Jump to content

Geschwindigkeitsverstoß Auf Schnellstraße


Recommended Posts

Servus Liebe Mitmenschen,

 

habe folgendes Problem:

 

Vor ca. 2 Monaten fuhr ich mit meinem Alten PKW über die innerstädtische Schnellstraße in Solingen (bei leuten im umkreis als Viehbachtalstraße bekannt)

 

Das Tempo ist hier mehrfach mit 100Km/h ausgeschildert ich achtete aber einmal nicht wirklich auf den Tacho, folge genau zu diesem Zeitpunkt hatte ich einen Zivilwagen der Polizei hinter mir mit 2 wirklich Hübschen Beamtinen :koch::mecker: (wie sich später herrausstellte ^^)

 

Die 2 hielten mich am ende der schnellstraße an Schilderten mir die sachlage die laut ihren Aussagen wie folgt Aussah

 

Verfolgung meines PKW in einem Zivilfahrzeug ohne geeichten Tacho, Ihr Tacho zeigte (angeblich) 160 Km/h an meine Personalien wurden aufgenommen.

 

Nun die frage zählt diese strecke als Innerorts oder aufgrund der Baulichen begebenheiten als außerorts? (2 spuren je richtung durch eine doppelte leitplanke getrennt sowie ein standstreifen über die gesammte länge)

 

Die Beamtin faselte etwas von wegen tolleranzabzug und ca. 25-30Km/h geschwindigkeitsübertretung.

 

Mein Problem ist folgendes: Ich wurde am 30.07.2008 schoneinmal bei einem Geschwindigkeitsverstoßerwischt (damals im Firmenwagen auf der A46 AK Sprockhövel mit 101Km/h [nach Toleranzabzug außerhalb geschlossener Ortschaften] geblitzt) :nolimit:

 

Ich denke da es sehr frisch is zählt dies auch noch mit zur "Bestrafung" dazu...

 

Muss ich mit einem Entzug rechnen? Oder kann ich das evtl mit einem Erhöhten Bußgeld umgehen?

 

Die Knölle vom 30.7.08 ist schon lange bezahlt damals mit 3 Punkten und 192€ davon gekommen.

 

Doch wie verhält sich das im neuen Fall? Grade mit dem Blick auf den Vorherigen Verstoß...

 

Wie gesagt das ganze liegt nun auch schon knapp 2 Monate zurück kann es so lange dauern?

 

Vielen dank für die Teilnahme an dieser Diskussion.

 

Mfg King :mecker::think::wacko:

Edited by Gast225
Formatierung angepasst
Link to post
Share on other sites

Servus,

 

wenn bis 3 Monate nach Tattag nichts gekommen ist, ist die Sache verjährt.

 

Wenn dir eine Überschreitung von mehr als 25km/h vorgeworfen wird, hast du aufgrund des letzten Verstoßes einen Monat Fahrverbot gewonnen.

 

Ich bin nicht ortskundig, weiß also nicht ob die Strasse igO ist. Kann ich mir aber nach deiner Beschreibung nicht vorstellen. :nolimit: igO hab ich bisher auch noch nicht gesehen. Ich glaube es gibt aber Stadtautobahnen die igO zählen.

 

MfG

Link to post
Share on other sites

Also heißt es für mich abwarten und Tee trinken und wenn nach 3 1/2 monaten etwas kommt darauf verweisen das es Verjährt ist...

 

Ich mein die Aussage der Beamtin war das es sich im Rahmen von 25-30 Km/h bewegt...

 

Selbst wenn sie auf ihrem Tacho 160 hatte muss sie ja Beschleunigen um mich der schneller als 100 an ihr vorbeizieht wieder einigermaßen im "messbereich" zu haben.

 

Außerdem fand ja keine Messung an sich statt (weder videobeweis noch foto) sondern einfach nur ein hinterherfahren das sich durch Beschleunigungs und abbremsmanöver ja auch noch verschiebt (zumindest denke ich nicht das die Fahrerin zum exakt gleichen Zeitpunkt mit der gleichen Intensität die Bremse tritt und wieder lockert wie ich) spielt evtl sogar die Bereifung zum Zeitpunkt eine rolle?

 

Ich fuhr mir 185/80 R13 Winterpneus (zu faul zum wechseln da der wagen eh weg ging) Der Zivilwagen jedoch hatte Sommerreifen drauf (größe kann ich net sagen sah aber nach Meriva standartgröße aus^^)

 

Sie warf zwar einen Kurzen blick auf meine Reifen aber Kontrollierte nicht die genauen angaben zu Reifengröße etc.

 

Das Fahrverbot würd mich zwar net wirklich Treffen aber Ärgerlich wäre es dennoch den wöchendlichen Einkauf zu fuß Heim zu Befördern.

 

Dennoch danke ich schonmal für die rege teilnahme und werd nochma vorbeifahren und schauen ob ich ein Ortsausgangsschild entdecke.

 

Mfg King

Link to post
Share on other sites

erlaubt 100

gefahren 160

Toleranz 20 % = 32

 

vorwerfbar 128

 

ergo 28 zu schnell

 

Macht wegen der Voreintragung doppeltes Bußgeld (200,00 innerorts; 160,00 Euro außerorts) und Fahrverbot und natürlich die Punkte.

Link to post
Share on other sites

Heute kam der Bußgeldbescheid.

 

Tatbestand: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26km/h.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 126km/h

§41 Abs.2,§ 49 StVO;§25 Abs. 2a StVG; 11.1.6 BKat

Da innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheides wegen einer Geschwindigkeitsüberscgreitung von mindestens 26km/h erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26km/h begangen wurde, ist ein Fahrverbot von der Dauer eines Monats zu verhängen.

 

Schriftliche Verwarnung vom, Anhörung vom 15.04.09

Bemerkungen / Tatfolgen: Äußerung vor Ort: keine

Beweismittel: Messung durch Nachfahren

Zeugin/Zeuge, aufnehmende/r Beamtin/er

Zeugen: Vukoja, PK'lin z.A., PP W'tal, 10. BPH

Dölle, PK'lin, PP W'tal, 10. BPH

 

Macht in Summe 118,50 + 1 monat.

 

Nun die Frage:

 

Kann ich das Fahrverbot umgehen indem ich ein Höheres Bußgeld zahle oder ist das aufgrund der Vorstrafe nicht möglich?

 

Bin zwar wie gesagt derzeit nicht auf den Führerschein angewiesen jedoch wäre es lästig^^

 

Mfg King

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Kann ich das Fahrverbot umgehen indem ich ein Höheres Bußgeld zahle oder ist das aufgrund der Vorstrafe nicht möglich?

 

Bin zwar wie gesagt derzeit nicht auf den Führerschein angewiesen jedoch wäre es lästig

 

Das FV soll eine Strafe darstellen, nur weil es "lästig" ist auf den Führerschein zu verzichten wird sicherlich nicht das FV in erhöhtes Bussgeld umgewandelt.

Hier in der FAQ gibt es eine "Checkliste", die solltest Du Dir zu Gemüte führen und im Anschluss daran könntest Du beim Sachbearbeiter anrufen und nachfragen.

 

Chancen räume ich Dir jedoch sehr geringe ein.

Link to post
Share on other sites
Kann ich das Fahrverbot umgehen indem ich ein Höheres Bußgeld zahle oder ist das aufgrund der Vorstrafe nicht möglich?

 

Bin zwar wie gesagt derzeit nicht auf den Führerschein angewiesen jedoch wäre es lästig

 

Das FV soll eine Strafe darstellen, nur weil es "lästig" ist auf den Führerschein zu verzichten wird sicherlich nicht das FV in erhöhtes Bussgeld umgewandelt.

SOLL. Richtig. Ich denke, in 80% der Fälle wird dies aber nicht so empfunden... Lästig ist es glaub ich sowieso immer.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon

Das FV soll eine Strafe darstellen, nur weil es "lästig" ist auf den Führerschein zu verzichten wird sicherlich nicht das FV in erhöhtes Bussgeld umgewandelt.

SOLL. Richtig. Ich denke, in 80% der Fälle wird dies aber nicht so empfunden... Lästig ist es glaub ich sowieso immer.

 

Als was wird das Fahrverbot denn empfunden ? Zumindestens in den von Dir genannten 80% der Fälle ?

Link to post
Share on other sites
Ist die Anhörung vom 15.04. eigentlich eine Anhörung in schriftlicher Form gewesen oder bezieht sich das auf das "Gespräch" mit den beiden netten Polizistinen??

 

 

Das kann nur das "gespräch" sein..

 

Wobei ich da keinerlei angaben gemacht habe...

Link to post
Share on other sites

Das FV soll eine Strafe darstellen, nur weil es "lästig" ist auf den Führerschein zu verzichten wird sicherlich nicht das FV in erhöhtes Bussgeld umgewandelt.

SOLL. Richtig. Ich denke, in 80% der Fälle wird dies aber nicht so empfunden... Lästig ist es glaub ich sowieso immer.

 

Als was wird das Fahrverbot denn empfunden ? Zumindestens in den von Dir genannten 80% der Fälle ?

nervig, unberechtigt, übertrieben - um nur einiges zu nennen. Zumindest tritt bei den wenigsten ein Lerneffekt ein...

 

Ich mein, lt. gesetzgeber passieren Übertretungen ja nicht absichtlich - also z.B. schild übersehen. Da wir menschen sind, passiert das - und wird auch immer passieren, sobald man Auto fährt, egal wieviel FV es gibt. den menschlichen Fehler kann man nicht ausschliessen - auch nicht mit Fahrverboten.

Da bringt eher eine Runde mitm Fahrleher was oder so... Zumindest hapert es ja bei vielen bereits an den Verkehrsregeln...

Link to post
Share on other sites

Naja bis auf die 2 Ausnahmen hab ich mich immer an die Geschwindigkeit gehalten.

 

und die 2 Ausnahmen sind schnell erklärt:

 

erster Verstoß: Nach nem Arbeitstag von rund 17 Std sind wir noch aufgebrochen in Richtung Hamburg wo wir am nächsten Tag eine baustelle gegen 11 Uhr hatten, Mein Bwifahrer (gleiche Arbeitsstundenanzahl) war nach dem erneuten Beladen so müde das er sofort eingeschlafen is also bin ich (weil noch ziemlich fit) gefahren... Naja wie ich am Blitz merkte war ich wohl doch nimmer ganz so fit wie angenommen danach aber auf jeden Fall wieder wach...

 

jetziger Verstoß: auf der Schnellstraße sind 2 Spuren in jede Richtung vor mir ein schleicher der die strecke mit 80 befährt, es kommt eine Auffahrt und ein weiterer PKW will auf die schnellstraße auffahren, ich wechsel die Spur und weil der auffahrende PKW auch zügiger war Beschleunige ich von ca 80 durch damit ich schnell genug an dem vor mir fahrenden PKW vorbeikomme... (einzigster nachteil hierran, der auffahrende wagen ist die zivilstreife die mich kurz danach anhält.)

 

Da meine erste Frage ziemlich wehement abgeblockt wurde (kann man das Fahrverbot umgehen) hier ne andere... (auch auf die gefahr hin das ich nerve)

 

 

Da ich keine der auflagen der in der FAQ beschriebenen Ausnahmen erfülle (THX an Simineon für den hinweis) wird mich wohl der volle Monat erwischen...

 

Jedoch habe ich einmal gehört das man ein FV splitten kann, ich Lebe mit meiner Großmutter in einem Haushalt welche zu 80% schwerbehindert ist (kann schlecht laufen) über einen Zeitraum von 14 Tagen kann ich jeweils einen Fahrer für die wichtigsten Arzttermine Organisieren jedoch nicht über einen Zeitraum von 4 wochen am stück. Kann man unter diesen Umständen das FV auf 2x 2 Wochen aufsplitten? oder ist sowas garnicht möglich?

 

Angedacht ca so: 1tes FV vom 15.7.09 - 30.07.09 <<< zeitraum 2 wochen + 1 tag

2tes FV vom 17.8.09 - 30.8.09 <<< zeitraum weitere 15 Tage

 

Somit hätte der gesetzgeber 1 monat FV durchgerungen ich könnte die wichtigsten Termine mit ihr Anfahren in den zwischenräumen und hätte einen Fahrer für die 2 genannten Terminspannen.

 

Denkt ihr das ist möglich oder nur idiotopisch gedacht?

 

Thx für die Regen antworten.

 

Mfg King

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Denkt ihr das ist möglich oder nur idiotopisch gedacht?

 

Das Fahrverbot ist am Stück zu erledigen, eine Aufsplittung in 2x2 Wochen oder 4x1 Woche oder gar 28x 1 Tag ist nicht vorgesehen.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...