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Rechnung bei Sicherheitsabstand


Guest Tiemo

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Hallo Gemeinde,

 

auf meinem Tisch liegt ein Anhörungsbogen, aus dem ich nicht schlau werde. Vielleicht kennt sich jemand damit aus:

 

"Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand von 46,6 m zum vorausfahrenden Kfz. ein. Ihr Abstand betrug 27 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. ..."

 

Frage: Wie kommen die Jungs bei 112 km/h auf einen erforderlichen Abstand von 46,6m?

(112/2)m = 56 m * 5/10 = 28 m

 

Danke,

Tiemo

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noch eins:

 

Der Verstoß war am 16.06.

Die Karre ist auf die Firma zugelassen. Folglich ging der Bescheid an die Firma. Das Ding verjährt doch am 16.09., oder?

 

Wegschmeißen und Abwarten?

 

Danke und schönes Wochenende...

Tiemo

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Guest Michael

Ganz einfach:

 

Der Sicherheitsabstand ist nach herrschender Rechtsprechung die Strecke, die man bei der jeweiligen Geschwindigkeit in 1,5 sec. zurücklegt (die "halbe-Tacho"-Werte sind nur Faustformeln zwecks Vereinfachung und Kategorisierung im BKat).

 

112 km/h = 31,11 m/sec

31,11 m/sec * 1,5 sec = 46,67 m

 

Der Vollständigkeit halber: Bei Unterschreitung des 0,8-sec-Abstandes liegt Gefährdung vor.

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Mit "unter 5/10" sagen sie dir, in welche Kategorie das fällt: 1 P / 40 € (www.kba.de)

 

Verjährung stimmt zwar, kann aber sein, dass vorher noch ein :D die Firma aufsucht, wenn dann - bei gutem Foto - nicht kooperiert wird kann es ein Fahrtenbuch geben.

 

Außer der AB ist sowieso schon an Dich gerichtet, dann ist die Verjährung sowieso unterbrochen.

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Guest Michael

@Tiemo: Die Formel ist in der StVO nicht zu finden; sie hat sich - wie oben beschrieben - aus der Rechtsprechung herauskristallisiert.

Für den Betroffenen ist dies ja sogar günstiger, denn sonst läge ja bei deinem Beispiel mit den 112 km/h schon bei weniger als 56 m Abstand ein Verstoß vor.

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Guest Michael
Was passiert zwischen 46.6 m und 28 m? Nur interessehalber

In diesem Bereich liegt ein weniger schwerer Abstandsverstoß vor, der mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann:

 

TBNR 104112: "Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von ... km/h (über 80 km/h) den erforderlichen

Abstand von ..,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug ..,.. m. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt." - § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.4 BKat - (A - 1) 35,00 €

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D.h., im unkritischen Bereich passen Sie es nach Rechtssprechung von erforderlichen 56m auf 46,6m an, im kritischen Punktebereich habe ich jedoch überhaupt keinen Vorteil. Super Sache!

 

Denn dann müsste die Rechnung wie folgt aussehen:

 

112 km/h = 31,11 m/s

31,11 m/s *1,5s = 46,6 m (erforderlich)

 

46,6 m * 0,5 = 23,3 m (1 P , 40 €)

46,6 m * 0,4 = 18,6 m (2 P , ? €)

etc.

 

Oder sehe ich das falsch?

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Guest Michael

Nee, moment mal...

 

Von dir als Kraftfahrer wird gefordert, daß du (mindestens) den 1,5-sec.-Abstand einhältst - also 46,67 m. In der Fahrschule hast du gelernt, daß man einen "halben Tacho" Abstand, also 56 m, halten soll.

 

Im Bereich zwischen 56 m und 46,67 m passiert dir überhaupt nichts. Zwischen 46,67 und 28 m kann ein Verwarnungsgeld fällig werden.

 

Der Bußgeldbereich fängt erst ab weniger 5/10 des halben Tachowertes an, also ab weniger als 28 m (40 € + 1 P)

weniger als 4/10 des h.T. = 22,4 m (50 € + 2 P)

weniger als 3/10 des h.T. = 16,8 m (75 € + 3 P)

weniger als 2/10 des h.T. = 11,2 m (100 € + 4 P + 1 Monat FV)

weniger als 1/10 des h.T. = 5,6 m (125 € + 4 P + 1 Monat FV)

 

Die Diskrepanz schon allein zwischen 46 und 28 m ist so groß, daß sie auch einem ungeübten Fahrer auffallen müßte und daher ist diese Staffelung durchaus gerechtfertigt.

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Guest Gast_Michael

also, ehrlich gesagt, hab ich eine Million km lang mich noch niemals am Abstand der Pfosten orientiert.

 

Ich schätze immer die Zeit ab, die ich zu dem Punkt brauche, an dem sich der Vorausfahrende grade befunden hat, "einundzwanzigzweiund" sind die 1,5 Sekunden. Irgendwie schwankt der Abstand natürlich immer auch hin und her, aber ich versuche, keinesfalls die Sekunde zu unterschreiten.

 

Über den Sinn vieler Geschwindigkeitsbegrenzungen kann man diskutieren, über Abstand eher nicht.

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Guest Michael

@Gast_Michael: Klar, so kann man's natürlich auch machen. Ist letztendlich "Geschmackssache", für welche Methode man sich entscheidet. Deswegen hat sich die Rechtsprechung ja auch auf den 1,5-sec-Abstand eingependelt, weil der für die Bewertung eines eventuellen Abstandsverstoßes noch großzügiger für den Betroffenen ist als der "halbe Tacho"; siehe oben.

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Wenn das da war, wo ich vermute, hatte ich einen Transporter im Nacken, dessen Fahrer nun vermutlich nen Monat laufen darf. Ich war gerade auf die Überholspur eingescherrt.

 

Wie auch immer, Abstandsmessung ist schon ne fiese Sache, weil man nicht mal gerade auf den Tacho schaut und sofort weiss, ob alles passt.

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Guest Daddy Cool

@Tiemo

Wie auch immer, Abstandsmessung ist schon ne fiese Sache, weil man nicht mal gerade auf den Tacho schaut und sofort weiss, ob alles passt.

Dem kann ich micht nicht anschließen! Du mußt nicht auf den Tacho schauen, um festzustellen ob der Abstand ok ist. Du mußt einfach nur durch die Frontscheibe schauen, dann sieht du es! :100:

 

Gruß

Daddy Cool :cop01:

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Guest Gast_Michael

Trotzdem frage ich mich manchmal, ob es nicht besser wäre, einen "Abstandsanzeiger" mit ins Cockpit zu bauen, der das gleich in Relation zur Geschwindigkeit anzeigt und wegen mir einen grünen, einen gelben und einen roten Bereich hat oder so.

 

Technisch wäre das ja heutzutage kein Problem das teuerste ist der Sensor, der Rest ist Software auf irgend einem sowieso vorhandenen Prozessor.

 

Ich denke zwar nicht, dass das jeder braucht, aber manche Leute haben für Abstand in Relation zur Geschwindigkeit scheinbar überhaupt kein Gefühl. Vielleicht schauen die zu viel Rennsport und meinen, das was sie da sehen wäre auch für die Straße normal, oder sie können nicht mehr richtig unterscheiden zwischen ihrem Lenkrad und ihrem Videospiel, keine Ahnung (nix gegen Rennsport).

 

Also: Ich bin hiermit für den "Abstandsmesser" im Cockpit. :cop01:

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Guest Gast_Toke

@ Michael und @all

 

Habe hier letzte Woche einen Betrag gepostet zu meinem "Spielfilm"

 

V= 133 km/h ==> 55 m Abstand erlaubt (das entsprecht dann wohl der Formel ==> da halber Tacho 66,5)

 

Meiner lag bei 17 m.

 

Vorwurf Wert kleiner 3/10

 

Ich habe daraufhin auf der Bussgeldstelle angerufen und habe mich erkundigt wie dies den hinkommen könnte.

 

Rechnerisch kommt dort ein Wert (leicht) über 3/10 raus (0,31 oder so).

 

Ich habe nun die Aussage bekommen, dass dieser Wert von 55 m nur bedeutet, das Sie vorher nicht aktiv werden würden (zusätzlich zu km/h Toleranzen also wohl eine Art "Gnaden-Toleranz").

 

Hinsichtlich der Berechnung des Bussgeldes und den anfallenden Punkten (bei mir werdens leider 4, aber zum Glück ohne "Laufen"), wird jedoch vom halben Tachowert ausgegangen. Sprich ín meinem Fall zählen die 66,5 zur Berechnung des x/10 -Wertes.

 

Dies wiederspricht ja deiner Antwort ...

 

Was meinst Du dazu ?

 

Sonstige Inputs ?

 

Gruss

 

Toke

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Guest Gast_Michael

@ toke

 

Hier die relevante Vorschrift aus der Straßenverkehrsordnung:

 

§ 4 Abstand

 

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

 

Wie Du siehst gibt es da keine Zahlen, auch keine Regel vom halben Tacho. Den "halben Tacho" lernt man zwar in der Fahrschule. Für die Beurteilung der Strafbarkeit wird er aber dennoch nicht als "Sollwert" sondern nur als "Einheit" herangezogen.

 

Da §4 keinen Sollwert vorgibt, hat sich (s.o.) der Sollwert aus der Rechtsprechung ergeben. Dieser Sollwert steht im BuGeBe. Er entspricht 1,5 Sekunden, oder 8,33333/10 vom "halben Tacho" entspricht.

 

"Halber Tacho" ist halt einfach die Einheit für Abstand, so wie "Liter" die Einheit ist für Milch. Ich finds als Techniker auch saublöd, ich finde Sekunden viel besser.

 

Wie gesagt: Ich :cop01: fordere :100: den Abstandmesser im Cockpit !!!!!!!!!

:80:

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Guest Gast_Michael

Übrigens:

 

Wieso ist es eigentlich zulässig, dass man meinen Abstand (Pkw, HighTech-Bremssystem, Sportfahrwerk, Breitreifen) genauso beurteilt, wie den Abstand eines überladenen Kleintransporters mit Blattfedern, Trommelbremsen ohne ABS und superschmalen Benzinspar-Reifen ?

 

Die Fähigkeit, anzuhalten, unterscheidet sich da doch erheblich.

 

Da sich aber §4 an eben dieser Fähigkeit orientiert, und eben nicht an festen Zahlen, ist ja eigentlich schon fast "verfassungswidrig", wenn man bei der Bestrafung von festen Zahlen ausgeht, und alle über einen Kamm schert.

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Hallo Guest Michael,

 

klar das eine ist die Vorschrift (StVo), das andere ist die genaue Auslegung/Richterrecht bzw. bis hin zum "Bussgeldkatalog". So ist es eigentlich bei allen Gesetzen/Verordnungen.

 

Enstsprechend Deiner Antwort und dem was ich am Telefon gesagt bekommen habe, stimmte dann aber Tiemo's Berechnung nicht... Mehr wollte ich damit nicht sagen.

 

@Michael hatte das schon gelesen nur Dein HT überlesen.

 

Ich halte das ingesamt jedoch für Blödsinn...

 

1 Werteinheit für Soll und als Grundlage für die Bussgeldberechnung halte ich für sinnvoller.

 

So umständlich können doch nur "Wir" sein.

 

 

@gast Einen Abstandsmesser (von mir aus auch als Pflicht) würde ich auch befürworten. Das sollte auch helfen Unfälle zu vermeiden (@Michael das sage sogar ich als frisch Erwischter...). Mit dem ABS etc. gebe ich Dir aber nicht recht....

 

a.) da kannste zwar lenken aber der Bremsweg verlängert sich auch etwas...

b.) soll das dann auch für Alter, Gesundheitszustand (z.B. Augen) gelten ???

 

 

Gruss

 

Toke

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@toke

 

zu a.)

 

Der schwer beladene Transporter fährt heutzutage leider 160 km/h. Wenn er mit der oben beschriebenen schlechten Technik da ne Vollbremsung macht, kommt er auf der Seite oder auf dem Dach zum Stehen.

 

zu b.)

 

Das wird natürlich schwierig. Aber bei normalen gesunden Fahrern macht der Unterschied wohl nicht so viel aus wie bei den Fahrzeugen. Wer zu krank ist, um zu reagieren, der darf nicht fahren.

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:80::D

 

GG Guest

 

Klar Sprinter etc. ...

 

Hab ich auch schon mal einen "fliegen" (Purzelbaum) sehen....

 

Das war gelinde gesagt :cop01::100:

 

Wie gesagt bei ABS verlängert sich der Bremsweg etwas...

 

Mit den Augen etc. wollte ich ja nur daruaf hinweisen, dass es etwas schwer wird so etwas einzuführen/

 

dann auch umzusetzen...

 

Wo soll man da anfangen und wo auffhören.

 

Muss dann ein 70 jähriger Gelegenheitsfahrer in seinem Panzer-Daimler weniger Absatnd halten als der

 

40 jährige Berufskraftfahrer der jetzt mal am Sonntag mit dem alten Golf seines Sohn's unterwegs ist oder

 

was ist mit dem 18 jährigen Führerscheinanfänger in seinem Geburtstagsgeschenk (Porsche Boxter gg).

 

Das meinte ich...

 

Gruss

 

Toke

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Guest Michael
Ich halte das ingesamt jedoch für Blödsinn...

1 Werteinheit für Soll und als Grundlage für die Bussgeldberechnung halte ich für sinnvoller.

So umständlich können doch nur "Wir" sein.

ähm, frag doch mal so spaßeshalber unter der autofahrenden Bevölkerung rum, wie man km/h in m/sec umrechnet und dann das mit 1,5 multipliziert. Ich sag nur: PISA läßt grüßen! :cop01:

 

Da ist die Faustformel "halber Tacho" dann doch bequemer, hm?!

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Guest Michael

Iwo, im Bußgeldbescheid steht ja

Ihr Abstand betrug 27 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.

Man braucht also gar nix mehr rechnen. Quasi ein Extra-Service der Bußgeldstelle für den Betroffenen :cop01:

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