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Maximalgeschwindigkeit Kraftfahrstrasse


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Hallo liebe Forengemeinde.

 

Ich hoffe meine Frage passt hier rein. Ich habe auch schon die Suchfunktion genutzt, allerdings noch nichts gefunden.

 

Nun, meine Frage beruht auf einem Streitgespräch mit meinem besten Kumpel.

 

Es geht darum wie schnell man auf einer Kraftfahrstraße fahren darf. Damit meinen wir eine Kraftfahrstraße mit 4 Fahrstreifen ( 2 in jede Richtung ) die durch eine Mittelleitplanke voneinander getrennt sind. Zudem besteht ein Standstreifen und zu beginn der Straße ist das Schild mit dem weißen Auto auf blauem Grund zu sehn. Es sind keine Beschränkungsschilder ( z.B. 120/80/60 ) aufgestellt. :rolleyes: - Schilder sind aber auch nicht aufgestellt.

 

Ich meine mal gelernt zu haben, dass man maximal 130 Km/h fahren darf.

 

Mein Kumpel meint, es handelt sich um die Richtgeschwindigkeit, aber man durchaus auch 200Km/h straffrei fahren kann.

 

Gruß,

 

Enzo

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Na toll, einen Kasten Becks verloren. :rolleyes:

 

Aber trozdem Danke für die Antwort. Aber kann es sein, dass es mal anders war? Denn selbst mein Großvater fährt mit seinem Mercedes-Schiff nur 100 und meinte, es sei so Gesetzt. Nun ja, ist ja auch egal.

 

Ich sehe mich nun als Moralischer-Gewinner dieser Wette, 130 ist vernünftiger als 230 :licht:

 

Danke nochmals.

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Und nochmal technisch gesprochen:

 

§ 3 Abs. 3 StVO:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen (...)

2. außerhalb geschlossener Ortschaften (...)

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

 

 

Die Richtgeschwindigkeit folgt aus:

 

§ 1 Nr. 2 u. 3 AutobahnRichtgeschwindigkeitsVO:

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen (...)

2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und

3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.

 

 

Die AutobahnRichtgeschwindigkeitsVO ist in Kraft seit 22. November 1978. Was davor war, ist mir jetzt spontan unbekannt.

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Und einen Kasten Becks zu zischen ist auch nicht gerade vernünftig

 

Ich fahre ja nicht dabei :think: Ein bisschen Spaß muss sein :rolleyes: Dann klappts auch mit der Nachbarin

 

Aber es macht lange nicht so viel Spass.

 

Da hast du allerdings recht, jedoch würde ich das in meinem kleinen Fiat nicht ausprobieren :heul:

 

Da Schüttelt es mich schon ab 140 und im Falle des Falles ist man eine Sardinenbüchse :licht:

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Es ist dabei übrigens unerheblich, ob die Straße eine Kraftfahrstraße ist oder nicht. Die bauliche Trennung ist das wesentliche Kriterium für Richtgeschwindigkeit 130.

nein, die zwei markierte fahrstreifen je richtung

Beides :rolleyes: (allerdings alternativ und nicht kumulativ)

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Und nochmal technisch gesprochen:

 

§ 3 Abs. 3 StVO:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen (...)

2. außerhalb geschlossener Ortschaften (...)

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

 

Das heißt auch ohne bauliche Trennung darf man sobald es 2 Spuren pro Richtung gibt und diese per Strichellinie oder durchgezogener Linie getrennt sind und nichts anderes vorgeschrieben ist unbeschränkt schnell fahren?!

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Das heißt auch ohne bauliche Trennung darf man sobald es 2 Spuren pro Richtung gibt und diese per Strichellinie oder durchgezogener Linie getrennt sind und nichts anderes vorgeschrieben ist unbeschränkt schnell fahren?!

Wobei es sowas in der Praxis fast nicht mehr gibt. Die mir bekannten Strrecken dieser Art sind alle limitiert.

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Das heißt auch ohne bauliche Trennung darf man sobald es 2 Spuren pro Richtung gibt und diese per Strichellinie oder durchgezogener Linie getrennt sind und nichts anderes vorgeschrieben ist unbeschränkt schnell fahren?!

Wobei es sowas in der Praxis fast nicht mehr gibt. Die mir bekannten Strrecken dieser Art sind alle limitiert.

 

In Hessen gibt´s noch eine: B 469 ab Aschaffenburg West bis Obernburg :rolleyes: .

 

Schön gerade, ganz leicht abschüssig, kein Waldstück ( Wildwechsel ) und Sonntagsmorgen um 06.00 Uhr, durchaus GT2 geeignet :licht: .

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Das heißt auch ohne bauliche Trennung darf man sobald es 2 Spuren pro Richtung gibt und diese per Strichellinie oder durchgezogener Linie getrennt sind und nichts anderes vorgeschrieben ist unbeschränkt schnell fahren?!

Wobei es sowas in der Praxis fast nicht mehr gibt. Die mir bekannten Strrecken dieser Art sind alle limitiert.

 

In Hessen gibt´s noch eine: B 469 ab Aschaffenburg West bis Obernburg :rolleyes: .

 

Schön gerade, ganz leicht abschüssig, kein Waldstück ( Wildwechsel ) und Sonntagsmorgen um 06.00 Uhr, durchaus GT2 geeignet :heul: .

Da gibt es aber eine bauliche Trennung und leider ist die Strecke auch nicht mehr :licht: sondern auf 120 km/h beschränkt.

Ist wirklich jammerschade, war ne schöne Piste um Autos auszutesten...

 

Abgesehen davon: Das ist Bayern!!!

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Da gibt es aber eine bauliche Trennung und leider ist die Strecke auch nicht mehr :licht: sondern auf 120 km/h beschränkt.

Ist wirklich jammerschade, war ne schöne Piste um Autos auszutesten...

 

120km/h ist aber nur Richtung Aschaffenburg, in der Gegenrichtung ist ab Ausfahrt Großostheim bis Obernburg :heul:

 

Abgesehen davon: Das ist Bayern!!!

 

Ups, Du hast natürlich Recht. Es sind bloß ein paar Meter bis zum Landkreis Offenbach, aber es stimmt :rolleyes:

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Da gibt es aber eine bauliche Trennung und leider ist die Strecke auch nicht mehr :heul: sondern auf 120 km/h beschränkt.

Ist wirklich jammerschade, war ne schöne Piste um Autos auszutesten...

 

120km/h ist aber nur Richtung Aschaffenburg, in der Gegenrichtung ist ab Ausfahrt Großostheim bis Obernburg :think:

Sicher? Dachte das wäre in beide Richtungen...

Muss aber zugeben, dass ich lange nicht mehr in der Heimat war.

 

Abgesehen davon: Das ist Bayern!!!

 

Ups, Du hast natürlich Recht. Es sind bloß ein paar Meter bis zum Landkreis Offenbach, aber es stimmt :licht:

Der Landkreis gleich westlich über die Grenze ist Darmstadt-Dieburg... :rolleyes:

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Der Landkreis gleich westlich über die Grenze ist Darmstadt-Dieburg... :rolleyes:

 

Der Landkreis, der oberhalb der A 3 liegt hat zwar nur als Grenze das Stück A 3 zwischen Seligenstädter Dreieck und Abfahrt Aschaffenburg West / Stockstadt, ist aber Landkreis Offenbach. :licht:

 

Vielleicht 3 Kilometer, aber immerhin noch Hessen. :heul:

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Ein Stück bei Ebergötzen ........

 

Jaja, Ebergötzen. Kennt normalerweise kein Mensch, obwohl dort die Wilhelm Busch Mühle steht und das Deutsche Brotmuseum dort residiert. Und auf dem Weg nach Göttingen gibt´s gleich mehrere Blitzer :rolleyes: .

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Ich bin mal auf der Fahrt nach Wernigerode in dem Ort hängengeblieben weil ich Hunger hatte. Nachdem sich das Restaurant aber als fulminante Pleite entpuppt hat :rolleyes: , fahre ich immer dran vorbei, wenn ich mal wieder in die Gegend komme.

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ah okay, verstehe. Na ja, das Brotmuseum und die Wilhelm-Busch-Mühle sind aber sehr nett gemacht. Insbesondere die im Brotmuseum zu selbstgebackenen Brote, die man dort kaufen kann, sind sehr sehr lecker.

 

Aber warum fährst bzw. bist du damals nicht über die B82 und Goslar nach Wernigerode gefahren? Die Strecke ist um einiges besser als das Gejuckel durch den Harz, wenn man es nicht gerade auf ne landschaftlich schöne Strecke anlegt

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Aber warum fährst bzw. bist du damals nicht über die B82 und Goslar nach Wernigerode gefahren? Die Strecke ist um einiges besser als das Gejuckel durch den Harz, wenn man es nicht gerade auf ne landschaftlich schöne Strecke anlegt

 

Kann ich Dir sagen. Einmal im Jahr muss ich mit der Dampfeisenbahn auf den Brocken fahren :rolleyes: . Dabei suche ich mir immer eine andere Strecke aus, sonst wird´s mir langweilig und ich sehe immer wieder was neues. In Ebergötzen war es das Brotmuseum, in einem anderen Kaff halt was anderes.

 

Zudem probiere ich gerne die am Weg liegenden Gasthäuser aus :licht: .

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