Guest NiliQB Posted December 26, 2009 Report Share Posted December 26, 2009 Moin, wenn - wie dieser Tage - ich zu wenig zu Arbeiten habe, komme ich gelegentlich auf Gedankenspiele, bei denen mir dann irgendwo die Lösungen ausgehen. Situation: wir haben in unserem Busunternehmen u.a. lange Mercedes-Sprinter mit sog. SmartFloor. Das sind Aluprofilrillen, die längs in den Boden eingelassen sind. Diese Fahrzeuge werden bei uns normalerweise zur Behindertenbeförderung eingesetzt - in die Profile kommen also die Befestigungen für Rollstühle. Es gibt aber auch Einzelsitze, die dort befestigt werden können. Zugelassen sind die Sprinter als Pkw. Zum Smartfloor sagt der Fahrzeugschein: Bei der Fahrzeugart "Fz. z. Pers.Bef. b. 8 Spl - Mehrzweckfahrzeug", bei den Ergänzungen "Fz. ausgestattet m. Smartfloor-System best. aus verklebt. Aluminiumboden u. 8 Lochschienen in Längsrichtung, es können ww. je 3 Einzelsitze od. 2 Rollstühle nebeneinander befestigt werden * sh. mitzuführ. Beiblatt * Es sind nur spezielle Smartfloor-Einzelsitze NMI-SA FTY-Systems m. integr. Sicherheitsgurten zul. * M. je 3 zusätzl. Schulterschräggurten im Fond li./re. zum Anschnallen einer im Rollstuhl sitzenden Person gem. DIN 75078 * Zu S.1 Max. Sitzplätze: Zul. Ges.-Gew. beachten" So, angenommen, man käme jetzt auf die Idee, den Sprinter einfach um ein, zwei Plätze zu "überstuhlen" - was könnte dann so alles passieren? Sicherheitsmäßig wohl wenig: die Sitze wären ja alle ordentlich befestigt, brächten ihren Dreipunktgurt jeweils mit und die erlaubte Zuladung wäre auch noch nicht überschritten. Aber was würde alles rechtlich geschehen? Ist durch die Missachtung der Fahrzeugart "Fz. z. Pers.Bef. b. 8 Spl" bereits die Betriebserlaubnis gesamt erloschen? Fährt jemand, der nicht über einen D-Führerschein verfügt, gar ohne Fahrerlaubnis, weil es sich da schon um einen KOM handeln würde? Käme dann auf der Autobahn bei Fahrt >100 km/h eventuell noch eine Geschwindigkeitsübertretung dazu? Und einen Digitaltacho (bzw. EG-Kontrollgerät), wie im KOM Vorschrift, wäre ja auch keines drin. Was könnte dem Fahrer bei einer Kontrolle alles blühen? Und dem Halter, der die Fahrt so angeordnet hat? Und was wäre, wenn das Fahrzeug in der Firma auf Chef A zugelassen ist, dieser sich im Urlaub befindet und Chef B ohne Wissen des Fz-Halters die Überstuhlung vornimmt? Nicht dass man bei uns ernsthaft auf die Idee käme, das zu tun - wir haben genug mittelgroße Busse, die auch als KOM zugelassen sind, aber interessieren würde es mich schon. Was schon eher passieren könnte, wäre, dass man eine größere Anzahl Einzelsitze zum Zwecke des Transport vom Firmensitz zum Fahrzeugstandort oder zurück transportiern müsste. Wäre es dann in Ordnung, wenn ich die Sitze zwecks Ladungssicherung nicht einfach ins Auto schmeiße, sondern im Boden verankere? Wäre es ratsam, die Sitze dann so anzuordnen (zB immer zwei dicht aneinander gegenüber), dass man gar nicht darauf sitzen könnte, um im Kontrollfall plausibel zu machen, dass die Sitze hier keine Fahrgastplätze, sondern Ladung sind? Freue mich jetzt schon auf Licht im Nebel Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted December 31, 2009 Report Share Posted December 31, 2009 Schade, hätte mich wirklich interessiert. Trotzdem danke fürs interessierte Lesen Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted December 31, 2009 Report Share Posted December 31, 2009 Sowas mußt du im VP einstellen unter "StVZO ...", da kriegst du garantiert kompetente Antwort. Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted January 1, 2010 Report Share Posted January 1, 2010 Danke für den Tipp, mach ich gleich mal. Quote Link to post Share on other sites
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