Widgeon 0 Posted August 31, 2009 Report Share Posted August 31, 2009 Hallo, ich bin durch diverse Einträge hier im Forum und auch auf einigen anderen Seiten verwirrt.Folgende Situation:Wir waren in Schweden und haben am 19.8.09 in Linköping in der Fußgängerzone (am Eingan von) geparkt. Dass dort Halteverbot herrschte, haben wir nicht gesehen und haben unser Auto abgestellt. Als wir wiederkamen, hing ein Umschlag an der Windschutzscheibe, mit einem gelben Zettelchen "Parkeringsanmärkning" was sich als "Parkhinweis" oder so übersetzen lässt. Darauf steht unser Kennzeichen, die Uhrzeit und ein Betrag von 700 SEK, den wir wohl bezahlen sollen. Ausgestellt ist er von der Linköping kommun.Auf der Rückseite des Umschlags steht ein langer schwedischer Text, den ich nicht verstehe (und ich habe auch noch keinen gefunden, der ihn mir übersetzen kann).Die Frage ist nun: Muss ich den Strafzettel bezahlen? (Und wenn ja, wie) Kann ich es einfach auf sich beruhen lassen? Was erwartet mich, wenn ich nichts unternehme? Über Antworten würde ich mich freuen,GrüßeWidgeon Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted August 31, 2009 Report Share Posted August 31, 2009 Es wird so sein wie bei allen Staaten, mit denen kein Vollstreckungsabkommen besteht.In Deutschland ist die Strafe nicht vollstreckbar. Solltest du aber mal wieder nach Schweden kommen und dort angehalten werden, kann das Bußgeld (und nicht erhebliche zusätzliche Verwaltungsgebühren) eingetrieben werden. Es ist eine Abwägungsfrage.Komme ich nochmal nach Schweden?Wenn ja: Nehme ich das Risiko in Kauf, kontrolliert und abkassiert zu werden? Quote Link to post Share on other sites
!Xabbu 0 Posted September 1, 2009 Report Share Posted September 1, 2009 Es wird so sein wie bei allen Staaten, mit denen kein Vollstreckungsabkommen besteht.In Deutschland ist die Strafe nicht vollstreckbar. Solltest du aber mal wieder nach Schweden kommen und dort angehalten werden, kann das Bußgeld (und nicht erhebliche zusätzliche Verwaltungsgebühren) eingetrieben werden.Vorausgesetzt, er fährt mit dem selben Kennzeichen erneut rüber. Mit jedem anderen Kennzeichen dürfte er keine Probleme bekommen. Der Halter bzw. Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt ist denen ja nicht bekannt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 1, 2009 Report Share Posted September 1, 2009 Nun, ich weiß nicht genau, wie das dort ist.Es kann ja sein, dass der Halter als Fahrer angeschrieben und beschuldigt wird und wenn er nichts unternimmt, wird die Sache gegen ihn rechtskräftig. Dann kann man von ihm kassieren, wenn man ihn in Schweden aufgreift. Quote Link to post Share on other sites
Widgeon 0 Posted September 2, 2009 Author Report Share Posted September 2, 2009 Vielen Dank schon mal für die Antworten. Heißt also im Klartext, dass ich nicht mehr mit besagtem Auto nach Schweden fahren oder die Strafe bezahlen sollte. Wenn ich das tun wollen würde, wo würde ich das den tun? Oder habe ich keine andere Wahl, als nicht mehr mit dem Auto nach Schweden zu fahren? GrüßeWidgeon Quote Link to post Share on other sites
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