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Zu Schnell Beim Überholen Im Überholverbot Geblitzt


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Hallo,

 

ich habe innerorts bei wohl erlaubten 30km/h ein gerade anfahrendes Fahrzeug überholt. Als es auslöste hatte ich 65km/h auf dem Tacho.

Es bestand Überholverbot, welches auch ausgeschildert war.

Als es auslöste hatte ich das Fahrzeug bereits überholt, befand mich aber noch auf der Gegenfahrbahn.

Geblitzt wurde dabei aus einem Fahrzeug heraus. Die Blitze hatte erst unmittelbar vor meinem Wagen ausgelöst, das könnte schon fast auf der Höhe meines Kennzeichens gewesen sein.

 

Meine Frage nun:

 

1) Wie sind die Messgeräte ausgerichtet? Messen dir auch korrekt, wenn ich auf der Gegenfahrbahn fahre?

 

2) Muss ich für beide Vergehen bezahlen? Das überholen wären ja vier Punkte und €80,00 und das zu schnelle fahren drei Punkte, ein Monat Fahrverbot und €180,00.

 

3) Wird nur das höchste Vergehen geahndet und wenn ja welches wäre das?

 

Grüße

 

PS.: Ich weiß, die Aktion war für den Arsch...

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1) Wie sind die Messgeräte ausgerichtet? Messen dir auch korrekt, wenn ich auf der Gegenfahrbahn fahre?

 

2) Muss ich für beide Vergehen bezahlen? Das überholen wären ja vier Punkte und €80,00 und das zu schnelle fahren drei Punkte, ein Monat Fahrverbot und €180,00.

 

3) Wird nur das höchste Vergehen geahndet und wenn ja welches wäre das?

 

1. Welches Messgerät war es denn? Grundsätzlich stellt dies aber kein Problem dar.

2. Wie abkassiert wird kann man im Voraus nicht sagen. Beide Vorwürfe wären aber möglich, wobei dann nur die Punkte des Höchsten gewertet werden würden (Tateinheit). Fürs Überholverbot gibt es mit Sicherheit keine vier Punkte. Es sei denn die haben in den letzten drei Jahren überproportional erhöht. 2006 waren es 40 Euro und ein Punkt.

Bei 65 Tacho wird sicherlich kein FV herauskommen, da ja noch etwas abgezogen wird.

3. siehe 2.

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Ich kann mir kaum Vorstellen das das überholen überhaupt geahndet wird.

 

Sinn der Messung war sicherlich nur die Geschw..

Und ob dann bei der Erfassung überhaupt jemand von dem Überholverbot weiß und sich auch noch dafür interessiert.

 

 

Richy

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Je nach dem, ob das 2. Fzg mit drauf ist, sonst könntest du ja auch einfach nur in der Mitte gefahren sein.

Je nach Messystem könnte die Messung, bzgl. des Geschwindigkeitsverstoßes, aber gar nicht verwertbar sein, wenn das 2. Fahrzeug mit drauf ist. Wenns nicht drauf ist, kommts wahrscheinlich auf die Einlassungen der Messbeamten an. Wurde auch schon komplett auf der Gegenseite geblitzt. Mehrere durchgezogene Linien und Abbiegespur überfahren, aber da kam auch nur der Geschwindigkeitsverstoß.

 

Man kann wie immer nur abwarten.

 

MfG

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  • 2 weeks later...

Habe meinen Anhörungsbogen bekommen.

 

Ich soll 33km/h zu schnell gewesen sein - Innerorts - das Überholen wird mir nicht zur Last gelegt.

 

Auf dem Foto sind zwei Fahrzeuge drauf und ich habe gerade begonnen die Fahrspur zu wechseln.

Beweismittel ist: SPEEDOPHOT RADAR (O-H-95)

 

Was meint ihr wie stehen die Chancen?

post-28266-1250789657_thumb.jpg

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Mit einem Spurwechsel auf das Radargerät zu ist das Foto zumindest beim Multanova nicht verwertbar. Beim Traffipax habe ich mit einer solchen Stellungnahme nie wieder etwas gehört (ging allerdings nur um ein Verwarngeld).

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Egal ob 6f oder Speedophot.

 

Meine Kristallkugel prophezeit mir:

- Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde erkennt keinen Spurwechsel.

- Abgabe an Staatsanwaltschaft und weitergabe ans Gericht.

- Gericht gibt dem Beweisantrag statt, das ein Spurwechsel stattgefunden haben könnte und beauftragt ein Gutachter.

- Gutachter stellt fest das eine Messwertverfälschung von 1,5 % zu ungunsten des VT stattgefunden hat.

 

Wer hat gewonnen?

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Guest TetraMin

Wenn ein Spurwechsel das Speedo dazu veranlasst den Wert nicht richtig zu ermitteln, sagt es dann nicht sowieso FFF? Versuchen kann man ja mal vieles, aber gerade das Speedo ist eine Diva und verwirft andauernd wenn ihm was nicht passt, vorallem bei Winkelveränderungen während der Anfahrt. Von daher sollte der Wert Bestand haben.

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@TetraMin

Wenn der Wert/Winkel aber gleichmäßig falsch ist? Ansonsten wäre es ja mal interessant zu erfahren, wie sich ein Richter entscheidet: Völlige Einstellung, oder Berücksichtigung des Fehlerwertes.

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