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Nackt Auto Fahren Geblitzt Worden


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Hallo wir haben eine Frage, vielleicht kann der eine oder andere uns helfen.

 

Was passiert eigentlich wenn man Nachts nackt (er und sie) Auto fährt und von einer Blitzampel geblitzt wird weil man 10 km/h zu schnell war... gibt das nur ne Verwarnung wegen zu schnellem fahren oder gibt das mehr???

 

Vielen Dank

 

Iris

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... von einer Blitzampel geblitzt wird weil man 10 km/h zu schnell war...

 

Blitzampel => Rotlichtverstoß

Starenkasten o. mobile Anlage => Geschwindigkeitsverstoß

 

Nackt fahren

=> § 183 StGB (öffentliches Ärgernis) = max. 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe oder

=> § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit)

:whistling:

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Guest Pferdestehler

Bitte mal den AHB scannen und einstellen. Fahrer darf auch unkenntlich gemacht sein. :sneaky:

 

Nackt mit einer Frau im Auto sitzen und durch die Gegend heizen, das ist eine heiße Idee. :whistling:

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hihi, das ist ja lustig.

meine freundin hatte vor 2 jahren mal die lustige idee, in einem vergnügungspark in der wildwasserbahn, kurz vor dem üblichen foto das shirt hochzuheben. ich musste das foto dann allerdings abholen ;)

es gab auch keine anzeige wegen:

 

=> § 183 StGB (öffentliches Ärgernis) = max. 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe oder

=> § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit)

 

;)

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@ Tom: Ob ich das so wollen würde, wenns meine Freundin wär? mhmh...

 

Generell: Nacktfahren ist nicht verboten. Und da es nachts war, schliesst das eig auch fast das Erregen offentlichen Ärgernisses aus - es kann ja keiner was sehen (außer der Sachbearbeiter). Ausserdem sieht man beim Mann ohnehin nichts, was man nicht auch im Schwimmbad sehen würde.

Bei der Frau sieht man die Brüste - ok.

 

Trotzdem: Ihr habt schon komische Ideen ^^

 

Sind die Ferien nicht vorbei?

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@ Tom: Ob ich das so wollen würde, wenns meine Freundin wär? mhmh...

 

Generell: Nacktfahren ist nicht verboten. Und da es nachts war, schliesst das eig auch fast das Erregen offentlichen Ärgernisses aus - es kann ja keiner was sehen (außer der Sachbearbeiter). Ausserdem sieht man beim Mann ohnehin nichts, was man nicht auch im Schwimmbad sehen würde.

Bei der Frau sieht man die Brüste - ok.

 

Trotzdem: Ihr habt schon komische Ideen ^^

 

Sind die Ferien nicht vorbei?

Nun was soll ich sagen.... meine Brüste kann man bestimmt sehen.... bei meinem Freund nur den Oberkörper... er ist allerdigs gefahren, vielleicht sieht man auch nur ihn auf dem Bild... *grins*

Edited by Gast225
Quotes neu gesetzt
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Generell: Nacktfahren ist nicht verboten. Und da es nachts war, schliesst das eig auch fast das Erregen offentlichen Ärgernisses aus...

 

Klar, bei "öffentlichem Ärgernis" ist immer viel Ermessensspielraum. Also: kann, muss aber nicht.

In diesem Falle würde ich sagen: abgesehen von der Überschreitung der zHg kommt da nichts...

 

Köstliche Geschichte, übrigens.

 

;)

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@ Tom: Ob ich das so wollen würde, wenns meine Freundin wär? mhmh...

 

dann dürfte sie sich ja auch nicht oben ohne an den strand legen oder so.....aber muss natürlich jeder selbst entscheiden. es war auch abends im europapark, die hatten ne beachparty und bis 0 uhr auf und die fahrgeschäfte bis 22 uhr auf. also waren wir die einzigen in der wildwasserbahn. ich fands lustig. das foto steht immer noch bei uns im schlafzimmer im regal.

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Würd ich jetzt mal als nicht zu wild ansehen.

Es geht ja wenn eh nur um den freien Oberkörper. Wenn ich im Freibad oder am See sitze, dannstand bis heute auch noch niemand da und hat sich über die Damen geäußert, die oben ohne die Sonne genießen.

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Nackt fahren

=> § 183 StGB (öffentliches Ärgernis) = max. 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe oder

Der §§ ist 183a. Bloßes Nacktsein erfüllt diesen Straftatbestand nicht.

Unverhüllt durch die Fußgängerzone zu laufen wäre ebenfalls nicht strafbar.

Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit vorzunehmen erfüllt den 183a allerdings.

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Wer nackt im Auto faehrt fotografiert sich dabei ganz sicher auch. Ich wuerde also die TE mal bitten, hier Fotos einzustellen, damit wir ueberhaupt wissen, ob es sich um ein Aergernis oder einen angenehmen Anblick handelt, der hier zur Diskussion steht.... ;);)

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Der §§ ist 183a. Bloßes Nacktsein erfüllt diesen Straftatbestand nicht.

Unverhüllt durch die Fußgängerzone zu laufen wäre ebenfalls nicht strafbar.

Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit vorzunehmen erfüllt den 183a allerdings.

 

Mit dem § hast Du recht, ich habe das "a" geschlabbert".

;)

Nackt im Auto könnte allerdings imho auch unter § 183 StGB ("exhibitionistische Handlungen") fallen.

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Nackt im Auto könnte allerdings imho auch unter § 183 StGB ("exhibitionistische Handlungen") fallen.

Dazu sind zwei Voraussetzungen nötig:

- Man muss ein Mann sein

- Das Entblößen muss der eigenen sexuellen Befriedigung dienen

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Ja, das schon. Aber strafbar ist es nur bei Männern.

 

Zitat aus genannter Quelle:

Tatbestand

 

Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich um einen Fall des Sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB handeln. In allen übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB – exhibitionistische Handlungen – in Betracht. Täter einer solchen Straftat kann nur ein Mann sein; Exhibitionismus bei Frauen kann also nur nach § 176 StGB strafbar sein.

 

Soviel zum Thema Gleichberechtigung...

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Strafbar ist Exhibitionismus tatsächlich nur bei Männern. Siehe Gesetzeswortlaut:

Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Dass das noch nicht als verfassungswidrig eingestuft wurde ... ;)

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Strafbar ist Exhibitionismus tatsächlich nur bei Männern. Siehe Gesetzeswortlaut:
Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Dass das noch nicht als verfassungswidrig eingestuft wurde ... ;)

Weil die Männer während der Tatbegehung (durch einer Frau) aufgrund einer Mangeldurchblutung des Gehirns keine brauchbare Täterbeschreibung abgeben konnten.
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Guest Simineon

Ähm, habe ich nicht irgendwo gelesen, dass das Auto bzw. die Insassen ebenso zu behandeln sind als wären sie zu Hause ? Demzufolge würde es schlicht und einfach in keinster Art und Weise strafbar sein sich nackt im Auto aufzuhalten, ebenso darf ich mich ja in meiner Wohnung nackt aufhalten.

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Ähm, habe ich nicht irgendwo gelesen, dass das Auto bzw. die Insassen ebenso zu behandeln sind als wären sie zu Hause ? Demzufolge würde es schlicht und einfach in keinster Art und Weise strafbar sein sich nackt im Auto aufzuhalten, ebenso darf ich mich ja in meiner Wohnung nackt aufhalten.

 

Gemäß dieser Logik wäre ein übermäßiger Alkoholkonsum am Steuer auch erlaubt.

Das Kfz nahm nachweislich am Strassenverkehr teil.

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Ist er auch, nur fahren darf man dann weder mit der Wohnung noch mit dem Auto. Wo soll den bitte geregelt sein, wie nackt genau man sein darf? Und um nur diesen Fakt zu ahnden, wäre das wohl nötig.

Von mir aus sollten viel mehr Weibchen nackt fahren. Ein grundsätzliches Ärgernis kann ich da echt nicht erkennen. Im Speziellen mag das Entzücken beschränkt sein, aber irgendwas ist ja immer. :rolleyes:

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Hi,

 

das Nacktfahren ist nicht verboten. Ebensowenig das Nacktlaufen oder Joggen, sofern sich niemand daran aufregt. Also beim Ampelblitzer kann gar nichts vorgeworfen werden. Auch nackt durch die Stadt fahren ist nicht verboten. Hilfreich ist ein grosses Handtuch falls man zum tanken aussteigt, denn das sollte dann doch klar sein - anstösslich darf es niemals sein. Die Polizei darf auch nichts unternehmen, solange keine Beschwerde oder gar Anzeige vorliegt.

 

Gruss

Dude

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hmm, sind denn sexuelle Akte während der Fahrt erlaubt?

Bei der Sachlage könnte man dir sowas ja unterstellen...

Kommt drauf an wer welche Handlungen vornimmt. evtl. können folgende Tatbestände zutreffen:

 

123100 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war.

§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.1 BKat 10EUR

 

123006 Sie fuhren freihändig.

§ 23 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 5EUR

 

Von mir aus sollten viel mehr Weibchen nackt fahren. Ein grundsätzliches Ärgernis kann ich da echt nicht erkennen. Im Speziellen mag das Entzücken beschränkt sein, aber irgendwas ist ja immer. :rolleyes:
Wenn die nackte Person durch Körperbau+alter in einen unbefriedigenden technischen Zustand ist macht es keinen Spaß.
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  • 3 weeks later...
Nackt fahren

=> § 183 StGB (öffentliches Ärgernis) = max. 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe oder

=> § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit)

 

Es ist tatsächlich so, dass in einem vergleichbaren Fall (Nacktfahren auf dem Fahrrad) ein Gericht den § 183 StGB abgeleht, wohl aber den § 118 OWiG bejaht hat.

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