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Keine Angabe über Tatsächliche Geschwindigkeit/toleranzabzug/messmetho


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Hallo Forumsmitglieder, kürzlich wurde ich in Ludwigsfelde/Brandenburg von einem stationären Gerät geblitzt. Im Anhörungsbogen wurde mir eine "Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 80km/h" angekreidet (50 war erlaubt), die tatsächliche Geschwindigkeit oder der Toleranzabzug wurden wurden nicht mitgeteilt. Ebensowenig die Messmethode. In vorherigen Verwarnungen anderer Behörden stand das immer überkorrekt drin. Im Anhörungsbogen habe ich nicht angegeben, dass ich das Fahrzeug fuhr, sondern die konkrete Geschwindigkeit/Toleranzabzug erfragt (das Fehlen der Messmethode fiel mir noch nicht auf). 4 Wochen später hatte ich dann den Bußgeldbescheid und soll auch noch den Führerschein abgeben, weil es mein zweiter Verstoß mit 25+ ist. Die tatsächliche Geschwindigkeit/Toleranzabzug/Messmethode wurde wieder nicht mitgeteilt. Ganz davon abgesehen ist das Bild unter aller Sau, man kann gerade noch am Pornobalken erkennen, dass es ein Mann ist. Ist dieses Vorgehen von der Stadt Ludwigsfelde akzeptabel oder kann man das anfechten?

Bin für jeden Tip dankbar.

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Guest Simineon
Ganz davon abgesehen ist das Bild unter aller Sau, man kann gerade noch am Pornobalken erkennen, dass es ein Mann ist. Ist dieses Vorgehen von der Stadt Ludwigsfelde akzeptabel oder kann man das anfechten?

 

Nö, das Ding ist durch, Du hast den BGB bekommen (wann hast Du den eigentlich bekommen ?)

 

Aber .... was ist ein Pornobalken ?

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Pornobalken = Oberlippenbart (ist aber wieder ab). Aber wiese sollte man keinen Eispruch mehr geltend machen könne. Wird ja im Bußgeldbescheid explizit angeboten (2 Wochen Frist). Und wann hätte ich denn sonnst was machen sollen können. Der Anhörungsbogen kam ganz normal mit der Post, hätte mich ja auch vielleicht nicht erreicht.

 

BGB kam am 05.05.09 per Einschreiben.

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Guest Der Friese

@waschhaus....

natürlich kannst du dem bgb widersprechen - es kommt dann zu einer verhandlung, in der anhand des fotos und deiner person verglichen wird, ob du es warst oder nicht....

wenn du es nicht warst: gut

wenn du es warst: nicht so gut, dann ist, wie simineon schon schrieb, die sache durch und du kommst am günstigsten davon, wenn du zahlst...

es ist immer geschickter im vorfeld, zeugenbefragunsbogen, anhörungsbogen, die verschleierung- und verzögerungstaktik zu wählen - ist der bgb erst da, ist es (fast) immer zu spät....

 

gruß

der friese

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Mein Fragen im Anhörungsbogen wurden ja einfach ignoriert. Für mich stellt sich die Frage, ob ein Anhörungsbogen und BGB ohne Angabe meiner tatsächlichen Geschwindigkeit/Toleranzabzug und Angabe der Messmethode überhaupt rechtens ist, ich meine schon einmal das Gegenteil gehört zu haben. Da kann ja auch ein kleines Männchen im Starenkasten gesessen haben, dass meine Geschwindigkeit geschätzt hat.

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Guest Simineon
Mein Fragen im Anhörungsbogen wurden ja einfach ignoriert. Für mich stellt sich die Frage, ob ein Anhörungsbogen und BGB ohne Angabe meiner tatsächlichen Geschwindigkeit/Toleranzabzug und Angabe der Messmethode überhaupt rechtens ist, ich meine schon einmal das Gegenteil gehört zu haben. Da kann ja auch ein kleines Männchen im Starenkasten gesessen haben, dass meine Geschwindigkeit geschätzt hat.

Ich meine auch schonmal gehört zu haben, dass die Erde eine Scheibe ist ...

 

Du kannst ja über einen Anwalt Akteneinsicht erlangen, da steht dann alles ganz genau, kostet Dich aber evtl. dann etwas.

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Guest Mace
BGB kam am 05.05.09 per Einschreiben.

Um mal ein wenig "schlau zu schissern":

 

Der BuGeBe kommt nicht per Einschreiben, sondern per PZU.

 

 

Übrigens: Der Bußgeldbescheid ist auch dann rechtmäßig, wenn die Toleranz nicht extra ausgewiesen ist.

Etwas anderes könnte gelten, wenn man ihm nicht einmal entnehmen kann, ob überhaupt Toleranz abgezogen wurde. Dann könnte dieser Fehler aber einfach durch nachträgliche Berichtigung korrigiert werden.

 

Gruß

Mace

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Mein Fragen im Anhörungsbogen wurden ja einfach ignoriert. Für mich stellt sich die Frage, ob ein Anhörungsbogen und BGB ohne Angabe meiner tatsächlichen Geschwindigkeit/Toleranzabzug und Angabe der Messmethode überhaupt rechtens ist, ich meine schon einmal das Gegenteil gehört zu haben.

Wenn du mal ins OWiG schaust, steht da was über die Pflichtangaben im Bußgeldbescheid.

Da gehört nicht zu, dass der genaue Rechenweg angegeben wird, sondern lediglich der Vorwurf muss genannt werden.

Alles andere kannst du im Einspruchsverfahren klären (lassen).

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Schade, dann muss ich mich wohl fügen. 1 Monat in 15 Jahren werde ich auch verschmerzen können.

 

Vielen herzlichen Dank an euch alle für die schnelle Hilfe, soviel Wissen hätte ich ja nirgendwo anders in so kurzer Zeit gesteckt bekommen können!!

 

Grüße David

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