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Falsche Messung Bei Multanova 6 F !


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Hallo liebe Freunde der Radarkontrollen !

 

Ich bin am 28.4.09 um 19:48 Uhr in Haan auf der BAB 46 FR Neuss geblitzt worden. Unterwegs war ich im Dienstwagen (Arbeitgeber=Halter, ich=alleinieger Nutzer).

 

Als ich am 4.6. den Anhörungsbogen bekam, traf mich der Schlag... :nolimit:

 

Folgende Ordnungswidrigkeit wird mir zur Last gelegt:

Sie ueberschritten die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 54 km/h. Zulaessige Geschwindigkeit: 120 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 174 km/h.

Als Beweismittel gilt ein Frontfoto mit Multinova 6 F Nr. 0489413

 

Ich mir 100%ig sicher, ca. 135 km/h gefahren zu sein. Ich hatte meinen Tempomat mittig zwischen den Tachostrichen von 130 und 140 km/h eingestellt (die genaue Geschwindigkeit via Zahl kann ich nicht vorgeben). Da ich den Blitzer bemerkt habe, und damit ich mich nach meinem Urlaub an den Sachverhalt erinnern kann, habe ich mir alles penibel genau aufgeschrieben.

 

Den Anhoerungsbogen muss ich nun kurzfristig ausfuellen. Was soll ich nun tun???

 

Das bedeutet Fahrverbot fuer einen Monat und waere fuer mich als Aussendienstler in der IT-Branche eine Katastrophe. Fuer die Firma bin ich (fast) nicht ersetzbar, da ich als einziger mehrere Spezialthemen abdecke. Privat bin ich ebenfalls viel unterwegs, da ich u.a. als Fahrer unseres Radsportteams fungiere und die Jugendlichen zu den Rennen fahre.

Jahreskilometer: ca. 70.000km

 

Gibt es eine Moeglichkeit, den Entzug der Fahrerlaubnis durch eine hoehere Geldstrafe auszugleichen?

Wie ehrlich soll ich sein?

 

Folgenden Text habe ich mir bislang als Angabe zur Sache zurecht gelegt: (OK, ein bisschen naiv...)

 

Den von Ihnen genannten Verstoss kann ich leider nicht zugeben, da die gemessene Geschwindigkeit weit ueber meiner tatsaechlichen liegt.

Ich kenne diese Autobahn mit den jeweils herrschenden Verkehrsregeln sehr gut und weiss, dass bei dem o.g. Streckenabschnitt 120 km/h erlaubt ist. Dass ich geblitzt worden bin, habe ich sofort registriert und zu diesem Zeitpunkt auch auf meinem Tachometer geschaut. Wie von mir voreingestellt, hat der Tempomat die Geschwindigkeit von 135 km/h vorgegeben. Und ich gebe auch gerne zu, diese erhoehte Geschwindigkeit gefahren zu sein. Dieses Tempo habe ich auch bewusst gewaehlt, da ich mich damit mit bzw. leicht ueber dem Verkehrsfluss bewegt habe, ohne dabei in die Gefahr einer fuer meinen Fuehrerschein gefaehrlichen Strafe zu kommen. Es stimmt aber wirklich nicht, dass ich mit nahezu 180 km/h (ohne Toleranz) ueber die Autobahn gerast sein soll! Dies liegt auch nicht in meiner Natur. Nicht nur durch die Teilnahme an mehreren Fahrsicherheitstrainings weiss ich, wie wichtig Abstand und angemessene Geschwindigkeit sind. Ich bin ein grundehrlicher Mensch, der es auch nicht mag, wenn man sich seiner Verantwortung entzieht. Deshalb habe ich z.B. letztes Jahr den Verursacher eines Autobahn-Auffahrunfalls verfolgt und gestellt, nachdem er Fahrerflucht begangen hat.

 

Damit Sie sich ein Bild meiner ueblichen Fahrweise machen koennen: Seit Beginn meiner Fahrpraxis vor 20 Jahren bin ich viermal geblitzt worden:

Am 18.4.99 mit 56 km/h (mit Toleranzabzug) innerhalb geschlossener Ortschaften (Stadtverkehr) mit einer geltenden Hoechstgeschwindigkeit von 50km/h.

Am 14.9.06 mit 92 km/h (mit Toleranzabzug) ausserhalb geschlossener Ortschaften (Beginn der Autobahn A44, Kassel) mit einer geltenden Hoechstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Am 4.3.07 mit 59 km/h (mit Toleranzabzug) ausserhalb geschlossener Ortschaften (Landstrasse mit voruebergehender Geschwindigkeitsbegrenzung) mit einer geltenden Hoechstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Am 13.1.09 mit 122 km/h (mit Toleranzabzug) ausserhalb geschlossener Ortschaften (Autobahn) mit einer geltenden Hoechstgeschwindigkeit von 100 km/h. Hier war ich einfach nur saudumm: Vorher galt 120 km/h, mein Tempomat war auf 130 km/ eingestellt. Ab der Begrenzung 100 km/h habe ich lediglich den Tempomaten deaktiviert. Das leichte Gefaelle der Autobahn fuehrte aber dazu, dass der PKW dadurch nicht sofort langsamer wurde, und beim zweiten 100km/h-Schild war ich eben noch zu schnell. Hätte ich abgebremst, wäre alles in Ordnung gewesen. Eigene Schuld, die ich auch gerne eingestehe. Dies hat mir auch meinen allerersten geschwindigkeitsbedingten Punkt in der Flensburger Kartei eingebracht, und war fuer mich mehr als nur ein Schuss vor den Bug: Die entstehende Welle schwabte ueber die Bugreling und ich bekam „kalte Fuesse“. Meine Fahrweise ist dementsprechend wieder merklich ruhiger geworden.

 

Umso unverständlicher ist es für mich, dass ich mit einer solch hohen Geschwindigkeit gemessen worden bin. Kurz zuvor haben mich zwei PKW ueberholt; beide Fahrzeuge hatten fuer mich eine „gefuehlte“ Geschwindigkeit von 180 km/h.

 

Die Fahrsituation war dabei wie folgt:

An dem Abend war nur wenig Verkehr auf der hier dreispurigen Autobahn. Mit der Geschwindigkeit von 135 km/h fuhr ich zunaechst auf dem rechten Streifen. Ca. 100m vor mir wurde ein ebenfalls auf dem rechten Streifen fahrender und ca. 120 km/h schneller PKW von einem ca. 130 km/h schnellen PKW auf dem Mittelstreifen ueberholt. Beide Fahrzeuge wollte ich ueberholen. Ich wechselte fuer den UEberholvorgang zunaechst auf die mittlere Spur. Im Rueckspiegel bemerkte ich zwei von hinten schnell ueberholende Fahrzeuge auf der linken Fahrspur, mit deutlich hoeherer Geschwindigkeit und einem zu geringem Abstand untereinander. Ich ueberlegte kurz, ob ich leicht anbremsen oder meinen Tempomaten verringern soll, damit ich den Abstand zum vor mir fahrenden Fahrzeug einhalten konnte. Ich konnte aber gut abschaetzen, dass mich beide Fahrzeuge ueberholt haetten, bevor der Abstand zu meinem Vordermann zu gering waere. Die beiden ueberholenden Fahrzeuge beobachtete ich genauer, weil mir die doch dreiste Geschwindigkeit und der nicht genuegende Abstand auffielen. Zunaechst sauste ein silbergrauer Ford Mondeo mit Wuppertaler Kennzeichen, dann ein schwarzer VW Touran aus Düsseldorf an mir vorbei, mit eben den „gefuehlten“ 180 km/h. Ich wechselte dann auf die linke Fahrspur. Allerdings mit etwas mehr Lenkereinschlag als eigentlich gewollt, da mein Vordermann auf dem mittleren Fahrstreifen nun eine merkliche Bremsung vornahm und ich den Abstand zu ihm nicht zu klein lassen werden wollte. Als ich kurz danach vom Messgeraet geblitzt wurde, wusste ich auch, warum dieser PKW auf der Mittelspur gebremst hatte. Zum Zeitpunkt des Blitzens muessten alle drei Fahrzeuge ungefaehr auf gleicher Hoehe gewesen sein.

 

 

 

Ich weiß, diese naiv anmutende Gute-Nacht-Geschichte ist etwas lang :heul:

aber kann mir hier jemand helfen ??? :wand:

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Erstmal herzlich willkommen im Radarforum :nolimit:

Kannst du für den Anfang mal das Bild hier hochladen, damit wir gemeinschaftlich einen Blick drauf werfen können? Die Geschichte mit dem vorsätzlich zu hoch eingestelltem Tempomat würde ich persönlich so nicht bringen.

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Die Geschichte mit dem vorsätzlich zu hoch eingestelltem Tempomat würde ich persönlich so nicht bringen.

Richtig. Das ist ungeschickt.

 

Auch mit der übrigen Argumentation wird der TE nicht gehört werden können.

Es besteht die einzige Chance, die Messung insgesamt anzuzweifeln. Wenn sich keine Messfehler finden lassen, wird die ganze Sache zu seinen Ungunsten ausgehen.

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Wie von mir voreingestellt, hat der Tempomat die Geschwindigkeit von 135 km/h vorgegeben. Und ich gebe auch gerne zu, diese erhoehte Geschwindigkeit gefahren zu sein. Dieses Tempo habe ich auch bewusst gewaehlt,

Du gestehst mit deinen Angaben zur Sache eine Vorsatztat.

 

Das ist eher ungeschickt. Der Bußgeldkatalog gilt für fahrlässige Geschwindigkeitsübertretungen. Bei erwiesenem (oder selbst zugegebenem) Vorsatz können die Strafen empfindlich höher werden.

 

Eher könnte man versuchen über einen Anwalt Akteneinsicht und damit Einsicht in Meßprotokoll, Eichschein etc erhalten. Finden sich da keine Fehler wird es schwer fallen, den Beweis der allzu hohen Geschwindigkeit zu entkräften.

Deine Gute-Nacht-Geschichte ist da ungeeignet, weil nicht glaubhaft, denn "zwar zu schnell, aber doch nicht so schnell" gewesen zu sein behaupten viele. Und belegen (z.B. mit Zeugen) kannst du es ja nicht.

 

Wenn du auf den Führerschein beruflich angewiesen bist, könntest du (oder dein Anwalt) vor Gericht (nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid) ein Absehen vom Fahrverbot gegen erhöhtes Bußgeld beantragen.

Das sollte man aber gut begründen können.

Siehe auch hier: http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=25059

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[...]

Wenn du auf den Führerschein beruflich angewiesen bist, könntest du (oder dein Anwalt) vor Gericht (nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid) ein Absehen vom Fahrverbot gegen erhöhtes Bußgeld beantragen.

Das sollte man aber gut begründen können.

Siehe auch hier: http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=25059

Die vorhandenen Eintragung mit dem Punkt macht das aber nicht unbedingt einfacher..

 

Prinzipiell eine schöne Geschichte, aber ich glaube nicht, dass sie auf offene Ohre stoßen wird. Nimm dir n Anwalt und hoffe, dass er den Grund für die falsche Identfikation findet (eingentlicn ist ja nur möglich, das hier ein Bild verwendet wurde, in dem sich du und z.B. der Mondeo im Auswerterahmen befand und die Jungs diesen hohen Verstoß unbedingt werten wollten statt das Bild in die Ablage P zu stecken). Wenn nicht: Pech gehabt.

 

Nach dem Punkt im Januar ist es nicht klug, den Vorsatz mit den 135 einzugestehen - ich weiss, wies gemeint ist, es soll deutlich machen, das du den Tempomat bewusst und ordentlich eingestellt hast - aber Ordnungsbehörden stehn da nicht so drauf.

Eher: ich stellte den Tempomat auf ca. 120 ein. Bei Wahrnehung der Messung kontrollierte ich die Geschwindikeit und stellt fest, dass sich der Zeiger zw. 130 und 140 befand.

 

Aber wie gesagt: wenn du dir 100% sicher bist -> Anwalt, die Sache klären lassen.

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Guest Simineon
aber kann mir hier jemand helfen ??? :nolimit:

 

Ich schliesse mich den Vorpostern an, zur genaueren Beurteilung der Lage wäre das Bild sehr hilfreich.

Den Vorsatz auf keinen Fall zugeben !

 

Persönlich glaube ich allerdings, dass Du evtl. doch schneller gefahren sein könntest. Du schreibst, Du hättest den Tempomaten auf 135 km/h eingestellt und wolltest ein Fahrzeug das mit gefühlten 130 km/h auf der mittleren Spur fährt überholen. Mit 5 km/h Differenzgeschwindigkeit hättest Du da ein echtes Elefantenrennen draus gemacht, mit 5 km/h Differenz hättest Du auch nicht das Lenkrad stärker als geplant einschlagen müssen (rumreissen ?) Weil Dein Vordermann bremste.

 

Entweder hattest Du zu dem Zeitpunkt den Sicherheitsabstand schon massiv unterschritten (dann muss man auch mit 5 km/h Differenz stärker als geplant lenken) oder Du warst wesentlich schneller.

 

Die Tempomaten, die ich kenne, erlauben zu jedem Zeitpunkt Gas zu geben und schalten sich nur bei Bremsung aus. Bist Du Dir sicher, dass Du mit Tempomat gefahren bist oder hast Du nur den Tempomaten aktiviert und hast für den Überholvorgang Gas gegeben ?

 

Lediglich meine Gedanken, wenn ich Deinen Text so lese .... vielleicht denkt der SB auch so, vielleicht auch ganz anders.

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@ Simi: daran hatte ich auch schon gedacht. Gibts häufiger, als man denkt. Mein Onkel hatte auch mal n Unfall an ner Ampelkreuzung und war sich 1000% sicher, grün gehabt zu haben. 3 Zeugen sagte, er sei bei rot drüber. Er sagt heut noch, es war grün ^^

 

Geht schneller als man denkt. irgendwie die Skala verpasst oder sonstwas. Manchmal ist auch einfach der Tacho defekt (garnicht so selten) etc. etc. etc...

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Moin rennradler,

 

die Vorposten haben ja schon fast alles geschrieben. Ich würde, wenn ich andersweitig nicht aus der Bedrullie komme, mal bei der Dienststelle vorbeifahren ( nach Anruf natürlich ) und mir das ganze mal ansehen. Bei uns ist jeder gern gesehen und es wird ihm auch alles erläutert in der Hoffnung ihn geläutert zu haben.

 

Gruß dete

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Als ich am 4.6. den Anhörungsbogen bekam, traf mich der Schlag... :nolimit:

 

Hast du als Privatperson einen Anhörungsbogen bekommen?

Also hat dich die Firma schon als Fahrer genannt?

 

Oder ist der Bogen noch ohne konkrete Personennennung in der Firma?

Dann wäre es aber wohl ein Zeugenbefragungsbogen...

 

Wäre das so, könnte man sich versuchen zu drücken, evtl. auch mit Unterstützung der Firma, wenn du für sie so unersetzlich bist. Wenn du allerdings schon benannt wurdest ist das Ding durch.

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Hallo und vielen Dank für die vielen Einträge und Bemerkungen!!!

 

Das mit den 135 km/h ist wirklich ungeschickt... aber ich wollte ja nur ehrlich sein. Es wäre auch ein "Elefantenrennen" geworden, aber die insgesamt 5 Autos (zwei mich vorerst überholende, dann die beiden, die ich überholte, und meine Wenigkeit) waren die einzigen über mehrere Kilometer hinweg. Es war nichts los auf der Bahn...

 

 

Es war eine leichte Rechtskurve, im Scheitelpunkt eines Hügels. Die Dämmerung hatte eingesetzt, ich fuhr der Sonne direkt entgegen. Deshalb ist auch die Sonnenblende unten. Der Astra hat einen platik-verchromten Kühlergrill (Reflexion?). Im Bild mitd em Fahrzeug sieht man noch einen LKW auf der Gegenfahrbahn, aber der wird wohl kaum dort rückwärts gefahren sein :nolimit:

Die Seiten des Bildes sind geschwärzt. Aber ich glaube nicht, dass hier noch ein anderes Auto zu erkennen ist.

 

 

Um den Gang zum Anwalt werde ich wohl nicht rumkommen, das geht allerdings ins Geld. So ein Sch... mit der umgekehrten Beweislast: Ich muss beweisen, dass ich nicht so schnell gefahren bin. :heul:

 

 

Irgendwie bin ich gerade unfähig, die Datei hochzuladen, da ich über die 100kb hinauskomme, selbst wenn ich das Bild bearbeite und nur das Foto als jpeg drauf ist und sonst nichts mehr... :wand:

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mal off topic:

 

Fuer die Firma bin ich (fast) nicht ersetzbar, da ich als einziger mehrere Spezialthemen abdecke..

 

Die Friedhöfe sind voll von Menschen, die sich für unersetzbar hielten, merke: jeder Mensch ist ersetzbar, und das weiss auch

dein Arbeitgeber. Bei deinen 70 tkm Jahresleistung kannst du täglich in einen Unfall verwickelt werden, der dich arbeitsunfähig macht.

Da wird die Firma nicht sofort bankrott gehen. Es muss eben ein Mensch gefunden werden, der deinen Job dann übernimmt.

 

Gerade in der IT Branche sind 'one-man-shows' wie wir sie nennen, keine Seltenheit und die Betroffenen fühlen sich zB vor Stellenabbau

deswegen ziemlich sicher, aber das ist ein Trugschluss, wie sich in Zeiten der Krise herausstellt.

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Die Seiten sind geschwärzt, sagst du?? Das stinkt...

Warum ?

 

Irgendwie bin ich gerade unfähig, die Datei hochzuladen, da ich über die 100kb hinauskomme

Versuche es mal hier - ohne jetzt Werbung zu machen :nolimit: - KLICK

1. Datei auswählen und auf Upload klicken

2. Download-Link verteilen

3. Datei kann jederzeit von Ihnen gelöscht werden

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Guest Simineon

Mal wieder schlechte s/w-Kopien verschickt ... trotzdem kann ich auf den Bildern keinen Hinweis finden für Deine Aussage:

Zum Zeitpunkt des Blitzens muessten alle drei Fahrzeuge ungefaehr auf gleicher Hoehe gewesen sein.

 

Evtl. könnte es etwas helfen wenn Du ein besseres Bild anforderst. Schreibe dem Sachbearbeiter einen freundlichen Brief, Du könntest Dich nicht genau erinnern, wer an demTag das Auto gefahren ist und Du bittest um ein besseres Bild, um den Fahrer identifizieren zu können. Oder kannst Du evtl. auf der Dir vorliegenden Kopie Dich besser erkennen und vor allem die eingeblendeten Messwerte lesen ?

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Auf den ersten Blick sage ich mal: Voll im Auswertebereich. "bambam" wird sich bestimmt aber auch noch äußern. Ansonsten schwirrt mir zwar die Knickstrahlmessung im Kopf herum, die über den LKW stattgefunden haben könnte :nolimit: aber dazu müßte man die nachfolgenen Bilder haben, und die bekommt nur ein Anwalt ...

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Hai zusammen!

 

Also mit viel gutem Willem kann ich folgende Zahlen identifizieren:

168 2804 184875 :heul:

???

Ob da irgendwelche Kommastellen drin sind oder nur Flecken auf der Kopie, kann ich nicht erkennen.

 

Hinsichtlich des Fahrerfotos:

Auf dem Anhörungsbogen geht es noch gerade so; wenn man mich kennt, könnte man mich darauf identifizieren (Ohren, Kinnpartie). Auf dem eingescannten Foto geht es im Kleinformat sogar noch besser, da es kontrastreicher ist.

Beim nächsten Mal fahre ich vermummt :nolimit:

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Guest Simineon
Hinsichtlich des Fahrerfotos:

Auf dem Anhörungsbogen geht es noch gerade so; wenn man mich kennt, könnte man mich darauf identifizieren (Ohren, Kinnpartie). Auf dem eingescannten Foto geht es im Kleinformat sogar noch besser, da es kontrastreicher ist.

 

Bist Du denn sicher, dass Du es überhaupt warst ? Sollte der wahre Fahrer nicht innerhalb der nächsten Monate gefunden werden, dann verjährt das ganze. Du solltest tatsächlich mal ein besseres Bild anfordern damit Du den Fahrer identifizieren kannst ...

 

Evtl. kommt dann der SB drauf, einen Passbildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt zu machen und wenn der SB Dich auch nicht erkennt, dann schickt er vielleicht eine Streife zu Dir oder Deinen Nachbarn ... wenn Dich keiner auf dem Bild erkennt, dann bist Du fein raus :nolimit:

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Also mit viel gutem Willem kann ich folgende Zahlen identifizieren:

168 2804

Sollten die km/h und das Datum sein. Wobei ersteres wohl 'ne 180 sein soll, wenn nach Toleranzabzug noch 174 verbleiben.

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Bei dem Fahrerfoto ein klarer Fall für einen Satz a la "Um den verantwortlichen Fahrzeugführer benennen zu können, bitte ich um Übersendung eines besseren Fotos"

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Auf den ersten Blick sage ich mal: Voll im Auswertebereich.

Das würde ich auch sagen.

 

Ansonsten schwirrt mir zwar die Knickstrahlmessung im Kopf herum, die über den LKW stattgefunden haben könnte

Das möchte ich eher ausschließen.

1. ist der Lkw dafür zu weit links auf dem Bild und

2. auch zu weit weg.

Man könnte diesen Fehler annehmen, wenn sich der Pkw an anderer Position befände. So aber bin ich mir ziemlich sicher, daß das hier auszuschließen ist.

 

aber dazu müßte man die nachfolgenen Bilder haben, und die bekommt nur ein Anwalt ...

Und was genau sollten andere (welche übrigens) Bilder belegen oder zeigen?

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Wenn der LKW gestanden hätte vielleicht. Aber wenn der LKW sich bewegt, kann es m. E. zu keiner dauerhaften gleichmäßigen Reflektion kommen.

Nein, der Lkw muß nicht gestanden, nur im "richtigen" Augenblick den Meßstrahl durchfahren haben. So eine "Messung" (bei sich bewegendem reflektierenden Objekt) ist aber von einigen Zufällen abhängig und kommt IMHO SEHR selten vor. Ich selbst hab noch keine erlebt.

 

Bei dem Fahrerfoto ein klarer Fall für einen Satz a la "Um den verantwortlichen Fahrzeugführer benennen zu können, bitte ich um Übersendung eines besseren Fotos"

Das sehe ich ganz genauso!

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Hallo und guten Morgen!

 

So, die Bitte um Zusendung eines besseren Fotos ist nun raus in die Post. Danke für die Hilfe, mal schauen was dies bringt! :nolimit:

 

Selbst wenn ich den Schein einen Monat abgegeben muss, hat dies zumindest arbeitsRECHTLICH keine Konsequenzen (Abmahnung etc.). Ich war sowieso (bis Anfang dieses Jahres, s.o.) der einzige unserer Außendienstler, der

1. den Führerschein noch nie abgegeben musste

2. ja sogar noch keinen Punkt ins Flensburg hatte!

 

Mein Chef und Geschäftsführer hat ihn gerade ebenfalls das zweite Mal verloren, und er lächelt nur über meine Angelegenheit... Bei Geschwindigkeitsübertretung kein Thema. Hätte ich den Schein wegen Trunkenheit entzogen bekommen, sähe das anders aus.

 

Zumindest ein Trost :wand:

 

 

ArbeitsTECHNISCH wird es wohl ein Problem, da ich nicht mehr als zwei Wochen Urlaub nehmen kann, wegen der o.g. drei Spezialgebiete. Zu meinem Kundenstamm gehören Firmen mit Sparverkehr, und nur zwei Leute können sich hier abwechseln (Bankgeheimnis etc.). Ihr wollt ja auch nicht, das jeder in eure Bankeinlagen schauen kann, gell? :lol2: Die Arbeiten schwanken auch nicht saisonal...

Zusammen mit den anderen beiden Gebieten sind es nicht gut aus :heul:

 

 

schöne Grüße aus der Heimatstadt von Horst Schlämmer!

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Nein, der Lkw muß nicht gestanden, nur im "richtigen" Augenblick den Meßstrahl durchfahren haben.

Ähm ...

wir reden doch von einer Radarmessung, oder nicht ?

Da wird doch nicht genau ein Meßwert ermittelt, sondern ein ganzer Haufen

bevor es blitzt.

 

Man kann sich unter Kenntnis der Abstände und Geschwindigkeiten vermutlich ausrechen,

wieviel Millisekunden es überhaupt zu der Reflektionssituation hätte kommen können.

 

Gruß,

AnReRa

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@anrera

Wenn ich mal die max. Länge von 18 m ansetze, komme ich bei einer Geschwindigkeit von 89 km/h auf ca. 0,7 Sekunden, in welchen der Lkw als potentieller Reflektor dienen kann.

Als erster Reflektor schon, aber nach der Reflektion am LKW muß das Signal ja nochmal an einem PKW - der ja dann nicht(!) im Bild ist -

und wieder zurück zum LKW und dann zur Empfangsantenne reflektiert werden.

Das Strahlbündel weitet sich bei jeder Reflektion zwar auf, aber letztendlich kann aber nur das ausgewertet werden, welches

diese 3-fach Reflektion hinter sich hat.

Also muß der PKW der - per Reflektion - gemessen wird, innerhalb der 0,7 Sekunden im Reflektionsbereich des LKW's und sich im passenden Winkel zur Empfangsantenne sein.

Da sich der PKW aber ebenfalls bewegt ist das 'Fenster' m.E. deutlich kleiner.

 

Aber prinzipiell wäre zu klären, warum der LKW besser in Richtung zum (per Reflektion gemessenen) Fahrzeug und zurück als direkt

zur Empfangsantenne reflektieren soll.

Bei einem Schild / Zaun, welches die Geschwindigkeit 0 hat kann das passieren, aber im gezeigten Fall mit dem bewegten LKW

sollte für die Dauer der Reflektion die (bezogen auf die Ausrichtung negative) Geschwindigkeit des LKW erscheinen.

 

MfG

AnReRa

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Knickstrahl heißt imho (auch), daß Pkw B zu schnell ist, eben über besagten Knickstrahl die Messung auslöst, obwohl er noch gar nicht in Fotoposition ist, während dagegen Pkw A gerade im Moment der Fotoauslösung auch in die Fotoposition fährt, und mit der V von Pkw B abgelichtet wird.

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Knickstrahl heißt imho (auch), daß Pkw B zu schnell ist, eben über besagten Knickstrahl die Messung auslöst, obwohl er noch gar nicht in Fotoposition ist, während dagegen Pkw A gerade im Moment der Fotoauslösung auch in die Fotoposition fährt, und mit der V von Pkw B abgelichtet wird.

Genau das ist doch Knickstrahl-Messung.

Nur wären im vorliegende Fall eben neben den 2 Fahrzeuge ein beweglicher Reflektor = LKW beteilgt.

Und da wo bei einer stationären Reflektor eben Geschwindigkeit 0 km/h stehen würde - also keine Messung stattfindet,

würde hier zumindest die Geschwindigkeit von LKW - mit negativem Vorzeichen - auftauchen.

 

Gruß,

AnReRa

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Mein 5 Cent zur Knickstrahlmessung:

 

warum auch immer, solche Messtellen dürfen laut Bedienungsanleitung nicht benutzt werden.

 

Warum nicht?

1. Einfallwinkel = Ausfallwinkel (Wenn die Leitplanke/Lkw dort schief steht, kann sich das Messergebniss zum Nachteil des VT ändern)

2. Das ein anderes/zweites Fzg die Messung ausgelöst hat, ist möglich.

3. Ein Zurückreflektieren auf den Reflektor (Leitplanke/Lkw) ist meiner Meinung nach nicht nötig. Es ändert sich halt dann der Messwinkel. (Einfallwinkel plus Ausfallwinkel geteilt duch zwei :100: )

 

---------

 

Zur Berechnung für die 300-400 Messungen (Also die Anzahl der Messungen die Überschreitung registriert (Messwertbildung bei "Darstellung des Messablaufs 6F") und dann das Messgerät den Blitz auslöst (Verifikation bei "Darstellung des Messablaufs 6F")) braucht man nur die Frequenz des verwendeten Messgerätes zu Grunde legen. Beim 6f sind es über 34 Milliarden Schwingungen pro Sekunde. Da hat man die 300-400 Messungen schnell beisammen :rofl: .

 

Hoppla, hat ROBOT die "Darstellung des Messablaufs 6F" vom Server genommen?

http://www.robot.de/deutsch/popup_-messablauf.htm

http://209.85.129.132/search?q=cache:T0MMb...lient=firefox-a :rolleyes:

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@Bambam

 

Ich mag mich ja irren, aber beim Multanova ist die Sendeantenne auch gleichzeitig die Empangsantenne.

Da die Antenne in Senderichtung bündelt (5°) , dürfte auch die Empfangsleistung außerhalb dieser

Keule entsprechend gering sein.

Es wird doch auch nicht die Unterbrechnung eines Strahls gemessen (wie bei einer Lichtschranke) und

auch nicht die Laufzeit (wie beim Laser) sondern es wird die Phasenverschiebung zwischen gesendetem

und empfangenen Signal gemessen (Doppler-Prinzip).

Wenn es also die 2.te Reflektion am LKW nicht geben würde, hätte das rückkehrende

Signal eine Phasenverschiebung die der Geschwindigkeit PKW + Geschwindigkeit LKW (negatives Vorzeichen)

entspräche.

 

2. Das ein anderes/zweites Fzg die Messung ausgelöst hat, ist möglich.

Klar. Aber hier soll ja nicht ein 2.tes (LKW) sondern ein 3.tes Fahrzeug (hypothetisch) die Messung ausgelöst haben

während ein Fahrzeug A - das im direkten Auswertbereich ist - geblitzt wurde.

 

warum auch immer, solche Messtellen dürfen laut Bedienungsanleitung nicht benutzt werden.

Das Multanova darf nicht auf Straßen mit Gegenverkehr (wie im Bild) eingesetzt werden ?

 

Gruß,

AnReRa

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Ich habe da halt so meine Zweifel ob die Empfangsantenne nur Wellen im Winkel von 22 (plus/minus 2,5) Grad einlässt...

Gibt es so ein Diagramm auch für die Empfangempfindlichkeit?

http://members.iinet.net.au/~macromrt/speed/antquer.jpg

 

Aber du scheinst recht zu haben.

"Fehlerquellen bei Verkehrsüberwachung mit Radar"

ADAC-Praxistest vom 16.10.2001

konnte auch nur Abweichungen von 2 km/h bei Knickstrahlreflektionen, mit einem gegenüber abgestellten Lkw provozieren.

Und drei Leernegative sind dabei auch passiert.

 

Aber hier soll ja nicht ein 2.tes (LKW) sondern ein 3.tes Fahrzeug (hypothetisch) die Messung ausgelöst haben

während ein Fahrzeug A - das im direkten Auswertbereich ist - geblitzt wurde.

Meine Kristallkugel hält das vom TE geuppte Foto für OK.

Ändert aber nichts daran, das wenn sich ein Fahrzeug A im "toten Winkel" aufhält und das Foto dann ausgelöst wird, kurz bevor das Fahrzeug A den Radarstrahl kreuzt, es auf so einem Leernegativ abgebildet wird und dann der Messwert fälschlicher weise dem Fahrzeug A zugeordnet wird. Die Chance das sowas passiert ist sehr gering, aber möglich.

http://www.main-rheiner.de/tagblatt/region...ikel_id=1966161

 

Das Multanova darf nicht auf Straßen mit Gegenverkehr (wie im Bild) eingesetzt werden ?
Weiß ich nicht. Dazu müßte man den Film anschauen.

Wenn an der Messtelle Reflektionsmessungen stattfinden,

muss man die Sendeleistung (Bzw. Empfangsempfindlichkeit) reduzieren

oder

einen Winkel einstellen, so das der Radarstrahl über die Leitplanke geht.

 

Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind und es dann zu Reflektionsmessungen kommt, darf die Messstelle nicht mehr verwendet werden.

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Ja, Tilt ist richtig, allgemein für vertikale Höhenverstellung. Noch einfacher ist es, wenn man beim Stativaufbau dieses einfach etwas höher schraubt. Dann muss man aber sehen, dass bei "Fern"-Einstellung der Strahl nicht den Gegenverkehr trifft. Sonst wieder Reflexionsgefahr.

 

Die beste Lösung ist imho: PSS oder Eso statt Radar, da gibt´s solche Fehler nicht. :rolleyes:

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Ich bin fasziniert: Tolle Diskussion hier im Forum! Ich verstehe zwar nur die Hälfte, aber ich glaube kaum, dass ich aus der Sache heil rauskomme :rofl:

 

Wäre ich 150 gefahren, hätte ich persönlich kein Problem mit der Sache. Aber so hat das ganze eine miesen Beigeschmack.

 

Ich halte euch auf dem Laufenden! :rolleyes:

 

 

 

 

@KillerBee825: Bei Interesse findest du Infos unter wwwdotduesseldorfminuscyclingdotdä! Als Tipp: Ich habe heute mit meiner Frau gemeinsam die Höhe erklommen :100:

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Weiße doch einfach zusätzlich auf die mögliche Knickstrahlreflektion an der Leitplanke und dem Lkw hin.

 

Dann werden VR 6f und der Speedo bald Geschichte sein. Das kann aber in der Praxis noch dauern, denk ich mal.

Denke ich nicht unbedingt. Auch in zehn Jahren werden diese Geräte noch eingesetzt werden, wobei ich dem Traffipax bessere Chancen einräume.

Allerdings verstehe ich die Geschäftspolitik von Robot nicht.

Immerhin stellen sie nach den Firmenübernahmen zwei verschiedene Radarsysteme her. Ich würde mich, wenn überhaupt für ein System entscheiden.

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An alle: Eure Tipps sind/waren Gold wert !!!!!!!!! :D

 

Im Anhörungsbogen hatte ich ja nur darauf verwiesen, dass ich die Person anhand des Fotos nicht identifizieren kann und um die Zusendung eines besseren Bildes gebeten.

 

 

Da komme ich gerade ausgelaugt von einer Radveranstaltung nach Hause, da finde ich einen Brief von der Bußgeldstelle in der Post:

 

"Einstellungsmitteilung :lol2:

...,

das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren habe ich" (die Bearbeiterin) " nach

§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. §170 Abs. 2 StPO

eingestellt."

 

Ich kann es noch gar nicht fassen!

Sehr wahrscheinlich hat sich die nette Bearbeiterin :sneaky: gedacht, dass das Fahrer-Foto nicht zu verwenden ist, und gleich alles erledigt.

 

Freue ich mich zu früh? Kann die Einstellung noch zurückgenommen werden innerhalb einer bestimmten Frist?

 

Egal, ich gehe jetzt in den Keller und hole den Sekt hoch!

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