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Anhörung Im Bußgeldverfahren (das übliche)


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Hi Leute sehr cooles Forum führt ihr hier und ich bin schon öfter mal durchgerutscht und habe einige interessante dinge gelesen.

Doch heute musste ich mich mal anmelden und etwas selber fragen... leider.

Ich bin in der Probezeit, fuhr auf der Autobahn es kam ne Baustelle hab ausrollenlassen schilder waren sehr schlecht gelegt muss ich dazu sagen was aber egal ist, im endeffekt 30 km/h zu viel und geblitzt.

 

Ich wurde als Halter angeschrieben und da es keine Zeugenbefragung ist sondern eher an mich gerichtet ist kann da annehmen dass es eine Fotoauswertung schon gab? Nur muss ich sagen ist im Brief kein Foto enthalten, ich seh nur Beweis: Lasermessung. Zeuge/Anzeigender: XXX

Am ende heißt es wenn ich für die Ordwi. nicht verantwortlich bin soll ich den Faher mitteilen.

 

Hier könnte ich den Namen meines Vaters angeben der meint früher hat er das auch immer so gemacht um keine schwierigkeiten zu bekommen, meint ihr das ist noch möglich? Wobei wir uns nicht wirklich ähnlich sehen.

 

Ich hatte sonst vor bei der Sachbearbeiterin anzurufen und zu sagen ich wüsste nocht ob ich es war und kann mich da gar nicht dran erinnern und ich würde gern ein foto haben auf dem ich sehe wer es ist. Empfehlenswert? Oder soll ich einfach den Namen meiner Mutter angeben, im endeffekt sag ich wir wussten gar nicht wer gefahren ist und sie meinte sich zu erinnern dort geblitzt wurden zu sein.

 

Man man leicht verzwickt...

 

Danke euch!

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Du solltest selbst niemanden angeben, ansonsten könntest du dich dem strafbaren Vorwurf der falschen Verdächtigung aussetzen. Derjenige, der es übernehmen möchte trägt sich selbst ein und gibt den Verstoß auch ohne Erklärungen etc. zu! Am besten ist wohl dein Vater, da stimmt zumindest das Geschlecht. Du könntest auch besser noch einen Kumpel in ähnlichem Alter nehmen und dann versuchen, das Verfahren in die Verjährung zu treiben (suche mal nach Ersatz-fahrer ohne die Bindestriche in der Forensuche), dann muss keiner zahlen, weder du noch dein Kumpel. Auch gibt es weder Punkte noch Aufbaumaßnahmen für einen von euch.

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Okay werd ich tun danke dir! nur folgendes Problem ist eingetreten, da ich in der Klausurenphase stecke habe ich den netten Bescheid leider etwas links liegen lassen... Datum der erstellung war 02.07.2010

Heute ist schon der 14... also die 1 Woche Zeit sind jetzt schon um glaube ich... leider... was soll ich denn tun?

 

Achja und ist ein Foto anzufordern nicht empfehlenswert?

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Okay werd ich tun danke dir! nur folgendes Problem ist eingetreten, da ich in der Klausurenphase stecke habe ich den netten Bescheid leider etwas links liegen lassen... Datum der erstellung war 02.07.2010

Heute ist schon der 14... also die 1 Woche Zeit sind jetzt schon um glaube ich... leider... was soll ich denn tun?

Schade, dass du zu spät dran bist, denn dummerweise könnte die Behörde nun schon selbst mit Ermittlungen angefangen haben und dann habt ihr entweder bald die grüne Rennleitung vor der Tür stehen oder die machen einen Passfotovergleich und dann haben sie dich auch sofort. Also beeil dich, gib den Bogen einem Kumpel/deinem Vater, der sich selbst einträgt und unterschreibt und schick das Ding am besten heute noch los.

 

Achja und ist ein Foto anzufordern nicht empfehlenswert?

Nö, bringt nichts.

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denn dummerweise könnte die Behörde nun schon selbst mit Ermittlungen angefangen haben
Möglicherweise haben sie das schon vorher und deshalb dem TE einen Anhörungsbogen (und keinen Zeugenbogen) geschickt.

 

Gruß

Goose

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Gibt es einen Fall bei dem das mit dem ersatzfahrer geklappt hat? Hab jetzt viele hie rgesehen aber noch keinen eintrag mit hat alles geklappt oder ähnliches. Danke für deine Hilfe!

Jo hat geklappt. Schau mal genauer, es gibt auch Erfolgsmeldungen. Die nächsten Schritte kennst du?

 

 

Möglicherweise haben sie das schon vorher und deshalb dem TE einen Anhörungsbogen (und keinen Zeugenbogen) geschickt.

Oder es handelt sich um eine "Kennzeichenanzeige", wie wir das letztens mal diskutiert haben, denn er hat ja als Halter den AB bekommen. Versuch macht kluch... verlieren kann er ja mit dem Ersatzfahrer erst mal nichts.

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Naja nur grob ich fahr etzt direkt zu einem Freund hoffe er wird es erledigen... und nicht denken ich reite ihn in die scheisse mit rein.

Also ich lass ihn alles ausfühllen er sagt er gibt den verstoß zu schreibt in dem freien feld von wegen ich bin mit dem fahrzeug an dem abend gefahren und unterschreibt.

Dann kriegt er Post auf die er nach 2 wochen antwortet und sagt zu hohes bußgeld? und dann nach 3 monaten sagt er er war das nicht.

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Naja nur grob ich fahr etzt direkt zu einem Freund hoffe er wird es erledigen... und nicht denken ich reite ihn in die scheisse mit rein.

Also ich lass ihn alles ausfühllen er sagt er gibt den verstoß zu schreibt in dem freien feld von wegen ich bin mit dem fahrzeug an dem abend gefahren und unterschreibt.

Dann kriegt er Post auf die er nach 2 wochen antwortet und sagt zu hohes bußgeld? und dann nach 3 monaten sagt er er war das nicht.

Ja so ungefähr passt das. Beim Zugeben braucht er nur die Kreuzchen alle richtig machen, aber nichts zu schreiben. Wenn der Bußgeldbescheid kommt muss innerhalb von zwei Wochen der Einspruch bei der Bußgeldstelle sein. Also nicht allzu lange warten. Am besten, dein Kumpel hat zusätzlich noch ein Alibi - für alle Fälle. Nach drei Monaten gehst du mit deinem Kumpel mit und sagst aus, dass du es warst.

 

Deinem Kumpel kannst du sagen: Es ist nicht strafbar, sich selbst einer Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen.

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Oder es handelt sich um eine "Kennzeichenanzeige", wie wir das letztens mal diskutiert haben, denn er hat ja als Halter den AB bekommen. Versuch macht kluch... verlieren kann er ja mit dem Ersatzfahrer erst mal nichts.
Gewöhnlich wird dem Halter nur ein Anhörungsbogen geschickt, wenn erst mal was dafür spricht, daß er es auch war (dieser Verdacht kann sich im weiteren Verfahrenslauf allerdings durchaus entkräften)

 

Klar kann er es versuchen, nur sind die Erfolgschancen meines Erachtens sehr gering.

 

Gruß

Goose

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Danke euch, aber wenn die erfolgschancen nun noch geringer sind... dann möchte ich ja nicht nen freund mit reinziehen! Was denn nun? :nick:

Sorry aber bin sehr angespannt gerade da ich den führerschein dringlichst benötige um überhaupt zur uni zu kommen.

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Danke euch, aber wenn die erfolgschancen nun noch geringer sind... dann möchte ich ja nicht nen freund mit reinziehen! Was denn nun? :nick:

Sorry aber bin sehr angespannt gerade da ich den führerschein dringlichst benötige um überhaupt zur uni zu kommen.

Lass dich nicht von Goose entmutigen, der ist selbst grüner Rennleiter und sieht diesen Weg, mit dem Ersatzfahrer um die Strafe rum zu kommen, natürlich ein bisschen kritischer. Deswegen macht der auch erst mal alle irrelevanten Einwürfe. Ich würde es mit dem Ersatzfahrer versuchen, du hast nichts zu verlieren und es ist für niemanden strafbar und kostet auch nicht extra.

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Okay danke dir!

Als Fazit ist zu sagen es kann gut gehen aber auch schief gehen und am ende muss ich die Strafe doch ausbüßen.

Mir geht es vorallem darum nicht die Probezeit zu verlängern oder ein aufbauseminar zu beuschen... daher scheint es doch im grunde gleich am besten jemanden zu nennen der die straftat auf sich nimmt und ich bezahl den kram einfach.

Werd mir das mit dem ersatzfahrer dennoch durch den Kopf gehen lassen.

Vielen dank euch!

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Hahaha es ist soooo herrlich!

Wollte meinen vater als ersatzfahrer bennenen, jetzt erfahr ich der ist erst morgen wieder da oder freitag. Das andere ist, er hat schon letzte woche ein fahrverbot für 1 monat erhalten! Also fällt der weg.

Das Problem ist ja nur wenn es ein Freund tut und am ende geht die ganze geschichte nicht auf, dann erhält er den Punkt und das Fahrverbot oder eines von beidem. Was ich ungern tun möchte, wär es bei meinem vater/mutter wär es nicht ganz so schlimm "bleibt ja in de familie" :nick: muss mal schauen was ich anstelle werde es aber heute noch abschicken.

 

Oder moment mein Vater fällt da doch gar nicht mit raus oder? Er sagt ja schließlich letzten Endes er war es doch nicht.

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Das Problem ist ja nur wenn es ein Freund tut und am ende geht die ganze geschichte nicht auf, dann erhält er den Punkt und das Fahrverbot oder eines von beidem.

 

Nö, schlimmstenfalls (für deinen Freund) geht die Sache vor Gericht und dort wird ein Gutachter feststellen, dass es dein Freund nicht gewesen sein kann.

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Gewöhnlich wird dem Halter nur ein Anhörungsbogen geschickt, wenn erst mal was dafür spricht, daß er es auch war

Na klar, deshalb werden auch Anhörungsbögen an Halter geschickt, deren 30 Jahre jüngere Töchter den Verstoß begangen haben oder wie hier neulich mal zu lesen war an die Oma deren Enkel mit ihrem Wagen zu schnell unterwegs war... :nick:

 

Ich sage nicht, dass es nicht Bußgeldstellen gibt, die vorher auf das Bild sehen und zumindest Grundmerkmale wie Alter und Geschlecht daraufhin abprüfen ob diese zum Halter passen, allerdings halte ich es aufgrund u.a. von persönlichen Erfahrungen auch für möglich dass das in einigen Bußgeldstellen nicht gemacht wird (z.B. Zentrale Bußgeldstelle Bayern) und der Verstoß quasi standardmäßig dem Halter vorgeworfen wird, die 'Kennzeichenanzeige' also absoluter Usus ist.

 

Dafür gibt es dann auch wieder Bußgeldstellen, wie die der Stadt Köln, die einem Halter schon mal einen Zeugenfragebogen schicken, in dem seine Fahrereigenschaft ausgeschlossen wird, er aber auf dem aufgedruckten Foto von jedermann gut zu erkennen ist. :unsure:

 

Schon das Abprüfen des Grundmerkmals Alter macht ja eine gewisse Arbeit, denn das wird bei der Halterauskunft ja nicht mitgeliefert, sondern müsste beim Einwohnermeldeamt erst erfragt werden. Lediglich auf das Geschlecht kann meist gleich aufgrund des Vornamens geschlossen werden.

 

Klar kann er es versuchen, nur sind die Erfolgschancen meines Erachtens sehr gering.

Da sprechen aber viele Fälle im Forum und auch die persönliche Erfahrung von so manchem hier eine andere Sprache...

 

Mir geht es vorallem darum nicht die Probezeit zu verlängern oder ein aufbauseminar zu beuschen... daher scheint es doch im grunde gleich am besten jemanden zu nennen der die straftat auf sich nimmt und ich bezahl den kram einfach.

Zumindest am Anfang ist der Ablauf doch sowieso gleich und die höchste Klippe ist, dass der Bußgeldbescheid bei demjenigen landet, der sich selbst auf dem Anhörungsbogen einträgt.

 

Hier mal ein Vergleich:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...mp;#entry701548

 

Es macht das Verfahren also eigentlich nicht leichter wenn jemand anderes die Buße und die Punkte 'übernimmt'. Das Kraftfahrtbundesamt sieht in diesem Punktehandel übrigens den Straftatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung erfüllt.

 

Wollte meinen vater als ersatzfahrer bennenen,

Ich glaube es wurde schon einige Male erwähnt, aber es ist nunmal wirklich wichtig:

Du solltest niemanden benennen!

 

Das Problem ist ja nur wenn es ein Freund tut und am ende geht die ganze geschichte nicht auf, dann erhält er den Punkt und das Fahrverbot oder eines von beidem.

Nein, geht die Geschichte nicht auf, erhälst du am Ende Punkte und Bußgeld.

 

Dein Freund kann ja um sich zu entlasten einfach sagen er war es nicht und darauf hinweisen, dass man bitte sein Konterfei mit dem Blitzfoto vergleichen möchte, schon ist er aus dem Schneider.

 

Wieso überhaupt Fahrverbot?

Für 30 km/h zuviel außerorts gibt es kein Fahrverbot.

 

Oder moment mein Vater fällt da doch gar nicht mit raus oder? Er sagt ja schließlich letzten Endes er war es doch nicht.

Wenn dein Vater nicht gerade zum Zeitpunkt des Verstoßes ein Fahrverbot hatte fällt er nicht als Ersatzfahrer aus.

 

muss mal schauen was ich anstelle werde es aber heute noch abschicken.

Ja, dumme Sache dass die Zeit schon so fortgeschritten ist, die Antwort sollte wirklich so schnell wie möglich raus.

Häufig wird bei ähnlichen Fällen geraten sich das Prozedere gut durchzulesen und ggf. eine Nacht drüber zu schlafen, wenn man im Zuge der ganzen Sache etwas aufgeregt ist, denn es ist schon wichtig, dass die Schritte sauber durchgegangen werden, damit das ganze klappt.

 

Und sorry, da sehe ich gerade das größte Hindernis dafür bei dir, dass du (noch) total durcheinander bist und dir scheinbar noch nicht alles richtig klar ist, siehe "wollte meinen Vater [...] benennen".

 

Hier nochmal zwei Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Erklärungen, usw.:

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...mp;#entry672999

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...c=42812&hl=

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Normalerweise in dem Schreiben ist auch der Strafmaß (Bußgeld, Punkte und ev. Fahrverbot) geschrieben. Wenn es nur um Geld geht, kannst du vielleicht einen "Sünder" finden. Aber darüber solltest du dich nicht so viel Hoffnung machen. Bei eine solche Überschreitung sind sicherlich Punkten dabei. Wer freiwillig lässt sein Konto aus Flensburg belasten ?

 

Jetzt im ernst Baustelle Geschwindigkeit Begrenzung sind nicht ohne Grund da und du hättest bremsen MÜSSEN.

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Jetzt im ernst Baustelle Geschwindigkeit Begrenzung sind nicht ohne Grund da und du hättest bremsen MÜSSEN.

Macht er doch nächstes Mal. Jeder hat mal einen schlechten Tag, aber deswegen gleich ein Aufbauseminar? Ich halte das für arg übertrieben!

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Normalerweise in dem Schreiben ist auch der Strafmaß (Bußgeld, Punkte und ev. Fahrverbot) geschrieben.

Das ist falsch. Auf den meisten Anhörungsbögen ist die Höhe der Buße, die Anzahl der Punkte etc nicht angegeben. Man kann sich aber natürlich bei diversen Bußgeldrechnern im Internet informieren.

 

Abgesehen davon ist das ja stets auch eine Berechnung die für einen persönlich im Bußgeldbescheid aufgemacht wird und bei der z.B. Voreintragungen berücksichtigt werden. Da kann schonmal ein Fahrverbot erteilt werden, auch wenn es nach dem Regelbußgeldkatalog nicht vorgesehen ist.

 

Wenn es nur um Geld geht, kannst du vielleicht einen "Sünder" finden. Aber darüber solltest du dich nicht so viel Hoffnung machen. Bei eine solche Überschreitung sind sicherlich Punkten dabei. Wer freiwillig lässt sein Konto aus Flensburg belasten ?

Es geht bei der Ersatz-Fahrer-Methode nicht darum jemand anderen sich mit Punkten belasten zu lassen, sondern darum durch geschickte Taktik das Verfahren in die Verjährung zu treiben, so dass am Ende keiner 'büßt'. :unsure:

 

Jetzt im ernst Baustelle Geschwindigkeit Begrenzung sind nicht ohne Grund da und du hättest bremsen MÜSSEN.

Danke, dass du das nochmal so klar herausgestellt hast! :nick:

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Hi also das mit dem zu schnell fahren war bei mir wirklich noch nie ein problem...

An dem tag kam meine Freundin vom Auslandssemester zurück und ich wollte sie abends vom flughafen abholen hatte aber noch uni und bin halt 120 gefahren wobei ich sonst spritsparsame 100 fahre auch wenn 120 erlaubt sind.

Die baustelle war neu aufgemacht sorry, es kam auf einmal ein schild mit 100 und dann war ich schon auf die 100 runter allein durch ausrollen lassen dann kam eins mit 80 aber das mit 60 habe ich übersehen weil es keine 15 meter nach dem mit 80 kam zumindest gefühte 15 meter... Vorallem es war abends auf einer 2 spurigen fahrbahn baustelle hatte gerade begonnen wo ich noch meine 90 sachen drauf hatte, klar weiß man auf baustellen immer 60 aber naja abends um 21 uhr in der woche noch hell... keiner war da wollte nicht unnötig abbremsen. Klar sind alles nur ausreden aber ich denke in solch einer situation war jeder schon mal...

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Ja das massengeschäft ist wahr! Es ist nach winterende ein enormer aufmarsch an blitzern! Wurde auch angekündigt staatskassen leer, die ganzen schlaglöcher müssen weg und naja die verschuldung soll gesenkt werden mittels blitzern. Was solls es wird sogar angepriesen und dennoch fällt man drauf rein.

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Ja das massengeschäft ist wahr! Es ist nach winterende ein enormer aufmarsch an blitzern!

Wenn dem so ist, sind die sicher froh, wenn mal ein sofort geständiger Fahrer seinen Anhörungsbogen zurück schickt. Dass es dummerweise der falsche ist, werden sie leider zu spät rausfinden :nick:

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Danke euch, aber wenn die erfolgschancen nun noch geringer sind... dann möchte ich ja nicht nen freund mit reinziehen! Was denn nun? :unsure:

Sorry aber bin sehr angespannt gerade da ich den führerschein dringlichst benötige um überhaupt zur uni zu kommen.

Lass dich nicht von Goose entmutigen, der ist selbst grüner Rennleiter und sieht diesen Weg, mit dem Ersatzfahrer um die Strafe rum zu kommen, natürlich ein bisschen kritischer. Deswegen macht der auch erst mal alle irrelevanten Einwürfe. Ich würde es mit dem Ersatzfahrer versuchen, du hast nichts zu verlieren und es ist für niemanden strafbar und kostet auch nicht extra.

Genau, und DieterF ist ein erfahrener Anwender der o.g. Methoden, der sich mit allen Eventualitäten auskennt um im Grunde schon vorher den Ausgang voraussagen kann...

Nein, ernsthaft, wie oft hast du die Methode schon angewendet? Sprichst du aus Erfahrung?

 

@DieterF: Wo habe ich irrelevante Einwürfe gemacht?

 

Gewöhnlich wird dem Halter nur ein Anhörungsbogen geschickt, wenn erst mal was dafür spricht, daß er es auch war

Na klar, deshalb werden auch Anhörungsbögen an Halter geschickt, deren 30 Jahre jüngere Töchter den Verstoß begangen haben oder wie hier neulich mal zu lesen war an die Oma deren Enkel mit ihrem Wagen zu schnell unterwegs war... :nick:

 

Ich sage nicht, dass es nicht Bußgeldstellen gibt, die vorher auf das Bild sehen und zumindest Grundmerkmale wie Alter und Geschlecht daraufhin abprüfen ob diese zum Halter passen, allerdings halte ich es aufgrund u.a. von persönlichen Erfahrungen auch für möglich dass das in einigen Bußgeldstellen nicht gemacht wird (z.B. Zentrale Bußgeldstelle Bayern) und der Verstoß quasi standardmäßig dem Halter vorgeworfen wird, die 'Kennzeichenanzeige' also absoluter Usus ist.

 

Dafür gibt es dann auch wieder Bußgeldstellen, wie die der Stadt Köln, die einem Halter schon mal einen Zeugenfragebogen schicken, in dem seine Fahrereigenschaft ausgeschlossen wird, er aber auf dem aufgedruckten Foto von jedermann gut zu erkennen ist. :unsure:

 

Schon das Abprüfen des Grundmerkmals Alter macht ja eine gewisse Arbeit, denn das wird bei der Halterauskunft ja nicht mitgeliefert, sondern müsste beim Einwohnermeldeamt erst erfragt werden. Lediglich auf das Geschlecht kann meist gleich aufgrund des Vornamens geschlossen werden.

 

Beachte meine Aussage. Ich schrieb "Gewöhnlich". Natürlich kommt es auch schon mal vor, daß solche Fehler wie von dir beschrieben unterlaufen, aber das ist nicht die Regel.

 

 

Klar kann er es versuchen, nur sind die Erfolgschancen meines Erachtens sehr gering.

Da sprechen aber viele Fälle im Forum und auch die persönliche Erfahrung von so manchem hier eine andere Sprache...

Und wie viele Fälle kommen darauf, bei denen es nicht geklappt hat?

 

@polochen: Sicher kann es klappen, aber wenn du dich hier im Forum umschaus wird dir auch auffallen, daß MrMijagi und DieterF die Methoden jedem mit einer Intensität empfehlen, als würden sie dafür Provision beziehen. Dabei könnte man den Eindruck gewinnen, sie hätten absolute Erfahrung quer durchs Bundesgebiet. Fragt man aber mal nach...

 

Gruß

Goose

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Beachte meine Aussage. Ich schrieb "Gewöhnlich". Natürlich kommt es auch schon mal vor, daß solche Fehler wie von dir beschrieben unterlaufen, aber das ist nicht die Regel.

Meiner Meinung nach ist zumindest die 'Kennzeichenanzeige' bei einigen Bußgeldstellen doch die Regel.

 

Da wir beide aber wohl nicht den Einblick in allzuviele Bußgeldstellen haben solltest vielleicht auch du deutlich machen, dass Aussagen wie "aber das ist nicht die Regel" lediglich eine Meinungsäußerung deinerseits und keinesfalls eine nachprüfbare Tatsache darstellen.

 

Ansonsten belege bitte bzw. gebe Auskunft, wo diese Belege eingesehen werden können.

 

Klar kann er es versuchen, nur sind die Erfolgschancen meines Erachtens sehr gering.

Da sprechen aber viele Fälle im Forum und auch die persönliche Erfahrung von so manchem hier eine andere Sprache...

Und wie viele Fälle kommen darauf, bei denen es nicht geklappt hat?

Darüber führt wahrscheinlich im Forum keiner Statistik, könnte aber gerne mal jemand übernehmen.

Persönlich kommt kein Fall darauf bei dem es nicht geklappt hat.

 

Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass es auch im Forum deutlich mehr Fälle gibt bei denen es klappt als jene, wo es am Ende nicht hinhaut. Meist sind das dann auch Fälle mit deutlich schlechteren Ausgangsvoraussetzungen bzw. wo schon etwas schief gelaufen ist (z.B. die Mutter die sich schon auf dem Zeugenfragebogen als Fahrerin eingetragen hatte, obwohl sie bereits aus Fahrerin ausgeschlossen wurde).

 

@polochen: Sicher kann es klappen, aber wenn du dich hier im Forum umschaus wird dir auch auffallen, daß MrMijagi und DieterF die Methoden jedem

Das ist zumindest was mich angeht falsch.

Lediglich wenn jemand nach Lösungsvorschlägen für sein Problem fragt, gebe ich den Tipp. Das ist meiner Meinung nach auch unter anderem der Sinn diese Forums hier Hilfesuchenden zu helfen, z.B. am Ende ihren Führerschein behalten zu können.

 

mit einer Intensität empfehlen

Wenn nachgefragt wird wird halt auch nochmal was erklärt. Und dabei wird meist darauf hingewiesen, dass es keine Erfolgsgarantie gibt. Aber eben auch kein Risiko...

 

als würden sie dafür Provision beziehen

Das ist eine infame Unterstellung, die bu bitte zurücknimmst!

 

Dabei könnte man den Eindruck gewinnen, sie hätten absolute Erfahrung quer durchs Bundesgebiet.

Wohl kaum jemand hat persönliche Erfahrung quer durch die ganze Republik.

Aber erstens schlagen hier ja immer wieder Hilfesuchende aus ganz Deutschland auf und zweitens wird nicht jede Bußgeldstelle das Rad neu erfinden, also die Arbeitsabläufe durchaus ähnlich sein.

 

Und zu deiner bundesweiten Erfahrung sei kurz erwähnt, dass du vor noch nicht allzulanger Zeit die Erstellung von Bußgeldbescheiden bei Parkverstößen angezweifelt und als "sinnlos" gebrandmarkt hast. Es ist nur leider eben traurige Realität, wie dann ja auch andere bestätigten...

 

Fragt man aber mal nach...

Bekommst du von mir auch weiterhin gerne die Antwort, dass ich in meinem persönlichen Umfeld keinen Fall kenne, in dem die Al-berto oder Ersatz-Fahrer-Methode nicht geklappt hat.

Und die zweistellige Anzahl dieser Fälle ist mittlerweile ja deutlich erreicht...

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Meiner Meinung nach ist zumindest die 'Kennzeichenanzeige' bei einigen Bußgeldstellen doch die Regel.
Das ist das Problem. Deine Meinung hat keinerlei Hintergrund.

 

Da wir beide aber wohl nicht den Einblick in allzuviele Bußgeldstellen haben solltest vielleicht auch du deutlich machen, dass Aussagen wie "aber das ist nicht die Regel" lediglich eine Meinungsäußerung deinerseits und keinesfalls eine nachprüfbare Tatsache darstellen.

 

Ansonsten belege bitte bzw. gebe Auskunft, wo diese Belege eingesehen werden können.

Ich kann mich da auf diverse Ermittlungsersuchen aus dem gesamten Bundesgebiet beziehen.

 

Darüber führt wahrscheinlich im Forum keiner Statistik, könnte aber gerne mal jemand übernehmen.
Hierzu müsste man erst mal in jedem Fall eine Rückmeldung bekommen.

 

Persönlich kommt kein Fall darauf bei dem es nicht geklappt hat.
Wie viele Fälle sind es denn? Wenn du m3 fragst, erzählt er ja auch, daß 50% seiner Verfahren nach Lasermessung eingestellt wurden.

 

Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass es auch im Forum deutlich mehr Fälle gibt bei denen es klappt als jene, wo es am Ende nicht hinhaut.
Wie gesagt: In den wenigsten Fällen bekommt man am Ende eine Rückmeldung
Meist sind das dann auch Fälle mit deutlich schlechteren Ausgangsvoraussetzungen bzw. wo schon etwas schief gelaufen ist (z.B. die Mutter die sich schon auf dem Zeugenfragebogen als Fahrerin eingetragen hatte, obwohl sie bereits aus Fahrerin ausgeschlossen wurde).
Ist das nun auch rein gefühlsmäßig?

 

Das ist eine infame Unterstellung, die bu bitte zurücknimmst!
Ich schrieb "als würden sie", nicht, daß du sie bekommst. Da bei deinen Beiträgen meines Erachtens durchaus der Eindruck aufkommt, als würde dir viel daran liegen, daß man deinem Rat folgt und die Methode anwendet sehe ich keinen Anlass, diesen Vergleich (es ist keine Unterstellung) zurückzunehmen.

 

Gruß

Goose

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Was ist denn alberto? Hab das nun oft gelesen dachte aber es sei das gleiche wie ersatz-fahrer

Al-berto heißt so nach seinem 'Erfinder', der hier auch einmal im Forum aktiv war.

 

Generell ist es schon so ähnlich, wie die Ersatz-Fahrer-Methode, es war in seinen Fällen lediglich so, dass stets der Halter den Verstoß zugab, da er nicht mit einem auf ihn angemeldeten Auto unterwegs war und so kein Ersatz-Fahrer extra gesucht werden musste.

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Ach c'mon Goose, nun gib doch wenigstens mal zu, dass die Anwendung der Methode die Wahrscheinlichkeit, aus einer Sache raus zu kommen, im Vergleich mit Hinnehmen und Nichtstun signifikant erhöht. Darauf kommt es doch wirklich an. Zu deinen Einwänden, ich kenne das Forum schon seit einigen Jahren, und habe die Methode bei mir und Bekannten schon erfolgreich angewendet. Jetzt gebe ich dem Forum mal selbst etwas zurück.

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Meiner Meinung nach ist zumindest die 'Kennzeichenanzeige' bei einigen Bußgeldstellen doch die Regel.
Das ist das Problem. Deine Meinung hat keinerlei Hintergrund.

Doch, das hat sie.

Zum einen aus dem persönlichen Erleben meiner Familie und meines Freundes- und Bekanntenkreises sowie aus Schilderungen hier aus dem Forum.

 

Ich kann mich da auf diverse Ermittlungsersuchen aus dem gesamten Bundesgebiet beziehen.

Und woran siehst du da, ob die Bußgeldstelle vor der Erstellung des ersten Anhörungsbogens bereits auf das Bild gesehen hat oder ob man einfach eine 'Kennzeichenanzeige' an den Halter raushaut, wie man es bei Verwarngeldangeboten ja auch macht?

 

Darüber führt wahrscheinlich im Forum keiner Statistik, könnte aber gerne mal jemand übernehmen.
Hierzu müsste man erst mal in jedem Fall eine Rückmeldung bekommen.

Oder man bemühte sich eben Rückmeldung zu bekommen, z.B. indem man die Threaderöffner nach einer Weile nochmals per PN anschreibt. Aber diese Mühe möchte sich wohl keiner machen.

 

Persönlich kommt kein Fall darauf bei dem es nicht geklappt hat.
Wie viele Fälle sind es denn? Wenn du m3 fragst, erzählt er ja auch, daß 50% seiner Verfahren nach Lasermessung eingestellt wurden.

Ja, aber wie bereits erwähnt sind es bei mir (und Umkreis) nicht nur 2 Fälle, sondern schon mehr als ein Dutzend.

 

Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass es auch im Forum deutlich mehr Fälle gibt bei denen es klappt als jene, wo es am Ende nicht hinhaut.
Wie gesagt: In den wenigsten Fällen bekommt man am Ende eine Rückmeldung.

Ja leider.

In einigen Fällen aber doch.

 

Und glaubst du nicht, dass sich die meisten, wenn es am Ende nicht geklappt hätte hier nochmal melden würden um ordentlich auf den Putz zu hauen, was für ein Scheiß ihnen hier geraten wurde, denn es hätte nicht funktioniert?

Das habe ich hier aber, glaube ich, noch nie gelesen.

 

Du hast neulich selbst irgendwo geschrieben, dass Kritik deutlich öfter geäußert wird als Lob.

Nimmt man das als (zusätzlichen) Indikator hat man einen weiteren Grund der Meinung zu sein, dass die meisten Fälle wohl eher nicht scheitern.

 

Positive Rückmeldungen gibt es nämlich ab und zu...

 

Meist sind das dann auch Fälle mit deutlich schlechteren Ausgangsvoraussetzungen bzw. wo schon etwas schief gelaufen ist (z.B. die Mutter die sich schon auf dem Zeugenfragebogen als Fahrerin eingetragen hatte, obwohl sie bereits aus Fahrerin ausgeschlossen wurde).
Ist das nun auch rein gefühlsmäßig?

Du hast neulich doch auch keinen einzigen Fall aus dem Forum wo die Kombination Anhörungsbogen an den Halter, Verstoß zugeben, Fahrereigenschaft zugeben (also Al-berto-Methode in Reinform) schief gelaufen wäre gefunden.

 

Dass die Fälle die schief gingen schlechtere Ausgangspositionen hatten liegt dann doch auf der Hand.

 

Da bei deinen Beiträgen meines Erachtens durchaus der Eindruck aufkommt, als würde dir viel daran liegen, daß man deinem Rat folgt und die Methode anwendet sehe ich keinen Anlass, diesen Vergleich (es ist keine Unterstellung) zurückzunehmen.

Gäbe es denn die Möglichkeit die Methoden der verjährungsherbeiführung in die FAQ aufzunehmen?

Dann müsste auch nicht mehr so viel geschrieben werden...

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Doch, das hat sie.

Zum einen aus dem persönlichen Erleben meiner Familie und meines Freundes- und Bekanntenkreises sowie aus Schilderungen hier aus dem Forum.

Aus dem persönlichen Erleben kannst du kaumallgemeingültige Rückschlüsse ziehen. Soweit geht das Erleben doch wohl doch nicht, oder?

Und aus dem Forum: Wie viele Fälle hast du denn hier, daß du daraus allgemeingültige Rückschlüsse ziehen kannst?

 

Und woran siehst du da, ob die Bußgeldstelle vor der Erstellung des ersten Anhörungsbogens bereits auf das Bild gesehen hat oder ob man einfach eine 'Kennzeichenanzeige' an den Halter raushaut, wie man es bei Verwarngeldangeboten ja auch macht?
Schon mal ein Ermittlungsersuchen bearbeitet oder auch nur gesehen? Da steht drin, wer bisher in welcher Eigenschaft angehört wurde.

 

Oder man bemühte sich eben Rückmeldung zu bekommen, z.B. indem man die Threaderöffner nach einer Weile nochmals per PN anschreibt. Aber diese Mühe möchte sich wohl keiner machen.
Dann fang doch mal an.
Ja, aber wie bereits erwähnt sind es bei mir (und Umkreis) nicht nur 2 Fälle, sondern schon mehr als ein Dutzend.
Schon mehr als 12, wow...

 

Und glaubst du nicht, dass sich die meisten, wenn es am Ende nicht geklappt hätte hier nochmal melden würden um ordentlich auf den Putz zu hauen, was für ein Scheiß ihnen hier geraten wurde, denn es hätte nicht funktioniert?
Glaubst du nicht, daß die sich dann denken, daß die, die ihnen wertlose Tipps gegeben haben sie einfach mal können...

 

Das habe ich hier aber, glaube ich, noch nie gelesen.
Du glaubst vieles noch nicht gelesen zu haben.

 

Du hast neulich selbst irgendwo geschrieben, dass Kritik deutlich öfter geäußert wird als Lob.

Nimmt man das als (zusätzlichen) Indikator hat man einen weiteren Grund der Meinung zu sein, dass die meisten Fälle wohl eher nicht scheitern.

 

Positive Rückmeldungen gibt es nämlich ab und zu...

Siehe oben. Viele stellen ihre Frage und werden danach nie wieder gesehen. Willst du daraus jetzt schließen, daß es geklappt hat?

 

Gruß

Goose

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Sie kann manchmal zum Erfolg führen, ist oftmals sinnlos und, wenn man sie falsch anwendet nicht völlig Risikolos.

 

Ich stimme mit dir 90%ig überein. Nur würde ich spezifischer sagen:

 

In der automatisierten Verkehrsüberwachung (Blitzer etc.) kann sie häufig zum Erfolg führen, ist manchmal sinnlos (wenn man vorher schon Fehler gemacht hat) und, wenn man sie falsch anwendet, nicht völlig risikolos (Straftat der falschen Verdächtigung, wenn der Ersatzfahrer den Fragebogen nicht selbst ausfüllt).

 

Wird man angehalten, ist sie komplett sinnlos.

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Aus dem persönlichen Erleben kannst du kaumallgemeingültige Rückschlüsse ziehen. Soweit geht das Erleben doch wohl doch nicht, oder?

Und aus dem Forum: Wie viele Fälle hast du denn hier, daß du daraus allgemeingültige Rückschlüsse ziehen kannst?

Aber ich ziehe doch gar keine allgemeingültigen Rückschlüsse.

Ich habe mir aber aufgrund dieser Erfahrungen eine Meinung gebildet und die sage ich eben auch.

 

Allgemeingültig würde ja bedeuten, dass ich erwarten würde, dass andere (oder sogar alle anderen) der gleichen Meinung sein müssten.

 

Und woran siehst du da, ob die Bußgeldstelle vor der Erstellung des ersten Anhörungsbogens bereits auf das Bild gesehen hat oder ob man einfach eine 'Kennzeichenanzeige' an den Halter raushaut, wie man es bei Verwarngeldangeboten ja auch macht?
Schon mal ein Ermittlungsersuchen bearbeitet oder auch nur gesehen? Da steht drin, wer bisher in welcher Eigenschaft angehört wurde.

Ja, aber steht da auch ob man vorher auf das Bild gesehen hat oder gleich dem Halter einen Anhörungsbogen geschickt hat ohne das Bild zu betrachten?

 

Steht denn in diesem Ersuchen ob man Informationen, z.B. vom Einwohnermeldeamt eingeholt hat um zu vergleichen ob die Halterdaten z.B. bzgl. Alter mit der Person auf dem Foto übereinstimmen (denn das Alter wird einem ja bei einer Halterabfrage nicht mitgeliefert) und dann erst nach dieser Prüfung einen Anhörungsbogen an den Halter anordnet?

 

Oder man bemühte sich eben Rückmeldung zu bekommen, z.B. indem man die Threaderöffner nach einer Weile nochmals per PN anschreibt. Aber diese Mühe möchte sich wohl keiner machen.
Dann fang doch mal an.

Ich zähle mich durchaus auch zu den Leuten die sich diese Mühe nicht machen wollen. Was hätte ich denn von einer schönen Statistik?

 

Ja, aber wie bereits erwähnt sind es bei mir (und Umkreis) nicht nur 2 Fälle, sondern schon mehr als ein Dutzend.
Schon mehr als 12, wow...

Wie du vielleicht bemerkst feiere ich diese Zahl weder als großartig ab, noch habe ich einen Counter oder so etwas in der Signatur. Lediglich aufgrund deiner Nachfrage schrieb ich welche ungefähre Anzahl ich persönlich oder im Umfeld miterlebt habe.

Wenn du dann damit ein Problem hast, dann ist das ganz allein deins. Hege und pflege es ruhig...

 

Und glaubst du nicht, dass sich die meisten, wenn es am Ende nicht geklappt hätte hier nochmal melden würden um ordentlich auf den Putz zu hauen, was für ein Scheiß ihnen hier geraten wurde, denn es hätte nicht funktioniert?
Glaubst du nicht, daß die sich dann denken, daß die, die ihnen wertlose Tipps gegeben haben sie einfach mal können...

Ich glaube tatsächlich, dass es, wenn die Zahl derer die sich falsch 'beraten' fühlen so groß wäre wie du vermutest, den ein oder anderen gäbe der sich hier nochmal beschweren würde.

 

Das entspricht auch einfach einer gewissen Lebenserfahrung, dass sich Leute eben beschweren wenn sie der Meinung sind irgendwie falsch behandelt worden zu sein. In anderen Bereichen geschiet das auch.

 

Das habe ich hier aber, glaube ich, noch nie gelesen.
Du glaubst vieles noch nicht gelesen zu haben.

Das letzte von dem ich schrieb, dass ich es hier im Forum noch nie gelesen habe hast du dann auch nicht gefunden. Vielleicht weil es das schlicht nicht gibt?

Oder zumindest sehr, sehr, sehr selten ist...

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Ja, aber steht da auch ob man vorher auf das Bild gesehen hat oder gleich dem Halter einen Anhörungsbogen geschickt hat ohne das Bild zu betrachten?

 

Steht denn in diesem Ersuchen ob man Informationen, z.B. vom Einwohnermeldeamt eingeholt hat ob die Halterdaten z.B. bzgl. Alter mit der Person auf dem Foto übereinstimmen (denn das Alter wird einem ja bei einer Halterabfrage nicht mitgeliefert) und dann erst nach dieser Prüfung einen Anhörungsbogen an den Halter anordnet?

Es steht drin, ob bereits eion Lichtbildabgleich mit dem Halter durchgeführt wurde, in welcher Eigenschaft er angehört wurde und ob der Halter bereits ausgeschlossen wurde.

 

Im ZEVIS ist auch das Geburtsdatum des Halters vermerkt.

 

Wenn du dann damit ein Problem hast, dann ist das ganz allein deins. Hege und pflege es ruhig...
Ich habe kein Problem damit.Du solltest dir nur bewusst sein, daß das keine allzu große Zahl ist, aus der sich schon ein Erfahrungsschatz begründen kann.

 

Gruß

Goose

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Ja, aber steht da auch ob man vorher auf das Bild gesehen hat oder gleich dem Halter einen Anhörungsbogen geschickt hat ohne das Bild zu betrachten?

 

Steht denn in diesem Ersuchen ob man Informationen, z.B. vom Einwohnermeldeamt eingeholt hat ob die Halterdaten z.B. bzgl. Alter mit der Person auf dem Foto übereinstimmen (denn das Alter wird einem ja bei einer Halterabfrage nicht mitgeliefert) und dann erst nach dieser Prüfung einen Anhörungsbogen an den Halter anordnet?

Es steht drin, ob bereits eion Lichtbildabgleich mit dem Halter durchgeführt wurde, in welcher Eigenschaft er angehört wurde und ob der Halter bereits ausgeschlossen wurde.

Auch in chronologischer Reihenfolge?

 

Denn dass irgendwann ein Lichtbildabgleich gemacht wird, wenn der Halter nicht zugibt ist ja bekannt.

 

Es geht hier aber um die Frage ob dieser Abgleich gemacht wird, bevor man dem Halter den Verstoß vorwirft.

 

Im ZEVIS ist auch das Geburtsdatum des Halters vermerkt.

Ist das neu?

Ich hatte gelesen, dass diese Information nicht im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert ist.

 

Wenn du dann damit ein Problem hast, dann ist das ganz allein deins. Hege und pflege es ruhig...
Ich habe kein Problem damit.Du solltest dir nur bewusst sein, daß das keine allzu große Zahl ist, aus der sich schon ein Erfahrungsschatz begründen kann.

Mir ist schon bewusst, dass es keine große Zahl ist, aber nachdem es bisher immer geklappt hat, ist das kein Problem für mich und reicht für meinen Erfahrungsschatz vollkommen aus. :nick:

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Auch in chronologischer Reihenfolge?
Ja

 

Ist das neu?

Ich hatte gelesen, dass diese Information nicht im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert ist.

Zumindest, seit ich damit arbeite, und das sind nun schon einige Jahre. Auf dem alten Fahrzeugschein stand das Geburtsdatum auch noch mit drauf, bei der Zulssungsbescheinigung Teil 1 wird es nicht mehr angegeben, aber trotzdem im ZEVIS gespeichert.

Mir ist schon bewusst, dass es keine große Zahl ist, aber nachdem es bisher immer geklappt hat, ist das kein Problem für mich und reicht für meinen Erfahrungsschatz vollkommen aus.
Für dich vielleicht. Aber auch, um anderen Tipps zu geben? Sei mir nicht böse, aber dir sollte doch selber schon aufgefallen sein, daß du rechtlich nicht so sattelfest bist, daß deine Tipps immer in Ordnung sind (Beispiel gestern: Der Hinweis, die Selbstbezichtigung unter Angehörigen im Strafverfahren sei nicht strafbar. Würde jemand diesem Hinweis folgen so würde er sich der Gefahr eines Strafverfahrens nach § 145d StGB aussetzen)

Da kommt schnell mal ein Lapsus dazwischen, den andere dann wieder ausbügeln müssen. Ist das so in deinem Sinne?

 

Gruß

Goose

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Auch in chronologischer Reihenfolge?
Ja

Und bei wieviel Prozent der Ersuchen die an dich gestellt werden, wurde kein Lichtbildabgleich gemacht bevor die Anhörung des Halters angeordnet wird?

 

Und bei wievielen die du von der Zentralen Bußgeldstelle Bayern in Viechtach bekommen hast?

 

Zumindest, seit ich damit arbeite, und das sind nun schon einige Jahre. Auf dem alten Fahrzeugschein stand das Geburtsdatum auch noch mit drauf, bei der Zulssungsbescheinigung Teil 1 wird es nicht mehr angegeben, aber trotzdem im ZEVIS gespeichert.

Danke für die Info.

 

Mir ist schon bewusst, dass es keine große Zahl ist, aber nachdem es bisher immer geklappt hat, ist das kein Problem für mich und reicht für meinen Erfahrungsschatz vollkommen aus.
Für dich vielleicht. Aber auch, um anderen Tipps zu geben?

Um anderen eine Lösungsmöglichkeit ihres Problems aufzuzeigen? - Ja.

 

Sei mir nicht böse, aber dir sollte doch selber schon aufgefallen sein, daß du rechtlich nicht so sattelfest bist, daß deine Tipps immer in Ordnung sind. [...]

Da kommt schnell mal ein Lapsus dazwischen, den andere dann wieder ausbügeln müssen. Ist das so in deinem Sinne?

Zumindest was die Beschreibung der Ersatz-Fahrer-Methode angeht und darum geht es doch hier, kommt so schnell kein Lapsus mehr dazwischen.

 

Dass das auf einem Nebenschauplatz durchaus mal anders sein kann, bestreite ich doch gar nicht, dafür bist du doch da und früher auch andere die sich mit der rechtlichen Situation besser auskannten als ich.

 

(Zum Thema §145d melde ich mich per PN, denn das ist ja off-topic.)

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Dass das auf einem Nebenschauplatz durchaus mal anders sein kann, bestreite ich doch gar nicht, dafür bist du doch da und früher auch andere die sich mit der rechtlichen Situation besser auskannten als ich.
Es kann kaum meine Aufgabe sein, ständig darauf zu achten, ob andere Fehler rechtlich falsche Tipps geben. Auch kann man kaum gewährleisten, daß jeder falsche Tipp auffällt. Daher sollte man sich nicht darauf verlassen, daß andere das schon wieder gerade biegen.

 

Gruß

Goose

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Dass das auf einem Nebenschauplatz durchaus mal anders sein kann, bestreite ich doch gar nicht, dafür bist du doch da und früher auch andere die sich mit der rechtlichen Situation besser auskannten als ich.
Es kann kaum meine Aufgabe sein, ständig darauf zu achten, ob andere Fehler rechtlich falsche Tipps geben. Auch kann man kaum gewährleisten, daß jeder falsche Tipp auffällt. Daher sollte man sich nicht darauf verlassen, daß andere das schon wieder gerade biegen.

Tue ich ja nicht, auch wenn das vielleicht zu flapsig formuliert war.

Schlußendlich kann man aus einem Fehler lernen und ihn dann nicht wieder machen.

 

Aber ich kann mich auch gern bei den Nebenschauplätzen etwas zurück halten.

 

Magst du noch auf die Fragen oben antworten?

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Eine Prozentangabe kann ich dir beim besten Willen nicht geben, ich führe keine Statistik.

 

Im Moment bearbeite ich die in der Regel auch nicht, das macht das VK oder der Bezirksdienst. Wenn ich Zeit habe, fahre ich mal eben für die vorbei, weiterhin leitet der BD die bearbeiteten Ersuchen über mich und die anderen Wachdienstführer an das VK weiter. (wir lesen dann eben quer, ob sich Fehler eingeschlichen haben)

 

 

 

Gruß

Goose

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Eine Prozentangabe kann ich dir beim besten Willen nicht geben, ich führe keine Statistik.

Ach Goose, eine ungefähre Verteilungsangabe reicht völlig.

Niemand wird dich doch hier auf genaue Prozentzahlen festnageln...

 

Ich bin übrigens eben nochmal durchgegangen:

Von den in meiner Flensburg-Vita verewigten Einträgen (siehe meinen ersten Forumsbeitrag) ist bei allen Fällen bei denen ich nicht direkt angehalten wurde zuerst ein Anhörungsbogen an den Halter gegangen, das waren 5 (beim 2. Verstoß wurde ich nach Lasermessung angehalten).

Dazu kommen ein Abstands- und ein Geschwindigkeitsverstoß bei dem Al-berto, quasi in Unkenntnis, dass das so heißt angewendet wurde, die zwei Fälle aus 2009, die mich ins Forum brachten und ein Fall von vor ein paar Wochen.

Sind also insgesamt 10, mit insgesamt 4 verschiedenen Fahrzeugen eines Halters.

 

Dazu kommen 3 bekannte Fälle bei mir aus der Familie und 5 bekannte Fälle aus dem Freundes- und Bekanntenkreis.

 

Bei all diesen Fällen, die in die Zuständigkeit der Zentralen Bußgeldstelle Bayern fallen wurde dem Halter direkt ein Anhörungsbogen zugestellt.

Und das obwohl in 15 Fällen ca. 30 Jahre oder mehr Altersunterschied zwischen Halter und Fahrer und in 5 Fällen auch ein anderes Geschlecht vorlag.

 

Bei über 15 Fällen in den letzen Jahren kann man wohl behaupten, dass zumindest bei dieser Bußgeldstelle gewöhnlich nicht auf das Foto gesehen wird, bevor dem Halter der Verstoß vorgeworfen wurde.

 

Bei den 5 persönlichen Fällen, die negativ für mich ausgingen und weiteren 2 Fällen aus der Familie war es dann nämlich auch so, dass, als der Halter nicht auf den Anhörungsbogen reagierte bzw. in zwei Fällen sogar zugab der Fahrer gewesen zu sein, den Verstoß jedoch nicht, stets das richtige Familienmitglied den Bußgeldbescheid erhielt.

 

Da erst wurde dann wohl auf das Bild gesehen und festgestellt, dass der Halter nicht der Fahrer war...

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  • 2 weeks later...

So liebe gemeinde, es hat nicht ganz geklappt wie ich willte ihr wisst ja die frist zur bennenung des fahrers war abgelaufen, ich habe den briefh wie ihr wisst zu spät abgeschickt.

ANsscheind haben sie ihn gar nicht mehr zur kenntniss genommen, nun habe ich ein Problem und ich versteh es nicht so recht.

 

Heute kam Ein GELBER Brief mit förmliche Zustellung zu mir nach hause. Drin steckt ein Bußgeldbescheid (ausfertigung)

 

Blablablabla das übliche wie auch zuvor nur diesmal, halt meine Überschreitung und der zu zahlende Betrag den ich innerhalb von 2 wochen überweisen soll.

 

80€

20€ verwaltungs gebühren

3,50 auslagen der verwaltung

__________________

103,50€

 

Jetzt versteh ich gar nichts mehr. ICH BIN IN DER PROBEZEIT! Bin 30 KMH zu viel was an sich 3 Punkte sind auf einer Baustelle auf der autobahn gefahren. Eigentlich müsste ich jetzt ein aufbauseminar besuchen und habe keinen führerschein mehr. In dem Brief steht was von Ordnungswidrigkeit was es ja auch ist, aber wieso zum teufel steht da nichts davon wie viele Punkte ich erhalte welche Strafe es noch von sich ziehen wird.

 

Ich checks nicht es steht nur drin ich soll den quatsch bezahlen und nichts anderes.

1. Haben sie anscheint meinen breif mit dem ersatzfahrer ignoriert

2. Weiß ich nicht ob wenn ich den scheiss nun bezahle ich im nachhinein dafür belangt werde und mein lappen weg sein wird ich ein aufbauseminar machen muss und meine probezeit um 2 jahre verlängert wird

3. Warum steht in dem Breif nicht drin was für konsequenzen für mich folgen werden? Ich mein theoretisch müsste da doch stehen ich bezahle das und erhalte dafür auch 3 punkte und ähnliches.

4. kann es sein, dass ich den kram bezahle und aus der sache raus bin? Ich mein wie bescheuert ist das denn?

 

Was soll ich denn jetzt tun? Ich dachte okay bezahl den kak und du bist aus dem schneider und hast keine probleme mehr, doch auf der rückseite steht ja ab 40€ gibts eine eintragung in flensburg. ALso denke ich mir dass wenn ich es bezahle ich gleichzeitig auch zugebe dass ich es war und es DANN nachträglich noch konsequeznen geben wird!

Keine ahnung was ich nun tun soll, wollte schon anrufen und fragen was der kak jetzt soll und was ich zu erwarten habe ich mein haben die es vielleicht übersehen dass ich in der Probezeit war? Vorallem ich kann ja noch einspruch einlegen ich check gar nichts mehr derzeit.

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und habe keinen führerschein mehr.

Wieso das denn?

 

30 km/h zuviel außerorts ziehen auch in der Probezeit kein Fahrverbot und erst recht keinen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich.

 

Also vielleicht mal wieder bisschen zurücklegen, dann stabilisiert sich auch der Blutdruck wieder... :unsure:

 

Du wirst aber noch gesondert von deiner Führerscheinstelle zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für verhaltensauffällige Fahranfänger (ASF) aufgefordert. Erst wenn du die Teilnahmebestätigung nicht innerhalb eines gesetzten Zeitraums vorlegst ergeben sich fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen.

 

In dem Brief steht was von Ordnungswidrigkeit was es ja auch ist, aber wieso zum teufel steht da nichts davon wie viele Punkte ich erhalte welche Strafe es noch von sich ziehen wird.

Die Bußgeldstelle meldet deinen Verstoß nach Flensburg zum Kraftfahrtbundesamt (KBA), wo man dir 3 Punkte dafür einträgt, das KBA erkennt dass du in der Probezeit bist und informiert die Führerscheinstelle an deinem Wohnort. Diese informiert dann dich über das ASF. Das kann schon noch eine kleine Weile dauern.

 

Ich checks nicht es steht nur drin ich soll den quatsch bezahlen und nichts anderes.

Ja, denn nur dafür ist die Bußgeldstelle zuständig.

 

1. Haben sie anscheint meinen breif mit dem ersatzfahrer ignoriert

Wahrscheinlich hatten sie nach dem Ablauf der Antwortfrist durch einen einfachen Bildvergleich mit deinem Personalausweisfoto (das sie vom Einwohnermeldeamt bekommen) herausgefunden, dass du doch der Fahrer warst und dich danach nicht mehr vom Haken gelassen.

 

2. Weiß ich nicht ob wenn ich den scheiss nun bezahle ich im nachhinein dafür belangt werde und mein lappen weg sein wird ich ein aufbauseminar machen muss und meine probezeit um 2 jahre verlängert wird

Ob du zahlst spielt für die Rechtskraft des Bescheides keine Rolle. Legst du nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch ein wird er rechtskräftig, egal ob du gezahlt hast oder nicht.

 

Und das Aufbauseminar wird dir wohl angeordnet werden, sowie deine Probezeit um 2 Jahre verlängert werden egal was du jetzt noch machst.

 

3. Warum steht in dem Breif nicht drin was für konsequenzen für mich folgen werden? Ich mein theoretisch müsste da doch stehen ich bezahle das und erhalte dafür auch 3 punkte und ähnliches.

Wie gesagt, die Bußgeldstelle ist eigentlich nur für das Bußgeld zuständig. Dennoch werden im Bußgeldbescheid meist unverbindlich die Anzahl der Treuepunkte in Flensburg die es dafür gibt genannt.

Vielleicht einfach nochmal genau durchlesen, auch die Rückseite.

 

4. kann es sein, dass ich den kram bezahle und aus der sache raus bin?

Eher nicht.

 

Was soll ich denn jetzt tun?

Zahlen, Frieden schließen und schonmal für das ASF sparen.

 

ALso denke ich mir dass wenn ich es bezahle ich gleichzeitig auch zugebe dass ich es war und es DANN nachträglich noch konsequeznen geben wird!

Ob du es zugibst oder nicht ist herzlich egal, man hat dich auch ohne dein Zutun überführt.

 

ich check gar nichts mehr derzeit.

Sorry, aber lernt ihr denn gar nichts mehr in der Fahrschule heutzutage?

Besonders die Passage mit "habe keinen führerschein mehr" spricht irgendwie dafür dass du beim Kapitel "Probezeit und ihre Konsequenzen" nicht so da warst. Mental oder physisch...

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Dir ist offensichtlich nicht klar, wie so ein Verfahren abläuft, oder?

 

Also bringt selbst ein einspruch nichts mehr

Legst du Einspruch ein muss die Bußgeldstelle entscheiden ob sie deinen Einwänden folgt und den Fall einstellt oder daran festhält, dass du der Fahrer warst. Kannst ja überlegen was du glaubst wie die Entscheidung ausfällt, nachdem man dich scheinbar per Fotovergleich identifiziert hat.

 

Glaubt man weiter dass du der Fahrer warst gibt man die Sache an die Staatsanwaltschaft ab und will diese auch nicht einstellen wird eine Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht angesetzt.

 

Da entscheidet dann ein Richter über deinen Einspruch.

 

da ich im endeffekt jetzt am arsch bin und das aufbauseminar so oder so besuchen muss...

Der Besuch eines ASF kostet ca. 300-400€, "im Arsch sein" ist deutlich was anderes, guck dich mal in der Welt um.

 

Ich kann ja auch theoretisch ein alibi haben oder nicht?

Natürlich. Theoretisch könntest du auch der uneheliche Sohn des Kaisers von China und damit legitimer Thronfolger sein.

 

Hätte auch leute die mir eins geben könnten theoretisch oder ratet ihr mir davon ab=

Stellt weder die Bußgeldstelle noch die Staatsanwaltschaft ein geht die Sache wie oben beschrieben ja vor Gericht. Da sitzt dann ein Richter der als Beweise ein Blitzfoto vor sich liegen hat, das aller Voraussicht dich zeigt und die Aussage eines Freundes von dir, dass er zu der angegebenen Zeit mit dir woanders zusammen war.

 

Was glaubst du wem der Richter glauben wird?

 

Vielleicht hängt der Staatsanwalt dann deinem Kumpel auch gleich noch ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage an.

 

Siehgt hier niemand mehr eine Möglichkeit aus der Sache heraus zu kommen?

Ich würde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und freundlich um eine Zusendung des Fotos bitten.

 

Wäre ich auf dem Foto zu erkennen würde ich den Einspruch zurückziehen, zahlen, Frieden schließen un zumindest in der restlichen Probezeit nur noch mit dem Auto eines Kumpels zu schnell fahren. :unsure:

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