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Bußgeld Falschaussage


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Hallo Zusammen,

 

bin neu im Forum und wie ihr euch sicherlich denken könnt.... "erwischt worden"

 

Ich bin ziemlich verzweifelt und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

 

So etwas wollte ich eigentlich nie machen..., aber jetzt zu meinen Fall.

 

Habe einen Stiefsohn und habe sein KFZ auf meinem Namen angemeldet (billiger usw.)

Wie un mal so Jungs sind,

1.Er fuhr Anfang Februar zu schnell ..... 22km/h zu schnell- 1 Punkte und Bußgeld-Alles bezahlt- oK

2 Er wurde Ende Febuar noch mal geblitzt..... 29km/h zu schnell !!!!

Und wie nun mal Mütter sind und der Jung ja nicht den Führerschein für einen Monat abgeben soll und ich mich auch noch darauf eingelassen habe (Blödmann) wollte meine Frau das übernehmen.

1 Anhörungsbogen kam zu mir - ich habe dann meine Frau eingtragen.

2 Anhörungsbogen kam dann zu meiner Frau - Sie hat ihn ausgefüllt und die Straftat auf sich genommen.

und nun kam ein 3 Anhörungsbogen an meinen Stiefsohn........

 

Also wurden wir erwischt oder???????

 

Was soll ich jetzt machen ????????

 

Würde am liebste zum Bußgeldamt gehen und alles aufklären, aber dann ????

Ich habe eben im Forum gelesen, dass ich dann bestraft werde!!!

 

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da der Anhörungsbogen letzte Woche Freitag angekommen ist und man ja nur 1 Woche zur Rücksendung hat.

 

MFG

:nolimit:

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Hallo Leasy,

 

da hättest du mal besser vorher ins Forum geschaut...

 

Deinem Sohn droht wohl kein Fahrverbot, da nicht 2x 26km/h zu schnell, und der erste Verstoß war ja wohl auch nicht rechtskräftig als der 2. begangen wurde.

Schwieriger wird es da mit der Angabe deiner Frau als Fahrer, damit hast DU eine Straftat begangen.

 

Ich würde an eurer Stelle daher überhaupt gar nichts unternehmen, nichtmal den Anhörungsbogen beantworten, alles was ihr jetzt tut und sagt landet in der Akte und geht zur Staatsanwaltschaft, wenn der Sachbearbeiter das will......

 

Keiner von Euch muss dazu irgendetwas aussagen oder schreiben.

 

Wenn ihr Glück habt bekommt dein Sohn einen BGB und du nichts, wenn gegen dich ermittelt wird : Anwalt.

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Hallo Leasy,

 

da hättest du mal besser vorher ins Forum geschaut...

 

Deinem Sohn droht wohl kein Fahrverbot, da nicht 2x 26km/h zu schnell, und der erste Verstoß war ja wohl auch nicht rechtskräftig als der 2. begangen wurde.

Schwieriger wird es da mit der Angabe deiner Frau als Fahrer, damit hast DU eine Straftat begangen.

 

Ich würde an eurer Stelle daher überhaupt gar nichts unternehmen, nichtmal den Anhörungsbogen beantworten, alles was ihr jetzt tut und sagt landet in der Akte und geht zur Staatsanwaltschaft, wenn der Sachbearbeiter das will......

 

Keiner von Euch muss dazu irgendetwas aussagen oder schreiben.

 

Wenn ihr Glück habt bekommt dein Sohn einen BGB und du nichts, wenn gegen dich ermittelt wird : Anwalt.

 

Danke, aber gar nichts machen :kotz:

Also soll mein Stiefsohn den Anhörungsbogen nicht zurück senden, ok

aber was heißt BGB und wofür ?

Soll ich besser nicht zur Bufgeldstelle gehen und vieleicht alles erläutern und irgendwie aufklären ? oder besser direkt einen Anwalt aufsuchen?

Mist.. was wird das wohl kosten... bin nicht gerade "GUT betucht" :nolimit:

aber

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BGB = Bußgeldbescheid.

 

Wozu jetzt einen Anwalt aufsuchen ? Dazu ist genug Zeit wenn dir etwas vorgeworfen wird.

Anhörungsbogen braucht ihr nicht beantworten, da der Zugang nicht nachgewiesen werden kann, dieser kam also nicht an.

 

Einfach versuchen die Füße still zu halten und NICHTS machen und auch nichts aussagen, auch nicht, sollten freundliche Herren in Uniform vor der Tür stehen.

 

Wenn du nichts machst, machst du hier nichts falsch, wenn du was machst hast du sehr viele Chancen viel falsch zu machen, und mir ist nicht ersichtlich, was du dadurch verbessern könntest.

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BGB = Bußgeldbescheid.

 

Wozu jetzt einen Anwalt aufsuchen ? Dazu ist genug Zeit wenn dir etwas vorgeworfen wird.

Anhörungsbogen braucht ihr nicht beantworten, da der Zugang nicht nachgewiesen werden kann, dieser kam also nicht an.

 

Einfach versuchen die Füße still zu halten und NICHTS machen und auch nichts aussagen, auch nicht, sollten freundliche Herren in Uniform vor der Tür stehen.

 

Wenn du nichts machst, machst du hier nichts falsch, wenn du was machst hast du sehr viele Chancen viel falsch zu machen, und mir ist nicht ersichtlich, was du dadurch verbessern könntest.

 

hmmmm... das ist plausiebel :kotz:

Also abwarten :nolimit:

 

Danke :wand:

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BGB = Bußgeldbescheid.

 

Wozu jetzt einen Anwalt aufsuchen ? Dazu ist genug Zeit wenn dir etwas vorgeworfen wird.

Anhörungsbogen braucht ihr nicht beantworten, da der Zugang nicht nachgewiesen werden kann, dieser kam also nicht an.

 

Einfach versuchen die Füße still zu halten und NICHTS machen und auch nichts aussagen, auch nicht, sollten freundliche Herren in Uniform vor der Tür stehen.

 

Wenn du nichts machst, machst du hier nichts falsch, wenn du was machst hast du sehr viele Chancen viel falsch zu machen, und mir ist nicht ersichtlich, was du dadurch verbessern könntest.

 

Darf ich Sie fragen, Wo her Sie das alles wissen ?

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Leasy,

 

hier ist das "du" als Anrede üblich, lass uns das also so halten. Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, wenn ich im Internet nur so viele Informationen über meine Person kundgebe, wie ich für nötig halte, das hat nichts mit dir zu tun, sondern mit Vorsicht und Lebenserfahrung.

Viele Informationen kann man im Übrigen aus dem Studium des Forums gewinnen.

 

Es wäre daher auch nett, wenn du uns über den weiteren Verlauf in der Sache auf dem Laufenden hälst, dann kann auch den nächsten Kandidaten geholfen werden :nolimit:

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Leasy,

 

hier ist das "du" als Anrede üblich, lass uns das also so halten. Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, wenn ich im Internet nur so viele Informationen über meine Person kundgebe, wie ich für nötig halte, das hat nichts mit dir zu tun, sondern mit Vorsicht und Lebenserfahrung.

Viele Informationen kann man im Übrigen aus dem Studium des Forums gewinnen.

 

Es wäre daher auch nett, wenn du uns über den weiteren Verlauf in der Sache auf dem Laufenden hälst, dann kann auch den nächsten Kandidaten geholfen werden :kotz:

 

Sorry, bin halt ein Mensch der "alten Schule" und man kann lieber einmal zuviel Sie" sagen, als einmal zu wenig.

Trotzdem sage ich nartürlich gerne Du, da du mir eine etwas ruhigere Nacht (Schlaf) gebracht hast und....

Ich werde natürlich weiter berichten, da dieses Forum wirklich "klasse" ist und ich gerne meinen Beitrag dazu geben möchte.

 

So macht WWW wirklich Spass :wand:

 

Danke und "GUTE NACHT" :nolimit:

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Soll ich besser nicht zur Bufgeldstelle gehen und vieleicht alles erläutern und irgendwie aufklären?

Was hättest du davon ohne Not eine Straftat (Falsche Verdächtigung §164 Strafgesetzbuch (http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html)9, zu gestehen?

 

Also wie bereits vorgeschlagen, die Füße still halten und hoffen, dass keine Anzeige ins Haus flattert.

 

Sollte es aber dazu kommen und du auch verurteilt werden, richtet sich die Höhe der Strafe nach deinem Einkommen, wird also in Tagessätzen berechnet.

Das kann dann schon mal teuer werden: http://www.welt.de/die-welt/sport/article4...-ist-teuer.html

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Soll ich besser nicht zur Bufgeldstelle gehen und vieleicht alles erläutern und irgendwie aufklären?

Was hättest du davon ohne Not eine Straftat (Falsche Verdächtigung §164 Strafgesetzbuch (http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html)9, zu gestehen?

 

Also wie bereits vorgeschlagen, die Füße still halten und hoffen, dass keine Anzeige ins Haus flattert.

 

Sollte es aber dazu kommen und du auch verurteilt werden, richtet sich die Höhe der Strafe nach deinem Einkommen, wird also in Tagessätzen berechnet.

Das kann dann schon mal teuer werden: http://www.welt.de/die-welt/sport/article4...-ist-teuer.html

 

Danke, dass macht nicht gerade "Hoffnung" :nolimit:

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Danke, dass macht nicht gerade "Hoffnung" :nolimit:

Naja, das ist ja auch nicht der Sinn hier. Du hättest ja nichts davon, wenn hier alle schreiben, dass du dir keine Sorgen machen musst und dann doch die Anzeige ins Haus kommt.

 

Es ist aber nunmal so, dass du jetzt eigentlich nichts mehr machen kannst, die Tat ist ja bereits geschehen und kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden, also musst du einfach drauf hoffen, dass sie nicht geahndet wird.

 

Ich gehe aber davon aus, dass die Chancen, dass man dich nicht anzeigen wird nicht so schlecht stehen, schließlich kommt es sicher jeden Tag hunderte Mal in Deutschland vor, dass jemand versucht Punkte für jemand anderen zu "übernehmen" oder dadurch dass man sagt, "das war jemand anderes" seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Da werden nicht alle angezeigt, das wäre wohl von der Justiz gar nicht abzuarbeiten und der angerichtete Schaden ist ja auch fraglich, da man ja meist davon ausgehen kann, dass der Falschbeschuldigte mehr oder weniger in die Sache involviert ist.

 

Das war bei dem Mahdavikia-Fall vielleicht auch der Knackpunkt, dass der andere dann eben entrüstet ausgesagt hat, dass er das nicht war und sich gegen die falsche Beschuldigung zur Wehr gesetzt hat, also wirklich rechtlich vorgegangen ist um nicht die Buße an der Backe zu haben, während deine Frau ja "gerne" das Bußgeld angenommen hätte. Dazu kommt natürlich noch, dass bei einem solch prominenten Namen vielleicht auch gerne mal gedacht wird "was der mit seinem Millionengehalt (und seinen 2 Frauen :kotz: ) will sich um 50€ Buße drücken, na warte...".

 

War eigentlich ein Bild bei deinem Anhörungsbogen dabei?

Wenn nicht könntest du, im Fall der Fälle, relativ einfach behaupten, dass du dich eben geirrt hättest, deine Frau sonst dieses Auto benutzt etc pp.

Man muss dir nämlich nachweisen, dass du deine Frau absichtlich und wider besseren Wissen beschuldigt hast.

Das könnte schwer fallen, wenn man dir kein Foto mitgeschickt hatte, auf dem du hättest erkennen müssen, dass das dein Sohn und nicht deine Frau ist.

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Schwieriger wird es da mit der Angabe deiner Frau als Fahrer, damit hast DU eine Straftat begangen.

 

Wieso Straftat? Wenn die Frau doch gesagt hat, "Hase, ich war das, trag mich da bitte ein" dann ist das doch keine Straftat... :nolimit:

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Danke, dass macht nicht gerade "Hoffnung" :kotz:

Naja, das ist ja auch nicht der Sinn hier. Du hättest ja nichts davon, wenn hier alle schreiben, dass du dir keine Sorgen machen musst und dann doch die Anzeige ins Haus kommt.

 

Es ist aber nunmal so, dass du jetzt eigentlich nichts mehr machen kannst, die Tat ist ja bereits geschehen und kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden, also musst du einfach drauf hoffen, dass sie nicht geahndet wird.

 

Ich gehe aber davon aus, dass die Chancen, dass man dich nicht anzeigen wird nicht so schlecht stehen, schließlich kommt es sicher jeden Tag hunderte Mal in Deutschland vor, dass jemand versucht Punkte für jemand anderen zu "übernehmen" oder dadurch dass man sagt, "das war jemand anderes" seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Da werden nicht alle angezeigt, das wäre wohl von der Justiz gar nicht abzuarbeiten und der angerichtete Schaden ist ja auch fraglich, da man ja meist davon ausgehen kann, dass der Falschbeschuldigte mehr oder weniger in die Sache involviert ist.

 

Das war bei dem Mahdavikia-Fall vielleicht auch der Knackpunkt, dass der andere dann eben entrüstet ausgesagt hat, dass er das nicht war und sich gegen die falsche Beschuldigung zur Wehr gesetzt hat, also wirklich rechtlich vorgegangen ist um nicht die Buße an der Backe zu haben, während deine Frau ja "gerne" das Bußgeld angenommen hätte. Dazu kommt natürlich noch, dass bei einem solch prominenten Namen vielleicht auch gerne mal gedacht wird "was der mit seinem Millionengehalt (und seinen 2 Frauen :100: ) will sich um 50€ Buße drücken, na warte...".

 

War eigentlich ein Bild bei deinem Anhörungsbogen dabei?

Wenn nicht könntest du, im Fall der Fälle, relativ einfach behaupten, dass du dich eben geirrt hättest, deine Frau sonst dieses Auto benutzt etc pp.

Man muss dir nämlich nachweisen, dass du deine Frau absichtlich und wider besseren Wissen beschuldigt hast.

Das könnte schwer fallen, wenn man dir kein Foto mitgeschickt hatte, auf dem du hättest erkennen müssen, dass das dein Sohn und nicht deine Frau ist.

 

 

Neeee, leider nicht......dassss wäre schööööööönnnn :nolimit:

Es war bei jedem Anhörungsbogen das Foto mit dabei und wenn man diese Bilder wirklich vergleicht...... na ja dann ist alles klar !!!! :blink:

Deshalb bin ich ja auch so nervös :wand:

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Schwieriger wird es da mit der Angabe deiner Frau als Fahrer, damit hast DU eine Straftat begangen.

 

Wieso Straftat? Wenn die Frau doch gesagt hat, "Hase, ich war das, trag mich da bitte ein" dann ist das doch keine Straftat... :nolimit:

Doch - ist es.

Die Frau hätte sich selbst eintragen können - dann hatte sie sich halt vertan... :kotz:

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Schwieriger wird es da mit der Angabe deiner Frau als Fahrer, damit hast DU eine Straftat begangen.

 

Wieso Straftat? Wenn die Frau doch gesagt hat, "Hase, ich war das, trag mich da bitte ein" dann ist das doch keine Straftat... :nolimit:

Doch - ist es.

Die Frau hätte sich selbst eintragen können - dann hatte sie sich halt vertan... :kotz:

 

hä... versteh ich nicht :wand:

Ich habe Sie eingetragen, dass sie gefahren ist

und bei ihren AHB hat sie sich als Fahrer eingetragen und bestätigt, dass sie die Straftat gegangen hat.

 

Wir konnten jetzt nur sagen, das wir uns geirrt haben und dass es uns leid tut...... aber ob wir damit dann durch kommen ?

denn dann geben wir ja die Falschaussage zu!!!

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Was ist daran so schwer?

hä... versteh ich nicht blink.gif

Ich habe Sie eingetragen, dass sie gefahren ist

damit hast du die Straftat begangen.
und bei ihren AHB hat sie sich als Fahrer eingetragen und bestätigt, dass sie die Straftat gegangen hat.
ist immer noch eine Ordnungswidrikgkeit und keine Straftat, aber: deine Frau kann sich selbst beschuldigen, so viel sie will.
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Richtig, am Ende darf der Richter im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung keinen nachvollziehbaren Zweifel an der Schuld des Angeklagten haben.

Ob solche Zweifel im vorliegenden Sachverhalt nun aufkommen können, kann ich anhand der vorliegenden Informationen nicht beurteilen. Man darf aber nicht darauf vertrauen, daß der Richter / die Richterin jede noch so schwache Ausrede glauben muss.

 

Gruß

Goose

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Neeee, leider nicht......dassss wäre schööööööönnnn :nolimit:

Es war bei jedem Anhörungsbogen das Foto mit dabei und wenn man diese Bilder wirklich vergleicht...... na ja dann ist alles klar !!!! :kotz:

 

Wie schon hier mehrfach ausgeführt, solltest/musst du das nicht unbedingt an die grosse Glocke hängen...

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@Xabbu!: Den Satz des TE:

Es war bei jedem Anhörungsbogen das Foto mit dabei und wenn man diese Bilder wirklich vergleicht...... na ja dann ist alles klar !!!!
hatte ich ja glatt überlesen. Dann sieht die Sache ja gleich noch mal anders aus, wenn's darum geht, die Straftat nachzuweisen. Man soll also, wenn es soweit kommen sollte, dem Richter glaubhaft erklären, daß man auf einem Bild seine Frau nicht von seinem Sohn unterscheiden kann... (und wenn der TE schon schreibt, daß es die Bußgeldstelle merkt, wenn man die Bilder verghleicht, dann sollte es dem Ehemann / Vater doch nicht schwer fallen)

 

Gruß

Goose

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@Xabbu!: Den Satz des TE:
Es war bei jedem Anhörungsbogen das Foto mit dabei und wenn man diese Bilder wirklich vergleicht...... na ja dann ist alles klar !!!!
hatte ich ja glatt überlesen. Dann sieht die Sache ja gleich noch mal anders aus, wenn's darum geht, die Straftat nachzuweisen. Man soll also, wenn es soweit kommen sollte, dem Richter glaubhaft erklären, daß man auf einem Bild seine Frau nicht von seinem Sohn unterscheiden kann... (und wenn der TE schon schreibt, daß es die Bußgeldstelle merkt, wenn man die Bilder verghleicht, dann sollte es dem Ehemann / Vater doch nicht schwer fallen)

 

Gruß

Goose

 

Danke für die ganzen Infos.

Wie schon beschrieben, werde ich jetzt erstmal gar nichts machen und abwarten was als nächstes kommt..... :D

Wir bzw.mein Stiefsohn hat halt seinen AHB nicht bekommen und falls der Dorfsheriff vor unserer Tür stehen sollte, machen wir halt keine Aussage :geil:.

werde Euch auf jedenfall berichten oder Euch um Rat bitten, wenn ein Brief oder etwas anderes kommt.

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Danke für die ganzen Infos.

Wie schon beschrieben, werde ich jetzt erstmal gar nichts machen und abwarten was als nächstes kommt..... :)

Wir bzw.mein Stiefsohn hat halt seinen AHB nicht bekommen und falls der Dorfsheriff vor unserer Tür stehen sollte, machen wir halt keine Aussage :geil:.

werde Euch auf jedenfall berichten oder Euch um Rat bitten, wenn ein Brief oder etwas anderes kommt.

Du solltest noch nicht mal die Tür aufmachen ! Vorladungen solltest du auch ignorieren. Wenn die vor deiner Tür stehen und du machst auf, halten sie dir direkt das Bild unter die Nase und sagen: Das sind doch sie oder nicht ? Spiel verloren, Bildabgleich gelungen. Kommt in die Akte, Verfahren läuft weiter, du zahlst oder gehst zu Fuss. Und die Straftat haben sie dir dann auch gleich nachgewiesen.

 

Also: Untertauchen, Tür zu lassen. Kauft euch eine Kamera, damit ihr seht, wer vor der Tür steht. :D

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Untertauchen, Tür zu lassen. Kauft euch eine Kamera, damit ihr seht, wer vor der Tür steht.
Mn könnte auch ins Ausland auswandern, sich das Gesicht operieren lassen, eine neue Identität annehmen...

Aber nicht vergessen, alle sozialen Kontakte abzubrechen, ein "Freund" könnte euch verraten

 

SCNR

 

Gruß

Goose

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Wir bzw.mein Stiefsohn hat halt seinen AHB nicht bekommen und falls der Dorfsheriff vor unserer Tür stehen sollte, machen wir halt keine Aussage :geil:.

Warum sollte die Polizei noch bei euch vor Ort ermitteln?

 

Der Fahrer wurde festgestellt (wahrscheinlich durch Fotovergleich, nachdem man der Mutter ihre Selbstbeschuldigung nicht geglaubt hatte; übrigens ja ein schönes Detail, dass man dem Threaderöffner die Beschuldigung seiner Frau noch geglaubt hatte -> starke Leistung vom Sachbearbeiter :) ) und gegen ihn eine Anhörung angeordnet.

Antwortet er nicht auf den Anhörungsbogen bekommt er einfach einen Bußgeldbescheid.

Da wird keiner bei euch zu Hause vorfahren um noch irgendwas zu fragen.

 

Ob er ihn nun erhalten hat oder nicht spielt keine Rolle. Wenn der Anhörungsbogen an den Fahrer erlassen wurde ist die Verjährung gegen ihn unterbrochen.

Es geht hier, denke ich, nicht mehr darum irgendwie eine Verjährung für den Sohn zu erreichen (die Chancen ständen ja auch denkbar schlecht), sondern nur noch darum nicht wegen §164 StGB eine Anzeige zu erhalten.

 

Du solltest noch nicht mal die Tür aufmachen ! Vorladungen solltest du auch ignorieren. Wenn die vor deiner Tür stehen und du machst auf, halten sie dir direkt das Bild unter die Nase und sagen: Das sind doch sie oder nicht ? Spiel verloren, Bildabgleich gelungen. Kommt in die Akte, Verfahren läuft weiter, du zahlst oder gehst zu Fuss. Und die Straftat haben sie dir dann auch gleich nachgewiesen.

 

Also: Untertauchen, Tür zu lassen. Kauft euch eine Kamera, damit ihr seht, wer vor der Tür steht. :D

Ab und zu den Eröffnungspost lesen schadet sicher nicht.

Niemand wird dem Threaderöffner "das Bild unter die Nase halten und sagen: Das sind doch sie", denn wie dort zu lesen steht war es ja der Sohn und nicht er selbst.

Da diesem bereits der Verstoße vorgeworfen wird ist ein Versteckspiel vor der Polizei sinnlos und daher unnötig.

 

Abgesehen davon, dass für die Beamten, wie oben schon geschrieben, sowieso kein Anlass besteht noch irgendwelche Ermittlungen vor Ort durchzuführen.

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  • 1 month later...

Hallo Zusammen,

wollte nur einen kurzen Zwischenstand durchgeben!

 

Wir...meine Familie und ich... haben bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Briefe oder Besuch erhalten.

Also weiter warten :whistling:

Melde mich, wenn etwas passiert :licht:

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