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Generell Erhöhtes Bussgeld


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hallo an die Gemeinde. Ich habe mal eine generelle Frage. Wird bei einem bereits vorliegendem Fall (3 Punkte außerorts vor einem Jahr )generell ein erhöhtes Bußgeld verhangen, wenn ein neuer Fall dazu kommt?(23 innerorts nach Toleranzabzug) Mich hat es erwischt und ich kann es nicht leugnen. :-) aber reell gesehen, gibt es Chancen auf ein erhöhtes Bußgeld?

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Also mir ist noch kein Fall untergekommen, das bei einem gleichartigen Vergehen das BG nicht erhöht wurde.

 

Bei deiner Berufserfahrung kannst du ja mal eine sehr grobe Prozentzahl sagen, wo dies nicht der Falle war.

 

Ausgangsfall:

Voreintragung über 25 pro Stunde zu schnell

Zweitverstoß innerorts innerhalb eines Jahres mit 23 zu schnell.

 

*gespanntwartend*

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Da kann man keine Zahlen sagen da, wie ich schon gesagt hatte, das in das Ermessen der Behörde gestellt ist.

Die einen machen as so, die anderen anders.

 

Zum Ausgangsfall: bei uns wurde da noch nicht erhöht (erst ab 4 Punkten ging das los). In der Nachbargemeinde waren bei zwei gleichen Verstößen innerhalb eines Jahres 25% Erhöhung üblich.

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Zum Ausgangsfall: bei uns wurde da noch nicht erhöht (erst ab 4 Punkten ging das los). In der Nachbargemeinde waren bei zwei gleichen Verstößen innerhalb eines Jahres 25% Erhöhung üblich.

Das war sicherlich noch als die Gemeinden nicht ihr Stadtsäckel füllen mussten. :nolimit:

 

Aus mir bekannten Fällen, fand selbst bei nur einen Punkt immer eine Erhöhung idR um das Doppelte statt.

 

Wenn du hier im Forum die Fälle verfolgst, scheint dies mittlerweile Standard zu sein. :kotz:

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Wie ich schon einem anderen anderen Thread erwähnt, kann ich es kaum glauben, das den Bußgeldstellen da anscheinend kaum die Hände gebunden sind. Die können erhöhen und FV verhängen wie es Ihnen gefällt, sobald auch nur der kleinste Voreintrag vorhanden ist. In meinen Augen ein Skandal. Wegen einem einzigen Punkt in Flensburg verdoppelt man doch nicht das Bußgeld. :nolimit: Ich möchte mal wissen, wo da die beharrliche Pflichtverletzung besteht, wenn man beispielsweise einmal mit dem Handy am Ohr erwischt wird und zwanzig Monate später 21 km/h zu schnell fährt ?! Aber das werden mir die geneigten Forencops sicherlich gerne erklären. :kotz:

 

[iRONIE-MODUS ON]

 

Ich bin dafür, alle VT bei Erstverstoss prophylaktisch zur MPU zu verdonnern. Wenn man da nur 5% rausfischt, die nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen, würde das einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit auf deutschen Straßen beitragen. Und generell sicherere Straßen sollte uns schon einen kleinen Eingriff in die persönlichen Freiheiten wert sein.

 

[iRONIE-MODUS OFF]

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Ich möchte mal wissen, wo da die beharrliche Pflichtverletzung besteht, wenn man beispielsweise einmal mit dem Handy am Ohr erwischt wird und zwanzig Monate später 21 km/h zu schnell fährt ?! Aber das werden mir die geneigten Forencops sicherlich gerne erklären.
Hier hast du dir nun ein Beispiel ausgedacht, das denkbar unpassend ist.

 

Bei einer beharrlichen Pflichtverletzung sollten die Verstöße schon ähnlich (oder stark gehäuft) sein. Bei zwei zeitnahen Geschwindigkeitsverstößen (oder auch zwei zeitnahen Handyverstößen) ist es durchaus möglich.

 

Gruß

Goose

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@Gast225: Fließen die Bußgelder denn nicht ausschließlich im Verwarngeldbereich direkt in die Stadtsäckel, sofern die Stadt mißt? Der Rest geht doch ans Bundesland, oder?

 

Wenn die Erhöhungspraxis so ausufern sollte wie laut den Schilderungen hier anzunehmen ist, müßte man das wohl zeitnah und detailliert per Verordnung beschränken.

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@Gast225: Fließen die Bußgelder denn nicht ausschließlich im Verwarngeldbereich direkt in die Stadtsäckel, sofern die Stadt mißt? Der Rest geht doch ans Bundesland, oder?

Kommt auf das Bundesland an - in NRW bleiben Bußgelder bei er Körperschaft, die diese verhängt hat.

 

Aus mir bekannten Fällen, fand selbst bei nur einen Punkt immer eine Erhöhung idR um das Doppelte statt.

Wenn du hier im Forum die Fälle verfolgst, scheint dies mittlerweile Standard zu sein.

naja - andere werden sich kaum hier melden und mitteilen, dass keine Erhöhung erfolgte. Aber, ich wiederhole mich gerne: ob und wie die Geldbußen erhöht werden, ist in das Ermessen der Behörde gestellt.

 

Die können erhöhen und FV verhängen wie es Ihnen gefällt, sobald auch nur der kleinste Voreintrag vorhanden ist.
ich empfehle, sich mal mit dem Begriff "Ermessen" zu beschäftigen.
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Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt.

 

Dies kann je nach Fall sowohl die Entscheidung betreffen, überhaupt tätig zu werden (Entschließungsermessen), als auch die Entscheidung, eine von mehreren Handlungsalternativen zu wählen (Auswahlermessen). Im Gesetz wird ein Ermessensspielraum häufig mit der Formulierung „kann“, „darf“, "ist berechtigt" oder "ist befugt" eingeräumt. Diese Auslegung ist jedoch nicht zwingend. Der Gegenbegriff ist die gebundene Entscheidung, bei der das Legalitätsprinzip gilt.

 

Grenzen für die Ermessensausübung ergeben sich für Behörden des Bundes aus § 40 VwVfG, für Behörden der Länder aus den gleichlautenden Vorschriften der jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetze.

 

Wikipedia - Ermessen

 

Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)

 

Teil III - Verwaltungsakt (§§ 35 - 53)

Abschnitt 1 - Zustandekommen des Verwaltungsaktes (§§ 35 - 42a)

 

§ 40

Ermessen

 

Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten.

 

dejure.org

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Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach hat man sich da wohl gedacht... :-)

Geht der Spruch nicht anders? Etwa so: Lieber 'ne Stumme im Bett als 'ne Taube auf dem Dach.....

 

:geil:

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@Xabbu!: Wann genau erkennst du denn einen Verstoß gegen § 40 VwVfG? Sollange alleine sachliche Umstände maßgebend sind, ob und in welchem Umfang (im gestzlich vorgesehenen Rahmen) die OWi verfolgt wird sollte das kein Problem darstellen.

 

Bedenke: Aus einer unterschiedlichen Verfolgungs- und Ahndungspraxis verschiedener Verwaltungsbehörden kann kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hergeleitet werden (BVerfGE 1, 345 u.a.)

 

Gruß

Goose

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@Xabbu!: Wann genau erkennst du denn einen Verstoß gegen § 40 VwVfG? Sollange alleine sachliche Umstände maßgebend sind, ob und in welchem Umfang (im gestzlich vorgesehenen Rahmen) die OWi verfolgt wird sollte das kein Problem darstellen.

 

Bedenke: Aus einer unterschiedlichen Verfolgungs- und Ahndungspraxis verschiedener Verwaltungsbehörden kann kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hergeleitet werden (BVerfGE 1, 345 u.a.)

 

Gruß

Goose

Ich erkenne keinen Verstoss. Habe das hier nur gepostet, um die Diskussion auf sachliche Füsse zu stellen. Ich wundere mich nur, das der Ermessensspielraum besonders im Bereich von Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeld so weit gefasst ist. In meinen Augen zu weit. In Bezug auf die bürgerlichen Pflichten ist stets alles bis ins Detail geregelt ohne grosse Spielräume. Die staatlichen Institutionen haben meiner Ansicht nach deutlich mehr Spielräume in diesen Dingen.

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Die können erhöhen und FV verhängen wie es Ihnen gefällt, sobald auch nur der kleinste Voreintrag vorhanden ist.
ich empfehle, sich mal mit dem Begriff "Ermessen" zu beschäftigen.

Naja, ich habe ja auch täglich mit Ermessen zu tun bzw. prüfe ich ob dies entsprechend den Vorgaben angewendet wurde.

 

Und was man da erlebt, naja da spreche ich lieber nicht darüber.

 

Wenn man es richtig sehen würde, dann ist bei einer Entscheidung bezüglich der BGerhöhung von einem fehlerhaften Ermessen auszugehen, da zumindest in der Begründung nur von belastenden Dingen ausgegangen wird und Dinge die gegen eine Erhöhung sprechen nicht berücksichtigt werden.

 

Außerdem sei auf die Begründungspflicht hingewiesen. Auch hieran mangelt es wenn man schreibt aufgrund Voreintragung Erhöhung BG. :geil:

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Die können erhöhen und FV verhängen wie es Ihnen gefällt, sobald auch nur der kleinste Voreintrag vorhanden ist.
ich empfehle, sich mal mit dem Begriff "Ermessen" zu beschäftigen.

Naja, ich habe ja auch täglich mit Ermessen zu tun bzw. prüfe ich ob dies entsprechend den Vorgaben angewendet wurde.

 

Und was man da erlebt, naja da spreche ich lieber nicht darüber.

 

Wenn man es richtig sehen würde, dann ist bei einer Entscheidung bezüglich der BGerhöhung von einem fehlerhaften Ermessen auszugehen, da zumindest in der Begründung nur von belastenden Dingen ausgegangen wird und Dinge die gegen eine Erhöhung sprechen nicht berücksichtigt werden.

 

Außerdem sei auf die Begründungspflicht hingewiesen. Auch hieran mangelt es wenn man schreibt aufgrund Voreintragung Erhöhung BG. :geil:

Als Begründung muss ja stets die berühmt und berüchtigte 'beharrliche Pflichtverletzung' herhalten. Wie ich diesen Begriff leiden kann. Schwammiger gehts kaum noch. Ich möchte mal wissen, wo die Beharrlichkeit liegt, wenn man beispielsweise binnen 6 Monaten 1x > 25 km/h und 1 x > 21 km/h zu schnell erwischt wurde. Dazwischen kann ich täglich 500-1000 km gefahren, ohne ein einziges Mal gegen die StVO zu verstossen. Interessiert nur keinen. Beharrlichkeit ist für mich was anderes.

 

Allgemeinsprachlich bedeutet Beharrlichkeit die Fähigkeit eines Menschen, ein Ziel ausdauernd und beständig zu verfolgen und hartnäckig an ihm festzuhalten. In diesem Sinne können Ausdauer, Beständigkeit, Durchhaltevermögen, Entschiedenheit, Entschlossenheit, Hartnäckigkeit, Standhaftigkeit, Stehvermögen, Unermüdlichkeit oder zähe Zielstrebigkeit als Synonyme genannt werden. Vom eher negativ gewerteten Trotz oder Starrsinn (auch Eigensinn, Sturheit oder Verstocktheit) lässt sich die Tugend der Beharrlichkeit Laurence Sterne zufolge aufgrund der Natur des verfolgten Zieles unterscheiden.

 

Wikipedia

 

Hier mal ein Beispiel, wie weit der Begriff Beharrlichkeit von einzelnen Behörden ausgelegt wird:

 

Hallo,

 

ich bitte um Rat, da ich ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten habe mit der Begründung bereits 3 Eintragungen zu haben.

Originaltext:

"Hinweis: Fahrverbot und erhöhte Geldbuße wegen 3 Eintragungen im Verkehrszentralregister. Eine Ahndung des erneuten Verstoßes durch ein erhöhtes Bußgeld allein ist wegen der beharrlichen Pflichtverletzung nicht ausreichend."

 

Zwar habe ich diese 3 Einträge ( 3x 1 Punkt), doch waren dies alles Geschwindigkeitüberschreitungen von weniger als 26 km/h.

Außerdem liegt die letzte schon 15 Monate zurück und haben sich innerhalb von 3,5 Jahren angesammelt. [...]

 

Sehr geehrter Ratsuchender,

 

Die Behörde hat bei Anwendung des § 25 StVG zunächst einen Beurteilungsspielraum bei der Auslegung des Begriffes „beharrlich“.

Ob dieses Tatbestandsmerkmal von der Behörde zu Recht angenommen wurde, ist gerichtlich voll überprüfbar.

Zutreffend ist, dass nach der Verwaltungspraxis in der Regel bei zwei Verstößen innerhalb eines Jahres mit einer Überschreitung von jeweils 26 km/h ein Fahrverbot verhängt wird. Dies ist aber lediglich ein Regelbeispiel für Beharrlichkeit. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass die Behörde aus anderen Gründen Beharrlichkeit unterstellen kann.

Da Ihre Verstöße jeweils unterhalb von 26 km/h lagen und sich über einen Zeitraum von 3,5 Jahren erstreckten, lässt sich zumindest nachvollziehbar begründen, dass die Gleichsetzung des Regelfalles mit Ihrem Fall nicht gerechtfertigt ist und noch keine Beharrlichkeit anzunehmen ist.[...]

 

Frag-einen-Anwalt.de

 

Beachtet man die Definition der Beharrlichkeit, dann ist diese zum Beispiel im genannten Fall nicht gegeben. Der VT ist sicherlich nicht mit dem Ziel unterwegs gewesen, gegen die StVO zu verstossen. Immerhin ist er 15 Monate lang unauffällig geblieben. Der letzte Verstoss lässt sich gewiss mit dem 'Augenblicksversagen' begründen und geht absolut als Fahrlässigkeit durch. Und eine Fahrlässigkeit widerspricht ja der Beharrlichkeit, da sie die Zielsetzung und die 'beharrliche' Verfolgung derselbigen vermissen lässt.

 

So ähnlich dürfte es in vielen Fällen gelagert sein.

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Wie ich diesen Begriff leiden kann. Schwammiger gehts kaum noch. Ich möchte mal wissen, wo die Beharrlichkeit liegt, wenn man beispielsweise binnen 6 Monaten 1x > 25 km/h und 1 x > 21 km/h zu schnell erwischt wurde. Dazwischen kann ich täglich 500-1000 km gefahren, ohne ein einziges Mal gegen die StVO zu verstossen. Interessiert nur keinen. Beharrlichkeit ist für mich was anderes.

Na, da du ja selbst betroffen bist ist deine Aufregung zu verstehen. In deinem Beispiel ist natürlich eine Beharrlichkeit im Sinne von "ausdauernd und beständig" doch gegeben. Nimm dir einfach mal 30 Sekunden Zeit und du kommst von allein auf die Lösung.

 

Die Wahrscheinlichkeit bei einem Verstoss z.B. > 25 km/h aufzufallen ist - wg. der geringen Kontrolldichte - sehr gering. Um also zweimal binnen 6 Monate aufzufallen muss mann ständig zu schnell fahren. Für den Normalfahrer ist das nicht zu schaffen. Ich selbst z.B. halte mich selten Geschwindigkeitsbegrenzungen, gerade auf der Autobahn oder Landstraße. In 24 Jahren habe ich es bisher nur einmal geschafft mit +20 km/h aufzufallen.

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Wie ich diesen Begriff leiden kann. Schwammiger gehts kaum noch. Ich möchte mal wissen, wo die Beharrlichkeit liegt, wenn man beispielsweise binnen 6 Monaten 1x > 25 km/h und 1 x > 21 km/h zu schnell erwischt wurde. Dazwischen kann ich täglich 500-1000 km gefahren, ohne ein einziges Mal gegen die StVO zu verstossen. Interessiert nur keinen. Beharrlichkeit ist für mich was anderes.

Na, da du ja selbst betroffen bist ist deine Aufregung zu verstehen. In deinem Beispiel ist natürlich eine Beharrlichkeit im Sinne von "ausdauernd und beständig" doch gegeben. Nimm dir einfach mal 30 Sekunden Zeit und du kommst von allein auf die Lösung.

 

Die Wahrscheinlichkeit bei einem Verstoss z.B. > 25 km/h aufzufallen ist - wg. der geringen Kontrolldichte - sehr gering. Um also zweimal binnen 6 Monate aufzufallen muss mann ständig zu schnell fahren. Für den Normalfahrer ist das nicht zu schaffen. Ich selbst z.B. halte mich selten Geschwindigkeitsbegrenzungen, gerade auf der Autobahn oder Landstraße. In 24 Jahren habe ich es bisher nur einmal geschafft mit +20 km/h aufzufallen.

Wieder mal typisches Gewäsch von einem, der bislang Glück hatte. Ich weiss ja nicht, in welcher Region du so unterwegs bist, aber hier in OWL hat der Überwachungsdruck nach der langen Winterpause derart zugenommen, das es nur noch zum Brechen ist. Kohle machen auf Teufel komm raus. Die öffentlichen Kassen sind leer, das ist das ganze Problem. Willst du mal meine Biographie hören ?

 

Führerschein 1993 gemacht

 

2001 innerorts 21 km/h + >> 1 Punkt (gelöscht)

 

Februar 2008 innerorts 26 km/h + >> 3 Punkte (gelöscht)

 

April 2010 außerorts 21 km/h + >> 1 Punkt

außerorts 28 km/h + >> 3 Punkte

 

Das wars auch schon...in 17 Jahren 4 Verstösse, davon der erste Verstoss erst nach 8 Jahren, dann wieder 7 Jahre nix, dann der unglückliche Doppelschlag. Eine beharrliche Pflichtverletzung kann ich an diesem 'Lebenslauf' nicht erkennen, tut mir leid.

 

Jetzt habe ich technisch etwas aufgerüstet und fahre noch aufmerksamer als ich das sowieso schon getan habe. Natürlich fahre ich auch insgesamt langsamer, benutze fast ausschließlich Limitbegrenzer oder Tempomat, um eben nicht aus Versehen mal über die zHg hinauszukommen. Und das passiert jedem mal...

 

Dich erwischen sie auch nur... :geil:

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Kohle machen auf Teufel komm raus. Die öffentlichen Kassen sind leer, das ist das ganze Problem. Willst du mal meine Biographie hören ?

Sieh es positiv: jeder Euro der so eingenommen wird braucht nicht durch Steuereinnahmen erzielt zu werden.

 

Das wars auch schon...in 17 Jahren 4 Verstösse, davon der erste Verstoss erst nach 8 Jahren, dann wieder 7 Jahre nix, dann der unglückliche Doppelschlag. Eine beharrliche Pflichtverletzung kann ich an diesem 'Lebenslauf' nicht erkennen, tut mir leid.

Du hast nicht nachgedacht. Es sind nicht vier Verstösse, sondern vier entdeckte. Die restlichen waren kostenfrei.

 

Und das passiert jedem mal...

Einmal vielleicht, viermal ist Unaufmerksamkeit.

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Die können erhöhen und FV verhängen wie es Ihnen gefällt, sobald auch nur der kleinste Voreintrag vorhanden ist.
ich empfehle, sich mal mit dem Begriff "Ermessen" zu beschäftigen.

Naja, ich habe ja auch täglich mit Ermessen zu tun bzw. prüfe ich ob dies entsprechend den Vorgaben angewendet wurde.

 

Und was man da erlebt, naja da spreche ich lieber nicht darüber.

 

Wenn man es richtig sehen würde, dann ist bei einer Entscheidung bezüglich der BGerhöhung von einem fehlerhaften Ermessen auszugehen, da zumindest in der Begründung nur von belastenden Dingen ausgegangen wird und Dinge die gegen eine Erhöhung sprechen nicht berücksichtigt werden.

 

Außerdem sei auf die Begründungspflicht hingewiesen. Auch hieran mangelt es wenn man schreibt aufgrund Voreintragung Erhöhung BG. :geil:

Als Begründung muss ja stets die berühmt und berüchtigte 'beharrliche Pflichtverletzung' herhalten. Wie ich diesen Begriff leiden kann. Schwammiger gehts kaum noch. Ich möchte mal wissen, wo die Beharrlichkeit liegt, wenn man beispielsweise binnen 6 Monaten 1x > 25 km/h und 1 x > 21 km/h zu schnell erwischt wurde. Dazwischen kann ich täglich 500-1000 km gefahren, ohne ein einziges Mal gegen die StVO zu verstossen. Interessiert nur keinen. Beharrlichkeit ist für mich was anderes.

 

Allgemeinsprachlich bedeutet Beharrlichkeit die Fähigkeit eines Menschen, ein Ziel ausdauernd und beständig zu verfolgen und hartnäckig an ihm festzuhalten. In diesem Sinne können Ausdauer, Beständigkeit, Durchhaltevermögen, Entschiedenheit, Entschlossenheit, Hartnäckigkeit, Standhaftigkeit, Stehvermögen, Unermüdlichkeit oder zähe Zielstrebigkeit als Synonyme genannt werden. Vom eher negativ gewerteten Trotz oder Starrsinn (auch Eigensinn, Sturheit oder Verstocktheit) lässt sich die Tugend der Beharrlichkeit Laurence Sterne zufolge aufgrund der Natur des verfolgten Zieles unterscheiden.

 

Wikipedia

 

Hier mal ein Beispiel, wie weit der Begriff Beharrlichkeit von einzelnen Behörden ausgelegt wird:

 

Hallo,

 

ich bitte um Rat, da ich ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten habe mit der Begründung bereits 3 Eintragungen zu haben.

Originaltext:

"Hinweis: Fahrverbot und erhöhte Geldbuße wegen 3 Eintragungen im Verkehrszentralregister. Eine Ahndung des erneuten Verstoßes durch ein erhöhtes Bußgeld allein ist wegen der beharrlichen Pflichtverletzung nicht ausreichend."

 

Zwar habe ich diese 3 Einträge ( 3x 1 Punkt), doch waren dies alles Geschwindigkeitüberschreitungen von weniger als 26 km/h.

Außerdem liegt die letzte schon 15 Monate zurück und haben sich innerhalb von 3,5 Jahren angesammelt. [...]

 

Sehr geehrter Ratsuchender,

 

Die Behörde hat bei Anwendung des § 25 StVG zunächst einen Beurteilungsspielraum bei der Auslegung des Begriffes „beharrlich“.

Ob dieses Tatbestandsmerkmal von der Behörde zu Recht angenommen wurde, ist gerichtlich voll überprüfbar.

Zutreffend ist, dass nach der Verwaltungspraxis in der Regel bei zwei Verstößen innerhalb eines Jahres mit einer Überschreitung von jeweils 26 km/h ein Fahrverbot verhängt wird. Dies ist aber lediglich ein Regelbeispiel für Beharrlichkeit. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass die Behörde aus anderen Gründen Beharrlichkeit unterstellen kann.

Da Ihre Verstöße jeweils unterhalb von 26 km/h lagen und sich über einen Zeitraum von 3,5 Jahren erstreckten, lässt sich zumindest nachvollziehbar begründen, dass die Gleichsetzung des Regelfalles mit Ihrem Fall nicht gerechtfertigt ist und noch keine Beharrlichkeit anzunehmen ist.[...]

 

Frag-einen-Anwalt.de

 

Beachtet man die Definition der Beharrlichkeit, dann ist diese zum Beispiel im genannten Fall nicht gegeben. Der VT ist sicherlich nicht mit dem Ziel unterwegs gewesen, gegen die StVO zu verstossen. Immerhin ist er 15 Monate lang unauffällig geblieben. Der letzte Verstoss lässt sich gewiss mit dem 'Augenblicksversagen' begründen und geht absolut als Fahrlässigkeit durch. Und eine Fahrlässigkeit widerspricht ja der Beharrlichkeit, da sie die Zielsetzung und die 'beharrliche' Verfolgung derselbigen vermissen lässt.

 

So ähnlich dürfte es in vielen Fällen gelagert sein.

Das meine ich ja mit fehlender Begründung der Verwaltungsentscheidung. Einfach zu schreiben wegen beharrlicher Pflichtverletzung reicht in meinen Augen nicht aus.

Man muss schon ausführen woraus sich diese Beharrlichkeit ergibt und warum gerade hier angezeigt ist das Bgeld zu erhöhen.

 

Das Problem ist, das wenn einmal Ermessen ausgeübt wurde bis zum Ende der mdl. Verhandlung ergänzt werden kann. :D

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Die Wahrscheinlichkeit bei einem Verstoss z.B. > 25 km/h aufzufallen ist - wg. der geringen Kontrolldichte - sehr gering. Um also zweimal binnen 6 Monate aufzufallen muss mann ständig zu schnell fahren.

tut mir leid, aber das ist gnadenloser blödsinn.

 

xabbu hats ja auch schon ausgeführt. leider mach ich derzeit meine auflistung nicht mehr, aber im letzten quartal wurde ich minimum 10 mal gemessen und meine jährliche fahrleistung ist jetzt nicht gerade die höchste.

 

generell ist die bußgelderhöhung wegen beharrlichkeit völliger schwachsinn. wer wirklich beharrlich gegen die regeln verstößt, bekomt ein recht zügig anwachsendes punktekonto und hat somit andere probleme. dieses punktekonto hat ja eben gerade diesen zweck, die beharrliche regelverstöße zu vermeiden. die bußgelderhöhungen sind daher reine willkür und abzocke.

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aber im letzten quartal wurde ich minimum 10 mal gemessen und meine jährliche fahrleistung ist jetzt nicht gerade die höchste.
Dann solltest du deine generelle Einstellung diesbezüglich überdenken, oder wie kommt es deiner Ansicht nach, daß es andere über Jahre / Jahrzehnte schaffen, nicht geblitzt zu werden oder sogar Punkte zu bekommen.

 

Gruß

Goose

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aber im letzten quartal wurde ich minimum 10 mal gemessen und meine jährliche fahrleistung ist jetzt nicht gerade die höchste.
Dann solltest du deine generelle Einstellung diesbezüglich überdenken, oder wie kommt es deiner Ansicht nach, daß es andere über Jahre / Jahrzehnte schaffen, nicht geblitzt zu werden oder sogar Punkte zu bekommen.

 

Gruß

Goose

was hat "gemessen" mit "geblitzt" zu tun?

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man kann auch die zHg einhalten und trotzdem gemessen werden :geil:

 

und was soll ich an meiner einstellung nun ändern, wenn meine wege häufig überwacht werden? neue strecken suchen? und wenn sie dort genauso oft stehen, auto ganz stehen lassen??

was willst du mir eigentlich sagen?

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Ähm die 10 mal im letzten Quartal schlage ich bei Längen.

 

Allein bei meinen beiden Pendelfahrten innerhalb von drei Tagen gab es 8 Messungen, welche ich (ohne Technik) entdeckt habe und bei denen ich gemessen wurde und das waren nicht einmal 1.000 km. :geil:

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man kann auch die zHg einhalten und trotzdem gemessen werden :geil:

 

und was soll ich an meiner einstellung nun ändern, wenn meine wege häufig überwacht werden? neue strecken suchen? und wenn sie dort genauso oft stehen, auto ganz stehen lassen??

was willst du mir eigentlich sagen?

Dann habe ich dich wohl falsch verstanden. Ich verstand dich so, daß du zehn mal geblitzt wurdest oder das Blitzen nur durch Technik vermeiden konntest.

 

Allerdings verstehe ich dann das Problem nicht, denn bei Einhaltung der zHG ist eine Geschwindigkeitsmessung ja kein Problem.

 

Gruß

Goose

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Das wars auch schon...in 17 Jahren 4 Verstösse, davon der erste Verstoss erst nach 8 Jahren, dann wieder 7 Jahre nix, dann der unglückliche Doppelschlag. Eine beharrliche Pflichtverletzung kann ich an diesem 'Lebenslauf' nicht erkennen, tut mir leid.

Du hast nicht nachgedacht. Es sind nicht vier Verstösse, sondern vier entdeckte. Die restlichen waren kostenfrei.

Falsch. Das weisst du doch nicht. Vor allem nicht, was die Höhe der Übertretungen betrifft. Ich sage, das es mit der entsprechenden Fahrleistung pro Jahr jeden erwischen kann. Als ich kürzlich mit + 21 km/h erwischt wurde, bin ich im Verkehrsfluss mitgeschwommen und die beiden vor mir hat es auch erwischt. Keiner von uns dreien ist gerast.

 

Und das passiert jedem mal...

Einmal vielleicht, viermal ist Unaufmerksamkeit.

Schwachsinn ! 4 Verstösse in 17 (!) Jahren. Das macht ca. 0,24 Verstösse pro Jahr oder umgerechnet 1 Verstoss alle 4 Jahre. Mit dem Schnitt wächst das Punktekonto nie an. Da von Unaufmerksamkeit zu sprechen... :geil:

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Schwachsinn ! 4 Verstösse in 17 (!) Jahren. Das macht ca. 0,24 Verstösse pro Jahr oder umgerechnet 1 Verstoss alle 4 Jahre. Mit dem Schnitt wächst das Punktekonto nie an. Da von Unaufmerksamkeit zu sprechen...

Nicht Verstoesse sondern entdeckte Verstoesse. Du erkannst den Unterschied? Hoer auf zu jammern und benimm dich wie ein Mann.

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Für den, der keinen Radarwarner im Fahrzeug hat (und das ist die Mehrzahl der Fahrzeugführer) ist es das gleiche.

 

Du hast eindeutig mit den falschen Leuten zu tun. :-)

 

Schöne Grüsse

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Schwachsinn ! 4 Verstösse in 17 (!) Jahren. Das macht ca. 0,24 Verstösse pro Jahr oder umgerechnet 1 Verstoss alle 4 Jahre. Mit dem Schnitt wächst das Punktekonto nie an. Da von Unaufmerksamkeit zu sprechen...

Nicht Verstoesse sondern entdeckte Verstoesse. Du erkannst den Unterschied? Hoer auf zu jammern und benimm dich wie ein Mann.

Du willst es nicht verstehen, oder ? :geil: Selber sagst du, das du fast immer zu schnell fährst, aber bislang nur einmal mit mehr als 20 km/h erwischt wurdest. Danach wirfst du mir Unaufmerksamkeit vor, weil ich in 17 Jahren 4x erwischt wurde. Was für ein Dummfug. Du weisst noch nicht mal, wieviele Kilometer ich im Jahr fahre, was willst du mir also erzählen. Außerdem zählen zum Glück im Verkehrsrecht nur die harten Fakten, also die nachgewiesenen Verstösse. Im Umkehrschluss kann man auch zu dem Ergebnis kommen, das ich ein durchaus pflichtbewusster und verantwortungsvoller Fahrer bin, da ich trotz des hohen Überwachungsdrucks und der hohen jährlichen Kilometerleistungen in 17 Jahren nur 4x auffällig geworden bin. :D

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Danach wirfst du mir Unaufmerksamkeit vor, weil ich in 17 Jahren 4x erwischt wurde. Was für ein Dummfug. Du weisst noch nicht mal, wieviele Kilometer ich im Jahr fahre, was willst du mir also erzählen. Außerdem zählen zum Glück im Verkehrsrecht nur die harten Fakten, also die nachgewiesenen Verstösse. Im Umkehrschluss kann man auch zu dem Ergebnis kommen, das ich ein durchaus pflichtbewusster und verantwortungsvoller Fahrer bin, da ich trotz des hohen Überwachungsdrucks und der hohen jährlichen Kilometerleistungen in 17 Jahren nur 4x auffällig geworden bin. :geil:

Genau lesen und verstehen. Da ist kein Vorwurf - also eine Wertung - sondern nur eine Beschreibung. Ehrlich gesagt ist es mir vollkommen egal wie du deine Freizeit gestaltest. Ich spiele Modelleisenbahn, du beschäftigst dich mit OWI und schreibst deine Erlebnisse darüber ins WWW. Und die harten Fakten sagen: vierfach aufgefallen und damit notorisch im OWI Bereich unterwegs. Die Anzahl der gefahren Kilometer hat damit nichts zu tun. Wer sich mehrfach erwischen laesst ist unbegabt und unaufmerksam.

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Danach wirfst du mir Unaufmerksamkeit vor, weil ich in 17 Jahren 4x erwischt wurde. Was für ein Dummfug. Du weisst noch nicht mal, wieviele Kilometer ich im Jahr fahre, was willst du mir also erzählen. Außerdem zählen zum Glück im Verkehrsrecht nur die harten Fakten, also die nachgewiesenen Verstösse. Im Umkehrschluss kann man auch zu dem Ergebnis kommen, das ich ein durchaus pflichtbewusster und verantwortungsvoller Fahrer bin, da ich trotz des hohen Überwachungsdrucks und der hohen jährlichen Kilometerleistungen in 17 Jahren nur 4x auffällig geworden bin. :D

Genau lesen und verstehen. Da ist kein Vorwurf - also eine Wertung - sondern nur eine Beschreibung. Ehrlich gesagt ist es mir vollkommen egal wie du deine Freizeit gestaltest. Ich spiele Modelleisenbahn, du beschäftigst dich mit OWI und schreibst deine Erlebnisse darüber ins WWW. Und die harten Fakten sagen: vierfach aufgefallen und damit notorisch im OWI Bereich unterwegs. Die Anzahl der gefahren Kilometer hat damit nichts zu tun. Wer sich mehrfach erwischen laesst ist unbegabt und unaufmerksam.

Schon wieder falsch: Aktenkundig sind derzeit nur zwei Verstösse. Die anderen beiden sind gelöscht und nicht mehr nachweisbar. Mich aufgrund von zwei Verstössen als notorisch zu bezeichnen, ist lachhaft. Und die Anzahl der gefahrenen Kilometer hat natürlich was damit zu tun. Um so mehr Kilometer ich pro Zeitraum zurücklege, um so grösser ist die Wahrscheinlichkeit, fahrlässig die zHg zu überschreiten. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, aufgrund von Überwachungsmassnahmen einer solchen Fahrlässigkeit überführt zu werden. Dein erneuter Vorwurf der Unbegabtheit entbehrt jeder rationalen Grundlage. Daher gehe ich davon aus, das du mich provozieren möchtest und beende die Diskussion mit dir an dieser Stelle. :geil:

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