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Mindestabstand Blitzer Von Schild Zur Aufhebung Des Tempolimits


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Hallo zusammen,

 

vor drei Tagen wurde ich in Ba-Wü. mit ca. 20 km/h Geschw.-Überschreitung geblitzt. Erlaubt waren 70 km/h, ich war bei ca. 90 km/h. Das ganze ca. 30m vor dem Schild mit der Aufhebung des Tempolimits (also da, wo viele schon wieder beschleunigen, was'n Zufall). Da sollte ein Einspruch doch eigentlich was bringen, oder? (Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es doch diese Richtlinien, die solche Mindestabstände vorschreiben)

 

Gruss

 

Frank

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Willkommen im RV!

 

Jain, es gibt in einigen Bulä noch "interne" Vorschriften, von denen auch dort u.U. abgewichen werden kann.

 

In den meisten Bulä wurden diese vor Jahrzehnten ( in Niedersachsen 1998 ) aufgehoben, nur unter den RA ( stand zuletzt auch im DAR ) geht diese Mär noch um.

 

 

dete

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Willkommen im RV!

 

Jain, es gibt in einigen Bulä noch "interne" Vorschriften, von denen auch dort u.U. abgewichen werden kann.

 

In den meisten Bulä wurden diese vor Jahrzehnten ( in Niedersachsen 1998 ) aufgehoben, nur unter den RA ( stand zuletzt auch im DAR ) geht diese Mär noch um.

 

 

dete

 

Hm, ist diese Richtlinie dann hinfällig / eine Mär?

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(Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es doch diese Richtlinien, die solche Mindestabstände vorschreiben)

 

In der aktuellen Richtlinie von Ba-Wü gibt es nur noch einen 150m Abstand nach Verkehrszeichen. Und dieser Abstand kann in begründeten Fällen unterschritten werden.

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Hm, ist diese Richtlinie dann hinfällig / eine Mär?

Nee - Du musst sie nur richtig lesen....

 

Da steht: Entfernung zur Geschw.-Beschränkung min. 150 m Damit ist der Anfang gemeint, von der Aufhebung der Geschw.begrenzung steht da kein Wort..... :licht:

 

Das kann ich der Formulierung aber nicht entnehmen, dass damit DER ANFANG gemeint ist. Die 150m Abstand könnten genausogut auf die Strecke zwischen Anfang und Ende insgesamt bezogen sein. Oder gibt es diese Richtlinie auch detaillierter ausformuliert?

 

 

(Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es doch diese Richtlinien, die solche Mindestabstände vorschreiben)

 

In der aktuellen Richtlinie von Ba-Wü gibt es nur noch einen 150m Abstand nach Verkehrszeichen. Und dieser Abstand kann in begründeten Fällen unterschritten werden.

 

Hast Du dazu 'nen link?

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Das kann ich der Formulierung aber nicht entnehmen, dass damit DER ANFANG gemeint ist. Die 150m Abstand könnten genausogut auf die Strecke zwischen Anfang und Ende insgesamt bezogen sein. Oder gibt es diese Richtlinie auch detaillierter ausformuliert?
Der von dir eingestellte Link ist ja auch nur eine Zusammmenfassung, aus dem Originalerlass geht es deutlicher hervor.

 

Gruß

Goose

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@goose

Welchen Link meist Du?

 

Im zweiten (Verwaltungsvorschrift) steht "....Geschwindigkeitsmessungen sollen grundsätzlich in einem Abstand von 150 m zu den jeweiligen beschränkenden Verkehrszeichen stattfinden. Davon kann bei gefährlichen Stellen (Unfallstellen, Gefahrstellen), sowie im unmittelbaren Umfeld von Schulen, Kindergärten oder Baustellen abgewichen werden."

 

Erstens steht da nichts von "danach" oder "davor", zweitens ist die Vorschrift wörtlich interpretiert noch restriktiver: "150m zu...".

Durch das "soll" wird es aber natürlich dehnbar.

 

Die Ausnahmen (Schulen etc.) sind klar. Aber lag hier eine solche vor? Bzw. was rechtfertigte die Messung 30m vor der Aufhebung und nicht 150m davor? Schon komisch.

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Den eingestellten Link. Dort steht, sie sollen in einem Abstand von 150 Meter zu den beschränkenden VZ stehen. Eine Erhöhung oder Aufhebung des Limits ist kein solches beschränkendes VZ, denn es hebt ja eben genau diese Beschränkung, die überwacht wird, auf. Gemeint sind ausschließlich die VZ, die die Geschwindigkeit beschränken, also die Anfangsschilder.

 

Gruß

Goose

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@goose

Welchen Link meist Du?

 

Im zweiten (Verwaltungsvorschrift) steht "....Geschwindigkeitsmessungen sollen grundsätzlich in einem Abstand von 150 m zu den jeweiligen beschränkenden Verkehrszeichen stattfinden. Davon kann bei gefährlichen Stellen (Unfallstellen, Gefahrstellen), sowie im unmittelbaren Umfeld von Schulen, Kindergärten oder Baustellen abgewichen werden."

 

Erstens steht da nichts von "danach" oder "davor", zweitens ist die Vorschrift wörtlich interpretiert noch restriktiver: "150m zu...".

Durch das "soll" wird es aber natürlich dehnbar.

 

Die Ausnahmen (Schulen etc.) sind klar. Aber lag hier eine solche vor? Bzw. was rechtfertigte die Messung 30m vor der Aufhebung und nicht 150m davor? Schon komisch.

 

Ich denke "beschränkende Verkehrszeichen" lässt leider relativ wenig Interpretations-Spielraum, auch wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung ohne Aufhebung derselbigen natürlich völlig sinnbefreit wäre. Und wenn man schon den Verkehrsteilnehmern generöserweise eine gewisse Toleranz beim Abbremsen entgegenbringt, sollte man dies eigentlich auch beim Beschleunigen erwarten können. Ich muß dazu sagen, daß ich von hinten geblitzt wurde, das Gerät befand sich auf der anderen Straßenseite und war wohl beidseitig im Einsatz. Die Aufhebung von Tempo 70 km/h war wie bereits geschrieben in ca. 30m Entfernung, das "beschränkende Verkehrszeichen" für den Gegenverkehr befand sich aber bestimmt in den vorgeschriebenen 150m Entfernung. Ich werde natürlich trotzdem Einspruch einlegen, wahrscheinlich ist das aber wieder mal 'ne rechtlich wasserdichte Abzocke.

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Das kann ich der Formulierung aber nicht entnehmen, dass damit DER ANFANG gemeint ist. Die 150m Abstand könnten genausogut auf die Strecke zwischen Anfang und Ende insgesamt bezogen sein. Oder gibt es diese Richtlinie auch detaillierter ausformuliert?

Ist mir voellig klar, dass Du die Formulierung ausschliesslich so interpretierst, wie sie deinem Vorteil entsprechen koennte, nichtsdestoweniger liegst Du damit ganz offensichtlich falsch..... :kopfschuettel:

 

Im zweiten (Verwaltungsvorschrift) steht "....Geschwindigkeitsmessungen sollen grundsätzlich in einem Abstand von 150 m zu den jeweiligen beschränkenden Verkehrszeichen stattfinden. Davon kann bei gefährlichen Stellen (Unfallstellen, Gefahrstellen), sowie im unmittelbaren Umfeld von Schulen, Kindergärten oder Baustellen abgewichen werden."

 

Erstens steht da nichts von "danach" oder "davor", zweitens ist die Vorschrift wörtlich interpretiert noch restriktiver: "150m zu...".

Durch das "soll" wird es aber natürlich dehnbar.

Ein wenig Kenntnis der deutschen Sprache und ein Schuss Logik mag hier weiter helfen. Das :70: ist ja nun wahrlich kein beschraenkendes Verkehrszeichen, oder? :50:

 

Und wenn man schon den Verkehrsteilnehmern generöserweise eine gewisse Toleranz beim Abbremsen entgegenbringt, sollte man dies eigentlich auch beim Beschleunigen erwarten können.

Warum, kannst Du das begruenden? :60:

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Ist mir voellig klar, dass Du die Formulierung ausschliesslich so interpretierst, wie sie deinem Vorteil entsprechen koennte, nichtsdestoweniger liegst Du damit ganz offensichtlich falsch..... :kopfschuettel:

 

Danke, die Frage wurde ja bereits hinreichend geklärt und ich hatte lediglich jene Informationen interpretiert, von denen ich bis zu diesem Zeitpunkt Kenntnis hatte. Vielleicht sollte man mal aber klarstellen, dass man wohl kaum von einem "Vorteil" sprechen kann, wenn man NICHT zur Zahlung von Betrag x verdonnert wird. Ein Vorteil würde sich allenfalls dann ergeben, wenn ich das verkehrsüberwachende Organ wegen Wegelagerei zur Zahlung von Betrag x an mich verdonnern könnte :60:

 

Warum, kannst Du das begruenden? :70:

 

Wenn man Verkehrsteilnehmern eine negative Reaktionszeit von 150m ab dem beschränkenden Verkehrszeichen einräumt, warum sollte man ihnen dann nicht umgekehrt eine positive Reaktionszeit von sagen wir wenigstens 50m vor der Aufhebung einräumen? Oder was meinst Du wie die z.B. 200m in Bayern und die 150m in Ba-Wü zustande kommen? Welche hochwissenschaftlichen Berechnungen liegen denn zugrunde, wenn es um so etwas bzw. um das Festsetzen von spezifischen Tempolimits, um das Deklarieren von Gefahrenstellen usw. usf. geht? Das ist garantiert 'ne Formel in der die Größe "Willkür" ganz entscheidend ist. Und diese Größe könnte ganz unmittelbar in Zusammenhang mit o.g. VORTEIL stehen, der sich daraus nicht für die Verkehrsteilnehmer, sondern für die Gemeindekassen und/oder privaten Blitzdingens-Bediener ergibt :50:

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Wenn man Verkehrsteilnehmern eine negative Reaktionszeit von 150m ab dem beschränkenden Verkehrszeichen einräumt, warum sollte man ihnen dann nicht umgekehrt eine positive Reaktionszeit von sagen wir wenigstens 50m vor der Aufhebung einräumen?

Wieso Reaktionszeit ?

Ein Limit gilt ab ab dem Schild. Ohne wenn und aber. Begrenzend wie Freigebende.

Es gibt reichlich Situationen, wo man das Begrenzungsschild nicht rechtzeitig sehen kann um mit einer normalen gefahrlosen Bremsung die Geschwindigkeit zu reduzieren. Um also zu verhindern, das jemand bei 100 km/h und :70: eine Vollbremsung hinlegt - nur um STVO konform zu fahren -, wird eine 'Karenzstrecke' empfohlen (Weil mehr als eine Empfehlung ist es nicht).

Für das Beschleunigen braucht es das aber nicht, weil es zwingt dich keiner 0.1 m hinter dem :kopfschuettel: Schild wieder 100 km/h fahren zu müssen.

[iRONIE]

Willst Du ansonsten eine PS abhängige 'Karenzstrecke' beim beschleunigen ?

Der 1000 PS Bugatti darf erst 10 m vor dem Schild beschleunigen, während der 45 PS Polo schon 100m vorher beschleunigen muß/darf um nur ja rechtzeitig die Geschwindigkeit des Limits zu erreichen ?

[/iRONIE]

 

Gruß,

AnReRa

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Guest Pferdestehler
Die angeordnete Höchstgeschwindigkeit wird erst ab dem Schild aufgehoben, nicht 30 m davor. Alles andere zählt nicht - das Ticket ist rechtlich nicht zu beanstanden.

 

Jawoll!

Militärische Grundausbildung? Oder einfach nur begriffen, dass das tatsächlich nicht zu beanstanden ist? :kopfschuettel:

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Vielleicht sollte man mal aber klarstellen, dass man wohl kaum von einem "Vorteil" sprechen kann, wenn man NICHT zur Zahlung von Betrag x verdonnert wird.

 

Klar ist das ein Vorteil, wenn Du gem. Bußgeldkatalog eigentlich 50,- Euro zahlen müsstest, Du das aber abwenden kannst und nichts bezahlst!

:kopfschuettel:

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Wenn man Verkehrsteilnehmern eine negative Reaktionszeit von 150m ab dem beschränkenden Verkehrszeichen einräumt, warum sollte man ihnen dann nicht umgekehrt eine positive Reaktionszeit von sagen wir wenigstens 50m vor der Aufhebung einräumen?

Wieso Reaktionszeit ?

Ein Limit gilt ab ab dem Schild. Ohne wenn und aber. Begrenzend wie Freigebende.

Es gibt reichlich Situationen, wo man das Begrenzungsschild nicht rechtzeitig sehen kann um mit einer normalen gefahrlosen Bremsung die Geschwindigkeit zu reduzieren. Um also zu verhindern, das jemand bei 100 km/h und :70: eine Vollbremsung hinlegt - nur um STVO konform zu fahren -, wird eine 'Karenzstrecke' empfohlen (Weil mehr als eine Empfehlung ist es nicht).

Für das Beschleunigen braucht es das aber nicht, weil es zwingt dich keiner 0.1 m hinter dem :kopfschuettel: Schild wieder 100 km/h fahren zu müssen.

[iRONIE]

Willst Du ansonsten eine PS abhängige 'Karenzstrecke' beim beschleunigen ?

Der 1000 PS Bugatti darf erst 10 m vor dem Schild beschleunigen, während der 45 PS Polo schon 100m vorher beschleunigen muß/darf um nur ja rechtzeitig die Geschwindigkeit des Limits zu erreichen ?

[/iRONIE]

 

Gruß,

AnReRa

 

Also ich persönlich fahre nur deshalb Auto, um so zügig wie möglich von A nach B zu gelangen. Dementsprechend würde ich jederzeit eine "Beam-Technologie" dem Auto und sämtlichen anderen Verkehrsmitteln vorziehen. :50: Und ich denke ich spreche da bei weitem nicht nur für mich. Oder was denkst Du wieviel "Spaß-Auto -Zug -Flugzeug usw. -Verwender" da draussen anteilsmässig unterwegs sind? Und dementsprechend sollte doch auch die StVo ausgelegt sein, z.B. in Form von "Beschleunigungs-Karenzstrecken". Ausser natürlich es geht hier um was ganz anderes als Verkehrssicherheit.

Ansonsten halte ich eine Diskussion über die ordnungsgemäße Verwendung von Begriffen wie "Reaktionszeiten" und "Karenzstrecken" für verschwendete Zeit.

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Militärische Grundausbildung? Oder einfach nur begriffen, dass das tatsächlich nicht zu beanstanden ist? :kopfschuettel:

 

Klar habe ich das begriffen. Das "Jawoll" hat eher was damit zu tun, dass ich mich hier manchmal (vielleicht auch zu Unrecht) nicht des Eindruckes erwehren kann, es hier durchaus auch mit dieser Spezies der "Verkehrserzieher" zu tun zu haben.

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Vielleicht sollte man mal aber klarstellen, dass man wohl kaum von einem "Vorteil" sprechen kann, wenn man NICHT zur Zahlung von Betrag x verdonnert wird.

 

Klar ist das ein Vorteil, wenn Du gem. Bußgeldkatalog eigentlich 50,- Euro zahlen müsstest, Du das aber abwenden kannst und nichts bezahlst!

:kopfschuettel:

 

Wenn mir etwas willkürlich zum Nachteil ausgelegt wird, empfinde ich die Abwendung desselben nicht als Vorteil. Ist aber 'ne völlig subjektive Betrachtung, wie so viele Dinge im Leben :70:

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Oder was denkst Du wieviel "Spaß-Auto -Zug -Flugzeug usw. -Verwender" da draussen anteilsmässig unterwegs sind?

Also zumindest, was das Auto betrifft, lehnst Du dich hier sehr weit aus dem Fenster! Da gibt es Untersuchungen, die belegen, dass ein sehr grosser Anteil - wenn nicht gar der groesste - von Fahrten nur so, aus reinem Spass, erfolgen......

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Oder was denkst Du wieviel "Spaß-Auto -Zug -Flugzeug usw. -Verwender" da draussen anteilsmässig unterwegs sind?

Also zumindest, was das Auto betrifft, lehnst Du dich hier sehr weit aus dem Fenster! Da gibt es Untersuchungen, die belegen, dass ein sehr grosser Anteil - wenn nicht gar der groesste - von Fahrten nur so, aus reinem Spass, erfolgen......

 

Na dann mal her mit dieser Untersuchung. Du darfst dabei aber nicht vergessen, dass es sich auch um "Spassfahrten zum shoppen" oder Ausflügler handeln könnte. Kann ich mir nicht vorstellen, dass der Großteil der Autofahrer sich völlig ohne konkretes Ziel in den Wagen hockt, nur um "unterwegs zu sein". Wobei ja angeblich der Weg das Ziel sein soll.... :kopfschuettel:

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Also ich persönlich fahre nur deshalb Auto, um so zügig wie möglich von A nach B zu gelangen.

Logisch, wenn es nach den VT gehen würde, wäre überall :70: außer vor der eigenen Haustür :kopfschuettel:

 

Soll die StVO etwa auf das Unvermögen mancher Autofahrer Rücksicht nehmen ?

Ein :60: heißt nicht dass Du auch 70 fahren mußt.

Das :50:, :80: usw. steht genau an dem Punkt, ab dem das Beschleunigen erlaubt ist. Nicht vorher !

Wenn man 50m vorher beschleunigen dürfte, so würde das Schild 50m vorher stehen.

Umgekehrt, wenn man die 50m in der StVO haben würde, würde das Schild einfach 50m später stehen (muessen). Effekt gleich Null.

Im Gegenteil, viele VT werden mangels Abschätzung der 50m einfach bis zum Schild das Limit befolgen.

Und was machst Du an Stellen (Kreuzungen bspw.) , wo man das Schild nicht 50m vorher sieht ?

Etwa raten wie das nächste Limit aussieht ?

 

Gruß,

AnReRa

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Also ich persönlich fahre nur deshalb Auto, um so zügig wie möglich von A nach B zu gelangen.

Logisch, wenn es nach den VT gehen würde, wäre überall :70: außer vor der eigenen Haustür :kopfschuettel:

 

Oh, ich habe z.B. überhaupt keine Probleme mit Massnahmen, die den Lärmschutz betreffen. Aber was meinst Du, wenn mal alle mit Elektro-Antrieb fahren, wieviele dieser Tempolimits bzgl. Lärmschutz werden dann wohl verschwinden? Wahrscheinlich genauso wenig wie jenes eine hier bei uns in der Gegend, wo vor einigen Jahren ein Penny-Markt samt Kundenparkplatz direkt neben ein Wohngebäude gesetzt wurde während aus Gründen des Lärmschutzes für eben dieses Gebäude nur Tempo 50 an der daneben liegenden außerörtlichen Durchgangsstrasse erlaubt ist. Das eine bringt Gewerbesteuer, das andere Einnahmen durch Verwarnungsgelder.

 

Soll die StVO etwa auf das Unvermögen mancher Autofahrer Rücksicht nehmen ?

 

Wenn der Grund für Tempolimits nicht hauptsächlich in potentiellen Einnahmequellen besteht, dann muss man wohl davon ausgehen, dass die StVo ihre Existenz überhaupt erst dem vermuteten Unvermögen der Autofahrer zu verdanken hat, nicht wahr? Wir sind ja mehrheitlich alle viel zu blöd und unmündig eine unserem fahrerischen Können und der jeweiligen Situation angemessene Geschwindigkeit einzuhalten. Und ist die Strecke auch noch so übersichtlich. Nee, nee, mich beschleicht eigentlich eher so das Gefühl, dass man die meisten Tempolimits in die Tonne treten könnte. Deswegen würde auch nicht mehr passieren.

 

Ein :60: heißt nicht dass Du auch 70 fahren mußt.

 

Wenn dem so wäre, müßte ich jetzt wohl kaum ein Verwarnungsgeld zahlen.

 

Effekt gleich Null.

 

Genauso Null wie der sicherheitstechnische Effekt der allermeisten Tempolimits. Also was soll das? Wenn schon sinnbefreit, dann bitte auch in beide Richtungen.

 

 

Im Gegenteil, viele VT werden mangels Abschätzung der 50m einfach bis zum Schild das Limit befolgen.

 

Sag ich ja, würde sich eh nix ändern, außer daß ich jetzt nix zahlen müßte :80:

 

 

Und was machst Du an Stellen (Kreuzungen bspw.) , wo man das Schild nicht 50m vorher sieht ?

 

An der Stelle geht die Strecke einfach nur geradeaus an Äckern vorbei. Man kann sowohl das :80: als auch das :50: schon von weitem sehen, sofern man ncht blind wie'n Maulwurf und damit ohnehin nicht strassenverkehrstauglich ist.

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Oh, ich habe z.B. überhaupt keine Probleme mit Massnahmen, die den Lärmschutz betreffen.

Achso, andere VT außer Dir gibt es in Deiner Welt nicht, der Straßenzustand/unterbau ist natürlich grundsätzlich 100%ig und jeder ist so ein Superfahrer wie Du. Hellseher kannst Du ja nicht sein,w eil sonst hättest Du ja gewußt das da ein Blitzer steht.

 

Man, man, man, hast Du wenigstens mal bei der Gemeinde gefragt warum das Limit da steht ?

 

Wir sind ja mehrheitlich alle viel zu blöd und unmündig eine unserem fahrerischen Können und der jeweiligen Situation angemessene Geschwindigkeit einzuhalten.

Offenbar gibt es Leute, die können/wollen nicht mal die simpelste Regel (Geschwindigkeit gilt ab/bis Schild) befolgen. :50:

 

Nee, nee, mich beschleicht eigentlich eher so das Gefühl, dass man die meisten Tempolimits in die Tonne treten könnte.

Ich sag ja "außer vor der eigenen Haustür ..."

 

Genauso Null wie der sicherheitstechnische Effekt der allermeisten Tempolimits.

Das ist jetzt Stammtischniveau. Aber sei mal das Opfer eines unverschuldeten Unfalls. Dann dürftest Du um jeden km/h froh sein, den der Unfallgegner langsamer war. Aber ich vergaß ja, du bist Supermann der immer alles richtig macht und besser weiss und dem das demzufolge ja nicht passieren kann. :kopfschuettel:

 

Im Gegenteil, viele VT werden mangels Abschätzung der 50m einfach bis zum Schild das Limit befolgen.

Sag ich ja, würde sich eh nix ändern, außer daß ich jetzt nix zahlen müßte :P

Wolltest nicht gerade Du zügig von A nach B kommen ? Warum hast Du überhaupt beschleunigt ? Dann müßtest Du nämlich auch nicht zahlen. :60:

 

An der Stelle geht die Strecke einfach nur geradeaus an Äckern vorbei.

Aha, die 'Karenzstrecke' soll jetzt auch noch Ortsabhängig angepaßt werden ?

Also erst ein Schild 'Ab hier dürfen sie jetzt beschleunigen' oder wie ?

 

Man kann sowohl das :70: als auch das :80: schon von weitem sehen

Dann hätte man auch den Blitzer sehen können, oder ? Wer ist also blind ?

 

Ich versteh bloß nicht, warum Du überhaupt auf dem Führerschein unterschrieben hast.

Wo Du doch so gegen die 'sinnlose' StVO bist. :80:

Wenn schon Konsequenz von der StVo fordern, dann solltest Du konsequenterweise wohl auch den Führerschein abgegen bis die StVO in deine Sinne ist.

 

Und das nur weil man meint so viel Zeit zu verlieren, wenn man 30m 70 km/h statt 90 km/h fährt. :70:

 

*Wer Ironie findet darf sie behalten *

AnReRa

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Achso, andere VT außer Dir gibt es in Deiner Welt nicht, der Straßenzustand/unterbau ist natürlich grundsätzlich 100%ig und jeder ist so ein Superfahrer wie Du. Hellseher kannst Du ja nicht sein,w eil sonst...

 

Endlosschleife

 

Let's agree to disagree, bevor das hier zu persönlich wird! :70: Ich bin in 25 Jahren Führerschein schon desöfteren geblitzt worden, maximal mit 25 km/h zu viel. Kein anderer Mensch ist dabei jemals auch nur im entferntesten zu Schaden gekommen. Ich bin durchaus gerne zügig unterwegs, ohne mein Fahrzeug, mich selbst oder die Verkehrssituation dabei zu über- bzw. unterschätzen. Meistens wird man dabei ohnehin durch andere VT eingebremst und das ist garantiert nicht der StVo zu verdanken. That's all. :kopfschuettel:

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Guest Pferdestehler
Ich bin durchaus gerne zügig unterwegs, ohne mein Fahrzeug, mich selbst oder die Verkehrssituation dabei zu über- bzw. unterschätzen.

Mag sein. Dennoch kann(!) auch dabei immer mal etwas passieren. Dass das bisher noch nie so war, ist auch einer Portion Glück geschuldet, zumindest anteilig. Der Gesetzgeber hat nun Regeln erlassen, unter deren Einhaltung er bereit ist, das Restrisiko zu akzeptieren. Bricht man die Regeln, braucht deshalb immer noch nichts passieren. Aber wenn, muss man sich darauf einstellen, dass einem die Folgen oder zumindest das Zuviel an Folgen zur Last gelegt wird. Die berechtigten Vorwürfe sind dann programmiert.

 

Du entscheidest nicht allein, was an Betriebsgefahren zur Erhaltung der Mobilität noch akzeptiert wird und was nicht. Die Schilder dienen quasi zur Begrenzung der negativen Folgen der Mobilität. Ganz abstellen geht halt nicht, das bedeutete Stillstand. Jede noch so schlimme Folge in Kauf nehmen will auch niemand. Und so ist jedes Schild ein Kompromiss. Und da es keine Grauzonen geben kann, ist halt das Schild ab der Stelle gültig, an der es steht. Würde man Leuten eine Karenz von 50m einräumen, käme der nächste und würde meckern, warum er keine Karenz für die Karenz bekäme, weil er ja nur 10m über den 50m lag... Du verstehst, worauf das hinausliefe? Quasi eine Endlosschleife. :kopfschuettel: Und im Ergebnis könnte man alle Schilder, alle Begrenzungen komplett einstampfen. Und damit wäer man wieder beim Punkt, man müsste alle Folgen der individuellen Mobilität einfach so schlucken. Das will aber niemand. Nicht wirklich.

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Ich bin in 25 Jahren Führerschein schon desöfteren geblitzt worden.

Also wie man stolz darauf sein kann, den Staat derart anzufüttern werde ich nie verstehen ... :kopfschuettel:

Aber hast recht, lassen wir dass.

 

Ich bin durchaus gerne zügig unterwegs, ohne mein Fahrzeug, mich selbst oder die Verkehrssituation dabei zu über- bzw. unterschätzen.

Was habe ich letztens in einer Kolumen gelesen:

Frag der Polizist den wegen flotter Fahrweise auffälligen 70-jährigen Herrn hinter dem Steuer nach Führerschein und Fahrzeugpapieren.

Sagt der Rentner: Ich fahre seit 30 Jahren ohne Führerschein unfallfrei, dann werde ich ihn die nächsten 10 Jahre wohl auch nicht mehr brauchen ...

 

Gruß,

AnReRa

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Ich bin durchaus gerne zügig unterwegs, ohne mein Fahrzeug, mich selbst oder die Verkehrssituation dabei zu über- bzw. unterschätzen.

Mag sein. Dennoch kann(!) auch dabei immer mal etwas passieren. Dass das bisher noch nie so war, ist auch einer Portion Glück geschuldet, zumindest anteilig. Der Gesetzgeber hat nun Regeln erlassen, unter deren Einhaltung er bereit ist, das Restrisiko zu akzeptieren. Bricht man die Regeln, braucht deshalb immer noch nichts passieren. Aber wenn, muss man sich darauf einstellen, dass einem die Folgen oder zumindest das Zuviel an Folgen zur Last gelegt wird. Die berechtigten Vorwürfe sind dann programmiert.

 

 

 

Du entscheidest nicht allein, was an Betriebsgefahren zur Erhaltung der Mobilität noch akzeptiert wird und was nicht. Die Schilder dienen quasi zur Begrenzung der negativen Folgen der Mobilität. Ganz abstellen geht halt nicht, das bedeutete Stillstand. Jede noch so schlimme Folge in Kauf nehmen will auch niemand. Und so ist jedes Schild ein Kompromiss. Und da es keine Grauzonen geben kann, ist halt das Schild ab der Stelle gültig, an der es steht. Würde man Leuten eine Karenz von 50m einräumen, käme der nächste und würde meckern, warum er keine Karenz für die Karenz bekäme, weil er ja nur 10m über den 50m lag... Du verstehst, worauf das hinausliefe? Quasi eine Endlosschleife. :kopfschuettel: Und im Ergebnis könnte man alle Schilder, alle Begrenzungen komplett einstampfen. Und damit wäer man wieder beim Punkt, man müsste alle Folgen der individuellen Mobilität einfach so schlucken. Das will aber niemand. Nicht wirklich.

 

Das war ja auch eine der Eingangsfragen:

Wer entscheidet aus welchen Gründen darüber, an welcher Stelle es ab welchem Tempo "dem Glück geschuldet ist", dass nix passiert. Man sollte bestimmt nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, aber an vielen Stellen würden m.E. eben auch Gefahrenhinweise reichen. Aber die kosten halt nur Geld und bringen keins.

Wenn man's ansonsten allen Recht machen wollte, würden gar keine Entscheidungen mehr getroffen. Um sich für oder gegen etwas zu entscheiden muß man also die Endlosschleife unterbrechen. Also Umfrage: Wer hier ist für die 50m "Beschleunigungskarenz analog zur 150m "Bremskarenz"? :50:

 

 

 

 

Also wie man stolz darauf sein kann, den Staat derart anzufüttern werde ich nie verstehen ... :70:

 

Wo habe ich geschrieben, dass ich da stolz drauf bin?

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Guest Pferdestehler

Anstatt in anonymen Internetforen irgendwelche Luftblasen zu erzeugen, empfehle ich aktiv zu werden. In die Kommunalpolitik gehen beispielsweise. Überzeugungsarbeit leisten, Änderungen bewirken. Der Staat sind wir alle. Mehrheiten entscheiden, was wo gemacht wird. Zumindest sollte das im Idealfall so sein. Seht ihr einen Fehler, dann zeigt ihn an und regt eine Korrektur an. Sollte es dann allerdings dazu kommen, dass es trotzdem so bleibt, weil die Gesellschaft es eben anders will als der Einzelne, dann bitte nicht wundern. Das gibt es und nennt sich Mehrheitsentscheidung. Es ist nämlich nicht so, dass uns als kleinem Bürger von oben alles gegen unseren Willen aufobstruiert wird. WIR entscheiden, wer da oben hockt. Und wenn da eben Schulmeister hocken, dann liegt das daran, dass eben eine Mehrheit der Deutschen auf Schulmeisterei abfährt. Auch wenn sie es nie zugeben würden. Und dem Einzelnen bleibt nur, die ganze Geschichte mehr oder weniger mitzumachen, sich an Mehrheiten zu orientieren, oder auf eine einsame Insel auszuwandern.

 

Jawoll!

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Wo habe ich geschrieben, dass ich da stolz drauf bin?

Warum machst Du es dann ?

Stellt den der Blitzer keine 'Gefährdung' (zumindest für deinen Geldbeutel/Punktekonto) dar ?

 

Wenn Du schon davon ausgehst, dass die Blitzer nur der Geldeintreiberei dient, wäre es nicht das Beste dem Staat diese Einnamen zu blockieren, indem man immer und ausschließlich regelkonform unterwegs ist ?

Wenn der Staat kein Geld aus der Blitzerei einnimmt, kann er irgendwann die Blitzer nicht mehr finanzieren. Damit wird im Umkehrschluß weniger geblitzt und alle VT - nicht nur Du - sind zufrieden.

Sollte der Staat als Gegenmaßnahme jetzt noch mehr Limits aufstellen, sinkt damit gleichzeitig auch der durchschnittliche Spritverbrauch der VT und damit sinken die Einnahmen aus der Mineralölsteuer gleichzeitig dürfte auch die Produktivität der Wirtschaft sinken, was Einnamen aus Gewerbesteuer reduziert . Wieder etwas, was den Staat Einnamen kostet. Also wird er das irgendwann lassen.

 

Ansonst kann ich PS nur zustimmen. Wenn, dann muß man der Basis ansetzen und nicht nur das obere Drittel oder gar nur die Spitze ankratzen.

 

Also Umfrage: Wer hier ist für die 50m "Beschleunigungskarenz analog zur 150m "Bremskarenz"?

Kannst Du eigentlich bei Tempo 70 km/h und 50 m Entfernung auf den Meter genau schätzen ?

Weil bei Blitz 51 m vor dem Schild kostet es was bei 50m eben nicht.

Und muß die 'Karenz' nicht Geschwindigkeitsabhängig sein ?

Weil von :70: igO auf :kopfschuettel: agO braucht man doch mehr als 50 m. Oder ?

 

Wie hälst Du das übrigens bei :50: wegen eine Bushaltestelle ?

Soll da jetzt eine 150.0 m + Haltestelle + 50m lange Begrenzung eingerichtet werden, damit die Leute mit absoluter Sicht erst exakt 150m nach dem :60: bei 30 km/h sind und dann exakt 50.0 m vor dem :80: mit dem Beschleunigen anfangen können ?

 

 

Gruß,

AnReRa

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Anstatt in anonymen Internetforen irgendwelche Luftblasen zu erzeugen, empfehle ich aktiv zu werden. In die Kommunalpolitik gehen beispielsweise. Überzeugungsarbeit leisten, Änderungen bewirken. Der Staat sind wir alle. Mehrheiten entscheiden, was wo gemacht wird. Zumindest sollte das im Idealfall so sein. Seht ihr einen Fehler, dann zeigt ihn an und regt eine Korrektur an. Sollte es dann allerdings dazu kommen, dass es trotzdem so bleibt, weil die Gesellschaft es eben anders will als der Einzelne, dann bitte nicht wundern. Das gibt es und nennt sich Mehrheitsentscheidung. Es ist nämlich nicht so, dass uns als kleinem Bürger von oben alles gegen unseren Willen aufobstruiert wird. WIR entscheiden, wer da oben hockt. Und wenn da eben Schulmeister hocken, dann liegt das daran, dass eben eine Mehrheit der Deutschen auf Schulmeisterei abfährt. Auch wenn sie es nie zugeben würden. Und dem Einzelnen bleibt nur, die ganze Geschichte mehr oder weniger mitzumachen, sich an Mehrheiten zu orientieren, oder auf eine einsame Insel auszuwandern.

 

D'accord, aber in Internet-Foren so'n bisschen auskotzen über diesen Reglementierungs-Irrsinn tut halt auch ganz gut. Und es trägt sicherlich bei dem ein oder anderen dazu bei, Dinge vielleicht auch mal von einem anderen Blickwinkel aus zu betrachten.

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Warum machst Du es dann ?

Stellt den der Blitzer keine 'Gefährdung' (zumindest für deinen Geldbeutel/Punktekonto) dar ?

 

Das läuft doch nicht bewußt ab. Kennst Du nicht das Gefühl, dass Du irgendwo hingefahren bist und Dich hinterher oft gar nicht mehr daran erinnern kannst, wie Du das geschafft hast, weil Du mit den Gedanken ganz wo anders warst? Tja, und dann macht's auf einmal ZING!!, ich schaue auf den Tacho und denke SC...SSE! Wieder mal 15 km/h schneller gewesen wie auf einem dieser komischen Schilder steht. Dabei bin ich eine, von mir subjektiv empfunden, unter Sicherheitskriterien völlig unbedenkliche Geschwindigkeit auf einer total übersichtlichen Strecke gefahren, auf der so lange ich denken kann meines und auch des Wissens vieler anderer noch NIE irgendwas passiert ist und auf der mir und Freunden/Bekannten/Verwandten auch noch nie aufgefallen wäre, dass sich da mal was halbwegs gefährliches zugetragen hätte. ABER da ist ja so 'ne Einfahrt in Richtung einer Pferdekoppel und da könnte ja im Falle eines Falles eines Falles eines Falles, also so rein theoretisch mal irgendwas sein. Und noch theoretischer wird's, wenn es darum geht was bei 85 km/h EHER oder MEHR passierren KÖNNTE, wie bei 70 km/h.

 

Wenn Du schon davon ausgehst, dass die Blitzer nur der Geldeintreiberei dient, wäre es nicht das Beste dem Staat diese Einnamen zu blockieren, indem man immer und ausschließlich regelkonform unterwegs ist ?

Wenn der Staat kein Geld aus der Blitzerei einnimmt, kann er irgendwann die Blitzer nicht mehr finanzieren. Damit wird im Umkehrschluß weniger geblitzt und alle VT - nicht nur Du - sind zufrieden.

Sollte der Staat als Gegenmaßnahme jetzt noch mehr Limits aufstellen, sinkt damit gleichzeitig auch der durchschnittliche Spritverbrauch der VT und damit sinken die Einnahmen aus der Mineralölsteuer gleichzeitig dürfte auch die Produktivität der Wirtschaft sinken, was Einnamen aus Gewerbesteuer reduziert . Wieder etwas, was den Staat Einnamen kostet. Also wird er das irgendwann lassen.

 

Haha, interessante Argumentation und da ist natürlich auch was dran. Nur dafür müsste ich persönlich tatsächlich anfangen ganz bewußt Auto zu fahren. An den üblich verdächtigen Stellen schaffe ich das meistens auch. Aber wenn man tagtäglich immer die gleichen Strecken fährt so wie ich, klappt das halt nicht immer. Ich habe da eher die Hoffnung, dass sich über die Technik mit adaptiven Stop-an-Go-Tempomaten, Verkehrsleitsystemen etc. was ändern wird, weil dann der Faktor Mensch beim Autofahren in den Hintergrund rückt. Und wenn ich mal die Vorhänge im Auto zuziehen und noch 'n Nickerchen machen kann, dann muss ich mir um Blitzer eh keine Gedanken mehr machen :kopfschuettel:

 

Kannst Du eigentlich bei Tempo 70 km/h und 50 m Entfernung auf den Meter genau schätzen ?

Weil bei Blitz 51 m vor dem Schild kostet es was bei 50m eben nicht.

Und muß die 'Karenz' nicht Geschwindigkeitsabhängig sein ?

Weil von :60: igO auf :70: agO braucht man doch mehr als 50 m. Oder ?

 

Wie funktioniert das mit den 150m Brems-Karenz? Man könnte doch die Radar-Erfassung ab 50m vor dem Aufhebungsschild sein lassen. In Ausnahmefällen (sprich: In ohenhin so ziemlich allen Fällen :50:) müssen sich die netten Herrschaften vom Überwachungspersonal ja eh nicht dran halten.

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Also Umfrage: Wer hier ist für die 50m "Beschleunigungskarenz analog zur 150m "Bremskarenz"? :70:

Die galt im Prinzip und in der Praxis schon immer. Vor einer Limitzone wird ja theoretisch ein punktgenaues Runterbremsen gefordert (Theorem von z. B. @goose und Dessauer Videocop). Im Umkehrschluß kann somit vor der Aufhebung wieder beschleunigt werden.

Dieser "Nachlauf" wird von den Schildersteller oft berücksicht bzw. ergibt sich auch aus der Schildermastbegrenzung (auf Landstraßen). Somit sind die Aufhebungsorte nicht so wirklich ernst. In der Regel wird auch mit Toleranz dazu gemessen. Leider gibt es aber Ausnahmen und es wird bewußt abgezockt.

:kopfschuettel:

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Militärische Grundausbildung? Oder einfach nur begriffen, dass das tatsächlich nicht zu beanstanden ist? :kopfschuettel:

 

Klar habe ich das begriffen. Das "Jawoll" hat eher was damit zu tun, dass ich mich hier manchmal (vielleicht auch zu Unrecht) nicht des Eindruckes erwehren kann, es hier durchaus auch mit dieser Spezies der "Verkehrserzieher" zu tun zu haben.

Um es mit den Worten eines bekannten Forenmembers zu sagen: Schmarrn. Nur ist diese Diskussion schon sehr oft geführt worden, soweit ich mich erinnere. Fazit war immer: Das Limit gilt rechtlich gesehen bis zum Schild. Genauer: Du darfst erst ab dem Schild beschleunigen. Macht nur in der Praxis kaum einer, die meisten geben schon vorher Gas. Wird man davor zu schnell geblitzt, ist es (leider) rechtlich nicht zu beanstanden. Der moralische Standpunkt, sofern den einer existiert, wird einen im Falle einer Gerichtsverhandlung kaum weiterbringen. Hat also nix mit Verkehrserzieher zu tun, sondern ist Ausdruck von Erfahrung - und auch ab und an Resignation.

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Jawoll! Willkommen in Deutschland, dem Land der Schulmeister.

Benenne er doch bitte mal ein einziges Land, in dem ein Limit nicht ab dem Schild gilt und eine Aufhebung des Limits schon vor dem anzeigenden Schild gueltig ist!

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@pferdestehler

Streng genommen stimmt das schon...die Aufforderung, aktiv zu werden und mitzugestalten. In der Kommunalpolitik mag das auch ein bischen gehen. Das wars dann aber auch schon. In den höheren Sphären der Politik gibt es nur Schulmeister und Regulierer verschiedener Couleur, Varianten zum selben Thema sozusagen. Da hat man z. B. durch Wahlen kaum einen Einfluß. Man hat ja nur Schulmeister zur Auswahl!

 

@harryB

Natürlich ist das so. Das war aber nicht mein Punkt. Es ging um die schulmeisterlichen Kommentare einiger Poster hier im Forum.

 

@Frank

Kann den ganzen Ärger gut verstehen und Deinen Standpunkt auch. Habe selbst solche Hinterhältigkeiten schon oft erlebt. Da gibt es nur eine Lösung: Aufpassen, Erfahrung und Equipment!

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Kennst Du nicht das Gefühl, dass Du irgendwo hingefahren bist und Dich hinterher oft gar nicht mehr daran erinnern kannst, wie Du das geschafft hast, weil Du mit den Gedanken ganz wo anders warst?

Das es passiert ist klar, aber das ist in meinen Augen alles andere als erstrebenswert. Weil diese Verselbstständigung führt - in meinen Augen - dazu, das man sich in falscher Sicherheit wiegt und irgendwann etwas wichtiges übersieht. Und das gerade auf einer Strecke, auf der man annimmt schon alles erlebt und gesehen zu haben.

Btw. für mich ist ein Schild immer etwas wichtiges solange ich dessen Aussage nicht erkannt habe. Und die Farbgebung erleichtert das schon auf größe Entfernung.

 

Dabei bin ich eine, von mir subjektiv empfunden, unter Sicherheitskriterien völlig unbedenkliche Geschwindigkeit auf einer total übersichtlichen Strecke gefahren, auf der so lange ich denken kann meines und auch des Wissens vieler anderer noch NIE irgendwas passiert ist und auf der mir und Freunden/Bekannten/Verwandten auch noch nie aufgefallen wäre, dass sich da mal was halbwegs gefährliches zugetragen hätte.

Provokativ könnte ich jetzt sagen: Da hat das Limit doch offenbar seinen Sinn erfüllt :kopfschuettel:

 

Ich wiederhole: Erkundige Dich, warum der LK genau das Schild da aufgestellt hat. (Hätte ja auch :50: sein können, da wären die Einnahmen doch höher :70: )

Es kann in meinen Augen nicht sein, über die 'Auslegung' oder Aufweichung eines Limits zu diskutieren.

Und - ob Du es glaubst oder nicht - man kann Limits per Bürgerbegehren kippen. Aber natürlich nur dann, wenn es eine Mehrheit dafür gibt.

Wenn sich nicht genügend Leute finden heißt das doch, dass diese Leute das Limit irgendwie akzeptieren ...

 

Nur dafür müsste ich persönlich tatsächlich anfangen ganz bewußt Auto zu fahren.

Bitte wie ?

Man sollte immer bewußt fahren. Man hat da ein Instrument mit beachtlichem Zerstörungpotential unter dem Hintern.

Heute ist es ein Schild das man 'mal so eben' übersieht. Morgen ist es vielleicht der Krad-Fahrer.

 

Ich habe da eher die Hoffnung, dass sich über die Technik mit adaptiven Stop-an-Go-Tempomaten, Verkehrsleitsystemen etc. was ändern wird, weil dann der Faktor Mensch beim Autofahren in den Hintergrund rückt.

Dann ist es aber vorbei mit 'zügigem' Vorankommen nach Deinem Gusto. Dann hast Du keine Chance mehr der Masse zu entkommen.

Ob das so erstrebenswert ist ?

 

Man könnte doch die Radar-Erfassung ab 50m vor dem Aufhebungsschild sein lassen.

Das ist genauso wie die Vorgabe, ein Vergehen erst ab +6km/h nach Toleranz zu ahnden. Die Leute werden mit +7km/h geblitzt und versuchen den

einen entscheindenden km/h wegzudiskutieren. Genauso wie es Leute gibt, die bewußt mit +20km/h unterwegs sind ('weil es eben nur Geld kostet')

und dann über den 1 km/h jammern, der ihen dann doch den Punkt und die Probezeitverlängerung eingebracht haben.

Das gleich wird passieren, wenn jeder meint schon 50 m vor einem Schild beschleunigen zu dürfen.

 

 

Vor einer Limitzone wird ja theoretisch ein punktgenaues Runterbremsen gefordert

Wer, außer Dir, zwingt dich den das Limit das *vor* dem begrenzenden Schild steht auszureizen ?

Zudem springt ein Schild in der Praxis regelmäßig nicht einfach mal so an den Straßenrand sondern man sieht es in der Regel geraume Zeit vorher.

Man kann eine Schild bestenfalls übersehen und muß dann ggf. heftig reagieren, aber das kann man wohl nicht der StVO oder dem Schilderaufsteller anlassten. Und ja, ich kenne Situationen da fährt man auf einer Landstraße am Hang eine leichte Kurve (mit 100 km/h unter guten Bedingungen kein Problem) und steht quasi ohne Vorwarnung vor einem Ortsschild. Zwischenzeitlich wurde vor der Kurve ein Hinweischild angebracht 'Gefahrenstelle'.

und idann noch ein :60: noch vor der Kurve. Hat kaum einen interessiert. Im Gegenteil wenn man man - als Ortskundiger - schon vor der Kurve langsam fährt, wurde (und wid) man regelmäßig angeschoben.

Jetzt steht ein Blitzer da und siehe da, dass hat sich rumgesprochen.

Und wieder wurde bewiesen, dass ein Limit nur befolgt wird, wenn es Geld kostet.

 

Man hat ja nur Schulmeister zur Auswahl!

Spricht da Resignation ?

 

Die Sache mit den Regeln haben wir auch in anderen Threads schon diskutiert. Das ist eine Frage der Grundeinstellung.

Sind die Regeln ausschließlich dazu da sind mich in meiner freien Entfaltung zu behindern (hier das 'freie Fahrt für freie Bürger') oder dienen die Regeln dazu - nennen wir es eine Basis - für das gemeinschaftliche Verkehren aller VT im Straßenverkehr zu ermöglichen ? Und das sind ausdrücklich nicht nur die Autofahrer.

Es gibt Leute (vornehmlich übrigends Autofahrer) die meinen wir bräuchten überhaupt keine StVO weil ja jeder Fahrer generell 'verantwortungsbewußt' und jederzeit 'situationsgerecht' unterwegs ist. Wenn das für jeden gelten würde - und zwar aufgrund der objektiven Meinung eines Aussenstehenden - könnte das funktionieren. Aber die Aussage 'ich fahre 30 Jahre unfallfrei' rettet niemanden davor nicht im nächsten Moment einen Unfall zu bauen . Die Praxis zeigt, dass niemand fehlerfrei ist. (Wir brauchen den Einfluß von Begrenzungen an sich darauf nicht zu diskutieren).

Zudem scheint der Fahrzeugtyp sich auch gerne auf die Selbsteinsschätzung auszuwirken.

 

Die provokative Aussage ' ..nur vor der eigenen Haustür nicht ...' zielt genau in die Richtung, ob man selbst auch bereit ist, die Konsequenzen der fehlenden Regelungen oder 'Kulanz' zu tragen, oder ob man für sich diese 'Kulanz' gerade dort abschaffen will. Da wohnt man halt dummerweise im letzten Haus am Ende einer Spielstraße. Was macht es da schon, wenn die Autos schon 50 m vorher beschleunigen und mit 50 km/h vor der eigenen Haustür unterwegs sind.

 

Zunächst mal - und da kannst Du mich Paragraphenreiter nennen - ist das Limit da und es existieren Regel zur Einhaltung desselben.

Ein Übertretung kann Konsequenzen haben. Ist der Überwacher etwa schuld daran ?

Ein 'Kulanz' führt aber zu nichts anderem, als das sich diese innerhalb kürzester Zeit zur Regel entwickelt, die dann ihrerseits wieder

Kulanz erfahren soll. Das ist ein Faß ohne Boden.

 

Von daher

Ein Limit da wo es gebraucht wird, nicht 150m vorher, nicht 50m nachher. Und das als volle Messstrecke.

 

Und das 'wo es gebraucht wird' muß hinterfragt werden. Unabhängig von CDU, SPD, Grüne , Rechts, Links, Oben oder Unten.

 

Gruß,

AnReRa

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Hier noch ein passendes Zitat zur Thematik:

 

"Die Sorgfalt des Staates für das positive Wohl der Bürger ist ferner darum schädlich, weil sie auf eine gemischte Menge gerichtet werden muss und daher den einzelnen durch Massregeln schadet, welche auf einen jeden von ihnen nur mit beträchtlichen Fehlern passen".

 

Wilhelm v. Humboldt (1792)

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