REDFOX 0 Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 Hallo wir haben eine Frage, vielleicht kann der eine oder andere uns helfen. Was passiert eigentlich wenn man Nachts nackt (er und sie) Auto fährt und von einer Blitzampel geblitzt wird weil man 10 km/h zu schnell war... gibt das nur ne Verwarnung wegen zu schnellem fahren oder gibt das mehr??? Vielen Dank Iris Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 Es kann mehr geben - einfach mal die einschlaegigen Verlage anfragen, die solche Fotos aufkaufen..... Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 ... von einer Blitzampel geblitzt wird weil man 10 km/h zu schnell war... Blitzampel => RotlichtverstoßStarenkasten o. mobile Anlage => Geschwindigkeitsverstoß Nackt fahren => § 183 StGB (öffentliches Ärgernis) = max. 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe oder=> § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 Bitte mal den AHB scannen und einstellen. Fahrer darf auch unkenntlich gemacht sein. Nackt mit einer Frau im Auto sitzen und durch die Gegend heizen, das ist eine heiße Idee. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 Nackt mit einer Frau im Auto sitzen und durch die Gegend heizen, das ist eine heiße Idee.Ich wuerde da lieber mehr parken..... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 Erst fährt man sich geil, danach wird dann geparkt. Und jetzt überlege mal, das ein KSF dann macht. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 hihi, das ist ja lustig.meine freundin hatte vor 2 jahren mal die lustige idee, in einem vergnügungspark in der wildwasserbahn, kurz vor dem üblichen foto das shirt hochzuheben. ich musste das foto dann allerdings abholen es gab auch keine anzeige wegen: => § 183 StGB (öffentliches Ärgernis) = max. 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe oder=> § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 @ Tom: Ob ich das so wollen würde, wenns meine Freundin wär? mhmh... Generell: Nacktfahren ist nicht verboten. Und da es nachts war, schliesst das eig auch fast das Erregen offentlichen Ärgernisses aus - es kann ja keiner was sehen (außer der Sachbearbeiter). Ausserdem sieht man beim Mann ohnehin nichts, was man nicht auch im Schwimmbad sehen würde.Bei der Frau sieht man die Brüste - ok. Trotzdem: Ihr habt schon komische Ideen ^^ Sind die Ferien nicht vorbei? Quote Link to post Share on other sites
REDFOX 0 Posted August 26, 2009 Author Report Share Posted August 26, 2009 (edited) @ Tom: Ob ich das so wollen würde, wenns meine Freundin wär? mhmh... Generell: Nacktfahren ist nicht verboten. Und da es nachts war, schliesst das eig auch fast das Erregen offentlichen Ärgernisses aus - es kann ja keiner was sehen (außer der Sachbearbeiter). Ausserdem sieht man beim Mann ohnehin nichts, was man nicht auch im Schwimmbad sehen würde.Bei der Frau sieht man die Brüste - ok. Trotzdem: Ihr habt schon komische Ideen ^^ Sind die Ferien nicht vorbei?Nun was soll ich sagen.... meine Brüste kann man bestimmt sehen.... bei meinem Freund nur den Oberkörper... er ist allerdigs gefahren, vielleicht sieht man auch nur ihn auf dem Bild... *grins* Edited August 26, 2009 by Gast225 Quotes neu gesetzt Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 Generell: Nacktfahren ist nicht verboten. Und da es nachts war, schliesst das eig auch fast das Erregen offentlichen Ärgernisses aus... Klar, bei "öffentlichem Ärgernis" ist immer viel Ermessensspielraum. Also: kann, muss aber nicht. In diesem Falle würde ich sagen: abgesehen von der Überschreitung der zHg kommt da nichts... Köstliche Geschichte, übrigens. Quote Link to post Share on other sites
REDFOX 0 Posted August 26, 2009 Author Report Share Posted August 26, 2009 Es kann mehr geben - einfach mal die einschlaegigen Verlage anfragen, die solche Fotos aufkaufen..... HAHA die können sich bessere Bilder aussuchen als Blitzfotos *grins* Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 @ Tom: Ob ich das so wollen würde, wenns meine Freundin wär? mhmh... dann dürfte sie sich ja auch nicht oben ohne an den strand legen oder so.....aber muss natürlich jeder selbst entscheiden. es war auch abends im europapark, die hatten ne beachparty und bis 0 uhr auf und die fahrgeschäfte bis 22 uhr auf. also waren wir die einzigen in der wildwasserbahn. ich fands lustig. das foto steht immer noch bei uns im schlafzimmer im regal. Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 HAHA die können sich bessere Bilder aussuchen als Blitzfotos *grins* Wie - seid ihr etwas schon nackig von der Haustür zum Auto gesprintet...? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 Blondy is back. ;) Quote Link to post Share on other sites
REDFOX 0 Posted August 26, 2009 Author Report Share Posted August 26, 2009 HAHA die können sich bessere Bilder aussuchen als Blitzfotos *grins* Wie - seid ihr etwas schon nackig von der Haustür zum Auto gesprintet...? Das Cabrio steht in der Garage *lacht* Quote Link to post Share on other sites
flofe 0 Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 Würd ich jetzt mal als nicht zu wild ansehen.Es geht ja wenn eh nur um den freien Oberkörper. Wenn ich im Freibad oder am See sitze, dannstand bis heute auch noch niemand da und hat sich über die Damen geäußert, die oben ohne die Sonne genießen. Quote Link to post Share on other sites
!Xabbu 0 Posted August 26, 2009 Report Share Posted August 26, 2009 Blondy is back. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Nackt fahren => § 183 StGB (öffentliches Ärgernis) = max. 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe oderDer §§ ist 183a. Bloßes Nacktsein erfüllt diesen Straftatbestand nicht.Unverhüllt durch die Fußgängerzone zu laufen wäre ebenfalls nicht strafbar.Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit vorzunehmen erfüllt den 183a allerdings. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Wer nackt im Auto faehrt fotografiert sich dabei ganz sicher auch. Ich wuerde also die TE mal bitten, hier Fotos einzustellen, damit wir ueberhaupt wissen, ob es sich um ein Aergernis oder einen angenehmen Anblick handelt, der hier zur Diskussion steht.... Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Der §§ ist 183a. Bloßes Nacktsein erfüllt diesen Straftatbestand nicht.Unverhüllt durch die Fußgängerzone zu laufen wäre ebenfalls nicht strafbar.Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit vorzunehmen erfüllt den 183a allerdings. Mit dem § hast Du recht, ich habe das "a" geschlabbert". Nackt im Auto könnte allerdings imho auch unter § 183 StGB ("exhibitionistische Handlungen") fallen. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Nackt im Auto könnte allerdings imho auch unter § 183 StGB ("exhibitionistische Handlungen") fallen.Dazu sind zwei Voraussetzungen nötig:- Man muss ein Mann sein- Das Entblößen muss der eigenen sexuellen Befriedigung dienen Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Koennen nur Kerle Exhibitionisten sein? Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Das find ich baer auch krass? Im Ernst? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Nein - auch weibliche Personen koennen Exhibitionistinnen sein..... Quelle Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Ja, das schon. Aber strafbar ist es nur bei Männern. Zitat aus genannter Quelle: Tatbestand Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich um einen Fall des Sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB handeln. In allen übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB – exhibitionistische Handlungen – in Betracht. Täter einer solchen Straftat kann nur ein Mann sein; Exhibitionismus bei Frauen kann also nur nach § 176 StGB strafbar sein. Soviel zum Thema Gleichberechtigung... Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Das finde ich i.d.T. männerdiskriminiernd. Wo bleibt da die "Gleichberechtigung"? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Nun ja, lass Dich mit dem Hinweis troesten, dass ausschliesslich Frauen unter Nymphomanie 'leiden' koennen.... Obwohl - leidet da nicht frueher oder spaeter auch der Mann? Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Genau: bei Männern wird das nämlich als "Satyriasis" oder "Donjuanismus“ bezeichnet. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Nymphomanie) Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Strafbar ist Exhibitionismus tatsächlich nur bei Männern. Siehe Gesetzeswortlaut:Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Dass das noch nicht als verfassungswidrig eingestuft wurde ... Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Schöne Geschichte.Ich würde das Verwarngeld in Höhe von 10 Euro aber nur gegen Zusendung eines besseren Abzugs annehmen. :-)) Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Strafbar ist Exhibitionismus tatsächlich nur bei Männern. Siehe Gesetzeswortlaut:Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Dass das noch nicht als verfassungswidrig eingestuft wurde ... Weil die Männer während der Tatbegehung (durch einer Frau) aufgrund einer Mangeldurchblutung des Gehirns keine brauchbare Täterbeschreibung abgeben konnten. Quote Link to post Share on other sites
Saturn 0 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Weil die Männer während der Tatbegehung (durch einer Frau) aufgrund einer Mangeldurchblutung des Gehirns keine brauchbare Täterbeschreibung abgeben konnten. Was ist, wenn sie schwul sind? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Ähm, habe ich nicht irgendwo gelesen, dass das Auto bzw. die Insassen ebenso zu behandeln sind als wären sie zu Hause ? Demzufolge würde es schlicht und einfach in keinster Art und Weise strafbar sein sich nackt im Auto aufzuhalten, ebenso darf ich mich ja in meiner Wohnung nackt aufhalten. Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 hmm, sind denn sexuelle Akte während der Fahrt erlaubt?Bei der Sachlage könnte man dir sowas ja unterstellen... Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted August 27, 2009 Report Share Posted August 27, 2009 Ähm, habe ich nicht irgendwo gelesen, dass das Auto bzw. die Insassen ebenso zu behandeln sind als wären sie zu Hause ? Demzufolge würde es schlicht und einfach in keinster Art und Weise strafbar sein sich nackt im Auto aufzuhalten, ebenso darf ich mich ja in meiner Wohnung nackt aufhalten. Gemäß dieser Logik wäre ein übermäßiger Alkoholkonsum am Steuer auch erlaubt. Das Kfz nahm nachweislich am Strassenverkehr teil. Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted August 28, 2009 Report Share Posted August 28, 2009 Ist er auch, nur fahren darf man dann weder mit der Wohnung noch mit dem Auto. Wo soll den bitte geregelt sein, wie nackt genau man sein darf? Und um nur diesen Fakt zu ahnden, wäre das wohl nötig. Von mir aus sollten viel mehr Weibchen nackt fahren. Ein grundsätzliches Ärgernis kann ich da echt nicht erkennen. Im Speziellen mag das Entzücken beschränkt sein, aber irgendwas ist ja immer. Quote Link to post Share on other sites
Dude 0 Posted August 28, 2009 Report Share Posted August 28, 2009 Hi, das Nacktfahren ist nicht verboten. Ebensowenig das Nacktlaufen oder Joggen, sofern sich niemand daran aufregt. Also beim Ampelblitzer kann gar nichts vorgeworfen werden. Auch nackt durch die Stadt fahren ist nicht verboten. Hilfreich ist ein grosses Handtuch falls man zum tanken aussteigt, denn das sollte dann doch klar sein - anstösslich darf es niemals sein. Die Polizei darf auch nichts unternehmen, solange keine Beschwerde oder gar Anzeige vorliegt. GrussDude Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted August 28, 2009 Report Share Posted August 28, 2009 Zumal auf dem Foto doch eh nur der Oberkörper zu sehen ist ... Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted August 28, 2009 Report Share Posted August 28, 2009 hmm, sind denn sexuelle Akte während der Fahrt erlaubt?Bei der Sachlage könnte man dir sowas ja unterstellen...Kommt drauf an wer welche Handlungen vornimmt. evtl. können folgende Tatbestände zutreffen: 123100 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.1 BKat 10EUR 123006 Sie fuhren freihändig. § 23 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 5EUR Von mir aus sollten viel mehr Weibchen nackt fahren. Ein grundsätzliches Ärgernis kann ich da echt nicht erkennen. Im Speziellen mag das Entzücken beschränkt sein, aber irgendwas ist ja immer. Wenn die nackte Person durch Körperbau+alter in einen unbefriedigenden technischen Zustand ist macht es keinen Spaß. Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted August 29, 2009 Report Share Posted August 29, 2009 Deshalb schrob ich ja: Im Speziellen.... Aber so ganz grundsätzlich? Keine Einwände. Quote Link to post Share on other sites
wb70 0 Posted September 15, 2009 Report Share Posted September 15, 2009 Das Blitzerfoto hätte ich aber auch gerne mal gesehen! Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 Nackt fahren => § 183 StGB (öffentliches Ärgernis) = max. 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe oder=> § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) Es ist tatsächlich so, dass in einem vergleichbaren Fall (Nacktfahren auf dem Fahrrad) ein Gericht den § 183 StGB abgeleht, wohl aber den § 118 OWiG bejaht hat. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted September 16, 2009 Report Share Posted September 16, 2009 Ich denke auch, daß man ohne Foto die Frage einfach nicht beantworten kann... Quote Link to post Share on other sites
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