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Lasermessung Mit Fahrerflucht


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Hallo Zusammen

Bin gestern mit meinem Motorrad auf der Landstraße unterwegs gewesen. Auf dieser waren 80 km/h erlaubt und ich hatte mehr als das doppelte drauf.

Nun dann gings los , eine Polizistin stand halb auf der Straße und fuchtelte mit einer Kelle durch die gegend und wollte mich natürlich aufhalten.

Ich dachte nur noch ,,Kagge" und bin vorbeigefahren. 200m weiter bin ich in eine kleine Seitenstraße abgebogen und geflüchtet.

Erkennen konnte ich auch einen anderen Polizisten der vor einem Stativ stand , daher denke ich dies war eine Lasermessung.

Können die mir nun was anhaben ?

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Wenn sie dein Nummernschild notiert haben, gibt es eventuell Besuch, um dich zur Rede zu stellen und um dir ein Geständnis zu entlocken. Am besten machst du daher die Tür der Polizei nicht auf und folgst auch keinen Vorladungen zur Polizei, denn dazu bist du nicht verpflichtet.

 

Sollten sie dich doch antreffen gilt: Alles abstreiten, aber nicht mit zu blumigen Worten. Ein "Ich habe den Verstoß nicht begangen und mache sonst keine weiteren Angaben" reicht aus. Einige empfehlen dennoch Ausreden wie: "Ich habe einen potentiellen Käufer das Rad fahren lassen, dieser hatte kein Interesse und ich habe mir leider seinen Namen nicht notiert." Meiner Meinung nach ist es jedoch besser, nichts zu sagen, da man dann nicht Gefahr läuft, sich in Widersprüche zu verstricken.

 

Am besten ziehst du die Klamotten und den Helm, die du bei der Fahrt an hattest, bis zur Verjährung in 3 Monaten nicht an. Denn diese könnten ebenfalls dazu verwendet werden, dich zu überführen.

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Wenn sie dich nicht direkt danach angehalten haben wirds erstmal schwer für die Polizei dir die Fahrereigenschaft nachzuweisen, da ja kein Bild oder Video gemacht wurde. Hattest du eine Sturmhaube drunter und/oder ein getöntes Visier? Wenn du mit 160 vorbeigefahren bist wirds schwer da was zu erkennen und merken seitens der Polizei.

Lederkombi würde ich erstmal wegpacken und die Tür nicht aufmachen wenn sie dich befragen wollen.

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Kann ich mir auch schlecht vorstellen. Normalerweise geht das übrigens mit dem Besuch sehr schnell... manchmal wartet die Rennleitung schon vor dem Haus des Betroffenen, um ihn "auf frischer Tat" ertappen zu können. Vermutlich hattest du sogar soviel Glück, dass sie noch nicht einmal dein Nummernschild erkennen konnten.

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Das würde mich sehr überraschen. Meiner Meinung nach ist die Sache gegessen. Natürlich sollte man die nötigen Vorsichtsmaßnahmen nicht gleich schleifen lassen: Die Montur würde ich erst mal im Schrank lassen und auch beim Öffnen der Haustür zweimal hinsehen :rolleyes:.

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Am besten machst du daher die Tür der Polizei nicht auf und folgst auch keinen Vorladungen zur Polizei, denn dazu bist du nicht verpflichtet.

Ich meine doch, das im Forum (ich glaube von Goose) schon anders gelesen zu haben. Demnach wäre man durchaus verpflichtet, einer Vorladung Folge zu leisten. Was ist denn jetzt richtig? :rolleyes:

 

 

Ciao, Alberto

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Am besten machst du daher die Tür der Polizei nicht auf und folgst auch keinen Vorladungen zur Polizei, denn dazu bist du nicht verpflichtet.

Ich meine doch, das im Forum (ich glaube von Goose) schon anders gelesen zu haben. Demnach wäre man durchaus verpflichtet, einer Vorladung Folge zu leisten. Was ist denn jetzt richtig? :whistling:

Ciao, Alberto

 

Genau das ist der Mist. :rolleyes:

 

I.d.R. muss man Vorladungen, die hier im Forum diskutiert werden, keine Folge leisten. Und wenn man denen, zu denen man zu erscheinen hat, zunächst fern bleibt, passiert ersteinmal auch nichts, Die Post kann immer verloren gehen. Bloß nicht "belehren" lassen von Goose. :rolleyes:

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Wenn jemand mit einem Brief ohne Zustellnachweis eingeladen wird, kann dieser verlorengehen. Im Falle des Falles hat man ihn also gar nicht erhalten. Auf telefonische Einladungen läßt man sich gar nicht erst ein bzw. verweist man auf die Schriftform; schließlich will man ja wissen, weshalb genau man eingeladen wird. Fazit: nur bei Zustellungsnachweis besteht ein konkretes Indiz dafür, daß es sich um eine Vorladung handelt. Aber auch die kann man verschieben, wenn einem der Termin ungünstig liegt.

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  • 1 month later...

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