Geschrieben 07 Dezember 2009 - 21:25
Die Blinder-Website schweigt sich ja auch elegant aus, welche Softwareversion welche Pistolen kann.....
Spricht für sich.....
Schwach!
741.01 SVG Art. 57b (Störung von Strassenverkehrskontrollen) Abs. 1: Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.