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(privat-)fahren Mit Blaulicht Auf Der Autobahn


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Mal ne ganz blöde Frage:

 

Ist das was Du ganz am Anfang beschreibst denn überhaupt wirklich rechts überholen?? Solange Du nicht den Fahrstreifen wechelst, der linke Fahrstreifen völlig überfüllt, der mittlere Fahrstreifen auch relativ voll ist und der rechte aber frei, dann sehe ich das doch eher als eine Art Kolonnen-Verkehr an? Und da ist das rechts vorbeifahren doch wohl erlaubt??

Zudem wie Du sagst, hältst Du Dich an das Rehctsfahrgebot, was alle anderen nicht hinbekommen zu scheinen... Find' ich auch immer super, wenn der Seitenstreifen freigegeben wird wegen dem hohen Verkehrsaufkommen (!!!) und weiterhin alle aber auf der mittleren oder rechten Spur fahren, der Seitenstreifen jedoch trotzdem frei bleibt... So entstehen doch die Staus, wenn alle immer links fahren....

 

Aber sei's drum^^

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Ist das was Du ganz am Anfang beschreibst denn überhaupt wirklich rechts überholen?? Solange Du nicht den Fahrstreifen wechelst, der linke Fahrstreifen völlig überfüllt, der mittlere Fahrstreifen auch relativ voll ist und der rechte aber frei, dann sehe ich das doch eher als eine Art Kolonnen-Verkehr an? Und da ist das rechts vorbeifahren doch wohl erlaubt??
Das Rechtsüberholen ist hier nach § 7(2a) StVO zulässig, wenn die Schlange auf der linken und mittleren Spur nicht schneller als 60 km/h fährt und die Differenzgeschwindigkeit zu dieser Schlange nicht mehr als 20 km/h beträgt.

 

Einzelne Fahrzeuge auf der mittleren Spur zählen jedoch nicht als Schlange. Beträgt der Abstand deutlich mehr als den doppelten Sicherheitsabstand ist nicht mehr von einer Fahrzeugschlange auszugehen.

 

Gruß

Goose

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Aus eigener Erfahrung muss ich sagen: Mit einem Blaulicht auf dem Wagendach kommt man kaum schneller voran als sonst auch. Die Unfähigkeit anderer VT wird einfach immer wieder unterschätzt... :whistling:

 

Das ist der entscheidende Punkt.

Vor ein paar Jahren ist die Magnetschwebebahn bei Papenburg verunglückt. Zu dem Anlass wurden aus Niedersachen und anderen Landesteilen Experten der Polizei an den Unfallort gezogen. Genau zu dem Zeitpunkt führ ich von Bad Oeynhausen nach Amsterdam via A30. Die wurde auch von einem Astra mit vmtl. drei Polizisten an board genutzt, um nach Papenburg zu kommen. Die Beamten hatten es offenbar eilig und hatten das Blaulicht in der Scheibe und den Finger an der Lichthupe. Dabei ware ein paar Lernerfahrungen für mich zu machen.

 

* Es ist beeindruckend, wie wenig Fahrer die Spiegel verwenden: Selbst bei ungezungenen 120km/h in unkritischen Situationen wird ein auf 2 Meter heranfahrender Wagen mit flackernder Lichthupe und Blaulicht erst nach 20 Sekunden bemerkt.

 

* Überholende LKWs nehmen Blaulicht und andere Lichtsignale nicht wahr oder reagieren nicht.

 

* Der Zivilwagen selbst fuhr notorisch links. Allerdings auch ohne Verkehr auf der rechten Spur. Der Astra hatte gefüht vielleicht 100...140PS da war also bei knapp 200 Vmax erreicht. Ich hätte an diesen Stellen gerne überholt. Aber eine offensichtliches Zivilfahrzeug rechts zu überholen amüsiert keinen Verkehrsrichter.

 

* Lichthupe gehört nicht zu meinem Fahrstil, aber ich bin recht sicher das man mit ähnlich "progressivem" Fahrstil ähnlich flott voran kommt. Das Blaulicht wird offenbar nur sehr schwach wargenommen.

 

* Wenn ich die Option hätte aus Blaulicht, Martinshorn und Lichthupe zu wählen, würde ich für das Horn entscheiden. Bei niedriger Geschwindigkeit <130km/h wirkt das Wunder. Menschen hören offenbar besser, als sie nach hinten sehen können.

 

Ergo: Blaulicht für Private bringt wenig Vorteile insbesondere bei >80km/h. Bei höheren Geschwindkeiten ist man kaum schneller als "aktives Anstellen" beim Vordermann.

Negativ ist insbesondere die Abwertung der Sonderrolle der Behördenfahrzeuge durch den inflationären gebrauch der Lichtzeichen. Ich kann mir keinen Verkehrsrichter vorstellen der in Blaulicht und dicht Auffahren (damit der Vorderman die blaue Funzel überhaupt wahrnimmt) keine Nötigung sieht. Die Relation zum imaginären Zeitgewinn ist kaum tragbar.

Blaulich als "Zivilist" kann nur in Notsituationen toleriert werden. Bspw. um eine Unfallstelle abzusichern etc.

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und hier frage ich mich dann: Warum sollte im Privatfahrzeug ein blaues Blinklicht vorhanden sein. Wenn man ein Blinklicht eben zum Zweck der Absicherung in Notsituationen mitführt, so sollte dieses gelb sein (das ist ja auch zulässig). Dagegen fällt mir beim besten Willen kein Grund ein, ein blaues Blinklicht mitzuführen...

 

Gruß

Goose

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1) Du hast Dir einen alten Feuerwehrlaster gekauft. Dort sind (wg. der zivilen Überführung) die Blaulichter abgedeckt, Leuchtmittel entfernt.

2) Du hast portable Blaulichter dabei um ein PaceCar auf einer Rennstrecke auszustatten.

3) Du hast 5 Stück auf dem Flohmarkt gekauft um deinen Partykeller damit auszustatten

...

 

M.E. ist der Besitz und Transport im PKW legal. Das "betriebsbereite" Mitführen kann, wie oben diskutiert, rechtliche Folgen haben.

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1) Du hast Dir einen alten Feuerwehrlaster gekauft. Dort sind (wg. der zivilen Überführung) die Blaulichter abgedeckt, Leuchtmittel entfernt.

 

Ja, hier, ich. Aber die Blaulichter sind voll funktionstüchtig. Ich werde mich aber hüten, die im öffentlichen Straßenverkehr einzusetzen. Allerdings würde ich die vermutlich auch nicht einsetzen, um eine Unfallstelle spontan abzusichern. Es gibt genug Deppen, die einem einen Strick daraus drehen würden, und da habe ich ehrlich gesagt keinen Bock drauf. :whistling:

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Das Video deckt sich mit meinen Erfahrungen. Von "echt flott" kann da keine Rede sein. Die weichen zwar alle aus, aber das auch nicht zu schnell.

Im Schnitt ist der so ausgerüstete Wagen vielleicht 20..30km/h schneller. Peanuts.

 

Der Kastenwagen hat praktisch seine Spiegel zur Zierde. Obschon etwas dicht auffahren wird. Ich bin mir nicht sicher ob der Sprinter-Fahrer das mittige Blaulicht dann jederzeit im Spiegel sehen kann.

Oft ist auch eine Lichthupe zu erkennen. Da hört dann für Privateleute sicher der Spaß auf und eine Straftat liegt vor.

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Oft ist auch eine Lichthupe zu erkennen. Da hört dann für Privateleute sicher der Spaß auf und eine Straftat liegt vor.

 

Warum? Darf man doch auserhalb der Ortschaft zum überholen nutzen.

 

Jein, im vorliegenden Fall ist der Abstand zu gering. Dann wird das mit hoher Warscheinlichkeit als Nötigung gelten (sofern der potenziell Bedrängte dies so klagt).

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  • 3 years later...

und hier frage ich mich dann: Warum sollte im Privatfahrzeug ein blaues Blinklicht vorhanden sein. Wenn man ein Blinklicht eben zum Zweck der Absicherung in Notsituationen mitführt, so sollte dieses gelb sein (das ist ja auch zulässig). Dagegen fällt mir beim besten Willen kein Grund ein, ein blaues Blinklicht mitzuführen...

 

Gruß

Goose

 

Wobei es halt nicht verboten ist eins dabei zu haben!

 

Dass man trotzdem nicht die ganze Zeit mit Blaulicht auf der linken Spur fahren kann ohne erwischt zu werden sollte jedoch jedem klar sein...... :nixda:

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  • 3 weeks later...
@I21118: Guckst Du mit der Suchefunktion unter "Blaulicht". Es gab schon einige Threads darüber. Ging auch um das strittige Thema "Amtsanmaßung".

 

Sorry, dass ich diesen Thread noch einmal ausgrabe, aber beim Stoebern in anderen Foren kam mir ein recht "neuer" Beitrag zu Augen, demzufolge das Kammergericht Berlin sehr wohl auf Amtsanmassung erkannt hat, nachdem ein Amtsgericht den Angeklagten vorher in diesem Punkt frei gesprocvhen hat. Das Kammergericht hat diese Entscheidung verworfen und hat eben wegen Amtsanmassung zu geschlagen......

 

[....]

3. Das Urteil kann danach keinen Bestand haben. Es war aufzuheben und die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückzuverweisen.

 

Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der neue Tatrichter – sollte er wiederum den Vorwurf der Amtsanmaßung nicht für nachweisbar erachten – die von der Staatsanwaltschaft nach § 154a Abs. 1 StPO ausgeschiedenen Gesetzesverletzungen sowie gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 3 Nr. 3 StVO und §§ 69a Abs. 3 Nr. 18, 49a Abs. 1 StVZO i.V.m. § 24 StVG wird prüfen müssen, um seiner umfassenden Kognitionspflicht zu genügen.

 

Kammergericht Berlin (4) 121 Ss 247/12 (304/12)

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Kammergericht Berlin sehr wohl auf Amtsanmassung erkannt hat,

 

Nach deinem Zitat hat das Kammergericht eben gerade nicht auf Amtsanmassung erkannt, sondern das Urteil aufgehoben und an eine andere Abteilung der Vorinstanz zurückverwiesen. Es hat dabei ausdrücklich als zulässig erachtet, dass der neue Tatrichter ebenfalls nicht auf Amtsanmassung erkennt.

 

Aus deinem Zitat ist ferner erkennbar, dass das Kammergericht das Urteil nicht aufgehoben hat, weil es den Tatbestand der Amtsanmassung für erfüllt hält, sondern weil der Tatrichter der Vorinstanz seiner Kognitionspflicht nicht genügte, indem er die subsidiären Ordnungswidrigkeiten nicht geprüft hat.

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Nach deinem Zitat hat das Kammergericht eben gerade nicht auf Amtsanmassung erkannt, sondern das Urteil aufgehoben und an eine andere Abteilung der Vorinstanz zurückverwiesen. Es hat dabei ausdrücklich als zulässig erachtet, dass der neue Tatrichter ebenfalls nicht auf Amtsanmassung erkennt.
Täusche ich mich oder ist genau das (also Urteil ggf. aufheben und zurückverweisen) die Aufgabe der Revisionsinstanz, nicht aber das selber urteilen? Und ist es in solchen Fällen nicht regelmäßig so, daß der Vorinstanz in dem jeweiligen Revisionsurteil sehr deutliche Hinweise darauf gegeben werden, wohin die Reise gehen soll? Und ist es nicht auch so, daß diese deutlichen Hinweise regelmäßig dazu führen, daß die Vorinstanz tendenziell eher selten zum selben Urteil kommt wie im ersten Versuch? Was man dann so zusammenfassen könnte: Du hast selbstverständlich im formaljuristischen Sinne völlig recht, HarryB allerdings im umgangssprachlichen genauso.
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Nach deinem Zitat hat das Kammergericht eben gerade nicht auf Amtsanmassung erkannt, sondern das Urteil aufgehoben und an eine andere Abteilung der Vorinstanz zurückverwiesen. Es hat dabei ausdrücklich als zulässig erachtet, dass der neue Tatrichter ebenfalls nicht auf Amtsanmassung erkennt.
Täusche ich mich oder ist genau das (also Urteil ggf. aufheben und zurückverweisen) die Aufgabe der Revisionsinstanz, nicht aber das selber urteilen? Und ist es in solchen Fällen nicht regelmäßig so, daß der Vorinstanz in dem jeweiligen Revisionsurteil sehr deutliche Hinweise darauf gegeben werden, wohin die Reise gehen soll? Und ist es nicht auch so, daß diese deutlichen Hinweise regelmäßig dazu führen, daß die Vorinstanz tendenziell eher selten zum selben Urteil kommt wie im ersten Versuch? Was man dann so zusammenfassen könnte: Du hast selbstverständlich im formaljuristischen Sinne völlig recht, HarryB allerdings im umgangssprachlichen genauso.

Nein die Revisionsinstanz kann auch selber entscheiden. Dies setzt aber bestimmte Dinge voraus, so dass es meist bei der Zurückverweisung verbleibt. Meist fehlt es zum Beispiel an weiteren Ermittlungen ohne die eine Entscheidung nicht möglich ist und diese darf die Revisionsinstanz nicht selber ermitteln.
  • Like 1
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Was ist eigentlich mit andersfarbigen Blinklampen auf'm Dach ?

Lila, rot, grün, .......

Ich denk mal mit zwei grünen oder roten Rundumblinklampen auf dem Dach ist das sicher ein cooler Linksspurfreiräumer.

Da zuckt doch jeder weg, ganz ohne Amtsanmaßung. OK, keine ABE, also vielleicht nur 'ne OWI ?

Der Spaß wär's mal Wert, falls es ohne Punktebewährung geht.

Gibt's nämlich billich beim Chinesen die Blinker auch > :250: fest.

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Hallo, Cyrano,

 

egal, mit welchen Lichtern und mit welcher Farbe Du nach vorne hin drängelst: Wenn auch nur ein VT Dich wegen Nötigung zur Anzeige bringt, kommst Du in Erklärungsnotstand.

 

Dazu kommt, dass so ein Auto mit bunten Lichtern recht auffällig ist, so dass meistens nicht nur einer, sondern gleich mehrere VT bei der Polizei anrufen.

 

Du hast also, wenn Du Kontakt zur Polizei suchst, mit solchen Lichtern sehr gute Karten, neue Freunde kennen zu lernen.

 

Dabei wirst Du allerdings vermutlich die Erfahrung machen, dass Dir Deine neuen Spielgefährten die bunten Lichter gleich wegnehmen, ohne Wenn und Aber.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Du hast also, wenn Du Kontakt zur Polizei suchst, mit solchen Lichtern sehr gute Karten, neue Freunde kennen zu lernen.

 

...und die kommen mit den Worten: "Dir werden wir helfen!" auf den Lippen zu ihm. Daher der Begriff Freund & Helfer...... :sneaky:

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Guest Kleiner Schelm

Freund und Helfer kommt von:

 

"Na warte Freund, ich helf dir gleich"

 

Im Urlaub habe ich ein sehr nettes Schild gesehen:

 

[...]

110 => Die Jungs, die man ruft.

 

112 => Die Männer, die kommen.

[...]

 

Bevor Spekulationen aufkommen: Dieses Blechschild hing am Eingangsbereich einer Freiwiligen Feuerwehr im Berchtesgadener Land, und da es in Anbetracht der Gesamtzustandes dort wohl schon eine ganze Weile hängen muss, scheinen es die bayerischen 110er-Kollegen mit Humor zu nehmen wissen :victory:

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  • 4 months later...

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