david 0 Posted June 21, 2009 Report Share Posted June 21, 2009 Hallo Leute, ich hab Post von der bay. Bußgeldstelle bekommen, sie haben mich am 18.05 bei Zusmarshausen mit zu wenig Abstand gemessen: 100 € und 2 Punkte. Das Problem dabei ist, ich habe noch bis Anfang Juli Probezeit. Das Fahrzeug war ein Mietwagen, leider auf mich angemeldet. Deshalb ist mir vor ein paar Tagen so ein lustiger Anhörungsbogen ins Haus geflattert. Die Messung habe ich selbst nicht bemerkt, nur die kleine schwarze KAmera. Natürlich hab ich erstmal gewundert und auf das Teil geschaut. Da ich nicht alleine unterwegs war und das Auto jeder ab 18 mit Führerschein fahren durfte muss ich es ja nicht zwangläufig gewesen sein. Was empfehlt ihr mir jetzt? Viele Grüße David Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 21, 2009 Report Share Posted June 21, 2009 Das Fahrzeug war ein Mietwagen, leider auf mich angemeldet. Deshalb ist mir vor ein paar Tagen so ein lustiger Anhörungsbogen ins Haus geflattert. Die Messung habe ich selbst nicht bemerkt, nur die kleine schwarze KAmera. Natürlich hab ich erstmal gewundert und auf das Teil geschaut. Da ich nicht alleine unterwegs war und das Auto jeder ab 18 mit Führerschein fahren durfte muss ich es ja nicht zwangläufig gewesen sein. Das war die Messung bzw. die Kamera zur Fahreridentifikation. War auf dem Anhörungsbogen kein Foto drauf ? Falls nicht, dann könntest Du ja freundlich nach einem Foto fragen Quote Link to post Share on other sites
david 0 Posted June 21, 2009 Author Report Share Posted June 21, 2009 Hallo Simineon, nein auf dem Borgen war kein Foto drauf. Ich werde mal nachfragen. Es geht mir aber hauptsächlich darum - wenn irgendwie möglich- keine Probezeitverlängerung zu erhalten Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 21, 2009 Report Share Posted June 21, 2009 nein auf dem Borgen war kein Foto drauf. Ich werde mal nachfragen. Es geht mir aber hauptsächlich darum - wenn irgendwie möglich- keine Probezeitverlängerung zu erhalten Sollte der BGB gegen Dich rechtskräftig werden, dann ist die PZ-Verlängerung unausweichlich. Du solltest also zusehen das das Ding nicht rechtskräftig wird, also evtl. ist der Fahrer nicht identifizierbar oder der Vorwurf verjährt. Quote Link to post Share on other sites
david 0 Posted June 27, 2009 Author Report Share Posted June 27, 2009 Das war die Messung bzw. die Kamera zur Fahreridentifikation. War auf dem Anhörungsbogen kein Foto drauf ? Falls nicht, dann könntest Du ja freundlich nach einem Foto fragen Mittlerweile ist ein Bogen mit mehreren Fotos bei mir angelangt.Auf einem, das den Fahrer zeigt, ist nur ein recht verschwommenes Gesicht zu erkennen. (Konturen kan man erkenne, aber eben nicht scharf)Muss ich davon ausgehen, dass es noch ein "klareres", also schärferes und damit besseres Bild des Fahrers gibt? Grüße David Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 27, 2009 Report Share Posted June 27, 2009 Auf einem, das den Fahrer zeigt, ist nur ein recht verschwommenes Gesicht zu erkennen. (Konturen kan man erkenne, aber eben nicht scharf)Muss ich davon ausgehen, dass es noch ein "klareres", also schärferes und damit besseres Bild des Fahrers gibt? Evtl. schon ... Du kannst ja nach nem schärferen Bild fragen, weil Du auf dem nichts erkennst Quote Link to post Share on other sites
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