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21km/h Io = 90€ ?


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Hallo,

 

bin in Offenbach a.M. in Richtung A661 beim Taunusring mit 71 km/h bei erlaubten 50 geblitzt worden :-(.

Zu meiner Verwunderung ist das ganze mittlerweile richtig teuer geworden.

Die wollen für die 21 drüber 90€ + 20€ Gebühr + 3.50 € Auslagen.

Ist das rechtens ? Ist mein erster Geschwindigkeitsverstoß mit Punkt seit 8 Jahren oder so.

Laut FAQ im Forum solltens doch eigentlich nur 80€ sein ?

(Kann den Bußgeldbescheid auch gerne scannen)

 

Gruß Fatzo

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Ha !

 

man sollte doch genau lesen.

Da steht am Ende doch der Satz:

 

Die Geldbuße erhöhe ich gemäß § 17 OWiG in Verbindung mit § 3 BKatV wegen einer Voreintragung im Verkehrszentralregister.

 

Bei dieser Eintragung handelt es ich um 7 Punkte, die mir im Zusammenhang mit einer Aklfahrt Anno 2001 erteilt wurden.

Seit dieser Zeit habe ich keine mit Punkten belegten Verkehrsverstöße begangen.

Ist eine Erhöhung in sonem Fall rechtens ?

 

Falls ja heißt dass ja im Endeffekt dass jeder Alk/Drogenverkehrssünder dann 10 Jahre lang mit erhöhten Bußgeldern zu rechnen hat. (Nicht nur bei erneuten Alkverstößen --- das ist eh klar und eigentlich ja auch gerechtfertigt --- aber bei Verkehrsverstößen im Allgemeinen ... )

 

Gruß F

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Hallo,

ob und in wie weit dei Bußgeldbehörde Voreintrgungen berückstichtigt, ist in ihr Ermessen gestellt.

Wenn sie das Ermessen fehlerfrei ausübt (und Fehler erkenne ich hier nicht) dann kannst du gegen die Erhöhung nichts machen.

 

Gruß

HaWeThie

 

(wie allerdings ein Gericht entscheiden würde.....)

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Bei dieser Eintragung handelt es ich um 7 Punkte, die mir im Zusammenhang mit einer Aklfahrt Anno 2001 erteilt wurden

Diese Eintragung hätte der Bußgeldstelle garnicht mitgeteilt werden dürfen, siehe §29 Abs. 8 StVG

Ist eine Eintragung über eine gerichtliche Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt, so dürfen die Tat und die Entscheidung dem Betroffenen für die Zwecke des § 28 Abs. 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden. Unterliegen diese Eintragungen einer zehnjährigen Tilgungsfrist, dürfen sie nach Ablauf eines Zeitraums, der einer fünfjährigen Tilgungsfrist nach den Vorschriften dieses Paragraphen entspricht, nur noch für ein Verfahren übermittelt und verwertet werden, das die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat. Außerdem dürfen für die Prüfung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen Entscheidungen der Gerichte nach den §§ 69 bis 69b des Strafgesetzbuchs übermittelt und verwertet werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Eintragungen wegen strafgerichtlicher Entscheidungen, die für die Ahndung von Straftaten herangezogen werden; insoweit gelten die Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes.

 

Allerdings stellt sich die Frage, ob du wegen 10 EUR Erhöhung Einspruch einlegen willst. Nach meinem Dafürhalten solltest du dadurch zwar erreichen, daß das Bußgeld auf 80 EUR reduziert wird, allerdings kostet dich das Gerichtsverfahren mindestens 47 EUR Gebühren und Auslagen. Es entfallen dann zwar die 23,50 EUR Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheids, aber unterm Strich wäre es trotzdem teurer für dich.

Nur wenn die Bußgeldstelle aufgrund deines Einspruchs einen neuen Bescheid erlässt, das Verfahren also nicht an die Staatsanwaltschaft abgibt, würdest du billiger davonkommen.

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Dann rufe den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle doch einfach mal an und frage ihn.

Möglicherweise hat er die Vorpunkte auf die Schnelle falsch interpretiert oder kennt Punkte, von denen du nichts mehr weisst?

Einen Zusammenhang zwischen der Alk-Begebenheit vor 8 Jahren und der Geschwindigkeit jetzt sehe ich auch nicht.

 

Allerdings solltest du bei der Überlegung über sonstige Rechtsfolgen dann berücksichtigen, dass eine 10-Euro-Erhöhung nun auch nicht die Welt ist. Ob es sich dafür zu streiten lohnt? Andere Bußgeldstellen erhöhen bei einschlägigen Voreintragungen gerne auch mal aufs Doppelte.

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Hallo Fatzo,

 

ich komme auch aus dem Landkreis Offenbach und kenne die Stelle mit dem Lasermessgerät sehr gut.

Es handelt sich um die berüchtigte Vitronic-Säule und ein baugleicher einfacher gehaltener Laserscanner gegen die momentan massiv mit Gutachtern wegen Messfehlern vorgegangen wird.

In Offenbach sind beide Anlagen neu an der B43 Taunusring und im weiteren Verlauf der B43 am Odenwaldring installiert worden.

Diese Laserscanner tasten beide Fahrspuren ab. Die Messung erfolgt bis zu 75m vor dem Standort der Anlage, wobei dann erst unmittelbar vor dem Kasten geblitzt wird.

Die Herstellerfirma verweigert aber den Gutachtern einen Einblick in die Software der Anlagen, wie die Geschwindigkeit gemessen und den einzelnen Fahrzeugen zugeordnet wird.

Viele Gerichtsverfahren sind durch Problemen bei der Zuordung der Geschwindigkeitsmessungen zu den einzelnen Fahrzeugen auf den verschiedenen Fahrspuren schon eingestellt worden.

 

Momentan sind die Anlagen vermutlich nicht in Betrieb. Ich habe das wiederholt mit dem Motorrad und einem verspiegelten Helmvisier probiert als ich mit ca. 60 km/h die Meßstellen passiert habe.

Die letzten 14 Tage konnte ich keine Blitzauslösung bei beiden Anlagen feststellen. Lediglich im November wurde mein Motorrad mal geblitzt an der Anlage im Taunusring.

Einen Bekannten hat es mehrmals erwischt mit jeweil 15 EUR Bussgeld, daher wurden im November auch geringe Überschreitungen zwischen 55 und 60km/h geblitzt.

Im Forum wurden schön öfters über eingestellte Gerichtsverfahren bei diesen Laseranlagen berichtet.

Gerüchteweise sollen momentan viele Gemeinden, die diese Anlagen betreiben, bis zur Klärung der technischen Probleme auf Erlass von Bußgeldbescheiden verzichten.

 

Gruß Andreas

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Es handelt sich um die berüchtigte Vitronic-Säule und ein baugleicher einfacher gehaltener Laserscanner gegen die momentan massiv mit Gutachtern wegen Messfehlern vorgegangen wird.

Also wenn Du schon sowas anführst, dann bitte richtig. Es wird ausdrücklich nicht wegen Meßfehlern gegen die Geräte vorgegangen !

Es geht darum, dass das Bild immer erst nach einer 'Denkpause' der Anlage ausgelöst wird. Zudem ist nicht dokumentiert wo genau die überschreitung erfaßt wurde. Das Bild stellt eben nicht die Situation unmittelbar beim Blitz, sondern erst wenige (Zehntel)-Sekunden später.

Die Herstellerfirma verweigert aber den Gutachtern einen Einblick in die Software der Anlagen, wie die Geschwindigkeit gemessen und den einzelnen Fahrzeugen zugeordnet wird.

Weißt Du auch warum ?

Weil diese Software das Alleinstellungsmerkmal ist. Falls Vitronic gezwungen wird das zu veröffentlichen, wird es eine Reihe von Nachahmern geben. Ob es wohl wünschenswert sein kann, dass die Teile billiger werden ?

 

Viele Gerichtsverfahren sind durch Problemen bei der Zuordung der Geschwindigkeitsmessungen zu den einzelnen Fahrzeugen auf den verschiedenen Fahrspuren schon eingestellt worden.

Hast Du 'ne konkrete Zahl ? Mir reicht schon eine % (oder besser Promille :whistling: )-Zahl.

Im übrigen hast Du den Knackpunkt genannt:

Nur wenn mehrer Fzg. im Bild sichtbar sind, braucht man das überhaupt zu probieren.

Und es gibt von Vitronic-Seite her kein 'Problem' mit der Zuordnung. Das Bild stellt eben - wie du schon sagtest - nicht den Ort der Messung dar

und taugt nicht zur Analyse 'wer war es'.

 

Momentan sind die Anlagen vermutlich nicht in Betrieb.

So so ...

Wie konnte der TE dann geblitzt werden ?

 

und einem verspiegelten Helmvisier probiert

Also erstens ist das verspiegelte Helmvisier kein guter Schutz und zweitens kannst Du mit 'nem Krad sowieso nicht belangt werden wenn es keine Fotoeinheit gibt die Deine Nummernschild (von hinten) ablichtet oder gerade ein :heul: daneben steht der das Kennzeichen

notiert. Es gibt inzwischen aber auch PSS-Säulen mit 2 Fotoeinheiten für genau diesen Zweck.

Und ein FB geht immer, sobald das Kennzeichen erfaßt wurde.

 

als ich mit ca. 60 km/h die Meßstellen passiert habe
.

60 km/h abzüglich ein Toleranz von 3 km/h macht 57 km/h. Soll heißen wenn Dein Tacho mehr als 1 km/h zu viel zeigt, wird es nicht blitzen !

 

Gerüchteweise sollen momentan viele Gemeinden, die diese Anlagen betreiben, bis zur Klärung der technischen Probleme auf Erlass von Bußgeldbescheiden verzichten.

Amtsgerichts-Verfahren waren zeitweise ausgesetzt. Das 'Problem' ist, das von 10 SV's 5 JA und 5 NEIN sagen. Da das aber momentan alles noch auf AG-Ebene läuft, kannst Du Dich keinesfalls darauf berufen. Es gibt noch keine offizielle Richtlinie dafür. Aber lange dauert das sicher nicht mehr.

 

zwischen 55 und 60km/h geblitzt.

Aha. 55 km/h nach Tacho - 3 km/h Toleranz mach vorgeworfene 52 km/h. Viele hier warten immer noch auf den Scan eines AB/BuGeBe auf dem +2km/h nach Toleranzabzug vorgeworfen werden ... :lol:

 

Gruß,

AnReRa

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@andreas7zw

Hier ein Link für Dich zur Mannheimer PSS : KLICK

„Nach sachverständiger Auffassung ergeben sich keine Hinweise auf unkorrekte Messergebnisse, woraus sich in der Folge eine einwandfreie Funktion der gegenständlichen Geschwindigkeitsmessanlagen ableiten lässt“. Zu diesem Ergebnis kommen die Gutachter der Firma Dekra, die im Auftrag der Stadt die technische Zuverlässigkeit und Korrektheit der Messergebnisse an den vier Standorten Südtangente, Wilhelm-Varnholt-Allee, Jungbuschbrücke Richtung Neckarstadt und Freherstraße Richtung Dalbergstraße zu beurteilen hatten. Gleichzeitig bekräftigt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig (PTB), zuständig für die amtliche Zulassung der Messtechnik PoliScan Speed, gegenüber der Stadt Mannheim die korrekte Funktion des Geräts bei der Messwertbildung und der Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug.

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo Anrera,

 

danke für die Link. Die Infos der Stadt Mannheim sind natürlich aus der Sicht eines Betreibers, der damit die Stadtkasse auffüllen will.

Auch Offenbach wurde vor kurzem als die Stadt bezeichnet, wo es gemessen an den zugelassenen KFZ die meisten Bussgeldbescheide gibt.

Offenbach soll mit Bremerhafen zusammen die Stadt mit den meisten bankrotten Einwohnern sein.

 

Die Genauigkeit des Tachos meines Motorrades habe ich schon vielfach überprüft. Bei Tachoanzeige 65 km/h lösen die Anlagen aus, was eine Netto Geschwindigkeit von min. 60km/h ergibt, abzüglich Toleranz der Anlagen von 3km/h also min. 57km/h. Werde in Kürze einen Reifenwechsel vornehmen, dann dürfte die Tachovoreilung geringer sein.

Die meisten Anlagen lösen bereits ab 56km/h aus, was innerorts einen Bußgeld über 15 EUR ergibt. Auch dieser geringe Betrag muss sich für klamme Städte wie Offenbach noch lohnen, obwohl der Verwaltungsaufwand schon einen erheblichen Anteil des Bussgeldes ausmacht.

 

Problem Zuordnung Messwerte auf bestimmte Fahrzeuge bei den Messanlagen PoliScan Speed:

Die Messung erfolgt ca. 75m vor der Anlage. Erst nach einer Fahrstrecke von 60-70m erfolgt die Fotoauslösung (Blitz), was bei einer Geschwindigkeit von 15m/s also 54km/h einer Zeit von max. 5 Sekunden zwischen Messung und Blitz entsprechen kann. Bei mehrspurigen Fahrbahnen können in dieser Zeit locker bis zu 10 Fahrzeuge im Messbereich vor der Anlage fahren. Die Zuordung der Messwerte zu den einzelnen Fahrzeugen wird dann schwierig. Man kann zwar den gesammten Messbereich der Anlage mit dem Foto dokumentieren, aber das Foto zeigt nicht den Moment der Messwertbildung der bereits max. 5 Sekunden in der Vergangenheit liegen kann.

Bei älteren Anlagen wie Trafipax mit Fahrbahnsensoren wird sofort (wenige 10tel Sekunden) nach Durchfahren der Messstrecke und errechnen der Geschwindigkeit geblitzt.

Man kann also exakt auf dem Foto den Moment der Messwertbildung gerichtsverwertlich dokumentieren.

Dies ist bei PoliScan Speed Anlagen nicht der Fall.

 

Gruß Andreas

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  • 3 weeks later...
Guest rodney

Genau da hats mich nun auch erwischt, weil das Navi vor dem Ampelblitzer der davor steht zwar zweimal gewarnt hat aber ich eben von einem Fehler ausgegangen war. Messwert ist zwar noch nicht bekannt, es war aber ein LKW auf der linken Spur den ich nur knapp überholt hatte - wird momentan dagegen noch geklagt?

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@andreas7zw

 

Korrektur zu Deiner Aussage:

 

Der Erfassungsbereich beginnt ca. 75 m vor dem Standort der Anlage. Im Entfernungsbereich von 50 bis 20m erfolgt die eigentliche Messung über eine mind. 10m lange Strecke. Das System "verfolgt" das gemessene Objekt mittels eines 3D-Modells, das von codierten Laserstrahlen erstellt wurde. Das Zeitintervall bis zur Fotodokumentation ist daher deutlich geringer und die zunächst behaupteten Zuordnungsprobleme sind so nicht vorhanden. Bisher sind alles nur unbelegte Zweifel, aber keine nachgewiesenen Fehlfunktionen. Na ja, manchmal reicht das vor einem AG zur Einstellung.

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Hallo rodney,

 

ich bin Ende Dezember dort mit dem Motorrad mit 65 auf dem Tacho unbeabsichtigt mehrmals vorbei gefahren, wurde aber nicht geblitzt.

Lediglich im November wurde die Anlage mal ausgelöst. Ich weiss momentan nicht, ob überhaupt die Anlage aktuell in Betrieb ist.

Hier eine Link zu einem anderen Forum zum selben Thema:

http://www.eu-fuehrerschein-forum.de/natio...scan/#post55031

 

Auch außerhalb von Manheim ist diese Anlage umstritten. In 2009 muss es wohl überall Probleme mit besagtem PolicScan Speed Messgeräten gegeben haben.

 

Fakt ist, dass das Foto der Anlage nicht den Moment der Geschwindigkeitsmessung dokumentiert. Man könnte zwar die kompletten Daten des Laserscan (mehrere Megabyte Daten) der zwei Fahrspuren mit dokumentieren und dem Foto zuordnen, was aber sehr aufwendig ist. Erst unter diesen Umständen könnten dann neutrale Sachverständige die Messungen überprüfen.

Die Firma weigert sich aber dazu nähere Angaben zu machen um Firmengeheimnisse zu schützen. Das exakte zustandekommen der Messungen und der Messwerte mit Zuordnung bleibt dadurch im dunkeln und kann nicht durch neutrale Sachverständige im konkreten Einzelfall überprüft werden.

Ich kann mir nur schlecht vorstellen wie die Anlage einen Pulk von Motorradfahreren messen und zuordnen kann. Ist zwar ein Extremfall, aber vermutlich gibt es zumindest bei mehreren Motorrädern im Messbereich noch Messprobleme.

 

Gruß Andreas

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Richtig ist natürlich, dass je mehr Fahrzeuge sich im Messbereich befinden, es um so schwieriger wird, gültige Messungen zu erzielen. Das liegt einfach an gegenseitigen Verdeckungen und der notwendigen Mindesterfassung über eine bestimmte Strecke. Abgesehen von der rein technischen Messung gibt es zusätzliche Verwertungskriterien. Das sind bei der PSS Anforderungen an einen Auswerterahmen, der einen Messwert einem Fahrzeug zuordnet. PSS kann mit seiner Technik mehr als bisher bekannte Systeme. Aber einen Pulk Motorräder kann sie vielleicht messen, wohl aber nicht so, dass Messergebnisse verwertbar zugeordnet werden können.

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Guest rodney

Also der Blitz war eindeutig und die Anlage muss deshalb auch in Betrieb sein, ausserdem hat Fatzo ja auch eine Rechnung vom November gekriegt. War während des Messvorgangs (wenn das 75m vorher sein soll?) knapp vor dem LKW und beim Blitz wieder (Gerät erkannt und gebremst) fast auf gleicher Höhe, denke auch dass ein anderes Gerät garnicht ausgelöst hätte.

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Fakt ist, dass das Foto der Anlage nicht den Moment der Geschwindigkeitsmessung dokumentiert.

Das tut im übrigen kein Gerät.

Ist gibt immer eine Auslöseverzögerung, mal mehr mal weniger.

Und kein Gerät - auch nicht die stationären - machen genau eine Messung.

Es sind in allen Fällen mehrere Einzelmessungen. Die elektronische Auswertung entscheidet

- nach einer Denkpause - ob das Bild ausgelöst wird.

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo anrera,

es macht schon einen Unterschied ob nach weniger als 100mS nach Messwertaufnahme geblitzt wird,

oder wie bei dem PolicScan Speed Messgeräten mit einer Verzögerung von mehreren Sekunden.

Bei den Trafi-Pax Geräten mit drei Piezosensoren, Abstand jeweils 1 Meter, werden die drei Messzeiten in weniger als 200 mS ermittelt und der Rechner in der Anlage kann daraus dann im Millisekunden Bereich die Geschwindigkeit errechnen und den Fotovorgang mit Blitz auslösen.

Bei dem PolicScan Speed Messgeräten wäre die Dokumentation des kompletten Messvorgangs des Laserscanners sehr interessant. Vermutlich entstehen dabei Datensätze mit mehreren 10 MB Umfang und sehr aufwendige Rechenoperationen für die man auch richtig schnelle Rechner benötigt.

Die Herstellerfirma verweigert aber die Herausgabe solcher umfangreiche Dokumentation über den Messvorgang um Firemengeheimnisse zu schützen.

Unabhängige Gutachter können deshalb die exakte Messwertbildung und Zuordnung des Messwertes auf ein bestimmtes Fahrzeug nicht mit einem neutralen Gutachten im Detail überprüfen. Die Herstellerfirma behauptet nur pauschal, das die PTB alles geprüft, abgenommen und zugelassen hat.

Deshalb haben verschiedene Gerichte entsprechende Bussgeldverfahren nach dem motto im Zweifel für den Angeklagten eingestellt.

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Update:

 

Hatte schriftlich Einspruch eingelegt mit der Begründung dass die Punkte gar nicht hätten übermittelt werden dürfen. (Danke nochmal an jensl669)

 

Habe jetzt einen neuen Bußgeldbescheid erhalten in dem die Geldbuße die korrekten 80€ umfasst, der alte wurde zurückgenommen.

 

Man beachte jedoch folgendes Detail:

 

Die Auslagen betragen statt 3,50 nun 7,00 € :whistling:

 

Fazit: Immer erst mal probieren den Leuten etwas mehr Geld abzuzocken, gibt ja genug dies Zahlen.

post-2979-1263738094_thumb.jpg

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  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...

Nur falls jemand an solch einer Auflistung interessiert ist...

 

Ich habe eben ein Schreiben von der Bussgeldstelle beantwortet, wobei ich sowohl auf die Problematik des Rechts am eigenen Bild eingegangen bin und im zweiten Teil habe ich Urteile zur Problematik des PoliscanSpeed Verfahrens aufgelistet:

 

• Das Amtsgericht Mannheim hat unter dem Aktenzeichen 27 Owi 516 Js 29318/2008 - AK 813/08 das Verfahren gegen einen Fahrer aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit der Messung eingestellt.

 

• Das Amtsgericht Mannheim hat unter dem Aktenzeichen 29 Owi 508 Js 23058/2008 das Verfahren wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit der Messung eingestellt.

 

• Das Amtsgericht Solingen hat unter dem Aktenzeichen 23 Owi-81 Js 2227/08-75/08 das Verfahren wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit eingestellt.

 

• Das Amtsgericht Mannheim hat unter dem Aktenzeichen 21 Owi 445/09 wegen der fehlenden Möglichkeit der nachträglichen Richtigkeitskontrolle der Messung das Verfahren eingestellt.

 

• Das Amtsgericht Dillenburg hat am 2. Oktober 2009 unter dem Aktenzeichen 3 OWi 2 Js 54432/09 den Betroffenen aufgrund von Zweifeln an dem PoliScanSpeed-Messverfahren freigesprochen.

 

• Das Amtsgericht Wiesbaden hat unter dem Aktenzeichen 77 OWi 5521 Js 36991/08 das Verfahren eingestellt

 

• Das Amtsgericht Mannheim schließt sich in seinem rechtskräftigen Urteil vom 02.12.2009 – Geschäftsnummer: 29 Owi 504 Js 16925/2009 AK 567/2009 – der Auffassung des Amtsgerichts Dillenburg an.

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Die Begründung des Urteils ist umfassend und sehr interessant.

Das betrifft jetzt aber ausdrücklich einen Fall, in dem 2 Fahrzeuge im Bild bzw. im 'Meßbereich' sind.

Das Gericht sah hier eben - über die Aussage des geschulten Aufstellers hinaus - nicht die nötige Sicherheit in der

Messung, weil angeblich nicht klar ist, ob das sich das Verhalten des 2.ten Fahrzeuges in einer (Fehl-)Messung niederschlagt.

 

Interessant ist hingegen, dass der gehörte SV noch nie mit dem Gerät gearbeitet hat.

Allerdings an dem Messsystem Poliscan Speed habe er bislang keine Messungen machen können

 

Ich kann nicht verstehen, wie man eine SV folgen kann, der von der speziellen Auswertung - Entschuldigung - keine Ahnung hat.

Ich behaupte ja auch nicht, dass ich nach 20 Jahren FS und theoretischer Prüfung/Schulung plötzlich einen 40 Tonner fahren kann.

Der SV hat aber seine 17 jährige Erfahrung mit anderen Systemen in die Waage geworfen

 

Aber was soll's. Demnächst bekommt das gericht eben nicht mehr wenige Gramm schweres Papier sondern ganze Festplatten ...

 

Umgekehrt frage ich mich, wie das

Das Amtsgericht Mannheim begründet seine Entscheidung damit, dass jeder Bürger, der seit dem 01.02.2009 zum Teil drastisch erhöhte Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen zahlen muss, einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf die nachträgliche Richtigkeitskontrolle der ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsübertretung hat.

bei Lasermessungen mit Sofortkasse funktionieren soll. Und warum ausgerechnet die Bußgelderhöhung eine Rolle spielen soll ...

 

@andreas7zw

Danke für den Link. Immerhin steht da endlich mal öffentliches zur Meßtechnik.

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo Anrera,

 

habe eine weitere interessante Link beim Gooogeln gefunden.

 

http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2009_punkt4.pdf

 

Motorräder werden laut Angaben im Urteil so gut wie garnicht gemessen.

In 5% aller Messungen wird PKW und LKW nicht richtig erkannt.

In weiteren 5% ist die Fahrspur falsch zugeordnet.

Das PoliscanSpeed Gerät scheint eine richtige Chaosanlage zu sein. :B):;)

 

Gruß Andreas

 

Bitte an die Moderatoren im Forum,

die Beiträge über das PoliscanSpeed Messgerät sind für viele im Forum von großem Interesse. Könnte man nicht die Urteile und die entsprechenden Links in einen eigenen Beitrag verschieben.

Mein Vorschlag FAQ-Messtechnik und rechtliches

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Bitte an die Moderatoren im Forum,

die Beiträge über das PoliscanSpeed Messgerät sind für viele im Forum von großem Interesse. Könnte man nicht die Urteile und die entsprechenden Links in einen eigenen Beitrag verschieben.

Mein Vorschlag FAQ-Messtechnik und rechtliches

Erst lesen und dann Anmerkungen machen.

 

Das "Problem" mit der PSS findet sich seit einiger Zeit schon in den FAQ und zwar direkt bei der Darstellung des Messgerätes. Da sind auch deine Ausführungen bezgl. Motorrad etc. zu finden.

 

Edit hier noch die Links:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=403352

und

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=646008

 

Ist sogar rot hervorgehoben.

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Das PoliscanSpeed Gerät scheint eine richtige Chaosanlage zu sein. ;);)

Vorsicht mit den Prozentangaben. Solcherlei statistisch Zahlen kann man wunderbar auslegen oder eine Tendenz provozieren.

Was Unterscheidung PKW-LKW angeht bspw:

Woher soll das PSS z.B. wissen, wie schwer ein Fahrzeug ist - weil dass kennzeichnet einen LKW.

Ein 3.49t Sprinnter ist ein PKW ein 3.51t ist ein LKW. Von außen kaum zu unterscheiden.

Ein 2.8t Sprinter mit hohem Anhänger ist ein PKW auch wenn er von schräg vorne von der Länge her kein PKW sein kann.

Wobei es zunächst aber auch egal ist, ob ein PKW oder ein LKW geblitzt wird.

 

Was die Spurauswertung angeht:

Das spielt ebenfalls nur dann eine Rolle, wenn mehrere Spuren überwacht werden und gleichzeitig mehrere Fahrzeuge im Meßbereich sind. (Darum ging es obigen Urteil aus Mannheim)

 

Was Motorräder angeht:

Das Lasern von Motorrädern ist allgemein schwieriger als das von Autos ( kleinere Fläche). Zudem ist die Meßentfernung sehr viel kleiner und damit der Meßwinkel größer (deshalb ist auch schwerer die Spuren zu unterscheiden). Da wo der Cop mehrere 'Versuche' hat, hat die PSS nur einen.

Viel wichtiger ist in meinen Augen, dass es zu keinen Messungen kommt, bei der die Geschw. höher gemessen wurde als sie tatsächlich war ...

Wenn das auch nur in einem einzigen Fall passiert wäre, würde das garantiert als Leitsatz im Gutachten stehen :B):

 

Aber mit einem hast Du Recht: In der Werbung hat Vitronic den Mund verdammt voll genommen.

Aber der SV-Bericht auf den sich das Amtsgericht Dillenbug bezieht wäre hochinteressant, weil da wohl anscheinend wirklich mal praxisrelevante Versuche gemacht wurden.

 

Gruß,

AnReRa

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Was Motorräder angeht:

Das Lasern von Motorrädern ist allgemein schwieriger als das von Autos ( kleinere Fläche). Zudem ist die Meßentfernung sehr viel kleiner und damit der Meßwinkel größer (deshalb ist auch schwerer die Spuren zu unterscheiden). Da wo der Cop mehrere 'Versuche' hat, hat die PSS nur einen.

Das sollte aber bei der PSS nicht das Problem sein, denn die PSS erzeugt ja im Gegensatz zu den Lasergeräten einen Fächer über der Fahrbahn. Es findet also keine punktuelle Messung statt.

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Es findet also keine punktuelle Messung statt.

Schon richtig. Aber zum einen hat der Laserfächer nur eine begrenzte Auflösung (d.h. je weiter das Objekt vom Sender weg ist, desdo gröber das Raster und zu zweiten muß zur Erkennung ein gewisser Teil der Strahlenenergie zurückkommen. Da wo der Cop den einen Meßstrahl gezielt auf Helm oder Scheinwerfer richten kann, ist es bei der PSS eher Zufall, dass im richtigen Moment der Helm im richtigen Winkel reflektiert.

Man darf nicht vergessen, dass die räumliche Erfassung zwar sehr schnell nichts desdotrotz aber sequentiell erfolgt.

Zudem muß ein erfaßtes Objekt ja mehrfach eindeutig erfaßt werden, damit es zu einer Geschwindigkeitsermittlung kommen kann.

 

Gruß,

AnReRa

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Theoretisch sind pro Messvorgang über 150 Messungen möglich und das geschieht durch rund 100 Messimpulse pro Sekunde.

 

Ich denke das sollte ausreichend sein, um sichere Messungen und Zuordnungen zu gewährleisten. :B):

 

Aber eigenscheinlich musste man wegen der drohenden Konkurenz aus Tettnang mit einem nicht ganz ausgereiften Gerät auf dem Markt, um sich Marktanteile sichern zu können, ehe die Behörden und die Polizei auf die ES 3.0 umgestellt hat, da diese eher auf den Markt kam und drohte den Markt sich einzuverleiben.

 

Edit:

Das ist meine persönliche Meinung. Ob dies tatsächlich stimmt, kann ich natürlich nicht beweisen.

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Hallo ins Forum,

in Offenbach werden jeweils zwei Spuren überwacht.

Probleme gibt es wenn mehrere Spuren überwacht werden und gleichzeitig mehrere Fahrzeuge im Meßbereich sind.

Leider wird eben dieser Messbereich nicht von dem Beweisfoto abgedeckt. Das Beweisfoto wird wesentlich später erst ausgelöst.

Eine problematische Situation:

Auto wird von einem Motorrad im Messbereich überholt. Als das Beweisfoto angefertigt wird ist das schnellere Motorrad schon an der Säule vorbei und wird nicht auf dem Foto mit abgebildet. Der Autofahrer auf dem Bild hat dann das Nachsehen denn sein Fahrzeug ist jetzt alleine auf dem Foto abgebildet.

zweites Problem:

Abtastung eines Motorrades mit Laser am Helmvisier. Es wird jetzt die Geschwindigkeit des Helmes gemessen und nicht die Geschwindigkeit des Motorrades.

Wenn der Fahrer den Kopf bewegt, kann zwischen Motorrad und Helm eine Differenz von max. 4 km/h bestehen, die aus meiner Sicht vom Messwert abgezogen werden müssen.

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Der Laser bei der PSS hat einen horizontalen Öffnungswinkel von ca. 0,34°. Es werden 45° in 158 Schritten abgetastet, was ca. 0,28° ergibt.

Okay. Danke. Woher hast Du die Info ?

Meine Info's stammen noch aus der Zeit, wo die PSS in Entwicklung war.

 

Gruß,

AnReRa

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