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Schutz gegen Blitzer


Guest Gast_Drängler

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Hmm, entweder abmontieren und sagen, die Halterung sei kaputt oder sich ein Handtuch oder T-Shirt drüberhängen.

 

Alle anderen Mittel sind sehr riskant, da man sie meistens auf dem Kennzeichen nachweisen kann und dann bekommst du richtig Ärger...

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@ Landy:

 

Sollte § 60 StVZO sein:

 

Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlte!

Macht 40 Euro und nen Punkt.

 

Wird Vorsatz nachgewiesen, ändert sich das natürlich in § 22 StVG "Kennzeichenmissbrauch" aber das ist sicher kaum einem hier neu!

 

mfg matze

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Ist mir bekannt, aber bisher habe ich noch von keinem gehört, dass die Polizei das auch angewendet hat. Hast du das schonmal gemacht oder würdest du das?

 

Mir selbst ist das auch zu heiß, da gibt es legale und einfachere Methoden.

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@ landy:

 

Nee hab ich noch nicht gemacht. Entweder habe ich den Verdacht, dass mir der Fahrzeugführer hier die Taschen vollhaut und ganz bewusst ohne Kennzeichen durch die Gegend fuhr, dann gibts ne Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch.

Oder aber, und das ist öfter der Fall, ich glaub dem Bürger. Dann gibts ne mündliche Belehrung das bitte baldmöglichst wieder in Ordnung zu bringen oder seine Ausrede war einfach mal originell... und das wars.

Also ich kann mich nicht erinnern, einmal ne Owi-Anzeige wegen Verstoß gegen § 60 StVZO geschrieben zu haben.

Hoffe, das nimmt jetzt keiner zum Anlass, hier öfter mal ohne Kennzeichen durch die Gegen zu fahren. :P

 

mfg matze

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@LTI2020

 

Danke, darauf wollte ich nämlich hinaus.

 

Auf der anderen Seite glaube ich aber, dass man/du sehr schnell merkt, ob das Kennzeichen absichtlich fehlt - ein flotter Fahrstil ist ein eindeutiges Signal ;):P:70:

 

 

Wie hälst du es mit Tüchern o.ä. vor dem Kennzeichen? Da kannst du als Polizist eigentlich nix dagegen machen, oder?

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@ landy:

 

Is ne Interessante Frage. Kam mir bisher noch nie unter. Wie hoch ist allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass so ein Tuch, Tüte was auch immer... genau auf das Kennzeichen fliegt und dort auch noch hält...?

Ich sag nicht, dass es nicht möglich ist... aber spätestens, der 2. der mir mit so ner Tüte, Folie etc... begegnen würde, kann das später dem Staatsanwalt und dem Gericht erklären, wie gerade bei ihm das passieren konnte.

Glauben die ihm, wird das Verfahren ja eingestellt.

 

mfg matze

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  • 1 year later...
Wenn der Wagen glänzt und das Kennzeichen nicht mehr zu lesen ist, merkt selbst der dümmste :lol: dass da was faul ist....

... und zudem sieht's auch noch ziemlich sch.....e aus!

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gibts eigentlich überhaupt ne Pflicht, das Kennzeichen sauber zu halten? Es gibt im Sommer ja genug Fliegen über den Straßen, die nach 2-3Monaten das Kennzeichen weitestgehend zusetzen würden.

M.W. ja, ich kann dir aber aus dem Stand jetzt keinen § nennen.

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gibts eigentlich überhaupt ne Pflicht, das Kennzeichen sauber zu halten? Es gibt im Sommer ja genug Fliegen über den Straßen, die nach 2-3Monaten das Kennzeichen weitestgehend zusetzen würden.

M.W. ja, ich kann dir aber aus dem Stand jetzt keinen § nennen.

§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch

 

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

 

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

 

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

 

das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

 

 

 

 

Aber was ich noch besser finde:

Reflektierende Mittel auf Kfz-Kennzeichen:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem vielbeachteten Beschluß vom 21.09.1999 (Az.: 4 StR 71/99) zu der Frage Stellung genommen, ob eine strafbare Urkundenfälschung vorliegt, wenn das amtliche Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs mit einem reflektierenden Mittel versehen wird, so dass die Erkennbarkeit der Buchstaben und Ziffern bei Blitzlichtaufnahmen beeinträchtigt ist. Der BGH gelangte in seinem Beschluß, über den Anfang 2000 in der Tagespresse und in anderen Medien umfassend berichtet wurde, zu dem Ergebnis, dass die Behandlung des amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem reflektierenden Mittel keine strafbare Urkundenfälschung im Sinne des § 267 Strafgesetzbuch (StGB) darstellt.

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Nein, in so einem Fall greift etwas etwas ganz anderes:

 

"123130 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen schlecht lesbar waren. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.3 BKat (B - 1) 5,00"

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