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Parken Eines 7,49tonners Im Wohngebiet Ruhestörung?


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Hallo zusammen!

 

Ich habe seid 01.03.09 einen neuen Job und fahre einen 7,49 Tonner mit Kühleraufbau. Diesen LKW stelle ich in einem Wohngebiet regelmäßig ab weil ich dort auch wohne! Seitdem beschweren sich andauernd Leute der LKW würde sie stören und er darf dort nicht stehen... Laut STVO darf er es jedenfalls!

 

Das neue Argument, mein LKW ist zu laut. Ich fahre täglich um 02.30Uhr los. Handelt es sich um Ruhestörung wenn ich lediglich den LKW starte und sofort losfahre?? Das Fahrzeug (12 Jahre alt) ist in einem echt guten Zustand, ich muss nur Montags kurz warten um die Druckkessel zufüllen. Aber auch da sind es max. 3 Minuten wenn überhaupt.

 

Vielen Dank im voraus

 

 

Manu

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Ich sehe hier eher das Problem, das öffentlicher Verkehrsraum als Betriebshof missbraucht wird.. aber danach hast du ja nicht gefragt :cop01:

 

Wie laut ist das laufen lassen deines Lkw am Montag?

http://www.juraforum.de/forum/archive/t-24...n-verboten-sein

Das Gericht sah als zulässigen Obergrenzwert, der von den Klägern noch toleriert werden müsse, 35 dB (A) an. Dieser Grenzwert sei allgemein für Geräuschimmissionen im Bundesimmissionsschutzgesetz für reine Wohngebiete festgelegt worden.

...

Danach dürften in reinen Wohngebieten bestimmte lärmintensive Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens überhaupt nicht betrieben werden.

Es ist eine Frage der Zeit, bis die Behörde entsprechende Schilder aufstellt, die das Parken nur für Pkw zulässt. :cop01:

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Und mit welcher Begründung?

 

Pkw überschreiten diesen Lärmgrenzwert auch und müssten dann entsprechend auch ausgesperrt werden.

 

Wenn nicht gerade ein Krankenhaus oder Altenheim in unmittelbarer Nähe ist sehe ich da kein Problem zumal er ja den Motor nicht ständig laufen lässt.

Es ist halt blöd, wenn er direkt vor der Tür parkt, aber das könnte man ja ändern, indem man seinen eigenen Pkw entsprechend parkt.

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Ach jetzt dämmert es mir auch warum ein Nachbar am SO Nachmittag sein LKW mal paar Minuten laufen lies - Druckkessel füllen? Der fährt nämlich auch mitten in der Nacht los.

Um die Zeit stört es sicherlich auch weniger als wenn zu Nachtschlafender Zeit der Motor ewig tuckert.

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Diesen LKW stelle ich in einem Wohngebiet regelmäßig ab weil ich dort auch wohne!

 

Abgestellte LKW´s in Reihenhaussiedlungen und unter Schlafzimmerfenstern verursachen immer Ärger.

 

Am besten nimmt man als Fahrer nach Feierabend und vor Dienstbeginn einige Minuten Fußweg in Kauf. Schont die Nerven, man kommt durch die Luft und die Nachbarn freuen sich. Dadurch kommt keiner mehr auf die Idee, den rechten Rückspiegel zu verstellen, die Anhängerkupplung aufzumachen und andere Nettigkeiten.

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Ich denke rechtlich ist die Sache wasserdicht: Wenn der LKW nicht losfährt ohne vollen Druckkessel, dann istd as laufenlassen nicht unnötig und somit nicht verboten. Man könnte ja mal mit den Nachbarn reden an welcher erreichbaren Stelle der LKW nicht stören würde und ihn versuchen da zu parken.

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Danke für die vielen Antworten!

 

3 Minuten habe ich grob geschätzt, aber ich geh davon aus, dass es sogar noch kürzer ist. Ich warte auch nicht bis der LKW abbläst sondern fahre sobald die Federspeicher aufgehen.

Selbst wenn... früher hat vor meinem Elternhaus mein Onkel seinen 7,49tonner abgestellt (gleiches Modell wie ich jetzt fahre) und das war mehr oder weniger direkt vor meinem Fenster. Selbst wenn ich es im Sommer offen hatte Nachts und er losfuhr, hab ich es fast nie mitbekommen. Und wenn ich mal aufgewacht bin dann hab ich mir gedacht... arme Sau, cool ich kann noch pennen und bin wieder eingeschlafen.

Aber das mit Sonntag mal laufen lassen ist ne gute Idee! Des mach ich denke ich in Zukunft auch so!!

 

Das mit dem woanders parken ist garnicht so einfach... 1. Sehe ich es nicht ein wegen ein paar Sensibelchen jeden Morgen noch eher aufzustehen, 2:00Uhr reicht mir völlig, um dann 10 Min zum LKW zulaufen. Zumal der nächste WIRKLICH geeignete Platz gut 2km entfernt an der Bundesstraße liegt.

 

Wo ich allerdings die Straße zum Betriebshof machen soll ist mir schleierhaft. Ich komm heim, parke und fahr nächsten morgen von der Stelle aus weiter. Ich mach nichtmal die Ladefläche hinten auf geschweige denn ich lade dort was um.

 

Gruß

 

Manu

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Wo ich allerdings die Straße zum Betriebshof machen soll ist mir schleierhaft. Ich komm heim, parke und fahr nächsten morgen von der Stelle aus weiter. Ich mach nichtmal die Ladefläche hinten auf geschweige denn ich lade dort was um.

http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/verwal...verbot_lkw.html

Es ist gesetzlich nicht gewollt, das Parken im Einzelfall zu verbieten. Das Parkverbot bezieht sich vielmehr auf den Unternehmer, der die Straße dadurch als Betriebshof missbraucht, dass er Nacht für Nacht oder an den Wochenenden, und damit regelmäßig, seinen Lkw dort parkt oder parken lässt. Ein gelegentliches Aussparen einiger Nächte oder einiger Wochenenden steht der Regelmäßigkeit nicht entgegen!
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Es ist gesetzlich nicht gewollt, das Parken im Einzelfall zu verbieten. Das Parkverbot bezieht sich vielmehr auf den Unternehmer, der die Straße dadurch als Betriebshof missbraucht, dass er Nacht für Nacht oder an den Wochenenden, und damit regelmäßig, seinen Lkw dort parkt oder parken lässt. Ein gelegentliches Aussparen einiger Nächte oder einiger Wochenenden steht der Regelmäßigkeit nicht entgegen!

Das Zitat bezieht sich auf LKW über 7,5 Tonnen, hier geht es aber um einen 7,49-Tonner.

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Es ist eine Frage der Zeit, bis die Behörde entsprechende Schilder aufstellt, die das Parken nur für Pkw zulässt. :rofl:

 

... was für die p.t. Nachbarschaft zum Eigentor zu werden droht - etwa, wenn irgendjemand :nolimit: daraufhin alle dort parkenden Nicht-Pkw mit Anzeigen überzieht: Besucher mit Möppi oder Wohnmobil ebenso wie Handwerker, die im Transporter anrücken - und natürlich auch alle Anwohner mit solchen Fahrzeugen, die diese entgegen der eigenen Forderung auf der Straße abstellen... :nolimit:

 

:geil:

c.s.

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Es ist gesetzlich nicht gewollt, das Parken im Einzelfall zu verbieten. Das Parkverbot bezieht sich vielmehr auf den Unternehmer, der die Straße dadurch als Betriebshof missbraucht, dass er Nacht für Nacht oder an den Wochenenden, und damit regelmäßig, seinen Lkw dort parkt oder parken lässt. Ein gelegentliches Aussparen einiger Nächte oder einiger Wochenenden steht der Regelmäßigkeit nicht entgegen!

Das Zitat bezieht sich auf LKW über 7,5 Tonnen, hier geht es aber um einen 7,49-Tonner.

Stimmt. Das Zitat sollte nur klarstellen das kein Be- und Entladen erforderlich sein muß, damit die defination des Betriebshofes zutrifft.

 

Alleine aufgrund der StVO darf dort wohl geparket werden.

 

Allerdings aufgrund des Bundesimmissionsschutzgesetz/Lärmschutz/Nachtruhe sehe ich ein Handeln des Ordungsamtes als erforderlich an (zumindest bei dem Montäglichen aufpumpen der Kessel). Wie das Ergebniss assehen mag, kann meine Kristallkugel nicht eindeutig erkennen.

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Ruhestörung ist halt auch immer relativ und eine Gewöhnungssache

 

Früher habe ich an einer Ausfallstraße gewohnt. Das ist MO-früh alle 5 s ein Brummi vorbei gedüst und das hat mich nicht gestört.

 

Jetzt wohne ich weitab von Durchgangsstraßen, die vorm Haus endet 100m weiter als Sackgasse. Also höchstens geringer PKW-Verkehr.

Wenn allerdings früh mal die Müllabfuhr kommt, welche genau vorm Haus wendet, werde ich davon garantiert munter

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Zum §30 StVO

 

Beck'sche Kurzkommentare

Peter Hentschel

Straßenverkehrsrecht

37 Auflage

 

Nächtliches Laufenlassen eines LKwDieselmotors in einer WohnStr zwecks Füllens des Bremsdruckluftbehalters wird nur unter besonderen Umständen zulässig sein, wenn Auffüllen zu anderer Zeit oder an nicht störenden Orten zumutbar ist,

s Dü VRS 47 381, ähnlich Bay VRS 66 295 (vor 7 Uhr)

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Guest Simineon
Am besten nimmt man als Fahrer nach Feierabend und vor Dienstbeginn einige Minuten Fußweg in Kauf. Schont die Nerven, man kommt durch die Luft und die Nachbarn freuen sich. Dadurch kommt keiner mehr auf die Idee, den rechten Rückspiegel zu verstellen, die Anhängerkupplung aufzumachen und andere Nettigkeiten.

 

Gute Ideen :whistling:

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btw gibt es durchaus auch PKW, die nicht gerade leise sind (ich denke da an die Milchbubifraktion mit dem breiten 2er Golf).

 

Die fahren am WE auch halb 3 rum (die kommen halt meist da erst heim, statt wegzufahren :nolimit:)

 

Bitte doch die Nachbarn höflich, einen Fahrplan aufzustellen und lass dich jede nacht halb 3 zu deinem LKW an der Bundesstrasse bringen. Mal sehen, wie lang die Gesichter da werden.

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