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Geblitzt Aber Nicht Selbst Gefahren


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Hallo liebe Community,

 

ich bin neu hier, habe aber durch Mitlesen schon oftmals viele hilfreiche Tips erhalten können. Auch jetzt hoffe ich, dass ihr mir eventuell helfen könnt.

 

Folgendes ist passiert:

 

Ich habe am 21.03. ein Auto gekauft, noch angemeldet und wir wollten zur Zulassungsstelle fahren um es umzumelden. Ein Freund von mir ist das gekaufte Auto gefahren und ich mein Altes hinten dran.

 

Es kam natürlich wie es kommen musste: Er wurde geblitzt.

 

Anfang Mai bekam der damalige Fahrzeughalter, also der alte Autobesitzer, seinen Anhörungsbogen zugestellt: 32 km/h zu schnell. Natürlich gab er mich als vermeitlichen Fahrer an, schließlich stehe ich ja als Käufer im Kaufvertrag.

 

Ich habe meinen Anhörungsbogen am 19.05. bekommen, vielmehr war ich erst 2 Wochen später am Briefkasten weil ich beruflich unterwegs war.

Auf dem dort abgedruckten Foto ist nichts zu erkennen (aber das hat ja nichts zu heißen) und mir wird wie gesagt eine Geschwindigkeitsübertretung von 32 km/h vorgeworfen.

 

Da ich ja nur Angaben zu meiner Person machen muss habe ich den Anhörungsbogen nicht zurückgeschickt.

 

Jetzt zum eigentlichen Problem:

 

Der eigentliche Fahrer, mein Kumpel, hat wohl schon 13 Punkte auf dem Kerbholz wie er sagte, es wäre also doch recht ungünstig für ihn nochmal 3 drauf zu bekommen. Bleibt also die Wahl: Ich nehme die Strafe auf mich oder wir hoffen auf Verjährung.

 

Da ich den Anhörungsbogen nicht beantwortet habe gehe ich davon aus, dass demnächst ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Muss ich diesen dann auch zahlen oder kann ich mich darauf berufen nicht gefahren zu sein?

 

Wenn ich richtig informiert bin ist die Verjährungsfrist ja nicht unterbrochen worden, da mein Kumpel als eigentlicher "Täter" keinen Anhörungsbogen erhalten hat. Diese würde am 21.06. verstreichen. Soll ich einfach abwarten, einen eventuellen Bußgeldbescheid ignorieren und hoffen dass mein Kumpel bis zum 21.06. keinen Brief bekommt oder lieber die Strafe für ihn auf mich nehmen?

 

Vielen Dank für eure Antworten und vorallem viel Spaß beim Fußball gleich :rolleyes:

 

 

Grüße,

Gnubber

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Die Verjährung für deinen Kumpel tritt zum 20. März 2010 um 24:00 Uhr ein, sofern zuvor nicht eine die Verjährung unterbrechende Maßnahme eingeleitet wurde.

 

Die Chancen aus der Sache herauszukommen, stehen recht gut.

 

Vor dem BGB braucht man keine Angst zu haben. Einspruch dagegen da nicht Fahrer was man anhand des Bildes erkennen sollte. Gegebenenfalls landet die Sache jedoch vor Gericht.

 

Unter Umständen droht auch ein Fahrtenbuch.

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Die Verjährung für deinen Kumpel tritt zum 20. März 2010 um 24:00 Uhr ein, sofern zuvor nicht eine die Verjährung unterbrechende Maßnahme eingeleitet wurde.
Nicht März sondern Juni

 

Gruß

Goose

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Da ich den Anhörungsbogen nicht beantwortet habe gehe ich davon aus, dass demnächst ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Muss ich diesen dann auch zahlen oder kann ich mich darauf berufen nicht gefahren zu sein?

Natürlich kannst du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen mit der Begründung, dass du nicht gefahren bist.

 

Wenn ich richtig informiert bin ist die Verjährungsfrist ja nicht unterbrochen worden, da mein Kumpel als eigentlicher "Täter" keinen Anhörungsbogen erhalten hat. Diese würde am 21.06. verstreichen.

Das ist korrekt.

 

Soll ich einfach abwarten, einen eventuellen Bußgeldbescheid ignorieren und hoffen dass mein Kumpel bis zum 21.06. keinen Brief bekommt oder lieber die Strafe für ihn auf mich nehmen?

An deiner Stelle würde ich einem Bußgeldbescheid fristgemöß (innerhalb von 14 Tagen) widersprechen, für deinen Kumpel ist dann ja die Sache bereits verjährt, er hat dann also auch nichts mehr zu befürchten.

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Vielen vielen Dank für eure Antworten.

 

Das hört sich doch gut an soweit :rolleyes:. Sobald sich was neues ergibt lasse ich es euch wissen.

 

Wobei mir das irgendwie alles ein bisschen zu einfach vorkommt, da könnte man ja theoretisch jedesmal sagen, dass der und der gefahren ist und den Anhörungsbogen quasi die Runde machen lassen und der eigentliche Fahrer ist fein raus...

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Wobei mir das irgendwie alles ein bisschen zu einfach vorkommt, da könnte man ja theoretisch jedesmal sagen, dass der und der gefahren ist und den Anhörungsbogen quasi die Runde machen lassen und der eigentliche Fahrer ist fein raus...

Nunja, in deinem Fall ist es besonders einfach, weil dadurch, dass erst der alte Halter die Anhörung bekommen hat schon viel Zeit ins Land gegangen ist. In den allermeisten Fällen muss man nach dem Widerspruch des Bußgeldbescheides noch Zeit schinden, bis für den tatsächlichen Fahrer die Verjährung erreicht wird.

Aber das geht auch meist.

 

Trotzdem ist es im Wesentlichen recht einfach hier die Behörde 'an der Nase herumzuführen', aber viele denken schon, dass es strafbar ist die Bußgeldstelle anzulügen oder denken dass es irgendwelchen Ärger geben wird oder wollen einfach für ihren Verstoß einstehen und büßen und ziehen daher keine Tricks in Betracht oder scheuen dann ihre Umsetzung.

Auf der anderen Seite gibt es Leute die mit dem besten Kumpel Autos wechselseitig über Kreuz angemeldet haben und sich so regelmäßig entziehen, weil die Bußgeldstelle keine Verbindung zwischen dem Halter und dem Fahrer findet und so den Fahrer nie belangen kann.

Ich bin auch nie mit einem Auto unterwegs, das auf mich angemeldet ist.

 

Als Konsequenz kann die Fahrerlaubnisbehörde lediglich ein Fahrtenbuch gegen den Halter verhängen, wenn unaufgeklärte Verkehrsverstöße auffallen.

Aber wir haben jetzt auch schon ein paar in der Familie (alle Wägen den gleichen Halter) und bisher gab es noch keines, also hoffen wir, dass das so bleibt, zumal der Halter neulich verkündet hat, dass ihm das Führen eines Fahrtenbuchs nichts ausmachen würde. Aber da bin ich mal gespannt, wie sich das dann verhält, sollte wirklich mal die Auflage kommen...

 

Genauso wie wir hoffen, dass nicht irgendwann der Staat auf die Idee kommt die Verjährungsfristen deutlich zu verlängern (auf ein Jahr oder so), dann würde es wohl sehr schwer werden noch Verjährungen zu erreichen, zumindest wenn es eine verwandtschaftliche Beziehung zum Halter gibt. Aber dann muss man sich halt was anderes ausdenken... :rolleyes:

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