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Geblitzt- Fahrerermittlung,zeugenfragebogen


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Hallo,

 

ich bin auf der BAB10 mit 23km/h über den erlaubten 80 geblitzt worden. Das wären dann wohl 1 Punkt und rund 100 € Spende...

Noch ist mein Flensburger Konto unbelastet..

 

Was mich besonders ärgert: ich hab an dem Tag extra darauf geachtet nicht mehr als 10 km/h über Tempolimit zu fahren. :whistling:

Erst dachte ich das kann nicht stimmen, aber dann dachte ich mir :

Scheinbar bin ich beim Einfahren in eine Baustelle o.ä. zu wenig auf die Bremse gegangen...Kann ich dann doch nicht ausschliessen, zumal ich die Nacht vorher durchgemacht hatte..

 

der Brief ist seit dem 29.06. zur Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen auf meinem Schreibtisch chaos vergraben gewesen.. :whistle:

Der Wagen ist auf meine Mutter zugelassen, der Brief mit 3 Fotos versehen auf denen ich recht gut zu erkennen bin, trotz grosser Sonnenbrille..

geblitzt wurde per poliscanspeed, der ja nun nach längerer Recherche leider doch als standardisiertes zuverlässiges Verfahren gilt

 

Meine FRagen sind folgende:

 

1. Ich will die online Beantwortungsmöglichkeit nutzen und frage mich, ob ich (im Namen meiner Mutter) dann angeben sollte, dass ich/sie von Recht gebrauch machen will, um einen Verwandten nicht zu belasten oder ob ich einfach nur die Angaben zu ihrer Person mache und die Angaben zum Fahrer unausgefüllt lasse...

 

2. ich hab im Forum gelesen, dass es nicht sinnvoll sei, von diesem Recht überhaupt gebrauch zumachen, weil der Weg von Mutter zu Sohn, zumal im gleichen Haushalt lebend, so kurz wäre, dass die Behörde den Vergleich beim EMA macht und ich damit identifiziert wäre.

(Meine Hoffnung wäre, dass das Foto beim EMA oder wo sonst noch abgeglichen werden würde, sich doch so sehr von meinem Blitzer-Foto unterscheidet, dass die Identifikation nicht so leicht fällt, zumal ich Asiate bin und der Durchschnitts Nicht-Asiate damit ja immer leicht Schwierigkeiten hat :rolleyes:) und ich inzwischen längere Haare, nen 3-Tage Bart plus grosse Sonnenbrille drauf... ...)

 

3. ist ein Fahrtenbuch mit weiteren Gebühren verbunden?? kommen zusätzlich Kosten auf mich zu, wenn ich den WEg über die Aussageverweigerung wähle und dann doch identifiziert werde?

 

Die Ersatzfahrer Methode scheint mir doch serh umständlich und so wie ich mein Glück kenne, würde dass nur schief gehn..

 

 

Gruss

 

Franklin

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Hallo,

 

wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du nur Fahrer, aber nicht Halter.

Der Brief ging an den Halter, d.h. eigentlich weisst Du von nichts, kannst also nicht gut im Namen von handeln, ohne dich selbst in die Sache reinzuziehen.

 

der Brief ist seit dem 29.06. zur Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen auf meinem Schreibtisch chaos vergraben gewesen.. :whistle:

Soll heißen Deine Mutter hat dir das zur Erledigung gegeben ?

Was würde deine Mutter (bzw. Nachbarn etc.) sagen, wenn da Polizisten mit deinem Blitzbild vor der Tür stehen ?

 

dass ich/sie von Recht gebrauch machen will, um einen Verwandten nicht zu belasten

Das ist die Vorlage für den SB genau dort zu suchen

oder ob ich einfach nur die Angaben zu ihrer Person mache und die Angaben zum Fahrer unausgefüllt lasse...

Dann kannst Du es auch gleich ganz lassen. Weil die Behörde will ja ausdrücklich vom Halter etwas wissen ...

 

sich doch so sehr von meinem Blitzer-Foto unterscheidet,

Der SB schaut sicher nur, ob dass in etwa paßt. Schließlich ist der kein Anthropologe. Er hat immerhin schon erkannt, dass der Halter nicht(!) auf dem Bild zu sehen ist.

 

3. ist ein Fahrtenbuch mit weiteren Gebühren verbunden??

Außer den Anordnungsgebühren nicht. Nur wenn es nicht geführt wird kommen bei jeder Kontrolle 40EUR + 1 Punkt auf den Halter zu.

Dürfte aber - sofern es der erste Verstoß mit diesem Fahrzeug - war, eher unwahrscheinlich sein.

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo anrera,

 

richtig: Halter ist meine Mutter, der Wagen ist auf sie zugelassen. Oder ist das nicht gleichbedeutend?

 

Wir wohnen in einem Haus, daher hatte ich mir den Brief geschnappt, damit ich die SChimpftirade meiner Mutter erstmal vermeiden kann und habs dann unter meinen Uni sachen begraben :whistling:

ich hätte nicht sagen sollen im Namen meiner Mutter das bringt juristen und jur. vorgebildete immer auf die Vollmachts nummer :rolleyes::

also ich wollte die Angaben online an ihrer Stelle machen.

 

hm, wie sie reagieren würde kann ich schlecht abschätzen, in so einer Situation habe ich sie noch nicht erlebt.

Du meinst, ob Sie leugnen würde, mich zu erkennen?? Vielleicht könnte ich ihr das ja als sehr nützlich verkaufen. Könnte mir vorstellen, dass sie verborgenes schauspielerisches Talent hat.. :120:

 

Meine NAchbarn, also da weiss ich nun überhaupt nicht, wie die reagieren würden... einige davon sind Polizisten im Ruhestand, einer davon hat uns jahrelang genervt, dass wir einen den einzigen anständigen Baum fällen sollen, damit er immerschön den ganzen Tag über Licht auf der Terrasse haben kann :whistle: Vielleicht ist er uns gut gesonnen, nachdem wir das erledigt haben...

der andere ist eine Klatschtante mit Rudolf-das-Rentier Nase :80: ...

also kurz gesagt: wir haben keine freundschaftlichen Beziehungen zu diesen und den restlichen Nachbarn..

 

Besteht also keine Mitwirkungs-/Antwortpflicht bezüglich des Zeugenbogen/Fahrerermittlung?

Wirkt sich ein nichtbeantworten irgendwie negativ aus, und

Soll ich dann einfach gar nix machen und abwarten, ob sie mich "finden"?

 

Wie hoch sind denn solche Anordnungsgebühren? Das Fahrtenbuch würde höchstwahrscheinlich erst dann angeordnet, wenn kein Verantwortlicher ermittelt werden würde, richtig?

Ich habe ein Urteil gefunden, nachdem schon beim ersten Verstoss und zwar auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 24km/h, eine Fahrtenbuch Anordnung möglich ist.

Das wäre ja schon lästig, aber besser als 100 € zu zahlen...

 

Haben die beim EMA nur das/die Fotos, die auf Führerschein, Ausweiss und/oder Reisepass drauf sind (alten und neuen)?

 

 

wie funktioniert eigentlich das zitieren hier?

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Meine FRagen sind folgende:

 

1. Ich will die online Beantwortungsmöglichkeit nutzen und frage mich, ob ich (im Namen meiner Mutter) dann angeben sollte, dass ich/sie von Recht gebrauch machen will, um einen Verwandten nicht zu belasten oder ob ich einfach nur die Angaben zu ihrer Person mache und die Angaben zum Fahrer unausgefüllt lasse...

Das wird im Endeffekt auf das Gleiche hinauslaufen...

 

2. ich hab im Forum gelesen, dass es nicht sinnvoll sei, von diesem Recht überhaupt gebrauch zumachen, weil der Weg von Mutter zu Sohn, zumal im gleichen Haushalt lebend, so kurz wäre, dass die Behörde den Vergleich beim EMA macht und ich damit identifiziert wäre. )

Und wo war jetzt die Frage? :whistle:

 

Ja, vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen ist natürlich nicht sinnvoll.

 

(Meine Hoffnung wäre, dass das Foto beim EMA oder wo sonst noch abgeglichen werden würde, sich doch so sehr von meinem Blitzer-Foto unterscheidet, dass die Identifikation nicht so leicht fällt, zumal ich Asiate bin und der Durchschnitts Nicht-Asiate damit ja immer leicht Schwierigkeiten hat :whistling:) und ich inzwischen längere Haare, nen 3-Tage Bart plus grosse Sonnenbrille drauf... ...

Hoffnung schadet nie, ich würde aber nicht darauf wetten.

 

3. ist ein Fahrtenbuch mit weiteren Gebühren verbunden??

Ja, die Auflage koste je nach Bundesland wohl zwischen ca. 30 und 90€.

 

kommen zusätzlich Kosten auf mich zu, wenn ich den WEg über die Aussageverweigerung wähle und dann doch identifiziert werde?

Nein.

 

Die Ersatzfahrer Methode scheint mir doch serh umständlich und so wie ich mein Glück kenne, würde dass nur schief gehn..

Ich würde auch davon ausgehen, dass bei einem 1 Monat lang nicht beantworteten Zeugenfragebogen die Bußgeldstelle schon längst eigene Ermittlungen aufgenommen hat.

 

Ob deine Mutter den Bogen zurücksendet ist daher von den Auswirkungen her betrachtet eigentlich schon so gut wie egal.

 

Entweder du wirst in den nächsten Tagen einen Anhörungsbogen erhalten, die Freunde und Ermittler in grün (bzw. blau) werden bei deiner Mutter und evtl. auch bei den Nachbarn vor der Tür stehen oder wenn du viel Glück hast stellt man die Sache ein.

 

Halt uns mal auf dem Laufenden, 3 Monate nach dem Verstoß wäre das für dich verjährt, wenn deine Anhörung bis dahin noch nicht angeordnet wurde...

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@Franklin: Erklärungen im Namen anderer abzugeben ist sehr problematisch, speziell, wenn diese davon nichts wissen. Selbst zu unternehmen brauchst du nichts, mußt dann aber mit Nachforschungen rechnen. Man könnte aber jemand anderes suchen, der selber angibt, er könnte damals gefahren sein; besonders, wenn Ähnlichkeiten im Profilbild bestehen.

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Hallo,

 

Mr.Mijagi :whistle: schon den neuen Karate Kid Film gesehn? :whistling:

 

also ich lebe in Berlin und geblitzt wurde ich in Brandenburg. Wenn das Fahrtenbuch 90 € kostet dann würde ich die 100 € strafspende zahlen und mir das büchlein ersparen wollen...

 

wenn ich als Fahrer ermittelt werde, dann zahle ich also kanpp 100€ inkl. Gebühren, richtig?

 

wenn kein Fahrer ermittelt wird, dann würde eventuell das Fahrtenbuch mit den von bis zu 90 € anstehen... kann man dann noch sagen hups hier ich bin der fahrer gewesen und dann die 100€ zahlen um das Fahrtenbuch zu vermeiden? Oder würde es dann teurer oder ...?

 

Ich werde natürlich weiter berichten...

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also ich wollte die Angaben online an ihrer Stelle machen.

Naja, um eine Fahrtenbuchauflage sinnvoll zu verhindern kannst (weil du dich dann ja belasten müsstest) bzw. willst (Fahrerkreis benennen) du ja sowieso keine Angaben machen.

 

Warum also überhaupt antworten?

 

Persönlich würde ich auf keinen Fall das Zeugnisverweigerungsrecht ins Feld führen, am Ende bringt das einen zweifelnden Sachbearbeiter der sich nach dem Studium der Bilder nicht sicher war wirklich noch darauf, dass das dann du sein musst auf dem Bild.

 

hm, wie sie reagieren würde kann ich schlecht abschätzen, in so einer Situation habe ich sie noch nicht erlebt.

Du meinst, ob Sie leugnen würde, mich zu erkennen?? Vielleicht könnte ich ihr das ja als sehr nützlich verkaufen. Könnte mir vorstellen, dass sie verborgenes schauspielerisches Talent hat.. :whistle:

Dafür wäre es wohl erforderlich, sie einzuweihen, oder?

 

also kurz gesagt: wir haben keine freundschaftlichen Beziehungen zu diesen und den restlichen Nachbarn..

Das sind natürlich denkbar schlechte Voraussetzungen, gerade der pensionierte Polizeibeamte. Wenn der noch bei den Kollegen bekannt ist fragt man ihn, gesetzt den Fall bei euch wird keiner angetroffen oder keine Auskunft gegeben wahrscheinlich direkt als nächsten.

 

Besteht also keine Mitwirkungs-/Antwortpflicht bezüglich des Zeugenbogen/Fahrerermittlung?

Doch, der Halter hat gewisse Halterpflichten. Aber erfüllt deine Mutter diese wahrheits- und ordnungsgemäß wirst du um das Bußgeld kaum herumkommen.

 

Wirkt sich ein nichtbeantworten irgendwie negativ aus, und

Nun, es besteht dann eben die Möglichkeit der Fahrtenbuchauflage.

 

Ich kenne allerdings keinen persönlich der mal ein solches Fahrtenbuch führen musste und hier im Forum tauchen auch nur sehr vereinzelt Fälle auf.

 

Soll ich dann einfach gar nix machen und abwarten, ob sie mich "finden"?

Ich würde das an deiner Stelle so machen, wenn die Ersatz-Fahrer-Methode aus zeitlichen Gründen wahrscheinlich keinen Sinn mehr macht bzw. generell abgelehnt wird.

 

Wie hoch sind denn solche Anordnungsgebühren?

Das ist Ländersache, ich meine von 30-90€ gelesen zu haben.

 

Das Fahrtenbuch würde höchstwahrscheinlich erst dann angeordnet, wenn kein Verantwortlicher ermittelt werden würde, richtig?

Ja.

 

Haben die beim EMA nur das/die Fotos, die auf Führerschein, Ausweiss und/oder Reisepass drauf sind (alten und neuen)?

Das Einwohnermeldeamt hat das Bild das auf dem Personalausweis und das des Reisepasses.

 

wie funktioniert eigentlich das zitieren hier?

Dafür gibt es einen Testbereich...

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Hi traffic,

 

meine Mutter weiss ja davon, ich hab ihr davon natürlich erzählt, zumal Sie den Brief ja schon vor mir gesehen hat, aber in dem Wissen, dass sie es nicht gewesen sein kann (sie fährt noch heute so, als ob sie gerade in der praktischen Prüfung wäre :whistle: und hat noch nie (!) ein Knöllchen bekommen, ich dagegen.... )

 

 

ich hätte das halt im internet gemacht, weil sie noch nie einen PC benutzt hat...

 

Also die von dir angeführte Methode ist mir in groben Zügen bekannt :whistling: aber ich fürchte eben, dass die Mauerei und Hinhalterei nicht ganz einfach ist...

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Mr.Mijagi :whistle: schon den neuen Karate Kid Film gesehn? :whistling:

Ne, ist irgendwie total an mir vorübergegangen...

 

also ich lebe in Berlin und geblitzt wurde ich in Brandenburg. Wenn das Fahrtenbuch 90 € kostet dann würde ich die 100 € strafspende zahlen und mir das büchlein ersparen wollen...

Ruf doch einfach mal auf der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin an und frage welche Gebühren mit dem Verwaltungsakt der Auferlgung eines Fahrtenbuchs verbunden sind. Hab auch grade keinen Betrag für Berlin gefunden.

 

wenn ich als Fahrer ermittelt werde, dann zahle ich also kanpp 100€ inkl. Gebühren, richtig?

Wenn du keine Voreintragungen hast:

70€ Geldbuße, 23,50 für Gebühren und Auslagen und 1 Treuepunkt in Flensburg

 

wenn kein Fahrer ermittelt wird, dann würde eventuell das Fahrtenbuch mit den von bis zu 90 € anstehen... kann man dann noch sagen hups hier ich bin der fahrer gewesen und dann die 100€ zahlen um das Fahrtenbuch zu vermeiden?

Kann man natürlich, bringt aber nichts, weil dann bereits Verfolgungsverjährung eingetreten ist und die Bußgeldstelle gar nicht mehr ermitteln darf, also auch nicht überprüfen ob die Selbstbeschuldigung zutrifft. Bußen dürften natürlich auch nicht mehr verteilt werden.

 

Daher gilt der Fahrer dann als nicht ermittelt, was die Fahrtenbuchauflage rechtfertigt.

 

Also die von dir angeführte Methode ist mir in groben Zügen bekannt :rolleyes: aber ich fürchte eben, dass die Mauerei und Hinhalterei nicht ganz einfach ist...

Hier mal eine Beschreibung:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...c=42812&hl=

 

Im Wesentlichen nicht allzu schwer, ein paar Briefe halt. Da aber die Zeit schon so weit fortgeschritten ist würde ich davon ausgehen, dass die Bußgeldstelle schon eigene Ermittlungen angestellt hat.

Aber einen Versuch ist es ja vielleicht dennoch wert, wie sagt man so schön "Versuch macht kluch", zu verlieren hast du ja nichts und das Risiko ist ja auch bei Null...

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@ Mr.Mijagi

 

also meine Mutter weiss von dem Blitzer.

 

und es sind 2 pensionierte Polizisten und ein junger aktiver, der mich aber (glaube ich) nicht verpfeiffen würde, traumhafte Nachbarschaft oder :whistle:

 

für die Ersatzfahrer-Geschichte ist es nach deiner Ansicht ohnehin zu spät?

 

was darf ich denn jetzt erwarten?

Wird erst jemand hier aufkreuzen und Fragen stellen, also noch bevor beim EMA ein Abgleich unternommen wird?

ISt das überhaupt sicher, dass jemand vorbeikommt?

Wenn nun ein Polizist hier auftaucht und Fragen stellt, soll sich dann meine Mutter dann einfach auf unwissend stellen und behaupten sie wisse nicht wer da auf dem Foto zu sehen ist?

Oder lieber gar nicht erst aufmachen auch wenn das Auto direkt vor der Tür steht?

Wäre ja beides offensichtlich ...

 

Mr.Mijagi

 

ich habe nochmal den beitrag gelesen, den du als link eingefügt hast:

 

wenn kein anderer Fahrer ermittelt wird bekommt meine Mutter also ein Bussgeld auferlegt? ich dachte das entfällt dann!?

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und es sind 2 pensionierte Polizisten und ein junger aktiver, der mich aber (glaube ich) nicht verpfeiffen würde, traumhafte Nachbarschaft oder :whistling:

Nun, es heißt immer seine Familie könne man sich nicht aussuchen, seine Freunde aber schon. Seine Nachbarschaft auch... :whistle:

 

Und bei dem jungen wäre ich mir auch nicht so sicher, denn erstens sagt meine persönliche Erfahrung mit Leuten die ich schon vor ihrer Polizeiausbildung kannte, dass man da ordentlich 'gebrainwashed' wird und zweitens, was glaubst du wird seine Überlegung sein?

Ich würde da ungefähr folgendes vermuten "Sage ich aus, dass ich die Person auf dem Foto nicht erkenne und dann wird später doch festgestellt dass das mein Nachbar ist und dann stehe ich ja irgendwie doof da vor den Kollegen, die glauben mir doch nicht, dass ich meinen Nachbar nicht kenne... ne, da sage ich lieber die Wahrheit" und ganz ehrlich, das kann ich auch nachvollziehen.

 

für die Ersatzfahrer-Geschichte ist es nach deiner Ansicht ohnehin zu spät?

Wie gesagt 'Versuch macht kluch', aber die vorgegebene Zeit zur Beantwortung des Anhörungsbogens ist schon 3 Wochen vorbei und in der Zeit hat die Bußgeldstelle auch was deinen Fall betrifft sicher nicht nur Däumchen gedreht.

 

was darf ich denn jetzt erwarten?

Wird erst jemand hier aufkreuzen und Fragen stellen, also noch bevor beim EMA ein Abgleich unternommen wird?

Ich würde davon ausgehen dass erst der Bildabgleich gemacht wird, denn das ist nunmal weniger Aufwand, läuft alles elektronisch, es muss keine Amtshilfe bei der Polizei in einem anderen Bundesland angefordert werden und keine Streife muss irgendwohin geschickt werden.

 

ISt das überhaupt sicher, dass jemand vorbeikommt?

Nein.

Identifiziert man dich per Bildabgleich kommt natürlich keiner mehr vorbei. Auch wenn nicht kann es natürlich geschehen dass das Ermittlungsersuchen mal unerledigt zurückgeschickt wird, weil die Polizei vor Ort gerade zu überlastet ist. Würde ich aber nicht drauf hoffen.

 

Wenn nun ein Polizist hier auftaucht und Fragen stellt, soll sich dann meine Mutter dann einfach auf unwissend stellen und behaupten sie wisse nicht wer da auf dem Foto zu sehen ist?

Oder sie kann auf dem Foto leider niemanden erkennen...

 

Oder lieber gar nicht erst aufmachen auch wenn das Auto direkt vor der Tür steht?

Das ist natürlich noch besser, weil man da nicht in die Versuchung kommt bei der dritten Nachfrage ("Könnte das nicht ihr Sohn sein?" - Welche Mutter will schon ihr Kind verleugnen?) vielleicht doch was zu sagen, was man nicht sagen wollte.

 

Wäre ja beides offensichtlich ...

Nur weil das Auto vor der Tür steht muss man ja noch lange nicht zu Hause sein. Oder gehst du nie zu Fuß oder mit dem Rad aus dem Haus?

 

wenn kein anderer Fahrer ermittelt wird bekommt meine Mutter also ein Bussgeld auferlegt? ich dachte das entfällt dann!?

Nein, das auf keinen Fall.

Diese Situation war etwas anders, weil der Halter da auch der Fahrer war und man ihm den Verstoß bereits vorgeworfen hatte.

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  • 3 weeks later...

Hallo,

 

heute ist ein Schreiben bei uns angekommen, in dem meine Mutter gebeten wird bis zum 23.08. auf dem Polizeiabschnitt in Berlin zur Sache auszusagen, mit dem Hinweis einer möglichen Fahrtenbuchauflage gem § 31a StVZO.

 

Ist es möglich einen Termin zuhause auszumachen? Wie sollen wir und verhalten?

 

LG

 

Franklin

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Also ich würde versuchen, die Deadline zunächst auf den 30. 8. zu verschieben, mit dem Hinweis, dass man sich bis dahin im Urlaub befinde und daher nicht kommen kann. Dann geht man nicht hin, entschuldigt sich am 31. und sagt, dass man am 2. 9. auf jeden Fall rein kommt. Dann gilt es nur noch, den 3. 9. zu überstehen, denn am 4. 9. ist es ja fuer dich verjaehrt...

 

Es dürfte wohl klar sein, das in der Zwischenzeit bis zum 4. 9. absolute Kommunikationsverweigerung mit den Grünen gilt: Die Tür wird denen nicht geöffnet, Telefonanrufe abgewimmelt, etc.

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Muss man nicht den Urlaub nachweisen, bzw. den Grund für das Nicht erscheinen danach??

 

ich weiss nicht, ob u den sachverhalt gelesen hast:

 

geblitzt wurde ich mit dem Wagen meiner Mutter und sie ist jetzt zur Aussage gebeten worden nachdem wir auf den Zeugenbefragungsbogen nicht reagiert haben...

 

wie sicher ist die von dir vorgeschlagenen Methode?

 

Gruss

 

Franklin

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Muss man nicht den Urlaub nachweisen, bzw. den Grund für das Nicht erscheinen danach??

Man muss gar nichts. Man macht das allerdings aus Höflichkeit, damit die Grünen nicht gleich Lunte riechen und plötzlich eigenständig Ermittlungen aufnehmen. Ein Nachweis ist in jedem Fall nicht nötig (gerade ist ja auch Urlaubszeit, da dürfte die Bitte nicht ungewöhnlich sein).

 

ich weiss nicht, ob u den sachverhalt gelesen hast:

 

geblitzt wurde ich mit dem Wagen meiner Mutter und sie ist jetzt zur Aussage gebeten worden nachdem wir auf den Zeugenbefragungsbogen nicht reagiert haben...

Ja. Gelesen und registriert. Deine Mutter sollte daher auch die nötigen Anrufe bei der Polizei tätigen. Ich dachte, das wäre klar.

 

wie sicher ist die von dir vorgeschlagenen Methode?

Das wirst du/ deine Mutter schon bei dem ersten Anruf erfahren, den ihr bald tätigen solltet. Wenn sich die Rennleitung auf eine Verschiebung der Deadline einlässt, dann stehen deine Chancen gut. Ansonsten kommst du noch mal her und wir überlegen uns eine alternative Strategie.

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Da du - wenn ich das jetzt richtig verstanden habe - bei den Grünen noch nicht als "Verdächtiger" aufgetaucht bist, verjährt es bei dir am 4. 9. Bis dahin nur Ausweichmanöver und sonst Nachrichtensperre :rolleyes:

 

Am 2. 9. geht deine Mutter wieder nicht hin und ruft brav danach an... mal schauen, was sie dann sagen :rolleyes:

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Ist es möglich einen Termin zuhause auszumachen?

Ich vermute eher nicht...

Was hätte deine Mutter auch davon?

 

Wie sollen wir und verhalten?

Die Urlaubsidee von DieterF finde ich ganz gut, ich würde das sogar noch weiter treiben und meine Mutter vom Handy aus anrufen lassen, dass man bereits im Urlaub sei und von der Nachbarin (Tochter, Schwiegermutter, ...) die sich um das Haus, die Pflanzen und die Post kümmert verständigt worden sei, dass ein Schreiben von der Polizei im Briefkasten lag. Die Nachbarin habe das dann auf Anweisung geöffnet und den Inhalt weitergegeben. Darum melde man sich jetzt, weil man eben im Ausland ist und erst am 06.09. wieder nach Hause kommt und darum bitte den Termin auf den 08.09. zu verschieben.

 

Sollten die Polizisten auf die Idee kommen vorbeizuschauen sollte man halt nicht anzutreffen sein. Wenn doch, naja, gibt auch schlimmeres, mehr als sich angepinkelt fühlen können die Beamten auch nicht. :rolleyes:

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Also ich würde nicht versuchen, den Termin auf einen Zeitpunkt nach der Verjährung zu verschieben. Wenn der bearbeitende Polizist nicht 100%ig dämlich ist, wird er den bequemen Ermittlungsweg über die Mutter ausschließen und sich mit dem Foto zu den Nachbarn begeben. Und das wollen wir doch nicht... daher lieber zunächst auf den 30. 8. verschieben. Dann denkt der durchschnittlich bequeme Berliner Cop, dass noch genug Zeit ist, um die Verjährung gegen den Übeltäter zu unterbrechen.

 

Mit einer Salamitaktik bleibt immer noch eine große Möhre vor dem Esel hängen :rolleyes:.

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