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Zeugenfragebogen Wie Reagieren?verjährung?


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Mein Opa hat am 04.11.2009 (02.11.2009 Datum auf den Schreiben) einen Zeugenbefragungsbogen bekommen, wegen einer Ordnungswidrigkeit (Geblitzt mit Foto von mir) die am 19.09.2009 festgestellt worden ist.

Nach einigen recherchieren im Internet sind wir zu den Entschluss gekommen den Zeugenfragebogen nicht zurück zu schicken bzw zu ignorieren.

Heute am 10.12.2009 (08.12.2009 Datum auf den Schreiben) traf dann ein Zeugenfragebogen-Erinnerung schreiben ein. Wo drin steht das er auf die Zeugenanhörung bisher nicht reagiert hat und sie wie im ersten Brief gebeten wird angaben zu den Fahrer zu machen.

Wie sollten wir uns jetzt weiterhin verhalten? Nach wie vielen Monaten ist das Verjährt? Am 19.12.2009 diesen Jahres währen 3 Monate seit der Ordnungswidrigkeit vergangen.

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Was passiert den wenn man den Erinnerungs Brief wieder ignoriert?

Dem Opa kann - außer einem Fahrtenbuch - nichts passieren. Niemand kann nachweisen, dass er den ZBB bekommen hat.

 

Aber der SB könnte - kurz vor Ablauf der Verjährung - auf die Idee kommen, genauer zu ermitteln, d.h. er könnte beim EMA nach Familienangehörigen suchen (hat der Opa die gleiche Meldeadresse wie Du ?) oder die ;) mit dem Bild vom Fahrer zum Opa oder in dessen Nachbarschaft schicken.

Deshalb wäre es besser, den SB ein wenig zu beschäftigen und - zur Fahrtenbuch vermeidung - Mitwirkungswillen zu demonstrieren.

 

Ganz allgemein hängt der Arbeitseinsatz vom SB aber wohl an der Höhe der Überschreitung. Im Punkte- oder gar Fahrverbotsbereich wird der SB sicher mehr tun als bei einem 10 EUR Knöllchen :whistling:...

 

Würde der Opa Dich Aug-inAug mit den :kotz: auf dem Bild erkennen ? :whistle:

Gruß,

AnReRa

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Entweder die schicken deinem Opa direkt einen Bußgeldbescheid oder - wovon ich bei 2 Anhörungsbogen ausgehen würde - haben Sie bis jetzt schon das Foto angeschaut und selbst gemerkt, dass das dein Opa vom Alter her nicht sein kann. Ihnen scheint aber wohl deine Person unbekannt zu sein und so leicht kommt man auch nicht an die Adresse von Enkeln. Ein bisschen Recherche durch Polizeibeamte (Befragung von Nachbarn etc) wäre aber auch möglich. Inklusive einen blöden verplapperer deines Opas ;-)

 

Option: Weiter Abwarten. Dein Opa bekommt dann wohl einen Bußgeldbescheid, dem er innerhalb von 2 Wochen widersprechen muss. Zur Sicherheit mit Einschreiben und Zeuge, ist zur Weihnachtszeit alles recht blöd, aufwendig, kostenintensiv und zeitintensiv. Oder sie ermitteln und kommen dann doch noch innerhalb der Verjährung auf dich.

 

Option2: Anhörungsbogen zurückschicken mit der Bitte ein besseres Foto zu erhalten (Opa = Alt = Schlechte Augen --> da reicht so ein Bild halt nicht). Dann bekommt er evtl. ein besseres Foto, wartet noch etwas ab und schreibt denen dann als Antwort, dass du es warst. Das ganze ist am 18 oder 19.12.09 für dich verjährt, ich würde aber bis Januar mit der Antwort warten. Entweder die Bußgeldstelle erkannt dann gleich dass das ganze verjährt ist und lässt es sein, oder versuchts trotzdem weiter. Dann bekommst du einen Anhörungsbogen auf dem du einfach auf die Verjährung hinweist. Fertig.

 

Gruß und viel Erfolg!

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...

Der Opa hat eine Zeugenfragebogen bekommen.

 

Mein Opa hat ... einen Zeugenbefragungsbogen bekommen, ...

... traf dann ein Zeugenfragebogen-Erinnerung schreiben ein.

Damit ist der Behörde bereits klar, dass es der Opa nicht war. Demzufolge wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch keinen BuGeBe geben.

 

Gruß,

AnReRa

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Genau, bald ist es verjährt. Da gegen dich (laut deinen Infos) noch nicht ermittelt wurde, wurde die Verjährung ab Tattag noch nicht unterbrochen. Würde jetzt aber trotzdem, wie oben geschrieben, reagieren, damit sie nicht a) selbst weiterermitteln und b) damit das Fahrtenbuch noch unwahrscheinlicher wird.

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Innerhalb des Termins (2 Tage vorher) losschicken und um ein besseres Bild bitten, damit der Fahrer sicher identifiziert werden kann. Bis dann die Antwort kommt (bzw. diese dann von euch beantwortet werden soll), könnt ihr den wahren Fahrer ohne Konsequenzen angeben.

 

Wichtig: Falls der Sachbearbeiter auf Zack ist und es sich um eine erhebliche Überschreitung handelt, wird er vielleicht eine Ermittlungstruppe zu deinem Großvater mit einem besseren Bild schicken. Dann bloß nicht aufmachen bzw. die Person nicht identifizieren. Falls die Nachbarn dich erkennen können, diese vielleicht auch impfen.

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Nach dem 19.12.09 ist es dann egal wenn jemand kommt und ich dann auffalle?
Ja. Außer am 18.12.09 wurde noch die Anhörung gegen Dich angeordnet.
Sind es wirklich nur 3 Monate bis das verjährt???
Nach drei Monaten muss die Anhörung gegen den wahren Fahrer angeordnet worden sein (das heißt nicht, dass sie dann schon bei Dir im Briefkasten sein muss).
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hallo,

 

das Foto das dem Sachbearbeiter vorliegt ist meist weit aus besser.Kann man den fahrer(dich) wirklich so schlecht erkennen oder willst du nur zeit schinden?

 

Gestern hatte ich extremes Glück das ich berufsschule hatte sonst wäre ich mit 20 zuviel in eine radarkontrolle gefahren auf dem nach hause weg,da im internet stand in den polizeimeldungen das dort geblitzt wurde gestern in der straße in unserer stadt wo ich immer lang fahre zu der uhrzeit.

 

Aber so tragisch wäre es nicht gewesen weil man von dene 20 nach den tachoversprung abziehen müsste + die 3 km/h Toleranz vom blitzer.

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war dem zeugenfragebogen ein rückumschlag beigefügt?

 

wenn nein... niemand ist verpflichtet auf eigene kosten einen zeugefragebogen zurück zu schicken.

 

wie hoch war der geschwindigkeitsverstoß?

 

wenn deine übertretung nicht in der punkteregion ist und dies auch der erste verstoß war, dann kann auch keine fahrtenbuchauflage erfolgen. dies ist nur bei "erheblichen" verstößen zulässig. also in der punkteregion...

 

übrigens: wenn du nichts zurück geschickt hast... herzlichen glückwunsch zur verjährung

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war dem zeugenfragebogen ein rückumschlag beigefügt?

Selbst wenn. Zunächst kann sowieso keiner nachweisen dass der AB oder ZBB überhaupt angekommen ist.

(Wobei es auch schon mal vorkommt, dass der SB den AB/ZBB persönlich zustellen läßt :whistling: )

dann kann auch keine fahrtenbuchauflage erfolgen. dies ist nur bei "erheblichen" verstößen zulässig.

Verallgemeinern würde ich das nicht. Außerdem gehe ich davon aus, dass es sich sehr wohl um einen Verstoß im

Punktebereich handelt, weil ansonsten wohl 'Zahlen bringt Frieden' der beste Weg wäre.

 

übrigens: wenn du nichts zurück geschickt hast... herzlichen glückwunsch zur verjährung

Es spielt keine Rolle wer was und wann zurückgeschickt hat.

Wenn der SB am 18.12 die Ermittlung gegen der TE gestartet hat - z.B. weil die :lol: in der Nachbarschaft das Bild gezeigt haben -

dann ist die Sache noch nicht verjährt. Die Behörde hätte weitere 3 Monate Zeit einen AB oder BuGeBe zu erstellen.

Also mal den Ball flach halten.

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