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Kumpel Wurde Mit Meinem Auto Geblitzt


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Guten Tag

 

vor knapp 4 Wochen wurde mein Kumpel mit meinem Auto geblitzt. Ich finde die Sache ziemlich daneben, denn ich habe einen zeugenfragebogen bekommen. Als mein Kumpel geblitzt wurde, saß ich als Beifahrer daneben. Jetzt fleht er mich an, ihn bloß nicht zu verraten. Er hat noch Probezeit, war auch schonmal zur ( wurde mit Handy am Ohr erwischt, 1 Punkt, 40 Euro) Nachschulung. Ich habe auch noch 4 Monate Probezeit. Es handelt sich um 31 Km/H zu schnell in einer 50er Zone.

Die Behörde sieht doch, dass ich Beifahrer war. Täglich liegt er mir in den Ohren bloß dicht zu halten.

 

Der Vater von meinem Kumpel meinte, wenn ich dicht halten würde, hätte die Behörde große Mühe ihn zu ermitteln.

Stimmt das? Immerhin haben die doch sein Foto.

 

Ich möchte bloß kein Strafverfahren bekommen, wegen Falschaussagen, oder Verschweigung einer strafbaren Handlung.

Auf dem Foto erkenne ich ohne Zweifel ganz klar meinen Kumpel. Was schreibe ich jetzt in den Fragebogen? Ich habe keine Ahnung was ich jetzt machen soll.

 

liebe grüße

backofen

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Der Name von deinem Kumpel darf 3 Monate (+2 Wochen Postlaufzeit) nicht fallen, danach ist die Tag gegen ihn verjährt.

 

Du kannst angeben, dass du den Fahrer nicht kennst, was ziemlich sicher zu Nachermittlungen in deinem Umfeld führen wird, evtl. wird die Rennleitung bei deinen Nachbarn mit dem Bild rumgehen.

 

Es is aber davon auszugehen, (wir befinden uns im FV-Bereich), dass du, solltest du die Behörde nicht unterstützen, eine Fahrenbuchauflage bekommst.

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Hallo

 

wenn die Polizei mitn Bild bei unseren Nachbarn klingelt und das Bild zeigt, was soll das bringen? Er wohnt 21 km entfernt. Bei uns im Haus wohnen 3 Rentnerpaare, keiner von denen kennt den Namen.

 

Dann schreibe ich in den zeugenbogen, ich kenne den Fahrer nicht.

 

ich melde mich wieder

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[...]

Dann schreibe ich in den zeugenbogen, ich kenne den Fahrer nicht.

[...]

Das schreibst Du lieber nicht rein!

 

Wenn Du schreibst, dass Du den Fahrer nicht kennst, dann ist davon auszugehen, dass Du das Foto gesehen hast. Sollten die dann ermitteln und feststellen,

dass Du ein Freund des Fahrers bist, könntest Du Probleme bekommen, denn: Du sagst ja selber, dass das Bild eindeutig ist und zweifelsfrei den Fahrer

erkennen lässt. Man kann also davon ausgehen, dass Du Deinen Freund auf einem Foto identifizieren kannst.

 

Im übrigen schreibst Du, dass Du daneben gesessen hast. Sollte man Dich auf dem Bild also auch erkennen können, wird es schwierig zu behaupten, Du würdest

den Fahrer nicht kennen und nicht wissen, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist.

 

Bei aller Freundschaft, ich würde mich in der Situation auf gar nichts einlassen. Schon gar nicht auf eine Falschaussage!

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[...]

Dann schreibe ich in den zeugenbogen, ich kenne den Fahrer nicht.

[...]

Das schreibst Du lieber nicht rein!

 

Wenn Du schreibst, dass Du den Fahrer nicht kennst, dann ist davon auszugehen, dass Du das Foto gesehen hast. Sollten die dann ermitteln und feststellen,

dass Du ein Freund des Fahrers bist, könntest Du Probleme bekommen,

Und welche Probleme, außer dem genannten Fahrtenbuch, sollten das sein?

denn: Du sagst ja selber, dass das Bild eindeutig ist und zweifelsfrei den Fahrer

erkennen lässt. Man kann also davon ausgehen, dass Du Deinen Freund auf einem Foto identifizieren kannst.

Ja und?

Im übrigen schreibst Du, dass Du daneben gesessen hast. Sollte man Dich auf dem Bild also auch erkennen können, wird es schwierig zu behaupten, Du würdest

den Fahrer nicht kennen und nicht wissen, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist.

Wieso? Man könnte sagen da waren mehrere Probefahrten, weil man das Auto verkaufen will. Den Namen der Interessenten hat man sich dummerweise nicht gemerkt.
Bei aller Freundschaft, ich würde mich in der Situation auf gar nichts einlassen. Schon gar nicht auf eine Falschaussage!
Welche Falschaussage? Nur weil man auf dem Foto nichts erkennt. Welcher Paragraph sollte da verletzt sein? Hast du Ahnung von der Materie?

 

@TE: Ich würde den Kumpel nicht verpfeifen. Dir kann außer einem Fahrtenbuch überhaupt nichts passieren.

 

MfG

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Erstmal Zeit schinden. Das ist jetzt das wichtigste.

 

Ich würd erstmal schreiben, dass ich mich nicht erinnern könne, wer gefahren sei und ein Bild anfordern. Auf dem erkennst du dann leider auch niemanden (je nach Qualität).

Dann nenn ein paar Leute, die dein Auto gefahren sein könnten. Das sollte Brüder lang genug beschäftigen.

Iss halt immer n Risiko - doof ist zwar, das du danebengesessen hast. Wenn die Bilder vergleichen (zB mit Ausweis) dann könnten die das Raffen - aber evtl warst du ja grad voll wie ein Eimer und weist nicht, wer da gefahren ist.

Den Kerl auf dem Bild kennst du nicht - wird eine gute Seele auf der party gewesen, der so nett war, dich heimzufahren.

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[...]

Dann schreibe ich in den zeugenbogen, ich kenne den Fahrer nicht.

[...]

Das schreibst Du lieber nicht rein!

 

Wenn Du schreibst, dass Du den Fahrer nicht kennst, dann ist davon auszugehen, dass Du das Foto gesehen hast. Sollten die dann ermitteln und feststellen,

dass Du ein Freund des Fahrers bist, könntest Du Probleme bekommen,

Und welche Probleme, außer dem genannten Fahrtenbuch, sollten das sein?

denn: Du sagst ja selber, dass das Bild eindeutig ist und zweifelsfrei den Fahrer

erkennen lässt. Man kann also davon ausgehen, dass Du Deinen Freund auf einem Foto identifizieren kannst.

Ja und?

Im übrigen schreibst Du, dass Du daneben gesessen hast. Sollte man Dich auf dem Bild also auch erkennen können, wird es schwierig zu behaupten, Du würdest

den Fahrer nicht kennen und nicht wissen, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist.

Wieso? Man könnte sagen da waren mehrere Probefahrten, weil man das Auto verkaufen will. Den Namen der Interessenten hat man sich dummerweise nicht gemerkt.
Bei aller Freundschaft, ich würde mich in der Situation auf gar nichts einlassen. Schon gar nicht auf eine Falschaussage!
Welche Falschaussage? Nur weil man auf dem Foto nichts erkennt. Welcher Paragraph sollte da verletzt sein? Hast du Ahnung von der Materie?

 

@TE: Ich würde den Kumpel nicht verpfeifen. Dir kann außer einem Fahrtenbuch überhaupt nichts passieren.

 

MfG

Da der TE neben dem Fahrer gesessen hat, und dieser sein Freund ist, sollte er vorsichtig sein.

Denn wenn ermittelt wird, könnte es sein, das der Sachverhalt: Fahrer ist Freund des TE, welcher zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat im Fahrzeug saß erkannt werden.

Somit könnte man auch einer bewussten Falschaussage auf die Schliche kommen. Die Konsequenzen sind ja bekannt.

Glabhaft zu machen, seinen Freund auf einem Foto nicht erkannt zu haben wird dann extrem schwierig.

BTW: wenn bei einer Probefahrt der Fahrer mit meinem Auto geblitzt wird und ich auch noch daneben sitze, dann weiß ich mit Sicherheit, wer gefahren ist.

Die SB bei der Bußgeldstelle sind sicherlich nicht so dämlich die vorgeschlagene geschichte zu glaube!

 

 

Ich habe die Warnung geschrieben, weil ich einen fast gleich gelagerten Fall aus dem Freundeskreis kenne. Der Halter hat nun eine Anzeige am Hals.

 

Manchmal muss man nicht der Experte in der Materie sein. Manchmal genügt es einfach mit Menschenverstand an die Sache haranzugehen.

Wenn also der Halter auf dem beifahrersitz gesessen hat und der Fahrer ein guter Kumpel ist, dann wäre ich vorsichtig. Am Ende geht es ja auch um ein FV und da

ermittelt die Bußgeldstelle i.d.R. genauer.

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Da der TE neben dem Fahrer gesessen hat, und dieser sein Freund ist, sollte er vorsichtig sein.

Ich weiß immernoch nicht warum.

 

Denn wenn ermittelt wird, könnte es sein, das der Sachverhalt: Fahrer ist Freund des TE, welcher zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat im Fahrzeug saß erkannt werden.
Ja.
Somit könnte man auch einer bewussten Falschaussage auf die Schliche kommen.

Über was reden wir hier? §153 StGB?

Die Konsequenzen sind ja bekannt.
Mir nicht. Die wären?
Glabhaft zu machen, seinen Freund auf einem Foto nicht erkannt zu haben wird dann extrem schwierig.
Ja und was sind die Konsequenzen?
BTW: wenn bei einer Probefahrt der Fahrer mit meinem Auto geblitzt wird und ich auch noch daneben sitze, dann weiß ich mit Sicherheit, wer gefahren ist.
Schön, du vielleicht. Aber man muss es ja garnicht mitkriegen. Was meinst du wie viele Leute den Blitz garnicht bemerken?
Die SB bei der Bußgeldstelle sind sicherlich nicht so dämlich die vorgeschlagene geschichte zu glaube!

Wäre nicht das erste Mal, dass das klappt. Und wenn nicht auch egal. Wie mehrfach wiederholt, schlimmstenfalls gibts ein Fahrtenbuch.

Ich habe die Warnung geschrieben, weil ich einen fast gleich gelagerten Fall aus dem Freundeskreis kenne. Der Halter hat nun eine Anzeige am Hals.
Weswegen? Eventuell wegen falscher Verdächtigung §164 StGB? Dann hat er aber wissentlich jemanden anders falsch beschuldigt. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Und das sollte auch der TE tunlichst unterlassen. Aber wenn er einfach garnichts macht, ist das im Owi-Verfahren nicht strafbar.
Manchmal muss man nicht der Experte in der Materie sein. Manchmal genügt es einfach mit Menschenverstand an die Sache haranzugehen.
Man sollte aber auch wissen von was man spricht, wenn man mit Begriffen wie Falschaussage hantiert.

Am Ende geht es ja auch um ein FV und da

ermittelt die Bußgeldstelle i.d.R. genauer.

Das dürfen sie ja auch. Wenn der TE mitspielt, wird es ihnen nur nichts nützen.

 

MfG

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Backofen was war das denn für ein Bogen? Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen.

 

Theoretisch kannst du die Sache sogar zugeben und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. So bringt man die Sache für den Kumpel mit ziemlicher Sicherheit in die Verjährung. Du kannst nicht bestraft werden, weil du es nicht warst. War eben ein dummer Irrtum. Kann dann aber zu einer Gerichtsverhandlung führen, in der aber auch nichts passieren kann. Kannst dich ja mal hier einlesen. Die Vorgehensweise ist X-fach beschrieben.

 

MfG

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Hallo

 

vielen Dank für Eure Antworten.

 

Es handelt sich um einen Zeugenbogen, die wollen wissen wer gefahren ist. Ich selber habe auch noch ein paar Monate Probezeit. Wenn ich es zugeben würde, hätte ich Riesenschiß selber dafür ranzukommen, obwohl ich es nicht war.

 

Mein Kumpel hat mich heute schon wieder X-Mal angebettelt dicht zu halten -langsam nervt es-

Er hat schonmal nachschulung gehabt, und dadurch Probezeitverlängerung. Wir kennen uns schon seit Kindheitstagen.

Weil er schon verbelastet ist, hat er Schiss vor MPU etc.

 

Ich habe in den Bogen bis jetzt noch nichts reingeschrieben.

Dann schreibe ich, dass ich auf dem Bild keine Person eindeutig erkennen kann und bitte um ein besseres Foto????

Wenn dann wieder ein Foto kommt, sage ich dann wieder ich kann keine Person eindeutig erkennen???

Die werden mich doch für bekloppt halten.

 

backofen

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Es handelt sich um einen Zeugenbogen, die wollen wissen wer gefahren ist. Ich selber habe auch noch ein paar Monate Probezeit. Wenn ich es zugeben würde, hätte ich Riesenschiß selber dafür ranzukommen, obwohl ich es nicht war.

Wenn das Bild so gut ist, wie du schreibst, ist diese Angst unberechtigt. Kann ich aber verstehen.

 

Mein Kumpel hat mich heute schon wieder X-Mal angebettelt dicht zu halten -langsam nervt es-

Verständlich oder? Eine Frage sei mir erlaubt. Warum ist er gefahren? Und wenn du Herr deiner Sinne warst, hättest du ihn auf die Übertretung hinweisen können, wenn dir das nicht gepasst hätte. Wenn meine Kumpels mit meinen Autos unterwegs sind, sag ich denen auch, wenn mir was nicht passt. Wenn nicht hab ichs quasi abgesegnet und stehe auch dazu.

 

Wir kennen uns schon seit Kindheitstagen.

Wenn es immernoch ein guter Freund ist, für mich ein Grund mehr ihn zu decken. Sollte es zu einem Fahrtenbuch kommen, hätte er bei mir natürlich die Kosten zu tragen. Aber das wäre selbstverständlich. Man kann das Fahrtenbuch auch umgehen. Einfach die Karre ummelden.

Ich habe in den Bogen bis jetzt noch nichts reingeschrieben.

Überleg dir das auch gut. Du kannst die Frist auch problemlos ein paar Tage überziehen.

Dann schreibe ich, dass ich auf dem Bild keine Person eindeutig erkennen kann und bitte um ein besseres Foto????

Ja eine gute Möglichkeit um Zeit zu schinden.

Wenn dann wieder ein Foto kommt, sage ich dann wieder ich kann keine Person eindeutig erkennen???

Die werden mich doch für bekloppt halten.

Entweder das, oder du kennst die Person nicht. Oder eine Geschichte einfallen lassen, wie die Probefahrtgeschichte. Für was die dich halten kann dir völlig egal sein.

Was du jetzt letztendlich machst, musst du selbst entscheiden. Das kann dir keiner abnehemen. Wenn du und dein Kumpel euch Zeit nehmt, werdet ihr hier mit Sicherheit die richtige Vorgehensweise finden.

 

Ach bist du eigentlich der Halter, oder ist dein Dad noch mit im Spiel? Wenn du der Halter bist, würde mich der Zeugenfragebogen wundern, da ihr ja wohl im gleichen Alter seid.

 

MfG

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Der Vater von meinem Kumpel meinte, wenn ich dicht halten würde, hätte die Behörde große Mühe ihn zu ermitteln.

Stimmt das? Immerhin haben die doch sein Foto.

Damit hat er recht.Dein Kumpel hat ne große Chance da rauszukommen, wenn du mitziehst.Das Bild alleine nützt der Behörde nichts, sie brauchen einen Namen/Adresse.

Und diese Daten hätten sie jetzt gerne von dir.Der Zeugefragebogen besagt, dass der Halter als Fahrer ausgeschlossen ist.

Frage: Wenn es andersrum wäre, würdest du nicht auch auf seine Mithilfe hoffen?

Niemand kann dich zwingen, überreden, ihm zu helfen. Aber wenn es ein guter Kumpel ist, würde ich das tun.

Also sei nicht genervt, sondern versetze dich in seine missliche Lage.

Und wie @ calectra anmerkt, warum hast du denn zugelassen, dass er so flott fährt?

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Ich würde den Zeugenfragebogen (wenn es der erste Brief ist, der in dieser Sache an dich geht) einfach wegwerfen. Es gibt keinen Zustellnachweis, also auch keinen Beweis, dass das Ding bei dir angekommen ist.

 

Dadurch gewinnt man erstmal Zeit und kann weitersehen was die Behörde unternimmt.

Evtl. wird dann mit dem Foto bei dir zu Hause und in der Nachbarschaft nachgefragt.

Wenn dein Kumpel da nicht (namentlich) bekannt ist kann kaum was passieren.

 

Irgendwann sind die 3 Monate dann um und das Verfahren wird eingestellt.

 

Auch ein Fahrtenbuch für den Halter ist unwahrscheinlich, wenn es der erste nicht-aufgeklärte Verstoß ist.

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Hallo

 

Halter/Versicherungsnehmer ist mein Vater, dadurch ist es ja um einiges billiger.

Wir beiden haben gestern nochmal über die Sache geredet. Er hat mir zugesichert sämtliche Kosten zu übernehmen. Fahrtenbuch etc. Nur bitte bitte nicht seinem Namen sagen. Er war mit den Nerven ganz schön am Ende.

 

Als er/wir geblitzt wurden, war ich ja Beifahrer. Ich hatte während dessen mit meiner Freundin per Handy telefoniert (wir hatten einiges an Ärger und ich war so im Telefonieren vertieft, dass ich auf nichts weiter geschaut habe. Erst der helle rote Blitz hat mich aus dem Telefonat "gerissen")

 

Er selber sagt: ich habe das 50er übersehen, er ärgert sich dermaßen über sich selbst.

 

backofen

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Halter/Versicherungsnehmer ist mein Vater, dadurch ist es ja um einiges billiger.

Wir beiden haben gestern nochmal über die Sache geredet. Er hat mir zugesichert sämtliche Kosten zu übernehmen. Fahrtenbuch etc. Nur bitte bitte nicht seinem Namen sagen. Er war mit den Nerven ganz schön am Ende.

 

Naja, dann ist die Sache doch ganz klar.

Lass die Behörden in Ruhe ihre Arbeit machen und ermitteln. Sie brauchen deine Hilfe nicht!

 

Und ich denke es wird dir niemand übel nehmen, wenn du den Behörden in dem Fall nicht hilfst.

Wahrscheinlich selbst der zuständige Sachbearbeiter nicht....

 

P.S.:

Ich würde schweigen bis Gras über die Sache gewachsen ist, also keinerlei Spielchen wie besseres Bild anforden etc...

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Zum Fahrtenbuch:

Finanzielle Kosten sind dabei glaub' ich nicht das Problem, eher der Arbeitsaufwand.

Aber dein Freund wird sicherlich gerne für dich die Sekretärin spielen. Ungefähr ein Jahr lang, z.B. alle 3 Wochen.

 

Es ist sowieso unmöglich das Ganze zu kontrollieren. Ein Minimum an Kreativität und elementaren Mathe-Kenntnissen (im Hinblick auf Kilometerstand) reichen sogar aus um ohne signfikante Mithlfe von deiner Seite auszukommen.

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  • 2 weeks later...

hallo

 

aktueller Stand:

 

Ich habe das 1 Schreiben gar nicht weggeschickt, habs in der Schublade liegen. Bis jetzt kam noch nichts weiter.

 

Wir beide haben uns überlegt auf kein Schreiben zu antworten. Wenn Vorladung von der Polizei kommt nicht hingehen, nur wenn Vorladung von Staatsanwaltschaft oder Richter kommt, dann reagieren.

 

Ich werde weiter berichten

 

mfg backofen

 

ps: ich habe meinem Kumpel verboten, mich nicht mehr "anzuflehen" dicht zu halten. Ich kanns nicht mehr hören-)))

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  • 3 weeks later...

Hallo

 

Am Freitag war die Polizei in zivil da. Sie zeigten ein Bild vor. Ich habe geöffnet. Mein Vater kam auch gleich zur Tür.

(Mein kumpel bringt eine Ecke mehr Gewicht auf die Waage) Ich wurde als Fahrer ausgeschlossen, viel dünneres Gesicht, andere Haarfrisur. Vater auch ausgeschlossen, da deutlich älter.

 

Name natürlich nicht verraten, die Polizei ist dann abzogen (2 beamte). Sie sagten noch recht unfreundlich "wir werden noch voneinander hören".

 

Am 20.10.2009 wären 3 Monate um. kumpel kommt aus Angst nicht mehr zu mir. Erst wenn die 3 Monate rum sind.

Ich bin ja jetzt selbst aus Fahrer von der Polizei ausgeschlossen worden, das ist ein gutes gefühl, läßt mich die Sache jetzt ganz locker sehen.

 

Was können die polizisten jetzt weiter unternehmen???? Oder die Bussgeldstelle???

mfg

backofen

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  • 1 year later...

Vielleicht sitzt er im Knast wegen der Sache und kann nicht antworten :giveup:

 

Neee, machs doch einfach genauso wie backofen :whistle:

 

Wie die Behörde auf den Zirkus konkret reagiert und was sie alles unternimmt weiß keiner definitiv, ist denke ich auch ganz unterschiedlich.

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  • 2 months later...

Hat sich erledigt.Der Polizist war aus meiner Bekanntschaft und hat mich leider erkannt (verräter) da mein (Ex)Kumpel so ungefähr gesagt hat wo ich herkomme (keine adresse).da konnte er dann eins und eins zusammenzählen!Jetzt habe ich 190 euro bezahlt -- 3 punkte und 1 monat Fahrverbot.LOL :nick:

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