Taucher2 0 Posted September 25, 2009 Report Share Posted September 25, 2009 Hallo, kann mir hierzu jemand eine Auskunft geben wie die Sachlage ist? Heute früh hat es einen Stau gegeben mit Vollsperrung. Um etwas zügiger voran zukommen bin ich etwa 1 KM auf dem Standstreifen gefahren und habe mich anschließend wieder in den Stau gestellt.Ein Fahrzeug des Straßenverkehrsamtes (nicht Polizei) ist etwa nach 5 Minuten aufgetaucht und hat mit einer Kamera ein Bild geschoßen von mir. Die Polizei hat mich im weiteren Verlauf NICHT gestoppt - ich konnte also ganz normal den Stau weiter fahren bzw. diesen verlassen. Kann ein solches Vergehen - also aufgenommen mit einer normalen Kamera durch das Straßenverkehrsamt - verfolgt werden? Wenn ja wird dieses Vergehen wie im aktuellen Bußgeldkatalog verfolgt? (Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75,- EUR, 2 Punkte) Für eine Auskunft wäre ich dankbar. Gruß Quote Link to post Share on other sites
MSG 5 Posted September 25, 2009 Report Share Posted September 25, 2009 Heute früh hat es einen Stau gegeben mit Vollsperrung. Um etwas zügiger voran zukommen bin ich etwa 1 KM auf dem Standstreifen gefahren und habe mich anschließend wieder in den Stau gestellt. Kann ein solches Vergehen - also aufgenommen mit einer normalen Kamera durch das Straßenverkehrsamt - verfolgt werden? Ja. Anzeige kann jeder erstatten - dazu braucht es nicthmal ein Foto. Wenn ja wird dieses Vergehen wie im aktuellen Bußgeldkatalog verfolgt? (Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75,- EUR, 2 Punkte) Hoffentlich. Ich drück dir die Daumen. Mir gehen nämlich solche Assos ziemlich auf den Sack Quote Link to post Share on other sites
HolziFFB 0 Posted September 25, 2009 Report Share Posted September 25, 2009 Hoffentlich. Ich drück dir die Daumen. Mir gehen nämlich solche Assos ziemlich auf den Sack Naja, in diesem Fall.Anders würde ich es sehen, wenn er die Ausfahrtspur wohlwollend verlängert hätte um die Autobahn zu verlassen und somit mehr Platz für andere VT zu schaffen. Aber dies ist eben meine Sicht, der Verstoß bleibt der gleiche. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 25, 2009 Report Share Posted September 25, 2009 Dei hessische Polizei zieht solche Abkürzer gerne auch mal direkt aus dem Verkehr. Es ist aber auch sehr gefärlich, wenn auf der Standspur Fahrzeuge zum Durchfahren angeschossen kommen. An vielen AB-Kreuzen wäre es jedoch des öfteren sinnvoll (und wird auch neuerdings öfters praktiziert; z.B. am Mainspitzdreieck), die Abbiegespuren so weit zu verlängern, daß die Abbieger von regelmäßigen Staus auf der Hauptspur nicht mehr betroffen sind. Dann hängt es nur noch an denen, die sich zu spät einsortieren. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted September 25, 2009 Report Share Posted September 25, 2009 Das letzte Mal im Stau bin ich einfach auf der rechten Spur der Hauptfahrbahn geblieben, da es sich an der Abfahrt gestaut hat waren die auf der Standspur auch nicht schneller.Das stärkste war ja dann nur das sie mich in der Abfahrt nicht "reinlassen" wollten. Die Deppen wissen wohl nicht mal was es bedeutet wenn sie eine durchgehende Linie überfahren Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted September 29, 2009 Report Share Posted September 29, 2009 Wer hat Vorfahrstsrecht, verlangt die Sorgfaltspflicht beim Verlassen der Hauptfahrban exakt am BEGINN der Ausfädelspur auf rechts von hinten kommende Standstreifenflitzer zu achten? Könnte man rechts die Benutzung des Standstreifens als verbotendes Rechtsübeholen in "n" Fällen, als Tatmehrheiten, für jedes Fahrzeug einzeln betrachten, zumindestens dann wenn der Verkehr auf der Hauptfahrbahn noch rollt? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted September 29, 2009 Report Share Posted September 29, 2009 Wer hat Vorfahrstsrecht, verlangt die Sorgfaltspflicht beim Verlassen der Hauptfahrban exakt am BEGINN der Ausfädelspur auf rechts von hinten kommende Standstreifenflitzer zu achten?Im normal fließenden Verkehr muß man damit natürlich nicht rechnen. Im Fall dass das eine Schlange vor der Ausfahrspur wartet hat man natürlich am Beginn der Ausfahrspur von der eechten Spur kommend ebenfalls Vorrang, aber gewaltsam erzwingen darf man die Vorfahrt wie immer natürlich nicht. Könnte man rechts die Benutzung des Standstreifens als verbotendes Rechtsübeholen in "n" Fällen, als Tatmehrheiten, für jedes Fahrzeug einzeln betrachten, zumindestens dann wenn der Verkehr auf der Hauptfahrbahn noch rollt?Nein, weil die Standspur nicht zur Fahrbahn gehört ist es kein Ünerholen. Daher der extra Tatbestand "zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt", kostet übrigens auch nur 2 Punkte. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.