Jump to content

Jeden Tag eine Verwarnung ...


Guest Stefan

Recommended Posts

Kann die Behörde mehrere Verwarnungen zu einem wiederholten Falschparken an der gleichen Stelle erteilen, BEVOR mir die erste Verwarnung zugegangen ist ??

 

Ich habe 20 Tage lang, jeden Tag im eingeschränkten Halteverbot gestanden (Nähe Arbeitsplatz), aber kein Knöllchen erhalten.

Als ich dann die erste Verwarnung postalisch erhielt (20 Tage später, Zeuge = Fremdanzeige !) und das Verwarngeld bezahlte, habe ich natürlich nicht mehr dort mein Fahrzeug abgestellt.

Nur bekomme ich jetzt für fast jeden Tag dieser 20 Tage eine Verwarnung ausgesprochen. Ziemlich fies, oder ?

Das heisst, bevor ich überhaupt auf die erste Verwarnung reagieren konnte, hat mich jemand jeden Tag angezeigt, so dass ich für den Zeitraum zwischen erstes Vergehen und Zustellung der ersten Verwarnung weitere Verwarnungen erhalte.

Als Pendler habe ich mein Fahrzeug jeden Tag bewegt und immer wieder im eingeschränkten Halteverbot geparkt, also wird man das nicht als EINEN Tatbestand bezeichnen, auch wenn ich das Fahrzeug immer an der gleichen Stelle geparkt habe, oder ?

Andererseits sind aber Verwarnungen dazu da, dem Falschparker 'einen Denkzettel' zu verpassen, nur muß er den Denkzettel doch erstmal erhalten dürfen, bevor man ihn gleich mit weiteren Verwarnungen zum gleichen Thema zuschüttet, ansonsten sehe ich den Sinn einer Verwarnung nicht.

Ausserdem wer ist so gemein und zeigt den Fahrer eines falsch geparkten Fahrzeugs immer wieder an, ohne ihn 1.) mit einem Zettel am Fahrzeug zu informieren (er hatte 20 mal die Gelegenheit dazu) und 2.) zumindest abzuwarten, dass mir seine Anzeige zugeht ???

 

Kann mir jemand zu diesem Thema was sagen ? Alle Verwarnungen zahlen ? 20 Bußgeldbescheide riskieren und 20 Widersprüche einlegen ?

Link to post
Share on other sites

@Stefan

 

Kann die Behörde mehrere Verwarnungen zu einem wiederholten Falschparken an der gleichen Stelle erteilen, BEVOR mir die erste Verwarnung zugegangen ist ??
Gegenfrage: kann ich wegen mehrfachen Betruges bestraft werden, bevor das Urteil wegen des ersten Betrugsfalles rechtskräftig geworden ist?
Ich habe 20 Tage lang, jeden Tag im eingeschränkten Halteverbot gestanden (Nähe Arbeitsplatz), aber kein Knöllchen erhalten.
Ich bestehe auch auf "Gewohnheitsrecht". Ich will jetzt dauernd zu schnell fahren können, weil ich lange nicht erwischt wurde.

 

usw.

Also eine Rechtsauffassung hast Du... :D

 

Kann mir jemand zu diesem Thema was sagen ? Alle Verwarnungen zahlen ? 20 Bußgeldbescheide riskieren und 20 Widersprüche einlegen?
Also da kann ich Dir ernsthaft von abraten, hänge das nicht an die große Glocke. Notorischen Parksündern kann sogar der Führerschein abgenommen werden!

 

MfG

 

Thomas

Link to post
Share on other sites

Sag doch einfach, dass du dort nicht geparkt hast. Steht Aussage gegen Aussage. Wenn er Fotos hat, sagste, dass die alle vom gleichen Tag sind...

 

Du mußt nichts beweisen... die anderen mußten es dir beweisen.

 

Und wenns nen FalschPARKEN war, dann sagste, dass du nur gehalten hast...

Link to post
Share on other sites
Sag doch einfach, dass du dort nicht geparkt hast. Steht Aussage gegen Aussage. Wenn er Fotos hat, sagste, dass die alle vom gleichen Tag sind...

 

Du mußt nichts beweisen... die anderen mußten es dir beweisen.

 

Und wenns nen FalschPARKEN war, dann sagste, dass du nur gehalten hast...

 

Hut ab, du hast ja tolle Tipps :D

 

Er könnte auch einfach auswandern, seinen Namen ändern und sein Auto zersägen oder den Kopf in den Sand stecken.

 

Also: Aussage gegen Aussage: Wir haben einen Betroffenen, wir haben einen Zeugen. Und über allem steht die freie Beweiswürdigung des Gerichts (§ 261 StPO)

 

Richtig ist, daß die Bußgeldbehörde beweisen muß, daß die OWi begangen wurde, der Betroffene muß seine Unschuld nicht beweisen. Wenn der Zeuge jedoch glaubhaft vor Gericht aussagt, daß das Fahrzeug dort gestanden hat, so kann das dem Gericht durchaus ausreichen.

 

Zum Thema Halten und Parken: Glaubst du nicht, daß da Zeiten bzw. Zeitspannen aufgeschrieben wurden? Wenn es ums Parken geht, verbleibe ich selbstverständlich länger als 3 Minuten im Bereich des Fahrzeuges und vermerke diese Zeitspanne auch auf der Zahlkarte.

 

Sorry Junker, aber das, was du da geschrieben hast, ist wirklich nicht hilfreich.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Guest Morpheus
Als Pendler habe ich mein Fahrzeug jeden Tag bewegt und immer wieder im eingeschränkten Halteverbot geparkt, also wird man das nicht als EINEN Tatbestand bezeichnen, auch wenn ich das Fahrzeug immer an der gleichen Stelle geparkt habe, oder ?

 

Warum sollte man das??

Du kannst ja sogar mehrere Knöllchen an einem Tag für die gleiche Sache bekommen.

 

Soweit ich weiß, ist es gar nicht zwingend notwendig, daß das Knöllchen am Auto hängt (hat mir mal ein Knöllchenschreiber gesagt).

Es kann ja auch sein, daß der "Anzeiger" Dir richtig einen reinwürgen wollte indem er die Knöllchen weggenommen hat und sich einen Wolf gefreut hat, daß Du Dich jeden Tag wieder dorthin gestellt hast.

 

Der gleiche Knöllchenschreiber hat mir auch gesagt, daß es, wenn der Autofahrer immer wieder wegen der gleichen Sache auffällt, richtig teuer werden kann (mit Punkten und so) weil man ihm irgendwann unterstellt, das mit voller Absicht zu machen. Dann kann der Lappen ziemlich schnell weg sein.

Link to post
Share on other sites

Der gleiche Knöllchenschreiber hat mir auch gesagt, daß es, wenn der Autofahrer immer wieder wegen der gleichen Sache auffällt, richtig teuer werden kann (mit Punkten und so) weil man ihm irgendwann unterstellt, das mit voller Absicht zu machen. Dann kann der Lappen ziemlich schnell weg sein

 

Aber nur, wenn der Fahrer ermittelbar ist. Wenn sich einer daran erinnert, dass er selbst gefahren ist :D , ist er selber schuld.

Link to post
Share on other sites

Können die Dir nachweisen, dass du da nicht durchgängig (20 Tage) gestanden hast?

 

Wenn nicht, bezahl die 1. Knolle (damit ist die Verwarnung von dir akzeptiert und rechtskräftig) und leg gegen die anderen Widerspruch wegen mehrfache Verwarnung eines Vergehens ein; am besten mit Zahlungsbelegt.

 

Die können nach dem rechtkräftigwerden nichts mehr zurückdrehen und dich ggf. härter zur 20 Tage im Parkverbot stehen bestrafen. Genaueres kann dir jeder Anwalt sagen!

 

Thomas

Link to post
Share on other sites
Der gleiche Knöllchenschreiber hat mir auch gesagt, daß es, wenn der Autofahrer immer wieder wegen der gleichen Sache auffällt, richtig teuer werden kann (mit Punkten und so) weil man ihm irgendwann unterstellt, das mit voller Absicht zu machen.

Ach, das hatte ich doch schon mal vor einiger Zeit von der Rennleitung klären lassen. Vorsatz kann da nur unterstellt aber nicht bewiesen werden !

Link to post
Share on other sites

@Samos

 

Vorsatz kann da nur unterstellt aber nicht bewiesen werden !
Aber die Unterstellung reicht, damit Du vor Gericht um Deinen Führerschein kämpfen kannst. Der Richter ist in der Würdigung der Beweise frei und nur seinem Gewissen verantwortlich. Gerätst Du gar an Herrn R.B.Schill...

 

MfG

 

Thomas

Link to post
Share on other sites

@ts1

 

der Herr Schill hat gesagt er hätte keine lust mehr auf Richter daher braucht man vor den keine Angst zuhaben aber Herr Schill hatte schon ein gutes Urteil gefällt an die Frau die 20 Autos zerkratzt hat.

 

@Stefan

 

wenn du 20 mal den gleichen Kaugummiautomaten aufbrichst wirst du auch 20 mal wegen Sachbeschädigung angeklagt und nicht einmal da es der gleiche war. ;);):wand:

Ich finde der/die dir den Zettel an deinen Wagen geheftet hat könnte wenigsten nach dem 2. o. 3. mal einen Hinweiß geben

das man dort nicht parken darf(wenns der gleiche war).

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...