Seelsorger 0 Posted October 19, 2009 Report Share Posted October 19, 2009 Hallo (nochmal - jaja ich schon wieder) Mein Bekannter (genau der aus diesem Thread Anzeige im Vorbeifahren wohnt im Süden Deutschlands (Grenznähe). Er hat wohl in seinem Freundeskreis auch einige Schweizer Bürger. Er überlegt sich nun, statt hier in D seine MPU zumachen und die Sperrfrist abzusitzen, seinen Wohnsitz in die Schweiz zu seinen Bekannten zu verlagern (zumindest auf dem Blatt Papier. )Er ist der Meinung, dass er dort direkt einen Schweizer Führerschein machen kann und damit (natürlich immer nur zur Durchreise ) auch in D fahren dürfte. Kennt sich damit zufällig jemand aus? a) Kann man einfach so in CH einwandern?b) Gibts da nicht auch eine 185Tage-Klausel?c) Meiner Meinung nach ist es wieder FoFE, wenn er hier wieder erwischt wird, trotz CH-FS, da ja hier in D ihm das Fahren immernoch untersagt ist, oder?d)Was ist aber nach der Sperrzeit? Dürfte er dann hier fahren? Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted October 19, 2009 Report Share Posted October 19, 2009 a) Kann man einfach so in CH einwandern?Wie das läuft, weiß ich leider nicht. Aber vorübergehend eine Zweitwohnsitz dort anmelden sollte kein Problem sein. b) Gibts da nicht auch eine 185Tage-Klausel?Doch die gibts und wird auch überprüft. In dieser Zeit muss er seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern. Ich bin mir aber garnicht sicher , ob das mit der Schweiz überhaupt funktioniert. Das geht imho nur in einem EU- Mitgliedsstaat. Denn nur diese Führerscheine müssen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten anerkannt werden. c) Meiner Meinung nach ist es wieder FoFE, wenn er hier wieder erwischt wird, trotz CH-FS, da ja hier in D ihm das Fahren immernoch untersagt ist, oder?Korrekt, solange er eine Sperrfrist hat darf er hier nicht fahren egal ob er einen EU-Führerschein hat. Erst nach der Sperrfrist kann er einen solchen erwerben und dann legal in D fahren. So kann man die lästige MPU umgehen. Aber man sollte sich an die Regeln halten. Der EuGH hat entschieden, das Führerscheine, die nicht unter den genannten Voraussetzungen erworben wurde nicht anerkannt werden müssen. d)Was ist aber nach der Sperrzeit? Dürfte er dann hier fahren?S.o. MfG Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted October 19, 2009 Report Share Posted October 19, 2009 Schweizer Fahrerlaubnis kann er machen, aber in Deutschland keinen Meter fahren. §4: Ausländische Fahrerlaubnis, Internationaler Führerschein [...] (3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, 1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind, 2. die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum während eines mindestens sechsmonatigen, ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule dienenden Aufenthalts erworben haben, 3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben, 4. denen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder 5. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted October 19, 2009 Report Share Posted October 19, 2009 Jo, einzige Möglichkeit ist nach der Sperrfrist in ein EU-Land zu reisen, dort einen Wohnsitz anmelden und den Lappen machen. Also je nach Wohnsitz bieten sich A oder F an. So kann man ohne MPU legal hier fahren. Eu-Führerscheine müssen zwingend anerkannt werden. MfG Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted October 19, 2009 Report Share Posted October 19, 2009 Aber Schweiz ist nicht EU. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted October 19, 2009 Report Share Posted October 19, 2009 Aber Schweiz ist nicht EU.Ja da sind wir uns einig. Habe ja schon in meinem ersten Beitrag angedeutet, dass das mit der Schweiz nicht läuft. Weiß nur nicht obs da eine Sonderregelung gibt. MfG Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted October 20, 2009 Report Share Posted October 20, 2009 …Die IntKfzVO wurde mit Wirkung zum 30.10.2008 aufgehoben. Die entsprechenden Regelungen finden sich jetzt im §29 FeV. Jo, einzige Möglichkeit ist nach der Sperrfrist in ein EU-Land zu reisen, dort einen Wohnsitz anmelden und den Lappen machen. Also je nach Wohnsitz bieten sich A oder F an. So kann man ohne MPU legal hier fahren. Eu-Führerscheine müssen zwingend anerkannt werden.Die §§ 28 und 29 FeV schreiben vor, daß Inhaber von EU-FS, denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,bzw. denen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darfin Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen dürfen. Dieses Recht muß erst beantragt werden. Ob diese Einschränkungen mit EU-Recht vereinbar ist, muß wohl erst noch geklärt werden. Aber bei der derzeitigen Rechtslage zu sagen, daß man mit einem im EU-Ausland erworbenen Führerschein legal in Deutschland fahren darf, halte ich für sehr gewagt. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted October 27, 2009 Report Share Posted October 27, 2009 Ob diese Einschränkungen mit EU-Recht vereinbar ist, muß wohl erst noch geklärt werden. Aber bei der derzeitigen Rechtslage zu sagen, daß man mit einem im EU-Ausland erworbenen Führerschein legal in Deutschland fahren darf, halte ich für sehr gewagt.Ich bin der Ansicht, dass das schon geklärt ist. Und solange ich mich auf die Urteile des EuGH beziehe, halte ich diese Behauptung für nicht sehr gewagt. Ich empfehle als Lektüre die Urteile des EuGH: Kapper (NJW 2004, 1725) , Halbritter (NJW 2006, 2173) und Kremer (NJW 2007, 1863). MfG Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 Die kenn ich. Aber inzwischen gibt es Neuregelungen aufgrund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Rechtsrisiken für einen Fahrerlaubniserwerb im EU-Ausland nach vorgehendem Entzug in Deutschland Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 OK, aber die Gründe die im VP aufgezeigt werden sind doch allgemeiner Natur. Es besteht ja immer die Gefahr, dass sich die Rechtsprechung ändert, warum auch immer. Es bleibt nun natürlich abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden werden. Was die Deutschen machen ist wohl klar, aber beim EuGH tendiere ich doch zu einer Zulässigkeit. Ich bin sehr gespannt auf die weiteren Entscheidungen. MfG Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.