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Strafzettel Von Privatfirma?


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Hallo,

 

ich habe am Sonnabend auf einem Niedrig Preis Parkplatz nach Ende der ÖFfnungszeiten geparkt! Für 10(!) Minuten! Danach hat ich einen Strafzettel der WEMAX GmbH dran in Höhe von 30 Euro! Ist das denn rechtens? So viel Geld, und das auchnoch von Privat? ;)

 

LG

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Hallo,

 

das ist kein Strafzettel sondern ein Zahlungsangebot. Du hast dort unrechtmäßigerweise geparkt und die fordern jetzt ein "Standgeld", damit wäre die Angelegenheit erledigt. Ob das nur 10 Minuten waren spielt dabei keine Rolle, du hast dort als Unberchtigter nichts zu suchen.

 

Wenn du nicht zahlst können die (genauer der Besitzer) dich verklagen. Ob die / er den Aufwand betreiben wird dir wohl niemand mitteilen können. Da bleibt dann nur abzuwarten. Die Chance, das dann nichts weiter passiert ist aber recht groß.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Nunja, die mussten sich erst einmal kostenpflichtig deine Adresse besorgen, das Geld wollen die natürlich von dir wiederhaben und nebenher ist deren Geschäftszweck, mit dem Parkplatz Geld zu verdienen.

Wenn du nicht zahlst, hast du es bald mit einem Inkassodienst zu tun und es wird mit jedem Schreiben teurer.

 

Allerdings müssen die dich verklagen, wenn du nicht freiwillig bezahlst und ob sie das tun, ist fraglich.

Kommt halt auf deine Nerven an. Übrigens: Verjähren tut deren Foredrung nach gut drei Jahren.

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Wollt ihr wirklich die Konsequenzen?

 

Die wäre eine Ein- und Ausfahrtschranke, vor dem Öffnen der Ausfahrt zahlen und wegen des Personalaufwandes deutlich höhere Parkgebühren!

 

Die Arbeitsgentur nennt gerne einige Bewerber die bisher arbeitslos sind. Vom Betreiber eingeräumte Umsatzbeteiligung beim Kassieren per Handkasse wäre eine schnelle Alternative.

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Oh, der letzte hat sich wohl im Thread geirrt. Oder versteh ichs nur falsch? ;D

Danke für die Antworten. Hab heut nochmal nachgesehen. Es steht leider ein Schild an der Einfahrt auf der kleingedruckt steht das es 30 Euro kostet wenn man hier unbefugt (also außerhalb der Geschäftszeiten) parkt. Das Schild sieht man im dunkeln natürlich nicht. Da ich auch nicht glaube das jemand Fotos von mir gemacht hat und ja jemand anders gefahren sein könnte ist das ganze Rechtsverfahren für die Herren ziemlich heikel. Ich glaube ich gehe das Risiko ein und werde den Schein und die vermutlich folgende Mahnung einfach ignorieren! Oder was denkt ihr?!

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Hallo

 

Ich glaube ich gehe das Risiko ein und werde den Schein und die vermutlich folgende Mahnung einfach ignorieren! Oder was denkt ihr?!

 

Wenn du genügend Nerven hast. Einmal schreiben die mit ziemlicher Sicherheit noch.

 

Da ich auch nicht glaube das jemand Fotos von mir gemacht hat und ja jemand anders gefahren sein könnte ist das ganze Rechtsverfahren für die Herren ziemlich heikel.

 

Falsch, hier handelt es sich um ein Privatverfahren. Da kann der Halter direkt verklagt werden. Der Fahrer muss nur bei einer Strafe durch den Staat feststehen.

 

Nunja, die mussten sich erst einmal kostenpflichtig deine Adresse besorgen

 

Bei berechtigtem Interesse, welches hier vorliegt, wird die Auskunft kostenlos erteilt (jedenfalls bei unserer Zulassungsstelle).

 

Gruss

 

MrMurphy

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Das mit dem Fahrer / Halter steht auf der Seite hier http://lawblog.mcneubert.de/parken-auf-pri...roblemstellung/ aber ganz anders, und in meinen Augen plausibel. Wenn mir die Stadt einen Strafzettel gibt, reicht der Halter. In diesem Fall aber nicht, schließlich muss ich ja persönlich die AGBs der Parkplatzfirma annehmen, und das tu ich nur wenn ich persönlich auf den Parkplatz fahre.

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Falsch, hier handelt es sich um ein Privatverfahren. Da kann der Halter direkt verklagt werden. Der Fahrer muss nur bei einer Strafe durch den Staat feststehen.

 

Falsch, hier handelt es sich zwar in der Tat um ein Privatverfahren (bzw. um eine zivilrechtliche Angelegenheit), da kann nicht einfach der Halter belangt (und bestraft schonmal gar nicht) werden.

Hier muss der Fahrer (sprich Vertragspartner) feststehen.

 

 

Ich würde hier auch nicht zahlen.

Abgesehen davon, dass ich der Anspruchsteller in der Regel den Fahrer (=Vertragspartner) nicht benennen kann, würden mir bei einigem Nachdenken noch sicherlich ei paar andere Gründe einfallen, die gegen den Zahlungsanspruch iHv 30 EUR sprechen.

 

Siehe auch hier.

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Es gibt etliche Urteile, die eine Kostenpflicht des Halters verneinen und es gibt mindestens genauso viele Urteile, die diese bejahen...

 

Gruß

Goose

 

Laut lawblog.mcneubert.de gibt es zu derartigen Fragestellungen der "Halterhaftung" noch keinerlei gerichtliche Entscheidungen.

Ich vermute ebenfalls, dass die Abzo..... äh... Parkplatzbetreiber um ihre schlechten Chancen wissen und daher den Gang zum Gericht scheuen.

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Hier geht es zwar ums privat veranlasste Abschleppen, aber auch dabei handelt es sich ja um eine zivilrechtliche Forderung (die allerdings deutlich höher ist...):

 

AG Fürstenfeldbruck DAR 1985, 257 (Urt. v. 13.12.1984 - 1 C 2162/84):1. Das unberechtigte Abstellen eines Kfz auf einem Privatparkplatz stellt eine Zustandsbesitzstörung dar, so daß es der Berechtigte abschleppen lassen darf.

2. Der Halter hat die Abschleppkosten und eine angemessene Kostenpauschale zu erstatten, wobei es nicht darauf ankommt, ob er persönlich oder eine andere Person das Fahrzeug abgestellt hat.

 

AG Frankfurt am Main NJW 1990, 917 (Urt. v. 06.10.1989 - 30 C 1949/89 - 81):Der Halter eines Fahrzeuges hat in jedem Fall auch für das schuldhafte Verhalten derer einzutreten, die die Besitzstörung herbeigeführt haben. Er haftet damit für die durch seinen Pkw verursachte Zustandsstörung für die Abschlepp- und vorgerichtlichen Mahnkosten.

 

Allerdings gibt es, wie ich schon sagte, auch Urteile, die die Haftung des Halters in solchen Fällen verneinen.

 

Gruß

Goose

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Hier geht es zwar ums privat veranlasste Abschleppen, aber auch dabei handelt es sich ja um eine zivilrechtliche Forderung (die allerdings deutlich höher ist...):

 

AG Fürstenfeldbruck DAR 1985, 257 (Urt. v. 13.12.1984 - 1 C 2162/84):1. Das unberechtigte Abstellen eines Kfz auf einem Privatparkplatz stellt eine Zustandsbesitzstörung dar, so daß es der Berechtigte abschleppen lassen darf.

2. Der Halter hat die Abschleppkosten und eine angemessene Kostenpauschale zu erstatten, wobei es nicht darauf ankommt, ob er persönlich oder eine andere Person das Fahrzeug abgestellt hat.

 

AG Frankfurt am Main NJW 1990, 917 (Urt. v. 06.10.1989 - 30 C 1949/89 - 81):Der Halter eines Fahrzeuges hat in jedem Fall auch für das schuldhafte Verhalten derer einzutreten, die die Besitzstörung herbeigeführt haben. Er haftet damit für die durch seinen Pkw verursachte Zustandsstörung für die Abschlepp- und vorgerichtlichen Mahnkosten.

 

Allerdings gibt es, wie ich schon sagte, auch Urteile, die die Haftung des Halters in solchen Fällen verneinen.

 

Gruß

Goose

 

Ganau! Bei diesen Urteilen geht es um die Inanspruchnahme des KFZ-Halters als Zustandstörer bzw. Eigentümer einer Sache, von der eine Störung ausgeht.

 

In dem hier diskutierten Fall geht es aber um die Geltendmachung einer Art Vertragsstrafe. Diese kann m.E. nur (wenn überhaupt) vom Vertragspartner eingefordert werden, also, dem jenigen, der das Fz. dort geparkt hat. (... und auch nicht von demjenigen, der das Fz. dort ggf. nur abholt!)

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Ich sehe auch keinen Grund, wieso der Halter eine Art Vertragsstrafe zahlen sollte. Er ist schließlich keinen Vertrag eingegangen. Das hat höchstens der Fahrer gemacht, wobei dann noch die Frage zu stellen ist, ob die anzunehmenden "AGB" klar und deutlich und unmissverständlich zu lesen waren.

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  • 2 years later...

man kann die these vertreten, dass verfahren, die von TE's angezettelt durchgezogen wurden und gewonnen wurden,

hier als freudige Rückmeldung erscheinen.

 

ob der umkehrschluss gilt, dass verfahren, die verloren wurden, hier nicht mehr gepostet werden, kann ich nur vermuten.

aber ich erinnere mich an einen fall (lasermessung), in der der TE voll entsetzen über seine verlorene gerichtsverhandlung berichtete.

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  • 4 weeks later...

War dieser Billig-Markt ein Lebensmittel-Markt?

 

Nun - dann würde ich diesen mal etwas genauer unter die Lupe nehmen.

 

Lachs - z.B. - hat das geringste MHD bei Lebensmitteln (Mindeshaltbarkeitsdatum)

 

Wenn man gut sucht, findet man immer was.Auch Baby-Nahrung wird sehr streng behandelt.

Ich würde die 30 € bezahlen und dann dafür sorgen, dass sie für 300 € Ware wegwerfen müssen.

 

So bin ich nun mal..

 

Auge um Auge..

 

Denn, wenn ein Discounter, der eigentlich auf positiv gestimmte Kunden angewiesen ist, so eine Abzock-Parkgesellschaft auf sein Gelände lässt, soll er spüren, dass dies sehr "Kundenunfreundlich" ist.

 

Gruß

Alberto

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Ich würde die 30 € bezahlen und dann dafür sorgen, dass sie für 300 € Ware wegwerfen müssen.
Wie kommst Du auf die Idee, der Händler müßte die entsprechende Ware wegwerfen? Mal unabhängig davon, daß sowas gerade bei Discountern per se eher selten vorkommt...
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Ich kenne mich in dieser Branche gut aus.

 

Bei Kindernahrung gibt es generell ein "Rückgaberecht" - und zwar 14 Tage vor Ende des MHD.

Bei Frischware wird das weggeworfen oder aber der "Tafel" geschenkt.

Darunter fallen auch die MOPRO (Molkereiprodukte) und die andere "Kühlware"

 

Ihr glaubt gar nicht, was jeder Supermarkt so wegwirft.

 

Schaut euch mal am Samstag nachmittag - nach Ende der Öffnungszeiten deren Hinterhof an.

 

Eigentlich ist es ein Jammer, denn es gibt nicht an jedem Ort eine "Tafel" - aber es gäbe viele Bedürftige...

 

Das Problem liegt aber auch in der Haftung, weshalb Babynahrung grundsätzlich nicht an die Tafel gegeben wird, sondern retourniert werden muss.

 

Nicht auszudenken, wenn ein Baby durch ein abgelaufenes Nestle-Produkt zu Schaden käme...

 

Da wird dann plötzlich nicht mehr von "Selbstverschulden" gesprochen, sondern der Hersteller durch die Presse gezogen.

 

Alberto

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Lieber Goose,

 

aller Hersteller (Milupa-Hipp-Alete) haben den Handel verpflichtet, die Babynahrung exakt 2 Wochen vor Ablauf des MHD herauszunehmen und zu rtetournieren.

 

Sie bekommen alles ersetzt.

 

Das hat wirklich was mit der Haftung zu tun.

Die wollen keinen Skandal.

 

Du kannst ja mal bei einem Schlecker oder DM-Laden schauen.

Das ist wirklich so.

 

Gruß

Alberto

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Lieber Alberto,

 

wenn das eine Vorgabe der Hersteller ist und diese dem Händler die Ware ersetzen, wie willst du dann damit dem Händler schaden, wie du es ja in Beitrag 21 vorgeschlagen hast?

Bekommt er die Ware vom Hersteller ersetzt, so ist es dem Händler doch herzlich egal, was so alles zurückgegeben wird. :whistling:

 

Gruß

Goose

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...und so weit ich weiß nehmen die "Tafeln" auch keine Sachen mit abgelaufenem MHD. :kopfschuettel: Aber es gibt mittlerweile einige Leute, die nachts Supermarktmülltonnen plündern, denen ist das MHD egal.

 

Ich denke aber auch, dass ich damit dem Händler eher nütze, als dass ich schade - verkauft er die abgelaufenen Sachen, geht er ja ein Risiko ein. Ich spare ihm also die Arbeit, die eigentlich die Supermarktmitarbeiter erledigen müssten.

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Lieber Alberto,

 

wenn das eine Vorgabe der Hersteller ist und diese dem Händler die Ware ersetzen, wie willst du dann damit dem Händler schaden, wie du es ja in Beitrag 21 vorgeschlagen hast?

Bekommt er die Ware vom Hersteller ersetzt, so ist es dem Händler doch herzlich egal, was so alles zurückgegeben wird. :kopfschuettel:

 

Gruß

Goose

 

 

Hallo Goose,

ich weiß, dass bei Frischeprodukten durchaus mal des MHD ausgereizt wird.. (z.B. bei Lachs)

Man kann ihn nerven und das Image etwas ankratzen, wenn man sich an der Kasse beschwert.

 

Zurückgeben darf er diese Produkte nämlich nicht.

 

Es ist ja nur ein kleiner Racheakt für die unverschämten Parkplatz-Abzocke.

 

Ich mag z.B. McDonalds nicht... muss es aber ab und zu essen, weil ich unterwegs an der Autobahn auf die Schnelle nun mal nichts anderes finde...

 

Aber die haben lt. Hackfleisch-Verordnung eine Höchstliege-Zeit für ihre Hamburger von genau 10 Minuten!

Das ist die sog. "Taktzeit".

Danach müssen sie die Hamburger wegwerfen. Auch Fischmäc u.ä.

 

So - nun muss ich das Zeug schon essen - dann möchte ich wenigstens einen ganz frisch gemachten Royal mit Käse..

 

Was da alles herumliegt, ist fast ungenießbar.

 

Dann geht die Diskussion los.. "Die sind alle frisch!.."

 

Aha... ich stehe schon genau 7 Minuten da... und jetzt warte ioch noch 3 Minuten und dann sage ich Ihnen, welche Produkte alle die "Taktzeit" überschritten haben.... :-)

 

 

Manch ein Anfänger holt den Geschäftsführer, welcher sich sofort entschuldigt und mit meinen frischen Royal zusagt.. einzeln - extra für mich gebruzzelt.

 

Wenn nicht, erkläre ich ihm, dass er jetzt gleich die große "Aussortierung" vornehmen darf... mit und ohne Geschäftrsführer...

 

Das macht Spaß!

 

:-)

 

Servus

Alberto

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Nichts lieber Goose - es ei denn, da wären Eigenmarken dabei, die möglicherweise nicht zurückgenommen werden..

Oder eben "Randmarken"

 

Mein Gott - heute bist du wieder kleinlich und juristisch "supergenau" :-)

 

Ich weiß schon, in welche Ecke du mich treiben möchtest... kann ich ja verstehen.. ich bin bei einer solchen Gelegenheit auch nicht zimperlich...

 

Lass gut sein.

Alberto

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Bei Eigenmarken spielen die internen Herstellervorgaben von Alete, Hipp etc. doch wohl kein Rolle...

 

Es gehrt mir nicht darum, dich "in eine Ecke zu treiben", jedoch sind deine Ausführungen, wie man "Auge um Auge" dem Einzelhandel schaden kann, doch recht weit hergeholt, denn Ware, die abgelaufen ist, wird regelmäßig eh entsorgt (ein Supermarkt bei uns bietet sogar 5 Euro für jeden abgelaufenen Artikel im Sortiment, der von einem Kunden gefunden wird. (Die Chancen, einen solchen zu finden, sind entsprechend schlecht.)

 

Gruß

Goose

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Ihr glaubt gar nicht, was jeder Supermarkt so wegwirft.
Doch, glaube bzw. weiß ich. Das ändert aber nichts daran, daß der Händler nichts wegwerfen muß bzw. Artikel mit abgelaufenem MHD nicht (mehr) verkaufen darf.
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Bei Eigenmarken spielen die internen Herstellervorgaben von Alete, Hipp etc. doch wohl kein Rolle...

 

Es gehrt mir nicht darum, dich "in eine Ecke zu treiben", jedoch sind deine Ausführungen, wie man "Auge um Auge" dem Einzelhandel schaden kann, doch recht weit hergeholt, denn Ware, die abgelaufen ist, wird regelmäßig eh entsorgt (ein Supermarkt bei uns bietet sogar 5 Euro für jeden abgelaufenen Artikel im Sortiment, der von einem Kunden gefunden wird. (Die Chancen, einen solchen zu finden, sind entsprechend schlecht.)

 

Gruß

Goose

 

 

Hallo Goose,

 

ich habe da so meine Favoriten...

 

Geräucherte Forellenfilets und geräucherter Lachs...

 

Da wirdt du fast immer fündig...

 

(liegt am sehr kurzen MHD)

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Lieber Alberto:

 

das eigentlich Thema dieses Threads war aber privater Parkplatz und Strafzettel.

 

Nemen wir mal an Du bist Geschäftsstellenleiter eines Einkaufsmarktes, dessen Parkplatz

gerne von Fremdparkern genutzt wird, und den die eigentlichen Kunden dann schlechter nutzen

können, da recht selten ein freier Platz zu finden ist.

 

Wie würdest Du denn vorgehen?

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Ungefähr so....

 

:-)

 

 

Nein - ich verstehe ja, dass man auf "seinem" Parkplatz nur "seine" kunden haben möchte...

 

Ich würde es am Eingang groß ankündigen, - so wie es hier in München bei einem LIDL-Markt ist:

 

Da steht dann, dass "Fremdparker" abgeschleppt werden, wenn Sie hier parken.

 

Das kann man dann ab und zu tun oder nicht.

 

Aber - nach Feierabend - kann es mir doch egal sein, wer da parkt.

Ich brauche den Platz doch nicht.

 

Und.. wenn doch - dann muss ich eben eine Schranke hinmachen. Fertig.

 

Ich halte aber nichts davon, hier eine Geier-Betreibungsgesellschaft zu ernähren, die ja dann von der Verfolgung der Falschparker leben wollen...

 

Das ist das falsche Image.

 

Gruß

Alberto

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Als Ladenbetreiber möchte man keinen möglichen Kunden verärgern.

Wir gehen daher so vor:

Der Falschparker bekommt einen freundlichen Brief unter den Wischer gesteckt in dem

wir Ihn bitten unsere Parkplätze für unsere Kunden freizuhalten. Das Kennzeichen und

das Datum werden notiert.

Beim 2. Mal wird das Schreiben sehr verbindlich (trotzdem freundlich) und wir kündigen

das mögliche Abschleppen an.

Ein 3. Mal hat es erst einmal gegeben; eine Anwohnerin in der Nachbarschaft die geglaubt

hat Sie dürfe das (wir hatten Sie nochmals persönlich angesprochen).

Da Sie weggefahren ist hat sich das mit dem Abschlepen erledigt, aber die anwaltliche

Unterlassungserklärung wollte Sie nicht akzeptieren. War dann vor Gericht eine eher

teure Erfahrung. Jetzt ist Ihr die Nutzung bei einer Vertragsstrafe von 5000,- Euro für

jeden einzelnen Fall gerichtlich untersagt.

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