KFP 0 Posted May 12, 2009 Report Share Posted May 12, 2009 Hallo, folgendes Problem:Meine Freundin hat ihr Auto einer Kollegin zum einkaufen geliehen. Diese ist außerorts (zulässig 100) mit weit über 140 km/h geblitzt worden. Also Lappen weg. Anhörungsbogen wird kommen und meine Freundin wird natürlich Einspruch einlegen. Sie hat auch Zeugen das sie zu diesem Zeitpunkt im Geschäft war und nicht selbst gefahren ist. Jetzt die Frage:Hat da jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Wie sollte man nach dem Einspruch vorgehen? Dem Amt die Fahrerin samt Führschein vorbei schicken oder so? Gruß und Danke - Markus Quote Link to post Share on other sites
Smith 0 Posted May 12, 2009 Report Share Posted May 12, 2009 "Weit über 140....?" Aha. Ob ein Anhörungsbogen oder ein Zeugenfragebogen kommt, hängt davon ab, ob die Behörde denkt, die Halterin sei gefahren oder jemand anderes. Kann man jetzt noch nicht sagen..... Abwarten und wieder melden! Quote Link to post Share on other sites
Niko 2 Posted May 12, 2009 Report Share Posted May 12, 2009 Jetzt die Frage:Hat da jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Wie sollte man nach dem Einspruch vorgehen? Dem Amt die Fahrerin samt Führschein vorbei schicken oder so?Kommt ganz drauf an, ob sie "ihre Strafe" bekommen soll, oder ihr der Fahrerin "helfen" wollt.Muss man nur ein bisschen aufpassen wg. dem ggf. drohenden Fahrtenbuch. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted May 12, 2009 Report Share Posted May 12, 2009 "Weit über 140....?" Aha.Aha aha.Was lässt das jetzt für einen Rückschluss zu? Quote Link to post Share on other sites
KFP 0 Posted May 13, 2009 Author Report Share Posted May 13, 2009 Rückschluss: Verleihe nie Dein Auto Das mit ihrer Kollegin war ne einmalige Sache, in sofern wird das Fahrtenbuch auch wegfallen denke ich mal. Und in diesem Fall soll die Kollegin die ganze Geschichte natürlich voll treffen, also soll sie auch ihre Strafe bekommen. Weil meine Freundin davon halt keine Ahnung hatn wie das alles läuft versuche ich da raus zu bringen und bin ünber jeden Tipp dankbar. Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted May 13, 2009 Report Share Posted May 13, 2009 Das mit ihrer Kollegin war ne einmalige Sache, in sofern wird das Fahrtenbuch auch wegfallen denke ich mal. Das versteh ich grad nicht? Variante1: Kollegin angeben und evtl. schon mal ne Fahrgemeinschaft zur Arbeit anbieten. Damit hättet ihr am wenigstens Streß. Variante2: "Leider kann ich mich nicht erinnern, wer mein Fzg. führte" - Bei einer Kollegin werden sie von selbst nicht drauf kommen, bei der Höhe des Verstoßes ist aber ein Fahrtenbuch wahrscheinlich. Dafür müssen die aber flott sein. Auch wenn das lange dauert und man aus der Nummer auch ohne FB rauskommt - eine Risiko bleibt immer. und ne Menge Papier ist euch sicher. Meist wird man dann zum Ordnungsamt vorgeladen uswetc. Quote Link to post Share on other sites
Smith 0 Posted May 13, 2009 Report Share Posted May 13, 2009 @maceAha? Aha! Welche Strategie man fahren wird, hängt auch von der Höhe der Überschreitung ab. Man weiß ja nicht, wie hoch die Tachovoreilung war. Für +39km/h würde ich versuchen, ein Fahrtenbuch zu vermeiden. Wenns deutlich mehr ist, würde ich es akzeptieren, wenn die Sache damit gegessen ist. Auf unseren Fall angewendet: Wenn man der Kollegin der Freundin helfen will. Aber so wie KPF das geschildert hat, hat er nur Angst, dass die Freundin das aufgebrummt bekommt. Dann ist es doch sehr einfach: wie 2young2belasered schon schrieb: 1. Kommt der Bogen, schreibt man die Kollegin der Freundin rein. Dann muß sie mit der Sache fertig werden. Oder: 2. Man gibt sie nicht an. Ist ein Foto dabei, muss man aber erkennen, wer das war, auch nach Ablauf der berühmten zwei Wochen. Sonst "mangelnde Mitwirkungsbereitschaft" und mglw. Fahrtenbuch. Also: Berufen auf "Nichterinnern" geht i.d.R. nicht, denn es wird ein Foto dabei sein. Es sei denn, man sieht wirklich nix darauf. Mit der Schnelligkeit der Behörde hat das dann auch nichts zu tun. @KPF Nach Deinen Ausführungen ist es klar. Strategie 1. GrußSmith Quote Link to post Share on other sites
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