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Zivil-polizei Videowagen (nur Ein Polizist)


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Hallo,

 

ich bin am Samstag um ca 01.30Uhr als ich zu meiner Freundin gefahren bin auf der Bundesstrasse die sehr breit ausgebaut ist etwas schneller gefahren, weil kaum Verkehr auf den Straßen war und auch vor mir ein Transporter mit gleichem Tempo und teilweise schneller unterwegs war. (bin Zeitweise ca. 150 -160km/h gefahren). Hinter mir hatte sich ebenfalls ein Auto eingereiht und fuhr hinter uns her.

 

Nach ca. 5km bog der Transporter in einem Dorf ab. Innerorts bin ich aber Ordnugsgemäß gefahren, was ich immer mache. Der Wagen hinter mir ist aber sehr dicht aufgefahren. Ich hatte das Gefühl das es vllt Polizisten sein könnten, aber durch die Fahrweise und weil der Transporter schneller als ich war und dieser nicht verfolgt wurde nahm ich an das es wahrscheilich eher Jugendliche sind. Bin dann nach der Ortschaft wieder schnell gefahren und der Polizist ist mir ganz dicht aufgefahren. Erst ein Dorf weiter hielt er mich an. In dem er hinter mir Blaulicht und Horn anmachte.

 

Er war alleine in einem Audi A5 oder A6 unterwegs. Er stieg aus und fragte mich als erstes, was ich von meinem Fahrverhalten halte?

 

Ich sagte: Nichts.

 

P: Wie nichts?

 

Ich: Ja nichts.

 

P: Sie sind vorhin mit bis zu 160km gefahren und *angeblich* war irgendwo 70 wo ich mit ca 120km/h gefahren bin.

 

Nachdem er meine Daten aufnahm durfte ich weiter fahren, er meinte ich bekomme einen Brief und darf mich dann freuen. Den er habe alles auf Video.

Auf die Anfrage ob ich das Video sehen darf, hat er mir dieses verweigert und meinte , das ein Anwalt eine CD mit dem Video anfordern muss/kann.

 

 

Also irgendwie fühle ich mich total verarscht von dem Polizisten. Der ist erstmal voll dicht aufgefahren und hat mich praktisch zum schnelleren fahren genötigt. Ausserdem war der Transporter schneller unterwegs, welcher nicht beachtet wurde.

Dann war er alleine und im Zivil Auto aber in blauer Uniform. UNd es war kaum bis kein Verkehr um diese Zeit unterwegs. Und innerorts habe ich mich immer nach den Vorschriften gehalten.

 

Der ist ca 15km hinter mir her gefahren mit wenig Abstand.

 

Womit kann/ muss ich jetzt rechnen?

 

Habe keine Punkte und fahre schon seit 8 Jahren.( Habe keinen Rechtsschutz)

 

Habe vom Bekannten gehört, das vor kurzem eine Reglung zu Videoüberwachung eingeführt wurde wo diese unwirksam sind? Stimmt das oder ist das nur Wuschdenken?

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Insgesamt kann man wohl sagen, dass hier das nötige Augenmaß fehlte. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten zwar genauso auch nachts, aber hier hat es anscheinend nicht den verhassten Rasser getroffen.

 

Warte erstmal ab, was mit der Post kommt. Wahrscheinlich wird es kein Fahrverbot, sondern "nur" Punkte und viel Geld.

 

Gegen das proaktive Verhalten des Videowagen- :nolimit: kann man nichts unternehmen, außer es ist entsprechend regelwidrig (Nötigung) auf dem Video dokumentiert. Aber entweder es war noch im Normbereich oder er hat entsprechende Passagen nicht aufgezeichnet (wäre aber ein Einzelfall :rolleyes: ). Videowagen sind auch aktuell eine anerkannte Messmethode, die nur in Ausnahmefällen nicht zur Strafe führt.

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Hallo

 

oder ist das nur Wuschdenken?

 

Ja.

 

Der ist ca 15km hinter mir her gefahren mit wenig Abstand.

 

Das müsste dann auch auf dem Video zu sehen sein.

 

hat mich praktisch zum schnelleren fahren genötigt.

 

Absoluter Quatsch. Wenn mir jemand zu dicht auffährt setze ich einfach bei geeigneter Gelegenheit den Blinker nach rechts und werde langsamer ohne scharf zu bremsen. Das funktioniert immer und der zieht an mir vorbei.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Das müsste dann auch auf dem Video zu sehen sein.

 

Komme ich den an das Video? Ohne Rechtsanwalt?

 

Da ich Student bin und kein Einkommen habe, kann ich mir keinen Anwalt leisten geschweige den, eine hohe Geldstrafe.

 

Ich bin zwar schnell gefahren, aber nicht sinnlos gerasst.

 

Werden alle Vergehen geahnded, die auf dem Video sind? Oder nur die teuerste Variante?

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Komme ich den an das Video? Ohne Rechtsanwalt?
Akteneinsicht kann dem Betroffenen gewährt werden, wenn schutzwürdige Interessen dem nicht entgegensteht. Das sollte aber hier nicht der Fall sein. Allerdings wird dir die Akteneinsicht auf der Dienststelle gewährt.

 

Ich bin zwar schnell gefahren, aber nicht sinnlos gerasst.
Nicht nur das sinnlose rasen, sondern auch jedes andere zu schnell fahren ist eine Ordnungswidrigkeit

 

Werden alle Vergehen geahnded, die auf dem Video sind? Oder nur die teuerste Variante?
Es kann sein, daß nur der teuerste Verstoß geahndet wird, es kann aber auch sein, daß die anderen mit aufgeführt werden. Das hängt vom Auswerter ab.

 

Gruß

Goose

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Hallo

 

Komme ich den an das Video? Ohne Rechtsanwalt?

 

Bei manchen Bußgeldstellen / Polizeistellen ja, bei anderen nicht. Da musst du mal nachfragen.

 

Werden alle Vergehen geahnded, die auf dem Video sind? Oder nur die teuerste Variante?

 

Weder noch. Es wird aber eine Gesamtstrafe ermittelt.

 

Es wird geschaut welche Taten im Zusammenhang stehen und welche nicht. Da du im Ort angemessen gefahren bist liegen wahrscheinlich zwei unabhängige Geschwindigkeitsüberschreitungen vor.

 

Ich bin zwar schnell gefahren, aber nicht sinnlos gerasst.

 

und

 

bin Zeitweise ca. 150 -160km/h gefahren

 

passen nicht so recht zusammen.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Also 150 -160km/h nach dem heutigen Stand der Technik auf einer Schnellstraße, die so breit ist, das man da vier Fahrbahnen hin machen könnte. Sehe ich jetzt nicht als "Rasen" an. Und ansonnsten bin ich nicht schneller als 120 -130km/h gefahren.

 

Als die Geschwindigkeitsbeschränkungen erstellt wurden, waren die Fahrzeuge nicht so Verkehrssicher wie jetzt. Und das viele Beschränkungen nicht mit der Verkehrslage übereinstimmen ist ja auch noch so eine Sache.

 

Aber ich will da jetzt auch kein Drama draus machen, ausser mir und den Leuten die diese Straße befahren kann jetzt keiner Urteilen.

 

Über das Verkehrsschildchaos hier zur Lande muss ich ja nichts zu sagen.

 

Aber wenn MrMurphy das anders sieht dann ist es auch okay. Ich weiss ja wie es gemeint ist. Fakt ist ja, das ich schneller gefahren bin als es ausgeschildert war. Nur finde ich das lange Hinterherfahren des Polizisten sehr seltsam ( Über 15km ). Wenn die das bei jedem machen würden, dann wären wir alle arm. Denn man ist immer zu schnell oder zu langsam, je nach Fahrertyp.

 

Kann ich einen Vorteil darauß ziehen, das er alleine war?

Und vor der gestarteten Aufnahme zu dicht aufgefahren ist?

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es ist ein recht ungewöhnlich gelagerter Fall. Du solltest zuerst einmal abwarten ob und was dir vorgeworfen wird. Auch würde ich mir als Gedankenstütze alles was dir an der Aktion aufgefallen ist mit Ort und Zeitangabe notieren.

Sobald du Post bekommst lässt sich dann abschätzen ob es sich überhaupt lohnt mit einem Rechtsbeistand dagegen anzugehen.

 

Für die Zukunft solltest du dir überlegen, ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eine sinnvolle Investition darstellt.

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Der Wagen hinter mir ist aber sehr dicht aufgefahren.

...

Er war alleine in einem Audi A5 oder A6 unterwegs. Er stieg aus und fragte mich als erstes, was ich von meinem Fahrverhalten halte?

..

Den er habe alles auf Video.

Auf die Anfrage ob ich das Video sehen darf, hat er mir dieses verweigert und meinte , das ein Anwalt eine CD mit dem Video anfordern muss/kann.

...

Dann war er alleine und im Zivil Auto aber in blauer Uniform.

@neutrinum: Das war ein Spinner/Wichtigtuer.

:whistling:

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_m3 hat recht - insbesondere wg.

Erst ein Dorf weiter hielt er mich an. In dem er hinter mir Blaulicht und Horn anmachte.
hat ja jeder Spinner dabei. Genau wie:
aber in blauer Uniform
zur Grundausstattung von Spinnern gehört.

 

Mal im Ernst:

Also 150 -160km/h nach dem heutigen Stand der Technik auf einer Schnellstraße, die so breit ist, das man da vier Fahrbahnen hin machen könnte
was man könnt und kann ist irrellevant. Wenn da nur zwei Spuren sind, gilt nun mal die 100 Km/h-Grenze.
Als die Geschwindigkeitsbeschränkungen erstellt wurden, waren die Fahrzeuge nicht so Verkehrssicher wie jetzt.
naja, die StVO ist letztes Jahr neu gefasst worden - komisch, dass man da die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht angepasst hat. Liegt vielleicht auch da dran, dass zwar die Technik verbessert wurde, dies aber bei der Humantechnik (=Mensch) nicht möglich war.
Über das Verkehrsschildchaos hier zur Lande muss ich ja nichts zu sagen.
würde ja auch nichts an der Sache ändern, oder?
Kann ich einen Vorteil darauß ziehen, das er alleine war?
nö - vor allem, wenn der dann noch ein Video hat

 

Habe vom Bekannten gehört, das vor kurzem eine Reglung zu Videoüberwachung eingeführt wurde wo diese unwirksam sind? Stimmt das oder ist das nur Wuschdenken?
da es sich hier um eine gezielte Aufnahme handeln dürfte, ist die Aufnahme zulässig.

 

Dir bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten, ob was kommt.

Dann kannst du dich ja mal wieder melden.

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Guest Pferdestehler
@neutrinum: Das war ein Spinner/Wichtigtuer.

Nur mal zur Erinnerung: es hatten bereits Leute in Foren Geldstrafen für ähnliche Äußerungen kassiert. Sollte zufällig der entsprechende Beamte das lesen, wäre er sicherlich nicht so angetan. Also bitte von Beleidigungen absehen, auch wenn es sich um (scheinbar) anonyme Menschen handelt. Manchmal kommt es nämlich anders, als man denkt.

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An dieser Stelle möchte ich erstmal allen danken, die sich mit meinem Fall beschäftigt haben! :whistling:

 

Aber ich glaube das ein Rechtsschutz für den Straßenverkehr doch immer mehr in den Vordergrund gerät, wobei ich eigentlich nicht viel von Versicherungen halte. Da die meißten eher unnötig sind bzw. überteuert.

 

In meinem Fall, hätte mich ein Anwalt (und da bin ich mir schon fast zu 100% sicher) aus dieser Sache raus geholt.

 

Ich bin jetzt mal gespannt, ob da was kommt. Aber da kommt bestimmt etwas. Und wenn ja dann stelle ich das Video ins Netz, falls ich dieses bekommen sollte, damit mal Dritte sich dazu äußern können.

 

Werde natürlich ein Link ins Forum posten.

 

Aber falls noch jemand einen Tipp hat, dann schreibt was das Zeug hält.

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In meinem Fall, hätte mich ein Anwalt (und da bin ich mir schon fast zu 100% sicher) aus dieser Sache raus geholt.

 

Na, das hast aber einen tollen Glauben! :whistling:

 

Aber, es gilt, wie schon geschrieben, erst einmal abwarten! :nolimit:

 

 

 

dete

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In meinem Fall, hätte mich ein Anwalt (und da bin ich mir schon fast zu 100% sicher) aus dieser Sache raus geholt.

Was macht Dich da so sicher?

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In meinem Fall, hätte mich ein Anwalt (und da bin ich mir schon fast zu 100% sicher) aus dieser Sache raus geholt.

Was macht Dich da so sicher?

 

Zuerst der Transporter, der deutlich schneller unterwegs war.

 

Dann die Uhrzeit, die jeder Anwalt erwähnt, wenn der Vorfall zu einem Verkehrsruhigen Zeitpunkt stattgefunden hat. (Mildernde Umstände)

 

Die lange Hinterherfahrt des Beamten. Der müsste mich ja beim ersten Verstoß rauswinken.

 

Und das dichte Auffahren.

 

Der Polizist war alleine unterwegs. Vllt gar nicht im Dienst!

 

Und evtl. Messfehler bei der Videoauswertung...also da könnte ein fleissiger Anwalt einiges finden.

 

Aber ich warte erstmal ab. Vllt ist der *nette* Polizist nie lebend zuhause angekommen!? Man kann ja hoffen.

 

Wobei ich ihm das nicht wünsche. Auch wen er hinterhältig gehandelt hat. Das bisschen Geld (wohlbemerkt, das es meins ist) ist ja nichts im Gegensatz zu unseren Rettern in Grün bzw. Blau :-)

 

Ein bisschen Spaß muss sein

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Guest Pferdestehler

Meine unmaßgeblichen Anmerkungen.

 

Zuerst der Transporter, der deutlich schneller unterwegs war.

Hat damit nichts zu tun. Opportunitätsprinzip, oder wie das heißt. Da es sich nicht um eine Straftat handelt, darf er sich aussuchen, wen er möchte.

 

Dann die Uhrzeit, die jeder Anwalt erwähnt, wenn der Vorfall zu einem Verkehrsruhigen Zeitpunkt stattgefunden hat. (Mildernde Umstände)

Bringt auch nichts. Limits, sofern nicht zeitlich begrenzt, sind nächtens genauso einzuhalten wie tagsüber. Gilt auch für rote Ampeln mitten in der Pampa. Übrigens könnte es bei der Argumentation auf Vorsatz herauslaufen, das machte die Sache nochmals teurer.

 

Die lange Hinterherfahrt des Beamten. Der müsste mich ja beim ersten Verstoß rauswinken.

Muss er überhaupt nicht. Er kann durchaus abwarten, ob und was sich der Vorherfahrende noch so leisten wird, sofern nicht akute Gefahr vom Delinquenten für sich oder Andere erkennbar ist.

 

Und das dichte Auffahren.

Was erst einmal nachzuweisen wäre. Beispielsweise anhand des Videos. Und da kann es sehr schnell sein, dass das, was Du für "dicht" eingeschätzt hast, immer noch verhältnismäßig ausreichend gewesen sein könnte. Merke: die Polizei darf üblicherweise mehr als Otto-Normalbürger. §35 StVO. Sonderrechte.

 

Der Polizist war alleine unterwegs. Vllt gar nicht im Dienst!

Interessiert nicht. Er darf sich jederzeit in Dienst setzen (meine ich mal hier gelesen zu haben), ansonsten kann er auch als Normalsterblicher gegen Dich Aussagen. Nennt man Zeuge. Und hier ein recht glaubhafter, das zieht vor dem Richter recht stark! Blaulicht und Horn sprechen dazu noch dafür, dass er in einem Dienstfahrzeug unterwegs war. Was bedeutet, dass es ziemlich sicher ein "echter" gewesen war, der Dir zumindest etwas Angst einjagen wollte, wenn nicht sogar verwertbare Beweise zur Anwendung bringen wird.

 

Und evtl. Messfehler bei der Videoauswertung...also da könnte ein fleissiger Anwalt einiges finden.

Ja, es könnte auch bei der Auswertung der Polizei nichts herauskommen. Könnte aber doch. Bleibt abzuwarten.

 

Aber ich warte erstmal ab. Vllt ist der *nette* Polizist nie lebend zuhause angekommen!? Man kann ja hoffen.

So so, Du wünscht ihm den Tod, weil DU rechtswidrig gehandelt hattest. Schon eine Leistung.

 

Wobei ich ihm das nicht wünsche.

Hoffen, aber nicht wünschen, ja was denn nun?

 

Auch wen er hinterhältig gehandelt hat.

Hat er?

 

Ein bisschen Spaß muss sein

Nun ja, zumindest ich finde es bis hier nicht lustig.

 

Wenn man so etwas macht, dann weiß man auch um die Gefahren, dabei erwischt zu werden. Lässt man sich erwischen, ist das dann irgendwie die eigene Schuld, oder? Entweder man macht das dann erst gar nicht, oder man ist aufmerksam genug, nicht dabei erwischt zu werden. Aber im Nachhinein stinkig werden und die Schuld Anderen zuschieben zu wollen... :whistling:

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Zuerst der Transporter, der deutlich schneller unterwegs war.

Irrelevant. Wen ich mir vorknöpfe, bestimme ich selbst. Unabhängig davon, ob ein anderer noch etwas schneller fährt oder nicht.

 

Dann die Uhrzeit, die jeder Anwalt erwähnt, wenn der Vorfall zu einem Verkehrsruhigen Zeitpunkt stattgefunden hat. (Mildernde Umstände)

Ist auch egal. Denn auch mitten in der Nacht bei Null Verkehr auf den Straßen gilt immer noch die StVO, welche eben auch das Limit vorschreibt.

 

Die lange Hinterherfahrt des Beamten. Der müsste mich ja beim ersten Verstoß rauswinken.

Nein, das muß er nicht.

 

Und das dichte Auffahren.

Welches erst bewiesen werden müßte, aber dennoch nicht als Rechtfertigungsgrund für Dein eigenes Fehlverhalten herhalten könnte.

 

Der Polizist war alleine unterwegs. Vllt gar nicht im Dienst!

1. darf er alleine sein.

2. kann er sich jederzeit in den Dienst versetzen.

 

Und evtl. Messfehler bei der Videoauswertung...also da könnte ein fleissiger Anwalt einiges finden.

Selbst ein fähiger Anwalt hat idR keine Ahnung von der Videoauswertung und würde da ganz sicher rein gar nichts finden. Meßfehlter bei der Auswertung? Naaaaja..... hab ja schon einiges hier zu lesen bekommen. Das glaub ich aber noch nicht.

 

Aber ich warte erstmal ab. Vllt ist der *nette* Polizist nie lebend zuhause angekommen!? Man kann ja hoffen.

Trotz des Smileys und der nachfolgenden einschränkenden Bemerkung bekommst Du für so eine selten dämliche Äußerung den :whistling:. Sowas denkt man höchstens, äußert es aber nicht.

 

Wobei ich ihm das nicht wünsche. Auch wen er hinterhältig gehandelt hat. Das bisschen Geld (wohlbemerkt, das es meins ist) ist ja nichts im Gegensatz zu unseren Rettern in Grün bzw. Blau

1. wieso hinterhältig?

2. von welchem Geld sprichst Du?

 

Ein bisschen Spaß muss sein

Du hast Deinen "Spaß" wohl gehabt und mußt eben mit der kleinen Vergnügungssteuer leben, die da möglicherweise auf Dich zukommt.

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Hallo,

 

kann ich mir keinen Anwalt leisten

 

wo siehst Du eigentlich das Problem ?

Wenn Du doch soooo unschuldig bist, wird Deine Anwalt doch vom Verlierer - hier also der Staatskasse - gezahlt.

Gu gehst ja davon aus, dass der Anwalt Dich da rausholen kann, oder ?

 

wobei ich eigentlich nicht viel von Versicherungen halte. Da die meißten eher unnötig sind bzw. überteuert.

Tja. Wie gut eine Versicherung sein kann, weiss man immer erst, wenn man sie tatsächlich braucht.

Dann relativiert sich 'überteuert' recht schnell. Ich empfehle Versicherungen mit (degressivem) Selbstbehalt.

 

Im übrigen ware es zunächst mal interessant, ob das jetzt tatsächlich ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug war (aus der Nähe sieht man ja eigentlich die Videokameras) oder vielleicht nur ein privater Camcorder im Spiel war. In diesem Fall wird man wohl mit 15-20% Toleranz bei der vorgeworfenen Überschreitung rechnen muessen. (Macht z.B. bei 120 & :70: also 'nur' 26 km/h zuviel.)

 

und *angeblich* war irgendwo 70 wo ich mit ca 120km/h gefahren bin.

Und, ist da ein :70: oder nicht ?

Im Bereich einer Aus-/Einfahrt im übrigen durchaus üblich und meist berechtigt ..

 

Der ist erstmal voll dicht aufgefahren und hat mich praktisch zum schnelleren fahren genötigt.

Probates Mittel: Strich 100 km/h bei :100: fahren. Wenn er Dir dann im Heck sitzt, wer hat dann wohl Schuld ...

Wenn ich mich von jedem :100: anscheiben lassen würde :whistling:

Du scheinst nicht viel zu fahren, sonst würden Dich solche Spielchen nicht mehr stören ...

 

Habe keine Punkte und fahre schon seit 8 Jahren.

Ist das was besonderes? Oder meinst Du bei Deine Fahrweise viel mehr Punkte haben zu müssen :120:

 

Dann die Uhrzeit, die jeder Anwalt erwähnt, wenn der Vorfall zu einem Verkehrsruhigen Zeitpunkt stattgefunden hat. (Mildernde Umstände)

Das sind keine mildernden Umstände sondern Vorsatz. Und damit wird es teurer.

Oder kennst Du etwa die Hintergründe der Limits im Detail ?

Was hälst Du bspw. von Lärmschutzmaßnahmen, hälst Du die gerade nachts für unsinnig ?

 

oder er hat entsprechende Passagen nicht aufgezeichnet

Der TE hat ja geschrieben, dass der über 15 km dicht aufgefahren ist. Das würde dann nur gehen, wenn der :B): immer mal wieder dicht drauf war, sich dann hat zurückfallen lassen dann erst die Kamera angemacht hat (über ein paar 100 m) dann die Kamera wieder aus und aufgefahren. Dass wäre dem TE aber garantiert aufgefallen. Zudem zöge das Argument 'bedrängt' dann nicht, weil der TE ja immer die Möglichkiet gehabt hätte, mit dem :D langsamer zu werden und somit erst gar keine Messung möglich geworden wäre ...

Wenn der VT hingegen auf jeden 'Anschubser' mit einer weiteren Erhöhung der Geschwindigkeit reagiert hat, kann das nur ein :nolimit: geben.

Wenn da unterwegs 'ne mobile Kontrolle gewesen wäre, säße der VT sowieso in der Patsche ..

 

 

Gruß,

AnReRa

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Ich glaube noch nicht einmal das er die OWI auf Video hat. Warum hat er das Video den Betroffenen nicht gezeigt ?

Ich schätze mal der Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung wird nach Tacho vorgenommen, abzüglich 20%.

 

Aber abwarten....und auf die Info von Neutrinum hoffen nachdem er Post bekommen hat, wenn überhaupt.

 

Gruß BiBa

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Ein unterhaltsamer Threat mit Vorurteilen, Beschuldigungen und Beleidigungen.

 

Darf der Polizist eigentlich alleine eine Videoaufnahme mit Geschwindigkeitsmessung machen während er fährt? Ist die Bedienung der Kamera nicht bei solchen Geschwindigkeit etwas gefährlich? Die wird sich ja nicht über Lenkrad oder HUD steuern lassen.

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Darf der Polizist eigentlich alleine eine Videoaufnahme mit Geschwindigkeitsmessung machen während er fährt? Ist die Bedienung der Kamera nicht bei solchen Geschwindigkeit etwas gefährlich? Die wird sich ja nicht über Lenkrad oder HUD steuern lassen.

Darf er.

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Gegenfrage: Was und warum sollte da jemand etwas steuern (außer das KFZ)???

@Yossarian meint vielleicht, dass der Cop mit gezückter HandyCAM hinterhergefahren ist ...

 

Das halte ich für unüblich, weil der Cops das ja gar nicht zur Untermauerung des Vorwurfes bräuchte.

 

Genauers wird der VT - wenn überhaupt - aus dem AB erfahren ...

 

 

Gruß,

AnReRa

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@taxi42: Weißt Du, im Gegensatz zur Polizei und zu Behörden habe ich es nicht nötig Kaffeesatzleserei zu betreiben ;) . Und daß @bluey vielfach eine tellerrandbegrenzte Sicht und ein maues Informationsmanagement selbst innerhalb von NRW hat, hat er hier mehrfach bewiesen.

Daß ein Videowagen mit Fahrer und Operator doppelt besetzt ist, ergibt sich erstens aus der Logik, zweitens aus der Praxis und drittens aus seiner RiLi für Geschwindigkeitsüberwachung NRW:

Die Besatzung eines Videofahrzeuges besteht aus zwei Beamtinnen/Beamten (Video-Trupp). ...Der/Die Fahrzeugführerin/Fahrzeugführer ist für den verkehrs- und fahrtechnischen Ablauf verantwortlich. Die/die zweite Beamtin/Beamte bedient die Geräte, ..., veranlasst die Videoaufzeichnung, diktiert über Mikrophon auf das Band und dokumentiert bei Bedarf die für den Überwachungsvorgang wesentlichen Beobachtungen.

Wie wir ja wissen, ist @bluey jedoch ein Tausendsassa, siehe seine alleinige Messung mit Laserpistole.

:nick:

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Tja, Spatzl, und wieder einmal heißt es: LESEN LESEN und nochmals LESEN. Natürlich auch VERSTEHEN. Weißt Du eigentlich, was Du da gerade geschrieben hast? Na? Ich helfe Dir ein wenig: Richtlinien. Na? Dämmert's jetzt ein wenig im dunklen Dachstübchen oberhalb Deiner schmalen Schultern? :nick:;) Ich sag's Dir: die Messung ist auch so, nämlich mit einem Beamten als Fahrer und Bediener in Personalunion, möglich und zulässig, vor allem aber VERWERTBAR! ;)

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Verwertbar ist sie durchaus, die Frage ist, ob sie dem Beweis im gerichtlichen Verfahren zugänglich ist.

Das wird bei nem Verstoß gegen die entsprechende Richtlinie schwer und das Wissen um die einschlägigen Richtlinien der BL haben die Owi-Richter und Fachanwälte für Verkehrsrecht allemal.

 

Aber das sei dahingestellt, ich bin auch nicht immer der Meinung der hauptberufl. Beamten hier im Forum, aber in diesem thread bin ich voll auf deren Seite, was die bisher im Fall vorgebrachten Argumente betrifft. Wobei ich immer noch überzeugt bin, dass wir hier getrollt werden, so ne saudämliche Wahrnehmung der Wirklichkeit kann doch kein halbwegs normaler Student haben.... :nick:

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Die Richtlinie besagt, wie der ProViDa-Wagen grundsätzlich zu besetzen ist.

Ebenso ist der Einsatzwagen grundsätzlich mit zwei Beamten zu besetzen. Trotzdem fahre ich als DGL in der Regel alleine raus und nehme auch, wenn viel zu tun ist, Einsätze wahr.

 

Beides ist zulässig.

 

Gruß

Goose

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@goose

 

Es geht nicht um die Zulässigkeit der Tätigkeit speziell, sondern, ob die durch diese Tätigkeit erhobenen Sachverhalte korrekt erhoben wurde, nur dadurch werden sie dem Beweis vor Gericht zugänglich.

Sprich, wenn die Richtlinie sagt, ProVida ist mit zwei Mann zu besetzen (der eine bezeugt dann im Zweifel die korrekte Arbeitsweise des anderen), dann würde ich die durch eine Person durchgeführte Messung anzweifeln, weil gegen die Richtlinie verstoßen wurde und damit nicht rechtsgemäß ein Sachverhalt festgestellt wurde (Gesch.überschr.) der dem Beweis an und für sich zugänglich ist, also die Messung durch Verstoß gegen die Richtlinie gar nicht korrekt sein kann.

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Sprich, wenn die Richtlinie sagt, ProVida ist mit zwei Mann zu besetzen (der eine bezeugt dann im Zweifel die korrekte Arbeitsweise des anderen), dann würde ich die durch eine Person durchgeführte Messung anzweifeln, weil gegen die Richtlinie verstoßen wurde und damit nicht rechtsgemäß ein Sachverhalt festgestellt wurde (Gesch.überschr.) der dem Beweis an und für sich zugänglich ist, also die Messung durch Verstoß gegen die Richtlinie gar nicht korrekt sein kann.

Du kannst zwar grundsätzlich alles anzweifeln, aber das, was Du da schreibst, ist nicht nur nicht haltbar und falsch, sondern auch Unsinn. Denn selbst wenn man eine Richtlinie nicht einhält, so ist die Maßnahme ansich dadurch nicht unrechtmäßig bzw. eine Messung nicht korrekt oder nicht verwertbar. Aber wie gesagt: Du kannst das gerne anzweifeln (und um Erfahrungen reicher werden).

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Tja, Spatzl, und wieder einmal heißt es: LESEN LESEN und nochmals LESEN. Natürlich auch VERSTEHEN. Weißt Du eigentlich, was Du da gerade geschrieben hast? Na? Ich helfe Dir ein wenig: Richtlinien. Na? Dämmert's jetzt ein wenig im dunklen Dachstübchen oberhalb Deiner schmalen Schultern? :nick::D Ich sag's Dir: die Messung ist auch so, nämlich mit einem Beamten als Fahrer und Bediener in Personalunion, möglich und zulässig, vor allem aber VERWERTBAR! :lol:

Tja @bluey, ich muß doch nun den Fahrinstruktor Ruppert aus einer VOX-Seife zitieren: "Du hast den Knall noch nicht gehört!" ;)

 

Dein oberster Boss schreibt doch nicht aus Jux und Tollerei irgendetwas auf's Papier! Gerade wegen Leute wie Dir, welche ein Faible für Meßspirenzchen haben, werden solche Richtlinien geschrieben. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder vermeintliche Supercop eigenmächtig über die Stränge schlagen würde? So geht es nicht! Eine Verkehrsüberwachungsolympiade wie die Disziplin "Ich kann alles alleine im Videowagen inklusive mit Kellenraushaltung noch zig VT gleichzeitig zur Anhaltung zu bewegen" ist im öffentlichen Straßenverkehr fehl am Platze.

 

Deine Verniedlichung von einer Richtlinie geht sowieso auch fehl. In der Anlagenindustrie gibt es u. a. auch "nur" Richtlinien, die sind aber bindend! Wenn bei Mißachtung der Richtlinie durch selbsternannte Besserwisser die Anlage in die Luft fliegt :yawn: , raucht es im Karton :D .

 

@goose: Dein Vergleich mit dem Streifenwagen zieht nicht.

 

Desweiteren prallen hier wieder Theorie und Praxis zusammen und die NRW-Cops blubbern wie gehabt einseitig im Chor. Gerne hätte ich deshalb noch Stimmen von anderen Cops zur Thematik gehört.

;)

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Da sich sonst kein weiterer Cop hier zum Thema äußert - was ich auch sehr gut verstehe :D -, muß dem Spuk hier von den zwei Cops @bluey&goose nun ein Ende bereitet werden. Deshalb die Herren @bluey&goose, von 100.000 Messungen durch ProViDa-Pkw sind wieviel mit einem Messbeamten erfolgt :mecker::mecker: ?

;)

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Das ist doch völlig egal. Entscheidend ist, daß die Messung nicht dadurch ungültig und nicht verwertbar wird, wenn nur ein Beamter im Auto sitzt und die Anlage bedient. Glaub es, oder laß es. Mir wird's allmählich zu albern mit Dir. Selten so einen Kasperkopp wie Dich erlebt.

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hat mich praktisch zum schnelleren fahren genötigt.

 

Absoluter Quatsch. Wenn mir jemand zu dicht auffährt setze ich einfach bei geeigneter Gelegenheit den Blinker nach rechts und werde langsamer ohne scharf zu bremsen. Das funktioniert immer und der zieht an mir vorbei.

 

 

Absoluter Quatsch ist vor allem, den eigenen Verhaltenskodex induktiv zu verallgemeinern und basierend darauf entsprechende faktische Rückschlüsse ziehen zu wollen.

Ich halte es für durchaus plausibel, wenn der TE sich durch ein zu dicht auffahrendes bedrängt gefühlt hat und mit wie beschrieben reagiert hat.

 

Habe selbst schon miterlebt wie dicht Fahrzeugführer mit weitergehenden Befugnissen in bestimmten Situationen dem potenziellen "Opfer" auffahren, um die gefahrene Geschw. anhand des eigenen Tachowerts abschätzen zu können.

War kein (!) Videowagen , deshalb blieb es damals bei einer mündlichen Verwarnung...

 

Nicht wenige Menschen reagieren instinktiv wie vom TE beschrieben, wenn sie bedrängt werden. Aber egal, da hat offensichtlich jeder so seine eigene Meinung.....

 

@TE: Hab' bei dem ganzen Hickhack hier nicht alles gelesen: Sicher, dass es wirklich ein mit Video-Technik ausgerüstetes Kfz war? Ist schon was gekommen?

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Da sich sonst kein weiterer Cop hier zum Thema äußert - was ich auch sehr gut verstehe :D -, muß dem Spuk hier von den zwei Cops @bluey&goose nun ein Ende bereitet werden. Deshalb die Herren @bluey&goose, von 100.000 Messungen durch ProViDa-Pkw sind wieviel mit einem Messbeamten erfolgt :mecker::mecker: ?

;)

Es geht nicht darum, ob es regelmäßig gemacht wird. Es geht darum, ob jemand, der an diesem Gerät ausgebildet ist und aus unbekannten Gründen (Tanken, Werkstatt, Rückfahrt vom Eichamt etc.) alleine unterwegs ist einen festgestellten Verstoß nicht verfolgen darf.

 

Und diese Frage haben wir dir nun hinreichend beantwortet, auch wenn du mit der Antwort, wie so oft, wenn sie nicht in dein Konzept passt, nicht zufrieden bist.

 

Gruß

Goose

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Es geht nicht darum, ob es regelmäßig gemacht wird.

 

Doch @goose, es geht um die Praxis. Ihr hinterlasst ein verzerrtes Bild.

 

Da Ihr nicht anwortet, gebe ich die Antwort: Null von 100.000

 

Seit wann holt ein Meßbeamter am Samstag die Videokarre am Eichamt ab :D ?

:rolleyes:

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Völlig wurscht, warum er auf einem Samstag in dem Auto saß. Fakt ist und bleibt, daß die Messung verwertbar ist. Da ist es auch völlig egal, ob da Null von 100.000 mit nur einem Meßbeamten geschahen.

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Es geht nicht darum, ob es regelmäßig gemacht wird.

 

Doch @goose, es geht um die Praxis. Ihr hinterlasst ein verzerrtes Bild.

 

Da Ihr nicht anwortet, gebe ich die Antwort: Null von 100.000

 

Seit wann holt ein Meßbeamter am Samstag die Videokarre am Eichamt ab :D ?

:rolleyes:

Du scheinst meine Beiträge nicht komplett zu lesen (oder sie nicht zu verstehen). Es waren Beispiele, aus denen heraus jemand alleine im Fahrzeug unterwegs sein könnte, es gibt auch noch etliche weitere Beispiele.

 

Die einzige Frage ist doch, wie schon gesagt, ob die Messung verwertbar ist oder nicht. Und diese Frage wurde nun bereits hinreichend beantwortet.

 

 

Gruß

Goose

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So....

 

Hallo nochmal zusammen.

 

Ich habe mir fleißig eure Beiträge durchgelesen, wobei ich eigentlich den Leuten die ständig die "Polozeiliebenden-Kommentare" abgeben nur sagen möchte, dass ich hier um eine Art Hilfestellung gebeten habe und nicht um unsinnige Belehrungen!

 

Ich weiß schon wofür Gesetzgebung und Polizei wichtig ist. Aber das diese auch eher zum Abkassieren degradiert wurden, ist ja schon den meißten klar geworden.

Wichtig sind für mich eher Denkanstöße um aus der Lage bei ungeliebeter Post wieder heraus zu kommen.

 

Bis jetzt ist nichts gekommen, aber was nicht ist, kann ja noch werden!

 

Erst nach 3Monaten werde ich aufatmen können. Oder ist es in diesem Fall anders?

 

Ob eine korrekte Messung möglich war in der kurzen Zeit wo ich schneller war als erlaubt , weiss ich nicht. Ich kenne nicht das Messverfahren aus einem Auto. Und ob diese von jemandem bedient werden kann, der am Steuer fährt. Und bei der Strecke und dem Tempo hätte er beide Hände am Lenkrad gebraucht! Da kann sicherlich jemand vllt. etwas zu sagen? Also wie die Messvorrichtung bedient werden muss!?

 

Ich habe bei einer Doku gesehen, das wenn der Vorfahrende am bremsen ist bzw langsamer wird, wärend der Messnung, die eine Bestimmte Länge braucht (350m wurden glaube ich in der Doku erwähnt?), dann ist diese nicht gültig. Und auf der Landstraße wo ich unterwegs war, da gab es keine wirklich lange Teilstücke wo man lange schnell fahren könnte. Da muss man ständig bremsen bzw ausrollen lassen.

 

Achja, und wie ist das gemeint , das ein Polizist sich mal eben selbst in den Dienst versetzen darf? Ist das nicht nur in Ausnahmefällen möglich? (Besondere härtefälle)

 

Lg Neutrinum :whistling:

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Erst nach 3Monaten werde ich aufatmen können. Oder ist es in diesem Fall anders?

Nach 3 Monaten kannst Du aufatmen.

 

Und bei der Strecke und dem Tempo hätte er beide Hände am Lenkrad gebraucht! Da kann sicherlich jemand vllt. etwas zu sagen? Also wie die Messvorrichtung bedient werden muss!?

Recht einfach und unspektakulär. Man startet quasi die Aufnahme und beendet sie wieder. Geht sehr schnell und auch bei hohem Tempo.

 

Ich habe bei einer Doku gesehen, das wenn der Vorfahrende am bremsen ist bzw langsamer wird, wärend der Messnung, die eine Bestimmte Länge braucht (350m wurden glaube ich in der Doku erwähnt?), dann ist diese nicht gültig. Und auf der Landstraße wo ich unterwegs war, da gab es keine wirklich lange Teilstücke wo man lange schnell fahren könnte. Da muss man ständig bremsen bzw ausrollen lassen.

Man sollte den Dokus nicht alles glauben.

1. es wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Da ist es völlig egal, ob jemand bremst oder beschleunigt. Das kann und darf er.

2. muß man keine Mindeststrecke nachfahren. Das, was oftmals genannt wird, bezieht sich auf Autobahnen und ist von den jeweiligen Kollegen so freiwillig gewählt, aber kein Muß.

3. ich habe schon Sequenzen ausgewertet, wo die Nachfahrstrecke lediglich ca. 50 m betrug. Ist auch vor Gericht ohne Wenn und Aber durchgegangen, obwohl der Anwalt (fälschlicherweise) meinte, ich hätte eine Mindeststrecke einhalten müssen, während der Messung nicht bremsen dürfen uvm.. Traf nur leider alles nicht zu.

 

Achja, und wie ist das gemeint , das ein Polizist sich mal eben selbst in den Dienst versetzen darf? Ist das nicht nur in Ausnahmefällen möglich? (Besondere härtefälle)

Wenn ich der Ansicht bin, ich müsse z.B. einen soeben beobachteten Verstoß verfolgen, dann versetze ich mich praktisch in den Dienst und werde aktiv. Heute sogar mal wieder passiert. Ging nicht anders, nachdem der betreffende VT ganz laut HIER geschrien hat. :whistling:

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