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Verwaltungsgericht München: Kfz-kennzeichen-scanning Ist Rechtmäßig


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aber augenscheinlich haben sie ja genügt, bei zwei Instanzen jeden vernünftigen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten auszuräumen.

Ja, das erlebe ich auch oft genug, wie das aussieht, wenn "jeder vernünftige Zweifel" ausgeräumt wird... :D

Bisweilen wird die freie Beweiswürdigung um des Ergebnisses willen etwas allzu frei interpretiert..

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Ja, ich erlebe es auch ständig, wie es ausschaut, wenn von der Verteidigung "offensichtliche" oder "begründete Zweifel" angeführt werden. :D

Daß RAs bisweilen (und nicht gerade selten) unter sehr realitätsfernen Anwandlungen zu leiden scheinen, Zweifel aus dem Hut zaubern, die eher ins Land der Sagen und Mythen gehören, äußerst "frei" interpretieren und auch argumentieren, durfte ich auch schon oft erleben.

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Es gibt aber auch die andere Seite. Und die gibt es auch nicht zu knapp.

Das will ich doch schwer hoffen. Sonst hätten wir es ja nur mit Schaumschlägern zu tun.

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Das will ich doch schwer hoffen.

Du willst schwer hoffen, dass Richter sich von Sachverhalten überzeugen, obwohl noch offenkundige Zweifel zurückbleiben, nur weil in manchen Verfahren das Amtsgericht erste und letzte Tatsacheninstanz ist?

 

Oder verstehe ich das jetzt falsch?

 

 

Und ich spreche jetzt nicht von Zweifeln bei den Anwälten, sondern von offenkundigen Zweifeln, die sich z.T. sogar der StA aufdrängen!

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Nee :D. Ich will doch schwer hoffen, daß es auch RAs gibt, die ihren Job verstehen und tatsächliche Zweifel entdecken, die es sicherlich in dem ein oder anderen Fall gibt. Meine obige Äußerung war eher allgemeiner Natur, nicht zwingend auf Owi-Verfahren beschränkt.

 

In den meisten Fällen, die ich bislang erleben durfte, waren die vorgebrachten Zweifel keine Zweifel, sondern nur billige Versuche, sich vor seinem Mandanten zu profilieren. Mit etwas mehr Sach-/Verstand hätte das auch zumindest der ein oder andere Betroffene erkennen können oder gar müssen. Es ist grausam und beschämend, wie viele Verfahren vor Gericht gezerrt werden, obwohl man bereits im Ansatz sehen muß, daß es völlig irrsinnig und aussichtslos ist. Man bekommt eher den Eindruck, daß dem Mandanten vermittelt worden ist, man habe wenigstens gekämpft. Augenscheinlich jedenfalls. Wenngleich auch erfolglos.

 

Manchmal bin bzw. war ich wirklich drauf und dran, dem Betroffenen anschließend aufzuzeigen, was für eine Nase sein RA war. Kürzlich hatte ich auch so einen Fall. Und da muß ich sogar eingestehen, daß ich zu 90% davon ausgegangen war, daß die Sache zugunsten des Betroffenen entschieden würde. Wäre auch passiert, wenn die RAin nur ETWAS pfiffiger und vor allem sachkundiger gewesen wäre und ihr Handwerk verstanden hätte. So aber...... "Im Namen des.....".

 

Recht oft habe ich den Eindruck, daß vieles reine Schauspielerei ist. Hauptsache, man kann sich - insbesondere seinem Mandanten gegenüber - gut verkaufen und darstellen. Das Endergebnis ist dann eher zweitrangig.

Ist schon lustig, wenn der RA geschwollen daherredet, sehr streng schaut und dann sogar noch laut wird. Zugegeben, junge Menschen/Kollegen mag man damit hier und da beeindrucken und auch verunsichern können, im Umgang mit Gerichten/RAs erfahrene jedoch eher nicht.

 

 

Edit: ich hoffe und gehe auch davon aus, daß sich ein Richter so weit von Sachverhalten überzeugt, bis keine hinreichenden Zweifel mehr zurückbleiben. Und das kann ich zumind. für die Verfahren, in denen ich als Zeuge geladen war, auch eindeutig bejahen. Ich weiß, was wie war und kann für diese Fälle Wahrheit von Lügen sehr gut trennen. Zum Glück hat sich der Richter in nahezu allen Fällen nicht verunsichern lassen.

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Edit: ich hoffe und gehe auch davon aus, daß sich ein Richter so weit von Sachverhalten überzeugt, bis keine hinreichenden Zweifel mehr zurückbleiben. Und das kann ich zumind. für die Verfahren, in denen ich als Zeuge geladen war, auch eindeutig bejahen. Ich weiß, was wie war und kann für diese Fälle Wahrheit von Lügen sehr gut trennen. Zum Glück hat sich der Richter in nahezu allen Fällen nicht verunsichern lassen.

Wenn man es ernst nehmen würde mit dem in dubio pro reo-Grundsatz, dürfte man Menschen nicht alleine aufgrund einer einzigen Zeugenaussage verurteilen.

Denn man kann nie ausschließen, dass der Zeuge unbewusst von Wahrnehmungsfehlern beeinflusst wird oder gar mutwillig falsch aussagt. Auch wenn er scheinbar keinen Grund dazu hat, so kann es dennoch so ein. So sicher, dass der Zeuge wirklich die Wahrheit sagt, sei es aus subjektiven oder objektiven Gründen, kann niemand sein. Es sollten bei jedem Zeugen nicht ganz fern liegende Zweifel zurückbleiben. Das liegt bereits in der Natur des Zeugenbeweises. Diese können m.E. nur dann überwunden werden, wenn mehrere Aussagen gleich lauten, weil dann zumindest Wahrhehmungsfehler ausgeschlossen werden können.

 

Aber das, was da läuft, grenzt an Slapstick und eine Pervertierung des in dubio-Grundsatzes. Entweder man entscheidet sich (gesetzlich !) dafür, einen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausreichen zu lassen für eine Verurteilung, das wäre dann die Preisgabe des Rechtsstaates (was derzeit faktisch in kleineren Sachen mangels nachfolgender Tatsacheninstanz schon so ist). Oder man fordert eine vollständige Überzeugung und die kann es nie und nimmer nur durch eine einzige Aussage bei Bestreiten des Zeugen geben. Dazu müssten dann entweder Indizien oder weitere Zeugen hinzutreten. Aber so, wie dieser "Überzeugungs"-Grundsatz derzeit gehandhabt wird, ist das ein Witz! Denn das, was die Gerichte da machen, ist de facto dasselbe, was sie schon im Vorverfahren machen. Sie beurteilen nach Graden an Wahrscheinlichkeit :D!

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Du mußt Dich - theoretisch - sogar noch darauf verlassen, dass nicht die Bank selbst Deine Pin ausspäht ...

Die Liste liesse sich beliebig fortsetzen ..

 

Jeder Schalterfuzzi einer Bank kann sich innerhalb von Sekunden einen Überblick über deine Finanzen machen,er/sie braucht nicht mal die Kontonummer sondern nur den Namen und gegebenenfalls die Adresse.Selbst Personal das an sich nicht direkt mit den Kunden zu tun hat hat oft Zugriff auf sämtliche Kontodaten bei dieser Bank,bzw beim Bankkonzern.

Ich bin bei einer Kreissparkasse und dort sehen sie auch was ich bei den ganzen Tochtergesellschaften der Kreissparkassenorganisation rumliegen habe.

Mein Bruder hat mal einen seiner Nachbarn befragt wie es um die Finanzen seines Arbeitgebers stehen würde,der meinte nur das der Laden eine sehr gute Kapitaldecke habe und der Sitz der Firma ist in einem anderen Bundesland.

 

Wenn man es genau nimmt muß man sich nicht nur darauf verlassen das bei der Bank keiner deine Pin ausspäht sondern auch darauf das keiner dein Konto plündert was für Bankangestellte sehr einfach wäre.

 

Im Regelfall wird also sichergestellt sein, dass nur solche Nummernschilder gemeldet werden, die in der Datenbank erfaßt sind

und nur ein berechtigte Person wird überhaupt die Möglichkeit haben auf diese Daten zuzugreifen.

 

Wenn sichergestellt ist das die Software Kennzeichen die nicht in irrgendeiner Fahndungsliste stehen nach dem Abgleich wieder verwirft und gar nicht erst irgendwo abspeichert sollte dem Datenschutz genüge getan sein da man ja nur Daten mißbrauchen kann die gespeichtert werden.Es sollte also kein Problem sein das Kennzeichenscannen so zu gestalten das der unbescholtene Bürger nichts zu befürchten hat,einfach aus dem Grund weil hinterher keiner nachvollziehen kann das er durch diese Kontrollstelle fuhr.

 

:D Aber schon irgendwo seltsam das man sich im Falle Kennzeichenscannen aufregt aber kaum je wenn es um die Datensammelwut von Privatfirmen geht.Wie bei einem Bekannten,der hat sich auch schon darüber aufgeregt,hat aber mindestens 5 Rabattkarten in der Brieftasche,zahlt fast immer Bargeldlos,mach selbst dann noch bei Preisausschreiben mit wenn neben den unbedingt nötigen Angaben gezielt nach Privatleben und Einkommen gefragt wir.

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Wenn man es ernst nehmen würde mit dem in dubio pro reo-Grundsatz, dürfte man Menschen nicht alleine aufgrund einer einzigen Zeugenaussage verurteilen.

Denn man kann nie ausschließen, dass der Zeuge unbewusst von Wahrnehmungsfehlern beeinflusst wird oder gar mutwillig falsch aussagt. Auch wenn er scheinbar keinen Grund dazu hat, so kann es dennoch so ein. So sicher, dass der Zeuge wirklich die Wahrheit sagt, sei es aus subjektiven oder objektiven Gründen, kann niemand sein. Es sollten bei jedem Zeugen nicht ganz fern liegende Zweifel zurückbleiben. Das liegt bereits in der Natur des Zeugenbeweises. Diese können m.E. nur dann überwunden werden, wenn mehrere Aussagen gleich lauten, weil dann zumindest Wahrhehmungsfehler ausgeschlossen werden können.

IMHO müssen Zweifel nicht zu 100% ausgeräumt sein. Es reicht, wenn die Überzeugung gebenüber den evtl. noch vorhandenen geringen Zweifeln deutlich überwiegt.

Möglicherweise kann man nicht ausschließen, was Du da geschrieben hast. Möglicherweise. Noch viel weniger jedoch kann man ausschließen, daß der Betroffene NEBST seines RAs lügen wie gedruckt. Vielmehr kann und darf man davon ausgehen, daß genau das der Fall ist. Und Lügen sind keine begründeten Zweifel.

Auch kann man bei mehreren gleichlautenden Aussagen nicht automatisch darauf schließen, daß die Wahrheit gesagt wurde. Denn es ist/wäre ohne weiteres möglich, sich vor der Verhandlung abzusprechen.

 

Aber das, was da läuft, grenzt an Slapstick und eine Pervertierung des in dubio-Grundsatzes.

Och bitte. Schau Dir mal das Schmierentheater vieler Deiner Kollegen an. Dann weißt Du, was an Slapstick grenzt und was nicht. IMHO wird der in dubio-Grundsatz von den RAs pervertiert, indem man ihn gern aus dem Hütchen zaubert, wenn gar nichts mehr geht und man irgendwo irgendwelche (Schein)Zweifel vorbringt, die es gar nicht gibt.

 

Oder man fordert eine vollständige Überzeugung und die kann es nie und nimmer nur durch eine einzige Aussage bei Bestreiten des Zeugen geben.

Doch, die kann es durchaus geben. Insbesondere dann, wenn sie von technischen Aufzeichnungen untermauert wird. Deiner Argumentation zufolge dürfte ich nie mit dem Krad alleine auf Streife gehen, denn ich bin ja alleine und meine Aussage allein wäre demzufolge nicht hinreichend glaubwürdig.

 

Dazu müssten dann entweder Indizien oder weitere Zeugen hinzutreten. Aber so, wie dieser "Überzeugungs"-Grundsatz derzeit gehandhabt wird, ist das ein Witz! Denn das, was die Gerichte da machen, ist de facto dasselbe, was sie schon im Vorverfahren machen. Sie beurteilen nach Graden an Wahrscheinlichkeit

Nö. Aber sie lassen IMHO in ihre Urteilsfindung durchaus einen gesunden Menschen- und Sachverstand mit einfließen.

 

 

 

Das schöne an meiner Position vor Gericht ist, daß ich genau weiß, was wie abgelaufen ist. Es ist hochinteressant zu beobachten, wie da Tatsachen vom RA und dem Betroffenen völlig falsch dargestellt oder wiedergegeben werden. Und DAS soll dann "in dubio pro reo" sein? Lachhaft. Das ist reine Schauspielerei. Nur: der eine beherrscht sie besser, der andere schlechter. Die Kunst des Richters ist es zu unterscheiden, was real und wahr ist und was unter Schauspielerei und Lügen fällt.

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IMHO müssen Zweifel nicht zu 100% ausgeräumt sein. Es reicht, wenn die Überzeugung gebenüber den evtl. noch vorhandenen geringen Zweifeln deutlich überwiegt.

Nein! Ernstliche Zweifel führen lt. BGH zum Freispruch. Und zwar immer dann, wenn sie nicht nur ganz theoretisch sind oder außerhalb der Lebenserfahrung!

 

Denn es ist/wäre ohne weiteres möglich, sich vor der Verhandlung abzusprechen.

Da stellt sich die Frage, ob sich das dann bei entsprechend geschickter Befragung auch noch alles deckt.

Aber stimmt schon. Der Zeugenbeweis ist im Grunde ziemlich ungeeignet. Sagt auch unser Rechtsmediziner.

 

Doch, die kann es durchaus geben. Insbesondere dann, wenn sie von technischen Aufzeichnungen untermauert wird. Deiner Argumentation zufolge dürfte ich nie mit dem Krad alleine auf Streife gehen, denn ich bin ja alleine und meine Aussage allein wäre demzufolge nicht hinreichend glaubwürdig.

Nein, denn ich habe oben geschrieben, dass weitere Indizien oder Zeugen hinzutreten müssten.

Technische Aufzeichnungen reichen natürlich aus!

 

Nö. Aber sie lassen IMHO in ihre Urteilsfindung durchaus einen gesunden Menschen- und Sachverstand mit einfließen.

Du sagst also, dass alle nicht nur theoretischen Zweifel immer ausgeräumt sind?

Bei einem reinen Zeugenbeweis kann das schonmal nur ganz selten sein!

 

Die Kunst des Richters ist es zu unterscheiden, was real und wahr ist und was unter Schauspielerei und Lügen fällt.

Leider prüfen die Richter in solchen "Kleinverfahren" die Aussagen der :D nicht so gründlich, wie man sich das manchmal wünschen würde.

 

 

Ich will ja gar nicht sagen, dass Polizisten oft die Unwahrheit sagen. Aber es kommt vor. Und dann darf ein Mensch nicht verurteilt werden, denn dann zerbricht sein Glaube an das Rechtssystem!

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IMHO müssen Zweifel nicht zu 100% ausgeräumt sein. Es reicht, wenn die Überzeugung gebenüber den evtl. noch vorhandenen geringen Zweifeln deutlich überwiegt.

Möglicherweise kann man nicht ausschließen, was Du da geschrieben hast. Möglicherweise. Noch viel weniger jedoch kann man ausschließen, daß der Betroffene NEBST seines RAs lügen wie gedruckt. Vielmehr kann und darf man davon ausgehen, daß genau das der Fall ist. Und Lügen sind keine begründeten Zweifel.

 

Ich wünsche dir vom ganzen Herzen, dass du irgendwann mal einer Straftat oder eines Verbrechens bezichtigst wirst, welche(s) du nicht begangen hast. Irgendwas glaubhaftest, wo dir dein kleiner Beamtenstatus nichts mehr nützt und der Richter dir deine vermeintlichen Schutzbehauptungen (Lügen) nicht glaubt. Dann schreibst du nie wieder so eine Scheisse.

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Nein! Ernstliche Zweifel führen lt. BGH zum Freispruch. Und zwar immer dann, wenn sie nicht nur ganz theoretisch sind oder außerhalb der Lebenserfahrung!

Ernstliche Zweifel. Vieles aber sind eben keine ernstlichen Zweifel, sondern einfach nur an den Haaren herbeigezogener Unsinn, was dann aber gern als ernstlicher Zweifel dargestellt oder bezeichnet wird.

 

Nein, denn ich habe oben geschrieben, dass weitere Indizien oder Zeugen hinzutreten müssten.

Technische Aufzeichnungen reichen natürlich aus!

Und was, wenn ich mit dem normalen Dienstkrad fahre und z.B. Verstöße hinsichtlich Rotlicht, Überholverbot, Handy, etc. sehe und verfolge? Dabei habe ich weder technische Auszeichnungen noch einen weiteren Zeugen. Darf ich Deiner Meinung nach diese Verstöße jetzt nicht verfolgen bzw. muß letztlich der Richter einstellen, weil der Betroffene behauptet, er hätte den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen?

 

Du sagst also, dass alle nicht nur theoretischen Zweifel immer ausgeräumt sind? Bei einem reinen Zeugenbeweis kann das schonmal nur ganz selten sein!

Ich sage, daß die Überzeugung, daß er es getan hat, gebenüber möglicherweise noch vorhandenen Zweifeln DEUTLICH überwiegt bzw. diese vorgetragenen Zweifel (aus Sicht des Richters) keine solchen sind. Die RAs ziehen letztlich alles in Zweifel, das ist nichts neues.

 

Leider prüfen die Richter in solchen "Kleinverfahren" die Aussagen der :D nicht so gründlich, wie man sich das manchmal wünschen würde.

Aus Sicht eines RAs kann ich das nachvollziehen. Ich kann dagegen aus Sicht des Zeugen sagen, daß ich oftmals SEHR ins Detail gehen und erläutern muß, was wie wo vorlag, was ich wie gemacht habe uvm..

 

Ich will ja gar nicht sagen, dass Polizisten oft die Unwahrheit sagen. Aber es kommt vor. Und dann darf ein Mensch nicht verurteilt werden, denn dann zerbricht sein Glaube an das Rechtssystem!

Soso. Es kommt vor. Sicherlich, WENN in einem Fall der Cop die Unwahrheit sagt, DANN darf der Mensch natürlich nicht verurteilt werden. Aber nur die Behauptung allein, der Cop habe gelogen, ist noch lange kein Beleg dafür. Ich habe auch schon das ein oder andere Mal mehr oder weniger durch die Blume vorgeworfen bekommen, ich würde die Unwahrheit sagen.

ICH, und dafür lege ich beide Hände ins Feuer, habe noch NIE vor Gericht gelogen! Und das lasse ich mir auch nicht unterstellen. Es war offensichtlich der letzte Versuch, meine Aussage als unglaubwürdig erscheinen zu lassen.

 

Ich wünsche dir vom ganzen Herzen, dass du irgendwann mal einer Straftat oder eines Verbrechens bezichtigst wirst, welche(s) du nicht begangen hast. Irgendwas glaubhaftest, wo dir dein kleiner Beamtenstatus nichts mehr nützt und der Richter dir deine vermeintlichen Schutzbehauptungen (Lügen) nicht glaubt. Dann schreibst du nie wieder so eine Scheisse.

Schätzelein, Du darfst jetzt wieder aus Deinem Orbit herunterkommen und Dich beruhigen. Ich habe in den zurückliegenden Jahren VIELE Gerichtsverfahren miterlebt, nicht nur Owi-Verfahren. Ich weiß, was da abgeht und wie man sich aus der Schlinge zu winden versucht, wo gelogen wurde etc..

 

So eine dämliche Bemerkung kannst Du Dir daher beim nächsten Mal sparen.

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Und was, wenn ich mit dem normalen Dienstkrad fahre und z.B. Verstöße hinsichtlich Rotlicht, Überholverbot, Handy, etc. sehe und verfolge? Dabei habe ich weder technische Auszeichnungen noch einen weiteren Zeugen. Darf ich Deiner Meinung nach diese Verstöße jetzt nicht verfolgen bzw. muß letztlich der Richter einstellen, weil der Betroffene behauptet, er hätte den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen?

Richtig, würde man es ernst meinen mit dem Zweifelsgrundsatz, dürfte nicht bestraft werden.

Ebensowenig wie (im Regelfall) bei einer Privatanzeige bestraft wird ohne hinzutreten weiterer belastender Umstände.

 

Es ist nicht einzusehen, warum ein Polizist glaubwürdiger sein soll als ein normaler Bürger, der im Regelfall durch eine Falschaussage auch immense Probleme mit seinem Beruf bekommt und auch eine Strafe fürchten muss. Außerdem sind auch Polizisten vor Wahrnehmungsfehlern nicht gefeit.

 

Ich sage, daß die Überzeugung, daß er es getan hat, gebenüber möglicherweise noch vorhandenen Zweifeln DEUTLICH überwiegt bzw. diese vorgetragenen Zweifel (aus Sicht des Richters) keine solchen sind. Die RAs ziehen letztlich alles in Zweifel, das ist nichts neues.

Ein wesentliches Überwiegen reicht nicht aus. Es muss jeder noch vorhandene persönliche Zweifel beseitigt sein. Genau das ist es aber, was die Gerichte praktizieren. Letzte (rechtlich aber eigentlich beachtliche !) Zweifel werden einfach verdrängt im Sinne der Rechtssicherheit, denn sonst würden viele Verkehrsverstöße, die ein Polizist registriert, ja ungeahndet bleiben. So weit so logisch, aber damit das auch rechtlich einwandfrei ist, müsste man die Anforderungen an die Überzeugungsbildung nach unten korrigieren. Oft würde ein solcher Richter als Mitglied einer Strafkammer einen Angeklagten nicht schuldig sprechen, wo er ihn im OWi-Verfahren schuldig sprechen würde. Und das kann nicht sein!

 

Aus Sicht eines RAs kann ich das nachvollziehen. Ich kann dagegen aus Sicht des Zeugen sagen, daß ich oftmals SEHR ins Detail gehen und erläutern muß, was wie wo vorlag, was ich wie gemacht habe uvm..

Ja, nuir was bringt es, wenn ich zwar ins Detail gehen muss, mir am Ende aber doch alles geglaubt wird?

 

Soso. Es kommt vor. Sicherlich, WENN in einem Fall der Cop die Unwahrheit sagt, DANN darf der Mensch natürlich nicht verurteilt werden. Aber nur die Behauptung allein, der Cop habe gelogen, ist noch lange kein Beleg dafür. Ich habe auch schon das ein oder andere Mal mehr oder weniger durch die Blume vorgeworfen bekommen, ich würde die Unwahrheit sagen.

Wir hatten im Saarland jüngst einen Fall, in dem Polizisten wohl eine Schreckschusswaffe eines polizeibekannten Mannes selbst aufgebohrt haben, nur um ihm endlich was anhängen zu können.

Am Ende war sogar die Staatsanwältin davon überzeugt, dass es so war. Aber in erster Instanz hatte man schön brav den Polizisten geglaubt, bis ein anderer Polizist dann plötzlich außerhalb der Hauptverhandlungen Andeutungen machte...

 

ICH, und dafür lege ich beide Hände ins Feuer, habe noch NIE vor Gericht gelogen! Und das lasse ich mir auch nicht unterstellen. Es war offensichtlich der letzte Versuch, meine Aussage als unglaubwürdig erscheinen zu lassen.

Ja, aber es gibt auch die andere Seite. Und niemand weiß, welche Seite er vor sich hat.

 

Schätzelein, Du darfst jetzt wieder aus Deinem Orbit herunterkommen und Dich beruhigen. Ich habe in den zurückliegenden Jahren VIELE Gerichtsverfahren miterlebt, nicht nur Owi-Verfahren. Ich weiß, was da abgeht und wie man sich aus der Schlinge zu winden versucht, wo gelogen wurde etc..

Ja, aber in einem hat er recht. Ich würde dich gerne mal sehen, wenn du vor Gericht gehst, ganz genau weißt, wie es war und dann ein Kollege plötzlich etwas ganz anderes darstellt. Das wird zwar nie passieren, weil du selbst auch Polizist bist und die Kollegen dann dich wohl nicht reinreiten würden.

Aber im Endeffekt ist es doch so, dass du nur die eine Seite kennst. Ich habe auch schon einen lügenden Polizisten vor Gericht gesehen (auch wenn es glücklicherweise am Ende auf seine Aussage nicht ankam, der Richter ließ es dahin stehen, womöglich hat er auch etwas gewittert), daher kann ich mich auch in die Lage des Betroffenen hineinversetzen.

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Richtig, würde man es ernst meinen mit dem Zweifelsgrundsatz, dürfte nicht bestraft werden. Ebensowenig wie (im Regelfall) bei einer Privatanzeige bestraft wird ohne hinzutreten weiterer belastender Umstände.

Es ist nicht einzusehen, warum ein Polizist glaubwürdiger sein soll als ein normaler Bürger, der im Regelfall durch eine Falschaussage auch immense Probleme mit seinem Beruf bekommt und auch eine Strafe fürchten muss. Außerdem sind auch Polizisten vor Wahrnehmungsfehlern nicht gefeit.

Folglich müßte man auf jeden Zeugen verzichten, denn er könnte ja lügen oder unbewußt die Unwahrheit sagen, nur weil die andere Seite das Gegenteil behauptet. Chaos wäre die Folge, denn jeder käme mit seinen Machenschaften durch.

 

Es ist mM nach ein gravierender Unterschied, ob ein Privatmensch einen anderen anzeigt oder ein Cop. Der Private hat im Regelfall auch private Interessen, da er selbst beteiligt ist oder geschädigt wurde. Der Cop hingegen stellt einen Verstoß fest, der ihn selbst gar nicht tangiert, nicht beeinträchtigt, nicht schädigt. Er hat kein persönliches Interesse daran, daß ein anderer Mensch bestraft wird. Deshalb halte ich eine Zeugenaussage eines Polizisten für wesentlich glaubwürdiger als die eines "normalen" und beteiligten Zeugen oder gar die des Betroffenen. Im übrigen wird der Aussage eines unbeteiligten Zeugen ebenso Bedeutung beigemessen wie der eines Cops.

 

Ein wesentliches Überwiegen reicht nicht aus. Es muss jeder noch vorhandene persönliche Zweifel beseitigt sein.

Ja. Dann schau oder hör Dir doch einfach mal die vorgetragenen "persönlichen Zweifel" an. Das erkennt doch ein Blinder mit dem Krückstock, was da abgeht bzw. vorgetragen wird. Blödsinn ist da noch harmlos ausgedrückt.

 

Genau das ist es aber, was die Gerichte praktizieren.

Sie ignorieren vorgetragenen Blödsinn. Und das halte ich für absolut korrekt.

 

Letzte (rechtlich aber eigentlich beachtliche !) Zweifel werden einfach verdrängt im Sinne der Rechtssicherheit, denn sonst würden viele Verkehrsverstöße, die ein Polizist registriert, ja ungeahndet bleiben.

Beispiel: ich habe eine Lasermessung durchgeführt. Auf dem Protokoll befinden sich kleine Kästchen, die man ankreuzen muß. Hierdurch wird dokumentiert, daß man die vorgeschriebenen Tests durchgeführt hat. Nun sieht das landeseinheitliche Meßprotokoll vor, daß sich jeweils zwei Kästchen in der Zeile "Selbsttest ausgelöst" und "Displaytest" befinden. In der Zeile "Überprüfung der Visiereinrichtung" existieren keine Kästchen. Gleichwohl wird auch dieser Test VOR und NACH der Messung durchgeführt.

Nun meinte unlängst ein Anwalt, mich dahingehend zu befragen, wann ich den Visiertest durchgeführt hätte, nachdem ich alles andere erläutert hatte. Da ich nicht wußte, worauf er abzielte, antwortete ich natürlich: "Ich habe den Visiertest vor Beginn der Messungen durchgeführt und anschließend mit den Messungen begonnen." Weiter nachgefragt hat er nicht. Dafür aber unterstellte er mir, ich hätte den Visiertest (laut meiner Aussage) am Ende der Messungen nicht durchgeführt, was absoluter Quatsch war. Die Fragestellung war geschickt, das mußte ich eingestehen. Aber ich hätte ihm eine entsprechende Antwort gegeben, hätte er entsprechend gefragt. So hat er lediglich etwas unterstellt und meinte nun, die Messung sei nicht verwertbar.

Für den RA gab es also noch Zweifel, die Richterin hingegen glaubte meiner ergänzenden Aussage, daß auch der abschließende Test durchgeführt worden ist (was den Tatsachen entsprach!!), dieses nur auf dem Protokoll so nicht vermerkt würde.

 

So weit so logisch, aber damit das auch rechtlich einwandfrei ist, müsste man die Anforderungen an die Überzeugungsbildung nach unten korrigieren. Oft würde ein solcher Richter als Mitglied einer Strafkammer einen Angeklagten nicht schuldig sprechen, wo er ihn im OWi-Verfahren schuldig sprechen würde. Und das kann nicht sein!

Kann es sein, daß Du nur von den saarländischen Verhältnissen und Gegebenheiten ausgehst und alles ausschließlich aus der Sicht eines RAs UND eben auch aus Deiner eigenen, recht rebellischen Sicht betrachtest?

 

Ja, nuir was bringt es, wenn ich zwar ins Detail gehen muss, mir am Ende aber doch alles geglaubt wird?

Wenn es den Tatsachen entspricht und keine Widersprüche erkennbar sind, warum soll mir dann nicht geglaubt werden?

 

Wir hatten im Saarland jüngst einen Fall, in dem Polizisten wohl eine Schreckschusswaffe eines polizeibekannten Mannes selbst aufgebohrt haben, nur um ihm endlich was anhängen zu können.

Am Ende war sogar die Staatsanwältin davon überzeugt, dass es so war. Aber in erster Instanz hatte man schön brav den Polizisten geglaubt, bis ein anderer Polizist dann plötzlich außerhalb der Hauptverhandlungen Andeutungen machte...

Hat dieser Polizist in der zweiten Instanz gegen die Kollegen als Zeuge ausgesagt? Was hat er denn ausgesagt bzw. bezeugen können?

 

Ja, aber es gibt auch die andere Seite. Und niemand weiß, welche Seite er vor sich hat.

Dafür werden die Zeugen ja auch befragt. Für mich kein Grund, pauschal alle als unglaubwürdig abzustempeln.

 

Ich würde dich gerne mal sehen, wenn du vor Gericht gehst, ganz genau weißt, wie es war und dann ein Kollege plötzlich etwas ganz anderes darstellt. Das wird zwar nie passieren, weil du selbst auch Polizist bist und die Kollegen dann dich wohl nicht reinreiten würden.

Aber im Endeffekt ist es doch so, dass du nur die eine Seite kennst. Ich habe auch schon einen lügenden Polizisten vor Gericht gesehen (auch wenn es glücklicherweise am Ende auf seine Aussage nicht ankam, der Richter ließ es dahin stehen, womöglich hat er auch etwas gewittert), daher kann ich mich auch in die Lage des Betroffenen hineinversetzen.

Ich habe auch schon ein paar - zugegeben, zwar wenige, aber immerhin - Verfahren erlebt, wo der Zeuge doch so glaubwürdig und selbstbewußt auftrat, daß die Strafe zumind. herabgesetzt wurde. Ich denke, es kommt vor allem darauf an, welchen Eindruck man vermittelt und z.T. auch darauf, ob man eine weiße Weste hat oder schon einschlägige Voreintragungen vorweisen kann.

 

Ich habe auch schon einen lügenden Polizisten vor Gericht gesehen (auch wenn es glücklicherweise am Ende auf seine Aussage nicht ankam, der Richter ließ es dahin stehen, womöglich hat er auch etwas gewittert), daher kann ich mich auch in die Lage des Betroffenen hineinversetzen.

Das heißt, Du wußtest genau, was geschehen war und konntest daran festmachen, daß er gelogen hat? Oder hast Du jemanden vertreten, der behauptete, es wäre anders gewesen?

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Folglich müßte man auf jeden Zeugen verzichten, denn er könnte ja lügen oder unbewußt die Unwahrheit sagen, nur weil die andere Seite das Gegenteil behauptet. Chaos wäre die Folge, denn jeder käme mit seinen Machenschaften durch.

Man müsste regeln, dass eine Zeugenaussage für sich alleine ohne hinzukommende Indizien oder Beweise nicht ausreichen darf, darauf eine Verurteilung zu stützen.

 

Der Cop hingegen stellt einen Verstoß fest, der ihn selbst gar nicht tangiert, nicht beeinträchtigt, nicht schädigt. Er hat kein persönliches Interesse daran, daß ein anderer Mensch bestraft wird. Deshalb halte ich eine Zeugenaussage eines Polizisten für wesentlich glaubwürdiger als die eines "normalen" und beteiligten Zeugen oder gar die des Betroffenen. Im übrigen wird der Aussage eines unbeteiligten Zeugen ebenso Bedeutung beigemessen wie der eines Cops.

Aber der Cop könnte auf persönlicher Ebene von dem Delinquenten angegriffen worden sein und sich so darüber ärgern, dass er ihm "eins reinwürgt".

Das ist nicht auszuschließen und der Richter weiß nicht, ob es so war oder nicht. Sprich: Auch ein Polizist kann persönliche Motive haben.

 

Sie ignorieren vorgetragenen Blödsinn. Und das halte ich für absolut korrekt.

Löse dich doch endlich mal von dem Mist, den einige Anwälte verzapfen.

Auch ohne die bleiben oft Restzweifel zurück, die man nur um des Ergebnisses willen überwindet.

 

Für den RA gab es also noch Zweifel, die Richterin hingegen glaubte meiner ergänzenden Aussage, daß auch der abschließende Test durchgeführt worden ist (was den Tatsachen entsprach!!), dieses nur auf dem Protokoll so nicht vermerkt würde.

Nun gut, das ist nur ein Aspekt des Problems. Deshalb würde ich immer zwei Beamte befragen. Unabhängig voneinander.

Wenn beide identisch aussagen, sollte das bleibende Zweifel an der Aussage des einen beseitigen.

 

Kann es sein, daß Du nur von den saarländischen Verhältnissen und Gegebenheiten ausgehst und alles ausschließlich aus der Sicht eines RAs UND eben auch aus Deiner eigenen, recht rebellischen Sicht betrachtest?

Ich sehe Prozesse im Saarland, in der Pfalz und in Baden-Württemberg.

Dort habe ich den Eindruck, dass in Bußgeldsachen auch mal Fünfe gerade sein werden lassen, wenn noch Restzweifel da sind. Insgesamt kann ich mich aber nicht beschweren, da viele Verfahren sehr fair geführt werden und die Richter auch mal einem Zeugen mehr glauben als einem Polizisten.

 

Aber wir im Saarland haben ein sehr angenehmes Landgericht, das sehr sorgsam mit dem Zweifelsgrundsatz umgeht. So hat das Schwurgericht alle Angeklagten im Pascal-Prozess freigesprochen, trotz Antrag auf Verurteilung zu lebenslangen Freiheitsstrafen und der BGH hat später zwischen den Zeilen angemerkt, dass man genausogut wie man hätte freisprechen können wohl auch hätte verurteilen können.

Im OWi-Verfahren hätten sie bei dieser Beweislage vmtl. nicht freigesprochen.

 

Übrigens, ich sehe Sachen nicht aus der Sicht eines RA (Strafsachen, OWi-Sachen), sondern aus recht unbeteiligter Sicht. Ich war bisher noch nicht dazu veranlasst, in Straf- oder Bußgeldsachen auf Seiten des Angeklagten oder Betroffenen tätig zu werden (Ausnahme eigene Sachen bisher stets mit positivem Ausgang). Man kann seine Anwaltsstation im Referendariat ja auch beim Zivilrechtsanwalt machen :think:

 

Wenn es den Tatsachen entspricht und keine Widersprüche erkennbar sind, warum soll mir dann nicht geglaubt werden?

Ja, wenn es den Tatsachen entspricht. Aber du als Richter warst nicht dabei und weißt es auch nicht, ob es so war.

 

Hat dieser Polizist in der zweiten Instanz gegen die Kollegen als Zeuge ausgesagt? Was hat er denn ausgesagt bzw. bezeugen können?

Der Polizist hat, wie ich sagte, außerhalb der Verhandlung in Gegenwart der Staatsanwältin Andeutungen gemacht. Offenbar wollte er irgendwie ein ungerechtes Ergebnis vermeiden. Im Prozess hat er behauptet, nicht zugegen gewesen zu sein und von der Sache nichts zu wissen. Zwei andere Polizisten stritten natürlich ab, ein Gutachter bescheinigte, dass die Waffe "sehr professionell" ausgebohrt wurde, man unterstellte, dass der sehr einfach gestrickte Angeklagte nicht dazu in der Lage gewesen wäre. Die Staatsanwältin wurde dann zur Zeugin und berichtete dann im Prozess von den außergerichtlichen Bemerkungen des Polizisten. Er wurde ergänzend befragt und gab die Andeutungen zu, jedoch "aus Spaß". Das Schöffengericht glaubte aber der Staatsanwältin, die berichtete, dass sich aus der Situation klar ergeben hätte, dass die Andeutung ernst gemeint war. Auch hier dann wieder der sorgfältige Umgang mit dem Zweifelsgrundsatz. Gegen alle 3 Polizisten wurde dann später noch erfolglos ermittelt.

Die Staatsanwältin meinte, die Art und Weise, wie er es ihr angedeutet hat, wäre für sie sehr eindeutig gewesen.

 

Dafür werden die Zeugen ja auch befragt. Für mich kein Grund, pauschal alle als unglaubwürdig abzustempeln.

Unser Rechtsmediziner meint, Zeugen seien ein untaugliches Beweismittel, weil der Mensch zu objektiven Wahrnehmungsberichten nicht in der Lage sei und es manchmal nicht mal merke, wenn er die Unwahrheit sagen würde.

Ich konnte es schon oft bei mir beobachten. Ich habe irgendwas ganz anders in Erinnerung und sehe dann ein Video, auf dem ich es ganz anders sehe :D .

 

Das heißt, Du wußtest genau, was geschehen war und konntest daran festmachen, daß er gelogen hat? Oder hast Du jemanden vertreten, der behauptete, es wäre anders gewesen?

Ich war bei der Szene im Auto dabei. Es ging um die Frage, ob ein Polizist, der sich gerade auf dem Weg zur Arbeit befand, uniformiert war. Ich habe genau gesehen, dass er es nicht war. Habe das als Zeuge ausgesagt. Er behauptete, er wäre es gewesen. Der Richter ließ es dahinstehen, weil er beide Seiten für glaubwürdig hielt und es für die Entscheidung im Endeffekt glücklicherweise unerheblich war.

 

Gegen mich wurde damals wegen Beleidigung ermittelt (eingestellt nach § 376 StPO), das Verfahren, in dem der Polizist auftrat, endete mit einem Kompromiss. Aus einem vorsätzlichen RLV über einer Sekunde wurde ein vorsätzlicher unter einer Sekunde gemacht und der normale Regelsatz (50 €) veranschlagt (der Richter sah eine "nahe am rechtfertigenden Notstand befindliche Lage", wenngleich noch keinen wirklichen rechtfertigenden Notstand).

 

Außerdem finde ich es etwas nervig, immer als rebellisch bezeichnet zu werden. Ich lasse mir nur nicht alles gefallen, das ist ein Unterschied!

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Man müsste regeln, dass eine Zeugenaussage für sich alleine ohne hinzukommende Indizien oder Beweise nicht ausreichen darf, darauf eine Verurteilung zu stützen.

Soso... müßte man.... IMHO müßte man nicht.

 

Aber der Cop könnte auf persönlicher Ebene von dem Delinquenten angegriffen worden sein und sich so darüber ärgern, dass er ihm "eins reinwürgt". Das ist nicht auszuschließen und der Richter weiß nicht, ob es so war oder nicht. Sprich: Auch ein Polizist kann persönliche Motive haben.

Au mann.... es kommt auch bei mir öfters vor, daß jemand aus der Haut fährt (allerdings nie wirklich beleidigend). Wenn ich ihm deshalb jedesmal eins reinwürgen wollte, ...... Nee, das geht viel besser: zu diesem Gebaren schweigen, in aller Seelenruhe alles notieren, ihm anschließend seine Papiere wieder aushändigen mit den Worten "Alles weitere kommt per Post", einen guten Tag wünschen und sich wortlos umdrehen. Wirkt viel besser. Später vor Gericht sich ähnlich verhalten.

 

Auszuschließen ist nahezu nichts. Theoretisch! Praktisch kann man sehr wohl vieles ausschließen. Man muß sein Gegenüber nur etwas beobachten, Fragen stellen und etwas Lebenserfahrung und Menschenkenntnis besitzen. ;)

 

Löse dich doch endlich mal von dem Mist, den einige Anwälte verzapfen. Auch ohne die bleiben oft Restzweifel zurück, die man nur um des Ergebnisses willen überwindet.

Ich meine nicht nur den Blödsinn von so manch einem RA, sondern auch den des Betroffenen. Oftmals schon im Vorfeld, wenn er (ohne einen RA) Einspruch einlegt und diesen versucht zu begründen. Und die Restzweifel, die aus Deiner Sicht zurückbleiben, kann ich oftmals nicht nachvollziehen und der Richter offensichtlich auch nicht. Theoretische Zweifel, oder an den Haaren herbeigezogene. Untauglich, die Unschuld zu beweisen oder die Schuld hinreichend anzuweifeln.

 

Nun gut, das ist nur ein Aspekt des Problems. Deshalb würde ich immer zwei Beamte befragen. Unabhängig voneinander. Wenn beide identisch aussagen, sollte das bleibende Zweifel an der Aussage des einen beseitigen.

Welchen zweiten Beamten würdest Du in diesem Falle denn noch befragen wollen? Ich stehe idR alleine am Gerät. Da ist niemand sonst.

 

BTW: lustige Sache letztens. Ein Kollege steht am Lasergerät und überwacht die eine Fahrtrichtung. Kommt ein Fahrzeug auf ihn zu, hält in seiner Höhe an und der Fahrer meint: "Haben Sie mich gemessen? Egal, Sie sind alleine. Alleine dürfen Sie nicht messen. Sie müssen zu zweit am Gerät stehen. Hätten Sie mich gemessen, wäre ich dagegen angegangen und hätte gewonnen." :D:think: Schade, daß der betr. VT nicht zu schnell war. Wäre sicherlich spaßig geworden vor Gericht.

 

Dort habe ich den Eindruck, dass in Bußgeldsachen auch mal Fünfe gerade sein werden lassen, wenn noch Restzweifel da sind. Insgesamt kann ich mich aber nicht beschweren, da viele Verfahren sehr fair geführt werden und die Richter auch mal einem Zeugen mehr glauben als einem Polizisten.

Aha. Bedeutet also, daß man eher mal ein Auge zudrückt. Das hat aber mit dem reinen Recht nichts zu tun. Und daß einem Zeugen auch mal etwas mehr geglaubt wird als einem Cop, daß kann ich sogar bestätigen. Allerdings liegt das meinen Beobachtungen dann eher am betreffenden Kollegen selbst als an dem Zeugen.

 

Übrigens, ich sehe Sachen nicht aus der Sicht eines RA...

Du magst noch nie jemanden selbst verteidigt haben, aber die Sichtweise/der Blickwinkel entspricht scheinbar der eines RAs.

 

Ja, wenn es den Tatsachen entspricht. Aber du als Richter warst nicht dabei und weißt es auch nicht, ob es so war.

Korrekt. Da ist es eben eine Sache der Glaubwürdigkeit.

 

Der Polizist hat, wie ich sagte, außerhalb der Verhandlung in Gegenwart der Staatsanwältin Andeutungen gemacht. Offenbar wollte er irgendwie ein ungerechtes Ergebnis vermeiden. Im Prozess hat er behauptet, nicht zugegen gewesen zu sein und von der Sache nichts zu wissen. Zwei andere Polizisten stritten natürlich ab, ein Gutachter bescheinigte, dass die Waffe "sehr professionell" ausgebohrt wurde, man unterstellte, dass der sehr einfach gestrickte Angeklagte nicht dazu in der Lage gewesen wäre. Die Staatsanwältin wurde dann zur Zeugin und berichtete dann im Prozess von den außergerichtlichen Bemerkungen des Polizisten. Er wurde ergänzend befragt und gab die Andeutungen zu, jedoch "aus Spaß". Das Schöffengericht glaubte aber der Staatsanwältin, die berichtete, dass sich aus der Situation klar ergeben hätte, dass die Andeutung ernst gemeint war. Auch hier dann wieder der sorgfältige Umgang mit dem Zweifelsgrundsatz. Gegen alle 3 Polizisten wurde dann später noch erfolglos ermittelt.

Die Staatsanwältin meinte, die Art und Weise, wie er es ihr angedeutet hat, wäre für sie sehr eindeutig gewesen.

Nette Geschichte, nur ganz glauben kann ich sie irgendwie nicht. Müssen wir aber auch nicht vertiefen.

 

Unser Rechtsmediziner meint, Zeugen seien ein untaugliches Beweismittel, weil der Mensch zu objektiven Wahrnehmungsberichten nicht in der Lage sei und es manchmal nicht mal merke, wenn er die Unwahrheit sagen würde.

Ich konnte es schon oft bei mir beobachten. Ich habe irgendwas ganz anders in Erinnerung und sehe dann ein Video, auf dem ich es ganz anders sehe :think: .

Und weil EIN Rechtsmediziner dieser Ansicht ist, muß es auch gleich so sein? Sorry, aber das ist doch ein wenig albern. Und scheinbar steht er mit seiner Meinung auch recht alleine dar, sonst hätte man sich dieser angeblichen Problematik schon längst angenommen und ggf. entsprechend reagiert.

 

Ich war bei der Szene im Auto dabei. Es ging um die Frage, ob ein Polizist, der sich gerade auf dem Weg zur Arbeit befand, uniformiert war. Ich habe genau gesehen, dass er es nicht war. Habe das als Zeuge ausgesagt. Er behauptete, er wäre es gewesen. Der Richter ließ es dahinstehen, weil er beide Seiten für glaubwürdig hielt und es für die Entscheidung im Endeffekt glücklicherweise unerheblich war.

Genau gesehen? Und Du bist Dir sicher, daß Du Dich nicht geirrt hast? Nachdem, was Du eben geschrieben hast, könnte das doch möglich sein. :lol2:

 

Außerdem finde ich es etwas nervig, immer als rebellisch bezeichnet zu werden. Ich lasse mir nur nicht alles gefallen, das ist ein Unterschied!

Betrachtet man sich etliche Deiner Aussagen und auch Deine Einstellung zu vielen Dingen, so erhält man halt diesen Eindruck. Du läßt ja auch keine Gelegenheit aus zu betonen, daß Du Dich vielen Regeln nicht unterordnen willst.

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  • 5 years later...
Ein Eingriff liegt nur vor, wenn das Kennzeichen von dem Gerät erfasst wird und bei dem Abgleich mit den Dateien eine Übereinstimmung mit Kennzeichen in den Dateien angezeigt wird, die tatsächlich gegeben ist. In diesem Fall wird der Vorgang gespeichert und steht für weitere polizeiliche Maßnahmen zur Verfügung. Dem Kläger droht ein solcher Eingriff jedoch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, weil die Kennzeichen von ihm gehaltener Kraftfahrzeuge nicht in den herangezogenen Dateien gespeichert sind und nur eine hypothetische Möglichkeit dafür besteht, dass sie künftig dort gespeichert werden könnten.
Ein Eingriff liegt nur vor, wenn das Kennzeichen von dem Gerät erfasst wird und bei dem Abgleich mit den Dateien eine Übereinstimmung mit Kennzeichen in den Dateien angezeigt wird, die tatsächlich gegeben ist. In diesem Fall wird der Vorgang gespeichert und steht für weitere polizeiliche Maßnahmen zur Verfügung. Dem Kläger droht ein solcher Eingriff jedoch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, weil die Kennzeichen von ihm gehaltener Kraftfahrzeuge nicht in den herangezogenen Dateien gespeichert sind und nur eine hypothetische Möglichkeit dafür besteht, dass sie künftig dort gespeichert werden könnten.

Das heißt, nur ein Verbrecher kann die automatische Überwachung beenden, da er als einziger von einem Grundrechtseingriff betroffen ist.

 

Nun bleibt noch das BVerfG übrig. Aber irgendwie passt die Begründung nicht zu den bisher ergangenen Entscheidungen bei der Raserüberwachung.

 

Ein Eingriff liegt nur vor, wenn das Kennzeichen von dem Gerät erfasst wird und bei dem Abgleich mit den Dateien eine Übereinstimmung mit Kennzeichen in den Dateien angezeigt wird, die tatsächlich gegeben ist. In diesem Fall wird der Vorgang gespeichert und steht für weitere polizeiliche Maßnahmen zur Verfügung. Dem Kläger droht ein solcher Eingriff jedoch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, weil die Kennzeichen von ihm gehaltener Kraftfahrzeuge nicht in den herangezogenen Dateien gespeichert sind und nur eine hypothetische Möglichkeit dafür besteht, dass sie künftig dort gespeichert werden könnten.
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Was z.B. wenn mein neidischer Nachbar in der Behörde sitzt, der vielleicht schon lange ein Auge auf meine Frau geworfen hat und jetzt mitbekommt, wie ich zu ner Nutte fahre.

Oder noch schlimmer, jemand dem ich die Frau vielleicht grad ausgespannt habe und der nen Rochus auf mich hat.

 

Und deshalb: Nur Daten, die nicht erhoben werden, können nicht mißbräuchlich verwendet werden.

 

Hallo,

in den beiden von dir konstruierten Fällen ist es eher KEIN Mißbrauch wenn der Nuttenbesuch gegen dich verwendet wird....., hättest es nicht anders dann verdient...

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Hallo,

in den beiden von dir konstruierten Fällen ist es eher KEIN Mißbrauch wenn der Nuttenbesuch gegen dich verwendet wird....., hättest es nicht anders dann verdient...

Bei Dir ist es hoffentlich auch kein (Medikamenten)Missbrauch, hoffe ich. Nach fünf Jahren - Verjährung.

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