Misterdublex 0 Posted August 6, 2009 Report Share Posted August 6, 2009 Hallo, ich habe innerorts bei wohl erlaubten 30km/h ein gerade anfahrendes Fahrzeug überholt. Als es auslöste hatte ich 65km/h auf dem Tacho.Es bestand Überholverbot, welches auch ausgeschildert war.Als es auslöste hatte ich das Fahrzeug bereits überholt, befand mich aber noch auf der Gegenfahrbahn.Geblitzt wurde dabei aus einem Fahrzeug heraus. Die Blitze hatte erst unmittelbar vor meinem Wagen ausgelöst, das könnte schon fast auf der Höhe meines Kennzeichens gewesen sein. Meine Frage nun: 1) Wie sind die Messgeräte ausgerichtet? Messen dir auch korrekt, wenn ich auf der Gegenfahrbahn fahre? 2) Muss ich für beide Vergehen bezahlen? Das überholen wären ja vier Punkte und €80,00 und das zu schnelle fahren drei Punkte, ein Monat Fahrverbot und €180,00. 3) Wird nur das höchste Vergehen geahndet und wenn ja welches wäre das? Grüße PS.: Ich weiß, die Aktion war für den Arsch... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 7, 2009 Report Share Posted August 7, 2009 1) Wie sind die Messgeräte ausgerichtet? Messen dir auch korrekt, wenn ich auf der Gegenfahrbahn fahre? 2) Muss ich für beide Vergehen bezahlen? Das überholen wären ja vier Punkte und €80,00 und das zu schnelle fahren drei Punkte, ein Monat Fahrverbot und €180,00. 3) Wird nur das höchste Vergehen geahndet und wenn ja welches wäre das? 1. Welches Messgerät war es denn? Grundsätzlich stellt dies aber kein Problem dar.2. Wie abkassiert wird kann man im Voraus nicht sagen. Beide Vorwürfe wären aber möglich, wobei dann nur die Punkte des Höchsten gewertet werden würden (Tateinheit). Fürs Überholverbot gibt es mit Sicherheit keine vier Punkte. Es sei denn die haben in den letzten drei Jahren überproportional erhöht. 2006 waren es 40 Euro und ein Punkt.Bei 65 Tacho wird sicherlich kein FV herauskommen, da ja noch etwas abgezogen wird.3. siehe 2. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted August 7, 2009 Report Share Posted August 7, 2009 Und nun sind es 70 Euro und ein Punkt. Bei "unklarer Verkehrslage" wären es 150 und 4 Punkte. dete Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted August 7, 2009 Report Share Posted August 7, 2009 OT: Das erinnert mich an Thread mit dem ZDF Bericht. Da meinte der kerl was von 70€ und n POunkt, zund alle regten sich drüber auf, das es für 50+ doch viel mehr gäbe.Ich wussts doch - das war auf das Überholen der netten Dame bezogen. Quote Link to post Share on other sites
Coeln 1 Posted August 7, 2009 Report Share Posted August 7, 2009 Ich kann mir kaum Vorstellen das das überholen überhaupt geahndet wird. Sinn der Messung war sicherlich nur die Geschw..Und ob dann bei der Erfassung überhaupt jemand von dem Überholverbot weiß und sich auch noch dafür interessiert. Richy Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted August 7, 2009 Report Share Posted August 7, 2009 Mh. Mitm handy am Ohr zB biste ja auch dran. ich denk schon, dass die SB alles mögliche versuchen anzuhängen. Je nach dem, ob das 2. Fzg mit drauf ist, sonst könntest du ja auch einfach nur in der Mitte gefahren sein. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted August 7, 2009 Report Share Posted August 7, 2009 Je nach dem, ob das 2. Fzg mit drauf ist, sonst könntest du ja auch einfach nur in der Mitte gefahren sein.Je nach Messystem könnte die Messung, bzgl. des Geschwindigkeitsverstoßes, aber gar nicht verwertbar sein, wenn das 2. Fahrzeug mit drauf ist. Wenns nicht drauf ist, kommts wahrscheinlich auf die Einlassungen der Messbeamten an. Wurde auch schon komplett auf der Gegenseite geblitzt. Mehrere durchgezogene Linien und Abbiegespur überfahren, aber da kam auch nur der Geschwindigkeitsverstoß. Man kann wie immer nur abwarten. MfG Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted August 7, 2009 Report Share Posted August 7, 2009 Wurde auch schon komplett auf der Gegenseite geblitzt. Mehrere durchgezogene Linien und Abbiegespur überfahren, aber da kam auch nur der Geschwindigkeitsverstoß. Man kann wie immer nur abwarten. MfGPöhser Pub... Quote Link to post Share on other sites
Misterdublex 0 Posted August 20, 2009 Author Report Share Posted August 20, 2009 Habe meinen Anhörungsbogen bekommen. Ich soll 33km/h zu schnell gewesen sein - Innerorts - das Überholen wird mir nicht zur Last gelegt. Auf dem Foto sind zwei Fahrzeuge drauf und ich habe gerade begonnen die Fahrspur zu wechseln.Beweismittel ist: SPEEDOPHOT RADAR (O-H-95) Was meint ihr wie stehen die Chancen? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 Was meint ihr wie stehen die Chancen? 99% um im Fahrverbotsbereich zu landen.< 1% um im Punktebereich zu landen.< 1‰ für einen Freispruch.---zzgl. die Kosten für einen Gutachter bei eine Gerichtsverhandlung. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 Mit einem Spurwechsel auf das Radargerät zu ist das Foto zumindest beim Multanova nicht verwertbar. Beim Traffipax habe ich mit einer solchen Stellungnahme nie wieder etwas gehört (ging allerdings nur um ein Verwarngeld). Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 21, 2009 Report Share Posted August 21, 2009 Egal ob 6f oder Speedophot. Meine Kristallkugel prophezeit mir:- Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde erkennt keinen Spurwechsel.- Abgabe an Staatsanwaltschaft und weitergabe ans Gericht.- Gericht gibt dem Beweisantrag statt, das ein Spurwechsel stattgefunden haben könnte und beauftragt ein Gutachter.- Gutachter stellt fest das eine Messwertverfälschung von 1,5 % zu ungunsten des VT stattgefunden hat. Wer hat gewonnen? Quote Link to post Share on other sites
DefconZero 0 Posted August 21, 2009 Report Share Posted August 21, 2009 Wer hat gewonnen? Der Gutachter, er bekommt sein Geld auf jeden Fall... Quote Link to post Share on other sites
Guest TetraMin Posted August 21, 2009 Report Share Posted August 21, 2009 Wenn ein Spurwechsel das Speedo dazu veranlasst den Wert nicht richtig zu ermitteln, sagt es dann nicht sowieso FFF? Versuchen kann man ja mal vieles, aber gerade das Speedo ist eine Diva und verwirft andauernd wenn ihm was nicht passt, vorallem bei Winkelveränderungen während der Anfahrt. Von daher sollte der Wert Bestand haben. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted August 21, 2009 Report Share Posted August 21, 2009 @TetraMinWenn der Wert/Winkel aber gleichmäßig falsch ist? Ansonsten wäre es ja mal interessant zu erfahren, wie sich ein Richter entscheidet: Völlige Einstellung, oder Berücksichtigung des Fehlerwertes. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.