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Verkehrsschild Ganz Leicht Angefahren.


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Hallo am Montag habe ich einen Verkehrschild in einer Sackgasse beim Rückwärtsfahren ganz leicht getroffen , der Schild steht nocht stabil dort nur es steht ein wenig schief, ich weiss nicht ob mich jemand gesehen hat, wann würde ich denn spätestens einen Bescheid bekommen, da ich nicht beim Polizei war.

 

würde mich freuen wenn jemand mal helfen würde , weiß auch nicht ob ich im richtigen Forum hier einen Thread geöffnet habe , tut mir leid wenn ich was falsches gemacht habe.

 

 

Danke Voraus

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ja aber wie lange dauert der Bescheid oder bis die zu mir kommen wenn jemand z.B am Montag direkt zur Polizei gegangen ist. Ich hoffe niemand hat mit gesehen. sonst müssten die schon längst bei mir sein.

 

Naja, das kann manchmal schon etwas dauern.

Meine Güte du hast ein Verkehrsschild angestupst und keinen Menschen angefahren.

Ich will es nicht verharmlosen, aber man sollte sich der Relation mal bewusst sein :nick:

 

Ich denke, sofern kein Gesetzeswütiger Rentner die Sache beobachtet und angezeigt hat, kommt da nichts.

Das biegt wieder einer gerade und fertig ist die Laube. :cop01:

 

 

 

Mfg

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Das biegt wieder einer gerade und fertig ist die Laube.
Das Geradebiegen reicht idR nicht. Durch den Knick wird sich irgendwann an dieser Stelle Rost bilden. Ich hatte vor einiger Zeit noch einen Sachverhalt, bei dem ein VZ durch den Wind umgestoßen wurde und ein Autodach verbeulte, weil der Fuß an einer Knickstelle durchgerostet war.

Da hilft gewöhnlich nur, den Mast frühzeitig auszutauschen.

 

Und, wenn man sich der Relation bewusst werden soll: Er hat eine Straftat nach § 142 StGB begangen, und das wegen einem grundsätzlich lapidaren Schaden...

 

Gruß

Goose

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Guest Der Friese
Der Mast steht doch nicht einfach locker ins Erdreich gerammt da, oder? Gewöhnlich haben die Dinger doch eine Einfassung aus Beton.

 

Gruß

Goose

 

ja, aber wenn man es geschickt macht, dann kommt das schild inklusive der einfassung aus beton in die schräge... :nick:

muss nur der boden locker genug für sein....

 

gruß

der friese

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neee bei mir ist garkein knick der Schild war auf ner Wiese und ist von der Wiese gelockert , der Schild ist noch sehr gerade.

 

Na ist doch noch besser. Dann muss es nur jemand begradigen und halt schauen, ob es vielleicht wirklich irgendwo angebrochen ist

und gegebenenfalls die Stange erneuern.

 

Er hat eine Straftat nach § 142 StGB begangen, und das wegen einem grundsätzlich lapidaren Schaden...

 

Korrekt !

 

Ja. Das liegt aber imho daran, dass es sich um ein Schild handelt und nicht um ein Auto oder einen anderen Wertgegenstand, der

einem konkreten Besitzer zuzuordnen ist.

 

Trotzdem ist es mit der Unfallflucht schon nicht so super gewesen...

 

 

Viel Glück das dich niemand beobachtet hat :nick:

 

 

Mfg

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Warum lässt sich das Schild keinem konkreten Besitzer zuordnen?

Handelt es sich um ein Verkehrszeichen, so ist die Stadt oder das Landesstraßenbauamt Besitzer, Geschädigt ist die Allgemeinheit.

Das macht das Genze in meinen Augen nicht weniger verwerflich.

 

Wenn ihn niemand beobachtet hat, bleibt die Allgemeinheit übrigens auf dem Schaden sitzen. Ich weiß nicht, ob man dazu viel Glück wünschen sollte.

 

Gruß

Goose

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Wenn ihn niemand beobachtet hat, bleibt die Allgemeinheit übrigens auf dem Schaden sitzen. Ich weiß nicht, ob man dazu viel Glück wünschen sollte.

 

Gruß

Goose

 

Wie oft werden Bushaltestellen, Begrenzungspfeiler oder andere Gegenstände von Jugendlichen sinnlos zerstört, ohne das ein Täter gefunden wird.

Trägt auch die Allgemeinheit.

Jetzt sollte man überlegen, was häufiger passiert !

Das sinnlos Stadteigentum demoliert wird oder dass Opa Fritze mit seinem 16 Jahre alten Opel Kadett mal ein Schild tuschiert... :nick:

 

 

 

Mfg

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Das ist ebenso eine Schweinerei und ebenso freue ich mich, wenn Täter ermittelt werden, bei denen was zu holen ist.

 

Das eine (Sachbeschädigungen an Bushaltestellen) macht das andere (Unfallflucht) aber nicht weniger verwerflich.

Oder kann man jetzt eine Ohrfeige, die man seiner Frau gibt, damit rechtfertigen, daß andere Frauen in der Ehe regelrecht zusammengeschlagen werden...? Sorry, aber was ist das nun für eine Argumentation?

 

Gruß

Goose

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@Goose

Wir waren ja nicht immer einer Meinung (ich denke nur an den endlosen Thread "Wheelies auf öff. Strassen") aber hier muss ich dir uneingeschränkt Recht geben. Auch ich sehe nicht ein, warum ich indirekt (über die Steuer) den Schaden von so einem Einparklegastheniker (oder Bushaltestellenhäuschendemolierer) bezahlen soll.

 

@Bilal

Wenn du noch einen Hauch Gerechtigkeitsempfinden hast, gehst du wenigstens zum zuständigen Bauhof/Strassenmeisterei und erklärst denen was passiert ist. Die reißen dir bestimmt nicht den Kopf ab und vor allem begutachtet dann auch jemand das Schild bevor schlimmeres passiert.

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Wir waren ja nicht immer einer Meinung (ich denke nur an den endlosen Thread "Wheelies auf öff. Strassen") aber hier muss ich dir uneingeschränkt Recht geben. Auch ich sehe nicht ein, warum ich indirekt (über die Steuer) den Schaden von so einem Einparklegastheniker (oder Bushaltestellenhäuschendemolierer) bezahlen soll.

 

Ich finde es korrekt, was ihr beide geschrieben habt...

Ich bin bei der Sache mit dem Schild aber davon ausgegangen, das es, ohne etwas zu erneuern, wieder in seinen Uhrzustand gebracht werden kann.

Z.B. durch begradigen o.Ä.

 

Das unbescholdene Bürger die Kosten tragen, finde ich auch nicht gut aber es ist nunmal so.

Darum sollte man so ehrlich sein und, sofern ein sichtbarer Schaden vorhanden ist, es dem zuständigen Amt melden.

Sollte ja nicht die Welt kosten.

Im Gegensatz zu einer komplett zerstörten Bushaltestelle, wo alles neu verglast werden muss.

 

 

Mfg

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