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Gibt Es Einen Blitzer, Der Lkw Von Pkw Unterscheiden Kann.


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Wir haben hier so ein BAB Teilstück, für Pkw gilt :D , für LKW :wand:

 

 

Kontrolliert wird immer mal wieder, der Kasten blitzt auch munter vor sich hin, aber..............kann der LKW von Pkw unterscheiden ?

 

Theoretisch müsste der alles über 60 blitzen und der Film wäre gleich voll. :geheim:

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Der PoliScan speed kann es laut Hersteller ebenfalls.

 

 

Gerade hat der " Erwischte " mit geguckt, offensichtlich müssen wir uns da was einfallen lassen.

 

Ein Blick in die Zulassung gibt die Auskunft, das es sich um ein Pannenhilfsfahrzeug handelt und nicht um einen LKW. Die :blink: gelten aber nur für LKW, nicht aber für Pannenfahrzeuge, auch wenn die über 3,5 to schwer sind.

 

Jetzt müssen wir mal abwarten ob was kommt :unsure:

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Die :unsure: gelten aber nur für LKW, nicht aber für Pannenfahrzeuge, auch wenn die über 3,5 to schwer sind.

 

Wie ist denn das beschildert? Mit welchem Symbol? Eine Beschilderung nur für "LKW" habe ich nämlich noch nie gesehen.

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Die :unsure: gelten aber nur für LKW, nicht aber für Pannenfahrzeuge, auch wenn die über 3,5 to schwer sind.

 

Wie ist denn das beschildert? Mit welchem Symbol? Eine Beschilderung nur für "LKW" habe ich nämlich noch nie gesehen.

 

 

Naja, auf der rechten Fahrspur steht :blink: mit einem Schild darunter, das einen Lkw mit Plane darstellt, und auf der linken Fahrspur steht :80: mit einem Schild darunter, das einen Pkw darstellt. Der gute fuhr aber nach seiner Aussage knapp 80 auf der rechten Fahrspur, ist sich aber nicht ganz sicher, ob der Blitz nun ihm gegolten hat, weil justament ein Pkw überholt hat, der ja dann etwas mehr als 80 draufgehabt haben muss.

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Naja, auf der rechten Fahrspur steht :unsure: mit einem Schild darunter, das einen Lkw mit Plane darstellt, und auf der linken Fahrspur steht :blink: .......

 

 

Nur weil euer LKW keine Plane hat und eventuell eine andere Farbe, wie der schwarze auf dem Verkehrsschild hat, wird es eng, wenn ihr damit geblitzt werdet...

ist wie mit dem roten Fahrzeug auf dem Überholverbotsschild, man darf auch mit silbernen Autos nicht überholen....

 

Definition vom Zeichen 1048-12 :

 

"nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"

 

Da steht nichts, daß Abschleppwagen ausgenommen werden.

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... und auf der linken Fahrspur steht ;) mit einem Schild darunter, das einen Pkw darstellt.

 

Echt jetzt...? :blink:

 

Das heißt: Alle Nicht-Pkw bis 3,5t (Motorräder, Kleintransporter, Wohnmobile, ...) sowie KOM dürfen dort beliebig schnell fahren - nett ;)

 

Wie unterscheiden eigentlich solche Anlagen einen KOM von einem Lkw - oder einen 3,5t-Sprinter von einem äußerlich identischen Viereinhalbtonner? :unsure:

 

:80:

c.s.

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Wie unterscheiden eigentlich solche Anlagen einen KOM von einem Lkw - oder einen 3,5t-Sprinter von einem äußerlich identischen Viereinhalbtonner? :blink:

 

Das frage ich mich am Bielefelder Berg auch immer, wenn ich mit meinem "einem KOM äußerlich identischen Viereinhalbtonner" an der Blitze vorbei fahre....

 

 

:unsure:

 

 

Ist hier zufällig ein Busfahrer, der an solchen Stellen mal geblitzt wurde ?

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Nur weil euer LKW keine Plane hat und eventuell eine andere Farbe, wie der schwarze auf dem Verkehrsschild hat, wird es eng, wenn ihr damit geblitzt werdet...

 

Da steht nichts, daß Abschleppwagen ausgenommen werden.

 

Ich habe aber schon mal damit vor Gericht gewonnen.

 

Guckst Du hier

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Also hat es bei euch mit dem Überholverbot geklappt.

Aber nur weil mein Nachbar mal im Lotto gewonnen hat, kann ich nicht daraus schliessen, daß ich nächsten Samstag "dran" bin...

 

Ich könnte mir eher vorstellen, daß die Mehrzahl der Richter das Vergehen anders behandeln und verhandeln.

 

Mir wäre es egal, ob wir hier weiter machen, oder in dem Thema von 2005, aber meiner Meinung nach, steht da ziemlich klar um welche Fahrzeuge es sich handelt.

Fahrzeuge mit zGg über 3,5t, ausser PKW und KOM.

 

Daß SAMs, Feuerwehrfahrzeuge, Abschleppwagen usw. nicht in den gewerblichen Güterverkehr fallen und Richter deswegen vielleicht andere Massstäbe ansetzen und sie deswegen nicht als "richtige" LKWs nach StVO behandeln kann ich mir schon vorstellen.

 

 

 

Trotzdem ist Zeichen 1048-12 eigentlich eindeutig definiert und m.E. gerichtsfest an der Stelle angebracht.....

 

=alles über 3,5t ausser PKWs und KOMs.

 

 

Wenn ich deine Theorie weiter spinne, bräuchte man mit einer SAM über 3,5t ja auch die 80 auf der BAB nicht einhalten, denn es ist ja kein LKW.

In Baustellen dürfte man sich dann fröhlich an den LKW Kolonnen mit seinem ausrangierten Feuerwehrfahrzeug vorbei quetschen und ein Abschleppwagen hätte absolute Narrenfreiheit, weil er keine Plane hat.

 

Ganz so einfach würde ich es mir nicht machen, wenn ich meine FE längerfristig mit mir herumtragen möchte.

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Trotzdem ist Zeichen 1048-12 eigentlich eindeutig definiert

 

Ist es - wie all diese netten Bildchen: Ein Lieferwägeli (Lkw!) auf einem Parkplatz mit ZZ1048-10 zu parken, kostet gerne mal extra - trotz vorschriftsgemäß ausgelegter Parkscheibe oder gar -schein... :blink:

 

Das so genau zu nehmen heißt aber auch: Das Ding (© Mace) ist nicht nur kein http://www.verkehrsportal.de/stvo/zeichen/39/39_09.gif sondern selbst mit (auf 3,49t Zug-zGm abgelastetem :unsure: ) Anhänger kein http://www.verkehrsportal.de/stvo/zeichen/39/39_02.gif und auch kein http://www.verkehrsportal.de/stvo/zeichen/39/39_10.gif, darf also viele Überholverbote schlicht gepflegt ignorieren - sogar die in BAB-Baustellen mit ZZ1049-13 :80:

 

 

;)

c.s.

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Wer es nicht probiert, hat schon von Anfang an verloren.

 

Aber warten wir erst mal ab, ob und wann was kommt und wie das Foto dann aussieht.

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