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Hallo,

 

bin durch zufall auf diese Seite gekommen und sie gefällt mir! :whistling:

 

Da es ja hier im Forum Leute gibt welche sich wirklich mit dieser Thematik auskennen,

 

würde ich gerne ein paar Mythen bezüglich Radarpistole hinterfragen...

 

z.B.:

 

- Ist es wirklich nicht möglich bei Regen zu lasern?

 

- Ist es wirklich nicht möglich in der Nacht zu lasern?

 

- Kann man das Kennzeichen mit einer Radarpistole erfassen?

(Denn manche glauben wenn der Polizist das Kennzeichen noch nicht lesen kann, kann man eine Fliege machen) :P

 

Würde mich echt freuen wenn mir jemand diese Fragen defenetiv beantworten kann.

 

Danke!

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Ist es wirklich nicht möglich bei Regen zu lasern?
Doch, es ist möglich. Zwar stelle ich mich ungerne in den Regen, aber es git auch noch anere Möglichkeiten, trocken zu bleiben (z.B. kann man unter der Heckklappe vom Bully auch gut stehen)

 

Ist es wirklich nicht möglich in der Nacht zu lasern?
Doch, auch das Lasern bei Nacht ist möglich und wird bei uns regelmäßig gemacht

 

Kann man das Kennzeichen mit einer Radarpistole erfassen?

(Denn manche glauben wenn der Polizist das Kennzeichen noch nicht lesen kann, kann man eine Fliege machen)

Wir arbeiten mit dem Riegl FG21-P, das Gerät hat eine Vergrößerungsoptik (6-fach). Damit kann ich nicht nur frühzeitig das Kennzeichen ablesen, oftmals kann man auch bereits auf weite Entfernung Handy- oder Gurtverstöße feststellen.

 

Würde mich echt freuen wenn mir jemand diese Fragen defenetiv beantworten kann.
Definitiv sind alle drei von dir eingestellten Mythen zerstört, und das, ohne Jamie Hyneman zu fragen :whistling:

 

Gruß

Goose

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würde ich gerne ein paar Mythen bezüglich Radarpistole hinterfragen...

 

Bei uns gibt es keine Radarpistolen :whistling:

 

- Ist es wirklich nicht möglich bei Regen zu lasern?

 

Geht (fast) ganz normal

 

- Ist es wirklich nicht möglich in der Nacht zu lasern?

 

Stellt überhaupt kein Problem dar - einzig die Einschränkung ist möglich das bei Bixenonfernlicht erst später ein Messwert vorliegt wie unsere letzten Tests gezeigt haben

 

 

Kann man das Kennzeichen mit einer Radarpistole erfassen?

 

Kommt auf die Entfernung an,bei der Riegl mit der 6fach Optik dürfte das schon ziemlich früh möglich sein.

 

Gruss gery41

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Kann man das Kennzeichen mit einer Radarpistole erfassen?

(Denn manche glauben wenn der Polizist das Kennzeichen noch nicht lesen kann, kann man eine Fliege machen)

Wir arbeiten mit dem Riegl FG21-P, das Gerät hat eine Vergrößerungsoptik (6-fach). Damit kann ich nicht nur frühzeitig das Kennzeichen ablesen, oftmals kann man auch bereits auf weite Entfernung Handy- oder Gurtverstöße feststellen.

 

 

Kannst du hier konkrete Meterangaben liefern? Es geht nicht um eine genaue Meterzahl, aber auf 100 Meter genau bei guten Bedingungen wirst du es vielleicht konkretisieren können, bitte!

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Ich werde beim nächsten Mal genauer darauf achten. Im Moment müsste ich zu sehr schätzen.

Danke, sicher auch im Namen von "zitrone" :whistling: Aber nützt das Kennzeichen was, wenn einer auf sagen wir mal 150 m legal verduftet?

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Hallo,

 

Denn manche glauben wenn der Polizist das Kennzeichen noch nicht lesen kann, kann man eine Fliege machen

Wie ist den das 'noch nicht' gemeint ?

 

Das Kennzeichen ist bei einer (Hand-)Lasermessung ja zunächst nicht von Bedeutung. Es hilft zwar bei der Identifizierung wenn der Meßposten nicht(!) der Anhalteposten ist, aber grundsätzlich reicht es wohl aus, wenn (bspw. per Funk oder Zuruf) die Ansage kommt : 'Der rote Kombi mit Musterstadter Kennzeichen'.

 

Aber der Delinquent erfährt ja erst von der Messung, wenn er einen Cop sieht der ihn von der Straße winkt. Dann dürfte das Abhauen - mit dem PKW - sowieso schwierig werden.

Ich könnte mir sowieso vorstellen, dass die :whistling: die Meßstelle so wählen, dass man dazwischen nicht gewollt oder ungewollt abbiegen kann und auch kein Fahrzeug dazwischen auf die Straße fahren kann.

Der Messenden :P könnte niemals sicherstellen, dass nicht dummerweise ein sehr ähnliches Fahrzeug außerhalb seines Sichbereiches auffährt ...

Umgekehrt glaube ich aber nicht, dass der anhaltende :cop01: 'ne Großfahndung auslöst, wenn ein vom messenden Personal gemeldetes Fahrzeug nicht innerhalb einer gewissen Zeit an ihm vorbeikäme. (Wenn man mal voraussetzt, dass der Gemessen die Messung bemerkt hat).

 

Gruß,

AnRera

 

EDIT: Der grüne Kamerad war schneller ...

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Hallole,

 

die "Laserpistole" ist in Wirklichkeit natürlich ein Lasergeschwindigkeitshandmessgerät.

Manche Fragen erübrigen sich, wenn man das Messsystem kennt.

Bei Laser handelt es sich um ein optisches Messsystem, bei dem Laserimpulse (im unsichtbaren Infrarotlichtbereich) ausgesendet und nach Reflexion wieder empfangen werden.

Also - wenn das Licht nicht durchkommt (beispielsweise bei Nebel, starken Regen oder Schneefall), dann kann die Lasermessung auch nicht funktionieren.

Bei Nacht jedoch sind die Bedingungen gut, Dunkelheit beeinträchtigt das Laserlicht nämlich nicht.

 

Das Kennzeichen "erfassen" - also in Form von photografischer Sicherung - geht mit Lasergeräten nicht. Erkennen jedoch kann man, je nach Gerät, die Kennzeichen auch aus einiger Entfernung. Ich denke so ca. 100 - 150 m beim Riegl FG21 sind da schon drin.

 

Ansonsten ist alles schon gesagt worden, vor allem, dass man Lasermessstellen meist erst dann entdeckt, wenn man schon lange gelasert ist. Bei Reichweiten bis 1000 m ....

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Ansonsten ist alles schon gesagt worden, vor allem, dass man Lasermessstellen meist erst dann entdeckt, wenn man schon lange gelasert ist.

Solange nicht um die Ecke gelasert werden kann, kann man die Lasermeßstellen erkennen :P .

 

Bei Reichweiten bis 1000 m ....

Ein Praxismythos :cop01: .

:whistling:

- immer schön zügig fahren -

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Ich denke so ca. 100 - 150 m beim Riegl FG21 sind da schon drin.

Deutlich mehr. :think: Schon getestet. :nick:

 

 

Wir messen idR so, daß der Gemessene den Meßposten idR gar nicht sieht. Erspäht er den Anhalteposten rechtzeitig und versucht, die Biege zu machen, sprich er dreht um, so marschiert halt der Meßbeamte auf die Straße. Oft genug erlebt. Spätestens da hat es sich ausgeflüchtet, denn zwischen beiden Posten gibt's idR keine Fluchtwege.

 

Solange nicht um die Ecke gelasert werden kann, kann man die Lasermeßstellen erkennen

:cop01: Jau, gerade DU. :P

 

Ein Praxismythos

Nun ja, Du Volltheoretiker, ein Praxisfakt ist es hingegen, daß wir hier regelmäßig in Entfernungsbereichen von zwischen 500 und 800 m messen. Und das geht sowas von hervorragend, daß wir ruckzuck den Zettel voll haben und einen neuen anfangen müssen. :whistling:

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:nick: Jau, gerade DU. :think:

Meine zwei Fälle waren leider nachts auf dunkler Landstraße, da nützt das beste Adlerauge nichts. Tagsüber wirkt das Adlerauge.

 

Nun ja, Du Volltheoretiker, ein Praxisfakt ist es hingegen, daß wir hier regelmäßig in Entfernungsbereichen von zwischen 500 und 800 m messen. Und das geht sowas von hervorragend, daß wir ruckzuck den Zettel voll haben und einen neuen anfangen müssen. :cop01:

 

Na, 500 - 800 Meter hören sich schon wieder ganz anders, als dein Laserschützenkönigkollege @papemark versucht hier zu suggerieren. Aber Du kannst auch noch gut suggerieren. Wie ist die Verteilung im Meßbereich von 500 - 800 Meter :whistling: ? Ihr zwei Vollpraktiker könntet ja mal ein Verteilungsdiagramm skizzieren, wieviel Fälle (prozentual) Ihr bei welcher Meßentfernung zur Ahndung bringt. Dann wird euer Fernschußmythos klar!

:P

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Meine zwei Fälle waren leider nachts auf dunkler Landstraße, da nützt das beste Adlerauge nichts. Tagsüber wirkt das Adlerauge.

Jaja..... @m3_ und sein Schatten... schon klar. :P

 

Na, 500 - 800 Meter hören sich schon wieder ganz anders, als dein Laserschützenkönigkollege @papemark versucht hier zu suggerieren. Aber Du kannst auch noch gut suggerieren. Wie ist die Verteilung im Meßbereich von 500 - 800 Meter :whistling: ? Ihr zwei Vollpraktiker könntet ja mal ein Verteilungsdiagramm skizzieren, wieviel Fälle (prozentual) Ihr bei welcher Meßentfernung zur Ahndung bringt. Dann wird euer Fernschußmythos klar!

1000m sind problemlos möglich. Ich hab's selbst schon oft genug probiert. Nur gibt es zumindest hier recht wenige Meßstellen, die diese Entfernung hergeben. Und im Regelfall muß man auf diese Distanz auch gar nicht messen. Man kann die Leute ruhig näher herankommen lassen. Selbst bei 300 m Entfernung sehen sie einen noch nicht. Du ganz sicher auch nicht.

 

Von was für einem Verteilungsdiagramm faselst Du da schon wieder? Ich werde ganz sicher nicht die Meßprotokolle heraussuchen und auflisten, in welchen Entfernungen wie viele Fahrzeuge gemessen wurden. Ist auch irrelevant. Es ging um die Frage, ob es möglich ist, in diesen Entfernungen zu messen und ob es auch praktisch durchgeführt wird. Ich kann dies für mich und meine unmittelbaren Kollegen bejahen. Damit wirst Du Dich zufrieden geben müssen.

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Das Kennzeichen "erfassen" - also in Form von photografischer Sicherung - geht mit Lasergeräten nicht.

 

Das mag vielleicht bei euch so sein.....

In CH jedoch ist jede Laserpistole mit einer Videokamera gekoppelt, damit die Lasermessung dokumentiert und der Fahrer festgestellt ist (und natürlich auch das Kennzeichen....)!

Würde bei euch so manche überflüssige Anwaltskosten, umständliche Gutachten und teure Gerichtstermine vermeiden!

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Man kann die Leute ruhig näher herankommen lassen. Selbst bei 300 m Entfernung sehen sie einen noch nicht.

:P

Gerade erlebt - ich stehe bei unseren Laserkommando und gucke denen über die Schulter, ein Streifenwagen hält offen an der Meßstelle (4-spurige Straße) um kurz was zu besprechen, und der nächste Kandidat wird dabei auf 120 m mit 64 km/h gemessen :whistling:

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Ihr zwei Vollpraktiker könntet ja mal ein Verteilungsdiagramm skizzieren, wieviel Fälle (prozentual) Ihr bei welcher Meßentfernung zur Ahndung bringt. Dann wird euer Fernschußmythos klar!

Was soll das bringen? Es wird nachweisen, dass 10 - 15% auf Entfernungen >800 m gemessen werden, oder moechtest Du selbst das bezweifeln? :P Hier behauptet kein Cop, dass er ausschliesslich auf diese Entfernung misst.... :whistling:

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Man kann die Leute ruhig näher herankommen lassen. Selbst bei 300 m Entfernung sehen sie einen noch nicht.

:cop01:

Gerade erlebt - ich stehe bei unseren Laserkommando und gucke denen über die Schulter, ein Streifenwagen hält offen an der Meßstelle (4-spurige Straße) um kurz was zu besprechen, und der nächste Kandidat wird dabei auf 120 m mit 64 km/h gemessen :whistling:

 

Kann ich bestätigen, die meisten sind blind wie Maulwürfe untewegs. Vorausschauende Fahrweise ist i.d.Regel ein Fremdwort, viele sind ja schon mit den nächsten 20-30 Metern vor ihrem Fahrzeug überfordert. Wenn man vom LKW aus so zusieht welchen Stuß die meisten da so zusammenfahren,... da brauchste nicht einmal 500 Meter Reichweite für eine Lasermessung. Den :P mit dem Laserpistole nur ein wenig sinnvoll platziert und ich würd schätzen, so 150-200 Meter reichen für den normalen Durchschnitts-PKW-Fahrer locker aus. Anders beim LKW - sind zwar auch Blindfische dabei, was die Crashs an den Stauenden und die vielen zusammengeschossenen Baustellen-, usw. Sicherungsanhänger zeigen - aber i.d.Regel mußte mindestens auf 100 bis 300 Meter vorausschauend fahren, wenn du sensible Ladung anständig fahren willst, Sprit sparen willst, möglichst verschleißarm fahren willst usw. ... is nur immer wieder zum Kotzen, wenn wieder so eine Held der PKW-Fahrer-Fraktion in selbsmörderischer Absicht meint er muß ein paar Meter vor dir reinziehen, meist obwohl links alles bis zum Horizont frei ist und er locker noch 50 Meter mit seinem Manöver Zeit hätte...

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Kommt auf die Entfernung an,bei der Riegl mit der 6fach Optik dürfte das schon ziemlich früh möglich sein.

 

... und in Österreich kann es passieren dass man selbst bei einer Lasermessung erst 4 Monate später Post bekommt :whistling:

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Hallo, Einbauprofi,

 

hast Du praktische Erfahrungen, wie die Videoaufzeichnungen bei Nacht und bei größerer Entfernung sind?

 

Wenn ich ein Fahrzeug in einer Entfernung von ein paar Hundert Metern bei Nacht auf der Autobahn anmesse, würde eine Videokamera vermutlich nur beweisen können, dass ich zwischen zwei Lichter visiert habe.

 

Eine Zuordnung wäre gar nicht möglich, weil das Lasergerät von mir an den Beifahrer weiter gegeben wird, damit ich hinter dem Schnellfahrer herfahren und ihn an der nächsten geeigneten Stelle anhalten kann.

 

Was kann die Kamera denn nun beweisen?

 

Davon abgesehen:

 

Ich habe nur sehr wenige Laserverhandlungen, und in denen geht es eigentlich nie um die Anfechtung der Messung, sondern in erster Linie darum, ob das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld aufgehoben werden kann.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Anderer Mythos der gerne von der Polizei verbreitet wird:

Mit Laser kann man überall messen.

 

Richtig ist:

Auch beim Laser ist man bei der Standortwahl eingeschränkt da man Platz für die Kunden benötigt und auch das Transportmittel der Beamten irgendwo geparkt werden muss.

 

Mit Ortskenntnissen kann man die meisten potenziellen Standorte an Landstraßen problemlos erahnen.

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Nun ja, Du Volltheoretiker, ein Praxisfakt ist es hingegen, daß wir hier regelmäßig in Entfernungsbereichen von zwischen 500 und 800 m messen. Und das geht sowas von hervorragend, daß wir ruckzuck den Zettel voll haben und einen neuen anfangen müssen. :whistling:

Und wie siehts aus, wenn das Fahrzeug nachts mit Bi-Xenon Scheinwerfern unterwegs ist?

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Und wie siehts aus, wenn das Fahrzeug nachts mit Bi-Xenon Scheinwerfern unterwegs ist?

Kommt ja nun nicht mehr so selten vor. Ich persönlich konnte da noch keinerlei Einschränkungen feststellen.

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Es wird nachweisen, dass 10 - 15% auf Entfernungen >800 m gemessen werden, ...

Du liegst um zwei Zehnerpotenzen daneben, darum sträubt sich auch @bluey so, etwas auf den Tisch zu legen. Er präsentiert nur faule Ausreden, um sein falsches Praxisbild nicht zu gefährden.

:whistling:

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Kommt ja nun nicht mehr so selten vor. Ich persönlich konnte da noch keinerlei Einschränkungen feststellen.

 

Komisch! :whistling:

 

Sogar in der Bedienungsanleitung der Truspeed wird auf mögliche Interferenzen durch diese Beleuchtung hingewiesen. :P

 

Gruss gery41

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Auch beim Laser ist man bei der Standortwahl eingeschränkt da man Platz für die Kunden benötigt und auch das Transportmittel der Beamten irgendwo geparkt werden muss.

Das ist relativ zu sehen. Grundsätzlich kann ich mich mit dem Laser überall hinstellen. Ich muß den Anhalteposten auch nicht direkt oder in unmittelbarer Nähe zum Gerät aufstellen, der kann auch deutlich weiter entfernt stehen. Und das Transportmittel kann eben jener auch mitnehmen und abstellen, so daß ich am Meßort selbst nehezu überhaupt keinen Einschränkungen unterliege.

 

Mit Ortskenntnissen kann man die meisten potenziellen Standorte an Landstraßen problemlos erahnen.

Das wage ich arg zu bezweifeln. Denn dann müßtest Du fast überall oder jede Örtlichkeit als potentielle Meßstelle erahnen.

 

Du liegst um zwei Zehnerpotenzen daneben, darum sträubt sich auch @bluey so, etwas auf den Tisch zu legen. Er präsentiert nur faule Ausreden, um sein falsches Praxisbild nicht zu gefährden.

Oh. Hat der Herr denn Zahlen? Aus welchen verstaubten Büchern auch immer. Warum zeigst Du uns denn Deine Quelle(n) nicht? Oder sind auch die mal wieder dermaßen geheim, daß Du sie nicht nennen kannst? Du faselst mal wieder exorbitanten Blödsinn. Wie gehabt. Nichts neues. Aber nur weiter so. Ich lehne mich derweil zurück und :whistling: herzhaft.

 

Sogar in der Bedienungsanleitung der Truspeed wird auf mögliche Interferenzen durch diese Beleuchtung hingewiesen.

Das ist aber nicht das FG 21. Und in dieser Anleitung habe ich solches noch nicht gelesen. Du vielleicht?

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Grundsätzlich kann ich mich mit dem Laser überall hinstellen. Ich muß den Anhalteposten auch nicht direkt oder in unmittelbarer Nähe zum Gerät aufstellen, der kann auch deutlich weiter entfernt stehen. Und das Transportmittel kann eben jener auch mitnehmen und abstellen, so daß ich am Meßort selbst nehezu überhaupt keinen Einschränkungen unterliege.

Neulich hieß es in der Diskussion um 'Radarmessung mit Anhalten statt mit Beweisfoto' dass es ja nicht möglich wäre den Anhalteposten allein abzusetzen, gerade bei Dunkelheit, aus Gründen der Eigensicherung.

 

Die scheint aber wenn man mit dem Laser irgendwo "deutlich weiter entfernt" steht auf einmal keine Rolle zu spielen.

 

Man könnte sagen da macht sich jemand die Welt "widde, widde wie sie mir gefällt"... :whistling:

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Neulich hieß es in der Diskussion um 'Radarmessung mit Anhalten statt mit Beweisfoto' dass es ja nicht möglich wäre den Anhalteposten allein abzusetzen, gerade bei Dunkelheit, aus Gründen der Eigensicherung.

Du wirfst da etwas durcheinander. Es gibt im Wesentlichen zwei Alternativen:

 

a) ich bin mit EINEM Kollegen unterwegs und messe Mittels Laser. In diesem Fall postieren wir uns dort und auch so, daß wir zusammen bleiben. Eigensicherung, Zeugeneigenschaften (Messung / Aussagen und Verhaltensweisen des Betroffenen etc.).

b) wir sind mit einem Meßtrupp unterwegs, also mindes. 3 Beamte. In diesem Fall wird sehr oft der Meßbeamter abgesetzt postiert, die anderen beiden halten und und verarzten die Kundschaft.

 

Man könnte sagen da macht sich jemand die Welt "widde, widde wie sie mir gefällt"...

Ja, könnte man meinen, wenn man nicht nachfragt oder sich seiner kleinen Vorstellungswelt hingibt, jedoch nicht gewillt ist, aus dieser auch mal ein Stück weit auszubrechen und neue Horizonte zu erschließen. :whistling:

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b) wir sind mit einem Meßtrupp unterwegs, also mindes. 3 Beamte. In diesem Fall wird sehr oft der Meßbeamter abgesetzt postiert, die anderen beiden halten und und verarzten die Kundschaft.

In diesem Fall ist alles fast alles was du oben noch beschreibst nicht möglich:

Eigensicherung und Zeugeneigenschaften (Messung).

 

Es gibt dann eben nur eine Person die den Messwert gesehen hat.

Zudem folgt aus deinen verschiedenen Aussagen unter anderem zur Eigensicherung, dass Variante b) nachts nicht möglich ist.

 

Zudem werfe ich nicht durcheinander, es war dort die Aussage, dass ein abgesetzter Anhalteposten aufgrund von Eigensicherung nicht möglich ist, gerade bei Nacht.

Es wurde also durchaus auch auf den Fall einer Messung am Tage abgezielt.

 

Ist das nicht verständlich, dass man den Eindruck bekommen kann, dass ihr wie bei diesen Verschiebepuzzlen die Teile hin- und herschiebt, wie es gerade passt?

 

Lasermessung ist grundsätzlich überall möglich - Messung per Radar und Anhalten, da werden aber schnell 'Argumente' angebracht warum das nicht so möglich sein soll...

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Das ist aber nicht das FG 21. Und in dieser Anleitung habe ich solches noch nicht gelesen. Du vielleicht?

 

Zugegeben - dachte das man diese Eigenschaft auf das Lasersystemprinzip umlegen kann.

 

In nächster Zeit ergibt sich ja schon die Möglichkeit,es ausprobieren zu können.

 

Wird man ja sehen wie sich die Riegl zur Truspeed in dem Fall verhält.

 

Gruss gery41

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Grundsätzlich kann ich mich mit dem Laser überall hinstellen. Ich muß den Anhalteposten auch nicht direkt oder in unmittelbarer Nähe zum Gerät aufstellen, der kann auch deutlich weiter entfernt stehen. Und das Transportmittel kann eben jener auch mitnehmen und abstellen, so daß ich am Meßort selbst nehezu überhaupt keinen Einschränkungen unterliege.

In der Praxis steht die Polizei immer an den selben (wenigen) Standorten und hat nur wenig Kreativität um neue Standorte auszuwählen.

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Hallole,

 

wenn dann die Polizei doch mal gerade ihre kreative Phase hat und sich vielleicht 150 m weiter hinten aufstellt, dann knallen die Autofahrer wieder rein wie bescheuert ...

 

Also zur Messstellenauswahl:

Bei Laser ist man wesentliche flexibler als bei Radar/ESO/Lidar. Man braucht eben fast keinen Platz zum Aufbau, muss keine Kurven oder ähnliches beachten und kann über weite Entfernungen messen (mit ist übrigens egal, wieviel Prozent über 800 m liegen - bei mir ist das eher selten aber trotzdem möglich). Und tatsächlich gibt es viele Möglichkeiten, gerade innerorts, den Laser günstig zu platzieren und trotzdem ausreichend Platz für anzuhaltende Fahrzeuge zu haben.

 

Ich weiß nicht, warum uns Praktikern eigentlich niemand glauben mag. Ich brauche euch keine Märchen zu erzählen sondern berichte meine Erfahrungen. Ihr könnt es glauben oder auch bleiben lassen - aber wer sich nicht auskennt und hier erklären will, wie es wo geht oder auch nicht, dessen Aussage stelle ich mal in Frage.

 

Übringes: Wir machen auch ESO-Messungen mit eigenem Anhaltkommando und da ist es schon eine Frage der Örtlichkeit, wie man das am besten machen kann. Je nach dem wieviel Leute im Anhalteteam eingesetzt sind, müssen die ja auch "sinnvoll" beschäftigt werden ...

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - aufpassen! -

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In diesem Fall ist alles fast alles was du oben noch beschreibst nicht möglich: Eigensicherung und Zeugeneigenschaften (Messung).

1. Eigensicherung der die VT anhaltenden Beamten ist gegeben. Den Meßbeamten sieht eh kaum jemand. Bislang gab es da auch noch nie Probleme.

2. Zeugeneigenschaften bezog sich nicht auf die Messung, sondern auf die Aussagen der Betroffenen, deren Verhalten etc.

 

Es gibt dann eben nur eine Person die den Messwert gesehen hat.

Genau. Und das ist bei uns Standard. Weder Anwälte noch die Richter sehen darin mittlerweile ein Problem, weil wir uns mehrfach absichern. Über die Art und Weise wie habe ich in der Vergangenheit schon mehrfach geschrieben.

 

Zudem folgt aus deinen verschiedenen Aussagen unter anderem zur Eigensicherung, dass Variante b) nachts nicht möglich ist.

Doch, auch das. Denn auch oder insbes. in der Nacht wird der Meßbeamte nicht gesehen. Zudem stehen wir in ständigem Funkkontakt. Sollte sich etwas anbahnen, ist in wenigen Sekunden jemand da. Des weiteren messen wir nachts oftmals auch in der Form, daß das Gerät entweder in der Nähe des Anhaltetrupps steht (auf Sichtkontakt) oder ein zweiter mit am Gerät steht und protokolliert. Wir fahren nicht selten auch mit 4 oder 5 Leuten raus und messen.

 

Zudem werfe ich nicht durcheinander, es war dort die Aussage, dass ein abgesetzter Anhalteposten aufgrund von Eigensicherung nicht möglich ist, gerade bei Nacht.

Ich bezog mich nicht auf den Meßposten, sondern auf den Anhalteposten. Und es ist für diesen insbes. aus Eigensicherungsgründen nicht zumutbar, ALLEINE gemessene Fahrzeuge anzuhalten und zu kontrollieren. Für den Meßposten ist es eher unproblematisch.

 

Es wurde also durchaus auch auf den Fall einer Messung am Tage abgezielt.

Gleiches wie vor gilt auch für eine Messung bei Tage. Für einen abgesetzten Posten benötigt man mindestens insgesamt 3 Beamte. Das ist für die Wachen nicht leistbar, nur für den Verkehrsdienst.

 

Ist das nicht verständlich, dass man den Eindruck bekommen kann, dass ihr wie bei diesen Verschiebepuzzlen die Teile hin- und herschiebt, wie es gerade passt?

Daß Du da ständig was mißverstehst, DAS verstehe ich nicht.

 

Lasermessung ist grundsätzlich überall möglich - Messung per Radar und Anhalten, da werden aber schnell 'Argumente' angebracht warum das nicht so möglich sein soll...

Radar und Laser ist ja nunmal auch nicht gerade vergleichbar. Vor allem, was die Voraussetzungen betrifft, wo man messen darf. Da unterliegt man beim Radar einigen Einschränkungen, die es beim Laser nunmal nicht gibt.

 

In der Praxis steht die Polizei immer an den selben (wenigen) Standorten und hat nur wenig Kreativität um neue Standorte auszuwählen.

Nun, hier nicht. Wir wechseln unser Standorte sehr oft und suchen uns auch gänzlich neue Stellen, wo noch nie oder schon SEHR lange nicht mehr gemessen wurde. Sorgt regelmäßig für entsprechende Meßergebnisse.

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1. Eigensicherung der die VT anhaltenden Beamten ist gegeben. Den Meßbeamten sieht eh kaum jemand. Bislang gab es da auch noch nie Probleme.

Okay, es mag in puncto Eigensicherung einen Unterschied machen, ob man lediglich misst oder die Betroffenden auch anhält.

 

2. Zeugeneigenschaften bezog sich nicht auf die Messung, sondern auf die Aussagen der Betroffenen, deren Verhalten etc.

Ähem:

Zeugeneigenschaften (Messung / Aussagen und Verhaltensweisen des Betroffenen etc.)

 

Weder Anwälte noch die Richter sehen darin mittlerweile ein Problem, weil wir uns mehrfach absichern.

Was meinst du mit mehrfacher Absicherung?

Schaust du zweimal auf den angezeigten Messwert?

Oder wird, wenn der Wert und das KFZ (Kennzeichen, bes. Merkmale, ...) über Funk durchgesagt wird dieses doppelt wiederholt?

Oder führst du Protokoll und der Anhalter auch und dann wird abgeglichen?

 

Zudem stehen wir in ständigem Funkkontakt. Sollte sich etwas anbahnen, ist in wenigen Sekunden jemand da. Des weiteren messen wir nachts oftmals auch in der Form, daß das Gerät entweder in der Nähe des Anhaltetrupps steht (auf Sichtkontakt) oder ein zweiter mit am Gerät steht und protokolliert. Wir fahren nicht selten auch mit 4 oder 5 Leuten raus und messen.

Das alles gilt doch auch für Messungen mit Radarsystemen und nachfolgendem Anhalten.

 

Man kann ebenso Funk- und Sichtkontakt halten, es reicht sogar ein Beamter der beim Gerät steht oder im entsprechenden Wagen sitzt und die anderen machen eben die Anhaltung.

 

In diesem Bereich kommt aber sofort die Ablehnung, aus Gründen der Eigensicherung und dass man dafür ja mehrere Beamte bräuchte. Ist aber ja bei der Lasermessung auch kein Problem.

 

Für einen abgesetzten Posten benötigt man mindestens insgesamt 3 Beamte. Das ist für die Wachen nicht leistbar, nur für den Verkehrsdienst.

Dann muss der Wachdienst eben auf Verkehrskontrollen mit Radar verzichten. Basis für die Rechtsgrundlage der Radarmessungen (§ 100h StPO) kann ja wohl nicht sein, dass gerade 2 Beamte sonst keinen Auftrag haben und daher mal etwas messen. Dann muss man eben den Messdienst dem Verkehrsdienst überlassen.

Andere 'Spezialdienste' werden ja auch nicht einfach so vom Wachdienst mitübernommen weil gerade Zeit ist, oder?

 

Ist das nicht verständlich, dass man den Eindruck bekommen kann, dass ihr wie bei diesen Verschiebepuzzlen die Teile hin- und herschiebt, wie es gerade passt?

Daß Du da ständig was mißverstehst, DAS verstehe ich nicht.

Wie gesagt, mir geht es um die Rechtsgrundlage.

Die sieht nunmal Aufnahmen nur vor "wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre".

 

Wenn es bei den Lasermessungen aber kein Problem ist "nicht selten" mit 4 oder 5 Mann vor Ort zu sein, dann sollte man eben auch Radarmessungen nur machen dürfen, wenn man die geeignete Anzahl Personen mitbringt, weil eigentlich nur das der Rechtsgrundlage entspricht.

 

Und ich erachte es als Rechtsgrund recht ungeeignet, zu sagen "tja, wir hatten aber gerade halt nicht mehr Personal". Zudem kommt noch die bessere, weil direktere Verkehrserziehung durch das direkte Einwirken der Beamten auf den Betroffenen bei einem System mit Anhalten hinzu.

 

Dass dem Personal selbst etwas daran liegt, dass die bisherige Praxis so weitergehen kann, erschließt sich mir aber natürlich sofort, ist es doch wesentlich angenehmer zu zweit im Wagen zu sitzen und DVD zu gucken (selbst schon erlebt) als draußen zu stehen und die Betroffenen anhalten zu müssen. Am Ende noch bei Wind und Wetter...

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Okay, es mag in puncto Eigensicherung einen Unterschied machen, ob man lediglich misst oder die Betroffenden auch anhält.

Es ist definitiv so.

 

Zeugeneigenschaften (Messung / Aussagen und Verhaltensweisen des Betroffenen etc.)

Jup. Ich schrieb nichts von "Ablesen durch einen weiteren Beamten".

 

Was meinst du mit mehrfacher Absicherung?

Schaust du zweimal auf den angezeigten Messwert?

Oder wird, wenn der Wert und das KFZ (Kennzeichen, bes. Merkmale, ...) über Funk durchgesagt wird dieses doppelt wiederholt?

Oder führst du Protokoll und der Anhalter auch und dann wird abgeglichen?

- ich schaue mindestens 2mal drauf. a) wenn ich messe und durch die Visieroptik schaue und b) außen am Gerät, wenn ich die Werte ins Protokoll eintrage.

- die Werte werden immer mehrfach durchgegeben. a) zu Anfang, also unmittelbar nach der Messung mind. 2mal, dann noch einmal, nachdem der Anhalter das Kennzeichen durchgegeben hat. Zudem schreibt derjenige, der auf dem Buli sitzt und die Kundschaft verarztet, die Werte idR auch noch mit.

- Personalbögen (bei Anzeigen) und Protokoll werden später nochmals abgeglichen.

 

Das alles gilt doch auch für Messungen mit Radarsystemen und nachfolgendem Anhalten.

Natürlich. Aber ich kann mich mit dem Radarwagen längst nicht überall postieren.

 

Man kann ebenso Funk- und Sichtkontakt halten, es reicht sogar ein Beamter der beim Gerät steht oder im entsprechenden Wagen sitzt und die anderen machen eben die Anhaltung.

Sicher. So läuft es hier ja auch. Hab ich etwas anderes geschrieben?

 

In diesem Bereich kommt aber sofort die Ablehnung, aus Gründen der Eigensicherung und dass man dafür ja mehrere Beamte bräuchte. Ist aber ja bei der Lasermessung auch kein Problem.

Mir scheint, wir haben uns irgendwo gründlich mißverstanden.

 

Dann muss der Wachdienst eben auf Verkehrskontrollen mit Radar verzichten. Basis für die Rechtsgrundlage der Radarmessungen (§ 100h StPO) kann ja wohl nicht sein, dass gerade 2 Beamte sonst keinen Auftrag haben und daher mal etwas messen. Dann muss man eben den Messdienst dem Verkehrsdienst überlassen.

Andere 'Spezialdienste' werden ja auch nicht einfach so vom Wachdienst mitübernommen weil gerade Zeit ist, oder?

Der Wachdienst mißt idR auch nicht mit Radar. Das obliegt den Verkehrsdiensten. Auch hier scheint mir, daß wir gründlich aneinander vorbei geredet haben.

 

Wie gesagt, mir geht es um die Rechtsgrundlage.

Die sieht nunmal Aufnahmen nur vor "wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre".

Offenkundig ist es aber nunmal so, daß Radarmessungen OHNE Anhalten und MIT Foto (alles andere wäre eh sinnlos) rechtmäßig sind. Das kannst Du nun drehen und wenden wie Du willst.

 

Wenn es bei den Lasermessungen aber kein Problem ist "nicht selten" mit 4 oder 5 Mann vor Ort zu sein, dann sollte man eben auch Radarmessungen nur machen dürfen, wenn man die geeignete Anzahl Personen mitbringt, weil eigentlich nur das der Rechtsgrundlage entspricht.

Und hier irrst Du eben.

 

Und ich erachte es als Rechtsgrund recht ungeeignet, zu sagen "tja, wir hatten aber gerade halt nicht mehr Personal". Zudem kommt noch die bessere, weil direktere Verkehrserziehung durch das direkte Einwirken der Beamten auf den Betroffenen bei einem System mit Anhalten hinzu.

Beide Arten sind zulässig und beide Arten haben ihre Vor- und Nachteile.

 

Dass dem Personal selbst etwas daran liegt, dass die bisherige Praxis so weitergehen kann, erschließt sich mir aber natürlich sofort, ist es doch wesentlich angenehmer zu zweit im Wagen zu sitzen und DVD zu gucken (selbst schon erlebt) als draußen zu stehen und die Betroffenen anhalten zu müssen. Am Ende noch bei Wind und Wetter...

Ich habe es noch nie erlebt, daß jemand während der Messung eine DVD anschaut und es auch noch nie selbst getan. Mir ist Messen MIT Anhalten wesentlich lieber als OHNE, da es MIT wesentlich interessanter ist und sich niemand mit irgendwelchen Scheinfahrern herausreden kann. Insofern würdest Du bei mir offene Scheunentore einrennen.

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Mir scheint, wir haben uns irgendwo gründlich mißverstanden.

Das kann sein.

 

Auch hier scheint mir, daß wir gründlich aneinander vorbei geredet haben.

Auch das ist durchaus möglich.

 

Offenkundig ist es aber nunmal so, daß Radarmessungen OHNE Anhalten und MIT Foto (alles andere wäre eh sinnlos) rechtmäßig sind. Das kannst Du nun drehen und wenden wie Du willst.

Warum wäre Messung mit Radar mit Anhalten statt Foto sinnlos?

 

Und zum Offenkundigen:

Vor einem Jahr war ja auch noch offenkundig, dass die Abstandsmessungen so wie sie durchgeführt wurden rechtmäßig waren. Lassen wir uns überraschen, ob sich vielleicht etwas an der rechtlichen Einschätzung ändert.

 

Ich habe es noch nie erlebt, daß jemand während der Messung eine DVD anschaut und es auch noch nie selbst getan.

Ich habe es halt bei einer Messung abends im Stadtgebiet erlebt und ehrlich gesagt auch gewisses Verständnis dafür, denn es kann, je nachdem wie der Kollege so drauf ist oder wie gut man mit ihm kann, sicher recht langweilig werden einfach nur zu zweit im Auto zu sitzen und effektiv wenig bis nichts zu machen.

Es ist zwar schade, weil man dann als 'Kunde' nicht mehr den Messwert gleich erfragen kann, aber sei's drum.

 

Mir ist Messen MIT Anhalten wesentlich lieber als OHNE, da es MIT wesentlich interessanter ist und sich niemand mit irgendwelchen Scheinfahrern herausreden kann. Insofern würdest Du bei mir offene Scheunentore einrennen.

Dann wollen wir das doch mal so stehen lassen, wenn wir zwei schonmal einer Meinung sind! :whistling:

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Ich habe es noch nie erlebt, daß jemand während der Messung eine DVD anschaut und es auch noch nie selbst getan. Mir ist Messen MIT Anhalten wesentlich lieber als OHNE, da es MIT wesentlich interessanter ist und sich niemand mit irgendwelchen Scheinfahrern herausreden kann. Insofern würdest Du bei mir offene Scheunentore einrennen.

Du kannst ja anscheinend auch nur für deine eigene Dienststelle sprechen. Die Realität ist, dass DVD schauen, Bücher lesen oder andere private Tätigkeiten regelmäßig zu vielen Geschwindigkeitkontrollen dazugehören. Selbst schon oft mitbekommen. :whistling:

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Du liegst um zwei Zehnerpotenzen daneben, darum sträubt sich auch @bluey so, etwas auf den Tisch zu legen. Er präsentiert nur faule Ausreden, um sein falsches Praxisbild nicht zu gefährden.

Selbst wenn ich so kraeftig daneben liegen wuerde - was Du, da Du es behauptest, vielleicht mal beweisen muesstest! - aendert das nichts an der Tatsache, dass die Messungen ueber diese Entfernung moeglich sind.

Du versuchst hier verzweifelt, deinem Schwurbelkram, den Du so von dir gibst, einen gewissen serioesen Anstrich zu verpassen, allein, es aendert nichts an der Tatsache, dass Du hier ganz offensichtlich ausgepraegte Dampfplauderei betreibst, 'm3_'.

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Offenkundig ist es aber nunmal so, daß Radarmessungen OHNE Anhalten und MIT Foto (alles andere wäre eh sinnlos) rechtmäßig sind. Das kannst Du nun drehen und wenden wie Du willst.

Warum wäre Messung mit Radar mit Anhalten statt Foto sinnlos?

Du hast mich leider wieder nicht verstanden. Nicht Radar mit Anhalten statt Foto, sondern Radar OHNE Anhalten und OHNE Foto wäre sinnlos.

 

Vor einem Jahr war ja auch noch offenkundig, dass die Abstandsmessungen so wie sie durchgeführt wurden rechtmäßig waren. Lassen wir uns überraschen, ob sich vielleicht etwas an der rechtlichen Einschätzung ändert.

Es hat auch in Bezug auf Radar und Foto Urteile gegeben. Ein paar AGs meinten, es wäre unrechtmäßig. Nur hat sich diese Meinung überhaupt nicht durchgesetzt und wurde bislang vom BVerfG auch nicht bestätigt.

 

Ich habe es halt bei einer Messung abends im Stadtgebiet erlebt und ehrlich gesagt auch gewisses Verständnis dafür, denn es kann, je nachdem wie der Kollege so drauf ist oder wie gut man mit ihm kann, sicher recht langweilig werden einfach nur zu zweit im Auto zu sitzen und effektiv wenig bis nichts zu machen.

Es ist zwar schade, weil man dann als 'Kunde' nicht mehr den Messwert gleich erfragen kann, aber sei's drum.

Wenn sie zu zweit waren und nur einer eine DVD schaute, so sehe ich das nicht als problematisch an. Es reicht, wenn einer den laufenden Meßbetrieb beäugt.

Wenn irgendwann jemand kommt und meint, er sei eben gemessen worden (kam bei mir auch schon öfters vor), so kann ich ihm trotzdem nicht verläßlich sagen, mit welchem Wert oder ob ER gemessen wurde, da beim Radar ohne Anhalten idR nur Uhrzeit und Geschwindigkeit notiert werden. Alles andere geschieht bei der späteren Auswertung. Und bislang kam bei mir noch nie jemand sofort nach der Messung an und fragte. Meistens vergingen ein paar Minuten.

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Hallole,

 

wollte nur so nebenbei einflechten, dass es sehr wohl aktuelle Rechtsprechung des BVerfG gibt, dass die Aufnahme von Photos im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen rechtmäßig sind. Das Urteil oder der Beschluss ging letzte Woche auf meinem dienstlichen Postkorb ein (hab jetzt im Urlaub leider [oder Gott sei Dank] keinen Zugriff drauf). Damit ist die Phantasie, dass die Photos rechtswidrig wären, auch erledigt.

 

DVDs schauen oder Zeitung lesen gibt es bei uns während des (aufmerksamen) Messbetriebs definitiv nicht. Erstens führen wir Liste, zweitens geben wir besonders schnelle Fahrzeuge oder Motorräder an unser Anhaltkommando durch. Wie das andere Dienststellen halten weiß ich nicht, bei den Polizeidienststellen halte ich aber DVD schauen auch für eher unwahrscheinlich.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - wir kriegen auch Motorräder -

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Nur hat sich diese Meinung überhaupt nicht durchgesetzt und wurde bislang vom BVerfG auch nicht bestätigt.
wollte nur so nebenbei einflechten, dass es sehr wohl aktuelle Rechtsprechung des BVerfG gibt, dass die Aufnahme von Photos im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen rechtmäßig sind

Im schlimmsten Fall muss dass dann wohl meine kleine, private, gefühlte Rechtseinschätzung bleiben... :whistling:

 

Wenn sie zu zweit waren und nur einer eine DVD schaute, so sehe ich das nicht als problematisch an. Es reicht, wenn einer den laufenden Meßbetrieb beäugt.

Ich bin mir doch recht sicher, dass die beide geguckt haben (der Mobilspieler stand in der Mittelkonsole, sah bisschen wakelig aus so am Schalthebel), was sollen sie auch groß beäugen?

 

Wenn irgendwann jemand kommt und meint, er sei eben gemessen worden (kam bei mir auch schon öfters vor), so kann ich ihm trotzdem nicht verläßlich sagen, mit welchem Wert oder ob ER gemessen wurde, da beim Radar ohne Anhalten idR nur Uhrzeit und Geschwindigkeit notiert werden.

Ja, das wurde mir auch schonmal gesagt. Kann das sein, dass das früher, als man Verwarngelder noch direkt bar zahlen konnte (ich glaube das geht heute nicht mehr bzw. ist nicht mehr so vorgesehen und damit hat man keine Verwarnkarten mehr dabei) noch anders war?

 

DVDs schauen oder Zeitung lesen gibt es bei uns während des (aufmerksamen) Messbetriebs definitiv nicht. Erstens führen wir Liste, zweitens geben wir besonders schnelle Fahrzeuge oder Motorräder an unser Anhaltkommando durch.

Nun es gab ja kein Anhaltekommando, nur 2 Beamte im Dienstwagen.

 

bei den Polizeidienststellen halte ich aber DVD schauen auch für eher unwahrscheinlich.

Also wenn die beiden nicht gerade Uniformfetischisten waren die sich die Jacken und Pullis geklaut hatten, dann waren das schon Polizeibeamte. Mag ja sein, dass es unwahrscheinlich ist, ich habe es halt vor einem guten Jahr mal gesehen. Kannst du glauben oder nicht.

Ich habe auch keinen 'Fotobeweis' oder ähnliches, weil ich mir davon einfach nichts verspreche (und auch nicht ständig mit ner Kamera rumlaufe) und wie ich ja schon geschrieben habe gewisses Verständnis dafür habe...

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DVDs schauen oder Zeitung lesen gibt es bei uns während des (aufmerksamen) Messbetriebs definitiv nicht. Erstens führen wir Liste, zweitens geben wir besonders schnelle Fahrzeuge oder Motorräder an unser Anhaltkommando durch. Wie das andere Dienststellen halten weiß ich nicht, bei den Polizeidienststellen halte ich aber DVD schauen auch für eher unwahrscheinlich.

- immer schön langsam fahren - und - wir kriegen auch Motorräder -

Naja, sofern aufmerksamer Messbetrieb überhaupt notwendig ist. Zeitung lesen, Buch lesen und fernsehen habe ich schon selber gesehen, wobei ich die Kommune/Polizei und den Ort jetzt nicht verraten werde.

Schlafend ist mir noch keiner untergekommen.

 

Hier mal der Link zum Beschluss des BVerfG

Link Volltext

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Kann das sein, dass das früher, als man Verwarngelder noch direkt bar zahlen konnte (ich glaube das geht heute nicht mehr bzw. ist nicht mehr so vorgesehen und damit hat man keine Verwarnkarten mehr dabei) noch anders war?

Wenn wir gleichzeitig auch anhalten, wird genau mitprotokolliert, so daß man jederzeit jeden Wert genau zuordnen kann. Allerdings bekommt ein Verkehrssünder dann den Wert eh an der Anhaltestelle mitgeteilt, so daß sich eine Frage beim Meßtrupp erübrigt.

Verwarngelder können auch heute noch direkt bezahlt werden. Aber (in NRW) nicht mehr bar, sondern nur noch via Scheck-/EC-/Kreditkarte.

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@Papemark,

es git nicht nur DVDs bei Meßbeamten,sondern auch ganz fleißige ,die mit kleiner Parabolantenne auf Stativ das normale TV-Programm abgrasen.

Oder gibt die Technik jetzt schon soviel her,dass die Daten per Satelittenschüssel "versendet" werden? Denke eher nicht,also kann es nur eins sein,der Fernseher.

Hab dazu ja schon einmal Fotos auf radarfalle.de eingestellt.

 

...und wieder stellt sich einem die Frage:

 

Ist das Gerät auch angemeldet bei der GEZ?

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Hallole,

 

was du erzählst mag schon sein, für meinen Bereich schließe ich das jedoch aus.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - es gibt billigere Photos in besserer Qualität beim Photografen -

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Selbst wenn ich so kraeftig daneben liegen wuerde - was Du, da Du es behauptest, vielleicht mal beweisen muesstest! - aendert das nichts an der Tatsache, dass die Messungen ueber diese Entfernung moeglich sind.

Du versuchst hier verzweifelt, deinem Schwurbelkram, den Du so von dir gibst, einen gewissen serioesen Anstrich zu verpassen, allein, es aendert nichts an der Tatsache, dass Du hier ganz offensichtlich ausgepraegte Dampfplauderei betreibst, 'm3_'.

@harryb: Vieles ist theoretisch möglich! Wenn Du Lotto spielst, ist auch ein Sechser möglich :wacko: .

Und muß ich jetzt plötzlich polizeiliche Lasermessung statistisch auswerten? @bluey hat ja seine Gründe, warum er nicht einmal eine lapidare Abschätzung der Verteilung macht, während @papemark mich wenigstens in der Richtung bestätigt:

...mit ist übrigens egal, wieviel Prozent über 800 m liegen - bei mir ist das eher selten....

Hervorhebung von mir.

Beide Herren sind ausgewiesene, langjährige, gerichtsfeste Laserschützenkönige und könnten locker aus dem Bauch heraus eine ungefähre Verteilungskurve skizzieren, wie z. B.:

0-100 m -> 0 %

101-200 m -> 20 %

201-300 m -> 40 %

301-400 m -> 30 %

401-500 m -> 4 %

501-600 m -> 3 %

601-700 m -> 2 %

701-800 m -> 1 %

801-900 m -> 0 %

901-1000 m -> 0 %

 

@harryb: Du solltest bei deinem Elchgeröhre ohne jeglichen seriösen Anstrich wenigstens durch Fleißarbeit glänzen, indem Du z. B. alle bisher hier im Forum gepostete Laserfälle mit Meßentfernungsangabe raussuchst und eine Verteilungskurve erstellst :nunja: .

:vogelzeig:

- immer schön zügig fahren - und - die 1000 Meter sind ein Mythos -

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Ich frage mich allen Ernstes, ob von Dir, 'm3_' ueberhaupt noch jemals etwas sinnvolles an Beitraegen zu erwarten ist, oder ob Du es dabei belaesst, hier weiterhin deinen absolut daemlichen Schwurbelkram abzulassen..... :vogelzeig:

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