Geblitzt09 0 Posted April 26, 2009 Report Share Posted April 26, 2009 Ich bin am 30.3.2009 innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wegen angeblicher Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit (77 statt 50 km/h also +27km/h zu schnell) geblitzt worden.Meine Frau, die Fahrzeughalterin bekam nun einen Anhörungsbogen, mit der Aufforderung, die Person auf dem Foto (mich) zu identifizieren. Auf dem Foto und im Text ist aber wegen der Zeitumstellung auf Sommerzeit (am 29.3.2009) die Uhrzeit falsch angegeben.Zur angegeben Uhrzeit befand ich mich auf der Autobahn auf dem Weg in die Stadt, in der ich geblitzt worden bin.Erst eine Stunde bin ich in der Stadt gewesen, in der das Foto entstand. D.h. die Uhr im Radar wurde noch nicht auf Sommerzeit umgestellt, obwohl die Sommerzeit schon begonnen hatte.Ich habe eine Rechtschutzversicherung mit Verkehrsrecht. Gibt es eine Chance auf erfolgreiche Abwehr der Strafe ? PS: Was habe ich eigentlich zu erwarten? Ich habe widersprüchliche Bussgeld Höhen gefunden. PS: Was haltet ihr eigentlich von Online Anwalts Diensten wie www.spezialkanzlei-verkehrsrecht.de und www.geblitzt-was-tun.de ? Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted April 26, 2009 Report Share Posted April 26, 2009 Auf dem Foto und im Text ist aber wegen der Zeitumstellung auf Sommerzeit (am 29.3.2009) die Uhrzeit falsch angegeben.Zur angegeben Uhrzeit befand ich mich auf der Autobahn auf dem Weg in die Stadt, in der ich geblitzt worden bin.Erst eine Stunde bin ich in der Stadt gewesen, in der das Foto entstand.Servus, das stellt einen heilbaren Mangel dar. Wenn du die falsche Uhrzeit rügst, wird sie einfach korrigiert und fertig. So kommst du da nicht raus.Gibt es eine Chance auf erfolgreiche Abwehr der Strafe ?Die gibt es, lies dich einfach hier ein wenig ein. Nutz die Suche nach Ers afa und Albe rto (ohne die Leerzeichen) PS: Was habe ich eigentlich zu erwarten? Ich habe widersprüchliche Bussgeld Höhen gefunden.Schau in die FAQ, dort stehen alle Konsequenzen. PS: Was haltet ihr eigentlich von Online Anwalts Diensten wie www.spezialkanzlei-verkehrsrecht.de und www.geblitzt-was-tun.de ?Kenne die zwar nicht, aber ich denke die bringen dich nicht sehr viel weiter. Sinnvoller ist es, sich hier intensiv einzulesen. MfG Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted April 26, 2009 Report Share Posted April 26, 2009 das stellt einen heilbaren Mangel dar. Wenn du die falsche Uhrzeit rügst, wird sie einfach korrigiert und fertig. Glaube ich nicht. Man kann da nicht einfach eine andere Zeit angeben als auf dem Foto ersichtlich. Wenn sie die Zeit noch nicht umgestellt hatten ist das ihr Problem.Damit könnte er Erfolg haben. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted April 26, 2009 Report Share Posted April 26, 2009 Göhler: OWiG, 13. Aufl. 2002, § 66 Rdnr. 42:"Die mangelnde oder fehlerhafte Angabe der Tatzeit ist unschädlich, wenn kein Anlaß zu Verwechslungen gegeben ist [...] ebenso, wenn [...] bei der Tatzeit die Uhrzeit verwechselt (OLG Köln VRS 62, 57; OLG Frankfurt NStZ 1982, 120; Rüth DAR 1985, 248) [...] oder sonst eine offensichtliche (auch aus der Sicht des Betroffenen) Datumsverschiebung oder ein zeitliches Bezeichnungsversehen vorliegt (Rüth DAR 1984, 247; OLG Karlsruhe VRS 62, 278)" Ich habe mich hier mal eines älteren Threads bedient. Antwort von @bluey:Anders hingegen sähe es aus, wenn auch auf dem Radarfoto eine "falsche" Uhrzeit aufgezeichnet wurde. Denn dann wurde die Uhrzeit sehr wahrscheinlich falsch eingestellt und die exakte dürfte sich nicht nachermitteln lassen. Diese ist aber für einen konkreten Tatvorwurf unabdingbar. Im vorliegenden Fall lässt sich ja die tatsächliche Uhrzeit problemlos ermitteln. Hat sich ja nur um eine Stunde verschoben. Bin gespannt bitte berichten wie es ausgeht. MfG Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 26, 2009 Report Share Posted April 26, 2009 D.h. die Uhr im Radar wurde noch nicht auf Sommerzeit umgestellt, obwohl die Sommerzeit schon begonnen hatte.Ich habe eine Rechtschutzversicherung mit Verkehrsrecht. Gibt es eine Chance auf erfolgreiche Abwehr der Strafe ?Ich sag's mal so: möglich, daß dieser Umstand einen heilbaren Mangel darstellt. Allerdings hat mir vor fast genau 17 Jahren genau dieser Umstand ein paar Punkte erspart. In meinem Fall war ebenfalls die Uhr noch nicht auf Sommerzeit umgestellt. Habe also zurückgeschrieben, daß ich zur angegebenen Tatzeit das Fahrzeug nicht geführt habe. Punkt. Es kam nie wieder etwas. Und zahlen mußte ich auch nicht. Quote Link to post Share on other sites
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