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In Österreich Geblitzt - Ein Erfahrungsbericht


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An alle Forumsnutzer hier mein Erfahrungsbericht:

 

Ich wurde (zweifelsfrei) am 09.03.2009 in Österreich innerorts mit 12 km/h zu schnell geblitzt. Mit Datum von 07.04.2009 erhielt ich eine Anonymverfügung über 35 Euro. Wenn ich die bezahlen würde, wäre der Fall abgeschlossen. Auf diese Anonymverfügung habe ich nicht reagiert.

 

Am 27.05.2009 erhielt ich eine Strafverfügung über 45 Euro, gegen die ich fristgerecht Einspruch einlegte. Begründung: Ich habe die Tat nicht begangen.

 

Unmittelbar auf meinen Einspruch erreichte mich eine Lenkererhebung mit Anhörungsbogen. Für alle Neulinge: Österreichische Fahrer müssen den Lenker zum gefragten Zeitpunkt angeben. Ein Aussageverweigerungsrecht haben Österreicher nicht. Ich vermerkte händisch auf dem Bogen: "Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch"

 

Mit Datum 22.07.2009 erhielt ich eine Strafverfügung über 100 Euro. Zur Last gelegt wurde mir hier nicht die Blitzersache, sondern die Nichterteilung der Lenkererhebung. Tatbestand § 103 (2) Kraftfahrgesetz. Auf diese Strafverfügung erfolgte keine Reaktion meinerseits.

 

Am 31.12.2009 erreichte mich eine erneute Strafverfügung. Diese war aber nur eine Kopie der Verfügung vom 22.07. Sogar das alte Datum enthielt das Schreiben. In beiden Strafverfügungen standen so "gewichtige" Drohungen wie verschiedene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die besagen, dass man kein Recht habe zu schweigen usw.

 

Am 25.03.2010 wurde die Verfügung von Silvester angemahnt. Weiterhin 100 Euro und Verstoß gegen § 103.

 

Am 19.05.2010 wurde mir schließlich die Zwangsvollstreckung angedroht.

 

 

Inzwischen hatte ich mich natürlich im www über diese Vorgänge informiert. Verschiedene Quellen sagten aus, dass Ersuchen auf Zwangsvollstreckungen aus Österreich über den Tatbestand der Nichterteilung einer Lenkererhebung in Deutschland nicht entsprochen wird, da eine solche Lenkererhebung fundamentalen Grundsätzen des deutschen Rechts, nämlich des Rechts auf Aussageverweigerung bzw. dass sich niemand selbst einer Ordnungswidrigkeit bezichtigen muss, widerspricht. Es wurde im Internet aber geraten, sich zu diesem Zeitpunkt bzw. frühzeitig mit seinem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.

 

Ich hielt also Rücksprache mit meinem Finanzamt. Dort teilte man mir mit (Mitte Juni 2010), dass diese Vollstreckungsersuchen aus Österreich "nicht weiter gereicht werden". Man lässt diese Ersuchen "liegen", weil man sie "ja nicht gleich wieder zurück schicken kann". Wörtlich sagte mir der zuständige Beamte: "Ich kann Sie beruhigen, da passiert nichts."

 

Ich wohne in Bayern, ob andere Bundesländer genau so verfahren, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

 

Sollte - wider Erwarten - noch eine weitere österreichische Reaktion folgen, werde ich weiter berichten.

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Aber mit dem Kennzeichen solltest du dich besser nicht mehr in Österreich blicken lassen, sonst könnte es doch teuer werden.

Wird die Strafe nach § 103 KFG Abs. 2 nicht bezahlt, kommt eine Ersatzfreiheitsstrafe zu tragen. An die Polizei wird dann eine Vorführung zum Strafantritt bzw. Fahndung rausgegeben.

 

Sollte es zu einer Verkehrskontrolle in Österreich kommen bzw. das ausgeschriebene Kennzeichen von einem mobilen oder stationären Kennzeichenüberwachungssystem erfasst wird, kommt es zu einer Festnahme bzw. der Beschuldigte wird der Behörde vorgeführt.

 

no risk, no fun... :)

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So stehts in den Strafbescheiden...

 

Aber ich glaube nicht daran dass das Fahrzeug oder der Halter zur Fahndung ausgeschrieben wird.. (Woher ist diese Information, dass solche Fälle in ein österreich weites Register kommen?)

 

Darüber hinaus wird wohl in der Praxis nicht dem Richter vorgeführt sondern einfach die Strafe kassiert. (heißt Kreditkarte raus und die 100 Euro zahlen) Das für den unwahrscheinlichen Fall dass man beim Anhalten mit der Strafe in Verbindung gebracht wird..

 

Und automatischer Abgleich für solche Sachen habe ich auch noch nicht gehört.

 

Hier im Forum fällt mir auf das die Österreicher immer der Meinung sind, dass man nie auch nur eine Chance hat gegen eine Behörde vorzugehen und dass die Behörden dagegen über Rechtsmittel ohne Ende sowie die Polizei über ungeahnte technische Möglichkeiten verfügt..

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Ich bin seit meiner "Straftat" schon mehrmals in Österreich gewesen. Auch mehrere Tage zum Skifahren. Vor kurzem erst war ich auf Durchreise nach Italien.

Inwieweit mein Kennzeichen in österreichischen Fahndungsregistern erfasst ist, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis...

 

Trotzdem glaube ich nicht, dass man bei einer etwaigen "normalen" Verkehrskontrolle auffliegen würde...

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Ich weiß nicht, in wie weit die österreichischen Behörden das Kennzeichen ausschreiben. Ist in Deutschland eine Person oder ein Kennzeichen im Fahndungsbestand, so wird das jedoch durchaus regelmäßig auch im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle festgestellt, denn hier werden Person und Kennzeichen üblicherweise mit dem Fahndungsbestand abgeglichen.

 

Gruß

Goose

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Hey Goose das ist natürlich richtig, aber was kommt denn in den Fahndungsbestand?

 

Ich gehe davon aus nur Straftaten und keine Ordnungswidrigkeiten..Oder geht jeder Österreicher auch automatisch da rein?

 

Es fängt ja schon mal damit an, dass die Überwachung von verschiedenen Landkreisen/ Kommunen gemacht wird.. Und Lappalien wie 20 zu schnell gehen doch nicht in ein bundesweites Register..

 

Mal abgesehen davon das der Datenabgleich länderübergreifend schon nicht optimal ist ist das zwischen den Behörden noch mehr Aufwand..aber theoretisch natürlich möglich

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