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Videomessung In Nrw


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Hallo zusammen,

 

ich habe auf Grund einer Abstandsunterschreitung einen Bußgeldbescheid bekommen.

Als Beweismittel sind angegeben: Foto (super-schlecht!!!), Video VAMA und Zeugenaussage

 

Habe mir dieses VAMA bei den FAQ´s mal angeschaut, da wird doch "dauerhaft" gefilmt (erst nachher ausgewertet)?!

 

Fällt dieses Verfahren denn jetzt unter das Urteil vom BVerfG, bzw. gibt´s in NRW für diese Aufzeichnung eine Ermächtigungsgrundlage?

 

Würde nämlich ansonsten Einspruch einlegen...

 

 

Danke schonmal....

 

LG

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Hey, Danke... :whistle: das Urteil kenne ich...

 

Aber ich weiß leider nicht ob dieses VAMA-System dauerhaft filmt und somit "unter dieses Urteil fallen würde" und ob für diesen "Eingriff" ins Recht auf informationelle Selbstbestimmung in NRW eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage in Form eines formellen Gesetzes vorhanden ist ;)

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@nadinche: @bluey hatte mal berichtet, daß in NRW die Prüfung anhand des BVerfG-Urteil ergeben hätte, die Messungen in NRW seien rechtmäßig. Da dies jedoch lediglich eine Ansicht von Innenministerium und Polizei ist, würde ich persönlich solch einen Fall juristisch durchleuchten lassen.

;)

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Mensch m3, dass ich dir nochmal zustimmen könnte!?

 

Jau, uns wurde auch gesagt, alles rechmäßig, macht mal weiter!

 

Haben wir aber abgelehnt, jetzt haben ein tolles Gerät im Keller! ;)

 

 

dete

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Hättest du das jetzt nicht geschrieben, hätten sie m3 vermutlich wieder lächerlich gemacht.

So kanns gehen.

Nö, gar nicht. In diesem Fall muß man einfach mal abwarten, wie die Gerichte in der nächsten Zeit entscheiden. Als falsch sehe ich es nur an, jedwede Überwachung, die mittels Video durchgeführt wurde, gleich als unrechtmäßig zu betrachten bzw. zu unterstellen, es gäbe dafür keine Rechtsgrundlage. Zudem sollte man sich eben auch genau durchlesen, worum es in dem fraglichen Fall ging, wie der Beschluß begründet wurde und um welche Videotechnik es sich handelte. Danach dürfte man zwangsläufig zu dem Schluß kommen, daß bestimmte Techniken/Überwachungsarten von vornherein auszuschließen sind.

Ich bin auch mal gespannt, denn kürzlich meinte ein Anwalt hier, meine Provida-Messung sei aufgrund des BVerfG-Beschlusses unrechtmäßig gewesen.

 

So kann's auch gehen.

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Nur am Rande: Ich bin übrigens auch deiner Meinung, dass die Überwachung mit Video weiterhin erlaubt ist. M.E. wollte das BVerfG die Überwachung mit Video nicht verbieten, sondern nur in diesem konkreten Fall, weil dort unselektiv zunächst jeder unter Generalverdacht gestellt wird.

 

Da wird das BVerfG wohl noch einige Klarstellungen treffen müssen.

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richtig, es ging dem BVerG nicht darum die dauerhaften Videoaufzeichnungen zu verbieten, es sollten vielmehr geeignete Ermächtigungsgrundlagen vorhanden sein.

 

Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur durch ein formelles Gesetz eingeschränkt werden kann sind hier Erlasse nicht ausreichend.

 

Und scheinbar gibt es zu der Frage ob im jeweiligen Bundesland eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorhanden ist etliche verschiedene Ansichten :sneaky:

 

Für mich ist es auch nicht möglich aus dem Bußgeldbescheid zu ersehen ob ich bei einer "dauerhaften Videoaufzeichnung" oder in einer "Einzelfallentscheidung" gemessen wurde. Daher weiß ich jetzt natürlich auch nicht ob sich ein Einspruch überhaupt lohnt :huh:

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....ein tolles Gerät im Keller! :sneaky:

Und da steht es gut :licht: . Ihr habt halt vom falschen Hersteller das Gerät gekauft. Was nützen Wunderwas-Features ohne Rechtsgrundlage?

 

@bluey schrieb:

Ich bin auch mal gespannt, denn kürzlich meinte ein Anwalt hier, meine Provida-Messung sei aufgrund des BVerfG-Beschlusses unrechtmäßig gewesen.
Stell doch dein Gerät auch in den Keller :huh: .

:lesen:

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Stell doch dein Gerät auch in den Keller

Warum sollte ich?! Erst letzte Woche haben wir unsere Gerätschaften den hiesigen Richtern vorgeführt. Auch oder insbesondere beim Provida gab's nichts zu bemängeln. :sneaky:

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Gerät ist korrekt, fehlt nur ein klitzekleiner Zusat im Gestz " § ... a "

Joh :sneaky: !

VKS select Softwaremodul für das Abstands-und Geschwindigkeitskontrollsystem

VKS 3.1(PTB 18.19. 01.02)

Automatisierte Vorselektion von Abstands-und Geschwindigkeitsverstössen bei der Aufnahme mit

Bereitstellung des kompletten Beweisführungsdatensatzes für den Tatverdacht. Wegfall der Identrecorder-

kein aufmerksamer Messbetrieb mehr erforderlich

Auszug aus www.vidit-systems.de

 

@bluey: Tja, die hiesigen Richter. Die hast Du halt bei Dir in der Tasche, weiß ich doch. Laß aber nur irgendwo in D den richtigen VT von einer Hummel gefilmt werden und dieser VT dann den richtigen Gutachter beauftragt. Dann rappelt es im Karton :licht: .

:huh:

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Und du meinst, selbst wenn ein Gutachter sagen würde, daß die Messung nicht zulässig sei hätte das so weitreichende Konsequenzen?

 

Ist es dir auch gelungen, mit dem einen Gutachten, was du hast (und deren Inhalt du, aus welchen Gründen auch immer nicht veröffentlichen willst) die Messung mittels Laser zu kippen? Hat es da auch "im Karton gerappelt"? Ich habe diesbezüglich nicht einmal ein Knistern gehört...

 

Gruß

Goose

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@goose: Es geht um hier um ein motorradspezifisches Problem bei ProVida-Moppeds. Ich hatte es dem @bluey schon mal angedeutet. Dies ist ein Grundsatzproblem mit Flächenbrand.

Zu meiner gutachterlich festgestellen Laser-Murksmessung hatte ich auch die Option über die Medien erwägt, jedoch aus mehreren Gründen davon abgelassen. Die fehlerhafte Bedienung ist zwar ein allgemein bekanntes Grundsatzproblem und als allgemeines Knistern bekannt, jedoch soll es auch fehlerfreie Cops im Einsatz mit Handlasermeßgeräte geben.

:sneaky:

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Oh, ein Flächenbrand... Das ist ja noch mehr als ein Rappeln im Karton. Ich wittere einen Skandal, der die Grundfesten unserer Demokratie erschüttern wird...

 

Lass mal die Andeutungen und sage ganz konkret, was du meinst.

 

Zu deiner Messung: Du gibst dich doch hier immer so kämpferisch. Was waren denn die Gründe, aus denen heraus du dich im wahren Leben gegen eine Veröffentlichung entschieden hast?

 

Gruß

Goose

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Zu deiner Messung: Du gibst dich doch hier immer so kämpferisch. Was waren denn die Gründe, aus denen heraus du dich im wahren Leben gegen eine Veröffentlichung entschieden hast?

Ich habe aufgrund jüngster Vorfälle für mich auch entschieden, keine Details mehr aus privaten Angelegenheiten zu veröffentlichen. Ich werde die entsprechenden Akten nur noch auf Treffen zur Einsicht mitnehmen, weil ich dort bestimmen kann, wem die Infos zugänglich gemacht werden.

 

Im Moment bilden sich zwei Akten, die zeigenswert sind. Sobald eine geschlossen wird, habe ich sie auf einem der Treffen dabei.

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@bluey: Tja, die hiesigen Richter. Die hast Du halt bei Dir in der Tasche, weiß ich doch. Laß aber nur irgendwo in D den richtigen VT von einer Hummel gefilmt werden und dieser VT dann den richtigen Gutachter beauftragt. Dann rappelt es im Karton :sneaky: .

Ich sag ja: Du bist und bleibst ein Dummschwätzer. Es gab schon mehrere Gutachten. Heute erfuhr ich von einer Sache (bei Gericht), die schon etliche Wochen zurückliegt und durch den Anwalt nach Hamm getragen wurde. Die Sache wurde als absolut i.O. wieder zurückgeschickt. :huh:

Gerappelt hat's im Karton, aber beim Betroffenen. :licht:

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Heute erfuhr ich von einer Sache (bei Gericht), die schon etliche Wochen zurückliegt und durch den Anwalt nach Hamm getragen wurde. Die Sache wurde als absolut i.O. wieder zurückgeschickt. :sneaky:

Was aber auch nicht heißen muss, dass das Urteil zwingend richtig war. Dem OLG ist z.B. die Tatsachenüberprüfung verwehrt und auch sonst ist die Rechtsbeschwerde an das Vorliegen engster Voraussetzungen geknüpft.

 

Komischerweise rappelt es bei mir nicht im Karton, wenn ich Termine wegen Verkehrs-OWis habe. Also offenbar muss es da ja auch irgend eine Schattenseite geben :huh:

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Komischerweise rappelt es bei mir nicht im Karton, wenn ich Termine wegen Verkehrs-OWis habe. Also offenbar muss es da ja auch irgend eine Schattenseite geben :huh:

1. Fakt ist offensichtlich, daß Provida-Messungen nicht in die vom BVerfG thematisierten Problematik fallen.

2. merkwürdigerweise scheinen die Gerichte bzw. Richter in Deinen Breitengraden irgendwie anders zu tickern als im großen Rest der Republik. :sneaky:

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1. Fakt ist offensichtlich, daß Provida-Messungen nicht in die vom BVerfG thematisierten Problematik fallen.

Moment, ging es bei der OWi-Sache, die vom OLG bestätigt wurde, um einen Fall mit der BVerfG-Problematik?

 

2. merkwürdigerweise scheinen die Gerichte bzw. Richter in Deinen Breitengraden irgendwie anders zu tickern als im großen Rest der Republik. :sneaky:

Es scheint mir eher so, als würde in NRW gemacht, was man will.

Meine Erfahrungen sind durchaus überregional, auch mit Brandenburg und Bayern.

 

Und was soll ein Richter auch machen, wenn auf dem Beweisfoto eben nicht der abgebildet ist, der vor ihm sitzt oder derjenige einfach ums Verrecken nicht zu erkennen ist?

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Moment, ging es bei der OWi-Sache, die vom OLG bestätigt wurde, um einen Fall mit der BVerfG-Problematik?

In diesem Verfahren nicht. Ist IMHO aber unwesentlich, da ich ja bereits schrieb, daß wir unseren Richtern im hiesigen und denen aus den umliegenden Kreisen die uns zur Verfügung stehende Technik präsentiert haben. Ich gehe auch davon aus, daß die Richter über die Problematik informiert sind. Weder bei dieser Veranstaltung noch in den zurückliegenden Verhandlungen wurde die Provida-Meßmethode infrage gestellt.

Aber insbes. ein Verfahren steht ja noch aus, in dem ein RA vorab bereits in einem Zweizeiler schrieb, daß auch Provida nicht zulässig sei, wie seiner Ansicht nach das BVerfG festgestellt hätte. Da frage ich mich nur, wo der das gelesen haben will.

 

Wenn ich mir überlege, wie schnell man seinerzeit reagierte, als es um die eigentlich nicht eichfähigen System iVm dem CANBus ging, gehe ich doch stark davon aus, daß man auch hier reagiert hätte, wäre die Provida-Technik ebenfalls tangiert.

 

Und was soll ein Richter auch machen, wenn auf dem Beweisfoto eben nicht der abgebildet ist, der vor ihm sitzt oder derjenige einfach ums Verrecken nicht zu erkennen ist?

Auch in NRW würde ein Richter das Verfahren zurecht einstellen.

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Auch in NRW würde ein Richter das Verfahren zurecht einstellen.

Ich finde das gar nicht mal unbedingt so zurecht. Normalerweise sollte freigesprochen werden und nicht eingestellt werden. Man stellt nur ein, weil man dann den Betroffenen dennoch mit seinen Auslagen belasten kann. Wirklich gerecht ist das auch nicht. Ist aber nicht schlimm, ich habe einen Modus gefunden, das dennoch zu meinem Vorteil auszunutzen. Ich verteidige mich selbst und meine Zeugen rechnen alles ab was geht und erstatten mir dann meine Unkosten zzgl. einer kleinen Aufwandsentschädigung.

 

Und wenn ich doch mal einen RA zuschalte, habe ich die Versicherung. Auch damit kann ich leben. Außerdem kenne ich die Anwälte i.d.R. persönlich und zahle nur die Auslagen oder wir sprechen eben ab, die RSV in Anspruch zu nehmen :sneaky:

 

 

Aber ich muss wirklich sagen, ich verstehe nicht, was man in diese BVerfG-Entscheidung alles hineinlesen kann/will.

Wenn mich nicht alles täuscht, ging es im Ausgangsfall nur um eine fehlerhafte Ermächtigungsgrundlage. Keinesfalls wollte das BVerfG sämtliche Videoaufnahmen zur Verkehrsüberwachung verbieten. Wie kann man diese Entscheidung so komisch auslegen?

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Ich finde das gar nicht mal unbedingt so zurecht. Normalerweise sollte freigesprochen werden und nicht eingestellt werden.

Ja, sicher. Da stimme ich Dir zu und in diesem Sinne meinte ich es auch. Normalerweise dürfte man erst gar kein Verfahren eröffnen, wenn sich bereits im Vorfeld abzeichnet, daß es eingestellt werden muß. Wenn wir unsere Radarfilme auswerten, schauen wir schon sehr genau hin, ob der Fahrer erkennbar ist oder nicht. Wenn nicht, geht die Sache in den Rundordner.

 

Und wenn ich doch mal einen RA zuschalte, habe ich die Versicherung. Auch damit kann ich leben. Außerdem kenne ich die Anwälte i.d.R. persönlich und zahle nur die Auslagen oder wir sprechen eben ab, die RSV in Anspruch zu nehmen

Na, das schnüffelt aber mächtig nach Versicherungsbe###g. :sneaky:

 

Wie kann man diese Entscheidung so komisch auslegen?

Stimmt. Verstehe ich auch nicht. Aber lies doch mal hier im Forum zu diesem Thema quer, wer sich da alles auf eben genau diese Argumentations- und Auslegungsschiene begibt und nunmehr behauptet, neben allen Videotechniken seien auch Überwachungen mit Fotobeweis unzulässig. Was für ein - sorry :huh: - QUATSCH!!!!

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Ja, sicher. Da stimme ich Dir zu und in diesem Sinne meinte ich es auch. Normalerweise dürfte man erst gar kein Verfahren eröffnen, wenn sich bereits im Vorfeld abzeichnet, daß es eingestellt werden muß. Wenn wir unsere Radarfilme auswerten, schauen wir schon sehr genau hin, ob der Fahrer erkennbar ist oder nicht. Wenn nicht, geht die Sache in den Rundordner.

Schön wärs, wenn das alle machen würden. Aber leider gibt es auch viele, die trotz völlig unkenntlichem Gesicht (Hand, Maske) erstmal ins Blaue hinein ermitteln.

 

Na, das schnüffelt aber mächtig nach Versicherungsbe###g. :sneaky:

Momentchen, wieso denn das?

Wenn es ein Verfahren gibt, in dem ich mich nicht alleine verteidigen möchte (steht mir ja zu, ich bin ja nicht verpflichtet, das zu tun), dann gebe ich es an einen Anwalt ab, der rechnet ganz korrekt nach RVG ab. Das darf auch gerne ein Anwalt sein, den ich kenne, das ist der Versicherung alles egal. Wo erkennst du da einen Versicherungsbe...?

 

Stimmt. Verstehe ich auch nicht. Aber lies doch mal hier im Forum zu diesem Thema quer, wer sich da alles auf eben genau diese Argumentations- und Auslegungsschiene begibt und nunmehr behauptet, neben allen Videotechniken seien auch Überwachungen mit Fotobeweis unzulässig. Was für ein - sorry :huh: - QUATSCH!!!!

Ist auch Quatsch. Ich frage mich eben nur, wie man dazu kommt. Vielleicht sollte man einfach mal den Volltext lesen, ist ja vergleichsweise wenig :licht:

Ich denke, es wird nicht lange dauern, dann werden weitere Sachen zum BVerfG getragen und das BVerfG wird dann klar stellen, dass die Entscheidung nicht so zu verstehen ist, wie sie verstanden wird.

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Momentchen, wieso denn das?

Wenn es ein Verfahren gibt, in dem ich mich nicht alleine verteidigen möchte (steht mir ja zu, ich bin ja nicht verpflichtet, das zu tun), dann gebe ich es an einen Anwalt ab, der rechnet ganz korrekt nach RVG ab. Das darf auch gerne ein Anwalt sein, den ich kenne, das ist der Versicherung alles egal. Wo erkennst du da einen Versicherungsbe...?

Nach nochmaligem Lesen Deiner Aussage muß ich meine wohl etwas revidieren. Ich hatte es so verstanden, daß Du dem RA nur seine Auslagen erstattest, die eigentlichen Kosten aber über die RSV laufen lassen und den "Fehlbetrag" für den Ausgleich Deiner eigenen Auslagen nutzen würdest.

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hmmm wenn man in dieses Urteil vom BVerG nicht so viel reininterpretieren kann sagt mir doch jetzt bitte mal ob es für das bei mir angewandte Verfahren VAMA eine Rechtsgrundlage gibt oder nicht.... :sneaky:

 

Und woher erkenne ich jetzt ob die dauerhaft oder "verdachtsabhängig" gefilmt haben????

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Da ich vor dem gleichen Problem in Bayern stehe, hier meine Meinung: Du kannst es garnicht erkennen. Am Ende müsste man vor Gericht das gesamte Band der Messung auswerten und schauen, ob der Auslöser der Fahreridendifikationskamera nur bei entsprechenden Übertretungen ausgelöst wurde, bzw. die Messbeamten als Zeugen befragen.

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Oh, ein Flächenbrand... Das ist ja noch mehr als ein Rappeln im Karton. Ich wittere einen Skandal, der die Grundfesten unserer Demokratie erschüttern wird...

 

Lass mal die Andeutungen und sage ganz konkret, was du meinst.

@goose: Du bist doch selbst Moppedfahrer.

 

 

Was waren denn die Gründe, aus denen heraus du dich im wahren Leben gegen eine Veröffentlichung entschieden hast?

Wie schon erwähnt, gab es mehrere Aspekte diesbezüglich. Ein Aspekt war zum Beispiel, daß ich Dir diese Frage hier auch nicht beantworten werde.

:o

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@goose: Du bist doch selbst Moppedfahrer.
Richtig.

 

Aber bitte konkret. Was meinst du?

 

Wie schon erwähnt, gab es mehrere Aspekte diesbezüglich. Ein Aspekt war zum Beispiel, daß ich Dir diese Frage hier auch nicht beantworten werde.
Kein Ententanz, aber ähnlich: Ein Einertanz voller Andeutungen, aber ohne konkrete Angaben... Wie immer...

 

Gruß

Goose

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