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Mit Motorrad Geblitzt, Ahb Erhalten, Wie Vorgehen?


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Hallo liebe Gemeinde,

ich hatte gehofft, hier nie eine Frage stellen zu müssen, doch ist es nun notwendig.

 

Zum Vorfall:

 

Mir wird vorgeworfen, vor etwas mehr als 3 Wochen mit 35 km/h über der erlaubten (innerorts) unterwegs gewesen zu sein.

 

Auf dem AHB sind 3 Bilder abgedruckt,

1. komplettes "Panoramabild" mit Fahrzeug + Fahrer (und Umgebung).

Helm, Kleidung, Fahrzeug sind gut erkennbar.

2. Vergrößerung ab Mitte Oberkörper

3. schmaler Streifen (auch vergrößert) mit Licht, Teil des Tanks, Stück Oberschenkel.

 

Auf dem 2. Bild ist der (Cross-)Helm mit Brille zu sehen, vom Gesicht sind nur durch die Brille die Augen und noch ca. 3-4 cm der Stirn zu sehen, unterhalb der Brille kann man noch ca. 1cm Nase und 1cm Streifen der rechten Wange erkennen.

Ich selbst kann mich auf dem Bild durch die genannten kleinen Gesichtsausschnitte nicht Identifizieren.

 

Da nun 160€ + 3Pkt +1Monat Fahrverbot auf mich zukommen werden, wollte ich wissen, wie ich am besten auf den AHB reagiere und dann weiter verfahre.

 

weiterhin: ich bin selbst Halter des Motorrads

 

er-sa-fa kommt leider erstmal nicht in Betracht, da ich niemanden mit Motorradführerschein gut genug kenne.

 

Wie kann ich nun auf die Angelegenheit am besten reagieren?

 

Vielen Dank schonmal im Voraus.

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Wie kann ich nun auf die Angelegenheit am besten reagieren?

Antworten, dass du das nicht warst.

 

Dazu eine 'gut klingende' Begründung schreiben,

z.B. dass du die Maschine verkaufen wolltest (vielleicht gibt es irgendwo ein online-Angebot, das man ausdrucken, ein bisschen 'editieren' und als 'Beleg' mitschicken könnte :geheim:), an diesem Tag ein Interessent bei dir war, der diesen Verstoß begangen haben muss. Du hast dir von dem Interessenten Führerschein und Personalausweis (als Pfand) zeigen lassen, leider kannst du dich an den Namen aber nicht mehr erinnern.

 

Wenn du sehr abgezockt bist kannst du natürlich auch schreiben, dass du dich erinnerst, dass der Herr Müller, Meier, Schulz hieß und aus der nächstgrößeren Stadt war. Vielleicht einen nicht ganz so häufigen Namen auswählen, ist wohl bisschen auffällig, aber ein paar Leute mit diesem Namen sollten halt doch im Telefonbuch stehen, kann man ja kurz nachsehen.

 

Der Kontakt lief per Telefon, weitere Daten von ihm hast du leider nicht, weil der Interessent nach der Probefahrt nicht gerade begeistert war und sich trotz gegenteiligem Bekunden nicht mehr gemeldet hat.

 

Die fragliche Kombi sollte natürlich die nächsten 3 Monate in irgendwelchen Untiefen verschwinden, keinesfalls sollte man dich damit antreffen, schon gar nicht auf der fraglichen Maschine.

 

Vielleicht schenkt man deiner Schilderung Glauben, wenn nicht wird man dir wohl einen Bußgeldbescheid schicken. Dagegen könntest du immer noch Einspruch einzulegen und die Fahrereigenschaft abstreiten, im Zweifelsfall wird vor Gericht ein Gutachter zum Vergleich deines Antlitzes bzw. deines Körperbaus mit den Blitzfotos hinzugezogen.

 

Fällt sein Gutachten für dich negativ aus und führt das dann zu einer Verurteilung werden dir die Kosten dafür auch noch aufgebürdet.

 

Klappt es irgendwie aus der Sache herausgekommen besteht natürlich die Möglichkeit der Auferlegung eines Fahrtenbuchs.

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Vielen Dank erstmal für den Vorschlag.

 

Das Problem daran ist nur, dass ich das Motorrad zu dem Zeitpunkt selbst erst seit 2 Monaten besaß und es als Neufahrzeug gekauft habe. Demnach ist es sehr unwahrscheinlich, dass ich es zu dem Zeitpunkt wieder verkaufen wöllte. Auf diversen Verkaufsplattformen, gibts die Maschine leider auch nur neu und vom Händler.

 

Gibt es noch eine andere Möglichkeit, die Sache zu Lösen, wenn ich beispielsweise angeben würde, nicht zu wissen, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist, bzw. ob das überhaupt mein Fahrzeug ist, da ja letztlich nur der Zeuge im mobilen Blitzfahrzeug mein Nummernschild notiert hat? Ist ja schließlich schon mehr als 3 Wochen her.

 

Wenn ich Einspruch einlege, was kann dann schlimmstenfalls auf mich zukommen?

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Wenn ich Einspruch einlege, was kann dann schlimmstenfalls auf mich zukommen?

Einspruch kannst Du gegen den AHB nicht einlegen, dazu musst Du den BuGeBe abwarten. Eigentlich gilt es, diesen erst gar nicht zu erhalten, da sehe ich aber bei deiner Konstellation schlechte Chancen.

 

Wenn Du dann gegen den BuGeBe Einspruch einlegst, wird die Sache vor Gericht landen, dort findet dann eine Verhandlung statt in der man Dich verdonnern koennte. Diese Wahrscheinlichkeit ist so gering auch nicht, denn Du darfst schon mal davon ausgehen, dass das Originalfoto besser ist als die Abzuege, die man dir im AHB mitgeschickt hat.

 

Waere es nicht vielleicht besser, die Taktik dahin gehend zu aendern, dass man das anstehende FV in einen guenstigen Zeitraum verlegt? Selbiges zu umgehen duerfte ungleich schwieriger sein...... :geheim:

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Hallo,

Diese Wahrscheinlichkeit ist so gering auch nicht, denn Du darfst schon mal davon ausgehen, dass das Originalfoto besser ist als die Abzuege, die man dir im AHB mitgeschickt hat.

hinzukommt ggf. noch, dass da ja beinahe zwansgläufig jemand am Rand stand und das Nummernschild notiert hat. Diese Person kann durchaus auch Aussagen zur Statur / Aussehen / Klamotten des Fahrers machen. Und wie wahrscheinlich ist es, dass ein Käufer ohne eigenen Helm/Kombi etc. kommt ?

Aber gut, ich habe (mangels Führerschein) noch nie ein Krad - von privat - gekauft.

 

@TE

Ggf. kann man das anstehende FV in eine erhöhte Geldbuße wandeln (falls man eine punktfreie Weste hat). Das setzt aber typischerweise eine gut Begründung und idR. auch Reue voraus.

 

 

Gruß,

AnReRa

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Ich denke, hier im Forum mal gelesen zu haben, dass jemandem vorgeschlagen wurde, zu antworten, dass er sich (bzw. den Fahrer) auf dem Bild nicht erkennen kann und auch nicht weiß, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist.

Bestehen mit diesem Vorgehen Chancen, da rauszukommen oder eher nicht?

Ich bin der Meinung, dass ich mich durch durch eben nur den erkennbaren Ausschnitt (also Augen + 3-4cm Stirn) nicht eindeutig identifizieren kann.

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Bestehen mit diesem Vorgehen Chancen, da rauszukommen oder eher nicht?

Nein. Die Behörde geht ja davon aus das du es warst.

Als nächstes kommt typischerweise der BuGeBe und wenn du gegen den Einspruch einlegst geht es vor Gericht.

 

Ich bin der Meinung, dass ...

Dann versuch dein Glück und gehe vor Gericht. Dann entscheidet ein Richter ggf. unter Hinzuziehung eines Sachverständigen - im Negativfall auf deine Kosten - ob du ausreichend gut getroffen wurdest.

Ohne Verkehrsrechtsschutz wird das im Vergleich zum jetzigen Bußgeld sehr viel teurer ...

 

Gruß,

AnReRa

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Dann bekommst du einen BuGeBe oder auch nicht. Einspruch kannst du dann immer noch einlegen.

 

Wenn ich dann mit diesem Vorgehen einen BuGeBe bekomme, fällt dieser dann höher aus, bzw ergeben sich dann andere(zusätzliche) Konsequenzen für mich oder bleibt es bei dem, was mich auch erwartet, wenn ich gleich zugebe?

 

Edit: Ich habe eigentlich nicht vor, gegen den BuGeBe Einspruch einzulegen. Wenn der erstmal da ist, werd ich wohl Zahlen müssen, da ich keinen Rechtsschutz habe.

Ich möchte vielmehr vermeiden, dass ich einen BuGeBe bekomme...

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Wenn ich dann mit diesem Vorgehen einen BuGeBe bekomme, fällt dieser dann höher aus, bzw ergeben sich dann andere(zusätzliche) Konsequenzen für mich oder bleibt es bei dem, was mich auch erwartet, wenn ich gleich zugebe?

Nein bzw. Nein und Ja :geheim:

 

Ich möchte vielmehr vermeiden, dass ich einen BuGeBe bekomme...

Das dürfte nahezu ausgeschlossen sein, wenn sich nicht jemand anstadt deiner als Adressat zur Verfügung stellt.

 

Selbst wenn du planst für die nächsten 3 Monate unterzutauchen könnte der BuGeBe per 'öffentlicher Zustellung' rechtskräftig werden und

wird in der Wirkung ausgesetzt bis du wieder erreichbar bist (bzw. er grundlegend verjährt ist)

 

Gruß,

AnReRa

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Schade.

Es geht mir nicht darum, dass ich den BuGeBe nicht zugestellt bekomme, ich hatte eher gehofft, dass ich mit dem Hinweis, dass ich den Fahrer nicht erkennen kann und aufgrund der Tatsache, dass es schon mehr als 3 Wochen zurück liegt auch nicht mehr weiß, wer da gefahren ist, den Sachbearbeiter dazu zu bekommen, dass er die Angelegenheit auf sich beruhen lässt... ist ja wie gesagt nicht wirklich viel brauchbares vom Gesicht zu erkennen.

 

Gibt es dazu Erfahrungen?

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Es hat keine negativen Konsequenzen, denn als Beschuldigter muss man sich nicht selbst belasten. Zudem kannst du dich ja auch geirrt haben. Bitte probier es aus und sag, was draus geworden ist. Mein Tipp: In max. 3 Wochen hast du den BGB, egal, ob du jetzt gar nichts schreibst oder sagst, ich war´s nicht. Die haben dich an der Angel und lassen sich allenfalls von einem anderen Köder, sprich anderer Fahrer, ablenken.

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Das Problem daran ist nur, dass ich das Motorrad zu dem Zeitpunkt selbst erst seit 2 Monaten besaß und es als Neufahrzeug gekauft habe. Demnach ist es sehr unwahrscheinlich, dass ich es zu dem Zeitpunkt wieder verkaufen wöllte.

Und?

 

Du hast eben bemerkt, dass das nicht so die richtige Maschine für dich ist (Sitzhaltung, Federung, was weiß ich) und wolltest sie daher eben wieder verkaufen.

Leider war aber die Zahl der Interessenten auch so gering, dass du einen deutlichen Abschlag in Kauf hättest nehmen müssen, so dass du die Maschine dann doch (erstmal) behalten hast.

 

Auf diversen Verkaufsplattformen, gibts die Maschine leider auch nur neu und vom Händler.

Es ist scheinbar nicht ganz klar geworden, was ich mit "editieren" gemeint habe... :geheim:

 

Gibt es noch eine andere Möglichkeit, die Sache zu Lösen, wenn ich beispielsweise angeben würde, nicht zu wissen, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist, bzw. ob das überhaupt mein Fahrzeug ist, da ja letztlich nur der Zeuge im mobilen Blitzfahrzeug mein Nummernschild notiert hat? Ist ja schließlich schon mehr als 3 Wochen her.

Ja, das ist natürlich wesentlich realistischer, dass du mit deinem quasi brandneuen Bike einfach mal jemanden hast fahren lassen, aber jetzt erinnerst du dich nicht mehr dran welcher Kumpel das war? Nach 3 Wochen?

Sorry, wer soll das den glauben?

 

Wenn ich Einspruch einlege, was kann dann schlimmstenfalls auf mich zukommen?

Allein durch den Einspruch nicht mehr, auch nicht mehr Kosten, als durch einen evtl. Bußgeldbescheid eh schon.

 

Lediglich wenn die Sache dann vor Gericht geht entstehen Kosten für Gerichtsgebühren, Zeugengelder und ggf. ein Gutachten eines Sachverständigen.

Möchte man das vermeiden, kann man den Einspruch immer noch kostenfrei zurückziehen z.B. wenn darüber informiert wird dass ein Gerichtstermin angesetzt wurde.

 

Man kann also recht lange 'pokern', auch mit wenig bis nichts auf der Hand.

 

Wenn Du dann gegen den BuGeBe Einspruch einlegst, wird die Sache vor Gericht landen

Es besteht schon auch die Möglichkeit, dass die Bußgeldstelle z.B. zu der Einsicht gelangt, dass die Fotos für einen sicheren Beweis nicht ausreichen und daher lieber das Verfahren einstellt als sich auf eine Gerichtsverhandlung mit unsicherem Ausgang einzulassen.

 

hinzukommt ggf. noch, dass da ja beinahe zwansgläufig jemand am Rand stand und das Nummernschild notiert hat. Diese Person kann durchaus auch Aussagen zur Statur / Aussehen / Klamotten des Fahrers machen.

Nun, wie genaue Angaben kann dieser Mensch denn nach mehreren Wochen oder sogar Monaten denn machen?

 

Genau hierfür gibt es doch die Fotos, damit sich das keiner merken muss und entsprechend wird sich das auch keiner merken bzw. so genau vortragen können, dass die Beschreibung nur auf den Körperbau des Threaderöffners und nicht noch auf zig andere zutreffen kann.

 

Und wie wahrscheinlich ist es, dass ein Käufer ohne eigenen Helm/Kombi etc. kommt?

Es ist doch alles andere als erwiesen, dass das die Kombi des Threaderöffners war. In der 'Geschichte' kommt der Interessent natürlich mit einer 'eigenen Kombi'. Daher auch der Hinweis sich in den nächsten Monaten nicht mit der Bekleidung und dem Helm sehen zu lassen.

 

Ich denke, hier im Forum mal gelesen zu haben, dass jemandem vorgeschlagen wurde, zu antworten, dass er sich (bzw. den Fahrer) auf dem Bild nicht erkennen kann und auch nicht weiß, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist.

Bestehen mit diesem Vorgehen Chancen, da rauszukommen oder eher nicht?

Ich bin der Meinung, dass ich mich durch durch eben nur den erkennbaren Ausschnitt (also Augen + 3-4cm Stirn) nicht eindeutig identifizieren kann.

Natürlich besteht generell die Chance, dass ein kleiner Gesichtsbereich auch der Bußgeldstelle zu wenig erscheint um damit vor Gericht zu gehen.

Wie hoch diese aber ist wird dir hier niemand sagen können.

 

Bestehen mit diesem Vorgehen Chancen, da rauszukommen oder eher nicht?

Nein. Die Behörde geht ja davon aus das du es warst.

Das ist falsch. Aller Voraussicht nach hat die Bußgeldstelle im Moment noch keinen (oder recht wenig) Anlass davon überzeugt zu sein, dass er der Fahrer war. Aus der Tatsache, dass er der Halter ist ergibt sich wohl allenfalls ein Anfangsverdacht.

 

Erhärtet sich dieser nicht so ist eine Einstellung des Verfahrens durchaus denkbar.

 

Wenn ich dann mit diesem Vorgehen einen BuGeBe bekomme, fällt dieser dann höher aus, bzw ergeben sich dann andere(zusätzliche) Konsequenzen für mich oder bleibt es bei dem, was mich auch erwartet, wenn ich gleich zugebe?

Die Konsequenzen sind die gleichen wie wenn du den Verstoß jetzt zugeben würdest.

 

Ich habe eigentlich nicht vor, gegen den BuGeBe Einspruch einzulegen. Wenn der erstmal da ist, werd ich wohl Zahlen müssen, da ich keinen Rechtsschutz habe.

Um einen Einspruch zu formulieren braucht man weder eine Rechtsschutzversicherung noch einen Anwalt.

 

Ich möchte vielmehr vermeiden, dass ich einen BuGeBe bekomme...

'Wünsch dir was' ist leider erst in ein paar Wochen wieder... :D Du wirst dich also schon ins Zeug legen müssen.

 

Es geht mir nicht darum, dass ich den BuGeBe nicht zugestellt bekomme, ich hatte eher gehofft, dass ich mit dem Hinweis, dass ich den Fahrer nicht erkennen kann und aufgrund der Tatsache, dass es schon mehr als 3 Wochen zurück liegt auch nicht mehr weiß, wer da gefahren ist, den Sachbearbeiter dazu zu bekommen, dass er die Angelegenheit auf sich beruhen lässt... ist ja wie gesagt nicht wirklich viel brauchbares vom Gesicht zu erkennen.

 

Gibt es dazu Erfahrungen?

Als mal rein so aus dem Bauch raus betrachtet glaube ich, dass Angelegenheiten einfach mal so "auf sich beruhen zu lassen" jetzt nicht so die ausgeprägteste Eigenschaft von Sachbearbeitern bei Bußgeldstellen für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist.

 

Da halte ich es für deutlich wahrscheinlicher, dass die Polizei mal bei dir und / oder deinen Nachbarn zum Zwecke der Fahrerermittlung vorbeigeschickt wird.

 

Ich würds ja gern ausprobieren, hab nur Angst, dass es negative Konsequenzen für mich hat.

Welche negativen Konsequenzen sollte das denn für dich haben?

 

Als Betroffener darfst du straffrei lügen dass sich die Balken biegen, also warum nicht eine kleine aber hübsche Geschichte erspinnen?

Vielleicht kannst du dir auch noch ein nettes Alibi basteln... :wand:

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Ich würds ja gern ausprobieren, hab nur Angst, dass es negative Konsequenzen für mich hat.

Vermutlich wird der Ablauf folgender sein:

 

1. AHB kommt an

=> Weiß nicht wer gefahren ist

2. BuGeBe kommt

=> Wiederspruch

3. Sache geht ans Gericht, TE wird vorgeladen. Richter schaut sich Bild und TE an

entweder : Nicht erkennbar -> Einstellung. Kosten 0

oder : Hr. TE ich glaube das sind sie. Wollen sie sich die Sache nochmal überlegen -> 4

4.

TE: Ja ich bin es => Sache erldigt. Halbe (?) Gerichtskosten + Bußgeld

TE: Nein, bin ich nicht => Gerichtsverfahren läuft. Richter holt SV und entscheidet dann

 

Gruß,

AnReRa

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Vermutlich wird der Ablauf folgender sein:

Wie sieht deine 'Wahrscheinlichkeitsrechnung' aus bzgl. der Möglichkeit, dass der Sachbearbeiter auch schon vor und auch nach Erstellung des Bußgeldbescheides das Verfahren einstellt, z.B. weil er das Bild selbst für nicht allzu gut hält, man es aber doch mal probieren wollte, in der Hoffnung einen geständigen und zahlungsbereiten Verursacher zu treffen?

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Daher auch der Hinweis sich in den nächsten Monaten nicht mit der Bekleidung und dem Helm sehen zu lassen.

Was dass wieder kostet - neuen Kombi und Helm kaufen :geheim:

 

Erhärtet sich dieser nicht so ist eine Einstellung des Verfahrens durchaus denkbar.

Aber das erfährt man erst vom Richter. Der SB hat wenig Grund einem 'ich weiß nicht wer gefahren ist' zu folgen.

 

Nun, wie genaue Angaben kann dieser Mensch denn nach mehreren Wochen oder sogar Monaten denn machen?

Das wird man ebenfalls erst in der Verhandlung erfahren. Und weist Du, ob der TE irgendwelche herausstellenden Merkmale hat ?

Wenn das :wand: waren die da gemessen haben, haben die möglicherweise eine gewisse Routine und können im wahrsten Sinne des Wortes etwas Farbe ins Bild bringen.

Außerdem könnte sich der :D angesichts der nominell massiven Überschreitung durchaus Notizen gemacht haben ...

 

Als Betroffener darfst du straffrei lügen dass sich die Balken biegen

Es sei den man beschuldigt vorsätzlich eine andere Person.

 

Gruß,

AnReRa

 

Vermutlich wird der Ablauf folgender sein:

Wie sieht deine 'Wahrscheinlichkeitsrechnung' aus bzgl. der Möglichkeit, dass der Sachbearbeiter auch schon vor und auch nach Erstellung des Bußgeldbescheides das Verfahren einstellt, z.B. weil er das Bild selbst für nicht allzu gut hält, man es aber doch mal probieren wollte, in der Hoffnung einen geständigen und zahlungsbereiten Verursacher zu treffen?

Für eher gering gering. Warum ?

Weil der SB - im Gegensatz zum Bild vom KFZ - die Information des Kennzeichens separat erhält. D.h. er hat einfach jetzt schon viel mehr Arbeit.

Außerdem hat er ja nicht nur das eine Bild bzw. den Ausschnitt erstellt, sondern sogar noch - anhand er extra erstellt Ausschnittvergrößerungen - bewiesen, wieviel im Bild noch steckt ...

 

Bei 10 oder 15 EUR würde ich den 'Versuch' ja noch machen, aber welcher VT würde den freiwillig ein FV antreten ?

 

Gruß,

AnReRa

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Genügend oft diese "Spiele" treiben und die generelle Fahrtenbuchauflage für Motorräder wird eingeführt, ich denke daß wird auch mal Thema mit Einführungstedenz in Goslar werden.

 

Als 1. Stufe bestimt bald für JEDEN Fall mit Fahrereigenschaftszweifel, sobald also im 1. Anhörungsbogen nicht ein Fahrer benannt wird der auch entgültig bekennt.

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Erhärtet sich dieser nicht so ist eine Einstellung des Verfahrens durchaus denkbar.

Aber das erfährt man erst vom Richter..

Nein, das erfährt man nicht erst vom Richter.

 

Wenn, dann erfährt man vom Staatsanwalt, dass das Verfahren nicht eingestellt wurde sondern im Gegenteil die Eröffnung der Hauptverhandlung angestrebt wird.

 

Der SB hat wenig Grund einem 'ich weiß nicht wer gefahren ist' zu folgen

Wie du oben nachlesen kannst, würde ich persönlich auch nicht ein bloßes 'weiß nicht wer gefahren ist' schreiben, sondern abstreiten, dass ich der Fahrer gewesen sein soll um dann kleinlaut einzugestehen, dass ich aber leider nicht mehr genau sagen kann wie der der Fahrer hieß.

Vielleicht auch noch dazu schreiben, dass man hofft, dass man jetzt nicht als Halter das zahlen muss, obwohl, schließlich sei es ja meine eigene Verfehlung, dass ich mir nicht den genauen Namen und die Anschrift von diesem Herrn (ach ja, so um die 30 war er) notiert habe. Aber dass ein solcher Fall wie jetzt eintreten würde, daran habe man überhaupt nicht gedacht.

 

Ok, irgendwann wirds vielleicht bisschen dick aufgetragen und natürlich wirkt das sicher auch besser wenn es nicht von jemandem kommt, der schon eine zweistellige Anzahl Treuepunkte in Flensburg hat. :D:geheim:

 

Und natürlich kann auch schon der Sachbearbeiter das Verfahren einstellen, wenn er nur geringe oder keine erfolgsversprechende Anhaltspunkte vor sich hat.

 

Hier wird das doch nett erklärt:

 

a) Tat- bzw. Täternachweis kann nicht geführt werden

 

Das Bußgeldverfahren wird von der Zentralen Bußgeldstelle eingestellt. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Falls Sie bereits eine Zahlung geleistet haben, wird Ihnen diese zurückerstattet.

 

http://www.polizei.bayern.de/verkehr/verst...ndex.html/34752

 

Nun, wie genaue Angaben kann dieser Mensch denn nach mehreren Wochen oder sogar Monaten denn machen?

Das wird man ebenfalls erst in der Verhandlung erfahren. Und weist Du, ob der TE irgendwelche herausstellenden Merkmale hat?

Also wenn man unter einer Motorradkombi herausgestellte Merkmale aufweist, dann ist wohl in der Regel gerade was deutlich Ernsteres passiert als ein Blitzfoto...

 

Als Betroffener darfst du straffrei lügen dass sich die Balken biegen

Es sei den man beschuldigt vorsätzlich eine andere Person.

Darum auch der Verweis darauf, dass man den vollen Namen des anderen nicht (mehr) weiß und nur die Angabe von Nachnamen und Stadt machen kann.

 

Wie sieht deine 'Wahrscheinlichkeitsrechnung' aus bzgl. der Möglichkeit, dass der Sachbearbeiter auch schon vor und auch nach Erstellung des Bußgeldbescheides das Verfahren einstellt, z.B. weil er das Bild selbst für nicht allzu gut hält, man es aber doch mal probieren wollte, in der Hoffnung einen geständigen und zahlungsbereiten Verursacher zu treffen?

Für eher gering gering. Warum ?

Weil das irgendwie so klang, wie wenn du recht sicher einschätzen könntest, dass das Verfahren nach einer evtl. Einlassung des Threaderöffners diesen oder jenen Gang nehmen wird. Hatte mich eben gefragt, worauf diese Einschätzung aufbaut.

 

Weil der SB - im Gegensatz zum Bild vom KFZ - die Information des Kennzeichens separat erhält. D.h. er hat einfach jetzt schon viel mehr Arbeit.

Außerdem hat er ja nicht nur das eine Bild bzw. den Ausschnitt erstellt, sondern sogar noch - anhand er extra erstellt Ausschnittvergrößerungen - bewiesen, wieviel im Bild noch steckt ...

Sorry, aber das verstehe ich nicht ganz.

Wieso hat der Sachbearbeiter denn mehr Arbeit?

Ob das Kennzeichen vom Foto abgelesen wird oder vom Kollegen der die Anzeige gefertigt hat darauf geschrieben wird, wo ist der Unterschied?

 

Und welchen Sinn und Zweck die Ausschnittsvergrößerungen zum jetzigen Zeitpunkt bzw. das Verschicken an den Betroffenen haben sollen erschließt sich mir auch nicht.

 

Bei 10 oder 15 EUR würde ich den 'Versuch' ja noch machen, aber welcher VT würde den freiwillig ein FV antreten?

Tja, jemand der etwas 'staatstragender' unterwegs ist und denkt dass er aus der Sache sowieso nicht mehr herauskommt. Oder schlicht Angst hat, welche üblem "Konsequenzen" sich wohl ergeben könnten, falls er lügen würde und das herauskäme...

 

Genügend oft diese "Spiele" treiben und die generelle Fahrtenbuchauflage für Motorräder wird eingeführt, ich denke daß wird auch mal Thema mit Einführungstedenz in Goslar werden.

 

Als 1. Stufe bestimt bald für JEDEN Fall mit Fahrereigenschaftszweifel, sobald also im 1. Anhörungsbogen nicht ein Fahrer benannt wird der auch entgültig bekennt.

Ja sicher. :wand:

 

Ich denke das wird gleichzeitig eingeführt mit der Vollstreckbarkeit von im europäischen Ausland 'erworbenen' Parkknöllchen, der Kennzeichenpflicht für Fahrräder und natürlich der 'Pille für den Mann'. :rofl:

 

Gibts sonst noch was, was man sich seit 20 Jahren anhören darf, dass das 'bestimmt ganz bald kommen wird'?

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Da mir ja scheinbar durch das Anzweifeln der Fahrereigenschaft im AHB nichts schlimmeres passieren kann, als den gleichen BuGeBe zu bekommen, den ich auch beim direkten Zugeben erhalte, werd ich das wohl einfach mal probieren und abwarten, was passiert.

Notfalls muss sich das ganze ja nur über 3 Monate ab AHB-Zustellung hinziehen, oder?

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Notfalls muss sich das ganze ja nur über 3 Monate ab AHB-Zustellung hinziehen, oder?

Korrekt.

Werden keine weiteren Maßnahmen gegen dich eingeleitet tritt 3 Monate nach der Anordnung der Anhörung gegen dich, Verfolgungsverjährung dir gegenüber ein.

 

3 Monate sind zwar nicht soo kurz, aber es ist Sommer, Urlaubszeit etc., auch Sachbearbeiter, Staatsanwälte und Richter machen da Urlaub und da ist dann eben nicht die komplette Arbeitsleitung vor Ort...

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  • 2 weeks later...

es gab ein paar änderungen...

 

zwischenzeitlich bin ich doch noch zu einem er-safa gekommen und hab das alles rechtzeitig abgeschickt (er hat den ahb ausgefüllt und unterschrieben)

 

nun ist es für mich sehr verwunderlich, dass ein paar tage später sowohl bei mir, als auch bei ihm erneut ein ahb im briefkasten lag. bei jedem von uns an den jenigen adressiert, mit vorwurf der fahrereigenschaft (also bei mir identisch wie der erste).

 

ist das eine normale vorgehensweise oder was ist hier los?

wurde durch den erneuten ahb die verjährung gegen mich wieder unterbrochen?

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ist das eine normale vorgehensweise oder was ist hier los?

Also normal ist das nicht, zwei Personen denselben Vorwurf zu machen - aber kreativ ist es, aeusserst kreativ. Jetzt muesste man nur wissen, wie die rechtlich zu bewertende Seite der Medaille aussieht.

 

wurde durch den erneuten ahb die verjährung gegen mich wieder unterbrochen?

Jo ! Eben deshalb finde ich die Vorgehensweise sehr kreativ.... :P:whistling:

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ist das eine normale vorgehensweise oder was ist hier los?

Nein, das ist normal.

Ich habe es jedenfalls noch nie gehört, daher halte ich es für einen Verwaltungs- bzw. Software- oder ähnliches

Fehler.

 

An deiner Stelle würde ich meinen eigenen Anhörungsbogen wegwerfen bzw. -legen und den Ersatz-Fahrer bitten seinen auszufüllen, nochmals zu 'gestehen' und ihn fristgemäß abzuschicken.

 

wurde durch den erneuten ahb die verjährung gegen mich wieder unterbrochen?

Ich kann mich da der Meinung von HarryB nicht anschließen.

 

Im Gesetz (§ 33 OWiG) steht klar, dass die Verjährung durch "die erste Vernehmung des Betroffenen" unterbrochen wird. Alle weiteren spielen für die Verjährung also keine Rolle.

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  • 5 weeks later...

so, es ist soweit.

 

ich habe meinen 2. anhörungsbogen ignoriert und im gegensatz zu dem sich selbst beschuldigenden fahrer keinen bußgeldbescheid bekommen.

nun hat er ja 14 tage zeit (ab eingangsbestätigung des einschreibens?), diesem zu widersprechen.

 

nun meine frage dazu:

gibt es dazu vorgefertigte formulare / texte, oder muss man sich den text selbst zusammenbasteln?

da inzwischen erst 6 wochen seit eingang des ersten ahb vergangen sind, ist es besser, seinen widerspruch zu begründen (wenn ja, wie am besten?) oder diesen ohne begründung abzusenden?

 

vielen dank schonmal für eure weitere unterstützung.

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  • 2 weeks later...

Hallo, ich bins mal wieder :rolleyes:

 

Einspruch gegen BGB ist eingelegt, mit Anmerkung, dass Begründung nachgereicht wird.

Nun möchte ich wissen, ob man wirklich (von sich aus) eine Begründung nachreichen soll (wenn ja, was schreibt man dann am besten), oder ob die sich dann noch einmal melden und nachfragen?

Bzw. wie ist denn dann normalerweise das weitere Vorgehen?

 

Es muß nun noch ein reichlicher Monat überbrückt werden...

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Die Behörde wird sich dies schon auf Wiedervorlage gelegt haben.

 

Ob die Behörde dich noch einmal anschreibt oder die Sache direkt abgibt, kann ich nicht sagen, da dies unterschiedlich gehandhabt wird.

 

Da noch solange hin ist, würde ich erst einmal abwarten. Gegebenenfalls schreibt man halt, si mögen noch etwas Gedult haben, da Rücksprache mit Anwalt wegen Urlaubszeit und beruflichen Verpflichtungen derzeit sehr schwer ist.

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Wie ist der aktuelle Stand in diesem Thema? Mich interessiert, wie der "genaue Plan" denn ist..? Wird nun dieser eine Monat überbrückt und dann sagt der Ersatzfahrer "Ich bin nicht gefahren!" -> dann kommt es doch zu einer Verhandlung. Oder sagt dann der Fahrzeug-Halter "Oh, ich bin doch gefahren!" und die Sache ist verjährt?

 

Kurz gefragt: wie soll nun der Verdacht vom Ersatzfahrer wieder weggenommen werden?

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Hallo

Kurz gefragt: wie soll nun der Verdacht vom Ersatzfahrer wieder weggenommen werden?

Wenn Du alle Threads zu diesem Thema - ist ja per se nichts besonderes - gelesen hättest, wüsstest du, dass der ErSaFa sich im Vorfeld schon eine Alibi zurecht legen hätte sollen.

(Am besten sowas wie Urlaub, Dienstreise etc.) Dieses Alibi kommt jetzt ganz einfach zu Zuge indem der ErSaFa diese Belege vorlegt.

" Ich habe beim erneuten Sichten meiner Unterlagen festgestellt, dass ich am xx.xx.xxxx das Fahrzeug nicht geführt haben kann, weil ich in xxx-Stadt war. Anbei die Bahntickets / Hotelrechnung. " ...

Ansonsten kann es passieren, dass der ErSaFa den BuGeBe kassiert und bei Wiederspruch vor Gericht geladen wird und dort natürlich - als Beschuldigter - auch erscheinen muß.

Was dann passiert liegt in des Richters Hand ....

 

Gruß,

AnReRa

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  • 1 month later...

Vielen Dank nochmal für euer aller Hilfe.

 

Ich äußer mich nun mal zum aktuellen Stand.

 

Für mich als Fahrer ist die dreimonatige Verjährungsfrist + 2 Wochen Sicherheit nun mittlerweile auch nach dem 2. Anhörungsbogen abgelaufen.

Der Plan für den Ersafa war im übrigen (da sich kein 100%iges Alibi auftreiben ließ), es zur Not auf ein Gutachten vor Gericht ankommen zu lassen. Das wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit positiv für uns geendet, da er fast 2 Köpfe größer ist als ich.

 

Aber letztenendes hat sich das alles erledigt, da er ein Einschreiben vom Landratsamt erhielt, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde und die Kosten vom Landkreis übernommen werden. Dieses Schreiben wurde im übrigen ebenfalls nach Ablauf meiner Verjährungsfrist erstellt.

 

Demnach scheint also alles funktioniert zu haben.

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Für mich als Fahrer ist die dreimonatige Verjährungsfrist + 2 Wochen Sicherheit nun mittlerweile auch nach dem 2. Anhörungsbogen abgelaufen.

Glückwunsch!

 

Aber letztenendes hat sich das alles erledigt, da er ein Einschreiben vom Landratsamt erhielt, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde und die Kosten vom Landkreis übernommen werden.

Glückwunsch zum zweiten!

 

Demnach scheint also alles funktioniert zu haben.

Und wiedermal ein Beleg dafür dass die Ersatz-Fahrer-Methode funktionieren kann.

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Daß sie funktionieren kann, hat nie jemand bestritten.

Ich habe schon oft genug "Das klappt sowieso nicht" gelesen.

 

muss nicht zwingend funktionieren.

Behauptet ja auch niemand.

 

Im übrigen besteht noch immer die Möglichkeit einer Fahrtenbuchauflage.

Jupp, bestreitet auch niemand.

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