahrerin ausgeschlossen ist. Das ist aber bei Zeugenfragebögen üblich.

 

Und auch in Anhörungsbögen steht "Wenn sie nicht der verantwortliche Fahrzeugführer waren benennen Sie diesen bitte...".

 

Um sicher zu gehen habe ich aber ja bereits nachgefragt, ob der Brief, welchen er fälschlicherweise als "Bescheid" bezeichnet, ein Anhörungsbogen ist.

 

'MrMijagi' verallgemeinert seine Erfahrungen hier ein wenig zu sehr, wie ich finde. :rolleyes:

Mag ja sein, dass das deine Meinung ist, hab ich kein Problem mit.

Ich habe klar geschrieben, dass meine Aussage auf meiner persönlichen Erfahrung beruht. Ob man dann für den eigenen Fall Ähnliches vermutet oder lieber Spekulationen aus Fernost folgt bleibt natürlich dem Threaderöffner selbst überlassen.

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Brief den sie bekommen hat, nicht als Fahrerin ausgeschlossen ist. Das ist aber bei Zeugenfragebögen üblich
naja - unsere Anhörungsbögen beginnen mit dem berühmten (Otto-)Satz: "Ihnen wird zur Last gelegt, folgende Owi ...".

Ein Zeugenfragebogen (abgesehen von dem anderen Aussehen) beginnt mit "Der Fahrerin/dem Fahrer des Kfz.... wird zur Last gelegt, am xx.xx.xx eine

Owi begangen zu haben".

 

Um sicher zu gehen habe ich aber ja bereits nachgefragt, ob der Brief, welchen er fälschlicherweise als "Bescheid" bezeichnet, ein Anhörungsbogen ist.
warten wir mal ab, ob der TE sich noch mal meldet.

 

Ich habe klar geschrieben, dass meine Aussage auf meiner persönlichen Erfahrung beruht.
mag durchaus vorkommen: du = Mann; Vater = (üblicherweise) Mann - wenn da der SB mal nicht so genau hin schaut.

 

Bei FV-Sachen wird das aber gemacht - und dann dürfte auffallen, dass Mann <> Frau. - Ansonsten steht sogar der Verdacht im Raum, dass der SB eine Straftat begeht.

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Brief den sie bekommen hat, nicht als Fahrerin ausgeschlossen ist. Das ist aber bei Zeugenfragebögen üblich
naja - unsere Anhörungsbögen beginnen mit dem berühmten (Otto-)Satz: "Ihnen wird zur Last gelegt, folgende Owi ...".

und dann folgt eben irgendwann im Fließtext der Hinweis, dass man, falls man nicht selbst der Fahrer war bitte den Betreffenden nennen soll.

 

Ein Zeugenfragebogen (abgesehen von dem anderen Aussehen) beginnt mit "Der Fahrerin/dem Fahrer des Kfz.... wird zur Last gelegt, am xx.xx.xx eine

Owi begangen zu haben".

Das andere Aussehen spielt hier wohl kaum eine Rolle, da der Threaderöffner allem Anschein nach wenig Erfahrung mit den unterschiedlichen Anschreiben der Bußgeldstellen in diesen Dingen hat, schreibt er doch bereits von einem Bescheid.

 

In Zeugenbögen die ich bisher gesehen habe stand meist eben der Hinweis, dass der Halter und Empfänger als Fahrer bereits ausgeschlossen wurde.

 

Zudem kann auch der Vermerk der genauen Geschwindigkeitsübertretung ein Hinweis auf einen Anhörungsbogen sein, da das nicht in Zeugenfragebögen nicht immer angegeben ist.

 

Um sicher zu gehen habe ich aber ja bereits nachgefragt, ob der Brief, welchen er fälschlicherweise als "Bescheid" bezeichnet, ein Anhörungsbogen ist.
warten wir mal ab, ob der TE sich noch mal meldet.

Eben...

 

Ich habe klar geschrieben, dass meine Aussage auf meiner persönlichen Erfahrung beruht.
mag durchaus vorkommen: du = Mann; Vater = (üblicherweise) Mann - wenn da der SB mal nicht so genau hin schaut.

 

Bei FV-Sachen wird das aber gemacht - und dann dürfte auffallen, dass Mann <> Frau.

Ich würde mich nicht so aus dem Fenster lehnen, wenn das nur "mal" vorgekommen wäre, aber das hat bisher in einem halben Dutzend Fällen eben immer ohne Probleme geklappt. Und so gering sind fast 30 Jahre Altersunterschied nunmal nicht, dass das nie auffallen würde.

 

Ansonsten steht sogar der Verdacht im Raum, dass der SB eine Straftat begeht.

Nun, dann steht dieser Verdacht bei den Sachbearbeitern im Bayrischen Polizeiverwaltungsamt in Straubing oder beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München ständig im Raum.

Denn da sind ja auch Bußgeldbescheide bei Parkverstößen üblich.

 

Ich habe gerade einen hier liegen, was schlägst du vor auf welche Strafrechtsparagraphen ich meine Anzeige, hilfsweise gegen den Behördenleiter [...] (ein Sachbearbeiter ist leider nicht angegeben) stützen soll?

Edited by HarryB
Offensichtlichen Realnamen entfernt
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Ich habe klar geschrieben, dass meine Aussage auf meiner persönlichen Erfahrung beruht. Ob man dann für den eigenen Fall Ähnliches vermutet oder lieber Spekulationen aus Fernost folgt bleibt natürlich dem Threaderöffner selbst überlassen.

Boah ey - und schon wird wieder die beleidigte Leberwurst heraus gehaengt.... :P Das ist Kleinkindverhalten, mein Gutster!

 

Ob ich nun in Fernost wohne oder in Bielefeld, das spielt doch ueberhaupt keine Rolle. Meine 'Spekulationen', wie Du es nennst, beruhen auf einige Monate aktiver Mitgliedschaft in diesem Forum, in denen ich einiges gelernt habe. Zum Beispiel habe ich gelernt, dass Strohhalme, die hier unbeachtet als Baumstaemme verteilt werden, von unbedarften Neumitgliedern gerne aufgenommen werden und die sich dann manchmal wundern muessen, dass ihnen dieser vermeintliche Baumstamm keinesfalls eine Hilfe vor dem Ertrinken bot.....

 

Aber das wirst Du jetzt bestimmt auch nicht verstehen - wollen.... :rolleyes:

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Ich habe gerade einen hier liegen, was schlägst du vor auf welche Strafrechtsparagraphen ich meine Anzeige, hilfsweise gegen den Behördenleiter [...] (ein Sachbearbeiter ist leider nicht angegeben) stützen soll?

 

Der Beitrag wurde von HarryB bearbeitet: Heute, 2:54

 

Bearbeitungsgrund: Offensichtlichen Realnamen entfernt

 

Ähem, aber was soll das denn?

 

Als Amtsleiter der Verwaltung einer Landeshauptstadt ist man wohl eine öffentliche Person, deren Namen hier auch genannt werden darf (in und um München nimmt er, was die Bekanntheit von Politikern angeht sicher den Rang hinter Oberbürgermeister Ude ein, noch deutlich vor den verschiedenen Bürgermeistern oder dem aktuellen Fraktionsvorsitzenden der CSU im Stadtrat), zumal er auch ständig Interviews zu Themen die seine Behörde betreffen gibt.

 

Nur mal ein paar Beispiele der Öffentlichkeit:

- http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtverwaltu...waltungsreferat

- http://www.muenchen.de/Rathaus/politik_str...0490/blume.html

- http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muench...fbauen-1.970128

- http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen...-tz-495606.html

 

Übrigens der Leiter der bayrischen Staatskanzlei heißt Siegfried Schneider, der Leiter des Bundeskanzleramts Ronald Pofalla. Werden diese Namen jetzt auch entfernt? :rolleyes::P

 

Ich habe klar geschrieben, dass meine Aussage auf meiner persönlichen Erfahrung beruht. Ob man dann für den eigenen Fall Ähnliches vermutet oder lieber Spekulationen aus Fernost folgt bleibt natürlich dem Threaderöffner selbst überlassen.

Boah ey - und schon wird wieder die beleidigte Leberwurst heraus gehaengt....

Wenn du das so empfinden möchtest.

 

Soll doch der Threaderöffner selbst entscheiden, was er tun möchte, ich schrieb ja auch selbst, dass man natürlich auch einen Freund als Ersatz-Fahrer hinzuziehen kann.

Am besten wäre ja eh er würde sich nochmal melden und klarstellen welche Art Post seine Mutter nun bereits bekommen hat.

 

Persönlich lasse ich die Vorgänge eben wenn es geht am liebsten in der Familie, da gibt es weniger Personen die sich einmischen und am Ende noch die Sache zerschießen (z.B. der Vater des auch erst 18-jährigen Freundes, der auf einmal Muffensausen bekommt und nicht will dass sein Sohn vor Gericht erscheinen muss und deshalb den Sohn drängt den wahren Fahrer zu nennen, auch wenn es dafür noch zu früh ist etc. pp.).

 

Ob ich nun in Fernost wohne oder in Bielefeld, das spielt doch ueberhaupt keine Rolle. Meine 'Spekulationen', wie Du es nennst, beruhen auf einige Monate aktiver Mitgliedschaft in diesem Forum, in denen ich einiges gelernt habe.

Du schreibst doch selbst dass du spekulierst und in Fernost bist du nunmal persönlich von der deutschen Verkehrsüberwachung nicht allzu oft betroffen. Sei froh... :P

 

Aber ich will doch gar nichts anzweifeln, nur lasse ich mir auch nur ungern sagen, dass ich meine Erfahrung zu sehr verallgemeinern würde, denn wenn es üblich wäre auf das Bild zu sehen, würden viele, viele Alber-to-Geschichten ja nicht klappen, denn warum sollte 'gleiches Geschlecht - Altersunterschied 25J - 52J' dabei generell nicht auffallen, 'anderes Geschlecht - Altersunterschied 18J - 45J' aber schon?

 

Zum Beispiel habe ich gelernt, dass Strohhalme, die hier unbeachtet als Baumstaemme verteilt werden, von unbedarften Neumitgliedern gerne aufgenommen werden und die sich dann manchmal wundern muessen, dass ihnen dieser vermeintliche Baumstamm keinesfalls eine Hilfe vor dem Ertrinken bot.....

Ich bin auch nicht der Meinung, dass ich hier Strohhalme verteile...

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Soll doch der Threaderöffner selbst entscheiden, was er tun möchte, ich schrieb ja auch selbst, dass man natürlich auch einen Freund als Ersatz-Fahrer hinzuziehen kann.

 

 

Hinzuziehen KANN, aber ist das richtig oder sinnvoll?

 

Jedes Rumgezackere samt spekulieren auf Fristende ( Verjährung, Ver-3-Monatung ) bringt uns der GENERELLEN Fahrtenbuchpflicht näher oder auch der Österreichregelung!

 

Ich könnte mir auch vorstellen das "Ersatzfahrer" die erst meinen gefahren zu sein und später das Alibi aus dem Ärmel schüteln auch mit der Führerscheinauflage PERSÖNLICHES Fahrtenbuch belegt werden könnten. Dort müsste vor Fahrtantritt Kennzeichen und Fahrtbeginn eigetragen werden.....

 

Bußgelder samt Fahrtverbot müssen um der vorbegenden Diziplinierung willen auch die STVO-Verletzer erreichen!

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Soll doch der Threaderöffner selbst entscheiden, was er tun möchte, ich schrieb ja auch selbst, dass man natürlich auch einen Freund als Ersatz-Fahrer hinzuziehen kann.

Hinzuziehen KANN, aber ist das richtig oder sinnvoll?

Das ist wohl persönliche Entscheidung jedes einzelnen Verursachers bzw. Betroffenen.

 

Jedes Rumgezackere samt spekulieren auf Fristende ( Verjährung, Ver-3-Monatung ) bringt uns der GENERELLEN Fahrtenbuchpflicht näher oder auch der Österreichregelung!

Quatsch.

 

Kennst du auch nur eine Aussage eines irgendwie in die Gesetzgebung Eingebundenen der sich für eine generelle Fahrtenbuchpflicht ausspricht oder auch nur geäußert hat, dass er sich das vorstellen kann?

 

Abgesehen davon widerspräche die Österreichregelung dem bundesdeutschen Grundgesetz wie dir gegenüber hier ja schon mehrfach ausgeführt wurde.

 

Also da ist absolut nichts zu befürchten.

 

Zudem bin ich so ehrlich und gebe gerne zu, dass auch wenn mein Fall der 1.000.000-ste wäre, der die generelle Fahrtenbuchpflicht dann sicher veranlassen würde, ich dennoch versuchen würde für mich eine Verjährung zu erreichen. Wenn ich es nicht tue, würde dann eben ein anderer den letzten Fall vollmachen. Also kann ich auch selbst mein Heil in der Flucht suchen...

 

Ich könnte mir auch vorstellen das "Ersatzfahrer" die erst meinen gefahren zu sein und später das Alibi aus dem Ärmel schüteln auch mit der Führerscheinauflage PERSÖNLICHES Fahrtenbuch belegt werden könnten. Dort müsste vor Fahrtantritt Kennzeichen und Fahrtbeginn eigetragen werden.....

Dass deine Phantasie und Vorstellungskraft (alles geht, man muss es sich nur fest genug vorstellen :P ) quasi grenzenlos ist, ist hier wohl mittlerweile allgemein bekannt.

 

Allerdings gibt es solche "persönlichen Fahrtenbücher" schlicht nicht. Es ist also unnötig hier mit falschen Tatsachen Ängste zu schüren.

 

Bußgelder samt Fahrtverbot müssen um der vorbegenden Diziplinierung willen auch die STVO-Verletzer erreichen!

Natürlich.

Deshalb sollen die Behörden bitte ordentlich ermitteln und nicht einfach ein Massenabfertigungsgeschäft aufbauen.

Außerdem muss keiner bei seiner Ergreifung und Bestrafung mithelfen.

 

So wie es bei Straftaten auch ist. Ich warte bereits auf deinen Demonstrationsaufruf "Bankräuber - Stellt euch selbst - ist doch eh besser - zum Wohle Aller!" :rolleyes:

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