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Parken Auf Dem Bürgersteig, Vor Der Eigenen Haustür!


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Hallo,

 

 

 

wir bekamen mal wieder einen Brief der tollen Verkehrsüberwachung.

Nun haben wir dazu eine Frage.

 

In dem Brief steht geschrieben:

 

 

Sehr geehrter Herr X.

 

Ihnen wird vorgeworfen, am 22.06.2010 um 19:16Uhr in KASSEL, XXX Straße NEBEN XXX Straße 68 als Führer des PKW XXX folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

 

Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 52 BKat

 

Beweismittel:

Zeuge: OPB Frau X, 34117 Kassel, Verkehrsüberachung Kqassel

 

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit verwarne ich Sie mit einem Verwarnungsgeld vion 15 €

 

So nun ist die Frage.

Wir wohnen in dem Haus was die in dem Brief benannt haben "NEBEN XXX Straße 68", in dem Haus wohnen wir.

Die Nebenstraße war vollgeparkt (Einbahnstraße da wo die Roten balken sind.) Da wo der Schwarze Balken ist, da haben wir gestanden um Reifen einzuladen, da das Fahrzeug verkauft werden sollte an dem Tag. Und das Rosa umkringelte Haus, da wohnen wir. Der Hof stand voll mit Autos und somit konnten wir nicht auf dem Hof parken.

Haben wir nicht somit ein Recht VOR unserem Tor zu stehen und Reifen einzuladen und dann wegzufahren?

Mein Freund hat sogar noch das Auto vom Ordnungsamt gesehen wie die weggefahren sind.

 

Kann man dagegen Widerspruch einlegen?

Wir stehen ja sogar da am Straßenrand(Bürgersteig), wenn wir wegfahren und das Tor schließen müssen. Oder sollen wir so lang fahren bis wir einen Parkplatz finden und dann zurück zum Haus laufen um das Tor zu schließen?

 

Wäre nett wenn es dazu auch eine antwort gäbe :)

 

 

LG Nina

Edited by hartmut
Bild entfernt wegen Urheberrecht.
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Haben wir nicht somit ein Recht VOR unserem Tor zu stehen und Reifen einzuladen und dann wegzufahren?

Mein Freund hat sogar noch das Auto vom Ordnungsamt gesehen wie die weggefahren sind.

 

Nein, Ihr habt nicht das Recht auf dem Gehweg zu parken. Wenn das Reifen Einladen sehr schnell gegangen wäre, hättet Ihr sicher mitbekommen, wie das OA anhält um Euch aufzuschreiben. Ja nach Verkehrssituation warten die sicher auch mal 2 Minuten ab, bis die Reifen eingeladen sind und ihr wieder fahrt. Hier haben sie ein Auto vorgefunden, das parkt und wo keiner vor Ort ist. Was hätten sie also anderes machen sollen?

 

Einspruch wird sich also nicht lohnen.

 

Wir stehen ja sogar da am Straßenrand(Bürgersteig), wenn wir wegfahren und das Tor schließen müssen. Oder sollen wir so lang fahren bis wir einen Parkplatz finden und dann zurück zum Haus laufen um das Tor zu schließen?

 

Hier haltet ihr nur (um das Tor zu schließen), anderen Fall habt Ihr geparkt und keiner war vor Ort, um umgehend auf irgendwelche Ereignisse reagieren zu können. Das ist der Unterschied.

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Wir ich ja sagte, mein Freund hat mitbekommen wir sie weggefahren sind, da er da gerade aus dem Keller kam um die Reifen hochzubringen. :)

 

Er hat das Auto hingestellt ist in den Keller gegangen hat die richtigen Reifen rausgesucht und ist dann hochgegangen um sie einzuladen.

Es war ja sogar so viel Platz das ein Rollstuhlfahrer durchkommt. :)

Sonst stehen wir auch dort um das Garagentor zu zumachen und dann das Aussentor und sonst was. NIE sagt einer was. NIE.. Selbst die Polizei hält nie an wenn wir da stehen und was aus oder einladen. :(

 

 

Mich ärgert das. Sollen wir 50 Meter weiter parken um das zu machen? Nur weil hier zu wenig Pakrplätze sind?

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Wir ich ja sagte, mein Freund hat mitbekommen wir sie weggefahren sind, da er da gerade aus dem Keller kam um die Reifen hochzubringen. :)

 

Ihr habt nicht mitbekommen, wie das Ordnungsamt vorfährt, anhält, aussteigt, Knöllchen schreibt, wieder einsteigt. Erst als sie schon ein Stück weg waren, habt ihr sie gesehen. Das OA hat nur ein verlassene Auto gesehen, das auf einem Gehweg parkt.

Bein nächsten Mal sollte einfach einer am Auto bleiben. Entweder sie akzeptieren dann das Einladen (von dem sie in Eurem Fall ja nichts wissen konnten), oder es kann sofort reagiert und das Auto weggefahren werden. Ist leider so. Und ja, wenn es anders nicht geht, müßt ihr 50m laufen.

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Zeuge: OPB Frau X, 34117 Kassel, Verkehrsüberachung Kqassel

...

Mein Freund hat sogar noch das Auto vom Ordnungsamt gesehen wie die weggefahren sind.

@nina: Da fehlt halt vollkommen das Augenmaß der Kontrollettis. Schnell aufschreiben und schnell weg. Das ist jedoch in Kassel bekannt (siehe neuliche Negativschlagzeilen). Augenmaß und ein eventuell klärendes Gespräch führen zur Abmahnung sowie Kündigung.

:)

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Vorweg: Gib es Schilder, die die Parksituation an genau der Stelle beeinflussen? Halteverbot? Parkverbot? ....

 

Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 52 BKat

 

Die Nebenstraße war vollgeparkt (Einbahnstraße da wo die Roten balken sind.) Da wo der Schwarze Balken ist, da haben wir gestanden um Reifen einzuladen, da das Fahrzeug verkauft werden sollte an dem Tag. Und das Rosa umkringelte Haus, da wohnen wir. Der Hof stand voll mit Autos und somit konnten wir nicht auf dem Hof parken.

Die umliegende Parksituation ist nicht relevant. Egal ob/wo andere parken, nur die Position des betroffenen Fahrzeug zählt.

 

Haben wir nicht somit ein Recht VOR unserem Tor zu stehen und Reifen einzuladen und dann wegzufahren?

Hier muss man unterscheiden.

§12 StVO Halten und Parken

 

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

 

(3) Das Parken ist unzulässig

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

5. vor Bordsteinabsenkungen.

 

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

 

Dir wird Parken vorgeworfen, d.h. der Wagen stand dort offenbar länger als drei Minuten. So lange kannst Du dort nicht stehen ohne gegen gegen §12(3) 3. o 5. anzuecken.

Es steht noch was ganz anderes auf dem Bescheit: Verstoß gegen § 12 Abs. 4

Stand der Wagen vielleicht gegen die Fahrtrichtung?

 

Wem das Haus gehört ist bzw. ob man "sich selbst" zuparkt ist hier nicht relevant.

 

Kann man dagegen Widerspruch einlegen?

Kann man sicher. Ob das Erfolg hat ist zu bezweifeln.

 

Wir stehen ja sogar da am Straßenrand(Bürgersteig), wenn wir wegfahren und das Tor schließen müssen. Oder sollen wir so lang fahren bis wir einen Parkplatz finden und dann zurück zum Haus laufen um das Tor zu schließen?

Dabei handelt es sich um Halten. Das wäre an der Stelle legitim. Auf dem Bild sehe ich eine "künstliche Verengung" der Straße? Wenn ja, dann ist ggf. selbst das Halten hier schon grenzwertig wg.

§12 Halten und Parken

 

(1) Das Halten ist unzulässig

 

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

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Dir wird Parken vorgeworfen, d.h. der Wagen stand dort offenbar länger als drei Minuten. So lange kannst Du dort nicht stehen ohne gegen gegen §12(3) 3. o 5. anzuecken.

Du zitierst doch selber

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

 

Sobald der Fahrer außerhalb des Einflussbereichs des Fahrzeugs ist, parkt er, unabhängig von der Zeit.

 

MfG.

 

hartmut

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Also ich habe eben noch mal mit meinem Freund telefoniert.

Er sagt als das OA da lang kam. Kam mein Freund gerade aus der Tür raus mit den Reifen in der Hand das OA kam aus der einbahnstraße ist dann an seinem Fahrzeug vorbeigefahren und weiter gefahren. Das heisst sie standen noch nicht einmal da und haben gewartet.

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(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

 

Sobald der Fahrer außerhalb des Einflussbereichs des Fahrzeugs ist, parkt er, unabhängig von der Zeit.

 

Stimmt hatte ich verdrängt. :)

Danke für die Korrektur.

 

@Nanica:

1) Die drei Minuten sind also nicht entscheidend, die haben (zurecht) erkannt das keiner im Wagen saß.

2) Dann ist auch die Sache mit dem Tor klarer. Musst Du dazu das Auto verlassen, eckst Du an der StVO an. In der Praxis würde ich allerdings ebenso handeln und für Sekunden das Tor schließen.

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Zeuge: OPB Frau X, 34117 Kassel, Verkehrsüberachung Kqassel

...

Mein Freund hat sogar noch das Auto vom Ordnungsamt gesehen wie die weggefahren sind.

@nina: Da fehlt halt vollkommen das Augenmaß der Kontrollettis. Schnell aufschreiben und schnell weg. Das ist jedoch in Kassel bekannt (siehe neuliche Negativschlagzeilen). Augenmaß und ein eventuell klärendes Gespräch führen zur Abmahnung sowie Kündigung.

:)

War klar, daß von dir mal wieder solch ein Unsinn kommt...

 

Weißt du, ob sie nicht das Fahrzeug zuvor schon gesehen haben, in die Einbahnstraße funhren und, als sie wieder heraus kamen und das Fahrzug noch immer dort stand, die Knolle schrieben?

 

Kannst du mir einen einzigen Beweis bringen, daß "Augenmaß und ein klärendes Gespräch" zur Abmahnung und Kündigung führen, oder ist das nur deine betriebsblinde Auslegung des hinreichend diskutierten Sachverhaltes?

 

Ist nun das Parken auf dem Gehweg freigegegeben? Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn, wenn es nicht ausdrücklich durch VZ anders geregelt ist.

 

Gruß

Goose

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Parken ist nicht freigegeben und um in die Einbahnstraße zu fahren muss man einen Umweg fahren. Mein Freund sagte er sei nicht mal länger wie 1 min weggewesen um die reifen zu holen. sie hätten ihn sehen müssen wir er auf das fahrzeug zugeht. Der Kofferaum war ebenfalls geöffnet.

 

er stand in FAHRTRICHTUNG. Das war ja auch die frage. :)

Auf dem foto ist schön das halteverbotsschild zu sehen ist ja wohl auch direkt bei unserem grundstück.

bei dem schwarzen fleck standen wir.

post-29542-1277985406_thumb.jpg

post-29542-1277985464_thumb.jpg

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Wo ich die Bilder so sehe würde ich folgendes Schlussfolgern:

 

Im Hintergrund ist ein Halteverbotschild(?), davor ist Eure Einfahrt. Dh. auf dem Teil hinten darfst Du nicht halten und vor Eurer Einfahrt darfst Du nur kurz halten ohne das Fzg. zu verlassen. Also eben nicht in den Keller gehen.

Im Vordergrund ist eine Verengung. Dort würde ich nicht halten wegen §12 (1).1.

 

Das Halteverbotsschild kann ich nicht so genau erkennen, aber ich ahne weiße Pfeile auf dem Schild, die deuten ggf. an, daß das HV auch schon im Bereich der Auffahrt gilt. Wenn das so wäre, ist dort natürlich das HV einzuhalten und das händische Öffnen des Tores ggf. eine OW.

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:) Das ist einfach zu lustig!!!

 

Die ansässige Polizei (Hausbewohner haben angefragt) haben erlaubt dort zu halten damit man das Tor auf bzw zu machen kann.

 

 

Ja Pfeile sind drauf. Nach vorne und nach hinten, wie ich ja sagte Halteverbot :) Aber naja. Dachte man darf wenigstens reifen einräumen ins Auto.

 

Naja Kassel war schon immer Intollerant...

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:) Das ist einfach zu lustig!!!..

Wenn man Humor hat, ja. :)

 

Die ansässige Polizei (Hausbewohner haben angefragt) haben erlaubt dort zu halten damit man das Tor auf bzw zu machen kann.

Kein Problem, der Fahrer befindet sich im Wirkbereich des Fahrzeugs.

 

Aber naja. Dachte man darf wenigstens reifen einräumen ins Auto.

Auch das ist gestattet, weil man im Wirkbereich des Fahrzeugs ist.

 

Nicht gestattet ist, das Fahrzeug verlassen, in den Keller gehen, die Reifen holen, und dann erst einladen. Der Wirkbereich des Fahrzeugs wurde verlassen.

 

Naja Kassel war schon immer Intollerant.

Eher waren sie flott, oder er zu langsam. :(

 

MfG.

 

hartmut

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Parken ist nicht freigegeben und um in die Einbahnstraße zu fahren muss man einen Umweg fahren. Mein Freund sagte er sei nicht mal länger wie 1 min weggewesen um die reifen zu holen. sie hätten ihn sehen müssen wir er auf das fahrzeug zugeht. Der Kofferaum war ebenfalls geöffnet.

 

Tatsache ist leider, daß er geparkt hat, da beißt die Maus keinen Faden ab. Ob er weniger oder mehr als eine Minute weg war, spielt dabei keine Rolle. Wenn seine Zeitangabe zudem stimmt (man verschätzt sich da leicht), waren die vom OA jedenfalls verdammt schnell... :) (und seeehhhr sparsam mit ihrem Ermessensspielraum) :) Aber wie schon gesagt, lt. StVO war das Knöllchen berechtigt.

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Wie ich oben geschrieben habe, hatte ich mich mit dem Keller vertan, er war in der Garage um die Reifen rauszuholen. Dies ist 3 Meter vom Auto entfernt gewesen. Im sichtbereich des Fahrzeuges.

 

Und ja, Humor hab ich bei sowas noch :) Ist ja das verschulden meines Partners und nicht meins :)

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Die ansässige Polizei (Hausbewohner haben angefragt) haben erlaubt dort zu halten damit man das Tor auf bzw zu machen kann.

In der Praxis würde ich auch sagen das geht klar. Da müsste man schon eine Strickliesel mit ganz schlechtem Tag erwischt haben, damit es dafür ein Ticket gibt. Wie immer wenn man nicht ganz kosher unterwegs ist, würde ich noch die Folgen abschätzen, die das ganze im Worst-Case haben könnte. Hier sehe ich keine. Bspw. wird der Weg für Rettungskräfte nicht versperrt o.ä. Es handelt sich auch nicht um eine tückische Kurve auf einer Schnellstraße, daher kann da eigentlich nichts schief gehen.

 

Ja Pfeile sind drauf. Nach vorne und nach hinten, wie ich ja sagte Halteverbot :) Aber naja. Dachte man darf wenigstens reifen einräumen ins Auto.

Leider nicht. Wg. HV nicht mal anhalten und bis drei zählen. :)

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War klar, daß von dir mal wieder solch ein Unsinn kommt...

@goose: War klar, daß Du diese Behördenaktion bei @nanica nicht kritisch siehst. Die Paragraphen mögen zwar auf deiner Seite sein, aber Paragraphen sind nicht alles! Desweiteren ist dies kein Unsinn, sondern Kassel ist bekannt.... Hast Du die Kommentare von Bürgern damals gelesen? Ich persönlich übernachte auch öfters in Kassel. Ich wurde von Hoteliers und Gastronomen darauf hingewiesen, lieber richtig zu parken...

 

Weißt du, ob sie nicht das Fahrzeug zuvor schon gesehen haben, in die Einbahnstraße funhren und, als sie wieder heraus kamen und das Fahrzug noch immer dort stand, die Knolle schrieben?

Weißt Du es, ob sie zwei Runden gedreht haben? Wie Du aber weißt, herrscht in Kassel ein durchschnittlicher Knöllchendruck alle 5 Minuten. Stell Dir nun vor, die Ordnungsbeamtin hatte in vorherigen 5 Minuten kein Knöllchen schreiben können und trifft nun auf die Situation bei @nanica. Da heißt es schnell handeln! Möglicherweise hat sie sogar deren Freund in der Garage hantieren gesehen! Und guck, der Bürger erwartet kein heimliches Aufschreiben vom Auto aus, sondern so wie es sich gehört ein demonstrativ vor dem Auto aufschreibender Ordnungsbeamter, wie damals ein SchuPo, als die Parkraumüberwachung noch nicht an den Kommunen übergeben wurde. Das hat dann auch erzieherische Außenwirkung auf das dortige Umfeld. Desweiteren bietet sich dem Bürger so die Möglichkeit, die Sachlage aus seiner Sicht zu erläutern, worauf ggf. der Ordnungsbeamte es dann bei einer Ermahnung beläßt.

 

Ist nun das Parken auf dem Gehweg freigegegeben? Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn, wenn es nicht ausdrücklich durch VZ anders geregelt ist.

Siehe oben. Paragraphenreiterei.

 

Kannst du mir einen einzigen Beweis bringen, daß "Augenmaß und ein klärendes Gespräch" zur Abmahnung und Kündigung führen, oder ist das nur deine betriebsblinde Auslegung des hinreichend diskutierten Sachverhaltes?

Ja, wurde hinreichend diskutiert, aber die Frage ist doch, ob Du betriebsblind auslegst? Denk halt mal nach, welche Verhaltensweise es ingesamt gibt, daß man zum rein zahlenmäßigen Minderleister gruppiert wird? Und dann überleg, ob Du nicht eine Möglichkeit ausblendest!

:)

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War klar, daß Du diese Behördenaktion bei @nanica nicht kritisch siehst.

Enenso klar war,d aß du bei jeder behördlichen Maßnahme direkt solchen Quatsch schreibst.
Die Paragraphen mögen zwar auf deiner Seite sein, aber Paragraphen sind nicht alles!
Sorry, aber ein PKW hat auf dem Gehweg nichts zu suchen, ebenso wenig wie ein Fußgänger auf die Autobahn gehört.

 

Desweiteren ist dies kein Unsinn, sondern Kassel ist bekannt.... Hast Du die Kommentare von Bürgern damals gelesen?
Nun sind die Kommentare unter einer Zeitungsmeldung selten das Maß aller Dinge, geben sie doch ein recht subjektives Meinungsbild wieder
Ich persönlich übernachte auch öfters in Kassel. Ich wurde von Hoteliers und Gastronomen darauf hingewiesen, lieber richtig zu parken...
Und in anderen Städten ist es nicht nötig, richtig zu parken?

 

Weißt Du es, ob sie zwei Runden gedreht haben? Wie Du aber weißt, herrscht in Kassel ein durchschnittlicher Knöllchendruck alle 5 Minuten. Stell Dir nun vor, die Ordnungsbeamtin hatte in vorherigen 5 Minuten kein Knöllchen schreiben können und trifft nun auf die Situation bei @nanica. Da heißt es schnell handeln!
Auch, wenn es außerhalb deiner Vorstellungskraft liegt: Deine Beschreibung zeigt mal wieder, daß du nicht weißt, wovon du sprichst. Wenn man davon ausgeht, daß durchschnittlich alle fünf Minuten ein Knöllchen geschrieben werden sollte, dnn bedeutet das nicht, daß zwischen jeder Knolle 4 Minuten und 59 Sekunden liegen müssen. Geh mal durch die Stadt und achte gezielt darauf, wie viele Falschparker du feststellst und du wirst merken, daß du bei weitem keine Stunde brauchst, um 12 Verstöße festzustellen.

 

Wie gesagt, du bist völlig betriebsblind.

 

Gruß

Goose

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  • 2 weeks later...
Sorry, aber ein PKW hat auf dem Gehweg nichts zu suchen, ebenso wenig wie ein Fußgänger auf die Autobahn gehört.

 

Prima, dann fangt doch endlich mal an in den ganzen Wohngebieten "aufzurollen" wo alle parken wie sie wollen. :huh:

Auf der einen Seite PKWs halb auf dem Gehweg und die andere Seite zugewuchert von nicht beschnittenen Grünzeug/Hecken.

Für die Oma mit den Rollator keinerlei durchkommen möglich. Rollstuhl sowieso utopisch.

Oder die ganzen zugeparkten Spielstraßen außerhalb der Markierungen, saugefährlich für die Kids, die sich in falscher Sicherheit glauben (Da kommt dann noch der UPS/DHL Renner mit :geil: durchgebrettert).

Und warum ? Weil sie alle zu faul sind in ihre Garage zu fahren oder die mit Messizeugs zugemüllt ist. Man könnte ja auch mal 'nen el. Torantrieb für 99 €Ocken reinbauen bei vors. Bewegungsarmut.

 

Auf geht's, da warten viel Knöllchen :rolleyes:

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Wie Du aber weißt, herrscht in Kassel ein durchschnittlicher Knöllchendruck alle 5 Minuten.
Quelle?
hatte in vorherigen 5 Minuten kein Knöllchen schreiben können und trifft nun auf die Situation bei @nanica. Da heißt es schnell handeln!
wenn unsere einzige Verkehrsaufseherin mit Auto diesen Druck hätte, dann wüsste sie, wo sie hinfahren müsste, um innerhalb von 30 min. das "Tagessoll" zu erfüllen - wenn es ein solches gäbe.
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  • 2 weeks later...

Es muss echt mal ein Gesetz her das eine Zulassung eines KfZ nur dann zulässt wenn man einen legalen Stellplatz nachweisen kann, und auch nachweislich nutzt (so mit Kontrollen)... Ich glaube dann würden auch endlich mal weniger Fahrzeuge unterwegs sein...

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Ich fänds ehrlich gesagt auch Schwachsinn (obwohl es in Tokio ja wohl schon so gehandhabt werden soll).

 

Aber ein Fahrzeug braucht man doch dafür, um von A nach B zu kommen.

Wenn man bei A einen Stellplatz hat braucht mach doch trotzdem noch Parkraum bei B.

Und es gibt viele B's.

 

Ein Auto ist doch nicht dafür gedacht, es zu hause in die Garage oder aufs Grundstück zu stellen.

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Sorry, aber ein PKW hat auf dem Gehweg nichts zu suchen, ebenso wenig wie ein Fußgänger auf die Autobahn gehört.

@goose: Sorry, Du vergleichst nicht einmal Äpfel mit Birnen!

 

Und in anderen Städten ist es nicht nötig, richtig zu parken?

In vielen anderen Städten erhält man nicht den Hinweis, unbedingt noch am Parkautomat für das letzte Stündchen bis 18 Uhr noch ein Ticket zu ziehen, da die scharfen Knöllchenjäger von Früheinchecker wissen und auch am Tag danach um 8 Uhr sofort auf der Matte stehen, während ein Hotelgast z. B. noch schläft oder frühstückt und im seltensten Fall dies unterbricht, nur um ab 8:00 richtig zu parken :P .

 

Auch, wenn es außerhalb deiner Vorstellungskraft liegt: Deine Beschreibung zeigt mal wieder, daß du nicht weißt, wovon du sprichst. Wenn man davon ausgeht, daß durchschnittlich alle fünf Minuten ein Knöllchen geschrieben werden sollte, dnn bedeutet das nicht, daß zwischen jeder Knolle 4 Minuten und 59 Sekunden liegen müssen. Geh mal durch die Stadt und achte gezielt darauf, wie viele Falschparker du feststellst und du wirst merken, daß du bei weitem keine Stunde brauchst, um 12 Verstöße festzustellen.
Das kann durchaus sein und ist auch lagenabhängig. Es geht ja auch nicht nur um das Feststellen. Der Vorgang muß ja aufgenommen werden und dauert auch seine Zeit. Dann wird die Zeit x bis zur nächsten Feststellung benötigt. Im Fall von @nanica eiern die HiPos noch im Karren rum und können nur grobe Falschparker erspähen.

 

Wie gesagt, du bist völlig betriebsblind.

Und du bist ein Schönredner jeglicher Polizei-/HiPo-Posse.

 

@hawethie schrieb:

Quelle?

Guckst Du im Thread "Wegen Minderleistung gekündigter HiPo in Kassel".

:whistling:

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@m3: Warum vergleiche ich Äpfel mit Birnen? Bist du tatsächlich der Ansicht, Fahrzeuge gehören auf den Gehweg?

 

In vielen anderen Städten erhält man nicht den Hinweis, unbedingt noch am Parkautomat für das letzte Stündchen bis 18 Uhr noch ein Ticket zu ziehen
Es sollte selbstverständlich sein. Oder kommst du ins Schwimmbad die letzte Stunde vor der Schließung auch umsonst rein?

 

Das kann durchaus sein und ist auch lagenabhängig. Es geht ja auch nicht nur um das Feststellen. Der Vorgang muß ja aufgenommen werden und dauert auch seine Zeit. Dann wird die Zeit x bis zur nächsten Feststellung benötigt. Im Fall von @nanica eiern die HiPos noch im Karren rum und können nur grobe Falschparker erspähen.
Da zeigt sich wieder, daß du von der Praxis (nämlich dem Vorgang der Erfassung) keine Ahnung hast, sonst wüsstest du, wie schnell das geht.

 

Gruß

Goose

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  • 3 weeks later...
Ich fänds ehrlich gesagt auch Schwachsinn (obwohl es in Tokio ja wohl schon so gehandhabt werden soll).

 

Ein Auto ist doch nicht dafür gedacht, es zu hause in die Garage oder aufs Grundstück zu stellen.

 

 

Diese Vorschrift des Stellplatznachweis gibt e ja schon seit Jahrzehnten in Deutschland, aber leider auf WOHNUNGEN bezogen, nicht auf die KFZ-Zulassung.

 

Mit de nachteiligen Folgen daß:

 

1. Leute in Altbauten wohnend die vor der Vorschrifterlassung errichtet wurden an ihren Wohnstraßen kostenfrei parken und nicht mit Stellplatzkosten belastet sind.

 

2. In Neubaugebieten gibt es wenige - bi s garkeine öffentlichen Dauerparkplätze, dort MUSS auf eigene Kosten geparkt werden.

 

3. Es gibt etliche Bewohner von Neubauten OHNE KFZ die ihre Stellplätze nicht kostendecken weiterviermieten können, also Geld aufwenden müssen ohne persönlichen Nutzen davon.

 

Abschaffung der Stellplatzbaupflicht für Wohngebäude und Einführung der Stellpaltznachweispflicht für eine Zulassung belastet dann mit den Kosten diejenigen die die Stellplätze brachen, aber nur die!

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Na super, dann ziehe ich 3 x im Jahr um, darf aber nur in Gegenden ziehen mit freiem PP?

 

Meine Fresse, watn Quatsch!

 

 

dete

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Nö, du darfst hinziehen (auch mit Auto, Motorrad, ZweitLKW und Bus für den Familienausflug) wohin du willst - nur musst du selbst dafür sorgen, dass du einen Abstellplatz findest.

 

 

In vielen anderen Städten erhält man nicht den Hinweis, unbedingt noch am Parkautomat für das letzte Stündchen bis 18 Uhr noch ein Ticket zu ziehen, da die scharfen Knöllchenjäger von Früheinchecker wissen und auch am Tag danach um 8 Uhr sofort auf der Matte stehen, während ein Hotelgast z. B. noch schläft oder frühstückt und im seltensten Fall dies unterbricht, nur um ab 8:00 richtig zu parken
kleiner Tipp: wenn du (abends, nachts oder so) an einen Parkscheinautomaten kommst und Geld reinwirfst, tut der Automat gaaaanz automatisch (daher der Name) so, als wäre der Beginn der gebührenpflichtigen Zeit.
Guckst Du im Thread "Wegen Minderleistung gekündigter HiPo in Kassel".
ich meine, wir hätten uns damals schon darüber unterhalten, dass es sich nicht um eine Kündigung wg. Minderleistung sondern wg. Faulheit gehandelt haben wird. Es ist nun mal ein Unterschied, ob jemand dort, wo andere (ACHTUNG: Nur Beispiel) 1000 Anzeigen im Durchschnitt schreiben, jemand 950 Anzeigen macht (Normal) oder nur 100 (eklatante Abweichung).
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Na super, dann ziehe ich 3 x im Jahr um, darf aber nur in Gegenden ziehen mit freiem PP?

Meine Fresse, watn Quatsch!v dete

 

Wenn du ein Reitpferd hat kannst du auch nur dort hinziehen wo ein Stall und Koppel verfügbar ist, für einen Hubschrauber einen Flugplatz!

 

Ob Hobby Wohnmobil, PKW, Bootstrailer, Hubschrauber oder Reitpferd, sollte alles Privatsache sein!

 

PS.:

 

15-jährige Azubis suchen sich auch die Lehrstelle entsprechend der Fahrad- oder ÖPNV-Erreichbarkeit aus!

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Wenn du ein Reitpferd hat kannst du auch nur dort hinziehen wo ein Stall und Koppel verfügbar ist, für einen Hubschrauber einen Flugplatz!

 

Ob Hobby Wohnmobil, PKW, Bootstrailer, Hubschrauber oder Reitpferd, sollte alles Privatsache sein!

 

Natürlich, die Zeit, wo man zur Arbeit ritt sind leider vorbei, da gabs den Stellplatz jedenfalls! :rolleyes:

 

 

 

dete

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In den Altstadtbereichen ohne haus- und wohnungsorientierte Stellplätze ist das Verkehrsangebot des ÖPNV für Arbeitswege FAST IMMER ausreichend um zur Arbeit zu kommen, ggf. bahn-Bus&bike!

 

Egal ob Köln, Hamburg, München, Augsburg oder Berlin die Anzahl der Altstadtbewohner mit Arbeitsplatz "jwd" ohne ÖPNV-Verbindung ist zu vernachlässigen!

 

Und in Kleinstädten, egal ob Rinteln, Schwäbisch Hall, Bamberg oder Quedlinburg, dort sind die Fußwege zu einem mietbaren Dauerstellplätz in Parkhäusern etc. nur wenige Hundertmeter, gut gehbar für die Leute mit Arbeitsplatz in der "Pampa" oder als Aussendienstler!

 

Da gibt es nur das Problem der Bequemlichkeit, also keines!

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  • 2 weeks later...

Hallo,

 

ein komplexes Thema. In Kurzform:

 

Der Gehweg vor dem Privatgrundstück ist öffentlicher Verkehrsraum, es gilt die StVO (außer in Privatstraßen).

 

§ 12 (4) StVO: Kurz gesagt, zum Halten und Parken ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren (Ausnahme Einbahnstraßen, dort auch links). Nach geltendem Recht (Rechtsprechung) folgt daraus ein Verbot auf dem Gehweg zu parken.

 

Ausnahme Gehwegparken: Dort, wo es durch Verkehrszeichen angezeigt ist, darf / muss natürlich auf Gehwegen geparkt werden, aber nur so, wie es das Verkehrszeichen vorschreibt.

 

Parken vor der eigenen Einfahrt: Laut geltendem Recht (Rechtsprechung) ist das Parken vor der eigenen Einfahrt erlaubt, da es der Schutzzweck der Vorschrift ist, dem Berechtigten (Eigentümer, Mieter z. B.) die Zufahrt zu ermöglichen. Insofern darf dieser also vor der eigenen Einfahrt stehen / Parken.

Das wiederum muss natürlich den geltenden Vorschriften entsprechen. Besteht also auf der Fahrbahn ein Haltverbot, so darf auf dieser auch nicht gehalten / geparkt werden (beachte eingeschränktes und absolutes Haltverbot), also auch nicht vor der eigenen Einfahrt.

Da das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist, darf also vor der eigenen Einfahrt auch nicht auf dem Gehweg geparkt werden, es sei denn, es ist durch Verkehrszeichen vorgeschrieben.

 

Puhhh, dat wars.......

 

Gruß Heizer01

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Hallo Heizer01,

auch eine Privatstraße kann öffentlicher Verkehrsraum sein und dann gilt die StVO.

Das Parken vor der Einfahrt ist nicht grundsätzlich erlaubt, da 1.) vor abgesenkten Bordsteinen nicht geparkt werden darf (§12 Abs. 3 Satz 3) und 2.) der Schutzzweck nicht greift, da die Einfahrt/Absenkung auch als Querungshilfe gedacht sein kann.

 

Grüße

Klaus

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Hallo Heizer01,

.....Das Parken vor der Einfahrt ist nicht grundsätzlich erlaubt, da 1.) vor abgesenkten Bordsteinen nicht geparkt werden darf (§12 Abs. 3 Satz 3) und 2.) der Schutzzweck nicht greift, da die Einfahrt/Absenkung auch als Querungshilfe gedacht sein kann.

 

Grüße

Klaus

 

Sachlich falsch, siehe Becksche Kurzkommentare, Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage...

 

Gruß Heizer01

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Es ist teilweise falsch.

 

Der Grundstücksinhaber kann vor seiner eigenen Zufahrt parken, da § 12(3) Nr 3 StVO ein Schutzgesetz zugunsten des Berechtigten darstellt.

Hat siene Grundstückseinfahrt jedoch eine abgesenkte Bordsteinkante, so darf er nicht hiervor parken (§ 12(3) Nr. 5 StVO), da hier der Schutzzweck die erleichterte Auf- und Abfahrt von Rollstuhlfahrern ist (steht auch im Hentschel)

 

Gruß

Goose

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Der Grundstücksinhaber kann vor seiner eigenen Zufahrt parken, da § 12(3) Nr 3 StVO ein Schutzgesetz zugunsten des Berechtigten darstellt.

Hat siene Grundstückseinfahrt jedoch eine abgesenkte Bordsteinkante, so darf er nicht hiervor parken (§ 12(3) Nr. 5 StVO), da hier der Schutzzweck die erleichterte Auf- und Abfahrt von Rollstuhlfahrern ist (steht auch im Hentschel)

 

Hm, irgendwie ist die Rechtssprechung hier aber etwas realitätsfremd, da ich noch nie eine Einfahrt gesehen habe, wo der Bordstein NICHT abgesenkt ist. Das ermöglicht das felgenschonende Drüberfahren. Aber egal :rolleyes:

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Hm, irgendwie ist die Rechtssprechung hier aber etwas realitätsfremd, da ich noch nie eine Einfahrt gesehen habe, wo der Bordstein NICHT abgesenkt ist. Das ermöglicht das felgenschonende Drüberfahren. Aber egal :rolleyes:

Es kommt auch auf die Länge der Absenkung an. Irgendwo gibt es ein Urteil wo sagt, eine Absenkung länger als XXm gilt nicht mehr als abgesenkter Bordstein. Auch gibt es Straßen bei denen auf gesamter Länge der Bordstein abgesenkt ist.

 

MfG.

 

hartmut

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