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Ausweispflicht Verkehrspolizist?


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Hallo zusammen,

ich hoffe, meine folgende Frage wurde im Forum nicht bereits beantwortet - ich habe jedenfalls nichts gefunden.

 

Vor kurzem wurde ich auf einer Landstraße geblitzt. Der Polizist winkte mich heraus und verlangte von mir Führerschein und Fahrzeugschein. Glücklicherweise sollte ich nur 20 Euro wg. zu schnellem Fahren (83 statt 70) bezahlen. Soweit so gut. Ich fragte den Polizisten dann freundlich auch nach seinem Ausweis. Er meinte dann, er müsse sich nicht ausweisen. Seine Polizeijacke genüge. Ich sagte dann, dass ich mich doch auch ausweisen müsse und so eine Jacke kann sich schließlich jeder überziehen. Ich musste dann aussteigen und es waren auch zwei Polizeifahrzeuge vor Ort. Einen Ausweis habe ich nicht zu sehen bekommen. Ich wollte auch keinen Aufriss machen, aber mich wundert das schon: Muss sich ein Polizist bei einer VErkehrskontrolle auf Nachfrage tatsächlich nicht ausweisen? GEnügt die Polizeiuniform? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

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Guest Mr_Biggun

Kommt auf das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes an. In Bayern z.B. besteht für den Beamten Ausweispflicht (Art. 6 BayPAG).

 

Art. 6

Ausweispflicht des Polizeibeamten

 

1 Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. 2 Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt.

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In NRW gilt diese Ausweispflicht gem. § 55 PolG NW nur vor der Anwendung unmittelbaren Zwanges, und auch dann nur, wenn hierdurch der Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird (was jedoch idR der Fall ist)

 

Gruß

Goose

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Unberechtigt ist es nicht, nach einem Ausweis zu verlangen. An die Dienstbekleidung dürfte man leicht drankommen. Hier in der Gegend ist es nicht üngewöhnlich, das Polizisten in Standarddienstbekleidung in zivilen Fahrzeugen rumgurken. Wenn solche mich anhalten, würde ich auch nach dem Ausweis fragen, ehe ich was bezahle. Bei einem Streifenwagen spare ich mir das hingegen...an den ist nun wirklich schlecht ranzukommen... :D

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Unberechtigt ist es nicht, nach einem Ausweis zu verlangen. An die Dienstbekleidung dürfte man leicht drankommen. Hier in der Gegend ist es nicht üngewöhnlich, das Polizisten in Standarddienstbekleidung in zivilen Fahrzeugen rumgurken. Wenn solche mich anhalten, würde ich auch nach dem Ausweis fragen, ehe ich was bezahle. Bei einem Streifenwagen spare ich mir das hingegen...an den ist nun wirklich schlecht ranzukommen... :D

Man muß nur mal eben in einen Zivilwagen hineinschauen, um zu erkennen, daß es sich um ein Dienstfahrzeug handelt. Solltest Du die Zahlung verweigern, so hättest Du noch die Option einer Zahlkarte. Obwohl es Blödsinn wäre, die Zahlung zu verweigern, da diese ja mit den Cashgeräten geschieht und nicht bar. Und auf dem Abriß steht neben dem Polizeiwappen auch der Behördenkopf etc.. All das sollte einem schon die Gewißheit geben, daß es sich hier um echte Polizisten handelt.

 

Sollte jemand aber die Zahlung komplett verweigern, so bekommt er halt eine Anzeige mit den entsprechenden Folgekosten.

 

Wieviele möchtest Du denn haben ?

Hast Du Dir die Kiste(n) schon mal genauer angeschaut? Fehlt da nicht einiges? ;) Derjenige, der meint, er könne einen echten Dienstausweis von einem gefälschten unterscheiden, der sollte auch in der Lage sein, anhand gewisser optisch feststellbarer Merkmale zu beurteilen, ob das Dienstfahrzeug ein solches ist oder nicht.

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Ich habe das glaube ich schonmal in einen anderen Beitrag geschrieben.

 

@goose und bluey und alle Forencops

 

Was ist eigentlich am ausweisen so schlimm? Es kostet doch nur wertvolle Sekunden. Ich verstehe es nicht. Bitte nicht schreiben das wir den Ausweis nicht erkennen können. :D

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Was ist eigentlich am ausweisen so schlimm? Es kostet doch nur wertvolle Sekunden. Ich verstehe es nicht.

Bin zwar weder 'Goose' noch 'Bluey', noch ein Forencop, kann mir die Antwort aber nicht verkneifen: Das ist wie mit den LSB, haelt nur unnoetig auf..... :D

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....Solltest Du die Zahlung verweigern, so hättest Du noch die Option einer Zahlkarte. Obwohl es Blödsinn wäre, die Zahlung zu verweigern, da diese ja mit den Cashgeräten geschieht und nicht bar. Und auf dem Abriß steht neben dem Polizeiwappen auch der Behördenkopf etc....

 

Da ich die letzten Jahre ganz anständig :D gefahren bin: Gibt es eigentlich mittlerweile in allen Bundesländern die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen?

 

BTW: Erst letztens stand im Darmstädter Echo, daß sich zwei Autofahrere von falschen Polizisten abkassieren ließen. Denen ist zwar kein Nachteil entstanden (sind auf ner gesperrten Straße gefahren aber Stadt/Land fehlen halt jetzt ein paar € .

Bargeldlos bezahlt wäre das nicht passiert.

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Hast Du Dir die Kiste(n) schon mal genauer angeschaut? Fehlt da nicht einiges? ;) Derjenige, der meint, er könne einen echten Dienstausweis von einem gefälschten unterscheiden, der sollte auch in der Lage sein, anhand gewisser optisch feststellbarer Merkmale zu beurteilen, ob das Dienstfahrzeug ein solches ist oder nicht.

 

 

Polizeiautos, Feuerwehren, Müllautos und Bundeswehrkarren, alles kein Problem. Wer will, kann sich alles zulegen was sein Herz begehrt. Sollte der eine oder andere Mangel dran sein - was bei Polizeiautos ja obligatorisch ist :D - können findige Bastler alles wieder reparieren, schließlich gibt es jede Menge Ersatzteile für die handelsüblichen Fahrzeuge.

 

Mittlerweile gibt es an jeder Ecke Handelsplattformen und Unternehmen, die ausrangierte Behördenfahrzeuge verkaufen.

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In NRW gilt diese Ausweispflicht gem. § 55 PolG NW nur vor der Anwendung unmittelbaren Zwanges, und auch dann nur, wenn hierdurch der Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird (was jedoch idR der Fall ist)

gilt das auch ohne Uniform und im Zivilwagen ? Die Frage zielt darauf ab : muss sich der Bürger von jedem alles widerstandslos gefallen lassen sobald dieser nur behauptet (und nicht nachweist) von der Polizei zu sein, weil er sonst Gefahr läuft im Nachhinein wegen Widerstandes bestraft zu werden ?

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Was ist eigentlich am ausweisen so schlimm? Es kostet doch nur wertvolle Sekunden. Ich verstehe es nicht. Bitte nicht schreiben das wir den Ausweis nicht erkennen können.

Mal eine Gegenfrage: läßt Du Dir von jedem Handwerker, jedem Schornsteinfeger etc. auch jedesmal den Dienstausweis zeigen?

 

Ich wüßte nicht, warum ich jemandem den Dienstausweis zeigen sollte, wenn ich in Uniform und (wie im Regelfall) mit mehreren Kollegen vor Ort bin.

 

Aber vllt. kannst Du mir ja einen trifftigen Grund nennen, warum ich das tun sollte.

 

gilt das auch ohne Uniform und im Zivilwagen ? Die Frage zielt darauf ab : muss sich der Bürger von jedem alles widerstandslos gefallen lassen sobald dieser nur behauptet (und nicht nachweist) von der Polizei zu sein, weil er sonst Gefahr läuft im Nachhinein wegen Widerstandes bestraft zu werden ?

Kollegen in Zivil (also nicht in Uniform!!) haben sich auszuweisen. Uniformierte Kollegen, die lediglich einen Zivilwagen fahren, müssen sich nicht ausweisen.

 

Polizeiautos, Feuerwehren, Müllautos und Bundeswehrkarren, alles kein Problem. Wer will, kann sich alles zulegen was sein Herz begehrt. Sollte der eine oder andere Mangel dran sein - was bei Polizeiautos ja obligatorisch ist :D - können findige Bastler alles wieder reparieren, schließlich gibt es jede Menge Ersatzteile für die handelsüblichen Fahrzeuge.

Und was ist mit dem RTK? Der Funkanlage? etc.pp.

 

Wer das von Dir verlinkte Fahrzeug für einen Streifenwagen hält, muß schon ziemlich naiv sein. Und so Jemand kann auch keinen echten von einem falschen Dienstausweis unterscheiden, geschweige denn überhaupt erkennen, ob es sich um einen Dienstausweis des jeweiligen Bundeslandes handelt.

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Mal eine Gegenfrage: läßt Du Dir von jedem Handwerker, jedem Schornsteinfeger etc. auch jedesmal den Dienstausweis zeigen?

 

Nö ich nicht da ich die selber beauftragt habe und damit rechne das die vorbei kommen. Wenn jetzt aber Frauen nach dem Ausweis fragen habe ich dafür Verständnis. Meine Freundin läst zum Beispiel nur Leute in die Wohnung(schornsteinfeger) wenn dieser sich ausweist und das ist auch gut so.

 

Aber vllt. kannst Du mir ja einen trifftigen Grund nennen, warum ich das tun sollte.

 

Damit ich weis mit wem ich rede. Vielleicht möchte ich sowas gerne wissen. Wenn es eventuell Probleme gibt gibt dann habe ich einen Namen und kann nachfragen oder vielleicht Anzeige stellen. Ihr wollt meinen Namen doch auch haben ;) Außerdem ist es eben sicherer.

 

Ich wüßte nicht, warum ich jemandem den Dienstausweis zeigen sollte, wenn ich in Uniform und (wie im Regelfall) mit mehreren Kollegen vor Ort bin.

 

Weil es Anstand ist? Ich stelle mich auch jedem vor :D

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Ich habe das glaube ich schonmal in einen anderen Beitrag geschrieben.

 

@goose und bluey und alle Forencops

 

Was ist eigentlich am ausweisen so schlimm? Es kostet doch nur wertvolle Sekunden. Ich verstehe es nicht. Bitte nicht schreiben das wir den Ausweis nicht erkennen können. :D

Es kommt auf die Situation an. Habe ich den Eindruck, daß sich jemand unsicher ist, ob er es tatsächlich mit echten Polizeibeamten zu tun hat, habe ich kein Problem damit, mich entsprechend auszuweisen.

 

Steht jemand vor mir der meint, sich vor seinen Freunden profilieren zu müssen, indem er versucht, mich mit Albernheiten hinzuhalten, so lasse ich mich auf solche Kindereien nicht ein.

 

Die Intention des Gegenübers lässt sich da schon ganz gut erkennen.

 

@Raserfan:

Damit ich weis mit wem ich rede. Vielleicht möchte ich sowas gerne wissen. Wenn es eventuell Probleme gibt gibt dann habe ich einen Namen und kann nachfragen oder vielleicht Anzeige stellen. Ihr wollt meinen Namen doch auch haben Außerdem ist es eben sicherer.
Ich nenne in Verbindung mit dem Tagesgruß meinen Namen, wenn jemand nachfragt auch mehrfach. Das sollte zu diesem Zweck reichen.

 

Gruß

Goose

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Damit ich weis mit wem ich rede.

Ich nenne idR meinen Namen. Das muß reichen.

 

Weil es Anstand ist? Ich stelle mich auch jedem vor

Das hat mit Anstand herzlich wenig zu tun. Ansonsten siehe oben.

 

Da soll ja nun das Namensschild dran.

An unsere neuen Uniformen kommt kein Namensschild. Jedenfalls soweit mir bekannt. Und falls doch, so ist das da recht schnell wieder verschwunden.

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Steht jemand vor mir der meint, sich vor seinen Freunden profilieren zu müssen, indem er versucht, mich mit Albernheiten hinzuhalten, so lasse ich mich auf solche Kindereien nicht ein.

 

Klar sehe ich ein.

 

Ich nenne in Verbindung mit dem Tagesgruß meinen Namen, wenn jemand nachfragt auch mehrfach. Das sollte zu diesem Zweck reichen.

 

Ob er Name auch stimmt kann man leider nicht wissen und dann? :rolleyes:

 

An unsere neuen Uniformen kommt kein Namensschild. Jedenfalls soweit mir bekannt. Und falls doch, so ist das da recht schnell wieder verschwunden.

 

Ich bin mir ziemlich sicher das deine Kollegen in Niedersachsen aber Namenschilder haben.

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Ob er Name auch stimmt kann man leider nicht wissen und dann?
und ob der Ausweis gefälscht ist kann er auch nicht erkennen...

 

Sorry, aber hier wird es dann doch albern. Wenn man derartige Zweifel hat, kann man sich ja das Autokennzeichen merken (obwohl, möglicherweise will dann auch noch jemand den Fahrzeugschein sehen, denn das Kennzeichen könnte ja auch gefälscht sein...)

 

In NRW gibt es Namensschilder, die jeder Kollege freiwillig tragen kann. Eine Pflicht hierzu gibt es nicht und ist auch derzeit nicht vorgesehen (aber auch hier: Stell dir vor, ich nehme mir das Namensschild eines Kollegen...).

 

Gruß

Goose

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Hallo Bluey,

der Vergleich mit den Handwerkern zieht nicht, da (zumindest bei mir) kein unbestellter reingelassen wird und Schornsteinfeger schon gar nicht, außerdem hält unser Haustierchen eine Menge Besuch fern... da reicht es, wenn er durch die Haustür guckt...

Das Fahrzeugzubehör ist übrigens nicht allzu schwer zu besorgen, selbst das 4m-BOS-Gerät oder die 2m-Handfunke ist zu besorgen.

Ansonsten finde ich die Diskussion müßig, da die meißten Bürger, wie ich schon sagte, die Ausweise nicht erkennen würden. Selbs Uniformen können sich gerinfügig unterscheiden.

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Ich stelle mich immer mit Name und Dienststelle vor. Je nach Anlass gebe ich meinen Namen auch schriftlich an, z. B. mittels Aushändigung einer Durchschrift der Anhörung. Das hat keinerlei Nachteile für mich. Will sich ein Anwalt mit mir in Verbindung setzen, funktioniert das auch. Was ich tue, vertrete ich, muss ja auch so sein. I. d. R. sind die Leute, die aus Überheblichkeit meinen, mich schikanieren zu können, die Blamierten. Bei so jemand gehen doch gleich die Alarmglocken an. Da wird man äußerst korrekt und penibel arbeiten, man will ja eine solide Leistung für die zu entrichtenden Gebühren bieten. Man kann seinen Namen auch als eine Art Gütesiegel verkaufen.

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Ich bin mir ziemlich sicher das deine Kollegen in Niedersachsen aber Namenschilder haben.

Das mag durchaus sein. Aber da Polizei Ländersache ist, interessiert es in NRW herzlich wenig, was die Niedersachsen tun. Und selbst wenn hier jemand auf diese Idee käme, so würde ich trotzdem kein Namensschild auf meiner Uniform anbringen. Sowas ähnliches hatten wir schon mal, aber auch der Idee ist - bis auf Bezirksbeamte und Kollegen aus dem Innendienst - kaum jemand gefolgt, der im Außendienst tätig ist.

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Wenn man derartige Zweifel hat, ...

Der Leiter der Polizeiakademie NRW hat mal bei Stern TV, neben einigen Tipps, wie man lediglich als Polizisten verkleidete Straftäter von Polizisten unterscheiden könne gesagt, dass wer sich unsicher ist, ob er da von einem wirklichen Polizisten angehalten worden ist, die 110 wählen kann und so auf der entsprechenden Dienststelle erfahren kann ob die Polizeikontrolle echt ist.

 

Weigert sich ein Verkehrspolizist sich mir gegenüber auszuweisen würde ich das auch jederzeit so machen...

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Weigert sich ein Verkehrspolizist sich mir gegenüber auszuweisen würde ich das auch jederzeit so machen...

Nichts dagegen. Nur halte ich das für sagen wir mal albern, wenn jemand in eine Kontrolle kommt, wo mehrere Kollegen anwesend sind und zudem auch noch Dienstfahrzeuge in der Nähe stehen. Kein Straftäter betreibt so einen Aufwand.

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Es gibt aber auch kleine Kontrollen wo nur ein Streifenwagen da ist :rolleyes: und da finde ich sowas gut. Leider ist man ja mit allem rechnen.

 

@ Bluey

 

könnt ihr euch den gegen die Vorschrift wehren? Was spricht denn gegen die Namenschilder? Mir wäre das egal.

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könnt ihr euch den gegen die Vorschrift wehren? Was spricht denn gegen die Namenschilder? Mir wäre das egal.

Vor ein paar Jahren, kurz nach der Einführung der Namensschilder, die wir ja - Goose schrieb es schon - freiwillig tragen können, meinte man hier in meiner Behörde, die Kollegen sollten die Schilder tragen. Tatsächlich hat es aber jeder für sich selbst entschieden. Und selbst wenn es auf oberster Ebene so entschieden würde, ich würde das Schild trotzdem nicht anbringen. Letztlich wird das auch kaum jemanden interessieren.

 

Wir hatten - wenn ich nicht irre - diese Diskussion schon einmal. Vor längerer Zeit. Es gibt diverse Gründe, die aus meiner Sicht dagegen sprechen. So z.b., daß nicht jeder vorbeikommende oder unbeteiligte Hans und Franz wissen muß, wie ich heiße. Treffe ich eine Maßnahme, so steht mein Name irgendwo drauf. Entweder auf dem VG-Beleg, auf der Zahlkarte oder eben unter der Anzeige. Das sollte reichen.

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Weigert sich ein Verkehrspolizist sich mir gegenüber auszuweisen würde ich das auch jederzeit so machen...

Nichts dagegen. Nur halte ich das für sagen wir mal albern, wenn jemand in eine Kontrolle kommt, wo mehrere Kollegen anwesend sind und zudem auch noch Dienstfahrzeuge in der Nähe stehen. Kein Straftäter betreibt so einen Aufwand.

Natürlich spielt das bei einem Anhalten, Rauswinken etc. nachts irgendwo eine größere Rolle als bei einer "Massenkontrolle" wo mehrere Polizisten und Dienstfahrzeuge anwesend sind. Sowas bin ich allerdings bei einer Verkehrskontrolle auch noch nie begegnet. Ich wurde stets nur von zwei Beamten kontrolliert und andere waren da auch nicht zugegen.

 

Aber auch wenn ich in eine solch "große Aktion" geriete würde ich nach dem Ausweis fragen, ich weiß gerne wer da meine Papiere sehen will. Die von dir und Goose beschriebene Vorstellung mit Namen ist nämlich leider nicht immer und/oder überall gang und gäbe. Ich habe auch schon "Allgemeine Verkehrskontrolle, bitte steigen Sie aus!" erlebt. Da darf man dann meiner Meinung nach auch ruhig mit einem "Guten Abend erstmal! XY mein Name, wie war der Ihrige noch einmal?" antworten.

 

Und für alles was sich so im Laufe der Verkehrskontrolle ereignen und/oder ergeben kann, ist es nunmal gut zu wissen, wer da vor einem steht.

Im Übrigen zeichne ich den akustischen Verlauf einer Kontrolle auf, wovon ich den Beamten natürlich in Kenntnis setze "sie haben doch sicher nichts dagegen?", zu irgendwas müssen diese neumodischen Handys ja gut sein...

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Aber auch wenn ich in eine solch "große Aktion" geriete würde ich nach dem Ausweis fragen, ich weiß gerne wer da meine Papiere sehen will.

Danach fragen könntest Du. Nur würdest Du meinen nicht zu sehen bekommen.

 

Da darf man dann meiner Meinung nach auch ruhig mit einem "Guten Abend erstmal! XY mein Name, wie war der Ihrige noch einmal?" antworten.

Sicher. In diesem Fall (angenommen, ich hätte die Nennung meines Namens unterlassen/vergessen), würde ich ihn Dir NENNEN, nicht aber meinen Dienstausweis zeigen.

 

Im Übrigen zeichne ich den akustischen Verlauf einer Kontrolle auf, wovon ich den Beamten natürlich in Kenntnis setze "sie haben doch sicher nichts dagegen?", zu irgendwas müssen diese neumodischen Handys ja gut sein...

Und was willst Du tun, wenn eine Aufzeichnung abgelehnt wird?

Ich bin nun seit gut 12 Jahren in der Verkehrüberwachung tätig, habe wer weiß wie viele Leute kontrolliert, aber noch nie hatte jemand das Ansinnen, das Gespräch mittels Handy etc. aufzunehmen. Naja, vllt. komme ich ja auch mal an so einen Zeitgenossen. :rolleyes:

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Da darf man dann meiner Meinung nach auch ruhig mit einem "Guten Abend erstmal! XY mein Name, wie war der Ihrige noch einmal?" antworten.

Sicher. In diesem Fall (angenommen, ich hätte die Nennung meines Namens unterlassen/vergessen), würde ich ihn Dir NENNEN, nicht aber meinen Dienstausweis zeigen.

Ziemlich albern und damit behinderst du doch im Wesentlichen nur deine Arbeit.

Spätestens wenn der Herr Beamte dann meinen Ausweis sehen will, würde ich ihm lediglich meinen Namen nennen, auf "quid pro quo" und das bayrische Polizeiaufgabengesetz (sieh oben, bewege mich ja meist im Freistaat) verweisen. Ergo gibt es nur Diskussionen, die vor allem Zeit kosten (und ihr wollt doch auch bei einer Kontrolle möglichst effektiv sein und möglichst viele Verkehrsteilnehmer pro Stunde kontrollieren und so maximal für die Verkehrssicherheit sorgen, oder?).

Gerade wenn das Gegenüber den Anstand der Namensnennung nicht aufbringt, bevor es etwas von einem will, halte ich das auch nicht für unangemessen.

 

Desweiteren bin ich auf die Erklärung vor Ort gespannt, warum da jemand so ein Geschiss um das Nichtherzeigen seiner Papiere macht.

 

Im Übrigen zeichne ich den akustischen Verlauf einer Kontrolle auf, wovon ich den Beamten natürlich in Kenntnis setze "sie haben doch sicher nichts dagegen?", zu irgendwas müssen diese neumodischen Handys ja gut sein...

Und was willst Du tun, wenn eine Aufzeichnung abgelehnt wird?

Ich bin nun seit gut 12 Jahren in der Verkehrüberwachung tätig, habe wer weiß wie viele Leute kontrolliert, aber noch nie hatte jemand das Ansinnen, das Gespräch mittels Handy etc. aufzunehmen. Naja, vllt. komme ich ja auch mal an so einen Zeitgenossen. :rolleyes:

Tja, sollte meiner Meinung nach öfter gemacht werden, dann kommt es schon hinterher nicht zu wechselseitigen Anschuldigen und ein armer Unbeteiligter muss das dann lediglich aufgrund von Zeugenaussagen zu klären versuchen.

In anderen Ländern ist ja Videomitschnitt aus dem Streifenwagen auch durchaus üblich.

 

Man kann ja Fragen durchaus so stellen, dass sie nicht abgelehnt werden.

Warum sollte auch ein rechtschaffender Beamter es ablehnen?

 

Schließlich will man ja gerne auch hinterher noch wissen, was bei der Kontrolle aufgefallen ist (nicht alles was auffällt, wird ja auch gleich bemängelt und eine Mängelkarte dafür ausgestellt) und außerdem, wer weiß wofür man einen Nachweis brauchen könnte. Schließlich sind die Herren und Damen ja zu zweit...

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Ziemlich albern und damit behinderst du doch im Wesentlichen nur deine Arbeit.

Spätestens wenn der Herr Beamte dann meinen Ausweis sehen will, würde ich ihm lediglich meinen Namen nennen, auf "quid pro quo" und das bayrische Polizeiaufgabengesetz (sieh oben, bewege mich ja meist im Freistaat) verweisen. Ergo gibt es nur Diskussionen, die vor allem Zeit kosten (und ihr wollt doch auch bei einer Kontrolle möglichst effektiv sein und möglichst viele Verkehrsteilnehmer pro Stunde kontrollieren und so maximal für die Verkehrssicherheit sorgen, oder?).

Gerade wenn das Gegenüber den Anstand der Namensnennung nicht aufbringt, bevor es etwas von einem will, halte ich das auch nicht für unangemessen.

 

Desweiteren bin ich auf die Erklärung vor Ort gespannt, warum da jemand so ein Geschiss um das Nichtherzeigen seiner Papiere macht.

Nun würdest du auf das Bay. PAG verweisen und der Kollege aus Bayern würde darauf hinweisen, daß das Zeigen des Ausweises derzeit den Zweck der Maßnahme beeinträchtigt (weil ich auf offener Straße nicht in meiner Geldbörse herumsuche und meinen Ausweis herausziehe. Aus Gründen der Eigensicherung ist das nicht immer und überall möglich.)

Du hingegen bist verpflichtet, deinen Führerschein vorzuzeigen, ansonsten haben wir den Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit, bei der die Personalien festgestellt werden dürfen (und hierfür reicht mir eine Namensnennung nicht aus)

 

Glaube mir, das "Spiel" würdest du verlieren.

 

Man kann ja Fragen durchaus so stellen, dass sie nicht abgelehnt werden.
Nö, ein klares "Schalten Sie das Gerät aus, ich wünsche nicht, daß das Gespräch aufgezeichnet wird" geht immer.

 

Glaube mir, auch dieses "Spiel" würdest du nicht gewinnen.

 

Gruß

Goose

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Nö, ein klares "Schalten Sie das Gerät aus, ich wünsche nicht, daß das Gespräch aufgezeichnet wird" geht immer.

 

Glaube mir, auch dieses "Spiel" würdest du nicht gewinnen.

 

Gruß

Goose

 

Was ist, wenn ich es aber wünsche? Zu meiner Eigensicherung? Und wenn ihr das nicht wollt, dann reden wir halt nicht. Ich hätte ja schließlich nichts verbrochen. Und wenn Du etwas von mir wissen willst, warum dann nur zu Deinen Bedingungen?

 

Goose, ich frage mich die ganze Zeit beim lesen, vor wem oder was Du Angst hast. Kein Ausweis, kein Gespräch aufzeichnen. Einfach nur kuschen, ääääh kooperieren.

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Zu dem Thema passt, wie ich finde folgende Geschichte aus Berlin:

 

Zitat:

"Angebliche Zivilbeamte hielten mit einer Kelle aus einem Fahrzeug heraus einen Autofahrer an. Der 36-Jährige wurde aufgefordert, seine Papiere zu zeigen und stieg aus dem Wagen aus. In diesem Moment setzte sich einer der unbekannten Täter in das Auto des Mannes und fuhr davon. Gleichzeitig verschwand das zweite Fahrzeug."

 

zitiert aus http://www.kanzlei-hoenig.info/doch-keine-zivilstreife (Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-...art126,3083514)

 

Also doch nicht einfach anhalten, sondern gleich die 110 wählen und nachfragen?

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Nö, ein klares "Schalten Sie das Gerät aus, ich wünsche nicht, daß das Gespräch aufgezeichnet wird" geht immer.

 

Glaube mir, auch dieses "Spiel" würdest du nicht gewinnen.

 

Gruß

Goose

 

Was ist, wenn ich es aber wünsche? Zu meiner Eigensicherung? Und wenn ihr das nicht wollt, dann reden wir halt nicht. Ich hätte ja schließlich nichts verbrochen. Und wenn Du etwas von mir wissen willst, warum dann nur zu Deinen Bedingungen?

 

Goose, ich frage mich die ganze Zeit beim lesen, vor wem oder was Du Angst hast. Kein Ausweis, kein Gespräch aufzeichnen. Einfach nur kuschen, ääääh kooperieren.

Wenn du es wünschst, dein gegenüber (egal, ob es sich nun um einen Polizeibeamten oder den Mann in der Pommesbude handelt) es aber nicht wünscht, dann wird das nichtöffentlich gesprochene Wort nicht aufgezeichnet. Da gibt es keinen Grund für eine Diskussion.

 

Angst habe ich keine. Wie ich weiter oben schon sagte:

Habe ich den Eindruck, daß sich jemand unsicher ist, ob er es tatsächlich mit echten Polizeibeamten zu tun hat, habe ich kein Problem damit, mich entsprechend auszuweisen.

 

Steht jemand vor mir der meint, sich vor seinen Freunden profilieren zu müssen, indem er versucht, mich mit Albernheiten hinzuhalten, so lasse ich mich auf solche Kindereien nicht ein.

 

Die Intention des Gegenübers lässt sich da schon ganz gut erkennen.

 

 

Wenn jemand nicht mit mir reden will, dann kann ich ihn nicht dazu zwingen. Jedoch sollte er sich dann nicht wundern, wenn ich meine im jeweiligen Sachverhalt zulässigen polizeirechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen dann auch durchführe.

 

Gruß

Goose

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Nun würdest du auf das Bay. PAG verweisen und der Kollege aus Bayern würde darauf hinweisen, daß das Zeigen des Ausweises derzeit den Zweck der Maßnahme beeinträchtigt (weil ich auf offener Straße nicht in meiner Geldbörse herumsuche und meinen Ausweis herausziehe. Aus Gründen der Eigensicherung ist das nicht immer und überall möglich.)

Das ist, zumindest was eine Verkehrskontrolle angeht konstruierter Quatsch, konstruiert um die eigene Position, zu deren Erklärung zumindest bluey nur mit einer Gegenfrage aufwarten konnte zu untermauern.

 

Spätestens wenn der Herr Vollzugsbeamte eine Hand frei hat meinen Führerschein entgegen zu nehmen hat er auch eine Hand frei um mir seinen Ausweis entgegen zu strecken.

 

Und nebenbei bemerkt: Sich damit rauszureden, dass man seinen Dienstausweis, den man laut Gesetz auf Nachfrage vorzuzeigen hat, irgendwo so am Körper trägt, dass man nicht herankommt, wenn man ihn zeigen soll ist wirklich peinlich.

 

Was würdest du sagen, wenn ich meinen Führerschein im Kofferraum unter 1 cm3 Gerümpel mitführen würde und dir bei deiner Frage danach antworten würde, "Oh, den muss ich erstmal unter all dem Zeug suchen"?

Zumindest was du denken würdest glaube ich voraus ahnen zu können: "Depp".

Käme ein Beamter vor Ort mir mit dieser lächerlichen Begründung wären meine Gedanken wohl ähnlich.

 

Du hingegen bist verpflichtet, deinen Führerschein vorzuzeigen, ansonsten haben wir den Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit, bei der die Personalien festgestellt werden dürfen (und hierfür reicht mir eine Namensnennung nicht aus)

Der oder die Vollzugsbeamtin ist dazu (zumindest in Bayern) auch verpflichtet.

Man könnte also statt zuerst zu überlegen wie das zu vermeiden ist einfach mal überlegen, wie man dem Recht am besten zu seiner Durchsetzung verhilft, auch wenn das heißt, dass man kurz den Kollegen bittet, Sicherungsmaßnahmen zu unternehmen (Z-Stellung und was man halt sonst so lernt) weil man jetzt gleich mal kurz seinen Ausweis rausholt.

 

Weißt der Beamte sich nämlich nicht aus habe ich den Verdacht einer Straftat (nämlich, dass das kein wirklicher Beamter ist), da mir kein anderer Grund ersichtlich ist, die oben gegebene Ausrede lächerlich ist, so er für meine Papiere eine Hand frei hat oder mir einfach gar keine Begründung genannt wird und rufe den Notruf, wovon ich den Herrn oder die Dame in Kenntnis setzen würde. Ich gehe davon aus, dass spätestens das bewirkt, dass man sich vielleicht doch ausweist.

Sicher auch eher seltsam, wenn dann auf der Wache nachgefragt wird. Denke auch nicht, dass eine Begründung wie oben unter Polizisten "standhält".

 

Glaube mir, das "Spiel" würdest du verlieren.

Ich sehe das nicht als "Spiel" und ich möchte das auch hier nicht so bezeichnet wissen.

Spätestens wenn wieder mal ein Fall auftritt wo jemand von falschen Polizisten im günstigsten Fall abgezockt, im schlimmsten Fall verschleppt wurde, wird das nämlich bitterer Ernst.

 

Darauf, dass es solche Fälle durchaus schon gegeben hat, kann man ja im Gespräch / der Diskussion "Ausweis oder nicht" mal drauf hinweisen. Wie betonköpfig muss man als Beamter sein, sich dennoch nicht auszuweisen?

 

Man kann ja Fragen durchaus so stellen, dass sie nicht abgelehnt werden.
Nö, ein klares "Schalten Sie das Gerät aus, ich wünsche nicht, daß das Gespräch aufgezeichnet wird" geht immer.

 

Glaube mir, auch dieses "Spiel" würdest du nicht gewinnen.

Auch das sehe ich weniger als Spiel, sondern lediglich als Eigen- und Beweissicherung sowie als "Garant" für einen ordnungsgemäßen Ablauf der ganzen Sache.

 

Mir geht es da, scheinbar anders als dir, auch keineswegs drum irgendwas zu gewinnen, deinen Anweisungen bezüglich meiner Handybedienung muss ich wohl kaum folgen.

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Meine Güte, wenn jemand unbedingt den Dienstausweis sehen will, dann zeigt ihn halt vor ! Dauert zwei Sekunden und der Käs` ist gegessen. Das Nicht-Tragen von Namensschildern finde ich ebenso albern. Wenn der Name sowieso überall in schriftlicher Form auftaucht, könnt ihr ihn doch ebenso auf der Jacke tragen. Ist doch im Rettungsdienst ebenfalls völlig üblich - und da haben wir ja auch oft genug mit "schwierigem" Klientel zu tun.

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Also doch nicht einfach anhalten, sondern gleich die 110 wählen und nachfragen?

Doch, natürlich anhalten, aber nicht aussteigen, sondern lediglich das Fenster herunterlassen.

 

Ist man sich aufgrund der Situation (nachts, Zivilwagen, Zivilkleidung, kein Blaulich, nur Kelle, ...) besonders unsicher, kann man ja ruhig den Motor anlassen, sodass man startbereit wäre, den vermeintlichen Beamten auf seine Unsicherheit hinweisen, nach dem Ausweis fragen und nachdem der Ausweis gezeigt wurde, den Motor abstellen und aussteigen und sich bei dem Beamten bedanken.

 

Wird der Ausweis nicht gezeigt, dann ab aufs Gas und zur nächsten Polizeistation...

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Das ist, zumindest was eine Verkehrskontrolle angeht konstruierter Quatsch,
Nein, denn auch hier muss ich auf die Eigensicherung achten und im Einzelfall entscheiden, ob ich mich durch das Herausholen meines Ausweises von der Kontrolle ablenken lasse

 

Der oder die Vollzugsbeamtin ist dazu (zumindest in Bayern) auch verpflichtet.
Diese Verpflichtung ist eingeschränkt. Hast du das noch immer nicht erkannt?

 

 

Was würdest du sagen, wenn ich meinen Führerschein im Kofferraum unter 1 cm3 Gerümpel mitführen würde und dir bei deiner Frage danach antworten würde, "Oh, den muss ich erstmal unter all dem Zeug suchen"?
Dann würdest du ihn dort suchen. Offensichtlich erkennst du den Unterschied nicht.

 

Mir geht es da, scheinbar anders als dir, auch keineswegs drum irgendwas zu gewinnen, deinen Anweisungen bezüglich meiner Handybedienung muss ich wohl kaum folgen.
Auch hier scheinst du die Problematik nicht zu erkennen. Schau in den § 201 StGB.

Wenn einer der Anwesenden die Aufzeichnung nicht wünscht, so ist das Gerät auszuschalten. Nimmst du trotzdem auf, so machst du dich strafbar.

 

Gruß

Goose

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Wenn du es wünschst, dein gegenüber (egal, ob es sich nun um einen Polizeibeamten oder den Mann in der Pommesbude handelt) es aber nicht wünscht, dann wird das nichtöffentlich gesprochene Wort nicht aufgezeichnet. Da gibt es keinen Grund für eine Diskussion.

Da spricht einer, dem bewusst ist, dass er, wenn jemand der ihm Gegenüber steht und die Aufzeichnung des Gesprächs (z.B. durch die ständig mitlaufende Videokamera bei Demosntrationen), z.B. einer Diskussion ob einer Anweisung jetzt Folge geleistet werden muss, ablehnt, sofort Zwangsmaßnahmen einleiten kann.

 

Ein Pfund in der Hinterhand...

 

Angst habe ich keine. Wie ich weiter oben schon sagte:

Habe ich den Eindruck, daß sich jemand unsicher ist, ob er es tatsächlich mit echten Polizeibeamten zu tun hat, habe ich kein Problem damit, mich entsprechend auszuweisen.

 

Steht jemand vor mir der meint, sich vor seinen Freunden profilieren zu müssen, indem er versucht, mich mit Albernheiten hinzuhalten, so lasse ich mich auf solche Kindereien nicht ein.

 

Die Intention des Gegenübers lässt sich da schon ganz gut erkennen.

Es geht nicht um Profilierung, es geht um Sicherheit. Ja, auch um Rechtssicherheit.

 

Ich denke es ist auch schwierig bis unmöglich innerhalb von wenigen Sekunden die Intention eines anderes genau festzustellen. Die Fehlerrate ist dort einfach zu hoch, als dass man sich nur auf seine Menschenkenntnis verlassen sollte.

 

Darum gibt der Gesetzgeber Regeln und Gesetze die das bestimmen.

Statt aber zu versuchen als Vertreter dieses Gesetzgebers diese Gesetze einzuhalten wird schin vorauseilend nach Gründen und Ausreden gesucht um diese nicht einhalten zu müssen.

 

Zumindest in Ländern die eine Ausweispflicht vorsehen steht doch hoffentlich auch bei Polizeibeamten das Gesetz über dem Bauchgefühl.

Was die Intention der Frage ist, muss also zumindest dem bayrischen Beamten total egal sein.

 

Wenn jemand nicht mit mir reden will, dann kann ich ihn nicht dazu zwingen. Jedoch sollte er sich dann nicht wundern, wenn ich meine im jeweiligen Sachverhalt zulässigen polizeirechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen dann auch durchführe.

Oh, die "Kuschen, sonst..." - Drohung. Hat ja nicht lange auf sich warten lassen.

 

Sagen wir mal so: Wer sich nichts zu Schulden kommen hat lassen, braucht auch keine Angst vor polizei- und strafrechtlichen Maßnahmen (die im Übrigen häufig nicht halb so drastisch sind wie oft in Filmen dargestellt und daher im Volksglauben verankert sind, bzw. die Möglichkeit von drastischen Maßnahmen bei einfachen "Delikten" doch sehr eingeschränkt ist) zu haben.

 

Goose, welche Maßnahmen, die du sonst nicht durchführen würdest schweben dir denn da vor, weil jemand nicht mit dir reden will?

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Oh, die "Kuschen, sonst..." - Drohung.
Das ist keine Drohung.

 

Der Diskussionsverlauf ist übrigens mittlerweile echt lächerlich.

 

Goose, welche Maßnahmen, die du sonst nicht durchführen würdest schweben dir denn da vor, weil jemand nicht mit dir reden will?
Das hängt vom Einzelfall ab. ggf., wenn sich mein Gegenüber nicht ausweist, jedoch Maßnahmen zur Feststellung der Identität (von der Durchsuchung bis hin zur Mitnahme auf die Wache)

 

Darum gibt der Gesetzgeber Regeln und Gesetze die das bestimmen.
und gleichzeitig Einschränkungen, die verhindern, daß dieses Recht mißbäuchlich genutzt wird.

 

Gruß

Goose

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Das ist, zumindest was eine Verkehrskontrolle angeht konstruierter Quatsch,
Nein, denn auch hier muss ich auf die Eigensicherung achten und im Einzelfall entscheiden, ob ich mich durch das Herausholen meines Ausweises von der Kontrolle ablenken lasse

Lese doch bitte den ganzen Satz! Wer eine Hand frei hat um meinen Führerschein in Empfang zu nehmen hat auch eine Hand frei um seinen Ausweis vorzuzeigen.

Dadurch wird auch niemand von einer Kontrolle abgelenkt.

 

Der oder die Vollzugsbeamtin ist dazu (zumindest in Bayern) auch verpflichtet.
Diese Verpflichtung ist eingeschränkt. Hast du das noch immer nicht erkannt?

Natürlich. Zwecklos, dass du versuchst den Eindruck zu erwecken, dass ich irgendwas nicht erkannt hätte. Sogar mit der unverschämten Fomulierung "noch immer".

 

Aber die Begründung warum die Einschränkung gelten soll muss glaubhaft sein und das ist sie in deinem konstruierten Beispiel eben nicht.

Dass es sich bei einem Einsatz, bei dem man mitten in eine Schlägerei oder ähnliches gerufen wird anders verhält ist mir auch klar.

 

Was würdest du sagen, wenn ich meinen Führerschein im Kofferraum unter 1 cm3 Gerümpel mitführen würde und dir bei deiner Frage danach antworten würde, "Oh, den muss ich erstmal unter all dem Zeug suchen"?
Dann würdest du ihn dort suchen. Offensichtlich erkennst du den Unterschied nicht.

Natürlich müsste ich ihn dort suchen.

Die Gemeinsamkeit ist ebenso klar, so wie sich der Verkehrsteilnehmer in diesem Beispiel doof anstellt, stellt sich der Beamte doof an, der eine lächerlicher Begründung (häufig übrigens auch falsche: "in Uniform muss ich mich nicht ausweisen", nicht jeder Bürger weiß ja wie es gerade in dem Landstrich geregelt ist in dem er zufällig unterwegs ist) anführt.

 

Mir geht es da, scheinbar anders als dir, auch keineswegs drum irgendwas zu gewinnen, deinen Anweisungen bezüglich meiner Handybedienung muss ich wohl kaum folgen.
Auch hier scheinst du die Problematik nicht zu erkennen. Schau in den § 201 StGB.

Wenn einer der Anwesenden die Aufzeichnung nicht wünscht, so ist das Gerät auszuschalten. Nimmst du trotzdem auf, so machst du dich strafbar.

Mal sehen welche Ausrede man sich dann konstruieren kann...

Vielleicht kannst du auch hier eine ähnlich kreative Idee beisteuern wie oben?

 

Was wäre denn dein Problem mit der Aufzeichnung der Kontrolle?

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Oh, die "Kuschen, sonst..." - Drohung.
Das ist keine Drohung.

"Wenn du nicht das machst, dann mache ich das und das" ist natürlich eine Drohung.

 

Goose, welche Maßnahmen, die du sonst nicht durchführen würdest schweben dir denn da vor, weil jemand nicht mit dir reden will?
Das hängt vom Einzelfall ab. ggf., wenn sich mein Gegenüber nicht ausweist, jedoch Maßnahmen zur Feststellung der Identität (von der Durchsuchung bis hin zur Mitnahme auf die Wache)

Sich nicht ausweisen stand nicht zur Debatte, es ging lediglich darum, dass jemand nicht mit dir reden will, ausgewiesen hat er sich.

Also, welche Maßnahmen, die du sonst nicht durchführst kommen in diesem Fall, wie von dir angedacht, in Betracht?

 

Darum gibt der Gesetzgeber Regeln und Gesetze die das bestimmen.
und gleichzeitig Einschränkungen, die verhindern, daß dieses Recht mißbäuchlich genutzt wird.

Das Polizeiaufgabengesetz kann man als Bürger wohl kaum missbräuchlich nutzen.

 

Wie soll denn das gehen, ein Gesetz, das nicht für einen gilt missbräuchlich zu nutzen?

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