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über 1 Sek Rotphase Geblitz In Der Probezeit.. Bitte Um Antworten


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hallo ..

also mir ist am 6.12.09 was ganz blödes passiert ..

ich fuhr mit einem navi durch eine stadt, in der ich mich nicht auskenne..

das navi hat zum einen einen display mit karte und zum anderen ist hinter dem lenkrad des wagens

ein kleiner display, der anzeigt, was man als nächstest tun muss.

Dieser zeigte an, dass ich als nächstes links abbiegen muss.

Vor mir lag ine Kreuzung und ich ordnete mich links ein.

Die ampel war grün. Dann schaute ich auf das eigentliche navi mit karte und hab gesehen, dass ich garnicht abbiegen muss.

Die Ampel war immernoch grün. Ich schaute nach hinten, und da hinter mir kein auto war hab ich die spur gewechselt,

und aufeinmal wurde ich zich mal geblitzt beim überfahren der kreuzung.

ich wusste zuerst garnicht was los war, bis mir bewusst wurde, dass ich wohl gerade eine rote ampel überfahren habe.

ich war eigentlich der meinung, dass die ampel gerad erst umgesprungen sein konnte..

 

nun ist der bußgeldbescheid gekommen und laut diesem war die rotphase schon länger als eine sekunde.

Die Strafe: 1 monat fahrverbot, 200 euro und 4 punkte.

Da ich in der Probezeit bin kommen noch ein aufbauseminar und 2 jahre verlängerung der probezeit hinzu.

 

Ich finde diese Strafe sehr hart.. Denn ich bin ja nicht vorsätzlich über eine rote ampel gefahren, und ich habe uch niemanden gefährdet

denn alle anderen autos standen noch.

 

Ich hätte nun gerne ratschläge was ich tun soll ..

eine möglichkeit wäre es dem sachbearbeiter den ganzen vorfall zu schildern. würde mir das was bringen??

 

die andere wäre dass meine mutter einspringt.. es ist mit dem firmenwagen meines vater geschehen. der ist es auf den foto ja eindeutig nicht ..

meine mutter würde das für mich übernehmen, aber hat angst, dass es rauskommt und die sache verschlimmert.

wird da sehr stark nachgeforscht, wenn die das geld sehen??

 

und beim durchlesen sämticher forenbeiträge zu diesem thema kam oft der vorschlag das ganze so lange hinauszuzögern, bis die sache verjährt ist. wie läuft das ab und funktioniert das überhaupt? man bedenke, es handelt sich um einen firmenwagen..

 

Vielen dank schonmal

LG

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nun ist der bußgeldbescheid gekommen und laut diesem war die rotphase schon länger als eine sekunde.

Die Strafe: 1 monat fahrverbot, 200 euro und 4 punkte.

Da ich in der Probezeit bin kommen noch ein aufbauseminar und 2 jahre verlängerung der probezeit hinzu.

 

Ich hätte nun gerne ratschläge was ich tun soll ..

Da du schon einen Bußgeldbescheid erhalten hast kannst du leider nichts mehr tun, als die Strafe zu akzeptieren.

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Ich finde diese Strafe sehr hart.. Denn ich bin ja nicht vorsätzlich über eine rote ampel gefahren, und ich habe uch niemanden gefährdet

denn alle anderen autos standen noch.

 

 

Mag ja sein, ändert jedoch an der Tatsache nichts.

 

eine möglichkeit wäre es dem sachbearbeiter den ganzen vorfall zu schildern. würde mir das was bringen??

 

Bringt gar nichts.

Der Sachbearbeiter hat da keinen Spielraum.

Ausser du bist Politiker oder/und wohnst in Bayern und heißt ( )eckenbauer oder ( )iesheu.

 

 

die andere wäre dass meine mutter einspringt.. es ist mit dem firmenwagen meines vater geschehen. der ist es auf den foto ja eindeutig nicht ..

meine mutter würde das für mich übernehmen, aber hat angst, dass es rauskommt und die sache verschlimmert.

wird da sehr stark nachgeforscht, wenn die das geld sehen??

 

Kann gut gehen muss es aber nicht.

Wenn nicht kann es teuer werden.

Trotzdem die Frage, ob Dujetzt erst den Anhörungsbogen oder den Bescheid bekommen hast.

Wenn es schon der Bescheid ist, dann wird wohl jemand den Anhörungsbogen vorher ausgefüllt haben.

Beim Bescheid muss ich meinem Vorposter zustimmen.

 

und beim durchlesen sämticher forenbeiträge zu diesem thema kam oft der vorschlag das ganze so lange hinauszuzögern, bis die sache verjährt ist.

 

Vergiss es. Das war mal. Heute gehen die bei der Ermittelung ganz anders vor.

Und falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann, hält man sich an den Halter.

Dieser kann mit der Führung eines Fahrtenbuches belegt werden.

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nun ist der bußgeldbescheid gekommen und laut diesem war die rotphase schon länger als eine sekunde.

Die Strafe: 1 monat fahrverbot, 200 euro und 4 punkte.

Da ich in der Probezeit bin kommen noch ein aufbauseminar und 2 jahre verlängerung der probezeit hinzu.[....]

 

Ich hätte nun gerne ratschläge was ich tun soll .. [....]

 

die andere wäre dass meine mutter einspringt.. es ist mit dem firmenwagen meines vater geschehen. [...]

 

und beim durchlesen sämticher forenbeiträge zu diesem thema kam oft der vorschlag das ganze so lange hinauszuzögern, bis die sache verjährt ist. wie läuft das ab und funktioniert das überhaupt? man bedenke, es handelt sich um einen firmenwagen..

Hier passt das Zitat des Herrn Gorbatschow: Wer zu spaet kommt, den bestraft das Leben.....

 

Da haettest Du dich vielleicht doch schon mal etwas frueher sachkundig machen sollen, oder? Jetzt kannst Du nur noch Einspruch gegen den BuGeBe einlegen, dann geht die Sache vor Gericht und der Richter wird einen Blick auf das Foto und anschliessend auf dich richten. Was meinst Du wohl, zu welchem Schluss er kommen wird? :whistling:

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okay dann hab ich das wohl beim falschen namen genannt. sorry. also es ist das erste, was dazu angekommen ist. also der anhörungsbogen. da steht auch die strafe nicht explizit drauf sondernd nur der vorwirf. die strafe hab ich im bußgeldkatalog nachgeschaut.

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Ich finde diese Strafe sehr hart.. Denn ich bin ja nicht vorsätzlich über eine rote ampel gefahren, und ich habe uch niemanden gefährdet
Dir wird auch kein Vorsatz und keine Gefährdung unterstellt. Sonst könnte die Strafe verdoppelt werden.
eine möglichkeit wäre es dem sachbearbeiter den ganzen vorfall zu schildern. würde mir das was bringen??
Nö. Außer ein müdes Lächeln vom Sachbearbeiter.
die andere wäre dass meine mutter einspringt..
Dafür wäre Voraussetzung dass Du auch weiblich bist (oder der Sachbearbeiter seinen Blindenhund mit ins Büro nimmt).

Deine Mutter müsste dann den AHB selber ausfülen und sich selber als verantwortliche Fahrerin benennen.

Würdest Du sie eintragen wäre es (zu dem Rotlichtverstoß) eine Straftat.

es ist mit dem firmenwagen meines vater geschehen.
Dann hat die Firma scheinbar schon einen AHB bekommen und Dich als Fahrer benannt (vorausgesetzt der AHB ist explizit an Dich gerichtet).
meine mutter würde das für mich übernehmen, aber hat angst, dass es rauskommt und die sache verschlimmert.
Jeder darf sich fälschlicherweise straffrei selbst belasten.
wird da sehr stark nachgeforscht, wenn die das geld sehen??
Meist wird genau hingeschaut.

Und es bleibt die Frage, ob und warum Du den AHB hast.

man bedenke, es handelt sich um einen firmenwagen..
Dem theoretisch ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist.

Und ggf. der gesamten Firmenflotte (wenn es mehr Fahrzeuge in der Firma gibt) wegen mangelnder Mitwirkung.

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also ich bin weiblich :whistling: der name ist vielleicht was verwirrend. und der brief ist an die firma meines vater gerichtet. auf dem briefkopf steht auch kein herr oder frau sondern nur firma XY. der wurde an meinen vater weiter geleitet, da es sein firmenwagen ist. sprich er müsste eintragen, dass meine mutter gefahren ist, oder könnte sie sich auch eintragen als fahrer? denn der halter ist die firma. dann hätte sie sich selbst beschuldigt. ist das wirklich nicht strafbar ?meine mutter und ich liegen zwar 20 jahre auseinander, sehnen uns aber ähnlich auch wenn wir nicht gleich aussehen bis auf das alter.

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Um Dich mittels Verjährung aus der Sache rauszuziehen stehen die Karten doch bestens für Dich. Dein Vater kann den Verstoß zugeben. Dann folgt entweder ein Bußgeldbescheid, gegen den er Rechtsmittel einlegen kann, da er ja nicht wirklich gefahren ist. Verzögert er die Angaben so weit wie möglich, kann er es schaffen, die Sache gegen Dich verjähren zu lassen.

 

Es kann aber auch sein, dass der Sachbearbeiter aufgrund des Geschlechtes weitere Nachforschungen anstellt. Hier bietet sich Deine Mutter an mit dem gleichen Procedere. Ich warne aber dringend davor, als Angeschriebener eine andere Person als Fahrer/in anzugeben. Dies ist strafbar und wird von der Behörde bei Bekanntwerden auch als solche verfolgt. Es kann sich aber jeder selbst der Tat bezichtigen. Im Anhörungsbogen kann der Betroffene daher selbst antworten und die Fahrt samt Tatvorwurf zugeben.

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also der brief geht ja nur an die firma. die kann sich ja nicht als fahrer eintragen. spirch wäre es ja nicht strafbar wenn sich meine mutter einträgt, oder doch? kann man auch sagen wenn es rauskommt das wir das fälschlicherweise gedacht haben , da wir ja auch kein foto haben?

oder ist es besser mal eins anzfordern um die situation zu beurteilen?

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Nochmal: Macht der Adressat wissentlich falsche Angaben, macht er sich strafbar. Trägt dagegen die Firma Deinen Vater als vermeintlichen Fahrer ein, weil sie ihm den Wagen überlassen haben handelt diese im guten Glauben, bleibt also straffrei, wenn ein anderer Fahrer als Dein Vater den Wagen genutzt hat.

 

Wird Dein Vater angeschrieben und er gibt fälschlicherweise Deine Mum als Fahrerin ein, droht Unheil. Das darf er nicht. Gibt er dagegen Deiner Mum den Schrieb und sie trägt sich selbst ein und unterschreibt den Brief dann auch, ist dies ein legaler Vorgang.

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der brief ist an die firma meines vater gerichtet. auf dem briefkopf steht auch kein herr oder frau sondern nur firma XY.

Dann ist es auch kein Anhörungsbogen sondern lediglich ein Zeugenbefragungsbogen.

 

In einem Anhörungsbogen wird einer Person eine Tat konkret vorgeworfen und auch auf den Bußgeldstellen ist man sich bewusst dass eine Firma kein Auto lenken kann, daher wird bei Wagen die auf eine Firma angemeldet sind in der Regel ein Zeugenfragenbogen erstellt, in welchem der Halter (also die Firma) gebeten wird Angaben zum (möglichen) Fahrer zu machen.

 

Wieso hast du denn in deinem ersten Posting geschrieben, dass bereits ein Bußgeldbescheid da ist?

 

Hier, wie bei allen Fragen nach rechtlichen Konsequenzen gilt:

Je genauer du den Sachverhalt beschreibst umso besser können dir erfahrene User Tipps geben.

 

Wenn man halt einfach so was zusammenschreibselt ohne bisschen drauf zu achten, was da jetzt wirklich schon so an "Post" gekommen ist, dann kommt sowas raus wie oben...

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habe mich ja schon korrigiert, dass es kein bußgeldbescheid war. es ist ein anhörungsbogen. auf dem briefkopf steht die firma und die wird auch angeschrieben mit "ihnen wird zur last gelegt mit dem fahrzeug XY folgende ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Aber schonmal danke für die vielen antworten!! LG

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